CURAVIVA nimmt Stellung zur 5. IV-Revision

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1 Zürich, im Dezember 2004 CURAVIVA nimmt Stellung zur 5. IV-Revision Die 5. IV Revision gliedert sich in drei Vorlagen, die vom Bundesrat den politischen Parteien sowie den Verbänden und Interessenvertretern aus dem Sozialbereich zur Vernehmlassung vorgelegt wurden: 1. IV Verfahren; diese Vernehmlassung endete im Oktober CURAVIVA hat dazu Stellung bezogen und zwar im Sinne unseres Hauptanliegens: Keine diskriminierenden Einschränkungen der Rechtsmittel! (siehe Artikel in der CURAVIVA Fachzeitschrift November 2004 und CURAVIVA Webseiten Aktuelles zur 5. IV Revision IV Revision; Hauptthemen: Reduktion der Neurenten, Früherkennung, Wiedereingliederung, Sparmassnahmen 3. Zusatzfinanzierung der IV über Lohn- oder Mehrwertsteuerprozente 1. Allgemeine Bemerkungen Seit 1994 sind die Ausgaben der IV um 90 Prozent gestiegen, die Einnahmen dagegen bloss um 67 Prozent. Das Defizit der IV betrug im Jahr ,5 Milliarden Franken, und die Verschuldung der IV wird Ende 2004, 6 Milliarden Franken betragen. Mehr als 60 Prozent der IV-Ausgaben werden durch Bund und Kantone gedeckt. Das heisst: Die IV kann nur knapp die Hälfte ihrer Ausgaben durch die Versicherungsbeiträge decken. Am 16. Mai 2004 hat das Volk die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV und IV abgelehnt. Dadurch bleibt die finanzielle Lage der IV schwierig. CURAVIVA ist der Auffassung, dass die heutigen Leistungen der Invalidenversicherung grundsätzlich gut sind. Die IV ermöglicht jedoch keinen Luxus. Die Leistungen, die sie erbringt, sind - behinderungsbedingt - notwendig! Wir fordern deshalb, die Invalidenversicherung auf dem heutigen Leistungsstand zu sanieren, den Zuwachs der Neurenten zu bremsen und die Integrationsmöglichkeiten zu verbessern. Wie für den Bundesrat ist auch für CURAVIVA unbestritten, dass die IV ohne zusätzliche Einnahmen ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. 1

2 CURAVIVA unterstützt deshalb die beiden Zielsetzungen der 5. IV Revision nämlich, die Zunahme der Renten abzubremsen und die Anreize zur Integration zu verbessern, vollumfänglich. Für CURAVIVA steht ausser Zweifel, dass die Sanierung der finanziellen Situation der IV eine vordringliche politische Aufgabe ist. Als Schwachpunkt der Vorlage erachtet CURAVIVA, dass darin kaum Anreize für Arbeitgeber vorgesehen sind, Arbeitsplätze zugunsten von handicapierten und leistungsschwachen Menschen zu schaffen. 1. Zur 5. IV-Revision Zu den Massnahmen für die Abbremsung der Rentenzunahme Früherkennung und Begleitung von arbeitsunfähigen Personen und Integrationsmassnahmen CURAVIVA begrüsst die Schaffung von Fachstellen für Früherkennung und Begleitung. Die Zielsetzung, bereits bei längeren oder wiederkehrenden Arbeitsabwesenheiten zu handeln, um wenn möglich die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, unterstützen wir. Da die konkrete Umsetzung dieser Bemühungen schwierig zu beurteilen ist, befürworten wir, das Konzept vorerst im Rahmen von Pilotprojekten zu erproben. Die Verbesserungen bezüglich Integrationsmassnahmen müssen möglichst breit und schnell umgesetzt werden. Eine Verbesserung erwarten wir bereits davon, dass die IV- Stellen die heutigen beruflichen Eingliederungsmassnahmen frühzeitiger einsetzen können. Von zentraler Bedeutung sind für uns die geplanten zusätzlichen Integrationsmassnahmen (wie beispielsweise Arbeitstraining, Bildungskurse, Verbesserung der beruflichen Qualifizierung etc.). Diese Integrationsmassnahmen müssen möglichst frühzeitig zum Einsatz kommen können und niederschwellig angeboten werden. Die 5. IV-Revision schafft wertvolle Instrumente, um den Erhalt der individuellen Erwerbsfähigkeit zu unterstützen sowie die Wiedereingliederungsmöglichkeiten zu verbessern und damit den Zuwachs von Neurenten zu bremsen. Um Erfolg versprechen zu können, müssen diese Instrumente von allen Beteiligten getragen werden, was in der Vorlage kaum berücksichtigt wird! Alle Bemühungen, gesundheitlich angeschlagene Personen im Arbeitsprozess zu halten, werden nichts fruchten, wenn die entsprechenden Arbeitsplätze fehlen. Hier sehen wir ein grosses Defizit, da für die Arbeitgeber keine Verpflichtung und kaum Anreize bestehen, aktiv mitzuwirken. Wir erachten es deshalb als notwendig, insbesondere für die Früherkennung und Begleitung, Mechanismen vorzusehen, welche die Arbeitgeber stärker einbinden und verpflichten. 2

3 CURAVIVA begrüsst den Vorschlag, Pilotprojekte zur Früherkennung und Begleitung durchzuführen und parallel dazu die beruflichen Eingliederungsmassnahmen zu verbessern. CURAVIVA verlangt jedoch eine qualitativ und quantitativ bessere Einbindung der Arbeitgeber in die Integrationsprojekte. Anspruch auf IV-Leistungen frühestens ab Anmeldung Die vorgeschlagenen Einschränkungen sind unseres Erachtens kontraproduktiv, da z.b. bei Geburtsgebrechen oder progressiven Erkrankungen eine rechtzeitige Anmeldung häufig unmöglich ist. Denn oft ist es unabsehbar, ob sich eine bleibende Behinderung entwickelt oder eine solche zurückbleibt. Deshalb ist in solchen Fällen durch die neue Regelung eine Unterversorgung zu befürchten, die als Konsequenz hohe Folgekosten verursachen könnte. Zudem ist zu befürchten, dass Ärzte vermehrt verfrüht und prophylaktisch eine IV-Anmeldung in die Wege leiten würden. CURAVIVA erachtet es als notwendig, dass bei schulischen und medizinischen Eingliederungsmassnahmen die Leistungen der IV wie bis anhin auch rückwirkend gewährt werden. Sparmassnahmen CURAVIVA setzt sich für den Erhalt der bisherigen Leistungen der IV ein. Wir sehen ein, dass unter den heutigen finanziellen Rahmenbedingungen der Druck gross ist, auch ausgabenseitig Massnahmen zu ergreifen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Folgen der vorgesehenen Sparmassnahmen zuwenig abgeschätzt wurden. Auch wurde die Gefahr unterschätzt, dass durch die vorgesehenen Massnahmen in verschiedenen Bereichen lediglich Kosten verlagert, jedoch nicht eingespart werden. Wir sind überzeugt, dass die Sparvorschläge nochmals zu überdenken sind und zumindest differenziertere Lösungen gefunden werden müssen. Streichung von Art. 12 IVG (Medizinische Massnahmen) Die vorgesehene Streichung der medizinischen Massnahmen ist schwer verständlich. Dadurch werden grundsätzlich die Integrationsziele gefährdet und die Aufwendungen teilweise zu den Krankenkassen hin verschoben. Ebenfalls steigt in der Regel der Betreuungsaufwand, wenn die medizinischen Massnahmen ungenügend sind. Bereits heute ist der Aufwand für medizinische Massnahmen im IV Bereich, in der Schweiz, im europäischen 3

4 Vergleich, unterdurchschnittlich. In manchen Bereichen muss heute von einer Unterversorgung gesprochen werden, was sich wiederum ungünstig auf die Gesamtkosten auswirkt. Aus der Sicht von CURAVIVA sollten deshalb die Bestimmungen über die medizinischen Massnahmen in der Invalidenversicherung unverändert beibehalten werden. Halbierung der Intensivpflegezuschläge Der Bundesrat nimmt die 5. IV-Revision zur Gelegenheit, um die Auszahlung der Intensivpflegezuschläge neu zu regeln. Kinder mit Anspruch auf Intensivpflegezuschlag sollen an Tagen, an denen sie sich in der Sonderschule aufhalten, zuhause nur die Hälfte des Zuschlages erhalten. Angeknüpft wird damit an eine frühere Regelung: vor der 4. IVG- Revision war das Budget für Hauspflegebeiträge an Sonderschultagen auf die Hälfte reduziert. Wir sind mit der vorgeschlagenen Halbierung der Intensivpflegezuschläge nicht einverstanden. Es ist nicht einleuchtend, dass eine Anpassung, die vor einem Jahr mit der 4. IV-Revision eingeführt wurde, bereits wieder rückgängig gemacht wird. Auch bei dieser Massnahme ist zu befürchten, dass Kosten lediglich verschoben und die Integrationsziele gefährdet werden. CURAVIVA lehnt deshalb die vorgeschlagene neue Berechnung des Intensivpflegezuschlages ab. 2. Zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung Für CURAVIVA stellt sich bei der Zusatzfinanzierung die Schicksalsfrage der Invalidenversicherung. Wir betrachten es als ausgeschlossen, dass ohne die vom Bundesrat vorgeschlagene Zusatzfinanzierung, eine Sanierung der IV möglich sein wird. Wir gehen davon aus, dass ohne die Sanierung früher oder später auch ein drastischer Leistungsabbau kein Tabu mehr sein wird. Diese Vorstellung weckt verständlicherweise Ängste: Für Menschen mit einer Behinderung ist die IV meistens existenziell wichtig. Die Leistungen der IV bestimmen für diese Menschen, wie gut ihre Lebensqualität und wie gross ihre Chancen auf Teilhabe an der Gesellschaft sind. Entsprechend wichtig ist für uns, dass der Weiterbestand dieser Versicherung nicht in Frage gestellt wird. Ein höherer Finanzierungsbedarf ist in den letzten Jahren nicht nur bei der IV, sondern auch bei anderen Sozialversicherungen, wie beispielsweise bei der Krankenversicherung entstanden. Höhere Beiträge sind hier bereits erfolgt. Mit den Massnahmen der 5. Revision wird bei der IV der Kostenzuwachs in den Griff genommen. Wir hoffen somit, dass auch für die IV, wie für andere Sozialversicherungen, die notwendigen Mittel solidarisch aufgebracht werden. 4

5 CURAVIVA unterstützt deshalb vollumfänglich den Vorschlag des Bundesrates nach Zusatzeinnahmen für die IV. Als mögliche Finanzierungsquellen schlägt der Bundesrat alternativ die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.8 Prozentpunkte oder die Erhöhung des Lohnbeitragsatzes um 0.8 Prozentpunkte vor. Für CURAVIVA war bereits der frühere Bundesratsvorschlag für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer eine taugliche Lösung. Vorrangig ist für uns jedenfalls, dass überhaupt genügend Zusatzeinnahmen erfolgen. Unsere Sorge ist, dass die Debatten um Mehrwertsteuer oder Lohnbeiträge zum Anlass (schlimmstenfalls zum Vorwand) genommen werden, um der IV die dringend benötigten Zusatzeinnahmen zu kürzen oder sogar ganz vorzuenthalten. CURAVUVA fordert deshalb den Bundesrat auf, die Zusatzeinnahmen für die IV mit Nachdruck zu vertreten und dem Parlament eine möglichst mehrheitstaugliche Finanzierungsquelle vorzuschlagen. In diesem Sinne lautet unsere Stellungnahme zuhanden des Bundesrates. Damit im Sozialbereich kein weiterer Abbau betrieben wird, setzt sich CURAVIVA für verantwortbare und klare Rahmenbedingungen ein. Wir wollen dafür sorgen, dass wirksame Gesetze nicht wieder vom Parlament verwässert werden und, dass die gesellschaftlich tragende Rolle einer funktionierenden IV erkennbar wird. CURAVIVA setzt sich für eine sozial gerechte Fürsorge für alle ein. Wir sind für Gedanken und Anregungen zu allen wichtigen sozialpolitischen Fragen dankbar. Stefan Sutter Leitung Fachbereich Erwachsene Behinderte CURAVIVA Verband Heime und Institutionen Schweiz Lindenstrasse 38, 8008 Zürich Direktwahl , Fax

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