Die Bedeutung des Inklusionsstärkungsgesetzes für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention

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1 Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Die Bedeutung des Inklusionsstärkungsgesetzes für die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Workshop Inklusionsstärkungsgesetz Bedeutung, Chancen und Problemstellungen für kommunale Planungsprozesse, 22. Mai 2017, Much Dr. Susann Kroworsch

2 Die Monitoring-Stelle UN-BRK o Seit 2009 angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte o Politisch unabhängig o Mandat: Rechte von Menschen mit Behinderungen fördern und schützen; Umsetzung in Deutschland überwachen o Aufgaben: Beobachtung, Klärung, Intervention o Neu: Mandat zum Monitoring in NRW ( 11Inklusionsgrundsätzegesetz) Montag, 22. Mai

3 Gliederung I. Vorgaben und Handlungsaufträge aus der UN-BRK, insbesondere auf kommunaler Ebene II. III. IV. Einordnung und Bedeutung des ISG im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene Chancen und Potentiale Aufgaben und Vorhaben der Monitoring-Stelle UN-BRK im Rahmen des Monitorings in NRW Abschluss Montag, 22. Mai

4 I. Vorgaben und Handlungsaufträge aus der UN-BRK Insbesondere auf kommunaler Ebene Montag, 22. Mai

5 Die UN-Behindertenrechtskonvention o Seit 2009 völkerrechtlich verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes o Keine Spezialkonvention, sondern Konkretisierung der bereits anerkannten Menschenrechte o Fokus: Menschen mit Beeinträchtigungen, die Behinderungen erfahren o Ziel: gleichberechtigte Rechtsausübung o Grundlage für eine neue Gesellschaftspolitik: von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte o Leitbegriff: Inklusion Montag, 22. Mai

6 Die UN-Behindertenrechtskonvention o Weitere Grundsätze: (assistierte) Selbstbestimmung Nichtdiskriminierung Barrierefreiheit/Zugänglichkeit Partizipation Kindeswohl Gleichstellung von Frauen und Männern o Verpflichtungsadressaten: staatliche, nichtstaatliche Stellen und Privatpersonen Montag, 22. Mai

7 Kommunen und UN-BRK o Städte, Landkreise und Gemeinden in einer Schlüsselstellung o Die Örtlichkeit als wahrhaftiger Lebens- und Sozial-/ Aktionsraum o Örtliche Faktoren entscheiden wesentlich mit über Inklusion/Exklusion o Ausrichtung der verschiedenen Fachbereiche nach Maßstäben der Inklusion o bei Herausforderungen in den Bereichen Ressourcenknappheit, Schnittstellenproblemen und Kooperationsblockaden Montag, 22. Mai

8 Kommunen und UN-BRK o Aktionsplan Eine Gesellschaft für alle NRW inklusiv : Leitvorstellung eines inklusiven Gemeinwesens o Verpflichtung der Kommunen im Rahmen der örtlichen Teilhabeplanung: Verwirklichung der Leitnorm Inklusion vor dem Hintergrund des Menschenrechtsansatzes o Prinzipien einer inklusiven Sozialplanung: Selbstbestimmung, Teilhabe und Beteiligung, sozialer Zusammenhalt, Barrierefreiheit und Design for all, Sozialraumorientierung und transparente Kommunikation o Zieldimensionen: zugängliche öffentliche Infrastruktur, inklusives Hilfesystem, Sensibilisierung der Öffentlichkeit o Einordnung des ISG NRW vor diesem Hintergrund? Montag, 22. Mai

9 II. Bedeutung des ISG NRW zur Umsetzung der UN-BRK auf kommunaler Ebene Chancen und Potentiale Montag, 22. Mai

10 Inklusionsstärkungsgesetz o Ein Schlüsselprojekt für Umsetzung UN-BRK auf Landesebene Zielsetzung Begrifflichkeiten Angemessene Vorkehrungen o Bedeutung des ISG für eine inklusive Sozialplanung Montag, 22. Mai

11 Inklusionsstärkungsgesetz o 5 IGG = Rahmenbedingung für gesamtgesellschaftlichen Wandel, insb. Einflussmöglichkeiten über Abs. 4+5 o 7 IGG = entscheidende Bestimmung für die Gestaltung einer barrierefreien Umgebung Einrichtungen und Dienste Anlagen und Verkehr 4 BGG NRW Leichte Sprache o 9, 10 IGG = Sicherstellung der Partizipation o 8, 9 BGG NRW = Fortschritte bzgl. Teilhabe + gleicher Zugang zum Recht Montag, 22. Mai

12 III. Monitoring NRW Aufgaben und Vorhaben der Monitoring-Stelle Montag, 22. Mai

13 Monitoring NRW - Aufgaben o 11 IGG = Stärkung einer unabhängigen Umsetzungsbegleitung o Vertraglich vereinbarte Tätigkeiten in NRW: fachkompetente Beratung und Begleitung der Landesregierung, insb. Begleitung der relevanten administrativen und gesetzgeberischen Umsetzungsprozesse Zusammenarbeit mit der Kompetenz- und Koordinierungsstelle (Focal Point NRW beim MAIS) sowie nichtstaatlichen Akteuren Montag, 22. Mai

14 Monitoring NRW - Aufgaben fachliche Beratung der zuständigen Stellen (Kommunale Spitzenverbände, Landschaftsverbände, Kommunen, Kompetenzzentren, Agentur Barrierefrei NRW, der/des Landesbehindertenbeauftragten) und Gremien (Inklusionsbeirat, Fachbeiräte, Behindertenbeiräte, interministerielle Arbeitsgruppen) Erstellen von Stellungnahmen, insb. zu Vorhaben der Landesregierung, und die Mitwirkung in politischen Prozessen, z.b. der Gesetzgebungsverfahren Stellungnahmen im Rahmen der Berichtspflichten der Landesregierung nach dem IGG und dem BGG NRW Montag, 22. Mai

15 Monitoring NRW Vorhaben o Im Allgemeinen Hinwirken auf Umsetzung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses zum Staatenbericht Deutschlands Themenfelder: Gestaltung von Partizipation Normprüfung Diskriminierungsschutz = Querschnittsthema Gesetzl. Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen Besonderer Schutz von Frauen und Mädchen Ausweitung von Zugänglichkeit, inkl. Privatsektor Abbau von Doppelstrukturen in den Bereichen Bildung, Wohnen und Arbeit Montag, 22. Mai

16 Monitoring NRW Vorhaben o Konkret: Fortschreibung Aktionsplan unter Berücksichtigung der Abschließenden Bemerkungen Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungssystems Weiterentwicklung von Maßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen auf dem ersten Arbeitsmarkt Förderung alternativer Wohnformen/von Modellprojekten Stärkung von Maßnahmen zum Schutz von Frauen mit Behinderungen vor Gewalt und Missbrauch UN-BRK-konforme Ausgestaltung der BTHG- Landesausführung Teilhabe von geflüchteten Menschen mit Behinderungen Montag, 22. Mai

17 o Dabei kommt Kommunen insbesondere bei der dafür erforderlichen Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, der Barrierefreiheit und der inklusionsorientierten Gestaltung von Diensten für die Allgemeinheit eine Vorbildfunktion zu o Hoffnung, dass die Kommunen (weiter) inklusive Prozesse anstoßen und allen beteiligten Akteuren ein Forum bieten, in dem sie nach Lösungen für die Verwirklichung eines inklusiven Gemeinwesens suchen Montag, 22. Mai

18 IV. Abschluss Montag, 22. Mai

19 Abschluss o ISG = ein Instrument zur Umsetzung der UN-BRK o UN-BRK hat sich mit ISG nicht erledigt o ISG bietet große Chance zur Orientierung bei der Transmission der UN-BRK in Landesrecht und zur stärkeren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene o Aber abhängig davon, wie Kommunen Auftrag annehmen und ihn mit Leben füllen o Monitoring-Stelle freut sich auf Zusammenarbeit und beratender Begleitung dieses Vorhabens Montag, 22. Mai

20 Vielen Dank

21 Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention Dr. Susann Kroworsch Wissenschaftliche Mitarbeiterin Telefon:

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