Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
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- Christina Dieter
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, Ulrich Maurer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10514 Rechtswidrige Freiheitsentziehung bei Flugabschiebungen Vorbemerkung der Fragesteller DerVerein HilfefürMenscheninAbschiebehaftBürene.V. hatam 30.August2008einRechtsgutachtenveröffentlicht ( BGS/Gutachten%20nkn% pdf),welchessichmitderFrageauseinandersetzt,obesvorderDurchführungderAbschiebungvonAusländerinnen undausländern,diewederausderabschiebungshaftnochausderstrafhaft herausabgeschobenwerdensollen,einerrichterlichenanordnungbedarf, wenndiebetroffenepersonnacherledigungdergepäck-,personen-unddokumentenkontrollenfürdenverbleibendenzeitraumvonmindestens1bis2stundendiediensträumederbundespolizeinichteigenmächtigverlassenkann,und obeinentsprechendesvorgehenohnevorherigerichterlicheanordnungmit demgeltendenrechtzuvereinbarenwäre.diefragestellungdesrechtsgutachtensentsprichtdergängigenpraxisbeidirektabschiebungenperflugzeug in der Bundesrepublik Deutschland. DasRechtsgutachtenkommtzudenErgebnissen,dassfürdenFall,dassein Ausländerbzw.eineAusländerinimRahmenderAbschiebungnachderGepäck-,Personen-undDokumentenkontrollebiszumAbflugindenDiensträumenderBundespolizeigegenihrenbzw.seinenWillenfestgehaltenwird, einefreiheitsentziehendemaßnahmeimsinnedesartikels104abs.2des Grundgesetzes (GG)vorläge,dieunterdemVorbehaltvorherigerrichterlicher Anordnungstände.DabeikommtesfürdierechtlicheBeurteilungwederauf diezeitlichedauerderwartezeit (mindestens1bis2stundenim Normalfall oderdarüberhinausgehendeverzögerungenetwabeiflugverspätungen)noch daraufan,obdasfesthaltenineinergewahrsamszelleodersonstigendiensträumenderbundespolizeierfolgt.entscheidendseiinsoweitallein,dassdie abzuschiebendenpersonengegenihrenwillenaneinemengumschlossenen Raumfestgehaltenwerden,diekörperlicheBewegungsfreiheitalsonachjeder Richtunghinaufgehobenwäre.DieskönneallenfallsfürdenFallinFrage gestelltwerden,dassimrahmenderwartezeitineinerauchfürsonstigeflugpassagierevorgeseheneflughafenhallenocheinnennenswertereigenmächtigerentscheidungs-undbewegungsspielraumverbleibt.dadiesjedochnicht praxisrelevantsei,bedarfdiefragekeinerabschließendenbeurteilung.die DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom21.Oktober2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode besserenargumentewürdenjedochauchindiesemfallfürdasvorliegen einer Freiheitsentziehung sprechen. DarüberhinausstelltdasRechtsgutachtenfest,dassdiefehlendevorherige richterlicheanordnungindenfällen,indenendiebetroffenepersonweder ausderstrafhaftnochausderabschiebungshaftherausabgeschobenwerden soll,ohneweitereszurrechtswidrigkeitdermaßnahmeführt.einenachträglicherichterlicheentscheidungwäreinsoweitnichtausreichendundkönntedie Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung nicht beseitigen. DiegängigederzeitigePraxisbeiFlugabschiebungenwäredemnachrechtswidrig. Vorbemerkung der Bundesregierung MitBlickaufdierechtlicheBewertungvonVollzughandlungenimRahmen vonflugabschiebungenwirdauchaufdieantwortderbundesregierungvom 28.März2008 (Bundestagsdrucksache16/8717,Seite6und7,Antwortzu Frage10)aufdieschriftlicheFragederAbgeordnetenSevimDag delenverwiesen. DieDurchführungeinerAbschiebungnach 71Abs.1desAufenthaltsgesetzes (AufenthG) obliegt den Ländern. EineZuständigkeitderBundespolizeifür RückführungenvonAusländern im ZusammenhangmitAbschiebungenergibtsichaus 71Abs.3Nr.1AufenthG. DabeiumfasstdieRückführungszuständigkeitderBundespolizeibeiAbschiebungenlediglichdenletztenTeilabschnitt,nämlichdietatsächlicheAußerlandesbringung. DieeineRückführungveranlassendeBehördehatsicherzustellen,dassu.a.die fürdiekonkreterückführungggf.erforderlichenbeschlüsseüberangeordnete AbschiebungshaftvorhandensindundderBundespolizeispätestensbeider Übergabe des Rückzuführenden ausgehändigt werden. BeimAbschiebevorgangansichhandeltessichnachhöchstrichterlicherRechtsprechunggrundsätzlichnichtumeinefreiheitsentziehendeMaßnahme (BVerwG,Urteilvom23.Juni1981,1C78.77,BVerwGE62,325;ebenso BVerfG,Beschlussvom15.Mai2002,2BvR2292/00,BVerfGE105,239,250). DieBundespolizeiübernimmtdenRückzuführendenvondenzuführenden KräftendesLandes.EsliegtinderNaturderSache,dassderRückzuführende, wieauchjederanderepassagier,eineangemessenezeitvordemabflugam Flughafenanwesendseinmuss.DieüblicheWartezeit nachderluftsicherheitskontrolle,derkontrollederpapiereetc. diederrückzuführendeunter Kontrolleundggf.indenRäumlichkeitenderBundespolizei,jedochnichtin Hafträumenverbringt,ändertnichtsdaran,dassderVorganginsgesamteine AusreiseistundmachtdenVorgangnichtzurFreiheitsentziehung (BVerwG, a.a.o. S.329). EinerichterlicheAnordnungnachArtikel104Abs.2GGistdemgegenübererforderlich,wennimZugederAbschiebungeineUnterbringungineinem Haftraumgeplantoderalsmöglichvorhersehbaristoderwennabsehbarist, dassdiemaßnahmeüberdiedurchführungderfürdieabschiebungunmittelbar benötigten Zeit hinaus andauert (BVerfG, a. a. O. S. 250 f.). ImRegelfallwirdderRückzuführendedurchdieBundespolizeisomitlediglichindemzurDurchführungderAbschiebungunvermeidlichenMaßeinseinerBewegungsfreiheiteingeschränkt.Rechtsgrundlagensindsomit 58,71 AufenthG.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/10711 IndenAusnahmefällen,indenenvonderLandesbehördekeinHaftbeschluss erwirktwurdeunddiemaßnahmelängeralsüblichdauertoderderausländer ineinemhaftraumsitzt,isteinentsprechenderbeschlussdann ggf.nachträglich zu erwirken ( 62, 71 AufenthG). 1.InwieweitistderBundesregierungdasobengenannteRechtsgutachten bekannt,undwelchekonsequenzenziehtdiebundesregierungausdem RechtsgutachtenfürdiederzeitigePraxis,AusländerinnenundAusländer imrahmenderabschiebungnachdergepäck-,personen-unddokumentenkontrollebiszumabflugindendiensträumenderbundespolizeigegen ihren Willen festzuhalten? DasvondemVerein HilfefürMenscheninAbschiebehafte.V. inauftrag gegebenegutachtenistderbundesregierungbekannt.diebundespolizeiverfährt jedoch weiter nach den in der Vorbemerkung skizzierten Regelungen. 2.WievieleMenschenwurdenvon2000bis2007aufdemLuftwegabgeschoben,beidenenzumZeitpunktderAbschiebungkeinrichterlicherBeschlussfüreineFreiheitsentziehungvorlag (bittenachjahrundflughafen, von dem aus abgeschoben wurde, aufschlüsseln)? HierzuliegenderBundesregierungkeinestatistischenAngabenvor.ImÜbrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 3.InwieweitsinddieimRechtsgutachtenzitiertenAussagenauseinem SchreibendesForumsFlughäfeninNRWhinsichtlichdesVerfahrensam DüsseldorferFlughafen,andemu.a.auchdieBundespolizeibeteiligtist, nachauffassungderbundesregierung auchinhinblickaufdievergangenheit zutreffend: ZweiStundenvorAbflugdesLinienflugesundbis zudreistundenvorabflugdescharterfluges (zursammelabschiebung) wirddie/derabzuschiebendevonderausländerbehörde,derlandespolizeioderderbundespolizeiandiebeamtenderbundespolizei-dienststelle amflughafendüsseldorfübergeben.nachderübergabeerfolgtdiepersonenkontrolle,diegepäckkontrolleunddiekontrollederreisedokumente. InderRegelsinddieverschiedenenKontrollennach15bis30Minutenerledigt.Die/derAbzuschiebendewirddannineinerZelle (Gewahrsamsraum)eingeschlossen.EtwaeinehalbeStundevordemAbflugwirddie/ derabzuschiebendeausderzellegeholtundmiteinemwagenderbundespolizeizumflugzeuggefahren.inderzwischenzeitwirddiezellenur aufverlangengeöffnet,umz.b.zurtoilettegehenzukönnen,umeingetränkzuerhaltenoderinausnahmefällen,umeinezigarettezurauchen. VerlängertsichderAufenthaltbeiderBundespolizei (auswelchengründenauchimmer),ändertsichandieserbehandlungnichts.imeinzelfallist dannzuprüfen,wiedieversorgungmitessenundgetränkenentsprechend denwünschendesabzuschiebendengeklärtwird.währenddesaufenthaltsbeiderbundespolizeiistdie (körperliche)bewegungsfreiheitder/des Abzuschiebendenaufgehoben.DerAufenthaltalssolcherwirdalsWartezeitangesehen,bzw.wiesiehtdaskonkreteVerfahrenausSichtderBundesregierung üblicherweise aus? DieAussagensindunzutreffend.VielmehrstelltsichdasVerfahrenwiefolgt dar: DieZuständigkeitfürinnerdeutscheZuführungenobliegtderveranlassenden BehördebiszurÜbergabedesRückzuführendenandiezuständigeBundespolizeiflughafendienststelle.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 4.InwieweitistdieunterFrage3zitierteBeschreibungaufandereFlughäfen übertragbar? Wenn nicht, wie verlaufen Abschiebungen an anderen Flughäfen? DieÜbergabedesRückzuführendenvonderveranlassendenBehördeandie BundespolizeiflughafendienststellesollzweiStundenvorAbflugdesLuftfahrzeugs erfolgen. AufgrundderTatsache,dassRückführungenbiszumStartdesLuftfahrzeuges abgebrochenwerdenkönnen,isteserforderlich,dassdiezuführendenkräfte bis zu diesem Zeitpunkt erreichbar sind. NebendenvorgeschriebenenLuftsicherheitskontrollengemäßRahmenplan LuftsicherheitsindbegleiteteRückzuführendeundihrHandgepäckzusätzlich polizeilich zu durchsuchen. DieÜbergabe/ÜbernahmedesRückzuführendenunddererforderlichenPapiere durchdieveranlassendebehördeandiejeweiligebundespolizeiflughafendienststelleistzudokumentieren.nachübergabedesrückzuführendenund dererforderlichendokumente (z.b.flugticket,passusw.)durchdiezuführendenkräftederlandesbehördenhatdiebundespolizeialleweiterenimzusammenhangmitderrückführungzuerledigendenformalitäten,wiez.b.daseinchecken, vorzunehmen. DasEincheckendesRückzuführendenundderBegleitbeamtenhatzumfrühestmöglichenZeitpunktzuerfolgen,umsicherzustellen,dassderRückzuführende unddiebegleitbeamtenimluftfahrzeugfürdierückführunggeeigneteplätze erhalten.mitdembeförderungsunternehmeristkontaktaufzunehmen,um nachmöglichkeiteinbesteigendesluftfahrzeugesvordenanderenflugreisendenzuerreichen (sog.preboarding).desweiterenhateinbegleitbeamter beimbetretendesluftfahrzeugesmitdemflugkapitänverbindungaufzunehmen,umihnüberdiemaßnahmezuinformierenunddasweitereverfahrenabzusprechen. DieMaßnahmenaufdenBundespolizeiflughafendienststellenlaufengrundsätzlich nach dem oben beschriebenen Verfahren ab. 5.WievieleAkkreditierungsanfragenvonJournalistinnenundJournalisten füreinenbesuchimbereichderabschiebeabteilungenderbundespolizei an den Flughäfen hat es in den Jahren 2000 bis 2007 gegeben? Wie viele wurden bewilligt (bitte nach Jahr und Flughafen aufgliedern)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor. 6.InwieweithatdasBundesministeriumdesInneren (BMI)indenletzten WochenaufdasLandesministeriumdesInnerenNRWbzw.andereLandesministeriendesInnernoderdemLandesministeriumderJustizinNRW bzw.anderelandesministerienderjustizinirgendeinerformeingewirkt, BesuchevonJournalistinnenundJournalisteninAbschiebehaftanstalten zu verweigern oder einzuschränken? DasBundesministeriumdesInnernhatnichtaufandereLandesministerieneingewirkt,umBesuchevonJournalisteninAbschiebehaftanstaltenzuentziehen, zu verweigern oder einzuschränken.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ InwieweitistderBundesregierungbekannt,dassderPressereferentdes BundesministeriumsdesInnern,Dr.C.H.,am12.September2008auf die -anfrageeinesjournalistengeantwortethabensoll,dassdie BundespolizeiandenFlughäfenüberGewahrsamsbereicheverfüge,in denen kurzfristige Freiheitsentziehungen stattfinden würden? WielangehaltensichabzuschiebendeAusländerminimal,durchschnittlich und maximal in diesen Gewahrsamsbereichen auf? DasPressereferatdesBundesministeriumsdesInnernhatlediglichaufdie Möglichkeiten entsprechend der Vorbemerkung Bezug genommen. 8.WielangehaltensichabzuschiebendeAusländerundAusländerinnen, beidenenkeinrichterlicherbeschlussfüreinefreiheitsentziehungvorliegt,minimal,durchschnittlichundmaximalinräumenderbundespolizei auf? 9.AbwannistnachMeinungderBundesregierungbeieinerkurzfristigen FreiheitsentziehungeinrichterlicherBeschlussnachArtikel104GG nötig? Siehe Vorbemerkung. 10.WieoftwurdeeinHaftbeschlussbeiAbzuschiebenden,diesichnicht vorherinhaftbefanden,seitdemjahr2000eingeholt (bittenachjahr und Flughafen aufgliedern)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor. 11.WieistdieAntwortderBundesregierungaufdieschriftlicheFrageder AbgeordnetenSevimDag delenvom20.märz2008 (Bundestagsdrucksache16/8717 Frage10),wonachdie üblichewartezeit inden RäumlichkeitenderBundespolizei insgesamtteildesvorgangseiner Ausreise undkeinefreiheitsentziehungsei,vereinbarmitderindem genanntenrechtsgutachtenvertretenenrechtsauffassungbzw.mitder dortgenanntenjüngerenrechtsprechungdesbundesverfassungsgerichts, undaufwelchekonkreterechtsprechungstütztsichdiebundesregierung bei ihrer Einschätzung in Auseinandersetzung mit dem Gutachten? 13.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierunggenerellausdembenannten Rechtsgutachten? Siehe Antwort zu Frage WiebewertetdieBundesregierungdiegeschildertePraxis,dassauchbei unerwartetenverzögerungenderabschiebungkeine (zumindestnachträgliche)richterlicheanordnungeingeholtwirdangesichtsihrerantwortauffrage11angeführteschriftlichefragevom20.märz2008,wonachindiesenfälleneinrichterlicherbeschluss (nachträglich)erwirkt werdenmüsse,undliegtindiesenfälleneinerechtswidrigefreiheitsentziehungvor,undwelchekonsequenzenergebensichhierausfürdie Praxis? Siehe Antwort zu Frage 3.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6359
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2177
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2285 16. Wahlperiode 21. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6345
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6549 16. Wahlperiode 27. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/13528 16. Wahlperiode 19. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Alexander Bonde, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2142 16. Wahlperiode 04. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Sevim Dagdelen, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13615 17. Wahlperiode 22. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen, Annette Groth, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/7977 16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12415 16. Wahlperiode 24. 03. 2009 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Kersten Naumann, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4332 16. Wahlperiode 16. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10291 17. Wahlperiode 12. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5550 16. Wahlperiode 06. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Maurer, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/1478
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1634 16. Wahlperiode 30. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE
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Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9497
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9699 16. Wahlperiode 23. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Miriam Gruß, weiterer Abgeordneter
Mehrder Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9137 16. Wahlperiode 07. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/388 17. Wahlperiode 04. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9985 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/9159
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10446 16. Wahlperiode 01. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion
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