Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath"

Transkript

1 Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 001 V Vorberatung keine Vorberatung keine Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: Amt/Aktenzeichen 10/ Auskunft erteilt: Frau Müller-Deilmann Mitwirkung durch./. Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters der Gemeinde Grefrath 1. Sachverhalt: Nach 67 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation. Bei der Wahl der Stellvertreter/innen wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Die Wählbarkeit von stellvertretenden Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen ist auf die Ratsmitgliedschaft beschränkt. Einer besonderen Qualifikation bedarf es ebensowenig wie einer ausdrücklichen Bewerbung. Die GO NRW schreibt nicht vor, wie viele Stellvertreter/innen zu wählen sind. Die diesbezügliche Entscheidung liegt im Ermessen des Rates. Der Rat der Gemeinde Grefrath hat in 12 Abs. 3 der Hauptsatzung vom festgelegt, dass 2 ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters zu wählen sind. Die Stellvertreter/innen nehmen nicht die volle Stellung des Bürgermeisters wahr, sondern sind bei seiner Verhinderung auf die Leitung der Ratssitzungen und die repräsentativen Aufgaben beschränkt. In seiner Funktion als Leiter der Verwaltung wird der Bürgermeister hingegen gemäß 68 Abs. 1 GO NRW von seinem allgemeinen Vertreter vertreten. Die Repräsentation durch die stellvertretenden Bürgermeister/innen beschränkt sich auf die in 40 Abs. 2 GO NRW genannte Repräsentation des Rates. Hierzu zählen Ehrungen, Begrüßungen bei gesellschaftlichen oder bei politischen Veranstaltungen der Gemeinde oder die Vertretung der Gemeinde bei Veranstaltungen von Vereinen und gesellschaftlichen Gruppierungen. Die Vertretungsfunktion, z.b. bei Krankheit oder Abwesenheit des Bürgermeisters, steht dem/der 1. Stellvertreter/in während der ganzen Dauer seiner/ihrer Wahlzeit zu. Die zeitliche Aufteilung der Befugnis zur Stellvertretung zwischen den Stellvertretern ist ebenso unzulässig wie die sachliche Aufteilung. Der Beschluss des Rates, dass z. B. die beiden Stellvertreter/innen gleichberechtigt sein sollen, wäre rechtswidrig. Die nach der Gemeindeordnung und sonstigen Rechtsvorschriften festgelegten Rechte und Pflichten des Bürgermeisters können also nur dann vom/von der 1. Stellvertreter/in wahrgenommen werden, wenn der Bürgermeister tatsächlich verhindert oder mit einem Tätigwerden ausdrücklich einverstanden ist. Unabhängig hiervon ist nichts dagegen

2 2 einzuwenden, dass sich der Bürgermeister und seine Stellvertreter/innen im gegenseitigen Einvernehmen bei reinen Repräsentationspflichten abwechseln oder sich diese Aufgaben teilen. Ebenso ist es zulässig, dass der an der Sitzung teilnehmende Bürgermeister zeitweilig den Vorsitz an seine/n Stellvertreter/in abgibt, z. B. um selbst zu einem Punkt der Tagesordnung Stellung zu nehmen. Die Wahl der Stellvertreter/innen richtet sich ausschließlich nach 67 GO NRW. Wird über einen einheitlichen Wahlvorschlag abgestimmt, auf den sich alle Ratsmitglieder vorher geeinigt haben, so sind die in dem Wahlvorschlag genannten Personen zum Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt, wenn der Wahlvorschlag ohne Gegenstimmen angenommen wird. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen sind unbeachtlich. Anderenfalls erfolgt die Wahl nach 67 Absatz 2 GO nach dem d`hondtschen Höchstzahlenverfahren: "Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch die Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben." Voraussetzung für die Verhältniswahl zur Bestimmung der stellvertretenden Bürgermeister/innen ist die Einreichung von Wahlvorschlägen in Form von Listen. Es können auch Wahlvorschläge von Fraktionen oder Gruppen eingereicht werden. Nach dem Höchstzahlenverfahren d`hondt ist erste/r Stellvertreter/in des Bürgermeisters, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in, wer an vorderster, noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl fällt. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Nimmt ein/e gewählte/r Bewerber/in die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl. Scheidet ein/e stellvertretende/r Bürgermeister/in während der Wahlzeit aus, ist der/die Nachfolger/in für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach 50 Abs. 2 GO NRW zu wählen. Die ehrenamtlichen Stellvertreter/innen werden von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Der Bürgermeister - im Falle seiner Verhinderung der/die Altersvorsitzende - leitet die Sitzung bei der Wahl der Stellvertreter/innen sowie bei Entscheidungen, die vorher getroffen werden müssen. 2. Stellungnahme zum Haushaltsplan: Die Mittel stehen im Haushaltsplan auf der Aufwandsseite zur Verfügung.

3 3 Wahlverfahren a) Ein einheitlicher Wahlvorschlag liegt vor Es wird ein einheitlicher Vorschlag für die Wahl der Stellvertreter/innen eingereicht, den der Bürgermeister vorträgt. Ein einheitlicher Wahlvorschlag kann aber nur dann zu einer rechtmäßigen Wahl führen, wenn er einstimmig angenommen wird. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen sind nach 50 Abs. 5 GO unerheblich. Wenn nur eine Gegenstimme abgegeben wird, ist die Wahl nicht zustande gekommen und der Rat muss das Verhältniswahlverfahren nach 67 Abs. 2 GO durchführen. Aufgrund des einheitlichen Wahlvorschlages wird Ratsfrau/Ratsherr.. für das Amt des 1. stellv. Bürgermeisters/der 1. stellv. Bürgermeisterin und Ratsfrau/Ratsherr für das Amt des 2. stellv. Bürgermeisters/der 2. stellv. Bürgermeisterin vorgeschlagen. Wahlberechtigt sind die Ratsmitglieder und der Bürgermeister als Mitglied kraft Gesetzes. Auch die Kandidaten für die Stellvertreterpositionen sind wahlberechtigt. Zu Stimmenzählern werden gewählt: Das Ergebnis der in geheimer Abstimmung gekennzeichneten Stimmzettel lautet: abgegebene Stimmen: ungültige Stimmen: gültige Stimmen: =========== Der Bürgermeister stellt fest, dass der einheitliche Wahlvorschlag angenommen wurde. Danach sind gewählt: 1. stellv. Bürgermeister/Bürgermeisterin: Ratsherr/Ratsfrau 2. stellv. Bürgermeister/Bürgermeisterin: Ratsherr/Ratsfrau b) Es wird kein einheitlicher Wahlvorschlag eingereicht, daher erfolgt die Wahl nach dem d`hondtschen Höchstzahlenverfahren Zur Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen werden... Listen eingereicht:

4 4 Listenvorschlag A:. Listenvorschlag B:. Listenvorschlag C:. Listenvorschlag D:. Das Ergebnis der in geheimer Abstimmung gekennzeichneten Stimmzettel lautet: abgegebene Stimmen: ungültige Stimmen: gültige Stimmen: =========== Zustimmungen für den Listenvorschlag A:.. Zustimmungen für den Listenvorschlag B:.. Zustimmungen für den Listenvorschlag C:.. Zustimmungen für den Listenvorschlag D:. Die Zuteilung nach den Höchstzahlen ergibt folgendes Wahlergebnis: Zuteilung nach der ersten Höchstzahl: A-Fraktion B-Fraktion C-Fraktion D-Fraktion Zuteilung nach der zweiten Höchstzahl: Zuteilung nach der dritten Höchstzahl:

5 5 Der Bürgermeister stellt fest, dass nach Zuteilung der Höchstzahlen gewählt sind: 1. stellvertretende/r Bürgermeister/in:. 2. stellvertretende/r Bürgermeister/in:. 3. Anlagen: Tabelle nach dem Höchstzahlenverfahren d`hondt Lommetz

6 6 Wahl der stellv. Bürgermeister/innen Höchstzahlenverfahren nach d`hondt Anlage zur Vorlage-Nr. H 001 V Teilung CDU SPD B90/DIE GRÜNEN ,5 2, , FDP G:\Ausschuesse-Rat\Haupt_u_Finanzausschuss\Legislaturperiode 10\Vorlagen\H001_V.doc

Beratung im Drucksache Nr. 83/2014

Beratung im Drucksache Nr. 83/2014 Fachbereich : F1.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F1.1-10-24-00 Datum : 16.06.2014 Beratung im Drucksache 83/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach

Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Satzung über Elternversammlung und Elternbeirat für die Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mörlenbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis:

GESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis: GESCHÄFTSORDNUNG der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode Inhaltsverzeichnis: 1 Mitgliedschaft 2 Organe 3 Fraktionsversammlung 4 Aufgaben der Fraktionsversammlung 5 Vorsitzender

Mehr

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt

S A T Z U N G. über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt S A T Z U N G über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bürstadt Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL

S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL S A T Z U N G ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER GEMEINDE AHNATAL, LANDKREIS KASSEL Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der GREENPEACE energy eg Stand: 18.12.2001 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Wahlordnung. Volksbank eg

Wahlordnung. Volksbank eg Die Wahlordnung Wahlordnung d e r V o l k s b a n k e G Volksbank eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank eg, Villingen (Listenwahl) Fassung nach Beschluss der Vertreterversammlung vom 23. Mai

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG

SATZUNG ÜBER BILDUNG UND AUFGABEN VON ELTERNVERSAMMLUNG UND ELTERNBEIRAT FÜR DIE KINDERGÄRTEN DER STADT MÜNZENBERG Aufgrund des 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2011 (GVBl I S. 786) und des Hessischen

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom 04.12.2014 Zur Durchführung der Aufgaben nach 11 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß

Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß Wahlordnung zur Vertreterversammlung (Listenwahl) Fassung 06.2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Die Wahl zur Vertreterversammlung findet gemäß 26 c Abs. 1 der Satzung nach Maßgabe der entsprechend

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG. des Seniorenbeirates der Stadt Erwitte. Definition und Aufgaben des Seniorenbeirates

GESCHÄFTSORDNUNG. des Seniorenbeirates der Stadt Erwitte. Definition und Aufgaben des Seniorenbeirates GESCHÄFTSORDNUNG des Seniorenbeirates der Stadt Erwitte 1 Definition und Aufgaben des Seniorenbeirates Der Seniorenbeirat betrachtet sich als die Vertretung der Senioren(innen) der Stadt Erwitte, die das

Mehr

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: Geschäftsordnung in der gültigen Fassung vom 04.03.2006 1 Beschlussfähigkeit 11 Redezeit 2 Beschlüsse 12 Vertraulichkeit 3 Abstimmung 13 Fristenberechnung

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten der Stadt Ober-Ramstadt Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen. der Stadt Niddatal S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten Kaichen der Stadt Niddatal Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

I. Allgemeines. Anwendungsbereich

I. Allgemeines. Anwendungsbereich Ordnung über die Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter auf Dienstnehmerseite in die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Hessen (EntsendO) vom 22. Mai 2013 Gemäß 7 Absatz 11 des Kirchengesetzes

Mehr

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates vom 03.02.2014 Auf Grund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg Wahlordnung zur Vertreterversammlung der ACREDO Beteiligungsgenossenschaft eg 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle vier

Mehr

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Zur Durchführung der Aufgaben nach 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft April 2003 einschließlich

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Waldems 1 Allgemeines Für die Erziehungs- und Bildungsarbeit in den Kindergärten ist die Gemeinde

Mehr

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten

8 Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat für Kindergärten Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007

Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007 Wahlordnung Beschlossen an der Vertreterversammlung am 18. Juni 2007 U:\Vertreterwahl 2016\2016 Wahlordnung VV Listenwahl 2016.doc Seite 1 von 5 Wahlordnung zur Vertreterversammlung Volksbank Bad Saulgau

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB)

Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin für die Wahl der Vertreterversammlung der Apothekerversorgung Berlin (WahlO Vertreterversammlung AVB) vom 21. November 2006 (ABl. S. 4191) geändert am 20. November

Mehr

Satzung für den Integrationsrat der Stadt Bielefeld

Satzung für den Integrationsrat der Stadt Bielefeld Satzung für den Integrationsrat der Stadt Bielefeld vom 14.02.2014 Aufgrund der 7, 41 Absatz 1 Buchstabe f und 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten der Gemeinde Niestetal Die Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten

Mehr

Der Bürgermeister. öffentlich Datum: Amt/Aktenzeichen 20/ Auskunft erteilt: Herr Rive Mitwirkung durch Amt 60

Der Bürgermeister. öffentlich Datum: Amt/Aktenzeichen 20/ Auskunft erteilt: Herr Rive Mitwirkung durch Amt 60 Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 052 V Vorberatung keine Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: 12.11.2014 Amt/Aktenzeichen 20/204.02-3.1 Auskunft

Mehr

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gruppenelternversammlungen

1 Allgemeines. 2 Gruppenelternversammlungen Satzung über die Bildung und Aufgaben von Gruppenelternversammlungen, Gruppenelternbeiräten, Elternbeiräten und Gesamtelternbeirat für die Kindergärten der Kreisstadt Erbach i. d. F. der 1. Änderung vom

Mehr

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom

Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates. (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom Satzung der Stadt Glücksburg (Ostsee) über die Bildung eines Seniorenbeirates (Lesefassung einschließlich II. Nachtrag vom 14.03.06) Aufgrund des 4 i.v.m. 47 d, 47 e der Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl)

Wahlordnung zur Vertreterversammlung der. PSD Bank Westfalen-Lippe eg. (Listenwahl) Wahlordnung zur Vertreterversammlung der PSD Bank Westfalen-Lippe eg (Listenwahl) 1 Wahturnus, Zahl der Vertreter (1) Gemäß 26 c Abs. 1 Satz 1 der Satzung findet die Wahl zur Vertreterversammlung alle

Mehr

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Präambel Das Angebot familienergänzender Dienste durch den Träger der Tageseinrichtung für Kinder (Evangelischer Gesamtverband

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Stadt Soest Der Bürgermeister Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Soest beschlossen durch den Rat der Stadt Soest in der Sitzung am 18.11.1986, geändert durch Beschluss des Rates vom

Mehr

Satzung. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Wächtersbach.

Satzung. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Wächtersbach. Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Stadt Wächtersbach Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer

Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Geschäftsordnung der SPD-Fraktion im Stadtrat der Stadt Speyer Die Fraktion 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die über die Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) in den Stadtrat

Mehr

Satzung über die Gebührenhöhe für den umzulegenden Gewässerunterhaltungsaufwand der Wasser- und Bodenverbände für das Haushaltsjahr 2015

Satzung über die Gebührenhöhe für den umzulegenden Gewässerunterhaltungsaufwand der Wasser- und Bodenverbände für das Haushaltsjahr 2015 Der Bürgermeister X. Wahlperiode Sitzungsvorlage Nr. H 051 V Vorberatung keine Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss Beschlussfassung Rat öffentlich Datum: 12.11.2014 Amt/Aktenzeichen 20/204.02-3.4 Auskunft

Mehr

Satzung Belange von Menschen mit Behinderung in Bergisch Gladbach 50.3

Satzung Belange von Menschen mit Behinderung in Bergisch Gladbach 50.3 Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in Bergisch Gladbach Aufgrund der 7, 41 Absatz 1 Satz 2 lit. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

N I E D E R S C H R I F T

N I E D E R S C H R I F T Die Bezirksvorsteherin des Stadtbezirks 2 -Rodenkirchen- N I E D E R S C H R I F T Bezirksvertretung Rodenkirchen konstituierende Sitzung 2004 in der Wahlperiode 2004 2009 am 11.10.2004, Beginn: 17.00

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für die Kindergärten. der Gemeinde Altenstadt

S a t z u n g. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und. Elternbeirat für die Kindergärten. der Gemeinde Altenstadt S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Altenstadt Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

S a t z u n g über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bensheim

S a t z u n g über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bensheim S a t z u n g über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertagesstätten der Stadt Bensheim Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am 308.2011 beschlossenen Fassung 1 Zweck der Wahlordnung Zweck der Wahlordnung ist die geordnete Vorbereitung und Durchführung der Wahlen

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen

Mehr

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.

Mehr

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung

Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung Wahlordnung Mit Beginn des Schuljahres 2018/19 tritt für die Wahl des Elternbeirats eine neue Wahlordnung in Kraft. Wahlordnung für den Elternbeirat an der Maria-Ward- Grundschule Nürnberg der Erzdiözese

Mehr

AM 59/2017. Amtliche Mitteilungen 59/2017

AM 59/2017. Amtliche Mitteilungen 59/2017 AM 59/2017 Amtliche Mitteilungen 59/2017 Wahlordnung für die Engere Fakultät der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (WMed) vom 11. Mai 2017 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kirchhain Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg

Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg Elternbeirat GRUNDSCHULE Am Jahnweg ebgs1@mnet-online.de Wahlordnung für den Elternbeirat Der Elternbeirat der Grundschule Neufahrn am Jahnweg, Jahnweg 18, 85375 Neufahrn, erlässt gem. Artikel 68 BayEUG

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing

Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing Wahlordnung zur Wahl des Elternbeirates der Grundschule Grafing PRÄAMBEL Mit dieser Wahlordnung werden die Vorgaben von 14 i.v.m. 13 BaySchO in der ab dem 01.08.2016 geltenden Fassung umgesetzt. Der Elternbeirat

Mehr

P R O T O K O L L. Hermann-Josef Bicker, Wippingen. 1. Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister

P R O T O K O L L. Hermann-Josef Bicker, Wippingen. 1. Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister GEMEINDE WIPPINGEN Wippingen, den 10.11.2011 P R O T O K O L L über die Sitzung des Rates der Gemeinde Wippingen am 10. November 2011 im Gemeindezentrum Wippingen Es sind anwesend: Hermann Gerdes, Wippingen

Mehr

Wahlordnung. für die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Hemer

Wahlordnung. für die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Hemer Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates der Stadt Hemer Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Wahlorgane 3 Zusammensetzung des Seniorenbeirates 4 Wahlberechtigung 5 Einspruchsfrist gegen das

Mehr

Ausländerbeirat GESCHÄFTSORDNUNG

Ausländerbeirat GESCHÄFTSORDNUNG Ausländerbeirat GESCHÄFTSORDNUNG Geschäftsordnung des Ausländerbeirates der Landeshauptstadt Wiesbaden Aufgrund des 87, Absatz 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI.

Mehr

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung Wahlordnung für die Wahl zum Jugendparlament der Stadt Monheim am Rhein vom 16.07.2010 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Wahlordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit

Mehr

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Einladung zur Jahreshauptversammlung Einladung zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 04.01.2019 um 19 Uhr im Sportheim des FC Haarbrücken Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Totengedenken 3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung

Mehr

Satzung. über die Bildung und Aufgaben der Elternversammlung und. Elternbeiräte für die Kindertageseinrichtungen. der Gemeinde Otzberg

Satzung. über die Bildung und Aufgaben der Elternversammlung und. Elternbeiräte für die Kindertageseinrichtungen. der Gemeinde Otzberg Satzung über die Bildung und Aufgaben der Elternversammlung und Elternbeiräte für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Otzberg Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

für den Kindergarten Kindergartenburg der Stadt Eltville am Rhein

für den Kindergarten Kindergartenburg der Stadt Eltville am Rhein Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für den Kindergarten Kindergartenburg der Stadt Eltville am Rhein Aufgrund der 5, 19, 20 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

E I N L A D U N G. Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender. Für die CDU-Fraktion: Mike Wirtz. Für die SPD-Fraktion:

E I N L A D U N G. Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender. Für die CDU-Fraktion: Mike Wirtz. Für die SPD-Fraktion: E I N L A D U N G zur 21. Sitzung / WP 2009-2014 des RATES am Mittwoch, den 16.10.2013, Beginn 17.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses Neukirchen-Vluyn Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender

Mehr

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX

Mustergeschäftsordnung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. im Rat der Stadt XXX Liebe Grüne, auf Grund der großen Nachfrage geben wir euch hiermit eine Mustergeschäftsführung für grüne Fraktionen an die Hand, die ihr eure lokalen Bedürfnisse und Wünsche zuschneiden und in diesem Sinne

Mehr

Fachbereich Haupt- und Personalamt. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Beratung

Fachbereich Haupt- und Personalamt. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Beratung Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 817 Dezernat I Verfasser Frau Feldkamp Fachbereich Haupt- und Personalamt Öffentliche Sitzung Datum 03.02.2014 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen

Mehr

Richtlinien. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten

Richtlinien. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten Richtlinien über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten vom Mai 1991, in Kraft getreten am 03.05.1991. I. Allgemeines (1) Ziel dieser Richtlinien

Mehr

Altenhilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v.

Altenhilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. G E S C H Ä F T S O R D N U N G (GO) der Fachgruppe Stationäre und teilstationäre Altenhilfe des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Baden-Württemberg e.v. 1 Geltungsbereich Die GO

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder -

Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder - Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - Länder - 1 Name, Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der

Mehr

Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am im DGH Zimmersrode

Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am im DGH Zimmersrode Niederschrift Nr. 02/2016 über die öffentliche konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Neuental am 18.04.2016 im DGH Zimmersrode Beginn: 19:05 Uhr Ende: 20:40 Uhr Für diese Sitzung

Mehr

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt Wetter(Hessen)

Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt Wetter(Hessen) Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten für die Kindergärten in der Trägerschaft der Stadt Wetter(Hessen) Inhaltsverzeichnis: Seite 1 von 8 T:\Allgemein\Satzungsrecht\4

Mehr

Grundsätze zur Bildung eines Seniorenbeirats. der Stadt Neumarkt i.d.opf.". 1 Zweck und Aufgabe

Grundsätze zur Bildung eines Seniorenbeirats. der Stadt Neumarkt i.d.opf.. 1 Zweck und Aufgabe Grundsätze zur Bildung eines Seniorenbeirats in der Stadt Neumarkt i.d.opf. 1 Zweck und Aufgabe (1) Die Stadt Neumarkt i.d.opf. bildet zur Wahrnehmung der besonderen Belange der älteren Bürgerinnen und

Mehr

Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen (SeniorenratsWOR) Inhaltsverzeichnis

Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen (SeniorenratsWOR) Inhaltsverzeichnis Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen SeniorenratsWOR 541 Wahlordnung für den Seniorenrat der Stadt Ratingen (SeniorenratsWOR) in der Fassung vom 23.08.2013 Wahlordnung Datum Fundstelle In

Mehr

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates

Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest. 1 Aufgabe des Beirates Stadt Soest Der Bürgermeister Richtlinien für einen Seniorenbeirat der Stadt Soest Präambel: Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt zu. Die Bemühungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse

Mehr

Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (BMB) vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (BMB) vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 1 Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung (BMB) vom 13.05.2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.03.2016 Auf der Grundlage des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung

Mehr

DHB Kapitel 4.1 Wahl und Amtszeit der Bundestagspräsidenten

DHB Kapitel 4.1 Wahl und Amtszeit der Bundestagspräsidenten 4.1 Wahl und Amtszeit der Bundestagspräsidenten Stand: 25.10.2017 Gesetzliche Grundlagen Nach Art. 40 Grundgesetz wählt der Bundestag seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter. Dem protokollarischen

Mehr

A C H T U N G A C H T U N G A C H T U N G!!!! F E H L E R T E U F E L

A C H T U N G A C H T U N G A C H T U N G!!!! F E H L E R T E U F E L A C H T U N G A C H T U N G A C H T U N G!!!! F E H L E R T E U F E L Kommunalpolitischer Leitfaden III Die konstituierende Sitzung der Vertretung 4. Auflage Mai 2013 Hiermit weisen wir auf folgende Korrekturen

Mehr

Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg. I. Vorsitz und Stellvertretung

Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg. I. Vorsitz und Stellvertretung Geschäftsordnung des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg in der Fassung vom 15. März 2007 Gemäß 15 Abs. 3 des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder

Mehr

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark 881-02 Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark Neufassung Magistrats-Beschluss v. 09.02.2009 In Kraft seit 10.02.2009 1. Änderung Magistrats-Beschluss

Mehr

Protokoll der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 27. April 2006

Protokoll der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 27. April 2006 Protokoll der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 27. April 2006 1. Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister Bürgermeister Klug eröffnet die Stadtverordnetenversammlung, begrüßt alle Anwesenden

Mehr

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V.

Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. Wahlordnung des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. vom 16. November 2013 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Vorbereitung der Wahl... 3 3 Vorschlagsrecht... 3 4 Termine und Fristen...

Mehr

b) Zu Beginn der LDV erhalten die Stimmberechtigten ihre Abstimmungskarte

b) Zu Beginn der LDV erhalten die Stimmberechtigten ihre Abstimmungskarte WAHLORDNUNG Vorbemerkung 1. Die Wahlordnung (WO) regelt den Ablauf der Wahlen für die Ämter und Delegationen der LSVB. 2. Während die Satzungsregeln nach geordnet sind, ist die WO nach Ziffern gegliedert.

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Heiligenhafen

Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Heiligenhafen Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Heiligenhafen Aufgrund der 2, 4, 47 d und 47 e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und nach Beschluss der Stadtvertretung vom 22. April 2008 wird folgende

Mehr

DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009

DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 DEUTSCHE INTERNATIONALE SCHULE KAPSTADT ELTERNRAT GESCHÄFTSORDNUNG 2. Juni 2009 Erster Teil Allgemeines 1.1 Einleitung Paragraph 29 der Satzung des Deutschen Schulvereins Kapstadt räumt dem Elternrat,

Mehr

Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg

Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg Aufgrund 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in

Mehr

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Ingenieurkammer-Bau NRW vom 19. November 2004 1 Vertreterversammlung (1) Die Vertreterversammlung ist durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens einem

Mehr

SATZUNG DES SENIORENBEIRATES der Gemeinde Gemünden (Felda)

SATZUNG DES SENIORENBEIRATES der Gemeinde Gemünden (Felda) SATZUNG DES SENIORENBEIRATES der Gemeinde Gemünden (Felda) Aufgrund des 8 c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg Wahlordnung vom 14.06.1994 Neue Wahlordnung, beschlossen in der Vertreterversammlung am 20. Juni 2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung

Mehr

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald - 1 - Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald Aufgrund des 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt

Mehr

Satzung des Jugendamtes der Stadt Wuppertal vom

Satzung des Jugendamtes der Stadt Wuppertal vom Gültige Fassung vom 29.12.2016 Satzung des Jugendamtes der Stadt Wuppertal vom 22.12.2016 Der Rat der Stadt hat am 19.12.2016 aufgrund seines Beschlusses zur Drucksache VO/1416/15 Beteiligung des Beirates

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006

Mehr

Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister

Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister c_ GREFRATH Sport- und Freizeitgemeinde Der Bürgermeister IX. WahlReriode öffentlich Sitzungsvorlage Nr. H 218 V Datum: 05.11.2012 Vorberatung Amt/Aktenzeichen keine 20/204.02-3.1 Vorberatung Auskunft

Mehr

Geschäftsordnung. des. Jugendgemeinderats der Stadt Pforzheim

Geschäftsordnung. des. Jugendgemeinderats der Stadt Pforzheim Anlage 1 Geschäftsordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Pforzheim Zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten hat der Jugendgemeinderat gem. 5 Abs. 1 Jugendgemeinderatssatzung (JGRS) am 06.05.2014 folgende

Mehr

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks

Geschäftsordnung des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks 1 Geschäftsordnung des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks Gemäß Art. 9 Abs. 2, Satz 3 des Bayerischen Rundfunkgesetzes - BayRG - gibt sich der Verwaltungsrat folgende Geschäftsordnung (Fassung gemäß

Mehr

I. Vorbereitung der Wahl

I. Vorbereitung der Wahl Aufgrund der 4 und 41 a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Pforzheim am 15.05.2018 folgende Satzung über die Wahl des Jugendgemeinderats

Mehr

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten.

1.2. Die Tagesordnung des Diözesantages wird durch den Diözesanvorstand in Verbindung mit dem DJK Sportamt aufgestellt und vorberaten. DJK SPORTVERBAND DEUTSCHE JUGENDKRAFT DIÖZESANVERBAND MÜNSTER E.V. D I Ö Z E S A N V E R B A N D S G E S C H Ä F T S O R D N U N G I. DER DIÖZESANVERBANDSTAG (kurz: Diözesantag) 1 TERMIN, VORBEREITUNG,

Mehr