Information der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) zu der anstehenden Bürgermeisterwahl am 24. September 2017
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- Friederike Maurer
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1 Information der Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) zu der anstehenden Bürgermeisterwahl am 24. September Wer darf wählen? Wählen darf bei der Bürgermeisterwahl jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige der übrigen zurzeit 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Wahlberechtigt ist nur, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Für die gleichzeitig stattfindende Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bundestagswahl ist wahlberechtigt, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Ausschluss vom Wahlrecht kann durch eine strafrechtliche Verurteilung bewirkt worden sein und muss im Urteil ausdrücklich stehen. Ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer unter vollständiger Betreuung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht. Die wahlberechtigten Wähler müssen im Wahlgebiet auch ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wahlgebiet für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister ist die Stadt Herzberg (Elster) mit ihren Ortsteilen. Darüber hinaus ist nur wahlberechtigt, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Herzberg (Elster) eingetragen ist oder über einen Wahlschein verfügt. 2. Wie wird gewählt? Wähler können ihre Stimme für die Bürgermeisterwahl am Tag der Wahl in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr in dem Wahllokal abgeben, das auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Die Wähler sollen ihre Wahlbenachrichtigung und auf jeden Fall ihren Personalausweis oder ihren Reisepass für den Wahlvorgang mitbringen. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist für die etwaige Stichwahl am dem Wahlvorstand nur vorzuzeigen und entsprechend aufzubewahren. Wer einen Wahlschein hat, kann seine Stimme auch in einem anderen Wahllokal des Wahlgebietes abgeben. In dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal erhalten die Wähler der Stadt Herzberg (Elster) 1 Stimmzettel (in gelb) für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister. Zusätzlich wird für die Bundestagswahl ein Stimmzettel (in weiß) ausgegeben. Die Stimmabgabe im Wahllokal hat unbeobachtet in der Wahlkabine zu erfolgen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Auf Grund räumlicher Gegebenheiten kann als Wahllokal aber auch ein nur durch das Wahllokal zugänglicher Nebenraum dienen, wenn dessen Eingang vom Wahltisch aus übersehen werden kann. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Nur wer seinen Stimmzettel nicht selbst ausfüllen kann, darf eine Person seines Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen. Das kann unter anderem auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden und es ist nicht erlaubt, im Wahllokal öffentlich zu verkünden, wen man wählen will oder gewählt hat. 1
2 3. Anzahl der zu vergebenen Stimmen Bei der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister hat jeder Wähler nur eine Stimme. Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt durch eindeutige Markierung in den vorgegebenen Kreisen neben den Namen der Bewerber. In der Regel geschieht dies durch Ankreuzen. Jeder Wähler kann seine Stimme nur einem einzigen Kandidaten geben. Werden mehr als ein Kreuz gemacht, so ist die Stimme ungültig. Ein Kreuz, das nicht hinreichend deutlich einem Kandidaten zuzuordnen ist, wird als ungültig gewertet. Eine Stimme kann auch durch Anmerkungen, Kommentare oder Zusätze auf dem Stimmzettel ungültig werden. 4. Briefwahl/Wahlschein Wähler, die am Wahltag verhindert sind, im Wahllokal zu wählen, können bis zum zweiten Tag vor der Wahl bis Uhr bei der Wahlbehörde Stadt Herzberg (Elster) Einwohnermeldeamt, Markt 1, Herzberg (Elster) - einen Wahlschein oder Briefwahlunterlagen beantragen. Dies müssen sie schriftlich, (in der Regel durch Nutzung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindlichen Antragsformulars), mündlich (nicht telefonisch), per Fax oder per bei vorstehend genannter Wahlbehörde tun. Bei elektronischer Beantragung müssen Familienname, Vornamen, Geburtstag und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden; darüber hinaus sollte der Antrag die Angabe der in der Wahlbenachrichtigung eingedruckten Wählerverzeichnis-Nummer enthalten. In besonderen Fällen, wie einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, kann ein Antrag noch am Wahltag bis Uhr gestellt werden. Wahlscheine nebst Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch bei der auf der Wahlbenachrichtigung bezeichneten Stelle der Wahlbehörde persönlich abgeholt werden. Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Für die Briefwahl erhält der Wähler für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister einen Wahlschein (in hellgrün), den notwendigen Stimmzettel (in gelb), einen amtlichen Stimmzettelumschlag (in gelb), einen amtlichen Wahlbriefumschlag (in grün) und ein Merkblatt (in weiß), wie die Stimmabgabe per Briefwahl vorzunehmen ist. Der Wahlbrief (Wahlbriefumschlag mit dem darin enthaltenen Wahlschein und dem Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel) muss bis zum Wahltag Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt. Wer, aus welchem Grund auch immer, am Wahltag doch nicht verhindert ist, kann mit seinen Briefwahlunterlagen einschließlich des Stimmzettels die Urnenwahl in einem Wahlbezirk seines Wahlkreises durchführen. Gleiches Verfahren gilt für die Bundestagswahl. Zu unterscheiden ist nur die Farbgebung und die Angaben in den Briefwahlunterlagen. Bei der Bundestagswahl erhält jeder Wähler einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettel, einen blauen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen hellroten amtlichen Wahlbriefumschlag und ebenfalls ein Merkblatt (in weiß). 2
3 5. Wer kann kandidieren? Ein Kandidat kann als Einzelbewerber oder auf dem Wahlvorschlag einer Partei, Listenvereinigung, politischen Vereinigung oder Wählergruppe aufgestellt werden. Parteien, Listenvereinigungen und politische Vereinigungen sowie mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen müssen die Kandidaten für ihren jeweiligen Wahlvorschlag durch Mitgliederoder Delegiertenversammlungen wählen. Kandidaten einer Wählergruppe, die nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, sind durch eine Versammlung der Anhänger der Wählergruppe zu bestimmen. Für die Bürgermeisterwahl kann jeder Deutsche oder Staatsangehörige der Europäischen Union kandidieren, der am (Wahltag) mindestens 18 Jahre alt ist und in der Bundesrepublik Deutschland seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Außerdem müssen die Bewerber alle Bedingungen erfüllen, die für die Wählbarkeit gelten (siehe Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 8. April 2017; Amtsblatt Nr. 7/17). Bezüglich des Inhalts der Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl, der ggf. notwendigen Unterstützungsunterschriften für die Wahlvorschläge und der sonst noch erforderlichen Anlagen zu den Wahlvorschlägen verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 8. April Bildung von Wahlvorständen Für die Durchführung der Wahl ist es erforderlich, für die insgesamt in der Stadt Herzberg (Elster) zu bildenden Wahlbezirke, Wahlvorstände zu installieren. Hinsichtlich der Anzahl und der Bezeichnung der Wahlbezirke wurde für die diesjährigen Wahlen eine Änderung vorgenommen. Der Wahlbezirk 003 entfällt und wird in einen neuen Wahlbezirk 004 integriert. Demzufolge besteht die Möglichkeit in insgesamt 20 Wahllokalen die Stimmabgabe zu vollziehen. Die Wahlbezirksnummerierung bleibt aufgrund der nachfolgenden gleichgegebliebenen Wahlbezirke bis 021 bestehen. Übersicht der Wahllokale im Wahlgebiet Herzberg (Elster): Wahllokale im Stadtgebiet: Wahlbezirks- Nr. Bezeichnung Adresse Sonstiges 001 Oberstufenzentrum Elbe-Elster Anhalter Str. 10 barrierefrei 002 Ordnungsamt Kreisverwaltung An der Lanfter 5 barrierefrei 004 Bürgerzentrum Uferstraße 6 barrierefrei 005 Ehem. Schulgebäude Lugstr. 3 barrierefrei 006 Elsterlandhalle Wilhelm-Pieck-Ring 10 barrierefrei 007 Seniorenzentrum Albert Schweitzer Clara-Zetkin-Str. 2 barrierefrei ggmbh 008 Förderschule Grochwitzer Str. 20 A barrierefrei 009 Gaststätte Zum Heitern Blick Dresdener Str. 1 barrierefrei 010 Mehrzweckraum FFw Frauenhorst Frauenhorster Str. barrierefrei 3
4 Wahllokale in den Ortsteilen: Wahlbezirks- Nr. Bezeichnung Adresse Sonstiges 011 Gemeindehaus, OT Arnsnesta Arnsnesta Nr. 4 barrierefrei 012 Gemeindehaus, OT Borken Borken Nr. 23 A nicht barrierefrei 013 Gemeindehaus, OT Buckau Buckauer Str. 60 nicht barrierefrei 014 Gemeindehaus, OT Fermerswalde Fermerswalder Str. 15 barrierefrei 015 Dorfgemeinschaftshaus, OT Friedersdorf Friedersdorf Nr. 19a barrierefrei 016 Gaststätte Zum Ponyhof, OT Gräfendorf Gräfendorfer Str. 48 barrierefrei 017 Gemeindehaus, OT Löhsten An der Roten Lache 41 nicht barrierefrei 018 Gemeindehaus, Ot Mahdel Mahdel Nr. 40 nicht barrierefrei 019 Gaststätte Laurig, OT Osteroda Osteroda Nr. 1 barrierefrei 020 Gemeindehaus, OT Rahnisdorf Rahnisdorf Nr. 57 barrierefrei 021 Feuerwehrgebäude (Am Sportplatz) OT Züllsdorf Alte Torgauer Straße 43 nicht barrierefrei Der jeweilige Wahlvorstand (gleichzeitig verantwortlich für die Bundestagswahl) besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei bis sieben Beisitzern. Die Beisitzer sollen möglichst in dem Wahlbezirk wohnen, für den der jeweilige Wahlvorstand gebildet wird. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen/Stellvertretende Vertrauenspersonen sowie Personen, die in ein anderes Wahlorgan (Wahlausschuss) berufen wurden, dürfen nicht Mitglied in einem Wahlvorstand sein. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. 7. Wann ist eine Stichwahl erforderlich und was ist dabei zu beachten? Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Stadt Herzberg (Elster) nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 % der wahlberechtigten Personen umfasst. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am 15. Oktober 2017, in der Zeit von bis Uhr, eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das von der Wahlleiterin zu ziehende Los darüber, wer für die Stichwahl zugelassen wird. Verzichtet ein Bewerber auf die Teilnahme an der Stichwahl, so findet die Stichwahl mit dem verbliebenen Bewerber statt. Der Wähler übt sein Wahlrecht in der Weise aus, dass er in einem der bei den Worten Ja oder Nein befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder auf andere Weise seinen Willen zweifelsfrei kenntlich macht. Erhält der Bewerber die erforderliche Mehrheit nicht oder treten alle zugelassenen Bewerber zurück, so wählt in diesen Fällen die Stadtverordnetenversammlung den Bürgermeister. Für die Stichwahl wird die Wahlbenachrichtigungskarte, die bereits für die erste Wahl verwandt wurde, durch den Wähler erneut genutzt, um in dem angegebenen Wahllokal seine Stimme abzugeben. Das Wählerverzeichnis wird für die Stichwahl von der Hauptwahl fortgeschrieben. 4
5 Wahlberechtigte Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt oder nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und bereits für die erste Wahl einen Wahlschein bekommen haben, erhalten nach Maßgabe der Kommunalwahlverordnung von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl. Herzberg (Elster), den Stephanie Kuntze Wahlleiterin der Stadt Herzberg (Elster) 5
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