BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE"

Transkript

1 BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE ORTSGEMEINDE FLAMMERSFELD VERBANDSGEMEINDE FLAMMERSFELD LANDKREIS ALTENKIRCHEN RHEINLAND - PFALZ TEXTLICHE FESTSETZUNGEN, BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT IN DER FASSUNG ZUR BETEILIGUNG NACH 3 ABS. 1 UND 4 ABS. 1 BAUGB STAND: 15. OKTOBER SEITEN

2 INHALTSVERZEICHNIS BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER 2015 LAGEÜBERSICHT

3 INHALTSVERZEICHNIS BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER 2015 I. Textliche Festsetzungen... I-1 A. Rechtsgrundlagen... I-2 B. Inhalte... I-4 1. Bestandteile der Planung... I-4 2. Verbindlichkeit... I-4 C. Textliche Festsetzungen... I-5 1. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen... I-5 a) Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)... I-5 b) Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)... I-6 c) Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)... I-6 d) Private Grünflächen (gem. 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)... I-6 D. Hinweise... I-7 E. Anerkennungs- und Ausfertigungsvermerk... I-13 II. Begründung... II-1 A. Beschreibung des Gebietes... II-2 B. Planungsanlass, -Ziele und -Grundsätze... II-6 1. Planungsanlass/städtebauliches Erfordernis gem. 1 Abs. 3 BauGB... II-6 2. Verträglichkeit des geplanten Projektes mit der Umgebungsnutzung... II Verkehrliche Erschließung... II Ver- und Entsorgung... II Umweltverträglichkeit... II-14 C. Verhältnis zur übergeordneten und sonstigen Planung... II Raumordnung und Landesplanung... II Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Flammersfeld... II-17 D. Begründung zu den Planfestsetzungen... II-18 III. Umweltbericht...III-1 A. Vorbemerkungen... III-2 B. Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bauleitplanes... III-3 1. Angaben zum Standort... III-3 2. Art des Vorhabens und Festsetzungen des Bebauungsplanes... III-7 3. Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden... III-8 C. Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen... III-9 1. Allgemeine Schutzziele... III-9 2. Fachplanungen... III-11 D. Bestandsaufnahme des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden... III-13

4 INHALTSVERZEICHNIS BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER 2015 E. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung... III-16 F. Prognose über die Auswirkungen durch die Plandurchführung... III-17 G. Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. III Vermeidung und Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen... III Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen... III-19 H. Alternative Planungsmöglichkeiten... III-20 I. Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten... III-20 J. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)... III-21 K. Allgemein verständliche Zusammenfassung... III-21 L. Bearbeitungs- und Anerkennungsvermerk... III-22

5 BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE ORTSGEMEINDE FLAMMERSFELD VERBANDSGEMEINDE FLAMMERSFELD LANDKREIS ALTENKIRCHEN RHEINLAND - PFALZ I. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN IN DER FASSUNG ZUR BETEILIGUNG NACH 3 ABS. 1 UND 4 ABS. 1 BAUGB STAND: 15. OKTOBER 2015

6 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-2 A. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), in der derzeit geltenden Fassung Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der derzeit geltenden Fassung. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3830), in der derzeit geltenden Fassung Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom , (BGBl. I S. 1586) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2470), in der derzeit geltenden Fassung Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom (BGBl. I S. 1036), geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2146), in der derzeit geltenden Fassung Zweiundzwanzigste Verordnung durch Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft 22. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1006), in der derzeit geltenden Fassung Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1757, 2797), in der derzeit geltenden Fassung Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom (BGBl. I S. 2542), in der derzeit geltenden Fassung Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), in der derzeit geltenden Fassung Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1206), in der derzeit geltenden Fassung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), in der derzeit geltenden Fassung Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung PlanzV 90) vom (BGBl I S. 58), in der derzeit geltenden Fassung

7 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-3 Landesplanungsgesetz (LPlG) vom (GVBl. S. 41), in der derzeit geltenden Fassung Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) vom (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) vom (GVBl. S. 273), in der derzeit geltenden Fassung Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom (GVBl. S. 53), in der derzeit geltenden Fassung Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG-) vom 28. September 2005 (GVBl. S. 387), in der derzeit geltenden Fassung Landeswaldgesetz (LWaldG) vom 30. November 2000 (GVBl. S. 504), in der derzeit geltenden Fassung Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler - Denkmalschutzgesetz (DSchG) vom 23. März 1978 (GVBl. S. 159), geändert durch Landesgesetz vom (GVBl. S. 301), in der derzeit geltenden Fassung Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 578), in der derzeit geltenden Fassung

8 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-4 B. Inhalte 1. Bestandteile der Planung Bestandteile des Bebauungsplanes sind: die Planurkunde und die textlichen Festsetzungen Beigefügt ist eine Begründung und der Umweltbericht gem. 2a BauGB 2. Verbindlichkeit Die zeichnerischen Festsetzungen der Planurkunde sind für die Übertragung in die Wirklichkeit verbindlich. Soweit in der Planurkunde keine Maße angegeben sind, sollen diese - ausgehend von einer möglichen Ablesegenauigkeit von 1,0 mm - abgegriffen werden.

9 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-5 C. Textliche Festsetzungen 1. Bauplanungsrechtliche Festsetzungen a) Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Für das in der Planurkunde dargestellte Sonstige Sondergebiet (SO-1 bis SO-4) wird als Zweckbestimmung festgesetzt: Pflegedorf für Menschen mit Behinderung und Senioren Für das Sondergebiet SO-1 wird zusätzlich als Zweckbestimmung Werkstätte für Menschen mit geistiger Behinderung festgesetzt. Für das Sondergebiet SO-1a wird zusätzlich als Zweckbestimmung Stellplätze und Zufahrten für Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung festgesetzt. Innerhalb der Teilfläche SO-1a sind keine Gebäude zulässig. Für das Sondergebiet SO-2 wird zusätzlich als Zweckbestimmung Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung festgesetzt. Für das Sondergebiet SO-3 wird zusätzlich als Zweckbestimmung Alten- und Pflegeheim einschließlich Tagespflege festgesetzt. Für das Sondergebiet SO-4 wird zusätzlich als Zweckbestimmung Betreutes Wohnen / KDA Hausgemeinschaften festgesetzt. Abweichungen von den in der Planurkunde eingetragenen Abgrenzungen der unterschiedlichen zusätzlichen Zweckbestimmungen können als Ausnahme zugelassen werden. Untergeordnete Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe sind als Ergänzung der Funktionen des Pflegedorfes in der Summe bis zu 10 % der tatsächlichen Geschossfläche im gesamten Sonstigen Sondergebiet (SO-1bis SO-4) zulässig. Hinweis: Bei der Planung und Errichtung baulicher Anlagen auf den Teilflächen SO-1 und SO-2 sind die Auflagen aus den erteilten Baugenehmigungen, insbesondere die Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen (siehe Hinweise), zu beachten und ggf. anzupassen.

10 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-6 b) Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Für die Teilflächen SO-1, SO-1a und SO-2 wird im Sinne des 30 Abs. 3 BauGB kein Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Für die Teilfläche SO-3 wird als Maß der baulichen Nutzung festgesetzt: Grundflächenzahl GRZ = 0,4* (Überschreitungen nach 19 Abs. 4 BauNVO sind zulässig.) Geschossflächenzahl GFZ = 0,8* Zahl der Vollgeschosse = II Höhe baulicher Anlagen bis zu 10 m** über Fertigfußboden des untersten Vollgeschosses, max. 274,0 m ünn** Für die Teilfläche SO-4 wird als Maß der baulichen Nutzung festgesetzt: Grundflächenzahl GRZ = 0,4* (Überschreitungen nach 19 Abs. 4 BauNVO sind zulässig.) Geschossflächenzahl GFZ = 0,8* Zahl der Vollgeschosse = II Höhe baulicher Anlagen bis zu 10 m** über Fertigfußboden des untersten Vollgeschosses, max. 276,0 m ünn** * Die zulässige Grund- und Geschossfläche kann über die Nutzungsabgrenzung der beiden Teilflächen SO-3 und SO-4 hinweg für die Gesamtfläche eines Grundstücks ermittelt werden. Die festgesetzten privaten Grünflächen dürfen in die Berechnung der zulässigen Grund- und Geschossfläche nicht einbezogen werden. ** Die maximale Höhe baulicher Anlagen kann durch technisch bedingte, untergeordnete Aufbauten oder Bauteile, z.b. Be- und Entlüftungsanlagen, Schornsteine, Energiegewinnungs- oder Antennenanlagen, Lichtkuppeln usw., um max. 3,00 m überschritten werden, sofern diese nicht mehr als 10 % der jeweiligen Dachfläche einnehmen. c) Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen (gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Für die Teilflächen SO-1, SO-1a und SO-2 werden im Sinne des 30 Abs. 3 BauGB keine Baugrenzen festgesetzt. Auf den Teilflächen SO-3 und SO-4 werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt. Gebäude und Gebäudeteile dürfen diese in Ausnahmefällen geringfügig überschreiten. d) Private Grünflächen (gem. 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) Innerhalb der privaten Grünflächen sind abgesehen von den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen keine baulichen Anlagen zulässig. Ausnahmen: Einfriedungen und Anlagen zur Parkgestaltung (z.b. Wege, Sitzplätze u.a.), Anlagen zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser

11 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-7 D. Hinweise Beseitigung von Bäumen und Gebüschen Die Entfernung von Aufwuchs, insbesondere von Bäumen und Sträuchern, darf aus Gründen des Artenschutzes nur außerhalb der Brut-/Fortpflanzungszeiten von Vögeln und Fledermäusen erfolgen. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September sind solche Arbeiten nur in Ausnahmefällen mit besonderer Genehmigung der Naturschutzbehörde möglich. Maßnahmen zum Bodenschutz während und nach Abschluss der Baumaßnahmen Der Oberboden (Mutterboden) ist sorgsam zu behandeln. Er darf nicht mit dem Unterboden vermischt werden und ist einer nutzbringenden Wiederverwertung zuzuführen. Zu Beginn der Erdarbeiten ist der Oberboden entsprechend der DIN 18915, Blatt 2 abzuschieben und fachgerecht in Erdmieten zwischen zu lagern. Nach Beendigung des Vorhabens kann der Oberboden wieder zur Andeckung begrünter Flächen verwendet werden. Mögliche Überschussmengen sind einer sinnvollen Folgenutzung zuzuführen. Planung und Ausführung von Bauarbeiten Der Beginn von Erdarbeiten im Plangebiet soll rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) der Generaldirektion Kulturelles Erbe mitgeteilt werden. Etwa zu Tage kommende archäologische Funde (wie Mauern, Erdverfärbungen, Knochen und Skeletteile, Gefäße und Scherben, Münzen und Eisengegenstände usw.) unterliegen gemäß Denkmalschutz- und -pflegegesetz Rheinland-Pfalz der Meldepflicht an die Direktion Archäologie, Außenstelle Koblenz, Niederberger Höhe 1 in Koblenz unter der Rufnummer 0261/ Die örtlich eingesetzten Firmen sind entsprechend zu informieren. Die Anforderungen der DIN 1054, DIN 4020 und DIN EN und -2 sowie der DIN 4124 sind bei Eingriffen in den Baugrund zu beachten. Es werden projektbezogene Baugrunduntersuchungen empfohlen. Erdwärmenutzung Tiefere Bohrungen zum Bau von Erdwärmesonden erfassen Gesteine des Unterdevon. Unter der Voraussetzung, dass die Wärmeträgerflüssigkeit nicht wassergefährdend ist oder der Wassergefährdungsklasse 1 entspricht und die Bohrung im Bereich der Deckschichten gegenüber dem Zutritt von Sickerwasser abgedichtet wird, bestehen aus hydrologischer Sicht keine grundsätzlichen Einwände zur Gewinnung von Erdwärme. Weitere Auflagen bleiben der Einzelfallprüfung vorbehalten. Geologisches Landesamt, Emy-Roeder-Str. 5, Mainz Tel /

12 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-8 Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf den Teilflächen SO-1 und SO-2 gemäß erteilter Baugenehmigungen Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Werkstätten Auszug aus dem Lageplan

13 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-9

14 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-10

15 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-11 Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Wohnstätten Auszug aus dem Lageplan

16 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-12 Auswahl von heimischen Gehölzen Bäume I. Ordnung Bergahorn - Acer pseudoplatanus, Esche - Fraxinus excelsior, Rotbuche - Fagus sylvatica, Stieleiche - Quercus robur, Traubeneiche - Quercus petraea, Silberweide - Salix alba. Bäume II. Ordnung Eberesche - Sorbus aucuparia, Feldahorn - Acer campestre, Hainbuche - Carpinus betulus, Salweide - Salix caprea, Schwarzerle - Alnus glutinosa, Vogelkirsche - Prunus avium. Heimische Sträucher Gewöhnliche Heckenkirsche - Lonicera xylosteum, Gewöhnlicher Schneeball - Viburnum opulus, Hasel - Corylus avellana, Hundsrose - Rosa canina, Pfaffenhütchen - Euonymus europaeus, Roter Hartriegel - Cornus sanguinea, Schlehe - Prunus spinosa, Schwarzer Holunder - Sambucus nigra, Traubenholunder - Sambucus racemosa, Weißdorn-Arten - Crataegus spec..

17 E. Anerkennungs- und Ausfertigungsvermerk BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE I-13 ANERKANNT: ORTSGEMEINDE FLAMMERSFELD HELLA BECKER ORTSBÜRGERMEISTERIN... FLAMMERSFELD,... AUSGEFERTIGT: DIE BEBAUUNGSPLANSATZUNG, BESTEHEND AUS DER PLANZEICHNUNG UND DIESEN TEXTLICHEN FESTSETZUNGEN, WIRD HIERMIT AUSGEFERTIGT: ORTSGEMEINDE FLAMMERSFELD HELLA BECKER ORTSBÜRGERMEISTERIN... FLAMMERSFELD,...

18 BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE ORTSGEMEINDE FLAMMERSFELD VERBANDSGEMEINDE FLAMMERSFELD LANDKREIS ALTENKIRCHEN RHEINLAND - PFALZ II. BEGRÜNDUNG IN DER FASSUNG ZUR BETEILIGUNG NACH 3 ABS. 1 UND 4 ABS. 1 BAUGB STAND: 15. OKTOBER 2015

19 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-2 A. Beschreibung des Gebietes Der Bebauungsplan Pflegedorf Lebenshilfe befindet sich am nordöstlichen Rand von Flammersfeld nördlich der Bundesstraße B 256. Das Plangebiet ist bereits teilweise bebaut (Lebenshilfe Werk- und Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung) und wird ansonsten landwirtschaftlich als Acker genutzt. Lageübersicht

20 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-3 Auszug aus dem Luftbild Ackernutzung auf dem geplanten Standort des Pflegedorfes

21 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-4 vorhandene Gebäude und Anlagen der Lebenshilfe

22 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-5 Anschluss zur Bundesstraße B 256 Erschließung im Bereich des geplanten Pflegedorfes

23 B. Planungsanlass, -Ziele und -Grundsätze BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-6 1. Planungsanlass/städtebauliches Erfordernis gem. 1 Abs. 3 BauGB Im Flächennutzungsplan von 2007 ist am nordöstlichen Ortsrand von Flammersfeld eine Sonderbaufläche als Erweiterung dargestellt, auf der sich Gebäude und Einrichtungen der Lebenshilfe befinden. Die Fläche ist mittlerweile vollständig genutzt und soll in nördlicher Richtung um einen etwa m breiten Streifen für Parkplätze erweitert werden. Auszug aus dem Flächennutzungsplan von 2007 Die bisherigen Genehmigungen für die Anlagen der Lebenshilfe sind nach 35 BauGB (Werkstätte) und anschließend nach 34 BauGB (Wohnstätte) erfolgt. Im Rahmen der Aufstellung des neuen Bebauungsplanes sollen die bestehenden Anlagen in Form eines einfachen Bebauungsplanes gemäß 30 Abs. 3 BauGB planungsrechtlich vollständig der im Zusammenhang bebauten Ortslage nach 34 BauGB zugeordnet werden, ohne jedoch über die Art der Nutzung hinaus weitergehende Festsetzungen zu treffen. Die Zulässigkeit von Vorhaben bezüglich Maß und Gestaltung soll weiterhin im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren bestimmt und festgelegt werden. Auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche, die westlich angrenzt, soll ein Altenund Pflegeheim mit Tagespflege und betreutem Wohnen die vorhandenen Anlagen und Einrichtungen für soziale Zwecke ergänzen. Als Grundlage für die Aufstellung

24 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-7 des Bebauungsplanes ist eine Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erforderlich, bei der die Fläche für die Landwirtschaft in weitere Sonderbauflächen umgewidmet wird. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren. Für das geplante Alten- und Pflegeheim mit Tagespflege und betreutem Wohnen gibt es bereits ein entsprechendes Nutzungs- und Bebauungskonzept. Projektplanung (Stand Juli 2015) Das Konzept sieht im nördlichen Teil des Grundstücks die Errichtung eines zweigeschossigen Alten- und Pflegeheimes einschließlich Tagespflege vor. Auf dem südlichen Teilbereich des Grundstücks angrenzend an die Wohnhäuser an der Straße Bornplatz sollen Gebäude für betreutes Wohnen errichtet werden. Auszug aus der Projektbeschreibung Konzept Pflegedorf Flammersfeld Ausgangssituation Die LEBENSHILFE im Landkreis Altenkirchen betreibt Betreutes Wohnen, Wohnstätten, Werkstätten, Tagesförderstätten und Kindergärten für Menschen mit geistiger Behinderung. Daneben werden für die behinderten Menschen, die noch in ihren Familien oder in der eigenen Wohnung leben, auch ambulante Hilfen angeboten.

25 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-8 Viele der von der Lebenshilfe betreuten Menschen werden mit steigendem Alter zunehmend pflegebedürftig. Dabei verändert sich der Unterstützungsbedarf von der reinen Betreuung immer stärker zur pflegerischen Versorgung. Für diese pflegebedürftigen Menschen mit geistiger Behinderung steht keine adäquate Versorgungsform zur Verfügung. Um einen kontinuierlichen Übergang in die pflegerische Betreuung gewährleisten zu können, beabsichtigt die Lebenshilfe, ein entsprechendes Angebot zu errichten. Standort Bei der Auswahl des Standortes hat die Lebenshilfe sich für die Gemeinde Flammersfeld entschieden. In diesem Ort betreibt die Lebenshilfe eine Werkstatt sowie eine Wohnstätte für Menschen mit geistiger Behinderung. In der Nachbarschaft zu diesen Einrichtungen steht ein Grundstück mit einer Fläche von ca m² zur Verfügung. Dieser Standort ist insofern für die Entwicklung einer Pflegeeinrichtung interessant, als hier Eigeninteressen der Lebenshilfe auf ein bürgerschaftliches Engagement treffen, dass sich seit Jahren für neue Wohn- und Pflegeangebote in Flammersfeld einsetzt. Diese Bürgerinitiative hat schon mehrere Veranstaltungen im Ort durchgeführt, um das Anliegen in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Veranstaltungen haben auch schon in der Wohnstätte der Lebenshilfe stattgefunden. Die Initiative wird ebenfalls von der Verbandsgemeinde unterstützt. Die Initiative war bislang nicht erfolgreich, weil sie keinen professionellen Betreiber für eine solche Einrichtung gefunden hat. Auch private Investoren sind zwar grundsätzlich interessiert, aber auch die Gespräche auf dieser Ebene waren mangels Betreiber erfolglos. Das Engagement sowohl der Initiative als auch der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde stützt sich auf eine Untersuchung, wonach insbesondere im Unterkreis für dementiell veränderte ältere Menschen ein wachsender Bedarf an Pflegeplätzen besteht. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde, bezogen auf einen Untersuchungsraum im Umkreis von 15 km um Flammersfeld herum ein Bedarf in der Größenordnung zwischen Pflegeplätzen festgestellt. Diese Pflegeplätze sollen möglichst auch verbunden sein mit Angeboten der Tages- und Kurzzeitpflege. Konzept Die Lebenshilfe beabsichtigt, auf diese Bedarfe mit einem abgestimmten Gesamtkonzept einzugehen. Nach dem Grundsatz ambulant vor stationär wird dieses Konzept die nachfolgenden Bausteine enthalten. Barrierefreie Wohnungen Das Gesamtkonzept enthält in abgestufter Form Wohnkonzepte für die verschiedenen Zielgruppen. Um das Leben in den eigenen Wänden auch weiterhin zu ermöglichen, sind zusätzlich zu den neu zu schaffenden Pflegeplätzen 6 barrierefreie Wohnungen für Senioren geplant, die sich noch weitgehend selbst versorgen können und lediglich auf einzelne ambulante Pflegeleistungen angewiesen sind.

26 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-9 Tagespflege Die Tagespflege für 14 Tagesgäste wird die alten Menschen ansprechen, die zuhause alleine oder im Familienverbund leben, aber tagsüber der Betreuung bedürfen. KDA Hausgemeinschaften / Quartiershaus Für die älteren Menschen, die auch mit der Unterstützung ambulanter Pflege oder teilstationären Angeboten nicht mehr selbständig zuhause leben können, wird die Lebenshilfe eine stationäre Pflegeeinrichtung für unterschiedliche Zielgruppen bauen. Die stationäre Pflegeeinrichtung wird in Form von Hausgemeinschaften konzipiert. Bei der geplanten pflegerischen Betreuung steht nicht die Pflege der alten Menschen im Vordergrund. In Anlehnung an die 4. und 5. Generation des Altenwohnbaus beabsichtigt die Lebenshilfe, für die beschriebenen Zielgruppen Wohngemeinschaften zu bauen, in denen die Alltagsbegleitung in einer familienähnlichen Wohnung im Vordergrund steht. Die Pflege hält sich dezent im Hintergrund und tritt nur im Bedarfsfalle hinzu. Ziel ist es, die individuellen Fähigkeiten und Ressourcen der Bewohner zu fördern und sie in die Gestaltung des Tagesablaufes einzubeziehen. Dies kann je nach den unterschiedlichen Fähigkeiten bei der Zubereitung der Mahlzeiten oder auch bei den notwendigen Einkäufen erfolgen. In diesem Punkt kommt der Biografiearbeit auch eine besondere Bedeutung zu. Aus den unterschiedlichen Lebenserfahrungen und Interessen können sich auch höchstunterschiedliche Aktivitäten ergeben. Hier findet sowohl ein Leben in Privatheit im eigenen Appartement als auch ein Leben in Gemeinschaft in der großen Wohnküche statt. Dies wird hier kombiniert durch eine Öffnung in das Wohnquartier mit einem Leben in der Öffentlichkeit. Eine Inklusion auch schwerstpflegebedürftiger Menschen ist damit möglich. Obwohl im Sinne des SGB XI stationär geführt, bedeutet dieses Konzept eine Abkehr von großen stationären Pflegeeinrichtungen. Die Kleinteiligkeit vermittelt Orientierung und Überschaubarkeit, was sowohl für Menschen mit geistiger Behinderung als auch mit Demenz ein großer Vorteil ist. Das Angebot ist geplant für folgende Zielgruppen: Pflege für Menschen mit geistiger Behinderung 26 Pflegeplätze stationäre Pflege für somatisch Pflegebedürftige 26 Pflegeplätze stationäre Pflege für demenzkranke Menschen 26 Pflegeplätze In diesen Plätzen sind insgesamt 10 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze vorgesehen. Die älteren Menschen wohnen in drei eigenständigen Häusern, die untereinander verbunden sind. Eine Trennung nach unterschiedlichen Personengruppen erfolgt nicht; allerdings wird auf die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Aufnahme Rücksicht genommen. Jedes Haus ist wiederum aufgeteilt in 2 Hausgemeinschaften. Jede Hausgemeinschaft ist für 13 Bewohner vorgesehen. Die Hausgemeinschaften verfügen über ausschließlich durch die Bewohner gemeinsamen oder individuell genutzten Wohnraum. Die Hausgemeinschaft als große Wohnung ist der Privatbereich der Bewohner und somit für den öffentlichen Bereich nicht zugänglich. Für übergreifende Funktionen, z.b. Café, Lei-

27 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-10 tung und Verwaltung und zentrales Pflegebüro gibt es ein weiteres Gebäude, das als verbindendes Element zwischen den Wohngebäuden dient. Hier ist die Öffentlichkeit gern gesehen, um Kontakte zwischen Bewohnern und Bürgern der Gemeinde zu ermöglichen. Das Café wird gleichzeitig auch Standort der Ehrenamtsagentur der Lebenshilfe sein. Das Gesamtensemble steht aufgrund der kleinteiligen Gliederung in einem städtebaulichen Kontext, der sich sowohl in die unmittelbare Nachbarschaft einfügt als auch Bezüge zur benachbarten, ebenfalls sehr kleinteilig gebauten Wohnstätte erkennen lässt. Flächenbilanz Gesamteinrichtung Die unterschiedlichen Pflegebereiche sollen jeweils in einem eigenständigen Gebäude untergebracht werden, die wiederum miteinander verbunden werden. Die NGF pro Bewohner einschließlich der übergeordneten Bereiche liegt bei 46,82 m².

28 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-11 Standorteignung / Alternativen Die Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen/Ww. betreibt Betreutes Wohnen, Wohnstätten, Werkstätten, Tagesförderstätten und Kindergärten für Menschen mit geistiger Behinderung. Viele der betreuten Menschen werden mit steigendem Alter zunehmend pflegebedürftig. Dabei verändert sich der Unterstützungsbedarf von der reinen Betreuung immer stärker zur pflegerischen Versorgung. Dafür steht keine adäquate Versorgungsform zur Verfügung. Um einen kontinuierlichen Übergang in die pflegerische Betreuung gewährleisten zu können, beabsichtigt die Lebenshilfe, neue/erweitere Pflegeeinrichtungen zu errichten und zu betreiben. Dafür bieten sich insbesondere Pflegestandorte an, wo die Lebenshilfe bereits Einrichtungen betreibt. Hier ergeben sich Synergien in Bezug auf die Bewohner der Einrichtungen, den Personaleinsatz sowie die materielle Versorgung. Solche räumlich funktionalen Verknüpfungen zwischen bestehenden und neuen Einrichtungen sind für den Standort Flammersfeld von entscheidender Bedeutung. Voraussetzung ist auch, dass ein geeignetes Grundstück verfügbar ist. An dem nunmehr vorgesehenen Standort können alle Voraussetzungen optimal erfüllt werden, die die geplanten neuen Einrichtungen an dieser Stelle zweckmäßig und deren Betrieb wirtschaftlich machen, zumal die Erschließung bereits gewährleistet ist und keine neuen Straßen erforderlich werden. Hinzu kommt, dass durch die neuen Wohnstätten unnötige Fahrten vermieden werden können. Für Menschen mit Behinderung oder Senioren sind auf Grund ihrer Hilfsbedürftigkeit Fahrten häufig mit besonderen Stresssituationen verbunden, die sich durch die räumliche Verflechtung von Wohnen und Werkstätten vermeiden lassen können. Der Standort ist zudem für die Entwicklung von Altenhilfeeinrichtungen wichtig, da die Planungen der Lebenshilfe durch ein bürgerschaftliches Engagement unterstützt werden, das sich seit Jahren für neue Wohn- und Pflegeangebote für Senioren in Flammersfeld einsetzt. Damit soll älteren pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit geboten werden, in ihrem Wohnort Flammersfeld zu bleiben, wenn sie nicht mehr eigenständig eine Wohnung unterhalten können. Aus den genannten Gründen kommt letztlich kein anderer Standort in Betracht. Hinzu kommt, dass es sich bei den neuen Bauflächen um einen intensiv genutzten Acker handelt, bei dem die zu erwartenden Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft vergleichsweise gering sind.

29 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II Verträglichkeit des geplanten Projektes mit der Umgebungsnutzung Von den neu geplanten Anlagen und Einrichtungen sind keine planungsrelevanten nachteiligen Auswirkungen auf umliegende Nutzungen zu erwarten. Die vorgesehene Nutzung als Alten- und Pflegeheim hat selbst einen hohen Anspruch bezüglich des Immissionsschutzes und ist einem Reinen Wohngebiet gleichzusetzen. Es ist außer einer vertretbaren Zunahme des Verkehrs auf der das Vorhaben erschließenden Gemeindestraße nicht mit relevanten Beeinträchtigungen für die Umgebung zu rechnen. Auch die umliegenden Nutzungen stellen keine relevanten Beeinträchtigungen dar, die den Standort für die geplanten Einrichtungen in Frage stellen könnten. 3. Verkehrliche Erschließung Die Erschließung des neuen Teilbereiches des Pflegedorfes erfolgt aus südlicher Richtung von der Bundesstraße B 256 über die Gemeindestraßen Bornplatz und Auf der Brück. Die Straße Bornplatz ist für die Erschließung ausreichend dimensioniert. Die Straße Auf der Brück muss voraussichtlich den neuen Anforderungen entsprechend ausgebaut und verbreitert werden. (vgl. nachfolgende Seite)

30 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-13 Anschluss zur Bundesstraße B 256 Erschließung im Bereich des geplanten Pflegedorfes...

31 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II Ver- und Entsorgung Die Trink- und Löschwasserversorgung soll über einen Anschluss an das vorhandene Leitungsnetz erfolgen. Das Schmutzwasser soll über einen Anschluss mit Hebeanlage dem vorhandenen Kanalnetz im Bereich der Straße Bornplatz zugeführt werden. Das Niederschlagswasser soll möglichst auf dem Grundstück verbleiben und dort über die belebte Bodenzone versickert werden. Unbelastetes Niederschlagswasser kann in die angrenzende Grünfläche abgeleitet und dort zurückgehalten und ggf. teilweise über die belebte Bodenzone versickert werden. Darüber hinaus ist ein gedrosselter Ablauf aus einem Regenrückhaltebecken in einen nordwestlich gelegenen Siefen denkbar. Die Planungen zum Umgang mit dem auf befestigten/versiegelten Flächen anfallenden Niederschlagswasser sind im Detail mit den zuständigen Verbandsgemeindewerken und Fachbehörden im Rahmen der Genehmigung des Bauvorhabens abzustimmen. 5. Umweltverträglichkeit Bei der Änderung, Erweiterung oder Neuaufstellung von Bebauungsplänen sind gemäß 1a, 2 (4) und 2a Baugesetzbuch (BauGB) die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.... (Ergänzung zur Offenlage)

32 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-15 C. Verhältnis zur übergeordneten und sonstigen Planung 1. Raumordnung und Landesplanung Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) wurden durch Rechtsverordnung vom 14. Oktober 2008 für verbindlich erklärt. Nach dem LEP IV gehört Flammersfeld zu den ländlichen Bereichen mit disperser Siedlungsstruktur. Die Region ist ausgewiesen als bedeutsamer Bereich für Erholung und Tourismus. Regionaler Raumordnungsplan (RROP) 2006 Im System der zentralen Orte übt Flammersfeld die Funktionen eines Grundzentrums aus. Das nächste Mittelzentrum ist Altenkirchen. Flammersfeld ist das Grundzentrum der Verbandsgemeinde. Auszug aus der Gesamtkarte Gemäß der Zielvorgabe Z1 des regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein- Westerwald übernehmen die zentralen Orte jeweils ihrer Hierarchie entsprechend Versorgungsfunktionen für ihren jeweiligen Versorgungsbereich. Grundzentren sind vorrangig Standorte zur Konzentration von Einrichtungen der überörtlichen Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen für den Nahbereich. Grundzentren des

33 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-16 Grundnetzes verfügen über eine vollständige grundzentrale Ausstattung. Sie sind Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Nahbereiche sind grundsätzlich deckungsgleich mit den Gebieten der Verbandsgemeinden. Flammersfeld ist die Funktion Erholung (E) zugewiesen. Flammersfeld gehört zum Strukturraumtyp 4 (dünn besiedelter ländlicher Raum) und ist zudem als Erholungsraum (ER) ausgewiesen. Für den Bereich des Bebauungsplanes sind keine besonderen Kennzeichnungen dargestellt. Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete sind nicht betroffen. Es werden keine Gebiete zur Freiraumsicherung berührt. Auszug aus der Gesamtkarte In Erholungsräumen soll der hohe Erlebniswert der Landschaft erhalten bleiben und nachhaltig weiterentwickelt werden. In Erholungsräumen soll dazu dem Schutz des Landschaftsbildes bei raumbedeutsamen Entscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen werden.

34 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Flammersfeld Im derzeitigen Flächennutzungsplan ist der Standort des neuen Alten- und Pflegeheim mit Tagespflege und betreutem Wohnen als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Flächen der Lebenshilfe sind als Sonderbauflächen (Erweiterung) ausgewiesen. Die vorgesehene Parkplatzerweiterung ist ebenfalls als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt Ausschnitt aus dem bisher wirksamen Flächennutzungsplan von 2007 Der Flächennutzungsplan soll entsprechend angepasst bzw. geändert werden. Ausschnitt aus der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren)

35 D. Begründung zu den Planfestsetzungen BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-18 Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung wird als Sonstiges Sondergebiet nach 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Die Zweckbestimmung wird als Pflegedorf für Menschen mit Behinderung und Senioren definiert. Darüber hinaus werden für einzelne Teilflächen ergänzende Zweckbestimmungen festgesetzt, die der jeweiligen Nutzung entsprechen. Die Teilfläche SO-1 dient bereits als Standort für Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und ist auch weiterhin dafür vorgesehen. Gleiches gilt für die Teilfläche SO-2, auf der sich Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung befinden. Auf der Teilfläche SO-1a sollen zusätzliche Stellplätze errichtet werden dürfen. Gebäude sind auf dieser Teilfläche nicht zulässig. Auf der neuen Teilfläche SO-3 soll das geplante Alten- und Pflegeheim einschließlich Tagespflege errichtet werden. Die Teilfläche SO-4 soll dem Betreuten Wohnen (KDA Hausgemeinschaften) dienen. Abweichungen von den eingetragenen Abgrenzungen können als Ausnahme zugelassen werden. Als Ergänzung der Funktionen des Pflegedorfes sind untergeordnete Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe in der Summe bis zu 10 % der tatsächlichen Geschossfläche im gesamten Sonstigen Sondergebiet (SO-1bis SO-4) zulässig.... Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an dem vorliegenden Bebauungsund Nutzungskonzept mit einem angemessenen Erweiterungsspielraum. Es werden zulässige Grund- und Geschossflächenzahlen für Hauptgebäude festgesetzt, die einen angemessenen Rahmen für die Bebauung und Nutzung vorgeben. Überschreitungen gemäß 19 Abs. 4 BauNVO bleiben zulässig. Die zulässige Grund- und Geschossfläche kann über die Nutzungsabgrenzung der beiden Teilflächen SO-3 und SO-4 hinweg für die Gesamtfläche eines Grundstücks ermittelt werden. Die festgesetzten privaten Grünflächen dürfen in die Berechnung der zulässigen Grundund Geschossfläche nicht einbezogen werden. Die zulässigen Höhen sind mit 10 m über Erdgeschoss für eine zweigeschossige Bebauung angemessen und zusätzlich als Maximalhöhen über NN begrenzt. Sie lassen gemessen Gebäude zu, die jeweils den höchsten Geländepunkt der Teilflächen SO-3 und SO-4 um etwa etwa 8 m Höhe überragen. Die zulässige Höhe kann durch technisch bedingte, untergeordnete Aufbauten oder Bauteile, z.b. Beund Entlüftungsanlagen, Schornsteine, Energiegewinnungs- oder Antennenanlagen, Lichtkuppeln usw., um max. 3,00 m überschritten werden, wenn diese nicht mehr als 10 % der jeweiligen Dachfläche einnehmen. Für die Teilflächen SO-1 und SO-2 wird im Sinne des 30 Abs. 3 BauGB kein Maß der baulichen Nutzung festgesetzt.

36 BEGRÜNDUNG BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE II-19 Bauweise, Baugrenzen Auf den Teilflächen SO-3 und SO-4 werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt. Eine Bauweise wird nicht festgesetzt. Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenzen in Ausnahmefällen geringfügig überschreiten. Für die Teilflächen SO-1 und SO-2 werden im Sinne des 30 Abs. 3 BauGB keine Baugrenzen festgesetzt.... private Grünflächen Innerhalb der privaten Grünflächen sind vorrangig keine baulichen Anlagen zulässig. Ausnahmen sind Einfriedungen, Anlagen zur Parkgestaltung (z.b. Wege, Sitzplätze u.a.) sowie Anlagen zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser.

37 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-1 BEBAUUNGSPLAN PFLEGEDORF LEBENSHILFE ORTSGEMEINDE FLAMMERSFELD VERBANDSGEMEINDE FLAMMERSFELD LANDKREIS ALTENKIRCHEN RHEINLAND - PFALZ III. UMWELTBERICHT IN DER FASSUNG ZUR BETEILIGUNG NACH 3 ABS. 1 UND 4 ABS. 1 BAUGB STAND: 15. OKTOBER 2015

38 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-2 A. Vorbemerkungen Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind, zu ermitteln und zu bewerten. Diese Verfahrensgrundnorm wird hinsichtlich der Umweltbelange in 2 Abs. 4 S. 1 BauGB 2004 präzisiert. Danach hat die Gemeinde grundsätzlich bei jedem Bauleitplan für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7, 1a BauGB 2004 eine Umweltprüfung durchzuführen. In dieser sind die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einem Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Die Umweltprüfung ist damit integrierter Bestandteil des Verfahrens zur Aufstellung eines Bauleitplanes. Der vorliegende Bebauungsplan lässt sich hinsichtlich der Umweltprüfung in zwei Teilbereiche untergliedern. Für die vorhandenen Einrichtungen der Lebenshilfe östlich der Straße Auf der Brück besteht mit Ausnahme der geplanten Parkplatzerweiterung bereits grundsätzlich Baurecht. Die Einbeziehung in den Bebauungsplan soll diese Einrichtung nunmehr lediglich planungsrechtlich als im Zusammenhang bebaute Ortslage nach 34 BauGB darstellen bzw. festsetzen. Wegen des bereits bestehenden Baurechts wird dieser Teilbereich nicht in diesem Umweltbericht behandelt und bewertet. Die nachfolgenden Angaben und Bewertungen beziehen sich ausschließlich auf die neuen Bauflächen westlich der Straße Auf der Brück sowie auf die vorgesehene Parkplatzerweiterung. Parallel zu der Beteiligung der Öffentlichkeit im frühzeitigen Verfahren werden gemäß 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und Träger, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, unterrichtet und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert.

39 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-3 B. Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des Bauleitplanes 1. Angaben zum Standort Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortslage von Flammersfeld. In das Verfahren ist neben dem Standort für das neuen Alten- und Pflegeheim mit Tagespflege und betreutem Wohnen auch das östlich angrenzende Gelände der Lebenshilfe aufgenommen. Der Standort des Pflegedorfes liegt an der Straße Auf der Brück und ist etwa 100 m in südlicher Richtung an die Bundesstraße B 256 angebunden. Die Fläche, auf der das neuen Alten- und Pflegeheim mit Tagespflege und betreutem Wohnen entstehen soll, wird derzeit landwirtschaftlich als Maisacker (August 2015) genutzt, wie die nachfolgenden Abbildungen zeigen. Südlich schließt sich die Wohnbebauung von Flammersfeld an. Westlich wird der Standort von Waldflächen begrenzt, nördlich liegen weitere offene landwirtschaftliche Flächen. Das Gelände fällt in nördlicher Richtung zum Ahlbachtal.

40 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-4 Standort des neuen Alten- und Pflegeheimes mit Tagespflege und betreutem Wohnen (Luftbild) Ackernutzung auf dem geplanten Standort

41 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-5 vorhandene Gebäude und Anlagen der Lebenshilfe

42 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-6 Erschließung im Bereich des Pflegedorfes westlich angrenzender Wald

43 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-7 nördlich angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Blick über das Ahlbachtal Richtung Hahn und Ziegenhain 2. Art des Vorhabens und Festsetzungen des Bebauungsplanes Die Art der baulichen Nutzung wird als Sonstiges Sondergebiet nach 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Die Zweckbestimmung wird als Pflegedorf für Menschen mit Behinderung und Senioren definiert. Darüber hinaus werden für einzelne Teilflächen ergänzende Zweckbestimmungen festgesetzt, die der jeweiligen Nutzung entsprechen. Die Teilfläche SO-1 dient bereits als Standort für Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung und ist auch weiterhin dafür vorgesehen. Gleiches gilt für die Teilfläche SO-2, auf der sich Wohnstätten für Menschen mit geistiger Behinderung befinden. Auf der Teilfläche SO-1a sollen zusätzliche Stellplätze errichtet werden dürfen. Gebäude sind auf dieser Teilfläche nicht zulässig. Auf der neuen Teilfläche SO-3 soll das geplante Alten- und Pflegeheim einschließlich Tagespflege errichtet werden. Die Teilfläche SO-4 soll dem Betreuten Wohnen (KDA Hausgemeinschaften) dienen. Abweichungen von den eingetragenen Abgrenzungen können als Ausnahme zugelassen werden. Als Ergänzung der Funktionen des Pflegedorfes sind untergeordnete Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe in der Summe bis zu 10 % der tatsächlichen Geschossfläche im gesamten Sonstigen Sondergebiet (SO-1bis SO-4) zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an dem vorliegenden Bebauungsund Nutzungskonzept mit einem angemessenen Erweiterungsspielraum. Es werden zulässige Grund- und Geschossflächenzahlen für Hauptgebäude festgesetzt, die ei-

44 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-8 nen angemessenen Rahmen für die Bebauung und Nutzung vorgeben. Überschreitungen gemäß 19 Abs. 4 BauNVO bleiben zulässig. Die zulässige Grund- und Geschossfläche kann über die Nutzungsabgrenzung der beiden Teilflächen SO-3 und SO-4 hinweg für die Gesamtfläche eines Grundstücks ermittelt werden. Die festgesetzten privaten Grünflächen dürfen in die Berechnung der zulässigen Grundund Geschossfläche nicht einbezogen werden. Die zulässigen Höhen sind mit 10 m über Erdgeschoss für eine zweigeschossige Bebauung angemessen und zusätzlich als Maximalhöhen über NN begrenzt. Sie lassen gemessen Gebäude zu, die jeweils den höchsten Geländepunkt der Teilflächen SO-3 und SO-4 um etwa etwa 8 m Höhe überragen. Die zulässige Höhe kann durch technisch bedingte, untergeordnete Aufbauten oder Bauteile, z.b. Beund Entlüftungsanlagen, Schornsteine, Energiegewinnungs- oder Antennenanlagen, Lichtkuppeln usw., um max. 3,00 m überschritten werden, wenn diese nicht mehr als 10 % der jeweiligen Dachfläche einnehmen. Für die Teilflächen SO-1 und SO-2 wird im Sinne des 30 Abs. 3 BauGB kein Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Auf den Teilflächen SO-3 und SO-4 werden die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Festsetzung von Baugrenzen bestimmt. Eine Bauweise wird nicht festgesetzt. Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenzen in Ausnahmefällen geringfügig überschreiten. Für die Teilflächen SO-1 und SO-2 werden im Sinne des 30 Abs. 3 BauGB keine Baugrenzen festgesetzt. Innerhalb der privaten Grünflächen sind vorrangig keine baulichen Anlagen zulässig. Ausnahmen sind Einfriedungen, Anlagen zur Parkgestaltung (z.b. Wege, Sitzplätze u.a.) sowie Anlagen zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser. 3. Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes werden ca. 4,83 ha Flächen überplant. Geplante Nutzung Größe (qm) Sondergebiet SO-1, SO-1a und SO Sondergebiet SO-3 und SO öffentliche Verkehrsfläche private Grünflächen Gesamtfläche B-Plan Flächenbilanz Bebauungsplan

45 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-9 C. Umweltschutzziele aus Fachgesetzen und Fachplanungen 1. Allgemeine Schutzziele Innerhalb der Fachgesetze sind für die Umwelt schutzgüterbezogene Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen der Bewertung sind vor allem solche Ausprägungen und Strukturen auf der einzelnen Schutzgutebene hervorzuheben, die im Sinne des jeweiligen Fachgesetzes eine besondere Rolle als Funktionsträger übernehmen (z.b. geschützte oder schutzwürdige Biotope als Lebensstätte streng geschützter Arten oder bedeutungsvolle Grundwasserleiter in ihrer Rolle im Naturhaushalt oder als Wasserlieferant). Nachfolgende Zielaussagen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu berücksichtigen: Schutzgut Quelle Zielaussagen Mensch TA Lärm BlmSchG + VO DIN Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie deren Vorsorge. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden soll. Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz/ Landesnaturschutzgesetz RP Landschaftsplan Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, - die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Wasser Wasserhaushaltsgesetz Landeswassergesetz Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen. Ziel der Wasserwirtschaft ist der Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen und die sparsame Verwendung des Wassers sowie die Bewirtschaftung von Gewässern zum Wohl der Allgemeinheit. Fortsetzung auf der nachfolgenden Seite

46 UMWELTBERICHT BEARBEITUNGSSTAND: 15. OKTOBER SEITE III-10 Schutzgut Quelle Zielaussagen Boden Bodenschutzgesetz Baugesetzbuch Ziele des BodSchG sind - Der langfristige Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als - Lebensgrundlage und -raum für Menschen, Tier und Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, - Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), - Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, - Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen, - Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Klima Landschaft Luft / Luftqualität Bundesimmissionsschutzgesetz TA Luft Landesnaturschutzgesetz Bundesnaturschutzgesetz/ Landesnaturschutzgesetz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen sowie Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen, Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen). Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Kultur- und Sachgüter Baugesetzbuch Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind insbesondere die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter zu berücksichtigen. Denkmalschutzgesetz Bau- und Bodendenkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. allgemeine Umweltschutzziele

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

"Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße", 3. Änderung

Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße, 3. Änderung Bebauungsplan "Abschnitt I a unterhalb der Ringstraße", 3. Änderung der Ortsgemeinde Textfestsetzungen gem. 9 Abs. 8 BauGB Ortsgemeinde: Gemarkung: Flur: 14 Planfassung für die Verfahren gemäß 3 Abs. 2

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Was Sie im Folgenden erwartet:. Einleitung: Bodenbelange in der Bauleitplanung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen

Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015 Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften - Erstes Pflegestärkungsgesetz - wurden die Pflegeleistungen zum

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen Christian Stenneken Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen Unter besonderer Beriicksichtigung Nordrhein-Westfalens PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften inhalt Teil I.: Einfiihrung 1

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen. 14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können

Mehr

7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IN DER GEMARKUNG FLAMMERSFELD FÜR DEN BEREICH AUF DER BRÜCK (LEBENSHILFE) VERBANDSGEMEINDE FLAMMERSFELD LANDKREIS ALTENKIRCHEN RHEINLAND - PFALZ BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT IN DER FASSUNG ZUR BETEILIGUNG

Mehr

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Tagung Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Thema: Raumordnung und Hochwasser Referent: 1 VORBEMERKUNG "Es geht um sehr

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992

Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Ortssatzung Werbeanlagen 1 Ortssatzung über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten vom 25. September 1992 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015 Anspruch auf Pflegegeld für häusliche Pflege Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 123,00 EUR 120,00 EUR Pflegestufe 1 244,00 EUR 235,00 EUR Pflegestufe 1 (mit Demenz*) 316,00

Mehr

Pflege 2009. Soziales

Pflege 2009. Soziales Pflege 2009 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2009 rund 106 400 e Menschen. Fast die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld, 21 Prozent wurden ambulant, weitere 30 Prozent stationär

Mehr

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)

Mehr

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Musterstrasse 10 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Stellungnahme zum Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm 2014 für den als Bewohner des Landkreises Göttingen mache ich folgende Eingabe: Böden sollen

Mehr

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld Neben der professionellen Pflege in Form von Sachleistungen durch eine gewählte (ambulante) Pflegeeinrichtung

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt

Mehr

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Vorgetragen von Dieter Gründonner Landschaftsplaner und

Mehr

Pflegeleistungen 2015

Pflegeleistungen 2015 Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des

Mehr

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Rolf Knebel Ref. 56 Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege des TMLFUN Fledermausschutz an Windkraftanlagen Informationsveranstaltung

Mehr

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung

Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung - Vorblatt - Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan r. 940 - Alte Wittener Straße - hier: a) Aufstellungsbeschluss

Mehr

Planungsverbands Windkraft Wissen-Gebhardshain

Planungsverbands Windkraft Wissen-Gebhardshain Planungsverband Windkraft Wissen-Gebhardshain Kreis Altenkirchen Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans Teilbereich Windenergie Stellungnahmen und Beschlussvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen

Mehr

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur

Mehr

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.

Vorlesung Grundzüge des. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Vorlesung Grundzüge des Baurechts Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Damit die 30 bis 37 BauGB anwendbar sind, müssen die Voraussetzungen des 29 Abs.1 BauGB erfüllt sein, sog. Anknüpfungsfunktion des 29 Abs. 1BauGB.

Mehr

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 14 53 70013 Stuttgart E-Mail: poststelle@mfw.bwl.de FAX: 0711 123-4791 Landesamt für

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS 2015 Pflegeversicherung Unterstützung der familiären und nachbarschaftlichen

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen

Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1. Textliche Festsetzungen Ortsgemeinde Rodenbach Bebauungsplan Hühnerbusch, Änderung 1 Textliche Festsetzungen 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB und BauNVO) Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen

Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen Überblick Das Verfahren zum Ausbau des deutschen Stromnetzes lässt sich in fünf Schritte unterteilen: Szenariorahmen, Netzentwicklungspläne

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

Informationen zur Tagespflege

Informationen zur Tagespflege Informationen zur spflege Die pflegerische Versorgung älterer Menschen stützt sich auf verschiedene Bausteine, die sich jeweils ergänzen sollen: 1. Häusliche Pflege durch Angehörige 2. Ambulante Pflege

Mehr

Seniorenwohnanlage Am Baumgarten

Seniorenwohnanlage Am Baumgarten Seniorenwohnanlage in Karlsdorf-Neuthard Seniorenwohnanlage Am Baumgarten mit Seniorenhaus St. Elisabeth, Tagespflege, Betreutem Wohnen Behaglich leben und wohnen Am Baumgarten Die familiäre Seniorenwohnanlage

Mehr

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal,

Sitzung des Stadtrates und Sitzung des Ortsbeirates Südliche Innenstadt. Montag, 13. Oktober 2014, 15 Uhr, im Stadtratssaal, Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnformen im Alter Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm Wohnen im Alter - Welche Formen unterscheidet man? da denken die meisten an ein Wohnen zu Hause, vielleicht

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau

76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB 76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau Samtgemeinde Elbtalaue Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301

Mehr

1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich

1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich 1. KISS-Zusammenkunft Kanton Zürich Warum KISS? Demografische Entwicklung Gegenwärtig leben in der Schweiz rund 290 000 über 80-jährige Menschen bis 2050 wird ihre Zahl gemäss Prognosen auf 608 000 bis

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Das Betreute Wohnen der GSG Bauen & Wohnen in und um Oldenburg Das Betreute Wohnen der GSG Zuhause ist es stets am schönsten! Hier kennt man sich aus, hier

Mehr

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz

Mehr

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau

Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten

Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten Rechtsanwalt Dr. Bernd Thyssen Hafen in der Stadt - Hafenentwicklung und Lärmschutz Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten Problemstellung

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen

Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Bürgerinformation Entwicklungskonzept Freizeitnutzung Ostufer Goldkanal Elchesheim-Illingen Elchesheim-Illingen, 04.07.2013 Dr. Hansjörg Melchinger, Karlsruhe und Gliederung Ausgangssituation / Hintergrund

Mehr

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark

Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Pflegedossier für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - Dieses Projekt wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und

Mehr

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente

Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Auflösung des Sanierungsstaus bei privaten Gebäuden - Förderfähige Instrumente Aufgabe Sanierung unverzichtbarer Gebäude (wegen geschichtlicher und/oder städtebaulicher Bedeutung) Unterstützungsangebote

Mehr

ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft

ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft ROG-Novelle und WRRL-Umsetzung in NRW aus Sicht von Natur und Landschaft Prof. Dr. Lothar Finke Gründungsversammlung der BBN-Landesgruppe NRW Dortmund 13.03.2009 1. ROG-Novelle (vom 22.12.2008, BGBl.Jg.2008

Mehr

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.

Mehr

Pflege im Jahr 2007. Pflege

Pflege im Jahr 2007. Pflege Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere

Mehr

Beschluss zu a): Beschluss zu b):

Beschluss zu a): Beschluss zu b): Bebauungsplan Nr. 142a Biogasanlage Kruthaup Osterfeine a) Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB b) Veränderungssperre gem. 14 BauGB Beschluss zu a): Der Bürgermeister der Stadt Damme beschließt im

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!

Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser

Mehr

Pflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz

Pflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz Pflegedossier für den Landkreis Oberspreewald- Lausitz Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Leistungen für Demenzpatienten

Leistungen für Demenzpatienten Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Bundesrat Drucksache 766/04 (Beschluss) 05.11.04 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sieht vor,

Mehr

Antrag auf Förderung der Wallheckenpflege

Antrag auf Förderung der Wallheckenpflege An die Stadt Delmenhorst Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz Am Stadtwall 1 (Stadthaus) Telefon: (04221) 99-2889 27749 Delmenhorst Telefax: (04221) 99-1255 Antrag auf Förderung der Wallheckenpflege Grundstückseigentümer/-in:

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung)

S a t z u n g. der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Ortsrecht 6 / 6 S a t z u n g der Stadt Eckernförde über die Gestaltung von Werbeanlagen (Werbeanlagensatzung) Aufgrund des 82 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)

Mehr