D als Werkzeug zur Verwaltungsmodernisierung. So einfach wie und so sicher wie die Papierpost
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- Peter Roth
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1 D als Werkzeug zur Verwaltungsmodernisierung So einfach wie und so sicher wie die Papierpost Erwin Schwärzer, Leiter des Referates IT1 Bundesministerium des Innern 1
2 Motivation für die Entwicklung von D Der heutigen fehlen wichtige Sicherheitseigenschaften s können mit wenig Aufwand mitgelesen werden. Kommunikationspartner können nie vollständig sicher sein, mit wem sie gerade kommunizieren. Es kann nicht nachgewiesen werden, dass die Nachricht im Postfach des Empfänger angekommen ist. Weitere Probleme: SPAM, Phishing Existierende Sicherheitslösungen haben sich nicht in der Fläche durchgesetzt (v.a. wg. zusätzlich erforderlicher Installationen) 2
3 D löst viele dieser Probleme Verschlüsselte Übertragung über das Internet Authentische Absender und Empfänger Versand- und Zugangsbestätigungen Wirksame Bekämpfung von SPAM und Phishing D soll grundlegende Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar und so in der Fläche breit verfügbar machen D soll so einfach zu nutzen sein wie E- Mail (insbesondere ohne zusätzliche Installationen beim Endnutzer). 3
4 Staat und Wirtschaft agieren gemeinsam Die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit, Funktionalität und Interoperabilität werden von BMI und BSI gemeinsam mit der Wirtschaft erarbeitet und in Form von Technischen Richtlinien festgeschrieben. Die Einhaltung dieser Richtlinien durch D - Provider wird in einem gesetzlich geregelten Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren geprüft. IT-Gipfel 2010: Bundeskanzlerin Merkel im Gespräch über D mit führenden Vertretern der Wirtschaft und der Politik. 4
5 Die Wirtschaft setzt D um D bietet eine Infrastruktur für die Kommunikation Aller mit Allen verschlüsselt BürgerInnen Provider Unternehmen authentisch und nachweisbar realisiert durch D -Provider virtuellen Verbund im Provider Provider Deutsche Telekom AG United Internet AG (WEB.DE, GMX) Mentana Claimsoft AG und Deutsche Post AG haben angekündigt, sich als D - Provider akkreditieren zu lassen. Behörden z. B. Banken/Versicherungen 5
6 Standardtechnologien als Basis Im einfachsten Fall wird D mit Web-Anwendungen genutzt, die keine weiteren Installationen auf dem Computer des Nutzers erfordern. D -Provider können weitere Clients anbieten (iphoneapps, PlugIns, etc.) Unternehmen und Behörden können ihre existierenden (internen) -Infrastrukturen oder auch Fachanwendungen/ERP-Systeme über eine zentrale Komponente (ein sog. Gateway ) an D anschließen. 6
7 Beispiel für Prozessintegration über ein D -Gateway Unternehmen / Behörde mit D -Account Internet Gateway z.b. SMTP z.b. SMTP / POP3 D Provider IT-Applikation/ Fachanwendung 7
8 Einsparungen der Verwaltung bei Prozess- /Material- und Portokosten Einsparpotenzial der Verwaltung durch D (ab dem 5. Jahr) : Mio. Euro pro Jahr zzgl. der Einsparungen bei Portokosten Zugrunde liegende Annahmen nach D -Gesetz: Einsparpotenzial pro Versand: Material- und Prozesskosten 0,25-0,50 Portokosten nicht berücksichtigt Die Verwaltung versendet ca. 1,3 Milliarden Briefe (mit einem Gewicht von unter 50 g) pro Jahr - hiervon könnten ca. 780 Mio. elektronisch versendet werden. Ab dem 5. Jahr nach Einführung D werden 20% hiervon per D verschickt. 8
9 Kompetenz-Zentrum D für die öffentliche Verwaltung (CC D ) Um die öffentliche Verwaltung bei der Einführung von D zu unterstützen, hat das Bundesministerium des Innern das Kompetenzzentrum D (CC D ) mit Mitteln des IT- Investitionsprogramms aufgebaut. Bis Ende Oktober 2011 unterstützt das CC D öffentliche Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Einführung von D . Dokumentation wird allen öffentlichen Verwaltungen in Deutschland zur Nachnutzung für deren selbstständige Integration von D zur Verfügung gestellt. 9
10 Mögliche Nutzung von D durch die Verwaltung (Auswahl Projekte CC D ) Deutsche Rentenversicherung (z.b.) Versand der jährlichen Renteninformationen (Massenversand) Kommunikation mit Versicherten (Anfragen u.a.) Kraftfahrt Bundesamt Anfrage- und Auskunftsverfahren aus dem Verkehrszentralregister Finanzbehörde Hamburg Sondernutzung (z.b. bei Straßenfesten u.a. Veranstaltungen): Antragstellung, Bearbeitung und Bescheiderteilung Landkreis Rhein-Neckar Abfallwirtschaft (Versand von Gebührenbescheide, Festsetzungen und begleitende Kommunikation) Kommunikation Ordnungsamt mit Gewerbetreibenden (Anträge, Genehmigungen, Widersprüche usw.) 10
11 Mögliche Nutzung von D durch die Verwaltung (Auswahl Projekte CC D ) Lutherstadt Wittenberg Kommunikation mit Eltern und Freien Trägern bzgl. Nutzung von Kindertagesstätten DIHK/IHKs Kommunikation mit Vorstand und Präsidium (Vertraulichkeit) Versand der jährlichen Beitragsbescheide (Massenversand) Barmer GEK (z.b.) Kommunikation mit Versicherten im Rahmen von Unfallmeldungen Kommunikation mit Versicherungsunternehmen, Krankenhäusern, Versorgungsbehörden, Rechtsanwälten u.a. zur Durchsetzung von Regressforderungen 11
12 D als Werkzeug zur Verwaltungsmodernisierung Elektronische statt papiergebundene Verwaltungsprozesse Erhöhung der Geschwindigkeit des Verwaltungshandelns Verbesserung von Transparenz, Bürgernähe und Servicequalität Entbürokratisierung (auch durch Erfüllung einzelner Funktionen der Schriftform alternativ zur qualifizierten elektronischen Signatur) 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 101D Berlin Erwin Schwärzer, Leiter des Referates IT1 Telefon:
14 Backup 14
15 Eröffnung eines D -Kontos Verantwortungsbereich des D -Anbieters Antragstellung für D -Konto Prüft Angaben der Identität des Antragstellers 1. Informiert D -Nutzer über Rechtsfolgen 2. Schaltet Konto frei Nutzung D + 9 D - Nutzer D - Nutzer 3 Abs
16 Versandarten ( 5) Normale D Qualifizierte D Für jedermann: (inkl. qualifiziert signierte Versand- und Eingangsbestätigung D -Einschreiben ) Nur für öffentliche Stellen: Abholbestätigung Persönlich (Authentisierungsniveau des Empfängers hoch ) Absender-bestätigt (Authentisierungsniveau des Absenders hoch ) Zusätzliche Optionen Postfach- und Versanddienst Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (D -Provider bietet Verzeichnisdienst u. a. für Verschlüsselungszertifikate, 7) Qualifizierte elektronische Signatur (auf Basis vorhandener Komponenten des Nutzers) 16
17 De-Ident, De-Safe, Verzeichnisdienst De-Ident für die sichere Übermittlung von Identitätsangaben Altersnachweis Hiermit wird die Richtigkeit folgender Identitätsdaten des Absenders bestätigt: Absender-D -Adresse 18 Jhre oder älter: ja Datum: Adressnachweis Hiermit wird die Richtigkeit folgender Identitätsdaten des Absenders bestätigt: Absender-D -Adresse Name: Meier Vorname: Hans Strasse: Hauptstr. 36 PLZ: Ort: A-Dorf Datum: De-Safe für sicheres Ablegen wichtiger Inhalte Verzeichnisdienst 17
18 1. D erstellen Ziel: grundlegende Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar für den Anwender 6. Aufbau eines verschlüsselten Kanals 10. Aufbau eines verschlüsselten Kanals 2. Aufbau eines verschlüsselten Kanals 3. Versenden der D 4. Kurzzeitige automatisierte Prüfung (Viren, D -MetaDaten) 5. Verschlüsselung der D 7. Übermittlung der D an Empfänger-Provider 8. Kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung für Prüfung (Viren, Integrität) 9. Ablage D in Postfach 11. Entschlüsselung der D 12. Übermittlung der D 13. Darstellung der D Provider Provider Absender Provider des Absenders Provider des Empfängers Empfänger 18
19 Gateway zwischen EGVP/OSCI und D D -Nutzer 19
20 Eckpunkte D -Gesetz (1) Art. 1 D -Gesetz Angebote der Provider Eröffnung D -Konto, 3 (Sichere) Anmeldung ( Einloggen ), 4 Postfach- und Versanddienst, 5 Identitätsbestätigungsdienst, 6 Dokumentenablage, 8 Verzeichnisdienst, 7 Kontonutzung Informationspflichten ggü Nutzer, 9 Kontosperrung und auflösung, 10 Einstellung Tätigkeit, Vertragsende 11f Dokumentation 13 u Auskunft, 16 Akkreditierung, 17 und hierzu Voraussetzungen /Nachweise, 18: Fachkunde/Zuverlässigkeit,Nr. 1 Deckungsvorsorge, Nr. 2 Funktionalität /Interoperabilität/IT- Sicherheit, Nr. 3 Datenschutz, Nr. 4 zuständige Behörde, 2 und Aufsicht, 20 u 21: BSI Weiterentwicklung durch Ausschuss D -Standardisierung, 22 20
21 Eckpunkte D -Gesetz (2) Art. 2 D -Gesetz: Änderung ZPO Änderung von 174 Abs. 3 ZPO: Elektronische Dokumente können von Gerichten per D an Verfahrensbeteiligte (bei ausdrücklicher Zustimmung) zugestellt werden. Zur Wirksamkeit der Zustellung muss der Empfänger den Erhalt durch ein Empfangsbekenntnis bestätigen, welches an das Gericht zurückzusenden ist ( 174 Abs. 4 ZPO). Dies geht (noch?) nicht per D (wg. 130a ZPO-> weitere Anpassungen der Gesetzeslage notwendig). Art. 3 D -Gesetz: Änderung VwZG Neuer 5a: Elektronische Zustellung gegen Abholbestätigung über D -Dienste An Stelle des Empfangsbekenntnisses tritt die sog. Abholbestätigung Diese wird ausgelöst, wenn Empfänger sich an seinem D -Konto sicher angemeldet hat. Art. 4 Evaluierung Anpassungs-/Ergänzungsbedarf von Regelungen insbesondere betreffend Zustellung und Verbraucherschutzzertifizierung, spätestens nach 3 Jahren 21
22 D Versand und Empfang D Sender: 5. Eingangsbestätigung (ggf. Abholbestätigung) D Empfänger: Versandbestätigung D -Provider A 3. D -Provider B 1. Gesicherter Versand zum Provider A 2. Versandbestätigung durch Provider A 3. Gesicherte Übertragung 4. Gesicherte Zustellung vom Provider B zwischen Providern 5. Eingangsbestätigung durch Provider B 22
23 D und der neue Personalausweis Ergänzung von D in den Bereichen: Erstidentifikation Regelmäßige Anmeldung an D Elektronische Signatur 23
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