Pilotprojekt Ferienbetreuung Herbstferien 2018 bis Sommerferien 2019

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1 Pilotprojekt Ferienbetreuung Herbstferien 2018 bis Sommerferien 2019 Primarschule Winkel ab SJ 2018/19

2 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Standort / Räumlichkeiten 3. Öffnungszeiten 4. Transport 5. Tagesgestaltung 6. Verpflegung 7. Kosten 8. Anmeldung/Durchführung 9. Rechnungsstellung 10. Abmeldung 11. Zusammenarbeit mit den Eltern 12. Krankheit, Unfall, Abwesenheit 13. Regeln 14. Versicherung 15. Formulare/Auskünfte

3 1. Zielgruppe Für die Ferienbetreuung können alle Schülerinnen und Schüler vom 1. Kindergarten bis zur 6. Primarklasse, mit Wohnsitz in der Gemeinde Winkel, angemeldet werden. Die Kinder können für ganze Wochen oder einzelne ganze Tage angemeldet werden, wobei keine Verpflichtung für eine Mindestanzahl Tage besteht. Die Betreuung wird ab 6 Kindern pro Tag durchgeführt. 2. Standort/Räumlichkeiten Die Ferienbetreuung findet in den Räumlichkeiten der Primarschule Winkel statt. Schulhaus Grossacher Hungerbüelstrasse Winkel 3. Öffnungszeiten 1. Woche Herbstferien 1. Woche Sportferien 1. Woche Frühlingsferien 1. und 2. Woche Sommerferien Betreuungszeiten Modul 1: Montag bis Freitag von 7.00 bis Uhr Modul 2: Montag bis Freitag von 7.00 bis Uhr Auffangzeit 7.00 bis Uhr Abholzeit Entsprechend dem gebuchten Modul ab Uhr. Von bis Uhr besteht für die angemeldeten Kinder Anwesenheitspflicht. An den offiziellen Feiertagen wird keine Betreuung angeboten. 4. Transport Die Verantwortung für den Weg zwischen Wohnort und Ferienbetreuung liegt bei den Eltern. Trifft ein Kind zur vereinbarten Zeit nicht in der Ferienbetreuung ein, werden die Eltern bzw. die auf dem Anmeldeformular aufgeführten Personen kontaktiert. Die Politische Gemeinde und die Schulgemeinde haften nicht für Unfälle auf dem Weg zur Ferienbetreuung und zurück. 5. Tagesgestaltung Die Innenräume der Schule Winkel sind so eingerichtet, dass sie den grundlegenden Bedürfnissen der verschiedenen Altersklassen entsprechen. Die Kinder erhalten die Möglichkeit, sich draussen wie drinnen in Spielen und Tätigkeiten zu vertiefen oder sich zurückzuziehen. Daneben können weitere Räumlichkeiten wie Turnhalle, Mehrzweckraum und der Werkraum für weitere Aktivitäten genutzt werden. Ausflüge in der näheren Umgebung werden geplant und den Eltern frühzeitig mitgeteilt.

4 6. Verpflegung Wir bieten den Kindern Frühstück, Znüni, Mittagessen/Lunch, Zvieri und Getränke an. Bei religiösen, ethischen und gesundheitlichen Besonderheiten und Bedürfnissen suchen und vereinbaren wir zusammen mit den Eltern Möglichkeiten. Das Mitbringen von eigenen Esswaren und Getränken ist nicht erwünscht. Das Angebot an Essen und Getränken ist ausreichend. 7. Kosten Die Elternbeiträge sind einkommens- und vermögensabhängig (siehe Anhang Tarifordnung). 8. Anmeldung/Durchführung Die Eltern melden ihre Kinder mittels Anmeldeformular verbindlich bis zum aufgeführten Anmeldeschluss (3 Monate vor der Ferienwoche) an. Das Anmeldeformular ist auf unserer Homepage unter dem Suchbegriff Schulferienbetreuung aufgeschaltet. Sollte mangels Anmeldungen (weniger als 6 Kinder) die Betreuung nicht stattfinden, informieren wir die Eltern unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist. Eltern mit unregelmässiger Arbeitszeit oder Schichtarbeit melden sich bitte vor Ablauf der Anmeldefrist bei der Betreuungsleitung für eine individuelle Vereinbarung. 9. Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens einen Monat vor dem angemeldeten Termin. Der geschuldete Betrag ist im Voraus zu bezahlen und in jedem Fall fällig, auch wenn ein Kind an einzelnen Tagen nicht teilnehmen kann. 10. Abmeldung Wird ein Kind vor dem Anmeldeschluss wieder abgemeldet, wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.- pro Familie in Rechnung gestellt. Wird ein Kind nach dem Anmeldeschluss abgemeldet, werden die Betreuungskosten vollumfänglich verrechnet. Ausnahme: Der gebuchte Betreuungstag wird aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl (unter 6 Kindern) abgesagt. In diesem Fall erhalten die Eltern die bereits bezahlten Kosten für diesen Tag rückerstattet. 11. Zusammenarbeit mit den Eltern Das Anmeldeformular gilt als verbindlich. Bei Änderungen, wie z.b. Abholung durch eine andere Person etc., muss das Betreuungsteam auf jeden Fall und frühzeitig informiert werden. Ansonsten halten sich die Betreuungspersonen an die Angaben auf dem Anmeldeformular. Die Eltern sind besorgt, dass ihr Kind den Wetterverhältnissen entsprechende Kleidung trägt oder mitbringt. 12. Krankheit, Unfall, Abwesenheit Kinder mit Fieber oder einer ansteckenden Krankheit dürfen die Ferienbetreuung nicht besuchen. Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit kontaktieren wir die Eltern umgehend, um es so rasch als möglich abzuholen.

5 Medikamente verabreichen wir den Kindern nur in Absprache mit den Eltern oder den Erziehungsberechtigten. 13. Regeln Die Kinder bringen ihre eigenen Hausschuhe und die Zahnbürste mit. Die Benützung elektronischer Geräte (z.b. Tablets, CD-Player, Handy etc.) ist nicht erlaubt. Der Ausschluss eines Kindes aus der Ferienbetreuung ist möglich, wenn er im Interesse des betroffenen Kindes liegt oder wenn das Wohl der anderen Kinder oder das Betreuungsteam gefährdet ist. 14. Versicherung Das Betreuungsteam stellt die medizinische Versorgung sowie die notwendigen Vorkehrungen im Notfall sicher. Eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Die Betreuung haftet nicht für verlorene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände (z.b. privates Spielzeug) der Kinder. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern der Schadensverursacher. 15. Formulare/Auskünfte Das Anmeldeformular inkl. Anhang Tarifordnung sowie dieses Reglement sind auf unserer Homepage unter dem Suchbegriff Schulferienbetreuung aufgeschaltet. Gerne erteilt Ihnen die Betreuungsleitung Frau Katharina Fetsch-Laws telefonisch ( ) oder auf Ihre Mailanfrage an weitere Auskünfte.

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