Senden Sie uns Ihre Steuerfragen? Bescheid. Seite 10. Anlagen und Vorsorge Gut beraten

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1 Senden Sie uns Ihre Steuerfragen? Der Experte weiss Bescheid. Seite 10 Die aktuelle Zeitschrift für innovative KMU und Unternehmen > Februar /2010 Steueroptimierung Lebenszyklusgerecht Anlagen und Vorsorge Gut beraten Thomas Pfyffer, Redaktion «Zürcher Wirtschaft» Verführerisch erscheinen die Stimmen, die schnelle Massnahmen wie den Umzug des Firmensitzes in ein «Steuerparadies» fordern. Unbesehen von Faktoren wie Mieten oder Arbeitskräftepotenzial. Dennoch macht es Sinn, ob der manchmal lauten Diskussionen einen kühlen Kopf zu bewahren. Langfristig zu denken heisst zuallererst, konsequent einem erfolgreichen Geschäftsmodell für seine Unternehmung nachzuleben. Zum andern bedeutet es aber auch, die vom Gesetzgeber angebotenen Möglichkeiten zur Steueroptimierung auszuschöpfen, über den gesamten Lebenszyklus einer Firma. Die Möglichkeiten sind vielfältig mit der Unternehmenssteuerreform II sind einige hinzugekommen. Eine Übersicht gewinnen Sie im Beitrag von Jean-Jacques Wyman, BDO. Ab Seite 7 Welche Kriterien sollten Sie beachten, wenn es um die Wahl Ihrer Pensionskasse geht? Wie verhält es sich mit der Anlagestrategie der Pensionskassen zwischen den Polen Sicherheit und Rendite? Unsere Schwerpunkt-Beiträge informieren über drängende Fragen in diesem Zusammenhang. Ab Seite 4 4 Kriterien bei der Wahl 5 Potenzial beim Einkauf 6 Sicherheit oder Rendite? 13 Radio- und TV-Gebühren für alle? Anzeige 717 Für kürzere Bauzeiten. 520 Eberhard Unternehmungen Kloten, Oberglatt, Rümlang, Luzern, Basel Telefon

2 «Die ZKB versteht uns und geniesst unser volles Vertrauen!» Felix Frei schätzt an seinem ZKB Firmenkundenbetreuer, dass er auf die Bedürfnisse seines Unternehmens eingeht und weitsichtige Lösungsvorschläge unterbreitet. Durch die langjährige, persönliche Kundenbetreuung ist ein Vertrauensverhältnis entstanden. Felix Frei verlässt sich deshalb bei allen Bankgeschäften der AG Hallenstadion Zürich auf die ZKB. Verlangen Sie ein persönliches Gespräch mit unserem ZKB Profi. Telefon , Willkommen bei der ZKB

3 Mitteilungsblatt für die Mitglieder des Kantonalen Gewerbeverbandes Zürich Herausgeber Kantonaler Gewerbeverband Zürich KGV Badenerstrasse 21, Postfach Zürich Telefon Fax Redaktion Telefon Mitarbeiter: Regula Nowak; Ursula Speich, Redaktorin BR; Ueli Bamert Chefredaktor Thomas Pfyffer, Zürcher Wirtschaft Kantonaler Gewerbeverband Zürich Badenerstrasse 21, Postfach Zürich Telefon Fax Beiträge Thomas Pfyffer, Ole Plüer, Simon Tellenbach, Carlo Garlant, Jean-Jacques Wymann, Martin Arnold, Albert Leiser, Richard W. Späh, Markus Hutter, Ueli Bamert, Karl Lüönd, Pema Gyalpo, Thomas Held, Rolf Ringger Zürcher Wirtschaft Auflage Expl. Erscheinungsort: Zürich Erscheinungsweise: 12-mal pro Jahr Nachdruck unter Quellenangabe gestattet, Belegexemplare erbeten Produktion Zürichsee Presse AG Leitung: Samuel Bachmann Layout: Katja Aldi Seestrasse 86, 8712 Stäfa Telefon , Fax Druck DZO Druck Oetwil a. See AG Industriestrasse 7, 8618 Oetwil am See Telefon , Fax Gestaltungskonzept KOKO Konstruktive Kommunikation GmbH Seestrasse 567, 8038 Zürich Telefon , Anzeigenverwaltung KRETZ AG, Seestrasse 86, 8712 Stäfa Telefon , Fax Annahmeschluss für Inserate am 15. des Vormonats Adressänderungen bitte direkt an den Herausgeber Besuchen Sie uns im Internet: Über Unternehmen in der Schweiz zahlen im Jahr CHF für eine Mitgliedschaft bei Creditreform. Warum? Darum! Mehr Sicherheit dank Wirtschaftsauskünften. Verbesserte Liquidität.Weniger Verluste. Fünf kostenlose Auskünfte pro Monat. Freien Online-Zugriff auf wertvolle Infos. WeitereVorteile erfahren Sie direkt. GEMEINSAM GEGEN VERLUSTE. Creditreform Egeli Zürich AG Binzmühlestrasse 13 CH-8050 Zürich Tel Fax Editorial Zentrales Organ Wie hiess es früher so schön? «Das Zentralorgan informiert!» Damals nannten sich Verbandszeitschriften im Allgemeinen so. Diese Zeiten sind in der pluralistischen Medienlandschaft endgültig vorbei. Nach wie vor will die «Zürcher Wirtschaft» aber ein zentrales Organ im Universum der kantonalen Gewerbepolitik sein, das aktuelle Themen rund um Wirtschaft und Politik für Sie aufbereitet. Zwangsläufig können diese nicht immer nur spektakulär sein; wichtig und zentral für die Rahmenbedingungen der KMU-Wirtschaft sind sie es aber allemal. Ein Zentralorgan im Sinne eines Leib-und-Magen-Blattes wollen wir für Sie sein. Auf das neue Jahr hin sind Entscheide gefallen, die einetragweite für das Gedeihen der «Zürcher Wirtschaft» haben. Die neue Zusammenarbeit mit der Kretz AG für Inserate, Publireportagen und Beilagen ist hier ebenso zu erwähnen wie die bewährte Kooperation mit Publikationspartnern wie Avenir Suisse oder dem Liberalen Institut. Sie ergänzen profilierte Stimmen aus Wirtschaft und Politik. Letztlich stellt sich für uns die Frage nach dem gelungenen Mix für die «Zürcher Wirtschaft». Die zentralen Themen des Kantonalen Gewerbeverbandes Zürich werden uns weiterhin auch publizistisch fordern. Aktuell sei an die Herausforderung KMU-Entlastung, das Planungs- und Baugesetz sowie das Berufsbildungsmarketing in Gestalt der Berufsmesse Zürich erinnert. Themen, die Hartnäckigkeit und oftmals Zeit erfordern, bis sie Mehrheiten finden und umgesetzt werden können. Dazu begleiten wir Sie vermehrt auch mit Ratgeber-Themen rund um Steuern, Recht und Gesundheit. Beachten Sie dazu auf Seite 10 dieser Ausgabe die Möglichkeit, Ihre Experten von Treuhand Suisse zu befragen. Mit den kommenden Geschäftsabschlüssen bald ein aktuelles Thema. In Zeiten, in denen die Globalsierung und der Kapitalismus als Begründung für vieles herhalten müssen, was schlecht ist in der Welt, ist es wohltuend, Themen aus der vitalen Wirtschaftswelt Zürichs zu schöpfen. Und unsere Kontakte mit dem Zürcher Gewerbe, der Zürcher KMU-Welt beweisen, dass hier nach wie vor sehr vieles möglich ist. Es müssen einfach die Rahmenbedingungen stimmen. Dafür engagieren wir uns. Und wir hoffen, dass wir mit der «Zürcher Wirtschaft» Ihren Bedürfnissen nach Information gerecht werden. Ganz nach unserem Selbstverständnis als ein zentrales Element im Organismus der Zürcher Wirtschaft. Thomas Pfyffer, Chefredaktor «Zürcher Wirtschaft» Februar / Impressum 3 Editorial 3 Kriterien bei der Pensionskassenwahl 4 Mehr Einkaufspotenzial, weniger Kosten 5 Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite 6 Die Möglichkeiten ausschöpfen 7 «Komitee für ein bürgerliches Zürich» kämpft gegen Linksrutsch 10 Steuern optimieren? 10 Am 7. März 2010 den Lohnklau verhindern 11 Rundfunkgebühren für alle? Ja! 13 Ein 7er-Ticket mit Wirtschaftskompetenz 15 Juristisches Seilziehen 16 Neues Konzept hat Potenzial 17 Kriminelle Kassenhüter 9 Früherkennung und Intervention 18 Fragen rund um das Arztzeugnis 19 Robert Keller 9 Spin doctors am Werk 15 Schluss mit dem Gebührenwahnsinn 16 Zahlbare Pantoffeln für alle! 21 Stärkere Beteiligung am Wirtschaftsprozess 21 Charmeoffensive 23 22

4 Zur Wahl der Pensionskasse Kriterien bei der Pensionskassenwahl Ole Plüer, Leiter Berufliche Vorsorge, Zürcher Kantonalbank Ole Plüer Ein Pensionskassenvergleich kann zuweilen grosse Preisdifferenzen bei den Risiko- und Verwaltungskosten zeigen. Für die Wahl der optimalen Pensionskasse lohnt es sich jedoch, auch andere Entscheidungskriterien zu berücksichtigen. In der Pensionskasse geht es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um sehr viel Geld. Angesichts der hohen Kosten, die sie für die berufliche Vorsorge aufwenden, lohnt sich eine periodische Überprüfung der bestehenden Vorsorgelösung. Überprüfung der Leistungen Der erste Schritt zur optimalen Pensionskassenlösung ist die Analyse der bestehenden Vorsorgelösung. Primär gilt es, die versicherten Risikoleistungen und den zugrunde liegenden Sparplan zu hinterfragen. Bereits in dieser Phase können Deckungslücken oder Überversicherungen erkannt werden. Ein optimierter, bedürfnisgerechter Vorsorgeplan bildet die Grundlage für eine Pensionskassensuche. Risiko- und Verwaltungskosten Nur wenige Jahre ist es her, als sich die Versicherer über das angeblich miserable Geschäft mit der beruflichen Vorsorge beklagten. Es kam zu massiven Prämienerhöhungen, Zinsreduktionen und Kürzungen des Umwandlungssatzes. Inzwischen hat sich die Vorsorgewelt verändert. Das Geschäft der Lebensversicherer ist wieder heissbegehrt und die Kunden werden stark umworben. Zwar bleiben die Umwandlungssätze auf tiefem Niveau, aber dafür sind die Prämien aufgrund des harten Wettbewerbs ins Rutschen geraten. So haben die Sammelstiftungen ihre Risiko- und Verwaltungskosten in den vergangenen Jahren teilweise deutlich gesenkt. Für ein Unternehmen, dessen Vertrag am Auslaufen ist, kann diese Situation bei Verhandlungen ein Vorteil sein. Basierend auf dem optimierten Vorsorgeplan, kann jetzt ein Kostenvergleich bei verschiedenen Anbietern erstellt werden. Zu vergleichen gilt es die Risiko- und Verwaltungskosten, denn die Sparbeiträge für die Altersvorsorge sind bei sämtlichen Anbietern grundsätzlich gleich hoch. Die Höhe derrisikound Verwaltungskosten sollte aber nicht das alleinige Kriterium für die Auswahl einer Pensionskasse sein. Verzinsung und Rentenumwandlungssatz Für das Vorsorgesparen ist die Verzinsung des Altersguthabens entscheidend. Sobald die Pensionskassen genügend Reserven zurückgestellt haben, können die versicherten Personen von einer höheren Verzinsung profitieren. Der Zins als dritter Beitragszahler trägt über ein ganzes Arbeitsleben rund ein Drittel zum Alterskapital bei. Je höher die Pensionskassen die Guthaben ihrer versicherten Personen verzinsen, umso höher fallen die zukünftigen Altersleistungen aus. Wegen des Zinseszinseffekts haben auch kleine Zinsdifferenzen über die Jahre eine hohe Wirkung. Ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Wahl der optimalen Pensionskasse ist der Umwandlungssatz. Nach wie vor bezieht ein Grossteil der in Pension gehenden Personen das Guthaben in Form einer Altersrente. Für das überobligatorische Kapital können die Pensionskassen den Umwandlungssatz frei bestimmen. Gerade die Vollversicherer bieten für das überobligatorische Kapital oft einen wesentlich tieferen Rentenumwandlungssatz, weil sie während der ganzen Laufzeit eine hundertprozentige Deckung gewähren. Wenn beispielsweise ein Umwandlungssatz von 5,8% statt 7,2% für die Rentenberechnung angewendet wird, reduziert sich die Rente lebenslänglich um 20%. Entscheidend ist somit, welcher Umwandlungssatz für das überobligatorische Kapital zur Anwendung kommt. Vertrauen und Transparenz Vertrauen ist die Grundlage für eine solide Kundenbeziehung. Viele Vorsorgeanbieter richten ihr Handeln zu sehr auf Produkte aus. Die Erfahrung bestätigt aber, dass vor allem nichtfinanzielle Aspekte die Wahl des Vorsorgepartners beeinflussen: Bedürfnisgerechte Beratung und individuelle Angebote Serviceorientierte Kundenbetreuung während der gesamten Vertragslaufzeit Klare und transparente Dokumentation der Vorsorgeunterlagen Einfache und verständliche Vorsorgepläne Schnelle und unkomplizierte Bearbeitung der Geschäftsvorfälle Ehrlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und Flexibilität Beratung lohnt sich Entscheidend für die richtige Vorsorge ist, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird, was nicht immer ganz einfach ist. Damit die Vorsorgelösung optimal auf die Bedürfnisse und Pläne des Unternehmens oder des Inhabers abgestimmt werden kann, muss sie bei relevanten Veränderungen, sei es im privaten oder betrieblichen Umfeld, überprüft werden. Es empfiehlt sich zudem, die gesamte Finanzsituation unter Berücksichtigung der Vorsorge, Steuern und allenfalls der Nachfolgeregelung zu analysieren. Hier ist es sinnvoll, kompetente Vorsorge- und Finanzspezialisten beizuziehen. Die finanziellen Vorteile, die eine optimierte Lösung bringt, sind beträchtlich. h Februar /2010

5 Pensionskassen Mehr Einkaufspotenzial, weniger Kosten Simon Tellenbach* Viele Unternehmen bieten ihren Kadermitarbeitern zu wenig flexible Pensionskassen-Vorsorgepläne an. Eine umfassende PK-Optimierung macht den Weg frei für Lösungen, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. Die meisten Unternehmen wollen ihre Pensionskassen-Vorsorgepläne so ausgestalten, dass die Mitarbeitenden ihre Steuerlast verringern und ihre Vorsorgeleistungen verbessern können. Vor allem für Firmeninhaber und leitende Mitarbeitende lohnt es sich in der Regel, möglichst viel in die Pensionskasse einzuzahlen. Weil viele Unternehmen die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen, liegt Einkaufspotenzial brach. Und den Unternehmen entgehen in diesem Bereich Kostenersparnisse für die Personalvorsorge. Einzahlen in die PK reduziert die Steuerbelastung Schon die reglementarisch festgelegten jährlichen Beiträge helfen, Steuern zu sparen. Normalerweise ist der Steuerspar-Hebel von freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse aber wesentlich stärker. Das setzt voraus, dass der Vorsorgeplan auf dieses Ziel zugeschnitten ist. Die Vorsorgeeinrichtung darf den Einkauf bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen ermöglichen. Wenn dieses Potenzial ausgeschöpft ist, müssen ein oder mehrere Parameter verändert werden, um diese Grenze nach oben zu verschieben. Die pragmatischste Methode besteht darin, einfach die Sparquote zu erhöhen. Die Steuerbehörden akzeptieren eine Sparquote von bis zu 25% des AHV-Bruttoeinkommens. Ganzheitliche Kostenbetrachtung Eine Erhöhung der Sparquote bedeutet bei gleichbleibendem Lohn höhere Kosten für den Arbeitgeber. Um Mehrkosten zu vermeiden, kann er mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers die Bruttolöhne senken und gleichzeitig seine Beiträge an die Pensionskasse erhöhen. Dies hat positive Effekte für beide Seiten. Tiefere Abzüge auf der Arbeitnehmerseite federn die Lohnkürzung ab. Dennoch fällt der Nettolohn etwas tiefer aus als vorher. Diese Einbusse gleichen die höheren Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse und die niedrigere Steuerbelastung aus. Gleichzeitig schafft der optimierte Vorsorgeplan zusätzliches Einkaufspotenzial. Die Kosten des Arbeitgebers sind unter dem Strich tiefer, weil die Bruttolöhne und die Beiträge in die 1. Säule geringer ausfallen. So eine Totalkostenbetrachtung macht den Weg frei für eine klassische Win-win-Situation, bei der beide Seiten Vorteile sehen. Optimierungspotenzial Das Beispiel zeigt, wie die Optimierung zustande kommt: Ein 50-jähriger Geschäftsführer verdient Franken im Jahr. Der Vorsorgeplan versichert den Lohn zwischen Franken (Koordinationsabzug) und Franken. DerSparanteil beträgt15 Prozentdesversicherten Lohns, und der Arbeitgeber übernimmt50 Prozentdavon. DerArbeitgeber versichert neu den gesamten AHV- Lohn, erhöht die Sparquote auf 25 Prozent und beteiligt sich mit 70 Prozent an der Finanzierung. Senkt er gleichzeitig den Bruttolohn auf Franken, bringt diese Lösung für beide Seiten einen finanziellen Vorteil. Zusätzlich erhöht sich das Einkaufspotenzial des Arbeitnehmersvon auf fast 1,3 Millionen Franken! Bei der Anlage des PK-Geldes mitbestimmen Eine moderne Pensionskassen-Lösung bietet den Versicherten zudem die Möglichkeit, sich für den Fall einer Frühpensionierung einzukaufen. So können Versicherte, die sich bereits für die vollen ordentlichen Leistungen in der Pensionskasse eingekauft haben, zusätzliche Einkäufe tätigen, um die tieferen Pensionskassenleistungen bei einer Frühpensionierung auszugleichen. Bei einer modernen Lösung können die Versicherten auch mitbestimmen, wie ihr Pensionskassengeld angelegt wird. Die Versicherten können so auf einem Teil ihres Altersguthabens unter Umständen eine höhere Rendite erzielen. Zulässig sind individuelle Anlagestrategien für Sparbeiträge auf Lohnteilen über Franken. Ab dieser Grenze besteht kein Kapitalschutz durch BVG-Sicherheitsfonds, und Anlagewahlmodelle sind im Rahmen der BVV2-Anlagevorschriften zulässig. Neben konservativen Anlagestrategien sind auch Strategien mit einem Aktienanteil von bis zu 50 Prozent möglich. Bei modernen Vorsorgestiftungen können die Versicherten nicht nur aus vorgegebenen Anlagestrategien mit unterschiedlichem Aktienanteil wählen, sondern die Strategie ganz auf ihre persönlichen Bedürfnisse zuschneiden. Mehrere Mitarbeiterkategorien möglich Februar /2010 Simon Tellenbach Die freie Wahl der Anlagestrategie kommt bei den meisten Kadermitarbeitenden gut an. Viele möchten ihr Pensionskassengeld langfristig offensiver anlegen als die Pensionskassen. Gemäss unserer Erfahrung haben sich in Unternehmen, die individuelle Anlagestrategien schon eingeführt haben, bis zu 80 Prozent der Versicherten für eine wachstumsorientierte Anlagestrategie mit 50 Prozent Aktienanteil entschieden. Unter Umständen möchten aber nicht alle Kadermitarbeitenden eines Unternehmens höhere Sparbeiträge bezahlen, oder sie scheuen das Risiko, das mit der freien Wahl der Anlagestrategie verbunden ist. Das Unternehmen kann den Kreis der Mitarbeitenden einschränken, für den ein bestimmter Vorsorgeplan gilt. Es kann dabei zum Beispiel auf den Lohn, die Hierarchiestufe, die Funktion, das Alter oder die Anzahl Dienstjahre der Mitarbeitenden abstellen. Teilt das Unternehmen die Versicherten nach objektiven Kriterien in verschiedene Kategorien ein, sind auch Vorsorgepläne möglich, in denen bloss eine mitarbeitende Person versichert ist. Auch als Ergänzung zur bestehenden PK-Lösung Die Vorsorgepläne der meisten Sammelstiftungen sind nur beschränkt flexibel. Sammelstiftungen, die auf individuelle Vorsorgepläne spezialisiert sind, gestalten Vorsorgepläne hingegen so aus, dass sie auf die Bedürfnisse der Versicherten abgestimmt sind. So kann man zum Beispiel eine bestehende Vorsorgelösung um einen separaten Kadervorsorgeplan bei einer flexibleren Sammelstiftung ergänzen. h *SimonTellenbach istexperte für Kadervorsorgelösungen bei der VZ Insurance Services AG. Die zur VZ-Gruppe gehörende VZ Insurance Services AG berät Unternehmen in Fragen des Risk Managements, betreut komplexe Betriebsvorsorgelösungen und optimiert Leistungen und Kosten betrieblicher Versicherungen. Weitere Infos unter 5

6 Anlagepolitik von Pensionskassen Im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Rendite Carlo Garlant, Leiter Portfolio Management, ASGA Pensionskasse Was auf den ersten Blick wie ein Widerspruch erscheint, ist bei genauerer Analyse der Beginn einer systematischen Vorgehensweise: Am Anfang der Anlagestrategie einer Pensionskasse stehen die Verpflichtungen. Die Aufgabe der Vermögensverwaltung einer Vorsorgeeinrichtung ist es, dafür zu Sorgen, dass die treuhänderisch anvertrauten Spargelder der Versicherten optimal angelegt werden. Optimal bezieht sich nicht nur auf die Gewinnmaximierung, sondern auch auf die Bedürfnisse der Versicherten und die Struktur der Pensionskasse. Carlo Garlant Entscheidungsgrundlagen In einem ersten Schritt wird mit einer ALM(Asset and Liability)-Studie der Versichertenbestand erfasst. Damit werden Erkenntnisse über die Versichertenstruktur gewonnen, wie das Verhältnis von Aktiven zu Rentnern, Männern zu Frauen oder das Durchschnittsalter der Versicherten. Als Nächstes fliessen Annahmen über die Zukunft ein. Sind bei einer autonomen Kasse Teilliquidationen vorgesehen oder wie sieht das erwartete Wachstum bei einer Vorsorgeeinrichtung aus. Verschiedene Szenarien werden durchgerechnet, um die Sollrendite zu berechnen. Diese Kennzahl sagt aus, welches Leistungsziel (Performance) mit den Aktiven langfristig erwirtschaftet werden muss, um das entsprechende Niveau des Deckungsgrades stabil zu halten oder auszubauen. Diese Analyse sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden. Anlagestrategie und Performancekontrolle Da die von der Sollrendite abgeleitete Anlagestrategie einen langfristigen Charakter hat, bedient man sich für die optimale Zusammensetzung der strategischen Vermögensaufteilung historischer Kennzahlen. Dabei ist wichtig, dass eine grosse Diversifikation der Anlagen über mehrere Anlageklassen und Anlagestile vorgenommen wird. Es steht jeder Kasse frei, diese langfristige Vermögensstruktur mit mehr oder weniger grossen taktischen Bandbreiten zu umgeben, um von kurz- und mittelfristigen Abweichungen oder Übertreibungen der Anlagemärkte zu profitieren. Im ganzen strategischen und taktischen Umfeld ist es unabdingbar, dass die involvierten Parteien wie Stiftungsrat, Geschäftsleitung, Anlagekommission, internes Portfolio Management oder externe Vermögensverwaltung das Geschäft kennen und beherrschen. Professionalität ist das oberste Gebot. Im Sinne eines natürlichen Kreislaufs müssen die erzielten Anlageergebnisse regelmässig kontrolliert werden. Durch diese Performancekontrolle wird analysiert, ob die mit der Umsetzung der taktischen Vorgaben beauftragten Personen oder Institute die Möglichkeiten der Märkte nutzen konnten oder ob Verbesserungspotential besteht. Klammerbemerkung: Hier macht sich ein bisher unbefriedigend gelöstes Spannungsfeld auf. Wie kurzfristig soll die Performancekontrolle erfolgen, um relevante Abweichungen zu bemerken? Vorsorgegelder müssen mit einer langfristigen Optik angelegt werden. Performance, Deckungsgrad, Gewinn und Verlustrechnung werden aber jährlich, quartalsweise oder gar monatlich kontrolliert. Eine Vorgabe von fünf Prozent Performance als Durchschnitt über zehn Jahre ist nicht das gleiche wie jedes Jahr fünf Prozent, zehn Jahre lang. Gerade die noch nicht verklungenen Börsenturbulenzen und die damit verbundenen Diskussionen zu denthemen Deckungsgrad, Unterdeckung oder Sanierungsmassnahmen zeigen auf, dass noch Verbesserungspotential besteht und der Wunsch nach Klarheit noch nicht befriedigt ist. Kehren wir zur Performancekontrolle zurück. Durch regelmässiges Reporting erfolgt ein Feedback an das oberste Organ der Pensionskasse, den Stiftungsrat. Somit kann dieser die ihm aufgetragenen Aufgaben ausführen. So wie nicht jeder Autofahrer die detaillierten Abläufe unter der Motorhaube verstehen muss, um das Fahrverhalten seines Fahrzeuges abschätzen oder bewerten zu können, sollte der Stiftungsrat mit den ihm zugetragenen Informationen umgehen. Jedes komplexe Finanzprodukt, Finanzinstrument oder Umsetzungsverfahren muss einfach erklärt werden können. Und die Versicherten? Es sollte selbstverständlich sein, dass in der heutigen Zeit von Internet und die versicherten Personen automatisch über den Gesundheitszustand «ihrer» Pensionskasse informiert werden. Geschäftsberichte, Bulletins, Informationsveranstaltungen und Internet sind optimale Plattformen für Pensionskassen, um Informationen in eigener Sache abzugeben. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse Die Anlagepolitik von Pensionskassen ist also auf eine möglichst hohe Rendite unter der Bedingung langfristiger Sicherheit ausgerichtet. Damit bieten sie eine attraktive Alternative für die zusätzliche individuelle Vorsorge. Durch einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse können Lücken in der Altersvorsorge geschlossen und die persönliche Vorsorgeleistung optimiert werden. Lücken entstehen beispielsweise durch Lohnerhöhungen oder fehlende Beitragsjahre (z.b. bei Auslandaufenthalt oder Erwerbsunterbruch). Ein Einkauf ist auch aus steuerlicher Sicht interessant. Gleich wie Einzahlungen in die Säule 3a können Einkäufe in die Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Die Geltendmachung von Einkäufen in steuerlicher Hinsicht liegt im Verantwortungsbereich der versicherten Person. Über die steuerliche Abzugsfähigkeit entscheidet die zuständige Steuerbehörde. Angaben über ihren maximal möglichen Einkaufsbetrag erhalten Versicherte bei ihrer Pensionskasse. h Februar /2010

7 Steueroptimierung für Unternehmerinnen und Unternehmer Die Möglichkeiten ausschöpfen Jean-Jacques Wymann, lic. oec. publ., dipl. Wirtschaftsprüfer, Partner, BDO AG, Wetzikon Jean-Jacques Wymann «Wie sparst du Steuern?» ist wohl ein Lieblingsthema an Gesprächsrunden zwischen Unternehmern. Durch die laufenden Änderungen der Steuergesetze, dem interkantonalen Steuerwettbewerb und den fast täglichen Meldungen in der Presse über Steuerhöllen, Steuerparadiese etc. steigt die Verunsicherung. Die Unternehmer fragen sich, ob sie wirklich alle steuerlichen Möglichkeiten ausgenützt haben. Vielfach geht bei solchen Diskussionen vergessen, dass Steuern sparen nicht zum Selbstzweck werden sollte. Ein erfolgreiches Geschäftsmodell ist wichtiger, als sich Gedanken machen, wie man dem Fiskus einen Streich spielen könnte. Ein zweiter Fehler ist, dass kurzfristige Massnahmen getroffen werden, die sich langfristig (z.b. Nachfolgeplanung) als richtige Rohrkrepierer herausstellen können. Damit ist es schon gesagt: Eine Steuerplanung, die diesen Namen verdient, orientiert sich an einer langfristigen Steueroptimierung. Dazu gehört auch, dass es sich um legale Vorkehrungen handeln muss. Der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ist steinig und meistens kommt die Reue schneller als man denkt, z.b. im Nachfolgeprozess. Alle Faktoren bedenken Schnell ist man in der Diskussion beim «richtigen» Wohnsitz oder Sitz der Gesellschaft angelangt. Soll ich die Unternehmung in einen Tiefsteuerkanton «verlegen»? In der Tat, die Steuerunterschiede zwischen den Gemeinden und Kantonen sind erheblich. Aber ein Sitzwechsel will wohl überlegt sein. Es spielen noch andere Faktoren mit, wie Verfügbarkeit von Arbeitskräften, der Mietpreis, die Entfernung zu den Kunden etc. Vor einem Briefkasten-Sitz will gewarnt sein. Dies kann zu unliebsamen Überraschungen führen, wenn sich die Steuerverwaltung nach dem wirklichen Geschäftsort, nach den Büros und Werkräumen am Briefkasten- Sitz erkundigt. Es lohnt sich aber, die Möglichkeiten, die der Steuergesetzgeber zur Verfügung stellt, zu nutzen. Da sind viele, vollkommen legale Steuersparmöglichkeiten vorhanden. Einige Beispiele: Berufliche Vorsorge oder die Vorsorge über die Säule 3a sind hervorragende Steuersparmodelle, die vom Gesetzgeber gewollt gefördert und den Unternehmern auf dem Silbertablett angeboten werden. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform hängt auch davon ab, wie die Gewinne bei den juristischen Personen (vor allem AG, GmbH) und die Dividenden bei den Aktionären besteuert werden. Durch die mildere Dividendenbesteuerung haben die juristischen Personen an Vorteilen gegenüber den Personengesellschaften gewonnen. Allenfalls lohnt sich die Errichtung einer Holdingstruktur, die auch bei KMU s aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Sicht Sinn ergeben kann. Bei Ersatzbeschaffung von betriebsnotwendigem Anlagevermögen können die stillen Reserven auf das Ersatzobjekt übertragen werden. Abschreibungspolitik: Die Steuergesetze und die Praxis der Steuerverwaltungen sind grosszügig, auch hier lohnt sich eine langfristige Planung und Optimierung. Das Gleiche gilt für die Rückstellungspolitik der Unternehmen. So werden in bestimmten Branchen pauschale Garantierückstellungen gewährt. In Zürich werden für das Baugewerbe praxisgemäss 1 bis 2% der letzten beiden dem Bilanzstichtag vorangegangenen Jahresumsätze als Bruttogarantierückstellungen anerkannt. Daneben gibt es Pauschalen für Delkredere-Rückstellungen, Warenlager-Reserven etc. Dies sind nur einige Beispiele, die Liste ist nicht vollständig. Daneben können sich Situationen im Lebenszyklus einer Unternehmung ergeben, wo spezielle Vorkehrungen Steuerspar-Potenzial haben. Dies gilt insbesondere für Umstrukturierungen und Nachfolgeprozesse. Neu nach Unternehmenssteuerreform II Umstrukturierungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerneutral gestaltet werden (z.b. bei Fusion von zwei Gesellschaften oder bei Umwandlung der Einzelunternehmung in eine Aktiengesellschaft). Im Nachfolgeprozess wird die Unternehmenssteuerreform II zu Steuererleichterungen führen. Insbesondere wurden neue Steuer-Aufschubtatbestände eingeführt bzw. erleichtert: bei Verpachtung des Unternehmens; bei Ersatzbeschaffung von Anlagevermögen; bei Überführung der Liegenschaft etc. Speziell zu erwähnen ist die privilegierte Besteuerung der Liquidation von Personenunternehmen ab dem Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach Erfüllung des 55. Altersjahres oder wegen Invalidität), ist die Besteuerung der stillen Reserven wesentlich tiefer als unter heutigem Recht. All diese Änderungen gilt es gesamthaft zu betrachten und damit die Steuerplanung über den Lebenszyklus des Unternehmens anzuwenden. Schnellschüsse führen nicht zum Ziel. Es lohnt sich, gut überlegt und mit langfristiger Orientierung zu handeln. Es gibt eine Vielzahl weiterer Veränderungen im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform II, die steuerplanerisch relevant sind. Fragen Sie Ihren Treuhänder, es lohnt sich. Exkurs: Das neue MwSt.-Gesetz ab 1. Januar 2010 Das neue MwSt.-Gesetz ist seit dem zusammen mit der damit verbundenen Ausführungsverordnung in Kraft. Die Unternehmer und Finanzverantwortlichen sind in hohem Mass gefordert, die nötigen Umstellungen und Anpassungen vorzunehmen. Eine Übersicht zu den notwendigen Handlungen vermittelt u.a. der Newsletter Treuhand der BDO AG, Ausgabe Dez ( h Februar /2010 7

8 möbel Büro-Kompetenz. diga ist das Kompetenz-Zentrum für die KMU.Wir planen Ihr Büro, vom einfachen Schreibtisch bis zur komplexen Bürolandschaft Burgdorf/Bern 8953 Dietikon/Zürich 8600 Dübendorf/Zürich 6032 Emmen/Luzern Jetzt Jubiläumsangebote zum Zugreifen! 8854 Galgenen/SZ 4614 Hägendorf/Olten 9532 Rickenbach/Wil 517 Institut für Bildung, Beratung und Kommunikation Samstagsakademie Die drei neuen Seminare 26./27. März 2010 Ziele setzen -motiviert handeln Didaktische Kompetenz Innovationsmanagement im IBBK in Bülach Id diga muesch higa! diga Infoservice: Telefon IBBK Institut für Bildung Solistrasse 74 Beratung &Kommunikation CH-8180 Bülach Tel: Fax: Inernet: Zürich braucht drei liberale Stimmen im Stadtrat. bisher bisher Martin Vollenwyder Andres Türler Urs Egger In den Stadtrat Wahlen 7. März 2010 DAS MASSGESCHNEIDERTE NUTZFAHRZEUG MEHR ALS 400 MODELLVARIANTEN FÜR ALLE BERUFSGATTUNGEN DAS MASSGESCHNEIDERTE NUTZFAHRZEUG MEHR ALS 400 MODELLVARIANTEN FÜR ALLE BERUFSGATTUNGEN CITROËN JUMPER Mehr als 290 Modellvarianten: Kastenwagen, Pritschenwagen mit Kabine, Chassis-Kabine, 4x4, Plattform-Kabine Diesel - Partikelfilter* -27% -25 % Diesel- Partikelfilter* Diesel- Partikelfilter* -24% -20% CITROËN JUMPY 91 Modellvarianten: Kastenwagen, Plattform-Kabine, 4x4... CITROËN BERLINGO 53 Modellvarianten: VariablesExtenso Fahrerhaus,4x4... CITROËN NEMO 11 Modellvarianten: Variables Extenso Fahrerhaus... Angebote bis zum 30.April 2010 gültig. Über die 400Modellvarianten hinaus, sindhunderte von individuellen Aus-, Auf- und Umbauten erhältlich. Empfohlene Verkaufspreise. Auf Dauertiefpreise keine weiterenvergünstigungen. Die Angebote gelten füralle zwischen dem 1. Februar unddem 30. April2010 verkauften Fahrzeuge. Die angebotenennutzfahrzeuge sindfür die gewerbliche oderberufliche Nutzungbestimmt. Diese Angebote richtensich damit ausschliesslich an gewerbliche Nutzer dieser Fahrzeuge, nur beiden an deraktion beteiligtenhändlern. NemoKastenwagen1.4i, 75 PS, Fr , 20% Rabatt: Fr , Dauertiefpreis Fr Berlingo Kastenwagen 1.6i, 600 kg, 90 PS, Fr , 24% Rabatt: Fr , Dauertiefpreis Fr Jumpy Kastenwagen verblecht 10 L1H1 1.6 HDi, 92 PS, Fr , 25% Rabatt: Fr , Dauertiefpreis Fr Jumper Kastenwagenverblecht 30 L1H1 2.2HDi, 100 PS, Fr , 27% Rabatt: Fr , DauertiefpreisFr Alle Preisangaben verstehensich ohne MwSt.* Nur fürden Berlingo 1.6HDi 90 PS, den Jumpy2.0 HDiund denjumper3.0 HDierhältlich. Zürich -Citroën Zürich, Citroën (Suisse) SA, Badenerstr. 415, Telefon , oder beim Citroën-Partner in Ihrer Region: Affoltern a.albis -Garage R. Brönnimann &Co., Zürcherstr. 175, Telefon Basadingen -Garage Village AG, Unterdorf 3, Telefon Bülach -Auto Corti, Solistr. 76, Telefon Dübendorf -Garage Minoretti AG, Zürichstr. 44, Telefon Embrach - Embri Garage AG, Zürcherstr. 50, Telefon Erlenbach - Garage Rolf Aebi, Seestr. 139, Telefon Ermenswil -Garage Foresti, Rössliweg 6, Telefon Freienbach -Istrag Garage, Kantonsstr. 42, Telefon Greifensee -Garage Weidmann AG, Wildsbergstr. 44, Telefon Horgen -Weinem Automobile, Tödistr. 54, Telefon Kilchberg - Auto Center Kilchberg, Alte Landstr. 5, Telefon Netstal -Garage Wursteisen AG, Landstr.,Telefon Räterschen -Elsener Garage, St. Gallerstr. 33, Telefon Rudolfstetten - Grossmatt Garage Stadelmann, Schürmatt 4, Telefon Spreitenbach -Tivoli Garage AG, Rütistr. 11, Telefon Stallikon -Garage Langenegger AG, Reppischtalstr. 312, Telefon Tagelswangen -Dorfgarage Feldmann, Chlotengasse 10, Telefon Tuggen -Garage Huber AG, Glärnischstr. 19, Telefon Volketswil -Ried Garage AG, Juchstr.2a, Telefon Weisslingen -Bosshard AG, Dorfstr. 58, Telefon Winterthur - Bahnhofgarage Frei, Schlosstalstr. 211, Telefon Zürich-Oerlikon -Baumann Sternengarage AG, Baumackerstr. 8, Telefon

9 Pensionskassen Kriminelle Kassenhüter Fünf Variablen bestimmen, wie hohe Renten die Pensionskassen auszahlen können. Die beiden wichtigsten davon lassen sich politisch nicht beeinflussen: die Anlageerträge und die Lebenserwartung. Wohl aber mit kriminellen Methoden, wie ein aktueller Comic von Avenir Suisse zeigt. Die fünfte Variable, die bestimmt, wie viel Rente wir aus der beruflichen Vorsorge bekommen, ist die Lebenserwartung. Wer sie beeinflusst, bricht das Gesetz: Davon erzählt ein Comic, den Avenir Suisse gerade herausgegeben hat. «Die fünfte Variable»*, geschaffen vom führenden Zürcher Comics-KünstlerChristophe Badoux, ist ein Krimi. Die Stiftungsräte der Pensionskasse Vesperis, die es in der Realität natürlich nicht gibt, versuchen mit kriminellen Methoden, den Deckungsgrad der Kasse zu halten. Kassenverwalter Wölfli, zunächst ahnungslos, leidet unter Alpträumen, als einige seiner Versicherten kurz vor der Pensionierung eines unnatürlichen Todes sterben. Kommissar Affolter von der Bundespolizei stösst schliesslich auf die Spur, wie die Mordserie, als die sich dietodesfälle herausstellen, mit der fünften Variablen zusammenhängt. Zuletzt ist alles klar, sowohl was die Verbrechen angeht, als auch was die fünf Variablen der Pensionskassen-Renten betrifft. Die Jungen ansprechen Mit dem Comic will sich Avenir Suisse an die Jungen richten, sie aufrütteln, in der beruflichen Vorsorge für ihre Interessen einzustehen: Wenn die Pensionskassen weiter überhöhte Renten auszahlen, bleibt für die folgenden Generationen zu wenig im Topf. «Die fünfte Variable» spricht aber alle an, die sich auf unterhaltsame Art in die Geheimnisse der beruflichen Vorsorge einführen lassen wollen. Denn der Comic bringt uns die komplexen Sachverhalte, die uns die Experten gewöhnlich nur mit ihrem Kauderwelsch erklären, mit eingängigen Bildern näher. So erklärt Badoux mit dem unten gezeigten Sternbild die fünf Variablen, die die Pensionskassen-Rente bestimmen. Politisch nicht beeinflussbar Ihre Höhe hängt 1. vom Alter ab, ab dem wir Beiträge an eine Pensionskasse zahlen (gemäss Gesetz 25 Jahre), 2. von der Höhe der Altersgutschriften, also von den Lohnprozenten, die wir während der Erwerbstätigkeit ansparen, 3. vom Anlageertrag, der sich in der Aufbauphase während des Berufslebens, aber auch in der Abbauphase nach der Pensionierung erzielen lässt, 4. vom Alter, ab dem wir die Rente erhalten, und 5. eben von der Lebenszeit, während der wir den Ruhestand geniessen. Vor allem über Pensionsalter und Lohnabzüge lässt sich streiten, ausgerechnet die beiden wichtigsten Variablen lassen sich aber nur mit fragwürdigen bis skurrilen Methoden beeinflussen: die Anlageerträge und die Lebenserwartung. Männer leben vier Jahre länger Und doch haben sich die beiden Variablen im Vierteljahrhundert, seit es das Obligatorium der beruflichen Vorsorge gibt, stark verändert. Einerseits hat die Lebenserwartung von Männern zwischen 1985 und 2010, also zwischen dem Jahrgang 1920, der bei der Einführung des Obligatoriums in Pension ging, und dem Jahrgang 1945, der in diesem Jahr in Pension geht, im Zeitpunkt der Pensionierung um vier Jahre, jene von Frauen um knapp drei Jahre zugenommen. Andererseits sind die Anlageerträge, die sich risikolos erzielen lassen, in dieser Zeit vor allem wegen der tieferen Inflation markant gesunken lag der Zins für sichere Anlagen, abzüglich Kosten für die Kassenadministration und die Vermögensverwaltung, bei 4 Prozent. Heute liegt der um die Kosten korrigierte Zins nur noch bei etwa 1,5 Prozent. Vor allem das Sparkapital der Pensionierten, welche garantierte Renten beziehen, muss von den Kassen sicher und ohne Schwankungen u. a. in Aktien- oder Immobilienwerten angelegt werden. Deshalb können sie nur noch ungenügende Erträge erzielen. Dieses Problem wird vom Pensionskassenexperten Martin Janssen, Professor für Finanzmarktökonomie am Swiss Banking Institute der Uni Zürich, in einem Fachpapier, das zum Comic erhältlich ist, erklärt. Er kommt zum Schluss, dass wir den Umwandlungssatz noch deutlich stärker senken müssten, als dies am 7. März zur Volksabstimmung steht. Andernfalls liessen sich die Pensionskassen nur mit Opfern der jüngeren Generationen im Gleichgewicht halten oder eben mit kriminellen Methoden. *Die fünfte Variable, von Christophe Badoux, Edition Moderne, ISBN , Fr /Euro Die Totengräber des Sozialstaats grüssen Niemand kann vernünftigerweise bestreiten, dass man einen Vorrat in kleinere Portionen teilen muss, wenn er länger reichen soll. Die Verfechter des Referendums gegen die Anpassung des Umwandlungssatzes der2.säuleweichen deshalbgerneauftaktische und symbolische Argumente aus. Taktisch behaupten sie, dass eine Ablehnung der Anpassung den Weg für durchaus notwendige Kosteneinsparungen in der Beruflichen Vorsorge öffnen werde. Aber Kosten werden gerade in der Schweiz nicht über die Blockierung von Reformen eingespart, sondern durch mehr Wettbewerb im Klartext durch mehr Wahlmöglichkeiten für die Versicherten. Beliebter ist deshalb die symbolische Argumentation, es gehe bei der Abstimmung vom 7. März letztlich nicht um technische Details wie den Umwandlungssatz, sondern vielmehr um die Abwehr eines unerhörten «bürgerlichen Angriffs auf den Sozialstaat». Die eigentlichen Totengräber des Sozialstaats sind aber jene, die sich der überfälligen Anpassung der Sozialversicherungen an die höhere Lebenserwartung verschliessen. Schon in der nächsten Legislaturperiode wird die AHV mehr ausgeben müssen, als sie einnimmt, und wird dann teilweise aus dem Ausgleichsfonds finanziert werden müssen. Und während die Politik noch keine Lösung gefunden hat, wie die Schuldenberge der IV und der ALV abzutragen sind, wollen die selbst ernannten «Verteidiger dessozialstaates» nun auch noch die 2. Säule kippen. Für den Fall, dass der Umwandlungssatz nicht angepasst wird, müssen die Pensionskassen entweder das Rentengeld von den Jüngeren nehmen oder sich an den Kapitalmärkten besonders risikoreich verhalten, was von Linken sonst als Casino-Kapitalismus bezeichnet und abgelehnt wird. Wer all das nicht will, müsste dafür sorgen, dass niemand mehr älter als 65 wird aber das ist eine andere Geschichte (s. Beitrag links und «Die fünfte Variable»* ). Thomas Held Direktor Avenir Suisse Februar /2010 9

10 Stadt- und Gemeinderatswahlen Stadt Zürich, 7. März 2010 «Komitee für ein bürgerliches Zürich» kämpft gegen Linksrutsch Albert Leiser, Co-Präsident «Komitee für ein bürgerliches Zürich», Direktor HEV Kanton und Stadt Zürich Richard W. Späh, Co-Präsident «Komitee für ein bürgerliches Zürich», Präsident Gewerbeverband der Stadt Zürich Verschiedene regionale und lokale Wirtschaftsverbände haben sich im Hinblick auf die Stadtzürcher Wahlen vom 7. März 2010 zusammengeschlossen, um die bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP zu unterstützen. Das Komitee will als bürgerliche Klammer im Wahlkampf gemeinsame Interessen vertreten. «Zürich braucht bürgerliche Lösungen.» Mit dieser Botschaft zieht das «Komitee für ein bürgerliches Zürich» in den Wahlkampf. Auf Initiative des HEV der Stadt Zürich haben sich verschiedene regionale und lokale Wirtschaftsverbände zusammengeschlossen, um die Interessen von Wirtschaft und Gewerbe in den Wahlkampf einzubringen. Gemeinsam wollen wir einen weiteren Linksrutsch in Stadt- und Gemeinderat verhindern. Stopp dem Regulierungswahn und dem Parkplatzabbau! Die Befreiung der KMU-Betriebe von bürokratischen Fesseln ist eine zentrale Forderung unseres Komitees. Eine KMU-freundliche Politik der Stadt soll das Unternehmertum stärken, damit weitere wertvolle und sichere Arbeitsplätze geschaffen werden können. Auch bei der Parkplatzfrage gilt es, den Anliegen der Wirtschaft mehr Rechnung zu tragen: Der Parkplatzabbau in den Quartieren muss gestoppt werden, sonst bleiben dem Detailhandel die Kunden aus. Störend und ärgerlich ist zudem der Parkplatzverlust während Bauarbeiten (siehe Bild). Für Parkplätze, die vorübergehend unbenutzbar sind, fordern wir Realersatz. Grosse Wachsamkeit erfordert die Verkehrspolitik. Nur ein starkes bürgerliches Lager kann dafür sorgen, dass linke Träumereien von Tempo 30 in der ganzen Stadt oder gar eine Verbannung der Autos aus der Stadt nicht realisiert werden. Das Verkehrsregime muss sich an den realen Mobilitätsbedürfnissen der Wirtschaft und der Einwohner der Stadt orientieren und nicht an Idealismus. Standort Zürich stärken Ob die Wirtschaft nachhaltig wachsen kann und wir unseren Wohlstand sichern können, hängt von der Standortqualität von Zürich ab. Das bürgerliche Lager steht für eine aktive Standortpolitik, die sich unter anderem gegen eine Aufblähung des Staatshaushalts, für tiefe Steuern, Abgaben und Gebühren sowie für eine gute internationale Erreichbarkeit ausspricht. Auch eine hohe Lebensqualität ist ein wichtiger Standortfaktor. Hier sehen wir vor allem im Bereich der Sicherheit Nachholbedarf. Wer in Zürich wohnt und arbeitet, soll sich sicher fühlen. Gegen mehr Planwirtschaft im Wohnungsbau Gegenwärtig überrollt uns eine linke Vorstosslawine, die nach mehr Staat in der Wohnbaupolitik ruft. Solche Forderungen müssen mit einem klaren bürgerlichen Nein abgelehnt werden. Wenn die Stadt Steuergelder in die Hand nimmt und damit Immobilien kauft, erreicht sie damit, dass das ohnehin schon knappe Angebot auf dem Wohnungsmarkt noch knapper wird. Dies hat einen Anstieg des allgemeinen Mietzinsniveaus und somit höhere Mieten für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger zur Folge. Viele bezahlen, wenige profitieren. Eine klare Absage erteilen wir der linksgrünen Verhinderungspolitik beim privaten Wohnbau. Aktuellstes Beispiel ist das Manegg-Areal: Obschon sich das private Projekt an den Zielen der Watt-Gesellschaft orientiert, läuft die linke Seite Sturm. So kann es nicht weitergehen. Zürich braucht dringend bürgerliche Lösungen. Bitte denken Sie am 7. März 2010 daran. h Co-Präsidium «Komitee für ein bürgerliches Zürich» Dr. Lukas Briner (DirektorZürcher Handelskammer) Albert Leiser (Direktor Hauseigentümerverband der Stadt Zürich) Richard W. Späh (Präsident Gewerbeverband der Stadt Zürich) Eduard Witta (Präsident Forum Zürich) Mitgliederliste «Komitee für ein bürgerliches Zürich» (Stand ) ACS Sektion Zürich City Vereinigung Zürich Gewerbeverein Altstetten-Grünau Gewerbeverein Kreis 5 Züri-West Gewerbeverein Schwamendingen Gewerbeverein Zürich-Affoltern Holzbau Schweiz Sektion Stadt Zürich Kantonaler Gewerbeverband Zürich KZEI Stadt Zürich TCS-Gruppe Zürich Stadt Vereinigung Zürcher Arbeitgeberverbände der Industrie Zürcher Hotelier-Verein Im Dialog mit Ihren Treuhändern Steuern optimieren? TP. Die «Zürcher Wirtschaft» lädt Sie, liebe Leserin, lieber Leser, in Kooperation mit der Sektion Zürich des Schweizerischen Treuhänderverbands TREUHAND SUISSE ein, Fragen an die Experten zu richten. Senden Sie uns diese bis Montag, 22. Februar an info@kgv.ch und lesen Sie die Antworten dazu in anonymisierter Form in der «Zürcher Wirtschaft» vom März. Zwei Beispiele für Fragen senden Sie uns Ihre eigenen! Ich bin Inhaber einer GmbH. Durch einen grossen Zusatzauftrag im letzten Jahr wird mein Gewinn höher sein als in den Jahren zuvor. Aber bereits für dieses Jahr erwarte ich ein Ergebnis, das dem der Vorjahre entspricht. Was kann ich tun, um meinen Gewinn und somit den Steuerbetrag in diesem Jahr zu reduzieren? Ich betreibe seit über 30 Jahren einen Schreinereibetrieb als Einzelfirma. Dieses Jahr bin ich 60 geworden. Da ich keinen Nachfolger habe, möchte ich meinen Betrieb aufgeben. Ich habe erfahren, dass mit der Unternehmenssteuerreform II die Liquidation eines Unternehmens steuerlich begünstigt wird. Worauf muss ich achten, um möglichst von der neuen Gesetzgebung zu profitieren? Wir freuen uns auf Ihre Einsendung. Schweizerischer Treuhänderverband TREUHAND SUISSE Sektion Zürich Februar /2010

11 Renten-Umwandlungssatz: Abstimmung vom 7. März Am 7. März 2010 den Lohnklau verhindern Markus Hutter, Nationalrat FDP, Vizepräsident KGV Die Gewerkschaften sprechen im Vorfeld der Abstimmung vom 7. März 2010 von Rentenklau. Das ist falsch, denn bereits gesprochene Renten bleiben unangetastet. Wenn wir aber den Umwandlungssatz nicht senken, dann führt das zu Lohnklau. Die 2. Säule der beruflichen Vorsorge funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren, das heisst, jede und jeder spart für sich. Das Ziel ist es, dass alle nach der Pensionierung bis zum Ende ihres Lebens genau so viel Rente beziehen, wie sie Altersguthaben während ihrer Berufstätigkeit angesparthaben inklusive dessen Verzinsung. Das Geld muss zudem noch für die Hinterbliebenenrente und bei minderjährigen Kindern auch noch für die Waisenrente reichen. Der BVG-Mindestumwandlungssatz bestimmt, wie das Altersguthaben bei der Pensionierung in eine jährliche Rente umgerechnet wird. Wie gross diese Tranchen sein können, ist abhängig davon, welche Zinsen auf dem Guthaben voraussichtlich erwirtschaftet werden können und über wie viele Jahre die Rente vermutlich bezogen werden wird. Denn ist die Rente einmal gesprochen, bleibt sie unverändert. Lohnklau bei den Erwerbstätigen Die Lebens- und Renditeerwartungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Dadurch sind jährlich rund 600 Millionen Franken an laufenden Renten ungedeckt. Diese Rentenlöcher müssen die Erwerbstätigen stopfen. Das Problem dabei ist, dass die Gelder anschliessend auf den Konti der Erwerbstätigen fehlen. Das ist Lohnklau. Dadurch wachsen die Altersguthaben weniger stark an, als sie könnten, was wiederum die Renten der heute arbeitenden Bevölkerung senkt. Hohe Renten zulasten der Jungen Markus Hutter Wenn der Umwandlungssatz nicht auf 6,4 Prozent gesenkt wird, findet in der 2. Säule eine verstärkte Umverteilung von den Jungen zu den Älteren statt. Im Unterschied zur 1. Säule der AHV ist eine Umverteilung in der beruflichen Vorsorge nicht vorgesehen: Sie gefährdet das gesamte 3-Säulen-Prinzip unserer Altersvorsorge und belastet vor allem die junge Generation. Das ist unfair. Keine politische Grösse Der Umwandlungssatz ist eine mathematische Grösse. Da die Lebenserwartung stetig ansteigt, während die Renditen auf sicheren Anleihen in den letzten Jahren markant gesunken sind (siehe Abbildung), ist die Anpassung des Umwandlungssatzes unumgänglich. Ansonsten drohen höhere Beiträge für Arbeitnehmerund -geber.an sich istes unsinnig, über eine mathematische Grösse abzustimmen. Hitzige Debatten im Parlament führten jedoch dazu, dass die Höhe des Umwandlungssatzes ins Gesetzaufgenommen und dadurch «verpolitisiert» wurde. Ich hoffe aber, dass das Schweizer Stimmvolk einen kühlen Kopf bewahrt und die moderate Anpassung des Umwandlungssatzes annimmt. h Beispielhafter ÖV,tiefe Preise bei Strom und Wasser: Erfolgreicher Einsatz für eine wirtschafts- und gewerbefreundliche Stadt. seine energie Prägt zürich Am 7. März wieder in den Stadtrat Komitee Stadtrat Andres Türler, 8002 Zürich Andres TÜrler Februar /

12 Anlagekonto der Zins der bringt s bis Rufen Sie an:

13 Meinung Rundfunkgebühren für alle? Ja! Ueli Bamert, Redaktion «Zürcher Wirtschaft» Geht es nach dem Willen des Bundesrats, muss bald jeder Haushalt und jeder Betrieb Radio- und TV- Gebühren bezahlen, unabhängig davon, ob technisch dazu überhaupt in der Lage oder nicht. Dieser Vorschlag geht, so inakzeptabel er sein mag, immerhin in die richtige Richtung. Hier einige Vorschläge, wie man es richtig machen könnte. In Zeiten von Internet und Handy überholt: das heutige Gebührensystem Viele Bereiche unserer Gesellschaft sind heutzutage solidarisch getragen; das Bildungswesen beispielsweise, die Verkehrsinfrastruktur, Kultur und unzählige weitere Angebote werden von jedem Einzelnen über dessen Steuern mitfinanziert, obwohl sie nicht von allen im gleichen Masse genutzt werden. Irritierenderweise machtderstaatausgerechnet bei der Erhebung der Rundfunkgebühren eine Ausnahme. Der erste und wichtigste Zweck gebührenfinanzierter Medien ist die Bereitstellung einer ausgewogenen, unabhängigen Berichterstattung mit dem Ziel, Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Von dieser Meinungsvielfalt profitieren alle, denn sie ist eine wichtigestütze sowohl der gesellschaftlichen als auch der politischen Stabilität unseres Landes. Es ergibt daher keinen Sinn, aufgrund willkürlicher Regeln einige wenige von der Partizipation an diesemsystem auszunehmen, nur weil sie freiwillig auf den Konsum jeglicher elektronischer Medienverzichten. Die jährlich anfallenden Millionen für Spezialeinsätze der Polizei nach Fussballspielen bezahlen schliesslich auch nicht nur diejenigen, die die Abseitsregel fehlerfrei erklären können. Fakt ist: Das heutige System ist komplett überholt, denn es klammert sich sklavisch an den Begriff des Medienkonsums, anstatt sich am allgemeinen Nutzen zu orientieren. Es ist ausserdem zutiefst ungerecht, da es nur die Möglichkeit des Konsums berücksichtigt und nicht die tatsächliche Nutzung des Angebots. Richtigerweise sollte einzig der Parameter «Bürger» massgebend sein, dies würde unmissverständlich Klarheit darüber schaffen, wer gebührenpflichtig ist und wer nicht. Und nicht zuletzt würde damit auch die unsägliche Schikanierung des Gewerbes aufhören: Wenn jeder Einzelne bereits Rundfunkgebühren bezahlt, lässt sich der Anspruch an Firmen nicht mehr aufrechterhalten, für deren Mitarbeiter ein zweites Mal bezahlen zu müssen. Auf diesem Wege liesse sich darüber hinaus die Gebührenerhebung massiv vereinfachen: Anstatt umständlich Buch zu führen über Haushalte und deren technische Ausstattung, würde jedem Steuerpflichtigen ein jährlicher Fixbetrag auf seine Steuerrechnung addiert. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wäre minim und die bürokratische Krake Billag, die in erster Linie mit jährlichen Verwaltungskosten von 53 Mio. Franken und teuer produzierten Werbespots zur besten Sendezeit von sich reden macht, könnte getrost abgeschafft werden. Wohlgemerkt, über Sinn und Unsinn öffentlich-rechtlicher Medien lässt sich streiten. Aus liberaler Sicht sind staatlich kontrollierte und finanzierte Medien ein wahrer Albtraum. Die journalistischen Grundsätze Objektivität und politische Unabhängigkeit werden im Programm der latent linkslastigen SRG immer wieder missachtet und das Unterhaltungsprogramm unserer Staatskanäle ist in aller Regel so lustig wie eine Wurzelbehandlung. Doch leider steht all dies im Moment nicht zur Debatte, diskutiert wird einzig die Finanzierung und die ist momentan höchst ungerecht und umständlich organisiert. Wenn schon Rundfunkgebühren erhoben werden müssen, dann bitte richtig. h 689 Gegengewicht zu Rotgrün Über die sagenhaften Erfolgsgeschichten des rotgrünen Stadtrats kann Martin Vollenwyder nur schmunzeln. Als humorvoller und debattenstarker Freisinniger weiss er,dass Dichtung und Wahrheit in der Politik oft weit auseinander liegen. Deshalb kämpft er mit Andres Türler und Urs Egger für eine starke freisinnig-liberale Dreiervertretung. Nur so erhalten bürgerliche Anliegen im Stadtrat auch weiterhin jenes Gewicht, das sie verdienen. Erfahren, stark und krisenfest. Stadtrat Martin Vollenwyder Zusammen mit Andres Türler und Urs Egger Februar /

14 SindSie Unternehmer/-in, Gewerbetreibende/r, Führungs- oder Nachwuchskraft? 716 Lehrgang UNTERNEHMERSCHULE KMU/GEWERBEKNONAUERAMT Dann trainieren und erweitern Sie praxisorientiert Ihr unternehmerisches Wissen, Denken undhandeln! n Montag, 19. April 2010 in Kappel a. Albis. n Infoabend: Di, 16. März 2010, Zürcher Kantonalbank in Affoltern a. Albis. n Ganzheitliche Unternehmensführung n Persönliches Führungshandbuch n Hausaufgaben- und prüfungsfrei Telefon info@unternehmerschule.ch Zürich braucht mehr Grüne UnternehmerInnen Wir setzen uns in Stadt- und Gemeinderat für Nachhaltigkeit ein. Ökonomisch, ökologisch und sozial. PC Daniel Leupi Mitinhaber des Velobüros und Geschäftsführer von SlowUp, den 16 autofreien Erlebnistagen, an denen jährlich mehr als Personen teilnehmen. Daniel Leupi ist verheiratet, zweifacher Vater und seit acht Jahren grüner Gemeinderat für Zürich 1& Kreis 1&2 Andreas Kyriacou Wissensmanagement- Berater,serendipities.ch Kreis 6 Frank Beat Keller Unternehmer in Bau & Kultur,ethno-expo.ch Peter Schneider selbständiger Informatiker und Organisator,ps-ps.ch Kreis 10 Pierino Cerliani Inhaber Büro für Architektur und Städtebau Hans Maurer Anwalt/Präsident Verein Naturnetz, mst-law.ch Kreis 3 Markus Kunz Nachhaltigkeitsforscher, PräsidentGrüneZürich Pete Mijnssen Herausgeber und Verleger velojournal.ch Kreis 7&8 Susanne raess Dr.iur,selbständige Rechtsanwältin, rapplaw.ch Heike Grossmann Hausärztin mit eigener Praxis, praxis-imbruehl.ch Kreis 11 Matthias Kestenholz Mitinhaber Kreativstudio, feinheit.ch Kreis 4&5 Moritz Zumbühl Geschäftsführer Kreativstudio,feinheit.ch Kreis 9 Sandro Feuillet Inhaber Internet- Dienstleister,zehnplus.ch Kreis 12 JuliavanderWaerden Geigenbauerin, vanderwaerden.ch FelixMoser Inhaber Audio-Fachgeschäft, k55.ch 729 Daniel Leupi kandidiert auch wieder für den Gemeinderat. Er und Andreas Kyriacou werden vom Gewerbeverband der Stadt Zürich unterstützt. Grüne Stadt Zürich Grüne Stadt Zürich

15 Spin doctors am Werk Karl Lüönd, Publizist und Buchautor, «Spin doctors» nennt man im angelsächsischen Politik- und Medienbetrieb jene Drahtzieher im Hintergrund, die als Berater und Medienmanager der wichtigen Politiker Themen lancieren und zwar mit dem «spin», der Drehung, die gerade gewünscht und gebraucht wird, um politische Projekte mundgerecht zu machen und deren Urheber gut aussehen zu lassen. Kein Thema für die direkte Demokratie? Im Gegenteil! Seinerzeit liess die Berner Regierung den Abstimmungskampf um das Laufental durch ein PR- Büro manipulieren. Die Rechnung der Kommunikationsagentur wurde aus Steuergeldern bezahlt. Das Bundesgericht entlarvte diesen Missbrauch als widerrechtlich. Pascal Couchepin bekämpfte die Komplementärmedizin, und Ogi förderte seine Auslandeinsätze samt Nato-Verstrickung mit Propagandabudgets aus Steuermitteln. Diese und andere unangenehme Wahrheiten stehen in einem Buch, das vom hiesigen Politbetrieb wohlweislich fast totgeschwiegen wird wohl weil es den wunden Punkt zwischen Politik und Medienkommunikation allzu genau trifft*. Dass sich die Autorin, eine praktizierende Psychologin und Psychotherapeutin, mit so viel Verve, aber auch mit wissenschaftlicher Exaktheit auf dieses Thema geworfen, hat mit persönlichen Erfahrungen zu tun. Sie gehörte zu einem Kreis kämpferischer konservativer Intellektueller, die unter dem inzwischen verblassten Siegel des VPM («Liebling»-Schule) in den 90er Jahren vor allem in Zürich die Aggressionen der links gewirkten Erziehungs- undtherapeutenbranche geweckt haben. Unabhängig davon muss man sagen: Wo sie recht hat, hat sie recht. Judith Barbens Buch ist scharf, entlarvend und bitter nötig. Was sie nicht erwähnt, sei hier nachgetragen: Die Potenz- und Kompetenzlücke zwischen der auftragsabhängigen «Organisations-Kommunikation» und der kritischen Publizistik wird fast mit jedem Tag grösser. Die Firmen, Behörden, Organisationen, Stiftungen und Hilfswerke, selbstständige öffentliche Körperschaften von Kantonspolizei bis Kunsthaus, neuerdings auch grössere Gemeinden und Vereine rüsten in Sachen Kommunikation mächtig auf. An den Fachhochschulen in Zürich und Winterthur nehmen Jahr für Jahr rund 250 junge Menschen das Kommunikationsstudium auf. Die grosse Mehrheit von ihnen landet nach dem Abschluss nicht in den Medienredaktionen, sondern bei der Branche der Spin doctors. Im Bundeshaus stehen rund 700 hauptamtlichen Informationsbeamten aller Grade gerade mal 125 akkreditierte Bundeshausberichterstatter gegenüber. Während die Deutungsindustrie am laufenden Band Nachrichten aufbereitet und Ereignisse kreiert, werden die Medienredaktionen, die dieses Material kritisch filtern sollten, bis aufs Zahnfleisch heruntergespart. Keine Frage: Spin doctoring, Public Relations, Informationsmanagement oder wie man diese Disziplinen sonst noch nennen mag, gehören zu einer offenen Gesellschaft. Aber die gegenläufige Entwicklung, die jetzt in vollem Gange ist, ist verhängnisvoll. Sie nützt weder der einen noch der anderen Seite. * Judith Barben: Spin doctors im Bundeshaus. Gefährdung der direkten Demokratie durch Manipulation und Propaganda, Eikos Verlag Fr. 29. Stadtratswahlen Stadt Winterthur, 7. März 2010 Ein 7er-Ticket mit Wirtschaftskompetenz Thomas Pfyffer, Redaktion «Zürcher Wirtschaft» Erstmals unterstützen die Winterthurer Wirtschaftsverbände im Wahlkampf nicht einzelne Politiker, sondern empfehlen mit dem «7er-Ticket» einen wirtschaftsfreundlichen Gesamtstadtrat. Dazu haben sich HAW, KMU-Verband Winterthur und Umgebung, Junge Altstadt und Hauseigentümerverband Winterthur und Umgebung unter dem Dachverband «Forum Winterthur» zusammengeschlossen. Im vergangenen August hatten die erneut kandidierenden Stadträte und ihre Herausforderer die Gelegenheit, sich bei einem Hearing vor dem Forum Winterthur für das 7er-Ticket der Winterthurer Wirtschaftsverbände zu empfehlen. Anhand verschiedener Fragen, auf welche die Kandidierenden mit Ja oder Nein antworten durften, wurde geprüft, welche als zukünftige Stadträte wohl die wirtschaftsfreundlichste Politik vertreten würden. Drei bisherige, vier neue Die bisherigen Stadträte Ernst Wohlwend, Verena Gick und Michael Künzle sowie die neuen Kandidaten Stefan Fritschi, Nik Gugger, Daniel Oswald und Michael Zeugin haben es aufs 7er-Ticket geschafft. «Wir unterstützen diejenigen Politiker und Politikerinnen, die sich für einen attraktiven und konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort einsetzen und gute Rahmenbedingungen für die Winterthurer Wirtschaft sowie ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen», erklärt Thomas Anwander, Präsident der HAW, das Ziel des Forum Winterthur. «Die Geschäfte in der Altstadt bieten rund 5000 Arbeitsplätze und 500 Lehrstellen; sie leisten einen grossen Steuerbeitrag. Damit dies so bleibt, benötigen wir einen vorausschauendenstadtrat mit Verständnis für gewerbliche Anliegen», so Remo Cozzio, Präsident der Jungen Altstadt. Auch für die 4000 KMU-Betriebe in Winterthur ist es wichtig, dass der Gesamtstadtrat deren Anliegen ernst nimmt und auch in Zukunft gemeinsam KMU-freundliche Lösungen realisiert werden. «Damit können in Winterthur weiterhin attraktive Lehr- und Arbeitsplätze angeboten werden», ergänzt Christof Hasler, Präsident des KMU-Verbandes Winterthur und Umgebung. Markus Hutter, Nationalrat und Vizepräsident des KGV Zürich, verspricht sich vom gemeinsamen Engagement der Verbände für einen wirtschaftsfreundlichen Stadtrat auf jeden Fall eine Wirkung, die weit über den Kreis der jeweils eigenen Mitglieder hinausreicht. h Für die Mitglieder des Forum Winterthur haben folgende Themen in den kommenden Jahren eine grosse Bedeutung: Die Verbesserung der Verkehrssituation in und um Winterthur. Die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen vor einem weiteren Bevölkerungswachstum. Die Höhe der Gebühren für staatliche Leistungen, insbesondere auch Strompreise. Die Sauberkeit und Sicherheit in Winterthur. Ein Bildungswesen, welches Kinder für die Zukunft in einer anspruchsvollen und globalisierten Arbeitswelt vorbereitet. Ein klares Bekenntnis zu gesunden städtischen Finanzen und einer Begrenzung der Steuerbelastung. Weitere Informationen finden Sie auf Februar /

16 Aktuelle Kurzmeldungen aus der Politik Juristisches Seilziehen Ueli Bamert, Redaktion «Zürcher Wirtschaft» Zwei für den KGV wichtige Abstimmungsvorlagen sollten eigentlich im Sommer an die Urne kommen: die Revision des Steuergesetzes und das Pistenmoratorium. Beide Geschäfte geben vorerst allerdings noch den Richtern zu denken, sie verzögern sich aufgrund juristischer Unklarheiten. Die geplante Steuergesetzrevision des Regierungsrates kommt definitiv an die Urne und wird den Stimmberechtigten zur Annahme empfohlen, dies hat der Kantonsrat Mitte Januar beschlossen. Den Gegenvorschlag der SP lehnt das Parlament ab und derjenige der Grünliberalen wird gar nicht erst zur Abstimmung kommen, denn er wurde aus formalinhaltlichen Gründen für ungültig erklärt, er verletze die «Einheit der Materie». Da die GLP angekündigt hat, diesen Entscheid vor das Bundesgericht weiterzuziehen, ist der Zeitpunkt der Abstimmung noch ungewiss vorgesehen wäre der 13. Juni. Der KGV hat sich im Sinne einer Stärkung des Steuerstandorts Zürich klar hinter die Vorlage gestellt und wird diese mit aller Kraft unterstützen. Pistenmoratorium in der Warteschleife Ebenfalls am 13. Juni zur Abstimmung gelangen sollte die Behördeninitiative für ein Pistenbauverbot am Flughafen Zürich. Aber auch dieser Termin wird sich aufgrund von Rechtsstreitigkeiten weiter verzögern. Das vom Verein Flugschneise Süd Nein (VFSN) eingebrachte konstruktive Referendum wurde vom Kantonsrat bereits im November 09 für ungültig erklärt, da es nicht mit dem Aktienrecht vereinbar ist. Der VFSN hatte mit seinem Gegenvorschlag eine Verschärfung über das Pistenbauverbot hinaus sowie einen grösseren Einfluss der Kantonsregierung im Verwaltungsrat des Flughafens erreichen wollen und hat nun ebenfalls den Gang vor das Bundesgericht angekündigt. Fehlkonstrukt konstruktives Referendum Bei beiden Geschäften sind es also Gegenvorschläge von Parteien bzw. Verbänden, die zu einem juristischen Hickhack geführt haben. Dabei sind solche Gegenvorschläge noch gar nicht so lange möglich. Erst mit der Revision der Kantonsverfassung im Jahr 2006 wurde die Möglichkeit eines konstruktiven Referendums geschaffen, d.h. eines Referendums mit Gegenvorschlag Stimmberechtigte haben mit ihrer Unterschrift die Möglichkeit, binnen 60 Tagen einen Gegenvorschlag zu einer vom Kantonsrat verabschiedeten Vorlage einzureichen. Wie die momentane Diskussion über die beiden Abstimmungen verdeutlicht, verkompliziert dieses Verfahren den demokratischen Prozess aber offenbar unnötig. Was ursprünglich als Verfeinerung der demokratischen Rechte der Bevölkerung gedacht war, stellt sich in der Praxis als veritabler Rohrkrepierer heraus. Hans Kaufmann SVP-Nationalrat Wettswil am Albis Am 7. März Vorprogrammiertes Chaos JA zum fairen Nicht nur können einer Vorlage mehrere Gegenvorschläge entgegengesetzt werden, es kann auch wie bis anhin zusätzlich zu den Gegenvorschlägen ein einfaches Referendum ergriffen werden. Somit hat der Stimmbürger am Abstimmungssonntag nicht mehr nur die Wahl zwischen «ja» und «nein», sondern muss aus einem ganzen Strauss möglicher Antworten auswählen und zu allem Überfluss auch noch entscheiden, welche Variante im Zweifelsfall gelten soll. Dieses Vorgehen dürfte sowohl auf dem Stimmzettel als auch im Stimmlokal für grosse Verwirrung und bedeutenden Mehraufwand sorgen, was die allgemeine Politikverdrossenheit bestimmt nicht eindämmen wird. Fazit: Das konstruktive Referendum mag eine gute Idee sein, ist aber leider nicht praktikabel und gehört daher so schnell wie möglich wieder abgeschafft. Gut ist eben immer noch bloss das Gegenteil von gut gemeint. h «Wenn wir den Umwandlungssatz jetzt nicht anpassen, zwingen wir die Pensionskassen zurisikoreichen Anlagen. Deshalb sage ich JA.» 681 BVG-Umwandlungssatz Zürcher Komitee«JA zumfairenumwandlungssatz», c/ocommunicators Zürich AG,Pf, 8026 Zürich Kurz gesagt Schluss mit dem Gebührenwahnsinn TP. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv will der KMU-feindlichen Praxis bei der Erhebung der SRG- und der Urhebergebühren ein Ende bereiten: Die Schweizerische Gewerbekammer hat eine Resolution verabschiedet, in der sie einschneidende Massnahmen fordert. In der einstimmig verabschiedeten Entschliessung greift das Parlament des Gewerbes neben alten Dauerärgernissen auch jüngste unselige Entwicklungen in diesem Bereich auf. So verlangt es, dass der Bundesrat auf die Einführung einer neuen Steuer zur geräteunabhängigen Finanzierung und die Pläne für eine «Kulturflatrate» verzichtet. KMU sollen von der Gebührenpflicht gänzlich befreit werden. Weiter sollen Gebühren- oder Tarifansprüche, die älter als ein Jahr sind, generell und ersatzlos verfallen. Darüber hinaus fordert die Kammer, dass «übermächtige Organisationen» mit einer Monopolstellung gegenüber den KMU wie die Billag oder die SUISA ihre Verwaltungskosten senken und die daraus resultierenden Einsparungen in Form von Gebührensenkungen weitergeben müssen. Das Inkasso der Gebühren soll zudem umfassend überprüft und im Falle von höherer Effizienz an andere geeignete Stellen übertragen werden. h Februar /2010

17 Lehrstellenkonferenz Neues Konzept hat Potenzial Martin Arnold, Geschäftsleiter KGV Am 13. April 2010 führt das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA die vierte kantonale Lehrstellenkonferenz statt, zum zweiten Mal in neuer Form. Die Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Lehrbetriebe sowie der Einbezug von Partnern aus der Wirtschaft (Zürcher Gewerbeverband und drei Arbeitgeberverbände) haben überzeugt und Wirkung gezeigt: Über 200 Personen nahmen letztes Jahr teil, das Echo auf die Inputreferate und Workshops war überwiegend positiv. Robert Keller Alt Nationalrat, Präsident bauenschweiz und Patronatsherr der Berufsmesse Zürich Marc Kummer, Amtschef MBA, was erwartet die Teilnehmenden dieses Jahr? «Die Inputreferate und die Workshops stiessen letztes Jahr auf positives Echo. Die Teilnehmenden konnten sich direkt zum Thema ihrer Wahl einbringen, was grossen Einfluss auf die Qualität der Resultate hatte. So wird es auch dieses Jahr sein: Zwei Inputreferate dienen wieder als Grundlage für die Workshops. Der Fokus richtet sich auf Kosten/Nutzen der Berufsbildung. Die Teilnehmenden können zwischen zwei Workshopthemen wählen (siehe unten). Neu werden wir beim Apéro eine Art Begegnungsforum einrichten, wo sich die Teilnehmenden unter anderem direkt mit den Berufsinspektoren unseres Amtes austauschen können.» Warum braucht es eine Lehrstellenkonferenz? «Berufsbildung ist eine verbundpartnerschaftliche Aufgabe zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand. Die Lehrstellenthematik und die Anliegen der Lehrbetriebe sind vielfältig. Deshalb brauchen wir eine gemeinsame Plattform, wo Anliegen der Lehrbetriebe aus dem Alltag eingebracht und lösungsorientiert diskutiert werden können. Diese Plattform haben wir mit dem neuen Konzept der Lehrstellenkonferenz geschaffen.» Welchen Nutzen haben die Teilnehmenden? «Es ist wichtig, dass wir die Aufarbeitung der Inputs als gemeinsame Aufgabe der Organisationen der Arbeitswelt, der Lehrbetriebe und der öffentlichen Hand angehen. Nur so kommen wir zu konkreten Resultaten und davon profitieren alle. Die Verbundpartnerschaft zu stärken und einen direkten Dialog mit möglichst vielen Lehrbetrieben zu führen, sind folglich zwei wichtige Ziele dieses Anlasses. Dazu kommt, dass unsere Lehrstellenkonferenz die erstmals im 2008 durchgeführte Konferenz Berufsbildung Zürich ergänzt, wo strategische Themen mit Spitzenvertreterinnen und -vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung diskutiert werden.» h Lehrstellenkonferenz 2010: Jetzt anmelden! Datum, Ort: 13. April 2010; Messe Zürich, Halle 9.1. Zeit: bis Uhr, anschliessend Apéro riche Workshops: a) Berufsbildung hier und jetzt: Diskrepanz zwischen Arbeitswelt und Berufsbildung. b) Duale Berufsbildung 2030: Was müssen wir tun, damit die Berufsbildung auch in Zukunft attraktiv bleibt? Anmeldung an: zbynek.fristensky@mba.zh.ch (Bitte Namen, Vornamen, Firma, Adresse, Telefon, Mail und Wahl des Workshops angeben. Das Programm wird per Post zugeschickt.) Mehr Informationen finden Sie auf Ein gelungener Tag beginnt mit einem Waldlauf mit Hund Pedro. Die Zeit vergesse ich selten. Wer es im Baugewerbe zu etwas bringen will, muss hart arbeiten und Durchsetzungsvermögen zeigen. Erfolge feiere ich mit meiner Frau. Es bringt mich zur Weissglut, wenn Termine nicht eingehalten werden. Mit 18 Jahren wollte ich eine eigene Bauunternehmung. Im Rückblick würde ich nicht noch einmal zu teures Bauland kaufen. Finanzielle Freiheit bedeutet mir mit weniger Sorgen zu leben. Rat suche ich wenn nötig, bei Experten. Work-Life-Balance heisst für mich persönlich Zeit zur Arbeit und Zeit für Kultur und Vergnügen. Jüngeren Menschen rate ich nicht die gleichen Fehler machen wie die «Alten». Mein Weg führt mich hoffentlich in ein gesundes Alter zusammen mit meiner Familie Februar /

18 Seminar KV Zürich: Gesundheitliche Probleme von Mitarbeitenden Früherkennung und Intervention Pema Gyalpo sprach mit Hans Schmidt, Mitinhaber der Rehafirst AG sowie der Rehawork AG, zwei auf Reintegrationsunterstützung spezialisierter Dienstleistungsunternehmen Erkranken oder verunfallen Mitarbeitende, stellen sich für das Unternehmen bald schon Fragen nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Wieso sich aktives Handeln und eine Strategie für die Personalentwicklung von gesundheitlich Beeinträchtigten lohnen, lesen Sie hier. Was kann ein Unternehmen selber tun, um kostspielige Invaliditätsfälle zu vermeiden? Durch aktives wertschätzendes Handeln der Vorgesetzten und Personalverantwortlichen können wertvolle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen rascher und besser wieder eingegliedert werden. Dabei ist wichtig, dass das Unternehmen selber eine Führungsrolle im Integrationsprozess übernimmt. Aber für die Integration haben wir doch die Versicherungen? Die Interessen des Unternehmens decken sich nicht immer mit den Möglichkeiten der Versicherungen, die nach Gesetz und Vertrag handeln müssen. Ein Arbeitgeber ist viel näher bei «seinen Leuten» und kann rascher handeln. Es ist selbstverständlich, dass mit den involvierten Versicherungen eng zusammengearbeitet wird, doch die Führung des Prozesses liegt beim Arbeitgeber. Lohnt es sich für den Arbeitgeber, diese aktive Führungsrolle zu übernehmen? Internationale Erfahrungen, aber auch zahlreiche Projekte in Schweizer Unternehmen zeigen, dass durch verantwortungsvolle Integrationsbemühungen des Betriebes selber Kosten von 10 30% gespart werden können. Diese Kosten fallen ja nicht nur im Betrieb an, sondern auch in den verschiedenen Versicherungszweigen. Krankentaggeldversicherer und Pensionskassen pflegen mit zeitlicher Verzögerung auf eine Zunahme der Langzeitinvalidität mit Prämienerhöhungen zu reagieren. Zu bedenken ist, dass bei Vorliegen einer Dauerinvalidität eines jüngeren Mitarbeiters rasch siebenstellige Rentenkapitalien auf dem Spiel stehen. Es geht aber nicht nur ums Geld sparen, es geht um verbesserte Qualität der Mitarbeiterbetreuung letztlich um Personalentwicklung von gesundheitlich Beeinträchtigten. Hans Schmidt Wäre Prävention nicht viel wichtiger? Man muss zwischen Primär- und Sekundärprävention unterscheiden. In unseren Projekten gehtesumsekundärprävention: Wie kann bereits kurz nach Ausbruch einer Krankheit, nach einem Unfall, eine leistungsgeminderte Person unterstützt werden? Denn Invaliditätsfälle kommen das gesamte System sehr teuer zu stehen. Aus welchen Branchen kommen die Seminarteilnehmenden? Das Seminar ist nicht branchenspezifisch ausgerichtet. Es sind vor allem Personalverantwortliche, Vorgesetzte, Teamleitende und Personalsachbearbeitende aus kleinen, mittleren Unternehmen, aber auch von Grossbetrieben, die mit der Integrationsproblematik immer wieder konfrontiert werden. Was wollen Sie den Teilnehmenden mitgeben? Sich vermehrt in der Integration erkrankter und verunfallter Mitarbeitenden zu engagieren ist faszinierend. Welche Leistungen kann ich als Arbeitgeber zum Beispiel von der Invalidenversicherung beanspruchen? Wie gehe ich mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten um? Wichtig scheint uns auch, anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis der Teilnehmenden Handlungsspielräume aufzuzeigen. h Seminar Ein professioneller Umgang mit Situationen, in denen Mitarbeitende von gesundheitlichen Schwierigkeiten betroffen sind, ist sowohl für die betroffenen Mitarbeitenden als auch für Vorgesetzte, HR-Fachpersonen und das Unternehmen als Ganzes sehr wichtig. Wie kann man mit Hilfe einer wertschätzenden Unternehmenskultur kostspielige Invaliditätsfälle vermeiden? Zentral ist vor allem der Umgang mit lang dauernden Absenzen oder schwierigen gesundheitlichen Problemen. Welches sind geeignete Interventionen? Wo liegen die Möglichkeiten und Pflichten, wo aber auch die Grenzen auf Seiten der Unternehmen? Das Seminar zeigt Ihnen die wichtigsten Handlungsfelder und beteiligten Systeme auf, beschreibt konkrete Handlungsmöglichkeiten und zeigt konkrete Vernetzungsmöglichkeiten, etwa im Umgang mit den verschiedenen Versicherungspartnern. Datum Seminar, Donnerstag und Freitag, 11. und 12. März 2010, 9 17 Uhr, Talacker 34, Zürich Info KV Zürich, Telefon , info@kvz.ch, Februar /2010

19 Ratgeber Recht Fragen rund um das Arztzeugnis Lic. iur. Rolf Ringger, Rechtsanwalt, Zürich* In den Wintermonaten kommt es in den Betrieben regelmässig zu einer Häufung krankheitsbedingter Absenzen der Arbeitnehmer. Dabei kommt dem Arztzeugnis als Beweismittel für die geltend gemachte Arbeitsunfähigkeit besondere Bedeutung zu. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Fragen, die sich zu diesem Thema immer wieder stellen. Zu den Problemen, mit denen sich Arbeitgeber immer wieder befassen müssen, zählen fraglos Arbeitsunfähigkeiten von Arbeitnehmern wegen Krankheit oder Unfall und die damitverbundenen Auswirkungen rechtlicher Natur, so namentlich die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers oder der zeitliche Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Informationspflicht und Beweis der Arbeitsunfähigkeit Ist der Arbeitnehmer an der Arbeit verhindert, hat er den Arbeitgeber umgehend bei längerer Abwesenheit auch periodisch über den Grad und die voraussichtliche Dauer seiner Arbeitsunfähigkeitzu informieren. Diese Informationspflicht fliesst aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers (Art. 321a OR). Zudem hat der Arbeitnehmer zu beweisen, dass er unverschuldet an der Arbeitsleistung verhindert ist. Dies gilt grundsätzlich vom ersten Tag an. Das Gesetz enthält keine Bestimmung, gemäss welcher der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit für bloss kurze Abwesenheiten nicht zu beweisen hätte. Der Arbeitgeber hat damit das Recht, ab dem ersten Tag der Verhinderung ein Arztzeugnis zu verlangen, auch wenn der Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich vorsieht, es jedoch auch nicht ausschliesst. Allerdings wird auch die Ansicht vertreten, es bestehe eine Übung, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit erst nach dem dritten Tag mit einem Arztzeugnis belegen müsse. Solches ist jedoch abzulehnen. Voraussetzung dafür, dass der Arbeitnehmer für Kurzabsenzen kein Arztzeugnis beibringen muss, ist vielmehr eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag. Vertragsklauseln, wonach der Arbeitnehmer erst nach dem dritten Tag einer Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis einreichen muss, kommen indes häufig vor. Eine solche Regelung hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber lediglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren muss, und es gilt die Vermutung, dass er tatsächlich arbeitsunfähig ist, ausser der Arbeitgeber vermag das Gegenteil nachzuweisen. Eine solche vertragliche Regelung über die Beibringung eines Arztzeugnisses erst nach einer bestimmten Dauer der Arbeitsverhinderung führt (für diese erste Zeit) zu einer Umkehr der Beweislast. Dies ist zum Nachteil des Arbeitgebers. Eine solche Regelung in den Arbeitsvertrag oder in Allgemeine Arbeitsbedingungen aufzunehmen, empfiehlt sich deshalb grundsätzlich nicht. Auch ohne eine solche Regelung kann der Arbeitgeber bei Kurzabsenzen von Fall zu Fall freiwillig auf die Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses verzichten. Beweiskraft des ärztlichen Zeugnisses Das ärztliche Zeugnis ist nicht das einzige Mittel, um eine krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit zu beweisen. Vielmehr kann der Arbeitnehmer auch mit anderen Beweismitteln, so insbesondere mit Zeugen, seine Februar /2010 Gesundheitsstörung nachweisen. Allerdings verbessert ein Arztzeugnis die Beweislage des Arbeitnehmers entscheidend, da die Gerichte in aller Regel auf ein ärztlichesattestabstellen. Vorbehalten bleiben begründete Zweifel an der Richtigkeit des ärztlichen Zeugnisses, die namentlich in folgenden Umständen liegen können: Verhalten des Arbeitnehmers: Ausserbetriebliche Aktivitäten oder Arbeiten des Arbeitnehmers während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit können das ärztliche Zeugnis in Zweifel ziehen (Beispiele: Gemäss dem Zeugnis besteht Arbeitsunfähigkeit wegen Rückenschmerzen; der Arbeitnehmer führt jedoch mehrere längere Fahrten mit einem Lastwagen aus. Der Arbeitnehmer, dem eine Arbeitsunfähigkeit wegen eines Knieleidens attestiert wird, bessert während dieser Krankheitsabsenz das Dach seines Hauses aus). Das Beobachten eines (arbeitsunfähigen) Arbeitnehmers bei einem Spaziergang, beim Einkaufen oder dergleichen reicht demgegenüber in der Regel nicht aus, um an der Richtigkeit des ärztlichen Attests zu zweifeln. Zweifel können sich andererseits daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer eine vertrauensärztliche Untersuchung ablehnt, seine Arbeitsverhinderung angekündigt hat oder häufig den Arzt wechselt. Ärztliche Untersuchung: Eine bloss schwache Beweiskraft kommt jenen Arztzeugnissen zu, die sich alleine auf die Patientenschilderung abstützen und ohne eigene objektive Feststellungen des Arztes abgegeben werden oder erst Monate später ausgestellt werden. Zweifel ergeben sich aber auch dann, wenn der Beginn der vom Arzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeit mehrere Tage oder gar Wochen vor der Erstkonsultation liegt. Dies zeigt auf, dass das ärztliche Zeugnis zwar keine absolute Beweiskraft besitzt. Um seine Richtigkeit in Zweifel ziehen zu können, braucht es jedoch ernsthafte Gründe. Dem Arztzeugnis kommt deshalb besonderes Gewicht zu. Massnahmen des Arbeitgebers Zweifelt der Arbeitgeber an der vom Arzt attestierten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitgebers, genügt es grundsätzlich nicht, diesem mitzuteilen, dass er das Zeugnis nicht akzeptiere. Vielmehr empfiehlt es sich bei festgestellten Ungereimtheiten, den behandelnden Arzt darüber zu befragen. Dabei ist das Arztgeheimnis zu beachten. Auch ohne dasselbe zu verletzen, ist der Arbeitgeber berechtigt, Auskunft insbesondere darüber zu verlangen, ob die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Feststellungen des Arztes oder alleine auf Angaben des Arbeitnehmers beruht, ob das Zeugnis rückwirkend ausgestellt wurde oder wann die Erstkonsultation erfolgte. Ferner kann der Arbeitgeber jederzeit auch verlangen, dass sich der Arbeitnehmer, der sich auf eine Arbeitsunfähigkeit beruft, auf seine Kosten bei einem Arzt seiner Wahl (Vertrauensarzt) untersuchen lässt. Dies ergibt sich ebenfalls aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers. Einer vertraglichen Vereinbarung bedarf es hiefür nicht, wenngleich es auch andere Stimmen gibt. Verweigert der Arbeitnehmer ohne ausreichenden Grund eine solche vertrauensärztliche Untersuchung, darf dies wohl als Eingeständnis fehlender Arbeitsunfähigkeit betrachtet werden. Erweist sich eine geltend gemachte Arbeitsverhinderung als nicht bestehend, kann die Lohnfortzahlung verweigert und bereits ausbezahlter Lohn zurückverlangt werden. Handelt es sich nicht bloss um einige wenige «Blautage» oder hat der Arbeitnehmer gar ein falsches Arztzeugnis zur Täuschung des Arbeitgebers erwirkt, ist in aller Regel auch ein Grund für eine fristlose Entlassung gegeben. h * Der Verfasser ist Partner bei SBRS Rechtsanwälte, Zürich, 19

20 Fairness statt Beitragsklau. Die radikale Gewerkschaft Unia attackiert die 2. Säule. Und sie gefährdet unsere Pensionskassen. n. Wenn der BVG-Umwandlungssatz nicht angepasst wird, entstehen finanzielle Löcher. Die Erwerbstätigen und die Jungen müssen sie stopfen. Das ist Beitragsklau. Weil wir länger leben und die Zinsen stark gesunken sind: Umwandlungssatz anpassen. Am 7. März JA Für sichere Renten UNIA zum fairen BVG-Umwandlungssatz 649 Medizinaltechnik-Unternehmen Umsatz: CHF Preis: CHF Cashflowstarke Unternehmensgruppe Umsatz: CHF Preis: CHF Unternehmen für Automatisierungen Umsatz: CHF Preis: Verkauft Handelsfirma mit Exklusivvertretung Umsatz: CHF Preis: CHF Führender Fachverlag Umsatz: CHF Preis: CHF Musikgeschäft zum Inventarwert Umsatz: CHF Preis: CHF Privatschule im Kosmetikbereich Umsatz: CHF Preis: CHF Unternehmensgruppe Near-Food Umsatz: CHF Preis: CHF Personalberatungsunternehmen Umsatz: CHF Preis: CHF Handelsfirma im Foodbereich Umsatz: CHF Preis: CHF VERKAUF T Höschgasse 33 CH-8008 Zürich T+41 (0) F+41 (0) Glasveredlung mit Liegenschaft Umsatz: CHF Preis: CHF Handelsfirma mit techn. Produkten Umsatz: CHF Preis: CHF Handelsfirma Satellitenempfang Umsatz: CHF Preis: CHF Fast-Food Unternehmen Umsatz: CHF Preis: CHF Modernes Kosmetikstudio Umsatz: CHF Preis: CHF Erfolgreiche Siebdruckerei Umsatz: CHF Preis: Verkauft Fitnesscenter in CH-Grossstadt Umsatz: CHF Preis: CHF Bekannte Umzugsfirma Umsatz: CHF Preis: CHF Renommiertes Dessousgeschäft Umsatz: CHF Preis: CHF Attraktives Vorhanggeschäft Umsatz: CHF Preis: CHF r.ch VERKAUF T 686 Was immer sie von der Zukunft erwarten bei uns sind sie in guten händen. Ob individuelle Vorsorgelösungen für Sie und Ihre Mitarbeitenden, zusätzliches Vorsorgen im überobligatorischen Bereich oder die Pensionskassenverwaltung Ihrer Vorsorgestiftung planen Sie mit uns langfristig und sicher, für Ihre sorgenfreie Zukunft. Verlangen Sie weitere Informationen! ASGA Schaffhauserstrasse Zürich T

21 Global Gender Gap Index 2009 Stärkere Beteiligung am Wirtschaftsprozess Thomas Pfyffer, Redaktion «Zürcher Wirtschaft» Rote Pantoffeln Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor: Ein Viertel des Lebensmittelgeschäfts befindet sich in (halb)staatlicher Hand, verkauft wird zu Sonderkonditionen und nur an einen ausgewählten Personenkreis, zumeist aus den unteren Einkommensschichten. Die restlichen drei Viertel des Geschäfts werden von Migros, Coop, Denner & Co. auf dem freien Markt abgewickelt. Dabei unterliegen die Preise den Gesetzen des Marktes: Während einige Lebensmittel stets günstig erhältlich sind, werden andere mit derzeitteurer, so teuer, dass nurnoch Besserverdienende sie sich leisten können verhungern muss wohlgemerkt niemand. Diese Entwicklung stösst nun einigen Politikern sauer auf und sie fordern unverhohlen die Erhöhung des staatlichen Einflusses auf den Lebensmittelmarkt. Klingt alles ein bisschen abenteuerlich finden Sie? Nun, auf dem Wohnungsmarkt der Stadt Zürich verhält es sich genau so. Seit Monaten führen linke Parteien und Verbände eine polemische Kampagne gegen angebliche Wohnungsnot und stetig steigende Mietkosten. Abhilfe soll, wie immer, der Staat schaffen. Fortwährend wird sie heruntergebetet, die ewig gleiche Litanei von den herzlosen Vermietern und den bösen Boni-Bankern, welche ganze Stadtteile überschwemmen,die Preise treiben und damit den Markt trocken legen ein Märchen wohlgemerkt, der Wohnungsmarkt ist mitnichten ausgetrocknet, sondern in Zeiten des Internets einfach nur sehr dynamisch geworden: Eine Wohnung wechselt heutzutage schneller ihren Besitzer als ein träger Gewerkschaftsfunktionär seine roten Unterhosen. Nun ist es natürlich bedauerlich, wenn eine Rentnerin ihre Einzimmerwohnung nach einer Renovation auf einmal nicht mehr bezahlen kann. Nur leider rechtfertigt dies keineswegs die Forderung nach noch grösseren Markteingriffen einer Stadtregierung, die bereits 25% des Wohnungsmarktes direkt oder indirekt unter ihrer Kontrolle hat und die sich damit ganz nebenbei ihre Wählerschaft aus der Stadtkasse subventionieren lässt. Viel eher sollte endlich der leidige Sozial- und Genossenschaftsklüngel entfilzt werden, in welchem sich die links-elitäre Kultur- und Beamtenelite auf undurchsichtigem Wege gegenseitig günstige Wohnungen zuschanzt. In ihremstadtratswahlkampf wirbt diesp mitdemslogan «zahlbare Wohnungen für alle» und unterstreicht dies durchaus bildlich mit einem Paar verfilzten Pantoffeln, die gemütlich im Hausflur auf ihren Besitzer warten. Ein treffenderes Bild hätten sich die Genossen wahrlich nicht ausdenken können. Der Wadenbeisser Im Jahre 2007 stand die Schweiz im jährlichen Ranking des World Economic Forum zur Geschlechtergerechtigkeit noch auf Rang 40. Doch Frauen beteiligen sich mittlerweile stärker am schweizerischen Wirtschaftsleben. Das Resultat ist nach dem 14. Platz 2008 ein 13. Platz im Report des Jahres Island steht an der Spitze des Global Gender Gap Index 2009 des World EconomicForums und verdrängte Norwegen auf Platz 3 hinter Finnland. Schweden vervollständigte die weiterhin führenden Top 4 skandinavischer Länder. Der Index dieses Berichts bewertet Länder danach, wie gut sie ihre jeweiligen Ressourcen und Chancen unter ihrer männlichen und weiblichen Bevölkerung aufteilen, unabhängig vom Gesamtniveau dieser Ressourcen und Gelegenheiten. Deutschland (12) und Grossbritannien (15) rutschten dieses Jahr erneut im Index ab. Die Schweiz (13) konnte ihren Rang im zweiten aufeinanderfolgenden Jahr verbessern, da die Beteiligung der Frauen am Wirtschaftsprozess stieg. Zudem wirkte sich auch das höhere Bildungsniveau positiv auf die Schweizer Rangierung aus. Die Autoren des WEF- Berichtes konstatieren, dass das Jahreseinkommen der Frauen gestiegen ist und mehr Frauen an Universitäten studieren. Italien (72) gehört weiterhin zu den Schlusslichtern unter den europäischen Ländern und büsste infolge der anhaltend schlechten wirtschaftlichen Partizipation der Frauen im Vergleich zu 2008 drei Ränge ein. Aktivere Beteiligung durch gute Vernetzung. Südafrika und Lesotho machten grosse Fortschritte in Bezug auf die Gleichberechtigung und nehmen nun den 6. bzw. 10. Platz unter den Top-10-Ländern ein. Die jüngsten Daten zeigen, dass insbesondere Südafrika den Anteil der Frauen an der Arbeitsbevölkerung deutlich erhöhen konnte. Die höhere Zahl der weiblichen Parlamentsabgeordneten und Ministerinnen der neuen Regierung des Landes trug ebenfalls zur Verringerung der Geschlechterdisparität bei. Die Philippinen (9) verloren zum ersten Mal in vier Jahren an Boden, behaupten jedoch ihre Führungsrolle unter den asiatischen Ländern. Die USA finden sich drei Ränge tiefer (31), da die Wirtschaftsbeteiligung der Frauen geringfügig zurückging und zuvor tiefer klassierte Länder aufholten. In diesem globalen Vergleich schneiden die muslimischen Länder am schlechtesten ab. Sie landen auf folgenden Plätzen: Jemen (134), Pakistan (132), Saudi-Arabien (130), Türkei (129), Iran (128), Ägypten (126) und Marokko (124). Das Fazit des Berichtes? Insgesamt verbessert sich die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in den meisten Ländern. h Februar /

22 Ablaufentstopfungen 24 h Wullschleger Kanalreinigung AG Kanalfernsehen/Absaugen und Bekiesen von Flachdächern 8134 Adliswil, Tel Altlasten/Baugrund/Wasser Geologisches Büro Alfred Rissi Heinrichstr. 118, Postfach, 8031 Zürich Tel , Fax info@rissi-geologen.ch Ausstellungs- und Messebau Tel , Fax Badewannen-Reparaturen Hibatech AG, 8545 Rickenbach Ärger mit der Wanne? Schluss damit! Tel , Berufliche Vorsorge (BVG) ASGA Pensionskasse 8050 Zürich, Schaffhauserstrasse 358 Tel , Revor Sammelstiftung 2. Säule Die standardisierte, kostengünstige PK-Lösung für KMU Clientis Sparkasse Horgen Tel , Computer für das Gewerbe Promont AG Informatik-Dienstleistungen Vertrieb und Support von WINWARE- und SESAM-Anwendungssoftware 8135 Langnau a. A., Spinnereistrasse 12 Tel , Druck/Grafik/Beschriftungen KMU Agency Switzerland Zürcherstr. 123, CH-8406 Winterthur Tel , Etiketten/Werbekleber Kern-Etiketten AG, Urdorf Tel , Fax Gartenpflege AB Arnold Brühlmann Gartenpflege Wädenswil, Tel / Garten- und Landschaftsbau Brenner AG Gartenbau Neuanlagen, Umänderungen, Gartenpflege 8153 Rümlang, Katzenrüti 340 Postfach 60, 8046 Zürich Tel , Fax Schädeli Gartenbau Unterhalt und Renovationen 8046 Zürich, Kügeliloostrasse 39 Tel , Fax A. Ungricht Söhne Gartenbau AG Bergstrasse 38, 8953 Dietikon Tel , Fax Factoring/Kreditversicherung Günstige + sichere Finanzierung Ihrer Debitoren Firmenverkauf Business Broker AG Nachfolgeregelung und Verkauf KMU 8008 Zürich, Höschgasse 33 Tel Hauswartungen sf home + garden ag Hauswartungen 8050 Zürich, Kügeliloostrasse 48 Tel , Fax Informatik/Support 1stHelp GmbH - Dübendorf PC- und IT-Support täglich Tel , Inkasso Creditreform Egeli Zürich AG 8050 Zürich, Binzmühlestrasse 13 Tel info@zuerich.creditreform.ch G+M, Götti + Meier AG Inkasso-Organisation 8105 Regensdorf, Wehntalerstrasse 190 Tel , Kanal- und Entsorgungs-Service Mökah AG Kanalreinigung Kanalfernsehen, Dichtheitsprüfungen 24-Std.-Service, 8444 Henggart Tel , Fax Rohrputz AG Kanalreinigung Notfalldienst rund um die Uhr 8157 Dielsdorf, Margritenweg 6 Tel , Fax Liegenschaften UtoNova AG Bewirtschaftung, Beratung & Verkauf Dörflistrasse 50, 8050 Zürich Tel , Fax info@utonova.ch, Messebau/Beschriftungen Tel , Fax Messebau/Leuchtreklamen Tel , Fax Modellautos Oberlandstr. 6, 8712 Stäfa, Orientteppiche Abbas Hamidi Orientteppiche Kauf Reparaturen Reinigung Tausch Tel abbadygmbh@bluewin.chpubl Public Relations Communicators AG Corporate Communications, Finance & Investor Relations, Public Affairs, Verbands- + Standortmarketing Postfach, Wengistrasse 7, 8026 Zürich Tel , Fax info@communicators.ch TOP-ADRESSEN in der «Zürcher Wirtschaft» die günstigste Art zu werben mindestens Kontakte monatlich! Bitte bestätigen Sie uns den folgenden Eintrag: 6 x 12 x (immer monatlich folgend!) Bitte ankreuzen! Danke. Rechtsberatung SBRS Rechtsanwälte Sulger Büel Ringger Schaltegger Florastrasse 49, 8008 Zürich Tel , Treuhand/Buchhaltung Brunner Finanzen GmbH General-Wille-Strasse, 8706 Meilen Tel Treuhand/Steuerberatung BDO AG 8031 Zürich, Fabrikstrasse 50 Tel , Fax Service-Nr zo@bdo.ch, Verlustschein-Management Erfolgreich + effizient Verlustscheine realisieren Versicherungen Optimalis AG Versicherungsbroking und -treuhand Tel , Werbegrafik Werbung mit Schwung Zäune Früh Zäune GmbH Tel Zaunteam Ihr Partner für Zäune und Tore Tel Zeltvermietung Lenzlinger Söhne AG Uster Tel , Max. Zeichen Totalpreis Fr. Totalpreis Fr. für 6 Ausgab. für 12 Ausgab. Rubrik 28 gratis gratis Textzeile 1 (Firma) Textzeile Textzeile Textzeile Textzeile Textzeile Mindest-Bestellung: Rubrik (gratis) + 2 Textzeilen! Adresse für Bestätigung und Rechnung: Firma Adresse zuständig Telefon Fax Senden an: KRETZ AG Postfach 8706 Feldmeilen oder Fax oder info@kretzag.ch, Februar /2010

23 CITROËN DS3 Charmeoffensive Thomas Pfyffer, Redaktion «Zürcher Wirtschaft» Der Schleier über dem Citroën DS3 ist gelüftet: der DS3 ist das erste Fahrzeug einer Modellpalette, die mit charaktervollen Modellen das Hauptprogramm der Marke ergänzen wird. Der DS3 konzentriert sich auf drei Stärken: sein radikales, attraktives Karosseriedesign, für das eine breite Auswahl an Individualisierungsmöglichkeiten angeboten wird. Dazu sein dynamisches Fahrverhalten, dassicherheit und intensiven Fahrspass verbindet, sowie seine intelligente Konstruktion, die auch Nutzwert und Alltagstauglichkeit in jeder Lage sicherstellt. Der DS3 bahnt sich seine eigene Spur indem er Emotionen in den Mittelpunkt stellt Mit ausgeprägten Rundungen und starker Linienführung übt der DS3 eine echte Anziehung auf den Betrachter aus. Er hat einen ganz eigenen Charakter, den er originellen Designideen verdankt, wie dem scheinbar über der Fensterlinie «schwebenden» Dach, der «Haifischflosse», die an der B-Säule aus der Gürtellinie auftaucht, oder den seitlichen Schlitzen der Bugschürze, aus der LED-Leuchten hervorblitzen. Das Energiebündel DS3 bietet an Bord ein ganz spezielles Ambiente aus Eleganz und Technologie; es lässt einen in jedem Detail die hohe Qualität spüren. Die schick gestalteten drei konischen Rundinstrumente vor dem Fahrer, die nahe am Lenkrad angebrachten Bedienelemente, die niedrige Sitzposition und körpernah geformte Sitze sorgen für Sportwagenatmosphäre. Dezente Chromelemente fügen noch einen Touch Luxus und Raffinement hinzu. indem er einen eigenen, lebendigen Stil pflegt Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich seinen ganz eigenen DS3 zusammenzustellen. Die Farben von Dach, Wagenkörper, Aussenspiegelschalen und Rädern können unterschiedlich gewählt und kombiniert werden. Im Innenraum stehen verschiedene Farben und Materialien für Armaturenbrettblende, Schalthebelknauf und weitere Elemente zur Wahl. Schliesslich kann man eines von sieben verschiedenen Dekoren auf der Karosserie anbringen lassen, die sich auf unterschiedliche Lebenswelten und -style beziehen. Der DS3 ist ein Automobil, das ganz zum persönlichen und einzigartigen Ausdruck seines Besitzers wird. indem er zeitgemässen Fahrspass bietet Auch unterwegs zeigt der DS3 eine eigene Persönlichkeit mit einer Kombination aus Fahrspass und Alltagsnutzen. Er ist agil und lässt den Fahrer die Strasse spüren, so dass Kurven und Kehren leicht und mit Vergnügen zu meistern sind. Für Vincent Besson, Direktor für Produkte und Märkte der Marke Citroën bei PSA, ist «DS3-Fahren so, als hätte man die Räder direkt an den Fingerspitzen». Diese unmittelbare Rückmeldung sorgt für Fahrspass mit hohen Sicherheitsreserven. Der Komfort ist dabei für ein so fahraktives Auto völlig neuartig. Niedrige CO 2 -Emissionswerte, die im besten Fall gar nur 99 g/km betragen, unterstreichen die führende Rolle von Citroën bei der Verbrauchssenkung. Fünf Euro-5-konforme, leistungsstarke und umweltschonende Motoren stehen zur Wahl: zwei Turbodieselmotoren mit FAP: HDi 110 und HDi 90, drei Benzinmotoren: THP 150, VTi 120 und VTi 95. Der DS3 profitiert zugleich von Gewichtsreduktionen, die durch den Einsatz neuer Verfahren bei der Entwicklung erzieltworden sind, mitdenenzugleich die Robustheit vieler Teile optimiert wurde. Die Fertigung des DS3 im Werk Poissy (Frankreich) setzt die neuesten Entwicklungen des PSA-Produktionssystems ein und erzielt so ein beispielhaftes allgemeines Qualitätsniveau. indem er auch im Alltag charmant bleibt Der DS3 überrascht angesichts seiner sportlichen Silhouette mit einem hohen Nutzwert. Er nutzt seine 3,95 m Länge, 1,71 m Breite und 1,46 m Höhe durch eine intelligente Architektur bestens aus: Das Armaturenbrett ist angehoben und gibt dafür viel Raum für die Beine frei, die Sitzlehnen und das steile Heck schaffen Platz auf den Rücksitzen. Dank dieser Auslegung bietet der DS3 fünf echte Sitzplätze, zahlreiche Ablagen (darunter ein 13 l grosses Handschuhfach) sowie einen beträchtlichen Kofferraum (285 l), der sich mithilfe einer 2/3-1/3 geteilten umklappbaren Rückbank schnell erweitern lässt. Der DS3 schmeichelt allen Sinnen, also auch dem Gehör ein neues Hi-Fi-System wird optional angeboten. Ein Hi-Fi- System notabene, das im Klangerlebnis mit besten Wohnzimmeranlagen mithalten kann. h Februar /

24 KOMPETENTE UNTERSTÜTZUNG: Ihre Bedürfnisse sind uns ein Anliegen Qualität auch. STEUER EXPERTEN UNSERE REGIONALEN INSIDER ERLEDIGEN FÜR SIE ALLES NÖTIGE. 579 BDO AG TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich 537 Das ideale Schaufenster für Ihre Produkte Die «Zürcher Wirtschaft»und ihre Dienstleistungen. Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Brunnenstrasse Uster Peter Roesler, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling T Inserate buchen bei: Kretz AG, Treuhand Wirtschaftsprüfung Gemeindeberatung Unternehmensberatung Steuer- und Rechtsberatung Informatik -Gesamtlösungen EIGERNORDWAND. Stehen Sie am Berg? Die Route zur optimalen Steuerlösung erreicht in vielen Unternehmen höchsten Schwierigkeitsgrad. Lassen Sie sich von unseren Experten führen wir bringen Sie mit schweizerischer Gründlichkeit ans Ziel. OBT AG Hardturmstrasse Zürich Tel

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