Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung
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- Ulrich Kuntz
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1 Stadt Markgröningen Kreis Ludwigsburg Begründung zum Bebauungsplan Möglinger Weg 4.Änderung mit Örtlichen Bauvorschriften ENTWURF Stand Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI.I., S. 2414), geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1748), zuletzt geändert (BGBl.I.S.1474) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl.I. S. 133) zuletzt geändert am (BGBl.I. S.1548,1551) Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Neufassung vom , (GBl.S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 501) Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) vom (BGBl.I.S.58) zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I. S. 1509) 1
2 INHALT: Rechtsgrundlagen... 1 A BEGRÜNDUNG 3 1. ABGRENZUNG DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHS Allgemeines Anlass und Ziel der Planung Landes- und Regionalplanung Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Bestehende Rechtsverhältnisse Rechtsverfahren STÄDTEBAULICHE UND RECHTLICHE AUSGANGSSITUATION Besitz- und Eigentumsverhältnisse Vorhandene Nutzung Verkehrserschließung Vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen Altlasten Planinhalt Städtebauliche Zielsetzung Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Verkehrserschließung Ver- und Entsorgung Natur und Umweltschutz Städtebauliche Gestaltung / Örtliche Bauvorschriften Flächenbilanz Gutachterliche Grundlagen BODENORDNUNG Planverwirklichung
3 A BEGRÜNDUNG 1. ABGRENZUNG DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHS Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Flurstück 10937, und Maßgeblich ist die Darstellung im zeichnerischen Teil. 2. ALLGEMEINES 2.1 Anlass und Ziel der Planung Im Rahmen des Planungszieles Innenverdichtung vor Außenentwicklung ist für die innerörtlich gelegenen Baugrundstücke Nr und eine Bebauung vorgesehen. Statt der ursprünglich vorgesehenen Nutzung eines Kindergartens soll nun ein allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. 2.2 Landes- und Regionalplanung Im derzeit verbindlichen Regionalplan (Fortschreibung vom ) ist die Stadt Markgröningen als Gemeinde mit Eigenentwicklung verzeichnet. Der Planbereich ist als Siedlungsbestand ausgewiesen. (REGIONALPLAN 2009, REGION STUTTGART) 2.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als geplante Baulandfläche ausgewiesen und gilt daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 2.4 Bestehende Rechtsverhältnisse Für den Planbereich gibt es derzeit einen rechtskräftigen Bebauungsplan Möglinger Weg. 3.Änderung (Textteil 3.Änderung, Planteil 1.Änderung siehe Satzungsbeschluss 3.Änderung) 2.5 Rechtsverfahren Die Aufstellung des Bebauungsplans soll nach dem Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB erfolgen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens für Bebauungspläne der Innenentwicklung sind gegeben: 3
4 Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, insbesondere durch Umnutzung und Verdichtung. Gemäß 13a (1) Nr.1 BauGB wird die festzusetzende Grundfläche im Plangebiet unter m² betragen. Auch erfolgen im näheren Umfeld derzeit keine weiteren Bauleitplanungen, so dass entsprechend 13a (1) Nr.1 BauGB keine Grundflächen von Bebauungsplänen mitzurechnen sind, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Durch den Bebauungsplan wird auch nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVP-Gesetz bedürfen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 (6) Nr.7b BauGB genannten Schutzgüter. 3. STÄDTEBAULICHE UND RECHTLICHE AUSGANGSSITUATION 3.1 Besitz- und Eigentumsverhältnisse Die Grundstücke befinden sich in teils in kommunalem Besitz teils in Privatbesitz. 3.2 Vorhandene Nutzung Die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit als unbebaute Grundstücksfläche/Brachfläche genutzt. Sie stellen inmitten einer bebauten Umgebung eine Baulücke dar, die im Zuge der Innenentwicklung bebaut werden kann. 3.3 Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung ist über den Roggenweg und die Straße Im Langen Feld, sowie über einen Fußweg in der östlich gelegenen Grünfläche gegeben. 3.4 Vorhandene Ver- und Entsorgungseinrichtungen Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist im Bereich der bestehenden Straßen gegeben. 3.5 Altlasten Für den Planbereich liegen dem Landratsamt Ludwigsburg keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen vor. 4. PLANINHALT 4.1 Städtebauliche Zielsetzung Auf der als Baulücke einzustufenden Fläche zwischen bestehender Gebäuden und Grünfläche sollen in Fortführung der westlich angrenzenden Bebauung Wohngebäude realisiert werden. Die Stellung der Hauptbaukörper orientiert sich daher an den westlich gelegen Gebäuden, so dass ein Riegel in Nord-Süd-Richtung ausgeschlossen werden kann. Der Planbereich stellt eine 4
5 Übergangszone dar zwischen der dreireihigen Bebauung im Westen und der nach dem Versprung durch den Roggenweg im Osten angrenzenden nur noch zweireihigen Bebauung. 4.2 Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Zulässig sind Wohngebäude die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke Mit dem Ausschluss von Nutzungen soll an den bestehenden Gebietscharakter und die städtebauliche Situation der Umgebungsbebauung angeknüpft werden. Die überwiegende Wohnnutzung bildet sich in Einzel- und Doppelhäusern ab. Im geplanten Allgemeinen Wohngebiet soll diese städtebauliche Situation fortgesetzt werden. Der Nutzungsausschluss erstreckt sich daher über: Schank- und Speisewirtschaften Anlagen für sportliche Zwecke Betriebe des Beherbergungsgewerbes Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen Gartenbaubetriebe Tankstellen 4.3 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt durch eine maximale Grundflächenzahl. Zur Festsetzung der Kubatur werden die maximalen First- und Traufhöhe über einer Bezugshöhe und die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt Grundflächenzahl (GRZ) Die Festsetzung der maximalen Grundflächenzahl orientiert sich an der für ein Allgemeines Wohngebiet festgelegten Obergrenze von 0, Höhengestaltung Die Höhe der baulichen Anlagen orientiert sich an der umgebenden Bebauung. Es sind daher entsprechend der Umgebungsbebauung eine maximale Traufhöhe von 6,50 m und maximale Firsthöhe von 10,50 m festgesetzt Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen bestimmt Bauweise Es wird für das WA eine offene Bauweise entsprechend der Umgebungsbebauung - festgesetzt. 5
6 4.3.5 Höhenlage Der Höhenbezugspunkt für die Höhenangaben ist eine Bezugshöhe, die sich am bestehenden Gelände orientiert. 4.4 Verkehrserschließung Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die bestehende Straße Im Langen Feld und den bestehenden Roggenweg. Eine Fußläufige Erschließungs erfolgt über den bestehenden Fußweg durch die öffentliche Grünfläche im Osten. 4.5 Ver- und Entsorgung Entwässerung Die Entwässerung wird durch den Ausbau des vorhandenen Kanalsystems gesichert Versorgung Die Versorgung wird durch Ergänzung des vorhandenen Systems gesichert Entsorgung Die Entsorgung wird durch Ergänzung des vorhandenen Systems gesichert. 4.6 Natur und Umweltschutz UVP Entsprechend 13a BauGB ist für Bebauungspläne der Innenentwicklung keine Umweltprüfung erforderlich Artenschutz Gemäß 44 BNatSchG ist das Thema Artenschutz bei diesem Bebauungsplan abzuarbeiten. Aus diesem Grunde wurde von Ökologie Planung Forschung, Dipl.Geogr. Matthias Güthler, Ludwigsburg eine Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung erstellt. Die Bäume und Sträucher des Untersuchungsgebietes können von freibrütenden Vogelarten potenziell als Fortpflanzungs- und Ruhestätten genutzt werden. Es wurden jedoch darüber hinaus keine Habitatstrukturen bzw. Lebensräume festgestellt, die für artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen bzw. arten von Bedeutung sind. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass es zu keinen Verbotstatbeständen kommt, wenn die Rodung der Gehölze in den Zeitraum von Ende Oktober bis Ende Februar durchgeführt wird. 6
7 4.7 Städtebauliche Gestaltung / Örtliche Bauvorschriften Dachform, Dacheindeckung, Dachaufbauten, Fassadengestaltung Im Plangebiet sind für das Allgemeine Wohngebiet geneigte Dächer mit einer Dachneigung von mindestens 20 zugelassen. Bei den Festsetzungen der Fassadengestaltung wird den Festsetzungen der Umgebungsbebauung Rechnung getragen und z.b. glänzende Materialien wie auch grelle Farbgebung ausgeschlossen Einfriedigungen Aus gestalterischen Gründen sollen Einfriedigungen entlang der öffentlichen Fläche bis max. 1,20 m zugelassen werden. Künstliche Einfriedigungen sind aus gestalterischen Gründen vorzupflanzen Gestaltung der Zugänge und Zufahrten Unter Beachtung des Wassergesetzes von Baden-Württemberg und des Schutzgutes Wasser werden für private PKW-Stellplätze nur wasserdurchlässige Materialien zugelassen Versorgungsleitungen Versorgungsleitungen werden aus gestalterischen Gründen gemäß 74 (1) 5 LBO nur unterirdisch verlegt zugelassen. 5. FLÄCHENBILANZ Geltungsbereich 0,23 ha 100,0 % davon - Allgemeines Wohngebiet 0,17 ha 73,9 % - Grünfläche 0,06 ha 26,1 % 6. GUTACHTERLICHE GRUNDLAGEN Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung - Ökologie-Planung-Forschung, Dipl-.Geogr. Matthias Güthler, Ludwigsburg 7. BODENORDNUNG Es sind keine Bodenordnende Maßnahmen notwendig. 8. PLANVERWIRKLICHUNG Es ist vorgesehen, das Bebauungsplanverfahren im Jahr 2016 durchzuführen. 7
8 Aufgestellt: Stuttgart, den Gabriele Kauß-Brockmann DIPLOM-GEOGRAPHIN PLANUNGSMEDIATORIN WAGRAINSTR STUTTGART Es wird die Übereinstimmung des Bebauungsplanes mit den hierzu ergangenen Beschlüssen des Gemeinderats bestätigt. Markgröningen, den Rudolf Kürner (Bürgermeister) 8
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