Allgemeine Geschäftsbedingungen der MB&S GmbH
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- Paula Brandt
- vor 5 Jahren
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1 1 Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen Gültigkeit. Sie werden Inhalt eines jeden Vertrages, unabhänig davon, ob dieser mündlich oder in Schriftform abgeschlossen wird. Sie gelten bei laufenden Geschäftsverbindungen für alle auch künftigen Rechtsgeschäfte, ohne dass sie für jedes Rechtsgeschäft gesondert und ausdrücklich vereinbart werden müssen. 1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt. 1.3 Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht akzeptiert, wenn der Besteller diese seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat. 2 Angebot und Auftrag 2.1 Alle Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in Schriftform als verbindlich bezeichnet werden. Es gilt die jeweils im Angebot angegebene Bindefrist. 2.2 Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der MB&S oder durch die Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung zustande. 2.3 Angaben über Maße und Gewichte sowie sonstige Beschaffenheiten, welche in unseren Angeboten angegeben werden, sind nur als Annäherungswerte zu sehen. Sie erhalten erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung Verbindlichkeit und werden Vertragsbestandteil. 2.4 Abbildungen und Zeichnungen sowie weitere Unterlagen, welche Bestandteil unserer Angebote sind, bleiben im Eigentum der MB&S. 3 Preise 3.1 Alle Preise der MB&S gelten ab Werk, sofern keine abweichenden Regelungen in der Auftragsbestätigung getroffen werden. 3.2 Verpackungs- und Transportkosten sowie eventuelle Lagerkosten sind nicht in den Preisen enthalten. 3.3 Alle Preise der MB&S sind Netto-Preise, d.h. die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht enthalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 3.4 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Lieferung mehr als drei Monate, ohne dass eine von MB&S zu vertretende Leistungs- oder Lieferverzögerung vorliegt, und haben sich die Preise in diesem Zeitraum geändert, so kann anstelle des ursprünglich vereinbarten Preises der an dem Tag der Leistungserbingung oder Lieferung gültige Preis verlangt werden. In diesem Fall erhält der Besteller eine geänderte Auftragsbestätigung. 3.5 Der Besteller kann im vorliegenden Fall bezüglich der Bestellung oder des Teils der Bestellung, auf welche sich die Preisänderung bezieht, von seiner Bestellung zurücktreten. Voraussetzung für einen wirksamen Rücktritt ist eine entsprechende schriftliche Erklärung des Bestellers, welche spätestens am dritten Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung bei MB&S eingegangen sein muss. Eine Übersendung per Telefax oder ist fristwahrend. 1
2 4 Lieferung 4.1 Alle genannten Leistungs- oder Liefertermine gelten so lange als unverbindlich (Annäherungswerte), soweit sie nicht in Schriftform als verbindlich bezeichnet werden. Bei unverbindlichen Leistungs- oder Lieferterminen gilt eine Leistungserbingung bzw. Lieferung innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem angegebenen Leistungs- oder Liefertermin jedenfalls noch als rechtzeitig und stellt keinen Verzug dar. 4.2 Werden zwischen dem Besteller und MB&S nach Vertragsabschluss einvernehmlich andere Leistungs- oder Liefertermine vereinbart, so werden alle vorher vereinbarten Termin gegenstandslos. 4.3 Sollte MB&S aus von ihr zu vertretenden Gründen einen verbindlich bezeichneten Leistungs- oder Liefertermin nicht einhalten können und in Verzug geraten, so hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm ein weiteres Zuwarten nicht zuzumuten ist. 4.4 Kann eine Leistung oder Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die nicht von MB&S zu vertreten sind, nicht fristgerecht erbracht werden, so verlängert sich die vereinbarte Leistungs- oder Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Besteller gesetzte Nachfrist (siehe Ziffer 4.3). 4.5 Vor Ablauf der unter Ziffer 4.4 genannten Frist (verlängerte Leistungs- oder Lieferfrist) ist der Besteller weder zum Rücktritt noch zur Forderung von Schadenersatzansprüchen berechtigt. 4.6 Bei einem etwaigen Leistungs- oder Lieferverzug sind Schadenersatzansprüche jegliche Art ausgeschlossen, sowie dieser nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 5 Versand 5.1 Der Versand des Ware erfolgt auf Rechnung des Bestellers. 5.2 Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand furch eigene Transportmittel der MB&S erfolgt. 5.3 MB&S ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung zum Schutz der Ware abzuschließen. Der Abschluss einer Transportversicherung kann gegen Übernahme der Versicherungsprämie durch den Besteller erfolgen. 5.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist MB&S zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Dies impliziert auch die Berechnung des Versand als Teillieferung. 6 Zahlung 6.1 Alle Rechnungen der MB&S sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. 6.2 Der Besteller kommt in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der vorgenannten Frist bezahlt. Einer Mahnung hierfür bedarf es nicht. 6.3 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus Rechtsgeschäften zwischen Besteller und MB&S sofort fällig. Dies gilt auch für die Rechtsgeschäfte, für die Wechsel gegeben worden sind. 2
3 6.4 MB&S ist im Falle des Verzugs berechtigt, Zinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt MB&S vorbehalten. 6.5 Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt bzw. bestätigt, von MB&S anerkannt wurden oder unstreitig sind. Das gilt auch, wenn Mängelrügen geltend gemacht werden. 6.6 Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Rechstgeschäft beruht. 6.7 Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers begründen, ist MB&S berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Für die Vorauszahlung kann MB&S dem Besteller eine angemessene Frist setzen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist MB&S berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann anstelle einer Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Wurde der Vertrag seitens MB&S bereits vollständig erfüllt, wird die Zahlung ungeachtet der bei Vertragsabschluss vereinbarten Zahlungsfristen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. 6.8 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wurde oder der Besteller mit Zahlungen an MB&S oder Dritte in Verzug gerät. 7 Gewährleistung 7.1 Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich und umfassend auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und dem Vorhandensein der vereinbarten Eigenschaften zu prüfen. 7.2 Mängel sind von dem Besteller innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Ware schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige bei MB&S. Die Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt, wenn die Anzeige nicht innerhalb der zweiwöchigen Frist erfolgt. 7.3 Soweit ein von MB&S zu vertretender Mangel vorliegt und dieser von dem Besteller rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist MB&S zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, MB&S ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt. Der Besteller hat MB&S für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Soweit MB&S zur Nacherfüllung verpflichtet und/oder berechtigt ist, ist das Recht des Bestellers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, ausgeschlossen. 7.4 Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Bestellers durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer neuen Ware erfolgen. MB&S ist berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nachbesserung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden kann. MB&S ist insoweit berechtigt, den wirtschaftlichsten Weg der Nachbesserung zu wählen Eine Nacherfüllung gilt mit Vollendung des zweiten vergeblichen Versuchs als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat MB&S die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller entweder eine angemessene Herabsetzung des Rechnungsbetrages (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 3
4 7.6 Der Besteller kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder von MB&S verweigert wird. Der Besteller ist hinsichtlich der Geltendmachung des Schadens dem Grunde und der Höhe nach beweispflichtig. 7.7 MB&S haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet MB&S nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist. 7.8 Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 7.7 gilt entsprechend auch für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche aus unerrlaubter Handlung. Die Haftungsbeschränkung gilt für alle für MB&S tätigen Personen unbeschadet ihres arbeits- oder vertragrechtlichen Bezuges. 7.9 Soweit MB&S bezüglich von ihr hergestellter Ware eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet MB&S auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf das Fehlen der garantierten Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit zurückzuführen sind, ohne dass sie unmittelbar an der jeweiligen Ware auftreten, haftet MB&S nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadeneintritts von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie umfasst ist Eine Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, wird seitens MB&S nur übernommen, soweit diese leichte Fahrlässigkeit die Verletzung einer solchen Vertragspflicht betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Hauptpflichten). Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten übernimmt MB&S keinerlei Haftung Eine weitergehende Haftung seitens MB&S ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. 8 Eigentumsvorbehalt 8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem jeweiligen Rechtsgeschäft gilt der Eigentumsvorbehalt für alle gelieferten Waren der MB&S. 8.2 Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Besteller bereits mit der Weiterveräußerung alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes (Forderungen der MB&S gegen den Besteller) an MB&S ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegenüber einem Dritten erwachsen. MB&S nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. MB&S behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sollte der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen (Zahlungsverzug). 8.3 Die weitere Be- und Verarbeitung der von MB&S gelieferten Waren erfolgt stets im Namen und im Auftrag der MB&S. Erfolgt eine weitere Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht von MB&S geliefert wurden, so erwirbt MB&S an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von MB&S gelieferten Gegenstände. Gleiches gilt, wenn der von MB&S gelieferte Gegenstand mit anderen, nicht im Eigentum von MB&S stehenden Gegenständen vermischt wird. 8.4 Wird der von MB&S gelieferte Gegenstand mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Besteller seine Forderung an MB&S als Sicherheit ab, die ihm aufgrund der Verbindung gegen einen Dritten erwachsen. MB&S verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 50% übersteigt. 4
5 8.5 Der Besteller hat MB&S über alle Zugriffe Dritter, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstige Beeinträchtigungen seines Eigentums, unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Darüber hinaus hat der Besteller MB&S alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen den Zugriff Dritter entstehen. 8.6 Kommt der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung durch MB&S nicht nach, so kann MB&S die Herausgabe der noch in ihrem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Dabei anfallende Versand- und/oder Transportkosten trägt der Besteller. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch MB&S liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. 8.7 MB&S ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung berechtigt. Der Verwertungserlös wird zunächst mit den noch offenen Forderungen von MB&S gegen den Besteller aufgerechnet. 9 Erfüllungsort Der Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz von MB&S. Für Warenlieferungen ist es der Versandort. 10 Datenverarbeitung Der Besteller erklärt sein Einverständnis, dass MB&S alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen für die Erfüllung der Geschäftszwecke verarbeitet. Hierzu zählen insbesondere das Speichern und die Übermittlung an eine Kreditschutzorganisation, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung der berechtigten Interessen von MB&S erforderlich ist. 11 Schriftform, Salvatorische Klausel 11.1 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung im Übrigen nicht. 12 Gerichtsstand, Abtretungsverbot, anzuwendendes Recht 12.1 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand für beide Teil Tostedt. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. MB&S ist berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus den mit MB&S geschlossenen Verträgen ohne Einwilligung von MB&S abzutreten Für das Vertragsverhältnis zwischen MB&S und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Besteller seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 5
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