Energie-Newsletter 2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Energie-Newsletter 2015"

Transkript

1 Wichtige Änderung im Energiedienstleistungsgesetz EDL-G Am 5. Februar 2015 hat der Deutsche Bundestag die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) beschlossen, welche im Bundesrat am 6. März 2015 verabschiedet wurde. Basierend auf dieser Gesetzesänderung wird für alle Nicht-KMU-Unternehmen in Deutschland die Durchführung von Energieaudits oder alternativ die Umsetzung eines Energiemanagementsystems/Umweltmanagementsystems verpflichtend. Die Bundesregierung realisiert mit dieser Gesetzesänderung die Teilumsetzung der EU- Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED). Es empfiehlt sich für jedes Unternehmen, unabhängig von der jeweiligen Branche und Größe, anhand der Kommissionsempfehlung 2003/361/EG den Status (ob KMU oder nicht) zu prüfen. Wesentliche Kriterien sind neben der Anzahl der Beschäftigten (250 MA), dem Jahresumsatz (50 Mio. ) und der Bilanzsumme (43 Mio. ) auch Gesellschafts- und Beteiligungsverhältnisse, insbesondere Konzernstrukturen und wesentliche Beteiligungen bestimmter öffentlicher Stellen oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Alle Unternehmen, welche nicht zu sog. klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) gehören, müssen verpflichtend ein Energieaudit nach DIN EN durchführen. Von der Umsetzung des Energieaudits sind Unternehmen befreit, welche über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen. Als akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft führen wir die Zertifizierung von Managementsystemen nach ISO durch. Ihre Ansprechpartner: Stefanie Lose Michael Piel Tel: / Telefon: / s.lose@empus.de m.piel@empus.de

2 Fristen zur Umsetzung DIN EN Die Durchführung des Energieaudits nach DIN EN muss erstmalig bis zum 05. Dezember 2015 erfolgt sein und mindestens im Abstand von 4 Jahren wiederholt werden. Anerkannt werden bereits durchgeführte Energieaudits, welche zwischen dem 4. Dezember 2012 und dem 5. Dezember 2015 durchgeführt wurden. ISO 50001/EMAS Für den Aufbau eines Energiemanagementsystems nach ISO bzw. EMAS sieht das Gesetz eine Frist zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2016 vor. Danach muss die Umsetzung bis 5. Dezember 2015 begonnen werden, verbunden mit einer Verpflichtungserklärung der Geschäftsführung, welche beinhaltet, dass das Unternehmen sich zur Einführung verpflichtet und mit der Einführung begonnen hat. Der Beginn der Einführung des Systems im Sinne des Gesetzes hat begonnen, wenn bestimmte Maßnahmen bereits zum 5. Dezember 2015 umgesetzt sind im Fall eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO deren Nummer 4.4.3a, im Fall des Umweltmanagementsystems einzelne im Gesetz näher bezeichnete Maßnahmen. Ob diese Fristverlängerung allerdings mit dem Europarecht in Einklang steht, ist unklar. Einsparung von Energiekosten für Unternehmen ein Gastbeitrag von Dr. Dirk Strohe Die Energiepolitik der vergangenen Jahre hat zu einer Belastung der Energiepreise mit zusätzlichen Steuern, Umlagen und sonstigen Kosten geführt. Gerade für Unternehmen mit hohen Energiekosten bestehen aber oft rechtliche Möglichkeiten, die Kosten spürbar zu senken. An dieser Stelle werden in der Praxis oft Chancen übersehen oder Ausschlussfristen versäumt. Das ist, salopp gesprochen, verschenktes Geld. Nur zwei Beispiele:

3 1. Beihilfen für indirekte CO 2 -Kosten (Frist 31. Mai 2015) Am 31. Mai 2015 läuft die Antragsfrist für Beihilfen für sog. indirekte CO 2 -Kosten ab. Es handelt sich hierbei um Beihilfen, die aus Mitteln des Sondervermögen Energie- und Klimafonds (EKF) gewährt werden. Im Wirtschaftsplan 2015 des EKF sind immerhin rund 203 Millionen Euro hierfür vorgesehen. Antragsberechtigt sind nach der entsprechenden Beihilferichtlinie (Stand 23. Juli 2013) Unternehmen, die [ ] Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang II der Beihilfe- Leitlinien genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen. Gemeint sind die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgaszertifikaten nach 2012 der EU-Kommission. In diesem Anhang II finden sich u.a. die Erzeuger von Aluminium, von anorganischen Grundstoffen und Chemikalien, Roheisen, Stahl, Papier, Düngemitteln, Chemiefasern, verschiedenen Kunststoffen in Primärformen, Lederbekleidung etc., ferner Bearbeitung/Aufbereitung verschiedener Materialien, z. B. Baumwolle, Kupfer, Blei, Zink, Zinn. Der Beihilfeantrag für 2014 ist nach Ziff. 5.3 der Beihilferichtlinie (Stand 23. Juli 2013) bis zum 30. März 2015 zu stellen. Allerdings legt wiederum ein ministerialer Erlass vom fest, dass der Antrag im Zeitraum 1. März bis 31. Mai 2015 zu stellen ist. Wer nicht so umsichtig gewesen ist, den Antrag noch im März zu stellen, kann sein Glück also noch bis zum 31. Mai versuchen. Zuständig ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt. 2. Zuschüsse zu Zertifizierungskosten/Energiemanagementsystemen Aus dem EKF werden außerdem Energiemanagementsysteme gefördert. Die Einzelheiten regelt die Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 22. Juli 2013 (Achtung die Richtlinie wird voraussichtlich in Kürze aktualisiert). Ansprechpartner ist in diesem Fall nicht die DEHSt, sondern das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

4 Gefördert werden nach der Richtlinie folgende Maßnahmen: Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO Erstzertifizierung eines Energiecontrollings nach den Anforderungen des Anhangs der Richtlinie Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie für Energiemanagementsysteme und Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme Die Höhe der Zuwendungen beträgt: für die Erstzertifizierung nach DIN EN ISO maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist ferner für einen Zeitraum von 36 Monaten auf Euro beschränkt.

5 Die Förderung steht in einer gewissen Konkurrenz zum sog. Spitzenausgleich und der besonderen Ausgleichregelung nach 63 ff. EEG, denn auch mit diesen Mechanismen wird die Einführung von Energiemanagementsystemen belohnt. Wer die eine Förderung beantragt, kann dadurch von der anderen ausgeschlossen sein. Außerdem werden Maßnahmen nicht gefördert, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht. 3. Weitere Einsparmöglichkeiten Das ganze Arsenal der Einsparmöglichkeiten würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, viele Fragen entscheiden sich bei näherer Untersuchung auch erst im Detail. Wir heben seit Jahren erfolgreich gemeinsam mit unseren Mandanten ungenutzte Einsparpotentiale im Energiebereich und begleiten diese durch das mittlerweile etwas unübersichtliche und regelmäßigen Änderungen unterliegende energiewirtschaftsrechtliche Blätterwerk. Dr. Dirk Strohe ist Rechtsanwalt und Partner der auf wirtschaftsrechtliche Fragestellungen spezialisierten Kanzlei Kracht + Strohe Rechtsanwälte in Köln. Er berät seit vielen Jahren im Energiewirtschaftsrecht und ist in diesem Bereich durch eine Reihe von Fachpublikationen ausgewiesen. ICG Zertifizierung GmbH Chemnitz Mönchengladbach Wildparkstraße 3 Marie-Bernays-Ring Chemnitz Mönchengladbach Telefon / Telefon / Telefax / Telefax / info@gzbb.de Internet:

Energieaudit. Energieaudit.

Energieaudit. Energieaudit. Energieaudit Energieaudit. Wir begleiten Sie ganzheitlich. Von der Prüfung, ob ein Energieaudit für Sie verpflichtend wird, bis zur erfolgreichen Realisierung. Neue gesetzliche Vorgaben ab 2015 Klimaaktiv!

Mehr

Energiemanagementsysteme und Energieaudits für Unternehmen - Anforderungen, Pflichten und Chancen -

Energiemanagementsysteme und Energieaudits für Unternehmen - Anforderungen, Pflichten und Chancen - Energiemanagementsysteme und Energieaudits für Unternehmen - Anforderungen, Pflichten und Chancen - 1 Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) Mehr als 250 Mitarbeiter und einen

Mehr

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015

Guten Tag. Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 Guten Tag Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für alle Nicht KMU * bis 12/2015 * KMU = kleine und mittelständische Unternehmen Gesetzliche Grundlagen? Die europäische Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover

Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Kriterien zur Energieauditpflicht für Nicht-KMU Matthias Wohlfahrt, 21.04.2015 Energiefrühstück Landeshauptstadt Hannover Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet:

Mehr

Förderung von Energiemanagementsystemen

Förderung von Energiemanagementsystemen Förderung von Energiemanagementsystemen Energiemanagementsysteme helfen Ihrem Unternehmen dabei, Energiekosten zu senken. Das Ziel eines Energiemanagementsystems ist es, die Energiesituation innerhalb

Mehr

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit

Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit N.E.U. Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Die Effizienzpropfis eg Ambitionierte Konzepte für optimierten Ressourceneinsatz

Mehr

Newsletter für Geschäftskunden

Newsletter für Geschäftskunden Newsletter für Geschäftskunden Ausgabe April 2015 Ausgabe April 2015 Wenn Sie Fragen zum Thema Energie und mehr haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne ausführlich. Leiter Vertrieb Geschäftskunden

Mehr

Energieaudit und Energiemanagement für Nicht-KMU

Energieaudit und Energiemanagement für Nicht-KMU Energieaudit und Energiemanagement für Energieaudit nach DIN EN 16247 Energieaudit bedeutet eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und verbrauchs einer Anlage/ eines Gebäudes/ Systems

Mehr

Merkblatt Spitzensteuerausgleich. Nachweisführung ab 2013

Merkblatt Spitzensteuerausgleich. Nachweisführung ab 2013 Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen in 2013 mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beginnen, um weiterhin vom so genannten Spitzensteuerausgleich nach 10 StromStG und 55 EnergieStG

Mehr

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV Ausblick für 2014/2015 und mögliche Handlungsalternativen für Unternehmen Kiwa International Cert GmbH Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung- SpaEfV 1. Was regelt die SpaEfV? 2. Ausblick für 2014/2015

Mehr

Einführung in das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und das Energieaudit nach EN 16247

Einführung in das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und das Energieaudit nach EN 16247 Einführung in das Energiemanagement nach DIN ISO 50001 und das Energieaudit nach EN 16247 Dipl.-Ing. Peer Schuback 1 / 17 Unternehmensentwicklung Gründung aus einem Kompetenzcenter für Energiemanagementsysteme

Mehr

EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive

EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität. Katrin Gerdes, Marketing Executive EDL-G der Weg zur Gesetzeskonformität Katrin Gerdes, Marketing Executive Agenda 1 Rechtlicher Hintergrund und Anforderungen des EDL-G 2 Energieaudit vs ISO 50001 3 Fazit & Empfehlungen esight Energy 15

Mehr

Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen. von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren

Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen. von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren Energieaudits Vor- und Nachteile durch verschiedene Normen von Frank J. Rispoli und David Kreth, zugel. Umweltgutachter und Energieauditoren Wer sind wir o ManSysCon und ManSysCert besteht seit 1996 o

Mehr

Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015

Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015 Pflicht zum Energieaudit Stichtag: 05. Dezember 2015 Birgit Batsch Projektmanagerin ZAB-Energie Hintergrund Regelungen im Artikel 8 Abs. 4-7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU: Alle Mitgliedstaaten

Mehr

Energieauditpflicht. B.A.U.M. Consult. 24. September 2015 Handelskammer Hamburg. Cord Röpken

Energieauditpflicht. B.A.U.M. Consult. 24. September 2015 Handelskammer Hamburg. Cord Röpken Energieauditpflicht nach EDL G 24. September 2015 Handelskammer Hamburg B.A.U.M. Consult Cord Röpken 30 Jahre B.A.U.M. Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.v. Seit 1984 verbindet

Mehr

Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz

Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Umsetzung von Art. 8 Energieeffizienzrichtlinie Das neue Energiedienstleistungsgesetz Referent: Veranstaltung: Datum: Jennifer Kratz Energieberatertag Saar 2015 23.09.2015 Agenda Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001

Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001 Energieeffizienz in Unternehmen und Wettbewerbsvorteil nutzen mit Energiemanagement nach ISO 50001 Vorstellung der Energiedienstleistung der Stadtwerke Energie Jena-Pößneck GmbH im Rahmen der Jenaer Energiegespräche

Mehr

HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER

HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER KAPITELÜBERSCHRIFT HERAUSFORDERUNGEN DURCH NEUE ENERGIEEFFIZIENZDIENSTLEISTUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND VERSORGER Hannover Messe 2015 16.04.2015 Hannover Referent: Daniel Drott, TENAG GmbH AGENDA Ausgangslage

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Energiemanagement- Systemen vom 18.07.2012

Richtlinien für die Förderung von Energiemanagement- Systemen vom 18.07.2012 Stellungnahme der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.v. (DENEFF) zum Entwurf Richtlinien für die Förderung von Energiemanagement- Systemen vom 18.07.2012 Berlin, 10. August 2012 Kontakt:

Mehr

Merkblatt Spitzenausgleich. Nachweisführung ab 2013

Merkblatt Spitzenausgleich. Nachweisführung ab 2013 Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen in 2013 mit Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz beginnen, um weiterhin vom so genannten Spitzenausgleich nach 10 StromStG und 55 EnergieStG zu

Mehr

EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung

EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung EEG 2014: Die neue Besondere Ausgleichsregelung Am 27. Juni 2014 hat der Bundestag die EEG-Novelle verabschiedet. Wesentliches Ziel der Novellierung war zum einen, den Kostenanstieg bei der Förderung erneuerbaren

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen

Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) Energieaudits für Kommunale Unternehmen Die EU-Energieeffizienzrichtlinie Hintergrund: die EU-Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Energiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen

Energiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen Energiemanagementsysteme Merkblatt für Anträge nach der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen Inhaltsverzeichnis 1. Antragsberechtigung...1 2. Fördergegenstand...1 3. Art und Höhe

Mehr

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU

Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMU Felix Geyer eza!-energiemanagement Quelle: Autor: eza! EDL-G: Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen Umsetzung Europäische Energieeffizienzrichtlinie

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Gliederung des Vortrags

Gliederung des Vortrags Gliederung des Vortrags Definition Business Angel Business Angels in Deutschland BAND wir über uns INVEST Zuschuss für Wagniskapital Sponsoren Was ist ein Business Angel? A knowledgeable private individual,

Mehr

Energieaudits für den Spitzenausgleich eine Anleitung

Energieaudits für den Spitzenausgleich eine Anleitung Energieaudits für den Spitzenausgleich eine Kolloquium Energieeffizienz im Maschinenbau am 7.11.2013 in Bautzen Marc Postpieszala Dipl.-Ing. Energie- und Verfahrenstechnik Kurzportrait SAENA Gesellschaftsanteile:

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Energiemanagement: Das Thema der Stunde!

Energiemanagement: Das Thema der Stunde! Energiemanagement: Das Thema der Stunde! 2 Energiemanagement: Was ist das eigentlich? Energiemanagement ist die Summe aller Maßnahmen um den Energieverbrauch in einem Unternehmen zu optimieren. Ziel ist

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr

Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr Energie aktuell Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) Michael Behr, VEA Rhein-Ruhr VEA - BUNDESVERBAND DER ENERGIE-ABNEHMER E.V. GESCHÄFTSSTELLEN IM ÜBERBLICK HAUPTGESCHÄFTSSTELLE 30519 Hannover Zeißstraße

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Mehr Effizienz für das produzierende Gewerbe

Mehr Effizienz für das produzierende Gewerbe Energiemanagement Mehr Effizienz für das produzierende Gewerbe } Energiekosten nachhaltig senken und Steuervorteile sichern! } Voraussetzungen für Zertifizierung erfüllen (DIN EN ISO 50001 und DIN EN 16247-1)

Mehr

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Der Wandel vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt... 5 Erfinde Produkte und verkaufe sie!... 5 Finde Wünsche und erfülle sie!... 5 Der Kunde ist der Maßstab... 6 Der Kundenwunsch hat Vorrang...

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Wir sprechen. mittelständisch! www.kmu-berater.de

Wir sprechen. mittelständisch! www.kmu-berater.de Wir sprechen mittelständisch! www.kmu-berater.de Wer sind die KMU-Berater? Die KMU-Berater Bundesverband freier Berater e. V. ist ein Berufsverband erfahrener Beraterinnen und Berater. Unser Ziel ist es,

Mehr

GEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen

GEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen GEMEINSCHAFTSSTAND Innovation made in Germany für junge, innovative Unternehmen Ziel des Programms Die transport logistic 2015 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erneut als

Mehr

Besondere Ausgleichsregelung

Besondere Ausgleichsregelung Besondere Ausgleichsregelung Gliederung 1. Ausgangslage 2. Kabinettsentwurf a. Antragsberechtigt b. Be- bzw. Entlastung c. Übergangsregelung d. Härtefallregelung e. Schienenbahnen 3. Berechnungsgrundlage

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Spitzenausgleich & Energiemanagement

Spitzenausgleich & Energiemanagement 04.09.2013 Aschersleben Spitzenausgleich & Energiemanagement Anforderungen an Unternehmen bzgl. Strom- und EnergieStG; SpaEfV Diana Neumann B. Eng. e.scan SYSTEME Energiemanagement Inhalt (1) Spitzensteuerausgleich

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung

EEG 2014. Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung EEG 2014 Aktuelle Information zur Besonderen Ausgleichsregelung Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Presse- und Sonderaufgaben Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn www.bafa.de

Mehr

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Leitfaden Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line Version: 2016 Stand: 04.11.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 04.11.2015 Inhalt 1 Zielgruppe... 3 2 Zeitpunkt... 3 3 Fragen... 3

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament

Erbrecht Das kluge Testament. Sieben Thesen zum klugen Testament Erbrecht Das kluge Testament Thesen des Vortrags von Dr. Anton Steiner Fachanwalt für Erbrecht Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.v. für Handicap International e.v. vom 12.04.2013 Sieben Thesen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

GELD VOM STAAT. für Energiesparen und erneuerbare Energien

GELD VOM STAAT. für Energiesparen und erneuerbare Energien GELD VOM STAAT für Energiesparen und erneuerbare Energien Initiative Energieeffizienz im Mittelstand Quelle: Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand vom 10.02.2012 - BA Nr. 35

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Energieaudit oder Energiemanagementsystem? Eine Entscheidungshilfe

Energieaudit oder Energiemanagementsystem? Eine Entscheidungshilfe Energieaudit oder Energiemanagementsystem? Eine Entscheidungshilfe Juni Die Bewertung hängt von der unternehmensspezifischen Energiesituation des Unternehmens und seiner Ziele ab. Bewertung der Alternativen

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

Energiemanagement und Energiemanagementsysteme

Energiemanagement und Energiemanagementsysteme Energiemanagement und Energiemanagementsysteme Energiekosten senken - Unternehmenserfolg nachhaltig steigern Energiemanagement und Energiemanagementsysteme Durch die kontinuierliche Verbesserung und die

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Compliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits. Weiterführende Information

Compliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits. Weiterführende Information www.pwc.de/energiemanagement Compliance-Risiko 2015 - Verpflichtende Energieaudits bis 05.12.2015 Weiterführende Information Große Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bis zum 05. Dezember 2015 ein

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Herzlich willkommen! SIEVERS-SNC - IT mit Zukunft.

Herzlich willkommen! SIEVERS-SNC - IT mit Zukunft. Herzlich willkommen! SIEVERS-SNC - IT mit Zukunft. Stärken von Standard ERP- Systemen am Beispiel Microsoft Dynamics NAV Marco Naber SIEVERS-SNC GmbH & Co. KG Computer & Software IT mit Zukunft: Systeme.

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR EU ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU (EED)

HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR EU ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU (EED) DEUTSCHE MANAGEMENT ZERTIFIZIERUNGSGESELLSCHAFT mbh HINTERGRUNDINFORMATIONEN ZUR EU ENERGIEEFFIZIENZ-RICHTLINIE 2012/27/EU (EED) Am 4. Dezember 2012 ist die EU Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED)

Mehr

Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Michael Stieler 09.07.2015, Goslar

Energieauditpflicht für Nicht-KMU. Michael Stieler 09.07.2015, Goslar Energieauditpflicht für Nicht-KMU Michael Stieler 09.07.2015, Goslar Was wird Pflicht? NICHT-KMU werden alle 4 Jahre zu Energieaudits verpflichtet: Umsetzung der Audits bis 05.12.2015 erforderlich Alternativ

Mehr

Nationale Auszeichnung EMAS-Umweltmanagement 2016

Nationale Auszeichnung EMAS-Umweltmanagement 2016 Die Auszeichnung Nationale Auszeichnung EMAS-Umweltmanagement 2016 Der Bundesumweltministerium und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.v. suchen das EMAS-Umweltmanagement 2016. Ausgezeichnet

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Moderne Behandlung des Grauen Stars

Moderne Behandlung des Grauen Stars Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH

Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH Auf eine gute und sichere Nachbarschaft Information über Gefahrenabwehr und Sicherheitsmaßnahmen im Werk I + II der IGS Aerosols GmbH Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort Bürgermeister der Stadt Wehr 3 Vorwort

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

Microsoft Update Windows Update

Microsoft Update Windows Update Microsoft bietet mehrere Möglichkeit, Updates durchzuführen, dies reicht von vollkommen automatisch bis zu gar nicht. Auf Rechnern unserer Kunden stellen wir seit September 2006 grundsätzlich die Option

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft

Impulse Inklusion 2015. Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse Inklusion 2015 Selbst-bestimmtes Wohnen und Nachbarschaft Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen.

Mehr

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.

Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

Software-Validierung im Testsystem

Software-Validierung im Testsystem Software-Validierung im Testsystem Version 1.3 Einleitung Produktionsabläufe sind in einem Fertigungsbetrieb ohne IT unvorstellbar geworden. Um eine hundertprozentige Verfügbarkeit des Systems zu gewährleisten

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Das Warenwirtschaftswunder

Das Warenwirtschaftswunder Das Warenwirtschaftswunder UNSERE HISTORIE Mit Individualität zum Produkterfolg. Die Geschichte der VARIO Software GmbH beginnt schon einige Jahre vor ihrer Gründung. Zunächst auf Projektbasis programmierte

Mehr

CosiGas Aktiv. Mit uns können Sie rechnen!

CosiGas Aktiv. Mit uns können Sie rechnen! CosiGas Aktiv Mit uns können Sie rechnen! CosiGas Aktiv Preiswert und flexibel. Heizen, Kochen, Warmwasserbereitung Erdgas ist genauso vielseitig wie komfortabel. Im Gegensatz zu Heizöl muss es nicht bevorratet

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Strom in unserem Alltag

Strom in unserem Alltag Strom in unserem Alltag Kannst du dir ein Leben ohne Strom vorstellen? Wir verbrauchen jeden Tag eine Menge Energie: Noch vor dem Aufstehen klingelt der Radiowecker, dann schalten wir das Licht ein, wir

Mehr

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

MELCHERS SEMINARE. Update Erbrecht 2015. Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa

MELCHERS SEMINARE. Update Erbrecht 2015. Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa MELCHERS SEMINARE Update Erbrecht 2015 Die neue Europäische Erbrechtsverordnung leichter (ver)erben in Europa FREITAG 23. OKTOBER 2015 17.00 19.00 UHR HEIDELBERG IM BREITSPIEL 21 T HEM AT IK EIN THEMA

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921

FAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr