Weisung vom Bekanntgabe von Änderungstarifverträgen zum TV-BA, TVÜ-BA, TVN-BA sowie zum ATV-BA

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Weisung vom Bekanntgabe von Änderungstarifverträgen zum TV-BA, TVÜ-BA, TVN-BA sowie zum ATV-BA"

Transkript

1 Weisung vom Bekanntgabe von Änderungstarifverträgen zum TV-BA, TVÜ-BA, TVN-BA sowie zum ATV-BA Laufende Nummer: Geschäftszeichen: POE / 2202 / 2203 / 2205 / 2400 / Gültig ab: Gültig bis: SGB II: SGB III: Familienkasse: nicht betroffen Weisung nicht betroffen Bezug: Tarifwerk der BA Mit der vorliegenden Weisung erfolgt die formale Bekanntgabe des 21. Änderungstarifvertrages zum TV-BA, des 10. Änderungstarifvertrages zum TVN-BA, des 7. Änderungstarifvertrages zum TVÜ-BA sowie des 7. Änderungstarifvertrages zum ATV-BA. 1. Ausgangssituation Die Gewerkschaften haben die bisherigen Entgeltvereinbarungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes (einschließlich BA) zum gekündigt. Daraufhin erfolgten zunächst Verhandlungen auf Bundesebene über die Anpassungsbedarfe im TVöD, die am erfolgreich abgeschlossen wurden. In den anschließenden Tarifverhandlungen am 14. und 15. Mai 2018 haben die BA und die vertragsschließenden Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung im Rahmen der Gehaltsrunde 2018 erzielt, die Bestandteil der in der Zusammenfassung genannten Änderungstarifverträge zum TV-BA, zum TVN-BA sowie zum TVÜ-BA ist. Außerdem werden mit dem 7. Änderungstarifvertrag zum ATV-BA die Inhalte des 10. Änderungstarifvertrages zum ATV auf Bundesebene auf den Geschäftsbereich der BA übertragen. Zwischenzeitlich wurde das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen und die Tarifverträge wurden unterzeichnet.

2 2. Auftrag und Ziel Die BA orientiert sich bei der Gestaltung ihres Tarifsystems an den Tarifverträgen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes. Mit der Tarifeinigung werden die wesentlichen Inhalte des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf Bundesebene übernommen und an die strukturellen Besonderheiten des Tarifwerks der BA angepasst Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA (21. Änd.-TV zum TV-BA) Der 21. Änderungstarifvertrag zum TV-BA (Anlage 1) beinhaltet im Einzelnen folgende Aspekte: Lineare Erhöhung der Gehälter und Strukturanpassung Entsprechend der Tarifeinigung im Bund sieht auch der Abschluss bei der BA eine lineare Erhöhung der Tabellengehälter und Funktionsstufen der Tarifbeschäftigten in drei Schritten um 3,19 v,h. ab , um 3,09 v.h. ab und um weitere 1,06 v.h. ab vor. Das Volumen der darüber hinaus im Bundesbereich vorgenommenen strukturellen Anpassungen wurde von der BA ebenfalls für strukturelle Anpassungen insbesondere in der Tätigkeitsebene IV - verwendet. Die linearen Anpassungssätze gelten auch für Gehaltskomponenten nach 16 Abs. 3 TV-BA (mit Ausnahme der reinen Rekrutierungs- bzw. Retentionskomponenten), den Garantiebetrag nach 19 Abs. 7 Satz 2 TV-BA bei Höhergruppierungen sowie die zu den genannten Anpassungsstichtagen nach 19 Abs. 7 TV-BA individuell bestehenden Garantiebeträge Einmalzahlung Alle vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen eine Tätigkeit der Tätigkeitsebene VIII bis V übertragen ist, erhalten im März 2018 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 250,- Euro, wenn sie am im Arbeitsverhältnis stehen und an mindestens einem Tag zwischen dem und dem Anspruch auf Gehalt, Gehaltsfortzahlung oder Krankengeldzuschuss haben. Entsprechend den Hinweisen im BMI-Rundschreiben vom 19. Juli 2018 D /51#9 gilt auch der Bezug von Krankengeld nach 45 SGB V oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung sowie der Bezug von Mutterschaftsgeld nach 19 MuSchG als einem Anspruch auf Gehalt gleichgestellt. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Sonderzahlung entsprechend dem Anteil

3 ihrer individuellen Arbeitszeit an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter. Bei der Einmalzahlung handelt es sich um steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungspflichtiges Gehalt Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Nachwuchskräfte der BA (10. Änd.-TV zum TVN-BA) Im Rahmen Tarifeinigung zur Anpassung der Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergeben sich auch Veränderungen bei den Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden und Studierenden sowie beim Urlaubsanspruch für Nachwuchskräfte. Die Umsetzung dieser Änderungen erfolgt mit dem 10. Änderungstarifvertrag zum TVN-BA (Anlage 2) Ausbildungsvergütung Die Ausbildungsvergütung für Auszubildende wird ab 1. März 2018 und ab 1. März 2019 jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 50,- Euro angehoben. Die Ausbildungsvergütung für Studierende erhöht sich zu den genannten Terminen jeweils um einen Festbetrag in Höhe von 25,- Euro Urlaubsanspruch für Nachwuchskräfte Der Anspruch auf Erholungsurlaub nach 10 Abs. 1 TVN-BA beträgt für alle Nachwuchskräfte im Sinne des 1 Abs. 1 TVN-BA ab dem Urlaubsjahr 2018 bei Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Kalendertage in der Woche 30 Arbeitstage Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages zur Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit in den TV- BA und zur Regelung des Übergangsrechts (7. Änd.-TV zum TVÜ-BA) Die unter Ziffer genannten Anpassungsschritte und Anpassungssätze gelten grundsätzlich auch für individuelle Übergangsbeträge und Kinderzuschläge im Sinne des TVÜ-BA, die noch als Folge der Überleitung in den TV-BA gezahlt werden. Die Umsetzung erfolgt mit dem 7. Änderungstarifvertrag zum TVÜ-BA (Anlage 3). Der Kinderzuschlag wird zum zunächst an das Niveau des Bundes angepasst und in den zwei weiteren Schritten entsprechend den genannten Anpassungssätzen erhöht. Er beträgt ab ,22 Euro, ab ,90 Euro und ab ,20 Euro. Der Kindererhöhungsbetrag für das erste zu berücksichtigende Kind von Beschäftigten in der Tätigkeitsebene VII und VIII bleibt zu allen drei Anpassungszeitpunkten unverändert, da der

4 BA-Betrag bereits jetzt über dem Niveau des Bundes nach dem dritten Anpassungsschritt am liegt. Die Kindererhöhungsbeträge für das zweite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind von Beschäftigten in der Tätigkeitsebene VII und VIII bleiben zum ersten Anpassungszeitpunkt unverändert, werden aber ab 1. April 2019 auf das Niveau des Bundes (27,75 Euro bzw. 34,70 Euro) angehoben und ab 1. März 2020 um 1,06 v.h. auf 28,04 Euro bzw. 35,07 Euro erhöht Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags über die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (7. Änd.-TV zum ATV-BA) Die auf Bundesebene mit dem 10. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vorgenommenen Änderungen zur Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte werden mit dem 7. Änderungstarifvertrag zum ATV-BA (Anlage 4) inhaltsgleich auf den Geschäftsbereich der BA übertragen. Alle betroffenen Startgutschriften werden durch die VBL automatisch überprüft. Ein gesonderter Antrag der Beschäftigten ist nicht erforderlich. 2.5 Sonstiges Die Änderungstarifverträge treten grundsätzlich mit Wirkung vom 1. März 2018 in Kraft. Die erhöhten Beträge sowie die Nachzahlungen ab März 2018 werden erstmalig mit dem Gehaltslauf für den Monat August 2018 ausgezahlt. Die Gesamtlaufzeit des Tarifabschlusses beträgt 30 Monate (d.h. bis 31. August 2020). Die Änderungstarifverträge zum TV-BA, TVN-BA und TVÜ-BA beinhalten außerdem diverse inhaltliche und redaktionelle Anpassungen, für die das Inkrafttreten in der Regel abweichend vom 1. März 2018 geregelt ist. 2.6 Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen/Beamten der BA Die Bundesregierung hat am 06. Juli 2018 den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und - versorgungsanpassungsgesetzes 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020) beschlossen und sich damit einverstanden erklärt, dass auf die im Gesetzentwurf für das Jahr 2018 vorgesehenen Bezügeerhöhungen Abschlagszahlungen geleistet werden. Der Gesetzentwurf regelt die Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst im Bund vom 18. April 2018 auf die Beamtinnen/Beamten, Richterinnen/Richter,

5 Soldatinnen/Soldaten und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Bundes. Die Dienst- und Versorgungsbezüge werden dabei linear in drei Schritten angehoben: zum 1. März 2018 um 2,99 Prozent, zum 1. April 2019 um 3,09 Prozent und zum 1. März 2020 um 1,06 Prozent. Aufgrund der Zuführungen an die Versorgungsrücklage ist die Erhöhung in 2018 (2,99 Prozent) gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Zusätzlich ist eine einmalige Zahlung von 250 Euro für die Besoldungsberechtigten in den Besoldungsgruppen von A 2 bis A 6 im Jahr 2018 vorgesehen. Die erhöhten Monatsbezüge - einschließlich der Nachzahlung ab März können erstmals voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat September 2018 ausbezahlt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abschlagszahlungen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung stehen. 3. Einzelaufträge 3.1 BA-SH Das BA-SH stellt die Umsetzung der Anpassungen zu den mit den genannten Änderungstarifverträgen verbundenen Änderungen sowie der Besoldungs- und Versorgungsanpassung in den betroffenen IT-Verfahren sicher und beteiligt hierzu das IT- Systemhaus im erforderlichen Umfang innerhalb der etablierten Prozesse. 3.2 Interne Services Personal Die Internen Services Personal unterstützen eine zeitnahe Umsetzung der Änderungstarifverträge. In diesem Zusammenhang passen die IS Personal auch die Urlaubsansprüche für die Nachwuchskräfte entsprechend den vorstehenden Ausführungen (Ziffer 2.2.2) an. 4. Info entfällt

6 5. Koordinierung entfällt 6. Haushalt entfällt. 7. Beteiligung entfällt gez. Unterschrift

1. Ausgangssituation. 2. Auftrag und Ziel. Laufende Nummer: Geschäftszeichen: POE / 2202 / 2203 / 2205 / 2400

1. Ausgangssituation. 2. Auftrag und Ziel. Laufende Nummer: Geschäftszeichen: POE / 2202 / 2203 / 2205 / 2400 Weisung 201607021 vom 20.07.2016 Bekanntgabe von Änderungstarifverträgen zum TV-BA, TVÜ-BA, TVN- BA sowie zum ATV-BA und des Bewertungskataloges für die Beamtinnen und Beamten der BA Laufende Nummer: 201607021

Mehr

1. Ausgangssituation. 2. Auftrag und Ziel. Laufende Nummer: Geschäftszeichen: POE / / 2400

1. Ausgangssituation. 2. Auftrag und Ziel. Laufende Nummer: Geschäftszeichen: POE / / 2400 Weisung 201805001 vom 22.05.2018 Bekanntgabe des 20. Änderungstarifvertrages zum TV-BA sowie des Bewertungskataloges für die Beamtinnen und Beamten der BA Laufende Nummer: 201805001 Geschäftszeichen: POE

Mehr

Tarifergebnis 2016 soll auf Beamtenbesoldung übertragen werden

Tarifergebnis 2016 soll auf Beamtenbesoldung übertragen werden Tarifergebnis 2016 soll auf Beamtenbesoldung übertragen werden 13.07.2016 Kabinett beschließt Übertragung auf Beamte, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes Die Bundesregierung hat in ihrer

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport ------ Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - ZF - - ZS - Senatsverwaltung für

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften

Inhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften Inhaltsverzeichnis Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) 9 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 10 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden,

Mehr

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31. März 2012 Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits und [den

Mehr

Weisung vom Regelungen zur bundesweiten Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten für den Ärztlichen Dienst der BA

Weisung vom Regelungen zur bundesweiten Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten für den Ärztlichen Dienst der BA Weisung 201901003 vom 21.01.2019 Regelungen zur bundesweiten Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten für den Ärztlichen Dienst der BA Laufende Nummer: 201901003 Geschäftszeichen: POE 2/AM 6 ÄD 2632/2696/1909.1/2221/2214/2224/2211/1937

Mehr

Mit diesem Rundschreiben wird der Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014 bekannt gegeben.

Mit diesem Rundschreiben wird der Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVÜ-Bund vom 17. Oktober 2014 bekannt gegeben. Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin POSTANSCHRIFT 11014 Berlin TEL +49(0)30 18 681-4664/4655 FAX

Mehr

Tarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA)

Tarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA) Tarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA) vom 27. November 2009 in der Fassung des 2. Änderungstarifvertrages Zwischen der Bundesagentur

Mehr

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen dem Bund und der Vereinigung

Mehr

Entwurf, Stand: 6. Mai 2015,19:00 Uhr

Entwurf, Stand: 6. Mai 2015,19:00 Uhr Entwurf, Stand: 6. Mai 2015,19:00 Uhr Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder vom 6. Mai 2015 1. Erhöhung

Mehr

Angebot der Deutschen Rentenversicherung vom 28. April Teil A. Gemeinsame Regelungen für TgDRV, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See

Angebot der Deutschen Rentenversicherung vom 28. April Teil A. Gemeinsame Regelungen für TgDRV, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See Angebot der Deutschen Rentenversicherung vom 28. April 2014 Teil A Gemeinsame Regelungen für TgDRV, DRV Bund und DRV Knappschaft-Bahn-See 1. Lineare Erhöhung Die Tabellenentgelte (einschließlich der Beträge

Mehr

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 19. Oktober 2016 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)

Mehr

Nur per . An die Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. nachrichtlich: COMRAMO KID GmbH

Nur per  . An die Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. nachrichtlich: COMRAMO KID GmbH Nur per E-Mail An die Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen nachrichtlich: COMRAMO KID GmbH Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover Telefon 0511 1241-0 Telefax 0511 1241-86

Mehr

Zwischen. der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch ihren Präsidenten, - einerseits - und

Zwischen. der Technischen Universität Darmstadt, vertreten durch ihren Präsidenten, - einerseits - und Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Technischen Universität Darmstadt in den TV-TU Darmstadt und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-TU Darmstadt) vom 7.

Mehr

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013

Die Senatorin für Finanzen 21. Juni Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Die Senatorin für Finanzen 21. Juni 2013 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 Vorlage für die Sitzung des Senats am 02. Juli 2013 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung

Mehr

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 31. März 2011 für den Geltungsbereich der DiVO

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 31. März 2011 für den Geltungsbereich der DiVO Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 31. März 2011 für den Geltungsbereich der DiVO Für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragsordnung

Mehr

Geschäftszeichen: POE / 2610 / 2611 / 2612 / 2615 / 2620 / 2632 / 2641 / 2680 / 2690 / 2691 /1937/ II- 5312

Geschäftszeichen: POE / 2610 / 2611 / 2612 / 2615 / 2620 / 2632 / 2641 / 2680 / 2690 / 2691 /1937/ II- 5312 Weisung 201701018 vom 20.01.2017 Fachliche Weisung: Handbuch Ausbildung und Qualifizierung in der BA (HAQ) Erweiterung um Teil I Ausbildung und Teil II Studium Laufende Nummer: 201701018 Geschäftszeichen:

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 20. August 2013.

Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 20. August 2013. Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 20. August 2013 Zwischen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main,

Mehr

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

Mehr

A 12/ Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; weitere Hinweise zur Umsetzung

A 12/ Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; weitere Hinweise zur Umsetzung A 12/2012 27.06.2012 00 20 01 07 00 00 Inhalt: Tarifeinigung vom 31. März 2012; weitere Hinweise zur Umsetzung Sehr geehrte Damen und Herren, nach Mitteilung der VKA sind die Redaktionsverhandlungen mit

Mehr

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001

6. Änderungstarifvertrag. vom 30. Juni zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 6. Änderungstarifvertrag vom 30. Juni 2008 zum Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe (TV-N NW) vom 25. Mai 2001 Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) und der Vereinten

Mehr

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. 1. Änderungstarifvertrag Zwischen Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V. wird Folgendes vereinbart: 1 Wiederinkraftsetzen gekündigter Vorschriften

Mehr

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder

Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst für die Länder Der TV-Länder wird zum 1. November 2006 in Kraft gesetzt. Zur Überleitung in das neue Recht wird ein eigenständiger Tarifvertrag vereinbart. Das

Mehr

vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits

vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits Änderungstarifvertrag Nr. 8 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. März 2013 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Ärztinnen und Ärzte (Tarifvertrag Altersversorgung Ärzte ATV-Ärzte/VKA) vom 8. April 2008 Zwischen

Mehr

Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 05. Juli 2013

Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 05. Juli 2013 Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 05. Juli 2013 Zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Sitz Berlin, Geschäftsstelle: Auf den Häfen 30-32,

Mehr

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen. Vorbemerkung

Verteiler: Alle Dienststellen ohne Schulen. Vorbemerkung Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 07/2017 - Neuregelung der Entgelte für die Tarifbeschäftigten, Auszubildenden und Praktikanten im Bereich der TdL Bekanntgabe der Entgelttabellen und Tabellenbeträge

Mehr

Nur per . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich:

Nur per  . Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Dienststellen. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Tarifgemeinschaft deutscher Länder Tarifgemeinschaft deutscher Länder - Nur per E-Mail - Tarifministerien der Länder Telefon: 030 28884390 Telefax: 030 288843922 Az: 2-01-15 / 306/09 - D/4 - Berlin, 17. März 2009 Neuregelung der Entgelte

Mehr

Tabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile

Tabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile Hinweise der TdL zur Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile einschließlich der Stundenentgelte und Zeitzuschläge ab 1. Januar 2014 in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen ABD

Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen ABD Nr. 122 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen ABD Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 7./8. März 2018 ABD Teil A,

Mehr

Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag über die Einmalzahlung für 2005 für den Bereich der VKA erfolgreich abgeschlossen

Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag über die Einmalzahlung für 2005 für den Bereich der VKA erfolgreich abgeschlossen 2005 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Länder/Gemeinden Berlin, den 09.03. 2005 Nr.18/05 Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag über die Einmalzahlung für 2005 für den Bereich der VKA erfolgreich abgeschlossen

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 30. Mai 2011 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 1. März 2002 Zwischen

Mehr

Rundschreiben 10/2004

Rundschreiben 10/2004 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 01.10.2004 050 Rundschreiben 10/2004 Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum KTD vom 12. August 2004 (Anlage) Die Tarifvertragsparteien

Mehr

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Senatsverwaltung für Inneres und Sport Senatsverwaltung für Inneres und Sport ------ Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Klosterstr. 47 10179 Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 2. Februar 2016 mit Einarbeitung

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 25. Juni 2015.

Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 25. Juni 2015. Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 25. Juni 2015 Zwischen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main,

Mehr

Für den Geltungsbereich der DiVO hat die ARK Bayern am 14. März 2013 Folgendes beschlossen:

Für den Geltungsbereich der DiVO hat die ARK Bayern am 14. März 2013 Folgendes beschlossen: Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 14. März 2013 für den Geltungsbereich der Kirchlichen Dienstvertragordnung (DiVO) Für den Geltungsbereich

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, einerseits. und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005 Zwischen

Mehr

A R B E I T S P A P I E R

A R B E I T S P A P I E R Beschluss zur Erhöhung der Entgelte im Geltungsbereich der DienstVO Beschluss der Arbeits und Dienstrechtlichen Kommission Übersicht: A. Arbeitsrechtsregelung über eine Einmalzahlung im Jahr 2009... 1

Mehr

Rundschreiben 6/2008

Rundschreiben 6/2008 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 06.10.2008 050 Rundschreiben 6/2008 I. Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT) und Tarifvertrag

Mehr

Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen. (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen)

Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen. (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen) Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen) vom 25. Juli 2013 Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen Inhaltsgleich

Mehr

Die Senatorin für Finanzen 9. September Vorlage für die Sitzung des Senats am 17. September 2013

Die Senatorin für Finanzen 9. September Vorlage für die Sitzung des Senats am 17. September 2013 Die Senatorin für Finanzen 9. September 2013 Bearbeiterin: Frau Meyer Telefon: 2395 A. Problem Vorlage für die Sitzung des Senats am 17. September 2013 Verordnung zur Änderung der Bremischen Urlaubsverordnung

Mehr

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind.

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind. Niederschriftserklärungen zu dem TVÜ-VKA: Niederschriftserklärung zur Protokollerklärung zu 2 Abs. 1 [ver.di]: Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht

Mehr

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 22. April 2013 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 22. April 2013 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern vom 22. April 2013 für den Geltungsbereich der AVR-Bayern Für den Geltungsbereich der AVR-Bayern hat die ARK Bayern

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 18. Januar 2012 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17.

Mehr

K 9/

K 9/ Rundschreiben K 9/2016 07.06.2016 00 20 11 07 00 00 01 70 00 Umsetzung der Tarifeinigung vom 19. Oktober 2016 für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen. Sehr geehrte Damen und Herren,

Verteiler: Alle Dienststellen mit Schulen. Sehr geehrte Damen und Herren, Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2015 - Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile ab 1. März 2015 bis 29. Februar 2016 Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 09/2015

Mehr

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012

R U N D S C H R E I B E N Nr. 8/2012 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Finanzen Postfach 10 15 40 28015 Bremen Alle Dienststellen, Betriebe und Einrichtungen mit Schulen Auskunft erteilt Frau Röhrs Zimmer

Mehr

- vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ( 14 TVöD, 10 und 18 TVÜ-Bund) - Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat

- vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ( 14 TVöD, 10 und 18 TVÜ-Bund) - Höhergruppierungen und Stufenaufstieg in demselben Monat POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin POSTANSCHRIFT

Mehr

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Kliniken Erlabrunn ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ärzte Erlabrunn)

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Kliniken Erlabrunn ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ärzte Erlabrunn) 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Kliniken Erlabrunn ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ärzte Erlabrunn) vom 9. August 2018 zwischen der Kliniken Erlabrunn ggmbh, vertreten durch

Mehr

Tarifvertrag zur Einführung. eines Jahrestabellenentgelts. im FGr 1 bis 3, 5 und 6-TV. (EinfTV JTE FGr-TV)

Tarifvertrag zur Einführung. eines Jahrestabellenentgelts. im FGr 1 bis 3, 5 und 6-TV. (EinfTV JTE FGr-TV) Tarifvertrag zur Einführung eines Jahrestabellenentgelts im FGr 1 bis 3, 5 und 6-TV (EinfTV JTE FGr-TV) zuletzt geändert durch ÄTV 1/2016 FGr Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft Vorstandsbereich stellv.

Mehr

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013 Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 15/2013 vom 5. November 2013 Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile einschließlich

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 6

Änderungstarifvertrag Nr. 6 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei den Nahverkehrsbetrieben im Land Brandenburg (TV-N BRB) - 6. ÄndTV/TV-N BRB - vom 16. Februar 2017 Zwischen dem Kommunalen

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 KAV Nds. A 10/2012 Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 17. Februar 2017 Zwischen der

Mehr

1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013

1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013 1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt Salzgitter (TV AWO Salzgitter) vom 16. Februar

Mehr

Rundschreiben 18/2005

Rundschreiben 18/2005 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 12.12.2005 050 Rundschreiben 18/2005 Tarifverträge zur Einführung des KTD in verschiedenen Einrichtungen Nachfolgend aufgeführte

Mehr

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD

Hierzu ergehen folgende Hinweise: 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum TVöD POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit

Mehr

Rundschreiben 15/2005

Rundschreiben 15/2005 An die Mitglieder des VKDA-NEK sowie die Kirchenkreise und Kirchengemeinden 11.11.2005 050 Rundschreiben 15/2005 Lohn- und Vergütungsrunde 2005 1. Vergütungstarifvertrag Nr. 17 zum Kirchlichen Angestelltentarifvertrag

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand,

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 19. Mai zum Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung) vom 15. September 2008 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Änderungsvereinbarung Nr. 8 vom 29. April 2016 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Mehr

vom 24. April 2013 Zwischen

vom 24. April 2013 Zwischen Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der JohannWolfgangGoethe Universität Frankfurt am Main in den TVGU und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜGU) vom 24. April

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 4. vom 22. Juni zum

Änderungstarifvertrag Nr. 4. vom 22. Juni zum Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 22. Juni 2007 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 1. März 2002

Mehr

V BERLIN. Tarifvertrag Nr. 2 zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. 2 TV-N Berlin) Abschluss: "Gültig ab:

V BERLIN. Tarifvertrag Nr. 2 zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. 2 TV-N Berlin) Abschluss: Gültig ab: V BERLIN Arbe i tgebe rverba nd Tarifvertrag Nr. zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt Nr. TV-N Berlin) Abschluss:.0.0 "Gültig ab: 0.0.0 KAV Berlin Seite von Arbe itg e be rve rba n d Tarifvertrag

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 11. April Zwischen.

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 11. April Zwischen. Anlage Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 11. April 2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

A. Tarifverhandlungen über Eingruppierungsvorschriften im TVöD, Entgeltordnung

A. Tarifverhandlungen über Eingruppierungsvorschriften im TVöD, Entgeltordnung POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit

Mehr

komba nrw Norbertstraße 3 D Köln Norbertstraße 3 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro für das Jahr 2014

komba nrw Norbertstraße 3 D Köln Norbertstraße 3 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 360 Euro für das Jahr 2014 komba gewerkschaft nordrheinwestfalen komba nrw Norbertstraße 3 D-50670 Köln Norbertstraße 3 Orts-/Kreisverbände und Fachgruppen, Personalräte nachrichtlich: Landesvorstand, Regionalgeschäftsstellen D-50670

Mehr

kavhwn än Arbeitgeberverband

kavhwn än Arbeitgeberverband vsr,di rioriln - :B "if ä ü. Jr.rli iüi6 Posteingang kavhwn än Arbeitgeberverband Ergä nzender Ta rifvertra g für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Projektrealisierungs

Mehr

Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Tarifgemeinschaft deutscher Länder Tarifgemeinschaft deutscher Länder - Nur per E-Mail - Tarifreferentinnen/Tarifreferenten der Länder Geschäftsstelle Berlin Telefon: 030 28884390 Telefax: 030 288843922 Geschäftsstelle Bonn Telefon: 0228

Mehr

4. Änderungstarifvertrag. zum. Manteltarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. (Mantel-TV Ärzte UKD)

4. Änderungstarifvertrag. zum. Manteltarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. (Mantel-TV Ärzte UKD) 4. Änderungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden (Mantel-TV Ärzte UKD) Zwischen dem Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom

Tarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom Arbe i tge be rverband Tarifvertrag zur Entgeltanpassung des TV-N Berlin (TV Entgelt TV-N Berlin) vom 28.10.2008 Abschluss: 28.10.2008 Gültig ab: 01.01.2008 Kündigungsfrist: 3 Kalendermonate zum Schluss

Mehr

5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016

5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016 5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016 Zwischen der Klinikum Chemnitz ggmbh vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Oec. Dirk Balster und den Prokuristen Herrn Dipl.-Kfm.

Mehr

FMBl S StAnz S F, F. Tarifverträge. für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. im öffentlichen Dienst der Länder

FMBl S StAnz S F, F. Tarifverträge. für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. im öffentlichen Dienst der Länder Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst der Länder; Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts; Tarifvertrag

Mehr

HEGA 09/ Einführung der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA

HEGA 09/ Einführung der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA HEGA 09/14-02 - Einführung der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der BA Geschäftszeichen: POE 5 2275 / 2209 / 1937 Gültig ab: 22.09.2014 Gültig bis: 19.09.2019 SGB II:- SGB III:

Mehr

K A V Thüringen e. V.

K A V Thüringen e. V. Kommunaler Arbeitgeberverband Thüringen e. V. Alfred-Hess-Straße 31 a 99094 Erfurt K A V Thüringen e. V. Telefon: 0361/22011-0 Telefax: 0361/22011-18 E-Mail: info@kav-thueringen.de Internet: www.kav-thueringen.de

Mehr

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Staatsminister

Mehr

Einigung zu Sonderzahlung erzielt

Einigung zu Sonderzahlung erzielt 2005 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Bund/Gemeinden Berlin den 17.03.2005 Nr. 21/05 Einigung zu Sonderzahlung erzielt Im Rahmen der Redaktionsverhandlungen zum neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst

Mehr

2.3 Tarifvertrag über die Gehaltstabelle

2.3 Tarifvertrag über die Gehaltstabelle 06 2016 NDR Handbuch Personal Seite 1 2.3 2.3 Tarifvertrag über die Gehaltstabelle geändert durch Tarifvertrag vom 1. April 2015 Zwischen ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. und dem Deutschen

Mehr

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung

Mehr

INFORMATIVES ZUR TARIFRUNDE 2017

INFORMATIVES ZUR TARIFRUNDE 2017 INFORMATIVES ZUR TARIFRUNDE 2017 1. Grundsätzliches zur TdL in Kürze TdL ist die Abkürzung für Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder führt auf Arbeitgeberseite

Mehr

Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes

Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015) A. Problem und Ziel Nach 14 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und 70

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände vom 9. Februar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom

Mehr

Tabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile

Tabellenentgelte und weitere Entgeltbestandteile Hinweise der TdL zur Anhebung der Tabellenentgelte und weiteren Entgeltbestandteile einschließlich der Stundenentgelte und Zeitzuschläge ab 1. März 2016 in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom 21.

Mehr

6. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung 2012 AWO Bayern) vom 19. Oktober 2012

6. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung 2012 AWO Bayern) vom 19. Oktober 2012 .. 6. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung 2012 AWO Bayern) vom 19. Oktober 2012 zum Tarifvertrag für die Arbeiterwohlfahrt in Bayern (TV AWO Bayern) vom 19. Mai 2008 zum Tarifvertrag

Mehr

Die in dem vorgenannten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zitierten Rundschreiben habe ich Ihnen wie folgt bekannt gegeben:

Die in dem vorgenannten Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern zitierten Rundschreiben habe ich Ihnen wie folgt bekannt gegeben: Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich

Mehr