Erstinformationen für neu zugelassene ausländische Studierende und Teilnehmer der DSH-Kurse. Incomin Student.
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- Jutta Brandt
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1 Erstinformationen für neu zugelassene ausländische Studierende und Teilnehmer der DSH-Kurse Incomin g Student s
2 Inhalt 1 Struktur der Universität 4 2 Ansprechpartner Allgemeine Studienberatung Referat für Internationale Angelegenheiten Studienfachberater 5 3 Einreise nach Deutschland 5 4 Anreise und Übernachtung für die ersten Tage 5 5 Formalitäten nach der Einreise Anmeldung bei der Stadt Eröffnen eines deutschen Bankkontos Abschließen einer Krankenversicherung Visumsverlängerung Einschreibung/Immatrikulation an der Universität 7 6 Informationsveranstaltungen für ausländische Studierende Allgemeine Informationsveranstaltung für ausländische Studierende Einführungsveranstaltungen der Fächer 8 7 Kosten und Finanzierung Stipendien Studentisches Arbeiten 9 8 Wohnungssuche 9 9 Stundenplan 9 10 Weitere Informationen
3 1Struktur der Universität Die Universität Erlangen-Nürnberg, unter der Leitung des Präsidenten, Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske, gliedert sich in 5 Fakultäten und mehrere fachübergreifende Einrichtungen. Die meisten Fakultäten befinden sich in Erlangen, nur die Fachbereiche der Erziehungs- und Wirtschaftswissenschaften sind in Nürnberg. Die Universität gliedert sich in folgende Fakultäten: Philosophische Fakultät und Fachbereich Theologie, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Medizinische Fakultät, Naturwissenschaftliche Fakultät, Technische Fakultät. 2Ansprechpartner 2.1. Allgemeine Studienberatung Bei allgemeinen Fragen zum Studium: Studienmöglichkeiten, Studienfachwahl und Zulassungsvoraussetzungen, Studiengestaltung und Prüfungsanforderungen, Studienfachwechsel und Schwierigkeiten im Studium, Career Service stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Studienberatung (IBZ) den Studierenden zur Verfügung. Adresse: Universität Erlangen-Nürnberg Allgemeine Studienberatung (IBZ), Schlossplatz 3, Zi , Erlangen Tel: +49(0) , , ibz@fau.de 2.2. Referat für Internationale Angelegenheiten Bei Fragen zu: Ausländerrecht (Visum, Aufenthaltserlaubnis), Finanzierung (Arbeiten, Stipendien), Soziale und private Probleme jeglicher Art, 4
4 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats für Internationale Angelegenheiten (RIA) zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Herrn Peter Forna. Adresse: Referat für Internationale Angelegenheiten, Herr Peter Forna, Helmstraße 1, Zi , Erlangen, Tel: +49(0) , Studienfachberater Falls man konkrete Fragen zu einem Studiengang hat, sollte man sich an die Studienfachberater wenden. Weitere Informationen siehe bitte unter: 3Einreise nach Deutschland Grundsätzlich benötigen Nicht-EU-Bürger für die Einreise nach Deutschland ein Visum (bis auf einige Ausnahmen). Dieses kann man bei der deutschen Botschaft oder Konsulat im Land, im dem man lebt, beantragen (Heimatland). Dies sollte man rechtzeitig tun, da die Bearbeitung ca. 8 Wochen in Anspruch nimmt. Bürger der EU-Staaten und der EWR-Länder genießen allgemeine Freizügigkeit und können ohne ein Visum nach Deutschland einreisen. Achtung: Studierende aus bestimmten Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Das Visum müssen sie nach der Einreise nach Deutschland beantragen. Weitere Informationen zum Thema Einreise findet man unter: 4 Anreise und Übernachtung für die ersten Tage Grundsätzlich wird eine Anreise am Hochschulort 2-3 Wochen vor dem Vorlesungsbeginn empfohlen. So hat man die Möglichkeit, eine passende Unterkunft zu suchen und alle notwendigen Formalitäten zu erledigen. Die Städte Erlangen, Nürnberg und Fürth befinden sich sehr zentral zwischen deutschen Großstädten und sind sehr gut per Bus, Bahn und Zug erreichbar. Falls man direkt aus dem Ausland kommt und im Voraus keine Unterkunft gefunden hat, sollte man ein Zimmer in einer Jugendherberge, Hostel oder Hotel buchen
5 5Formalitäten nach der Einreise Unmittelbar nach der Einreise nach Deutschland müssen bestimmte Formalitäten erledigt werden: Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde/Landratsamt, Eröffnen eines deutschen Bankkontos, Abschließen einer Krankenversicherung, Verlängerung des Visums bzw. Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis, Einschreibung an der Universität 5.1. Anmeldung bei der Stadt Spätestens 7 Tage nach der Einreise nach Deutschland muss man sich bei der zuständigen Meldebehörde des zukünftigen Wohnortes den Wohnsitz anmelden. Dabei muss man beachten, dass man sich nur anmelden kann, wenn man einen festen Wohnsitz hat; eine Jugendherberge oder Pension genügen nicht. Die Anmeldung ist abhängig vom Wohnort und erfolgt bei: Stadt Erlangen: Rathaus, Bürgeramt, Rathausplatz 1, Erlangen, Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6, Erlangen, Stadt Nürnberg: Einwohnermeldeamt, Äußere Laufer Gasse 25, Nürnberg, Stadt Fürth: Bürgeramt, Schwabacher Str. 170, Fürth. Weitere Informationen siehe unter: Eröffnen eines deutschen Bankkontos Es ist empfehlenswert, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Dies wird man immer wieder benötigen z.b. zum Überweisen der Miete, des Krankenversicherunbeitrags etc. Das Konto kann man bei jeder deutschen Geschäftsbank eröffnen. In der Regel zahlen Studierende keine Kontoführungsgebühren. Je nach Bank kann eine Gebühr für die Ausstellung der Bankkarte verlangt werden Abschließen einer Krankenversicherung Jeder Bürger in Deutschland muss über Krankenversicherungsschutz verfügen. Die Studentenversicherung kann man bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abschließen. In bestimmten Ausnahmefällen muss man eine private Krankenversicherung abschließen. Achtung: Wenn Studierende nach europäischem oder zwischenstaatlichem Recht Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen in Deutschland haben (z.b. wenn sie aus dem Heimatland eine 6
6 Krankenversicherung mitbringen), müssen sie nicht unbedingt eine Krankenund Pflegeversicherung als Student abschließen. In solchen Fällen sollte man sich an eine der gesetzlichen Krankenkassen wenden, welche für die Immatrikulation eine Bescheinigung über den Krankenversicherungsschutz ausstellen wird und beratend zur Seite steht, ob die Krankenversicherungsleistungen der bestehenden Versicherung in Deutschland ausreichend sind. Nachdem man den Versicherungsschutz mit der gesetzlichen Krankenkasse geklärt hat, erhält man eine Versicherungsbescheinigung über den bestehenden Versicherungsschutz, welche man bei der Einschreibung vorlegen muss Visumsverlängerung Grundsätzlich müssen alle Nicht-EU-Bürger nach der Einreise nach Deutschland ihr Studien- Visum in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln. Dies erledigt man bei der Ausländerbehörde des Wohnortes: Ausländerbehörde der Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, Raum 214 und 215, Erlangen, Ausländerbehörde Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Marktplatz 6, Erlangen, Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg, Hirschelgasse 32, Nürnberg, Ausländerbehörde der Stadt Fürth, Schwabacher Str. 170, Raum 114, Fürth. EU-Bürger benötigen für den Aufenthalt in Deutschland eine Freizügigkeitsbescheinigung. Diese erhält man bei der Meldebehörde der Stadt, wenn man den Wohnsitz anmeldet Einschreibung/Immatrikulation an der Universität Bei der Immatrikulation an der FAU wird ein unterschieden, ob man sich für ein Fach mit oder ohne Zulassungs-Beschränkung beworben hat. Die genauen Informationen zur Einschreibung findet man im Zulassungsbescheid. In der Regel erfolgt die Einschreibung in 2 Schritten: 1) online Anmeldung, 2) persönliche Einschreibung. Adresse: Universität Erlangen-Nürnberg, Studentenkanzlei, Halbmondstr. 6, Erlangen Öffnungszeiten: Mo Fr 08:30 12:00 Uhr 7
7 6Informationsveranstaltungen für ausländische Studierende 6.1. Allgemeine Informationsveranstaltung für ausländische Studierende Um ausländischen Studienanfängern einen ersten Überblick über die Universität und die Städte Erlangen-Nürnberg zu verschaffen, veranstaltet die Allgemeine Studienberatung in Zusammenarbeit mit dem Referat für Internationale Angelegenheiten kurz vor dem Semesteranfang eine Informationsveranstaltung für ausländische Studierende. In der Veranstaltung wird das Wichtigste zum Thema Studium (Aufbau des Studiums, Stundenplan etc.) und Leben (Formalitäten, Wohnungssuche, erste Orientierung etc.) angesprochen. In der Veranstaltung haben die Studierenden die Möglichkeit Fragen zu stellen und Antworten darauf zu erhalten. Für die Veranstaltung müssen sich ausländische Studierende anmelden. Hierzu sollten Sie das beigefügte Anmeldeformular ausgefüllt an das Referat für Internationale Angelegenheiten zurücksenden (Adresse siehe Punkt 2.2). Genauere Informationen und den Termin für die Veranstaltung findet man unter: (Siehe bitte den Punkt Aktuelles ) Einführungsveranstaltungen der Fächer Fast in jedem Fach wird kurz vor dem Semesterbeginn eine Einführungsveranstaltung angeboten. Hier werden alle das Studienfach betreffenden Regelungen erklärt und es wird auch Hilfe bei der Erstellung des Stundenplans angeboten. 7Kosten und Finanzierung Das Leben in Deutschland ist recht teuer. Für die Lebenshaltungskosten wird man monatlich ca. 680 Euro benötigen. Zusätzlich müssen Studierende jedes Semester 542 Euro Studienbeitrag an die Universität entrichten (Stand: Januar 2013) Stipendien Deutsche Universitäten haben kaum Möglichkeiten, den Studierenden Stipendien anzubieten. Es gibt jedoch private Stiftungen, bei denen man sich um ein Stipendium bewerben kann. Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat eine Stipendiendatenbank zusammen gestellt, in der man sich über Förderungsmöglichkeiten informieren kann: 8
8 7.2. Studentisches Arbeiten In Deutschland arbeiten viele Studierende neben dem Studium. Grundsätzlich dürfen auch ausländische Studierende neben dem Studium eine Tätigkeit ausüben. Studierende aus Nicht-EU-Ländern und den neuesten EU-Beitrittsländern (Bulgarien und Rumänien) dürfen neben dem Studium 120 ganze oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Zusätzlich ist eine Beschäftigung als studentische Hilfskraft an der Universität erlaubt, die nicht auf diese 120 ganzen oder 240 halben Tagen angerechnet wird. 8Wohnungssuche In Erlangen-Nürnberg ist die Wohnungssituation recht schwierig. Es ist nicht leicht, eine passende Unterkunft zu finden. Daher sollte man, falls man direkt in Erlangen nichts findet, auf die umliegenden Städte Nürnberg und Fürth, ausweichen. Diese Städte sind sehr gut per Bus und Bahn erreichbar. Bei der Wohnungssuche stehen den Studierenden mehrere Möglichkeiten offen: Wohnheime des Studentenwerks, Privater Wohnungsmarkt: - Zimmer in privaten Studentenwohnheimen - Zimmer in Wohngemeinschaften Weitere Informationen zur Wohnungssuche und ein Infopacket mit Kontaktadressen: 9Stundenplan Für die Erstellung des Stundenplans benötigt man Folgendes: Die Prüfungsordnung des eigenen Studienfachs und das Vorlesungsverzeichnis. Die Prüfungsordnung schreibt vor, welche Vorlesungen ein Studierender im Rahmen des Studiums besuchen muss. In der Regel ist in der Prüfungsordnung auch die konkrete Semesterzahl, in dem ein bestimmter Kurs besucht werden sollte, angegeben. Wenn man mit Hilfe der Prüfungsordnung herausgefunden hat, welche Kurse man z.b. im ersten Fachsemester besuchen muss, findet man über das Vorlesungsverzeichnis konkrete Angaben zu den Kursen wie z.b. Termin und Uhrzeit heraus. Prüfungsordnungen sind zu finden unter: Vorlesungsverzeichnis: Achtung: Viele Lehrstühle stellen den Studierenden bereits fertige Stundenpläne zur Verfügung. Daher sollte man unbedingt die Homepage des eigenen Studiengangs (falls vorhanden) konsultieren. 9
9 10 Weitere Informationen Studium: Sprachkurse an der Universität: studierende/sprachkurse Leben in Erlangen-Nürnberg: Abschluss Kultur, Freizeit und Sport: Abschluss/kultur-freizeit Lebenssituationen: Besuchen Sie uns auf facebook: Angelegenheiten 10
10 Internationale Angelegenheiten Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Schlossplatz 4 D Erlangen
11 Stand: April 2013 Herausgeber Internationale Angelegenheiten Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Schlossplatz 4 D Erlangen 2
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