Stadt Freyung. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freyung Linden Nord. A. Deckblatt 2. B. Begründung 3-6. C. Verfahrensvermerke 7

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1 Stadt Freyung 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Freyung Linden Nord Inhalt Seite A. Deckblatt 2 B. Begründung 3-6 C. Verfahrensvermerke 7 D. Anlagen 8 Seite 1 von 8

2 A. Deckblatt Auf Grund der 2 Abs. 1 Satz 1, 1 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) hat die Stadt Freyung folgende Änderung beschlossen: Flächennutzungsplanänderung Linden-Nord Deckblatt 21 Genehmigung Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Bescheid vom... genehmigt. Freyung, den Dr. Olaf Heinrich, 1. Bürgermeister Ausfertigung (Siegel) Freyung, den Dr. Olaf Heinrich, 1. Bürgermeister (Siegel) Bekanntmachung/Inkrafttreten Die Genehmigung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am... gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan tritt damit nach dem 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB in Kraft. Seite 2 von 8

3 B. Begründung 1. Lage des Plangebiets Allgemein befindet sich das Gebiet nördlich der Stadt Freyung, im Ortsteil Linden. Im Zuge der 21. Flächennutzungsplanänderung wird die Nutzungsänderung von einer Fläche für Landwirtschaft zu bebaubaren Flächen ins angrenzende MD mit eingebunden. 2. Nutzung Die Fläche ist derzeit nicht bebaut und stellt sich als landwirtschaftlich genutzte Wiese dar. 3. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 21. Änderung erstreckt sich über eine Teilfläche der Flurnummer 718, sowie die Fläche der Flurnummer 627 und 626 der Gemarkung Ahornöd. Der Geltungsbereich entspricht der Plandarstellung vom Eine genaue Aufteilung und die Gestaltung der Parzellen wird in der nachgelagerten Ergänzungssatzung festgelegt. Die Fläche der Flurnummer 626 wird als Ausgleichsfläche festgelegt. 4. Ziele und Zwecke der Änderung Im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als landwirtschaftliche Fläche festgesetzt. Die Fläche der Flurnummern 718 und 627 wird im Zuge der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes als Dorfgebiet MD umgenutzt. Anlass und Zielsetzung der Planung ist eine Unterstützung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen innerhalb der Dorfgemeinschaft, sowie die Förderung von Eigentumsbildung, die langfristig einer Abwanderung aus den Dorfgebieten entgegenwirkt. Durch eine Erweiterung des MD s Linden Nord sollen 3 Parzellen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. 5. Belange der Raumordnung und übergeordneten Planungen Gemäß gültigem Flächennutzungsplan befindet sich die Fläche in Linden angrenzend an ein bestehendes MD im Süden und Osten. Die Gemeindeverbindungsstraße Flurnummer 613 befindet sich unmittelbar östlich der Flurnummer 718 und westlich der Flurnummer 627. Seite 3 von 8

4 6. Erschließung 6.1 Straßenerschließung Die Erschließung erfolgt über die vorhandene Gemeindestrasse auf Fl.-Nr Müllentsorgung Die Müllbehälter müssen an der Gemeindestrasse (Flurnr. 613) zur Entsorgung bereit gestellt werden. 6.3 Wasserversorgung Die Versorgung der Grundstücke mit Trink-, Brauch- und Löschwasser ist vorhanden. 6.4 Abwasserbeseitigung Die Abwasserentsorgung erfolgt über ein vorhandenes Kanalnetz (Trennsystem). 7. Immissionsschutz Im Einzelbaugenehmigungsverfahren orientieren sich die zulässigen Immissionsgrenzwerte nach der von der Genehmigungsbehörde zu treffenden Gebietseinstufung nach 34 Abs. 1 u. 2 Bau GB. Angesichts des gegenseitigen Rücksichtsnahmegebotes bzw. aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung kann davon ausgegangen werden, dass die Bebauung keine Verschärfung der Konfliktsituation zwischen landwirtschaftlicher und Wohnnutzung mit sich bringt. Durch die weite Entfernung zum best. Parkplatz der Fa. Aptar Group ist keine Konfliktsituation zu erwarten. Die von den angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgehende Immissionen (Geruch, Lärm, Staub) sind im gesetzlichen Rahmen und entsprechend den Ausführungsbestimmungen im Sinne einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung nach dem Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Bewohnern bzw. Bauwilligen zu dulden. 8. Naturschutz / Landschaftspflege Im Zuge der Ergänzungssatzung werden grünordnerische Festsetzungen erarbeitet und Ausgleichsflächen nach Anwendung der Eingriffsregeln in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt. Seite 4 von 8

5 9. Umweltbericht Schutzgut Klima Durch die Bebauung werden keine Frischluftschneisen beeinträchtigt, Kaltluftentstehungsgebiete in Form von unversiegelten Wiesenflächen werden nicht berührt. Schutzgut Mensch Durch die geplante Wohnbebauung werden die umliegenden Wohngebäude nicht beeinträchtigt. Schutzgut Boden Der natürliche Geländeverlauf ist auf der landwirtschaftlich genutzten Flächen in seiner ursprünglichen Form erhalten, Altlasten sind nicht bekannt. Es handelt sich erfahrungsgemäß um Böden der Bodenklasse 4 bis 5, d. h. mittelschwer bis schwer lösbare Bodenarten mit mehr als 30 % des Gewichts Steinanteil. Derzeit handelt es sich um eine nicht versiegelte Wiesenfläche, die Versiegelung und Bebauung der Flächen auf den Grundstücken wird jedoch durch eine Festsetzung der GRZ von maximal 0,3 auf ein vertretbares Maß begrenzt. Schutzgut Wasser Es wird ein ausreichender Abstand zum Grundwasserspiegel eingehalten, die Baukörper dürfen nicht ins Grundwasser oder in sonstige wasserführende Schichten oder Quellen eindringen. Auf den Parzellen sind Maßnahmen zum Schutz des Wassers vorzusehen. Eine möglichst flächige Versickerung der Oberflächenwässer auf den Grundstücken selbst ist durch die Festsetzung der GRZ auf maximal 0,3 gesichert und werden näher in der Ergänzungssatzung betrachtet. Schutzgut Arten und Lebensräume Die Flächen des Geltungsbereiches grenzen unmittelbaren an die bestehende Wohnbebauung bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen an und werden als Grünflächen genutzt. Schützenswerter Lebensraum für Pflanzen und Tierarten werden nicht beeinträchtigt. Schutzgut Landschaftsbild Die zu bebauenden Flächen in Linden grenzen unmittelbar an eine bestehende Bebauung an. Die Bebauung berühren keine exponierten Hanglagen die bezüglich Grünordnung von hoher Bedeutung sind. Die Eingriffsregeln sowie grünordnerische Festsetzungen werden in der nachgelagerten Entwicklungssatzung beachtet und abgearbeitet. Maßgebliche Erholungsgebiete sind von der Maßnahme nicht betroffen. Durch geeignete Bepflanzung auf den Grundstücken wird mittels grünordnerischer Festsetzungen die Ausbildung einer naturnahen Ortsrandeingrünung sichergestellt. Seite 5 von 8

6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter In unmittelbarer Nachbarschaft des Plangebietes Linden befinden sich: landwirtschaftlich genutzte Flächen im Norden und Westen Bebauung im Süden (MD) Über in diesem Gebiet vorhandene Bodendenkmäler oder sonstige Kulturgüter ist nichts bekannt. Vorteile gegenüber einer Nicht-Durchführung der Planung In kleineren Städten wie der von Freyung sind Maßnahmen, die eine Abwanderung der jüngeren Generationen, insbesondere junger Familien, verhindern, grundsätzlich zu unterstützen. Bei einer Nicht-Durchführung der Maßnahme würde die Wiese in ihrer Form als Grünfläche erhalten bleiben. Daher ist für die Entwicklung von der Stadt Freyung bzw. dem Ort Linden die Durchführung der Planung zu bevorzugen. Seite 6 von 8

7 C. Verfahrensvermerke 1. Der Stadtrat hat in der Sitzung vom die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 Linden-Nord beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am... ortsüblich bekannt gemacht. 2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 Linden-Nord in der Fassung vom hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 Linden-Nord in der Fassung vom hat in der Zeit vom... bis... stattgefunden. 4. Zu dem Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 Linden-Nord in der Fassung vom... wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB mit dem Schreiben vom... beteiligt. 5. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 Linden-Nord in der Fassung vom... wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom... bis... öffentlich ausgelegt. 6. Die Stadt Freyung hat mit Beschluss des Stadtrats vom... die Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr.21 in der Fassung vom... festgestellt. Freyung, den Stadt Freyung (Siegel) Dr. Olaf Heinrich 1. Bürgermeister 7. Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat den Flächennutzungsplan mit Bescheid vom... AZ... gemäß 6 BauGB genehmigt. 8. Ausgefertigt (Siegel) Freyung, den... Stadt Freyung (Siegel) Dr. Olaf Heinrich 1. Bürgermeister 9. Die Erteilung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 21 Linden- Nord wurde am... gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan ist damit wirksam. Freyung, den... Stadt Freyung (Siegel) Dr. Olaf Heinrich 1. Bürgermeister Seite 7 von 8

8 D. Anlagen 1 Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2 Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan vom Übersichtsplan M= 1: Lageplan M= 1: Lageplan M= 1:1.000 Seite 8 von 8

9 ! Auszug aus dem Flächennutzungsplan Anlage 01

10 Festsetzungen durch Planzeichen Grenze des Geltungsbereiches MD Dorfgebiet Flächen u. Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen (Ausgleichs- u. Ersatzmaßnahmen, 8 u. 8a BNatSchG u. 1a BauGB) Hinweise planungsgruppe keine weitere bauliche Entwicklung ppp planungsgruppe werner j. pauli & christian lankl gmbh stadtplatz 14 d freyung fon +49(0) fax +49(0) info@ppp-architekten.com Landkreis Freyung-Grafenau Stadt Freyung Änderung des Flächennutzungsplans Deckblatt Nr. 21 Neuordnung Linden-Nord proj. nr.: lph: verfasser: 16_024 4 ppp/mst Stadt Freyung, 12. April 2017 Anlage 02 ppp-architekten.com

11 Flächennutzungsplanänderung "Linden-Nord" Topographische Karte M 1: Übersichtsplan Anlage 03

12 Flächennutzungsplanänderung "Linden-Nord" Lageplan M 1:5000 Bestandsplan Anlage 04

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