Herzlich willkommen am Ernst-Moritz-Arndt- Gymnasium in Herzberg

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1 Herzlich willkommen am Ernst-Moritz-Arndt- Gymnasium in Herzberg

2 Kurz zu meiner Person Jens Wachsmuth (StD) Schulfachlicher Koordinator (SEK II) am EMAG seit 007 Unterrichtsfächer: Physik / Sport jens.wachsmuth@emag-herzberg.de Sekretariat:

3 Informationen zur gymnasialen Oberstufe Informationen zu den Abschlüssen der SEK I und zur gymnasialen Oberstufe mit Schwerpunkt Einführungsphase Präsentation des PHVN (angepasst an das EMAG)

4

5 Realschule Erweiterter Sekundarabschluss I im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik.

6 Gymnasium Erweiterter Sekundarabschluss I Durch Versetzung von Klasse 10 in die Qualifikationsphase (Klasse 11). Realschulabschluss (Sekundarabschluss I) Eine der beiden Pflichtfremdsprachen, die das Bestehen verhindern, wird weggelassen.

7 Einführungs- und Qualifikationsphase

8 Aufbau und Dauer der gymnasialen Oberstufe Abiturprüfung JgSt 1 JgSt 11 Max. 1 Jahr zur Wiederholung der Abiturprüfung + Höchstverweildauer: 4 Jahre Regelverweildauer: 3 Jahre JgSt 10

9 Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe Regelfall: 3 Jahre Mindestzeit: Jahre Höchstzeit: 4 Jahre Überschreitung der Regelzeit 1. Wiederholung bei Nichtversetzung in der Einführungsphase. Rücktritt nach dem 1. Halbjahr der Qualifikationsphase 3. Rücktritt nach dem. Halbjahr der Qualifikationsphase 4. Rücktritt nach dem 3. Halbjahr der Qualifikationsphase 5. Rücktritt nach dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase keine Meldung zur Abiturprüfung oder vor Beginn der Abiturprüfung Nichtzulassung zur Prüfung oder Wiederholung nach Nichtbestehen der Abiturprüfung Einführungsphase 1 Nichtversetzung Qualifikationsphase 3 Rücktritt 4 Rücktritt Rücktritt 5 Rücktritt statt Meldung 5 Nichtzulassung 5 Wiederholung

10 Versetzung in die Einführungsphase / Qualifikationsphase Prinzipiell gilt in beiden Fällen die Versetzungsordnung des Sekundarbereichs I. Die Klassenkonferenz entscheidet nach schulrechtlichen Bestimmungen sowie pädagogischen und fachlichen Gesichtspunkten über die Versetzung. Kriterium: Kann eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden? Grundlage für die Versetzung sind alle Fächer des Pflichtunterrichts. Dabei können mangelhafte und ungenügende Leistungen in den Fächern Deutsch, Fremdsprache und Mathematik nur untereinander ausgeglichen werden.

11 in allen Fächern mindestens ausreichend Versetzung in die Qualifikationsphase in einem Fach mangelhaft in zwei Fächern mangelhaft in einem Fach ungenügend In allen anderen Fächern mindestens ausreichend möglicher Ausgleich Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend 1 Ausgleichsfach mit mindestens gut oder Ausgleichsfächer mit mindestens befriedigend Konferenzentscheidung im Einzelfall Versetzung Nichtversetzung

12 Abschlüsse und Berechtigungen und Nachweis bestimmter Leistungen in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase Nachweis bestimmter Leistungen in der Abiturprüfung abgeschlossene Berufsausbildung oder einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder FSJ, FÖJ Nachweis bestimmter Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase

13 Die gymnasiale Oberstufe am EMAG Aktuelle Schülerzahlen: Jahrgang Anzahl

14 Versetzung Aufbau der gymnasialen Oberstufe Einführungsphase Klassenverband und klassenübergreifende Lerngruppen Pflichtunterricht und Wahlunterricht Vorbereitung und Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase Qualifikationsphase Angebot von Schwerpunkten Thematisch bestimmte Halbjahresabschnitte Unterricht in Kernfächern Schwerpunktfächern Ergänzungsfächern Seminarfach Abiturprüfung (Zentralabitur) Erwerb einer Gesamtqualifikation durch Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung

15 Wöchentliche Schülerpflichtstundenzahlen Klasse 10 Fach Wochenstunden Deutsch 3 1. Fremdsprache 3. Fremdsprache 4 Musik Kunst Geschichte Erdkunde Politik-Wirtschaft Ev. Religion/WuN Mathematik 4 Biologie Chemie Physik Sport Insgesamt 34 Wochenstunden Jeweils 4 Klausuren in den Fächern mit mindestens 3 Wochenstunden. Jeweils Klausuren in den übrigen Fächern (außer Sport / 1 Klausur in Theorie).

16 Wahlmöglichkeiten in der Einführungsphase Alle Fächer, die als Prüfungsfächer im Abitur gewählt werden sollen, müssen in der Einführungsphase mindestens einstündig (Fremdsprachen ganzjährig) belegt werden. Eine Fremdsprache, die in der Einführungsphase neu begonnen wird, muss in der Qualifikationsphase durchgängig vierstündig belegt werden, sofern im Bereich der SEK I keine zweite Fremdsprache (5 Jahre) belegt wurde.

17 Unterricht im Klassenverband - Wahlkurse Klassenverband Deutsch, Englisch, Mathe, Musik, Erdkunde, Politik- Wirtschaft, Geschichte, Biologie, Chemie, Physik, Sport. Wahlkurse Weitere Fremdsprache(n) Ev. Religion oder Werte und Normen Kunst, Darstellendes Spiel (1 HJ anstelle von Kunst) Sporttheorie (. HJ)

18 1 Erfüllung der Fremdsprachenbedingungen für die Einführungsphase 1. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache 3 4 Wahlfremdsprache Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache Neu beginnende Fremdsprache Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache. Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache Pflicht- oder Wahlpflichtfremdsprache Wahlfremdsprache Neu beginnende Fremdsprache

19

20 Leistungsbewertung Leistungen in den Klausuren bzw. in der Facharbeit Mitarbeit im Unterricht mündliche Beiträge (Beteiligung am Unterrichtsgespräch, Referate, u.a.) schriftliche Beiträge (Tests, Protokolle, Schülerbetriebspraktika u.a.) experimentelle, gestalterische und praktische Leistungen Zusammenfassende Bewertung am Ende eines Halbjahres mit den Noten 1 bis 6 In der Qualifikationsphase: Umsetzung der Noten in Punkte Das Punktesystem

21 Aufgabenfelder A sprachlichliterarischkünstlerisch B gesellschaftswissenschaftlich C Mathematischnaturwissensch.- technisch Deutsch Englisch Französisch Latein weitere Fremdsprachen Kunst Musik Darstellendes Spiel Politik-Wirtschaft Geschichte Erdkunde Religion Werte und Normen Mathematik Physik Chemie Biologie Sport Seminarfach

22 Fächerarten in der Qualifikationsphase Kernfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik (4 Wo.-Std.) Schwerpunktfächer Je nach gewähltem Schwerpunkt (4 Wo.-Std.) Ergänzungs- und Wahlfächer Weitere Pflicht- und Wahlfächer (4 bzw. Wo.-Std.) Seminarfach Es wird eine Facharbeit geschrieben ( Wo.-Std.)

23 Beispiel Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Schwerpunktfächer Wstd. Hj. Naturwissenschaft 4 4 Naturwissenschaft oder Mathe 4 4 Kernfächer Wstd. Hj. Deutsch 4 4 Fremdsprache 4 4 Mathe oder Naturwissenschaft 4 4

24 Beispiel Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Ergänzungsfächer Wstd. Hj. Musik oder Kunst Geschichte Politik-Wirtschaft Religion oder Werte und Normen 4 Sport 4 Seminarfach 4

25 Prüfungsfächer Jeder Schüler hat fünf Prüfungsfächer (vierstündig) Fächer auf erhöhtem Niveau (P1, P) schriftliche Abiturprüfung *) (die beiden Schwerpunktfächer, doppelte Wertung) 1 Fach auf erhöhtem Niveau (P3) schriftliche Abiturprüfung *) 1 Fach auf normalem Niveau (P4) schriftliche Abiturprüfung *) 1 Fach auf normalem Niveau (P5) mündliche Abiturprüfung *) Eine zusätzliche mündliche Prüfung ist möglich. 1) Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: P1 das erste Schwerpunktfach Geschichte P Deutsch/fortgeführte Fremdsprache/Mathematik/Naturwissenschaft P3 das zweite Schwerpunktfach

26 Wahl der Prüfungsfächer Wahl der 5 Prüfungsfächer (P1, P, P3, P4, P5) vor Eintritt in die Qualifikationsphase. Voraussetzung für eine Wahl: mindestens halbjährige Teilnahme am Unterricht in der Einführungsphase bei neu begonnener Fremdsprache durchgehende Teilnahme Bedingungen für die Wahl der fünf Prüfungsfächer: Drei schriftliche Prüfungsfächer mit erhöhtem Anforderungsniveau Zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik Aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach. Wird Sport als Prüfungsfach wählt, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen

27 Belegungsverpflichtungen Vorgeschriebene Anzahl von Halbjahren in den verbindlichen Fächern Durchgehender Unterricht mindestens in den fünf Prüfungsfächern darunter 3 Prüfungsfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau Mit 00 Punkten können Belegungsverpflichtungen nicht erfüllt werden. Von themengleichen Halbjahren kann nur eines auf die Belegungsverpflichtung angerechnet werden.

28 Ergänzungsfächer Kernfächer Fächer und Belegungsverpflichtung in der Qualifikationsphase Sprachlicher Schwerpunkt Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt Std. HJ Fremdsprache Naturwissenschaft Geschichte 4 4 Deutsch Weitere Naturwissenschaft Politik (P3) 4 4 Deutsch Deutsch 4 4 Fremdsprache Fremdsprache Fremdsprache 4 4 Mathematik Mathematik Mathematik 4 4 Naturwissenschaft Naturwissenschaft 4 4 Musik oder Kunst Musik oder Kunst Musik oder Kunst Geschichte Geschichte Politik-Wirtschaft Politik-Wirtschaft Religion oder Werte- und Normen Religion oder Werte- und Normen Religion oder Werte- und Normen Weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft 4 4 Sport Sport Sport 4 Seminarfach Seminarfach Seminarfach 4 Schwerpunktfächer Wahlfächer Weitere Fächer Weitere Fächer Weitere Fächer + +

29 Beispiel: Sprachlicher Studienplan A B C Deutsch Englisch Französisch Latein Kunst Musik Politik Geschichte Erdkunde Ev. Religion Werte und Normen Mathematik Physik Chemie Biologie Sport Seminarfach Prüffach P P1 P5 P4 P Wochenstunden Es sind durchschnittlich 34 Wochenstunden zu belegen, wobei beliebig aus dem Angebot der Schule ergänzt werden kann. Arbeitsgemeinschaften können nicht auf die Belegungsverpflichtung angerechnet werden. Stundensumme Mindeststundenzahl

30 Gesamtqualifikation und Abiturprüfung Block I 1) Mindestpunktzahl 00 Höchstpunktzahl Halbjahresergebnisse, darunter das 1. bis 4. Halbjahr von P4 und P5, in einfacher Wertung dabei höchstens 4 Halbjahresergebnisse mit weniger als 05 Punktesowie die 1 Halbjahresergebnisse von P1, P und P3 in doppelter Wertung dabei höchstens 3 Halbjahresergebnisse mit weniger als 05 Punkten Punktsumme von Block I multipliziert mit 40, geteilt durch 48! die Prüfungsergebnisse in den 5 Prüfungsfächern in vierfacher Wertung 3 Prüfungsfächer mit mindestens 0 Punkten, darunter P1 oder P statt P4 besondere Lernleistung möglich Block II Mindestpunktzahl 100 Höchstpunktzahl 300

31 Informationen erhalten Sie auch im Internet unter oder oder

32 Das weitere Vorgehen Anfang März: Verteilung des Wahlbogens im Jg. 9 Informationen zum Fach Darstellendes Spiel am Rückgabe des Wahlbogens bis zum

33 Ihre Fragen

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

35 Lateinabschlüsse Für Latein als. Fremdsprache ab Klasse 6 gilt: 6. Klasse 7. Klasse 8. Klasse 9. Klasse Kleines Latinum (bei Versetzung in die Einführungsphase die Note ausreichend) Einführungsphase (= Jahrgang 10) Qualifikationsphase (Jahrgang 11+1) Latinum (am Ende die Note ausreichend ) Großes Latinum -in vier Sem. der Qualifikationsphase, in den letzten beiden zusammen 10, im letzten 05 Punkte oder - P5 mit 0 Punkten bei vierfacher Wertung

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