ERASMUS 2015/16. Outgoing-Informationsveranstaltung. Herzlich Willkommen!
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- Carin Glöckner
- vor 8 Jahren
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1 ERASMUS 2015/16 Outgoing-Informationsveranstaltung Herzlich Willkommen! 1
2 W I C H T I G! Diese Schritte sollten Sie bereits erledigt haben: - Durchführung der Onlineregistrierung - Abgabe der Annahmeerklärung - eventuell Anmeldung/Registrierung an der Gastuniversität - Online-Sprachtest - Unterzeichnung des Grant Agreements (kommt im Juli) 2
3 Finanzielles: Es handelt sich bei dem ERASMUS-Stipendium keineswegs um ein Vollstipendium! Es wird vorausgesetzt, dass den Stipendiaten ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen, um die (teils höheren) Lebenshaltungskosten während des Studienaufenthaltes im Gastland zu decken. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Lebenshaltungskosten im Gastland. 3
4 Finanzielles: Förderung 2015/2016: Pauschal: 120 Tage/4 Monate 1 Semester 240 Tage/8 Monate - 2 Semester Ausnahme: Aufenthalte unter 4 Monaten (Trimester/Terms) werden tagesgenau berechnet 4
5 Finanzielles: Im Oktober erfolgt die Überweisung der ersten Rate, im Juni/September die Auszahlung der zweiten Rate. Mit der ersten Rate werden 70% des Gesamtzuschusses überwiesen Die Förderdauer errechnet sich aus den bei der Online- Registrierung gemachten Angaben. Sie kann eingeschränkt werden (durch verkürzten Zeitraum auf Anfang- und Endbescheinigung) Sollten noch genügend Mittel zur Verfügung stehen, kann sie bei Verlängerung auf 2 Semester auf 8 Monate verlängert werden. 5
6 Finanzielles: ERASMUS-Zuschuss 15/16: EUR 300,- bzw. 10,00 für Gruppe 1 (monatlich Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden. EUR 249,- bzw. 8,30 für Gruppe 2 (monatlich Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern. EUR 198,- bzw. 6,60 für Gruppe 3 (monatlich Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn. 6
7 Beurlaubung Beurlaubung im Studierendensekretariat Vorteil: weniger Fachsemester Nachteil: Teils Probleme bei der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen =>Bitte kontaktieren Sie bei weiteren Fragen Ihren ERASMUS- Fachkoordinator bzw. Fachstudienberater Für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ist in jedem Fall die Rückmeldung an der Universität Heidelberg erforderlich, damit Sie weiterhin registriert bleiben. Bei einem 2-semestrigen Auslandsaufenthalt sind Rückmeldung und Beurlaubung für das 2. Semester erneut durchzuführen. 7
8 Vorbereitungen Sprachkurse Zentrales Sprachlabor der Universität Heidelberg Sprachkursangebote anderer Sprachschulen (z.b. VHS) Viele Gasthochschulen veranstalten vor Vorlesungsbeginn Intensivsprachkurse in der Landessprache Freiwillige Teilnahme an den semesterbegleitenden Online- Sprachkursen (angeraten!) 8
9 Vorbereitungen Versicherung Mit dem ERASMUS-Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen. Es ist daher notwendig, dass Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) sorgen! => DAAD-Gruppenversicherungen: Kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung 9
10 Vorbereitungen Unterbringung im Gastland Die Gastuniversitäten bemühen sich in der Regel um eine geeignete Unterbringung von ERASMUS-Stipendiaten. Erfahrungsgemäß gibt es jedoch Engpässe bei der Zimmervermittlung in Studentenwohnheimen. Es ist deshalb ratsam, sich frühzeitig und eigenständig mit der Gasthochschule in Verbindung zu setzen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu erkunden. 10
11 Wichtige Unterlagen: Learning Agreement (Lernvereinbarung zum Studium an der Gastuniversität bei Fachkoordinatoren erhältlich) mit Fachkoordinatoren in Heidelberg besprechen (Anerkennung klären), von Heidelberg und der Gastuniversität unterschreiben lassen ggf. Änderungen nachreichen Kopie für eigene Unterlagen behalten 11
12 Studienleistung an der Gastuniversität Generell gilt, dass Sie an der Gastuniversität studieren sollen, d.h. Sie sollten Seminare mitsamt Prüfungen ablegen und diese Studienleistungen nachweisen können. Dies gilt auch, wenn keine Studienleistungen mehr für das Studium in Heidelberg erreicht werden müssen. Im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge wird gefordert, dass Gaststudierende i.d.r. 30 Credits pro Semester / 20 Credits pro Trimester sammeln sollten. Ist die Erfüllung dieser Anforderung nicht möglich, sollte mit den Fachkoordinatoren in Heidelberg eine individuelle Lernvereinbarung abgesprochen werden. 12
13 Certification of Host University/Anfangs- und Endbescheinigung Von der Gastuniversität auszufüllende Bescheinigung über die Dauer Ihres Aufenthaltes an der Gastuniversität. 1. Immatrikulation (Anfangsbescheinigung) - mit genauer Angabe des zu erwartenden Zeitraums 2. Exmatrikulation (Endbescheinigung) - mit genauer Angabe des endgültigen Zeitraums Die Berechnung der Förderungsdauer erfolgt durch Ihre Angaben in der Online-Registrierung. Entscheidend für die endgültige Berechnung der Förderungsdauer ist die Certification of Host University/Endbescheinigung, die zum Ende der Mobilität ausgestellt werden muss. 13
14 Am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes Transcript of Records Auflistung aller Studienleistungen bzw. der besuchten Seminare wird in meisten Fällen automatisch von der Gastuniversität erstellt und an das AAA oder an den Fachkoordinator geschickt 14
15 Nach Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes EU Online Survey Online-Sprachtest Aufforderung zu Survey und Sprachtest erfolgt automatisch nach Ende des Aufenthalts per ! 15
16 ERASMUS-Zimmerbörse: Bietet die Möglichkeit, Ihr möbliertes Zimmer einzustellen, was den ERASMUS-Incomings die Zimmersuche erheblich erleichtert! 16
17 Alle Informationen und Unterlagen als Download unter: 17
18 Noch Fragen? Alexandra Braye Sonja Lademacher Ann-Sophie Huppers Patricia Hitz ERASMUS Outgoing-Büro Dezernat Internationale Beziehungen Seminarstraße Heidelberg Tel.: Fax: Homepage: outgoing-erasmus@zuv.uni-heidelberg.de braye@zuv.uni-heidelberg.de 18
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