Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick: SEPA-Lastschrift-Mandate - Worst-Praxis-Fälle Rückgaben von SEPA-Lastschriften

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1 Themen dieser Ausgabe - auf einen Blick: SEPA-Lastschrift-Mandate - Worst-Praxis-Fälle Rückgaben von SEPA-Lastschriften Durch die SEPA-Lande geistern derzeit zahlreiche SEPA-Lastschrift-Mandate, die nicht den Anforderungen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) entsprechen. Insbesondere bei der SEPA-Firmen-Lastschrift besteht auf Seiten des Zahlers ein höheres Risiko. Im Mandatstext verzichtet der Zahler hierbei auf sein Rückgaberecht. In dieser Ausgabe wollen wir einige Beispiele falscher SEPA-Mandate aufzeigen, damit Sie als Einreicher keiner verlängerten Rückgabefrist unterliegen (ungültiges Mandat = 13 Monate nach Fälligkeit), als Zahler nicht unbeabsichtigt auf Rechte verzichten (Widerspruch). 1. Beispiel Unvollständiges B2B-Mandat : Im Text des Mandats muss zusätzlich zur Kopfzeile eindeutig stehen, wie der Name des Einreichers/Zahlungsempfängers lautet (Firmenname des Gläubigers anstatt Sie ). 2.: Fehlender Passus: Ich bin nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung die Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin berechtigt, mein Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. i n f v r - b a n k - f n. d e Seite 1

2 2. Beispiel Was ist gewünscht? Aus der Überschrift geht eindeutig hervor, dass es sich um ein SEPA-Basislastschrift- Mandat handeln soll. 2. Der Text im Hinweisfeld deutet auf ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat hin: auf Konten von Unternehmen sowie Ich / Wir sind nicht berechtigt. 3. Im Text des Mandats muss zusätzlich zur Kopfzeile eindeutig stehen, wie der Name des Einreichers/Zahlungsempfängers lautet (Firmenname anstatt die unten genannte Zahlungsempfängerin ). 3. Beispiel Abbedingung der Pre-Notification-Frist Die Pre-Notification-Frist (Vorabinformation) beträgt mindestens 14 Kalendertage. Individuelle Vereinbarungen können diese Frist auf maximal 1 Tag reduzieren. Die Abbedingung, nämlich der Verzicht auf eine Vorabinformation, ist nicht rechtens. i n f v r - b a n k - f n. d e Seite 2

3 4. Beispiel Vom Standard abweichende Mandatsformulierungen a) Richtig muss es heißen: 1. Ich ermächtige/wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. 2. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen. Formuliert wurde: 1. Auf Hinweise wie:.. aus dem beleglosen Datenträgeraustausch, spesenfrei und im sogenannten SEPA-Firmenverfahren sollte verzichtet werden. Die Nutzung solcher Zusätze kann zur Zurückweisung durch die Bank des Zahlers führen, der eine Kopie des Mandats einzureichen ist. 2. Die Formulierung: Ein Widerspruchsrecht gegen bereits erfolgte Abbuchungen besteht nicht. Ich kann mein/wir können unser Kreditinstitut anweisen, keine Abbuchung vor Erreichen des vereinbarten Fälligkeitsdatums einer Lastschrift einzulösen. ist nicht zu verwenden, da Belastungen grundsätzlich erst am Fälligkeitsdatum vorgenommen werden. i n f v r - b a n k - f n. d e Seite 3

4 b) Die Überschrift vermischt zwei verschiedene Lastschriftverfahren. Was ist vom Kunden gewünscht? Der 1. Hinweistext (Satz 1) weist darauf hin, dass Lastschriften ausschließlich von Nicht- Verbrauchern eingezogen werden sollen. Im 2. Satz des 1. Hinweistextes darf der Bezogene einer Belastung widersprechen, sofern die Lastschrift nicht in Ordnung war. Wann ist eine Lastschrift nicht in Ordnung und wer entscheidet darüber? Bei SEPA-Firmen-Lastschriften ist ein Widerspruch nach erfolgter Belastung grundsätzlich nicht möglich. Was wird mit dem 2. Hinweistext bezweckt? Warum wird kein konkretes Fälligkeitsdatum benannt? Anzugeben wäre hier z. B. Die Belastung erfolgt am 9. eines Monats bzw. am darauf folgenden Werktag. Soll damit ein Umgehen der Vorabinformationspflicht erreicht werden, können wir hier nur sagen, Ziel verfehlt! Die korrekte Vorabinformation enthält neben Gläubiger-ID und Mandats-Referenz den konkreten Fälligkeitstag sowie den entsprechenden Betrag. i n f v r - b a n k - f n. d e Seite 4

5 Nochmals unsere grundsätzlichen Empfehlungen: Sie sollten auf keinen Fall Mandatstexte verwenden, deren Wortlaut von dem der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) abweicht und als Zahlungspflichtiger solche auch nicht akzeptieren. Muster: i n f v r - b a n k - f n. d e Seite 5

6 Zusätzliche Vereinbarungen, wie z. B. Verkürzung der Pre-Notification-Frist, sollten auf einem separaten Blatt getroffen werden, das von beiden Beteiligten - Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger - zu unterschreiben ist. Wenn diese aber auf dem Mandat angegeben ist, sollte diese Zusatzvereinbarung - unterhalb des eigentlichen Mandatstextes - separat von beiden Beteiligten unterschrieben werden Rückgabe von Lastschriften: In den letzten Tagen hatten wir sehr viele Anfragen bzgl. der Rückgabe von Lastschriften. Bei diversen Kunden wurden Lastschriften durch die Bank des Zahlungspflichtigen zurückgegeben. Deshalb hierzu einige Anmerkungen: 1) Bitte achten Sie auf die richtige Lastschrift-Sequenz: a. Einmallastschrift >>>Einmallastschrift (OOFF) b. Erstlastschrift bei wiederkehrenden Lastschriften >>> Erstlastschrift (FRST) c. Folgelastschrift bei wiederkehrenden Lastschriften>>>Folgelastschrift (RCUR) d. Letzte Lastschrift (wiederkehrend) >>> letzte Lastschrift (FNAL) Die Verwendung einer falschen Lastschrift-Sequenz kann zur Rückgabe durch die Bank des Zahlungspflichtigen führen. 2) Bitte achten Sie auf den richtigen SEPA-Lastschrifttyp: a) SEPA-Basis-Lastschriften >>>das Mandat wird zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen vereinbart; weder die Bank des Einreichers noch des Zahlungspflichtigen brauchen eine Kopie des Mandats b) SEPA-Firmenlastschrift Hier muss der Zahlungspflichtige (oder der Zahlungsempfänger) dafür sorgen, das das Mandat auch der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegt; liegt der Zahlungspflichtigen-Bank kein Mandat vor, wird die Lastschrift im Regelfall durch die Bank zurückgegeben Bitte achten Sie bei der Nutzung Ihrer Zahlungsverkehrsprogramme unbedingt darauf, dass hier die richtigen Einstellungen greifen. Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2014 mit der finalen Umstellung auf SEPA. Ihr SEPA-Team der VR-Bank Freudenberg-Niederfischbach eg i n f v r - b a n k - f n. d e Seite 6

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