Ihr Gesprächspartner: Überstundenraub im Bezirk Rohrbach. Sommergespräch am Freitag, 3. August 2018, um 11 Uhr Arbeiterkammer Rohrbach
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1 Ihr Gesprächspartner: Manfred Riepl, MAS Leiter der AK-Bezirksstelle Rohrbach Überstundenraub im Bezirk Rohrbach Sommergespräch am Freitag, 3. August 2018, um 11 Uhr Arbeiterkammer Rohrbach
2 Dauerbrenner Überstunden Überstundenarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden überschritten wird. Nicht als Überstunden gelten: Gleitzeitguthaben, die übertragen werden können Zeitguthaben, die in die nächste Durchrechnungsperiode übertragen werden können Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten (d.h. Überstunden liegen hier erst vor, wenn die wöchentliche oder tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird) Derzeit sind bis zu zehn Überstunden pro Woche zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf dabei grundsätzlich zehn Stunden nicht überschreiten. Durch Gesetz, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung kann die tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit aber schon jetzt ausnahmsweise verlängert werden. Bezahlung von Überstunden Bei Überstunden muss die geleistete Arbeitszeit inklusive Überstundenzuschlag abgegolten werden. Das kann durch Geld oder Zeitausgleich erfolgen. Grundsätzlich beträgt der Zuschlag 50 Prozent. In vielen Kollektivverträgen ist aber für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit ein 100-Prozent-Zuschlag vorgesehen. Betriebliche oder vertragliche Vereinbarungen, dass Überstunden im Verhältnis 1:1 abgegolten werden, sind nicht zulässig. Wenn Zuschläge über derartige Konstruktionen vorenthalten werden, können sie mit Hilfe der Arbeiterkammer nachgefordert werden. Dafür sind genaue Arbeitszeitaufzeichnungen erforderlich, auf denen Datum und Uhrzeit von Arbeitsbeginn und -ende klar ersichtlich sind. Überstundenpauschale Eine Überstundenpauschale deckt die durchschnittlich anfallenden Überstunden ab. Werden im Durchschnitt eines längeren Zeitraumes (etwa innerhalb eines 2
3 Jahres) mehr Überstunden geleistet als durch die Pauschale abgedeckt werden, so sind diese zusätzlich zu bezahlen. Lohnraub: Jede fünfte Überstunde unbezahlt Jede fünfte geleistete Überstunde blieb in Österreich im Vorjahr unbezahlt. Laut Statistik Austria belief sich der gesamte Überstunden- und Mehrarbeitsstunden- Berg vom Vorjahr in Österreich auf rund 250 Millionen (OÖ: 38 Millionen Stunden) Beschäftigte (OÖ: ) haben 2017 regelmäßig Über- bzw. Mehrarbeitsstunden geleistet. Fast ein Fünftel wurde nicht abgegolten, weder in Zeitausgleich noch in Geld. Österreichweit verloren Personen dadurch rund eine Milliarde Euro. Pro Kopf gingen so rund Euro verloren! Die Gründe, warum Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihren Überstunden sitzenbleiben, sind so unterschiedlich wie die Arbeitgeber-Methoden, um die entsprechende Bezahlung vorzuenthalten: Arbeitnehmer/-innen werden so lange vertröstet, bis die Ansprüche verfallen sind. Viele wagen es aus Angst um den Arbeitsplatz nicht, unbezahlte Überstunden einzufordern. Manche Unternehmen anerkennen gewisse Arbeitszeiten (z. B. Vorbereitungsoder Abschlussarbeiten nach Geschäftsschluss) nicht als Arbeitszeiten. Manche Firmen fälschen systematisch Arbeitszeitaufzeichnungen zu ihren Gunsten oder verhindern die Aufzeichnung unzulässiger Überstunden. 12-Stunden-Tag leistet Überstundenklau Vorschub Die Einführung des Zwölf Stunden-Tages und der 60-Stunden-Woche hat negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Durch die Ausweitung der Tages- bzw. Wochen-(Höchst-)Arbeitszeiten in Verbindung mit langen Durchrechnungszeiträumen stehen insgesamt rund zwei Milliarden Euro an Zuschlägen für Überstunden bzw. Mehrarbeitsstunden auf dem Spiel. 3
4 Alarmierende Zahlen zu Lohnraub: Heuer schon Beratungen in OÖ. und 98 in Rohrbach Dass etwas bei der Endabrechnung (nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) nicht stimmt oder im laufenden Arbeitsverhältnis Entgelt nicht korrekt ausbezahlt wird, ist nach wie vor keine Seltenheit das zeigen die aktuellsten Zahlen aus der AK-Beratung: Im ersten Halbjahr 2018 wandten sich Arbeitnehmer/-innen zu den Themen Entgelt, Endabrechnungsdifferenzen sowie Mehrarbeits- und Überstundenentgelt an die Rechtsschützer/-innen der AK Oberösterreich. Im Bezirk Rohrbach waren es 98. In vielen Fällen ging es dabei auch um unbezahlte Mehrarbeits- und Überstunden. Allein durch Mehrarbeits- und Überstundenraub entgingen den oberösterreichischen Arbeitnehmern/-innen im vergangenen Jahr 150 Millionen Euro. Beratungsleistung der AK Rohrbach steigt Beratung und Vertretung in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sind das Kerngeschäft der Arbeiterkammer Rohrbach. Im ersten Halbjahr wandten sich 2657 Beschäftigte mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die AK Rohrbach, der überwiegende Teil davon telefonisch (2055). Dabei ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen: plus 7,1 Prozent gesamt und plus 10,2 Prozent bei den telefonischen Beratungen. Durch außergerichtliche Interventionen und auf dem Gerichtsweg hat die AK Rohrbach in den ersten sechs Monaten des Jahres ,37 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. In der Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen geht es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Einstufungen, Sonderzahlungen, Überstunden und Abfertigungen. 4
5 Zwei Beispiele aus der Praxis Gastgewerbe: Freche Manipulation der Arbeitszeitaufzeichnungen Das Gastgewerbe ist und bleibt eine Problembranche: Bei den arbeitsrechtlichen Beratungen verzeichnet die AK einen auffällig hohen Anteil von Mitarbeitern/- innen aus dieser Branche. Und auch bei den abgeschlossenen Rechtsvertretungen nimmt das Gastgewerbe Jahr für Jahr einen unrühmlichen Spitzenplatz ein. Eine unverfrorene Manipulation der elektronischen Zeiterfassung wurde im Zuge einer arbeitsrechtlichen Vertretung aufgedeckt: Ein Rohrbacher Kellner arbeitete etwas mehr als ein halbes Jahr in einem prominenten Linzer Lokal. Nachdem er gekündigt hatte, wandte er sich an die AK, weil er wesentlich mehr Überstunden leisten musste als durch die vereinbarte Pauschale abgedeckt war. Daraufhin forderte die AK beim Arbeitgeber die gesetzlich zustehenden Arbeitszeitaufzeichnungen an. Die AK erhielt anstandslos die Unterlagen, der Unternehmer bestritt jedoch gleichzeitig die Überstunden. Pech für den Arbeitgeber: Der Kellner hatte mehrmals mit dem Handy die elektronische Zeiterfassung fotografiert die AK konnte somit nicht nur die Überstunden nachweisen, sondern auch noch Manipulationen an den digitalen Arbeitszeitaufzeichnungen. Offensichtlich um strafrechtlichen Folgen zu entgehen (Urkundenfälschung, 223 Strafgesetzbuch), bot der Dienstgeber unverzüglich einen Vergleich an. Der Kellner stimmte diesem zu und bekam 90 von 135 offenen Überstunden nachbezahlt. All-in-Verträge können zur Falle werden Auch All-in-Verträge bieten oft Grund zum Ärgern und können leicht zur Mogelpackung werden! Vielfach werden Arbeitnehmer/-innen durch zahlreiche, nicht extra abgegoltene Überstunden in der Gesamtrechnung auf einen viel niedrigeren Stundensatz gedrückt oft sogar unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn. 5
6 So erging es einem Außendienstmitarbeiter aus dem Bezirk, der etwas mehr als ein Jahr bei einer Firma beschäftigt war. Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber ließ er die Abrechnungen und Zahlungen durch die AK überprüfen. Dabei stellte sich heraus, dass er nicht nur kollektivvertraglich zu niedrig eingestuft war, sondern auch noch über 800 Überstunden nicht bezahlt bekam. Nach umfangreichen Interventionen, komplizierten rechtlichen Diskussionen und langem Hin und Her einigten sich schließlich der Mitarbeiter und seine ehemalige Firma auf einen Vergleich in Höhe von Euro. Der Fall zeigt recht eindrucksvoll, dass bei All-In-Verträgen größte Vorsicht geboten ist. Die AK empfiehlt, solche Verträge kontrollieren zu lassen, unbedingt genaue Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und alle über den vereinbarten Rahmen hinausgehenden Überstunden vom Arbeitgeber einzufordern. 6
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