Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011

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1 Guten Tag 1

2 Für Arbeitgebende Das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen Produkte Kantonale Ausgleichskasse AHV Invalidenversicherung Zusatzleistungen zu AHV / IV Familienzulagen Mutterschaftsentschädigung Erwerbsersatzordnung Prämienverbilligung 2

3 Invalidenversicherung Die Invalidenversicherung hat zum Ziel, die Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen zu verhindern, vermindern oder beheben. 3

4 Invalidenversicherung Wer ist bei der IV versichert? Grundsätzlich alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder In der Schweiz erwerbstätig sind 4

5 Integrationsmöglichkeiten der IV Früherfassung ab 30. Krankheitstag Frühintervention während 180 Tagen Eingliederungsmassnahmen nach Rechtsanspruch Integrationsmassnahmen Berufliche Massnahmen 5

6 Meldung für die Früherfassung Arbeitgebende spielen bei der Früherfassung eine entscheidende Rolle Nehmen Sie Kontakt mit der IV-Stelle auf, wenn eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 30 Tagen vorliegt oder Wenn über das Jahr verteilt kürzere Abwesenheiten vorkommen. Zeitlicher Ablauf Die IV entscheidet innerhalb von 30 Tagen, ob eine IV-Anmeldung angezeigt ist oder nicht. 6

7 Erfolgszahlen per 31. Dezember 2010 Früherfassung 1604 Meldungen zur Früherfassung 12% 2% 10% 25% Versicherte Personen Arbeitgeber Ärzte 11% 9% 32% Private Versicherungen Kranktentaggeld-Versicherungen Sozialhilfe Andere (Familie, UVG, BVG, ALV) 7

8 Frühintervention Nutzen für Arbeitgebende um wichtiges Know-how zu erhalten Kostengünstige Massnahmen sollen verhindern, dass Arbeitnehmende vollständig oder teilweise aus dem Arbeitsprozess herausfallen. Während dieser Phase werden unkompliziert schnelle Massnahmen gewährt, obwohl noch unklar ist, ob die Person Anspruch auf ordentliche IV-Leistungen hat. Zeitablauf Die IV entscheidet innerhalb von 6 Monaten ab Anmeldung ob Anspruch auf ordentliche Leistungen besteht. 8

9 Frühintervention Voraussetzungen Massnahmen werden gewährt, ohne vorherige Klärung auf Anspruch von IV-Leistungen, deshalb besteht darauf kein Rechtsanspruch. Während der Frühinterventionsphase besteht kein Anspruch auf Taggelder der IV. Der Kostenrahmen von durchschnittlich CHF bis maximal CHF darf nicht überschritten werden. 9

10 Frühinterventionsmassnahme Beispiele Staplerfahrer, Rückenproblematik > FI-Massnahme: Spezialsitz + Ergotherapeut Kranfahrer, Herzprobleme > FI-Massnahme: Speziallift in Führerkabine Gleisbauer, Hüftproblematik > FI-Massnahme: Deutschkurs, Umplatzierung in Überwachungsdienst 10

11 Frühinterventionsmassnahme Job Coaching der SVA Zürich Für Versicherte mit psychischen Problemen Job Coaches der SVA Zürich haben psychologisches und psychiatrisches Wissen Engmaschige Beratung und Unterstützung des kranken Mitarbeitenden Unterstützung des Arbeitgebenden im Umgang mit dem psychisch kranken Mitarbeitenden Kontakt mit behandelnden Ärzten und Therapeuten 11

12 Frühintervention Erfolge im 2010 Über 600 erfolgreiche Arbeitsplatzerhaltungen durch Arbeitsplatzanpassungen Ausbildungskurse Umplatzierungen im Betrieb Begleitung durch Job Coach 12

13 Integrationsmöglichkeiten der IV Früherfassung ab 30. Krankheitstag Frühintervention während 180 Tagen Eingliederungsmassnahmen nach Rechtsanspruch Integrationsmassnahmen Berufliche Massnahmen 13

14 Berufliche Massnahmen Leistungen Arbeitsplatzerhaltung und Arbeitsvermittlung Berufsberatung Umschulung Berufliche Abklärung für behinderungsangepasste Tätigkeit 14

15 Arbeitsvermittlung Keine angepasste Tätigkeit möglich? Wenn in Ihrem Betrieb für Mitarbeitende, die in angestammter Tätigkeit arbeitsunfähig sind, kein Arbeitsplatz für eine angepasste Tätigkeit gefunden wird, besteht Anspruch auf: Aktive Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes, jedoch nicht auf die Beschaffung eines solchen. 15

16 Kontakte Hotline für Beratung Arbeitgeber-Hotline: Wir freuen uns, wenn Sie anrufen Detaillierte Informationen über alle Produkte der SVA Zürich finden Sie in unserer Homepage 16

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