12 Fragen und Antworten zum Energieausweis
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- Eduard Hermann Seidel
- vor 5 Jahren
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1 12 Fragen und Antworten zum Energieausweis Schon seit Jahren ist ein Energiebedarfsausweis für alle Neubauten Pflicht. Schritt für Schritt ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) die Pflicht ausgeweitet worden, einen Energieausweis erstellen und vorlegen zu müssen. Grundlage dafür sind die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Allerdings möchten viele Hauseigentümer ihre Immobilie angesichts der steigenden Energiekosten zeitgemäß sanieren lassen. Damit ihnen dabei keine technischen Fehler unterlaufen, brauchen sie vor allem seriöse Energieberatung - unabhängig vom Energieausweis. 1. Wer braucht den Energieausweis und wer nicht? Einen Energieausweis brauchen: Eigentümer neu zu errichtender Gebäude. Eigentümer von Gebäuden, für die ab dem eine Baugenehmigung beantragt oder eine Bauanzeige erstattet oder mit der Bauausführung begonnen wurde. Eigentümer bestehender Gebäude, wenn bestimmte bauliche Änderungen oder Erweiterungen vorgesehen sind und dabei Berechnungen nach der EnEV für das gesamte Gebäude vorgenommen werden. Eigentümer, die Gebäude oder Wohnungen vermieten, verpachten, verleasen. Eigentümer, die mit Gebäuden bebaute Grundstücke, Erbbaurechte oder selbstständiges Gebäudeeigentum, Wohnungs- oder Teileigentum verkaufen wollen. Keinen Energieausweis braucht: Wer in seinem eigenen Haus wohnt und nicht vermieten oder verkaufen will, es sei denn, er ist Eigentümer eines neuen Hauses, für das ab dem eine Baugenehmigung beantragt oder eine Bauanzeige erstattet oder mit der Bauausführung begonnen wurde. Eigentümer neuer Häuser müssen den Behörden gegenüber einen Ausweis vorlegen können! Besitzer von Baudenkmälern. Sie können das Denkmal vermieten oder verkaufen, ohne einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Es ist ratsam, sich dies von der zuständigen Denkmalschutzbehörde bestätigen zu lassen. Die einzelnen Behörden handhaben dies unterschiedlich. Denkmalbesitzer müssen sich auch bei allen Umbau- und Sanierungsvorhaben immer vorher mit der zuständigen Behörde abstimmen. Wer ein Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Nutzfläche besitzt. Vermieter, die schon vermietet hatten, bevor der Ausweis zur Pflicht wurde.
2 Ausweispflichten für Bestandsgebäude: Seit gilt Ausweispflicht, wenn bereits nach früheren Vorschriften ein Energieausweis ausgestellt wurde. Seit besteht Ausweispflicht für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden. Seit gilt die Ausweispflicht für Wohngebäude, die ab 1966 fertig gestellt wurden. 2. Was gilt bei Eigentumswohnungen? Auch beim Verkauf von Eigentumswohnungen müssen Verkäufer dem Kaufinteressenten den Energieausweis vorlegen. Dabei werden die Ausweise immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für einzelne Wohnungen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Energieausweis erstellen und stellt ihn dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Verfügung. 3. Was kostet der Energieausweis? Die Kosten sind in der Verordnung nicht geregelt. Der Preis kann also, je nach Arbeitsaufwand, zwischen Auftraggeber und Aussteller frei verhandelt werden. Er hängt auch davon ab, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Ausweis benötigen oder haben möchten. Wer einen Ausweis gar nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, muss gegebenenfalls ein Bußgeld zahlen. 4. Was ist der Unterschied zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis? Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zu Grunde gelegt, beim bedarfsorientierten wird der Energiebedarf eines Hauses aufgrund seiner Bauweise berechnet. Im ersten Fall hängt das Ergebnis maßgeblich von den Bewohnern ab. Wer viel zu Hause ist, der verbraucht zwangsläufig mehr Energie als Menschen, die tagsüber auswärts arbeiten. Das heißt, der Verbrauch einer so gemessenen Immobilie lässt sich nicht ohne weiteres auf neue Bewohner übertragen. Potenzielle Mieter und Käufer bekommen also keine objektiven Werte. Anders beim bedarfsorientierten Ausweis. Er setzt eine umfangreiche bautechnische Untersuchung voraus, die dann auch im dazugehörigen Gutachten detaillierte Werte liefert, verbunden mit konkreten Hinweisen zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz. Damit lässt sich in der Praxis wesentlich mehr anfangen. Modernisierungsempfehlungen sind notwendiger Bestandteil des bedarfsorientierten Ausweises. Wenn keine Empfehlungen möglich sind, muss der Aussteller auch darauf hinweisen. Die Empfehlungen sind knappe fachliche Hinweise auf mögliche rentable Maßnahmen zur effizienteren Energienutzung. Diese Hinweise muss der Aussteller auch machen, wenn er das Gebäude nicht besichtigt hat.
3 Achtung: Nach unseren Erfahrungen ist es nicht möglich, ein älteres Gebäude ohne Vor-Ort- Besichtigung seriös zu beurteilen! Ein Sachverständiger sollte, um einen bedarfsorientierten Ausweis mit sinnvollen Empfehlungen ausstellen zu können, die Immobilie immer direkt begutachten. Lediglich beim verbrauchsorientierten Ausweis ist die schriftliche oder telefonische Übermittlung der Werte risikolos. Die meist nur knappen Empfehlungen im Energieausweis können eine sachverständige Energieberatung nicht ersetzen! Denn bei der energetischen Sanierung muss stets die Bauphysik des gesamten Hauses untersucht und in die Planungen einbezogen werden, sonst kann es zu Bauschäden kommen. 5. Welcher Energieausweis wird benötigt? Der bedarfsorientierte Energieausweis ist seit dem vorgeschrieben für alle Neubauten. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist weiter vorgeschrieben für alle Bestandsgebäude, die ab dem erheblich modernisiert oder erweitert wurden oder werden, wenn dabei Berechnungen zum Wärmebedarf für das gesamte Gebäude gemacht wurden oder werden. Bei Verkauf und Vermietung älterer Gebäude ist der bedarfsorientierte Energieausweis vorgeschrieben, wenn: Der Ausweis- der ab dem ausgestellt wurde und es ist ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist, bei dem der Bauantrag vor dem gestellt wurde und das Haus nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (vom ) entspricht oder wenigstens später nicht energetisch so verbessert wurde, dass es der Wärmeschutzverordnung (vom ) entspricht. Im Übrigen herrscht Wahlfreiheit. Insbesondere bei Häusern mit mehr als fünf Wohnungen ist sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis zulässig.
4 6. Wie lange gilt ein Energieausweis? Der Energieausweis gilt ab der Ausstellung zehn Jahre lang, es sei denn, Umbauten, Sanierungen oder Erweiterungen machen die Ausstellung eines neuen Ausweises vorher nötig. 7. Ich höre immer wieder die Begriffe Energiepass und Energieausweis. Was ist eigentlich was? Der Energieausweis in seiner heutigen Form wurde 2007 erst eingeführt. Den Energiepass gab es da schon: Von 2003 bis 2004 lief bei der Deutschen Energieagentur DENA ein Feldversuch zur Entwicklung von Energiepässen für Gebäude. Die Ausstellung dieser Pässe war und ist freiwillig. In diesem Feldversuch erarbeitete Grundlagen wurden für den Energieausweis übernommen. Aber auch Ausweise, die zum Beispiel nach Maßgabe der EnEV 2002 erstellt worden sind, behalten zunächst Gültigkeit: insgesamt zehn Jahre lang, gerechnet ab dem Ausstellungsdatum. 8. Wie wird ein Energieausweis erstellt? Bei bestehenden Wohngebäuden nimmt ein berechtigter Aussteller vor Ort die notwendigen Gebäudedaten auf. Dazu zählen unter anderem die Gebäudemaße, die Verbrauchsdaten, die energetische Qualität der Außenbauteile und der Heizungsanlage. Auf der Grundlage dieser Daten erstellt er den Energieausweis mit Empfehlungen zur Modernisierung. Die Verordnung sieht im Übrigen auch vor, dass der Eigentümer mit Hilfe eines Erhebungsbogens die notwendigen Daten selbst ermitteln kann. Auf der Basis dieser Daten kann der Aussteller dann einen Energieausweis ausstellen. Allerdings kann er dies auch verweigern, wenn er den Eindruck hat, die Daten seien nicht korrekt. Grob fahrlässige Falschangaben des Eigentümers können mit einem Bußgeld geahndet werden. Außerdem verzichtet der Hauseigentümer, der die Basisdaten selbst erhebt, auf Tipps aus der Praxis. 9. Wir möchten unser Wohnhaus weder vermieten noch verkaufen, aber wir möchten trotzdem Energie sparen. Wie sollen wir vorgehen? Zunächst brauchen Sie einen qualifizierten, vor allem aber firmen- und produktneutral arbeitenden Energieberater. Er untersucht Ihr Haus genau, analysiert die Schwachstellen und schlägt Ihnen dann sinnvolle Sanierungsmaßnahmen vor. Diese müssen genau auf die bauphysikalischen Besonderheiten Ihres Hauses abgestimmt sein, sonst holen Sie sich unter Umständen durch falsche Sanierungsmaßnahmen schwere Bauschäden ins Haus. Wir beraten sanierungswillige Besitzer und Käufer älteren Immobilien in allen Fragen der energetischen Sanierung.
5 10. Wo finden wir einen unabhängigen und erfahrenen Energieberater? Viele Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister, Techniker oder Schornsteinfeger lassen sich zurzeit zum Energieberater weiterbilden. Das Problem: Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Deshalb ist es wichtig, einen wirklich qualifizierten Berater zu finden: Der Energieberater oder die Beraterin sollte bei einer Architekten-, Ingenieurs- oder Handwerkskammer als Energieberater eingetragen oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA als Energieberater für die Energiesparberatung vor Ort gelistet sein. 11. Ich möchte mein selbst genutztes Haus energetisch sanieren lassen und dazu öffentliche Fördermittel beantragen. Wie gehe ich vor? Fördermittel gibt es zurzeit fast ausschließlich vom Bund und zwar über die KfW-Bank. Wenn Sie dort Fördermittel beantragen, gleich ob für den Neubau oder für die Sanierung eines bestehenden Gebäudes, brauchen Sie zu den KfW-Förderanträgen bestimmte Nachweise. Diese können Sie nur von Sachverständigen ausstellen lassen, die entweder als Vor-Ort-Berater beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannt sind oder nach Landesrecht Nachweise gemäß geltender Energieeinsparverordnung ausstellen dürfen. Gut zu wissen: Hausbesitzer bekommen von der KfW-Bank nicht nur Zuschüsse zur energetischen Sanierung ihres Eigenheims, sondern auch Zuschüsse für die unabhängige Bauberatung und Baubegleitung bei der Sanierung. Unabhängige Beratung ist unentbehrlich, denn wer falsch saniert, der holt sich unter Umständen enorme Folgeschäden ins Haus. Fragen Sie uns nach den aktuellen KfW-Programmen. 12. Wir wollen neu bauen. Gibt es dazu auch Fördermittel? Fördermittel gibt es immer nur für Energiestandards, die über die geltenden gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Die KfW-Programme ändern sich häufig. Fragen Sie uns am besten nach. Wir geben Ihnen gerne Auskunft!
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