Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht
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- Kurt Maximilian Wagner
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1 Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre Karteikarten ESt 1 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht
2 Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 2
3 Erläutern Sie das Wesen der Einkommensteuer. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 3
4 Personensteuer (natürliche Person) direkte Steuer (Steuerschuldner und Steuerträger sind identisch) Besitzsteuer (Steuergegenstand: zu versteuerndes Einkommen) Gemeinschaftsteuer (ESt fließen Bund, Ländern und Gemeinden nach Verteilungsschlüssel gemeinschaftlich zu) Veranlagungsteuer (Veranlagung = förmliches Verfahren, in dem die BMG ermittelt und die zu zahlende Steuer festgesetzt wird) Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 4
5 Nennen Sie die Rechtsgrundlagen der Einkommenssteuer. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 5
6 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) = Rechtsnormen, verbindlich für Bürger, Gerichte, Verwaltung Einkommensteuerrichtlinien (EStR) behandeln Zweifels- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung und stellen eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Finanzbehörde sicher. = Verwaltungsvorschriften, die nur die Finanzbehörde binden, nicht jedoch die Gerichte und Bürger Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 6
7 Welche Erhebungsformen der Einkommenssteuer sind Ihnen bekannt? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 7
8 Erhebungsformen Grundsatz: Veranlagung Ausnahme: Abzug an der Quelle Einzelveranlagung Lohnsteuer Zusammenveranlagung Kapitalertragsteuer Steuerabzug bei Bauleistungen Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 8
9 Erläutern Sie die Steuerpflicht. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 9
10 Steuerpflicht persönliche Steuerpflicht Wer? 1 f. EStG sachliche Steuerpflicht Was? 2 ff. EStG unbeschränkte Steuerpflicht 1 Abs.1 EStG 1 Abs.2 EStG 1 Abs.3 EStG beschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 4 i.v.m. 49 ff. EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 10
11 Unterscheiden Sie zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 11
12 unbeschränkte Steuerpflicht Der Einkommensteuer unterliegen alle in- und ausländischen Einkünfte, sofern nicht in DBA oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen abweichende Regelungen bestehen. 3 Arten gem. 1 Abs. 1 EStG gem. 1 Abs. 2 EStG gem. 1 Abs. 3 EStG beschränkte Steuerpflicht Einkommensteuerpflichtig sind nur die inländischen Einkünfte i.s.d. 49 EStG 1 Abs. 4 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 12
13 Erläutern Sie unter Angabe der jeweiligen Paragraphen das Prüfungsschema der unbeschränkten Steuerpflicht nach 1 Abs. 1 EStG. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 13
14 Voraussetzungen 1. Natürliche Person 2. Wohnsitz gem. 8 AO oder gewöhnlichen Aufenthalt gem. 9 AO im Inland Rechtsfolge unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mit dem gesamten Welteinkommen gem. 1 Abs.1 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 14
15 Erläutern Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt. Nennen Sie dabei die gesetzliche Grundlage. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 15
16 Wohnsitz im Inland gem. 8 AO Wohnung, unter Umständen, die darauf schließen lässt, das diese beibehalten und benutzt wird Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland gem. 9 AO Aufenthalt im Inland von etwa 6 Monaten Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 16
17 Erläutern Sie das Prüfungsschema der unbeschränkten Steuerpflicht nach 1 Abs. 2 EStG. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 17
18 Voraussetzungen 1. Deutsche Staatsangehörigkeit 2. Im Inland weder einen Wohnsitz gem. 8 AO noch einen gewöhnlichen Aufenthalt gem. 9 AO 3. In einem Dienstverhältnis bei einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und dafür einen Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen Rechtsfolge unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mit dem gesamten Welteinkommen gem. 1 Abs.2 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 18
19 Erläutern Sie das Prüfungsschema der unbeschränkten Steuerpflicht nach 1 Abs.3 EStG. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 19
20 Voraussetzungen 1. Natürliche Personen 2. Keinen Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt im Inland 3. Inländische Einkünfte i.s.d. 49 EStG 4. Einkünfte der Person unterliegen zu mind. 90 % deutscher ESt oder 5. Nicht deutscher ESt unterliegende Einkünfte sind Grundfreibetrag (Nachweis erforderlich!) 6. Antrag Rechtsfolge unbeschränkte Einkommensteuerpflicht mit allen inländischen Einkünften gem. 1 Abs.3 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 20
21 Erläutern Sie das Prüfungsschema der beschränkten Steuerpflicht nach 1 Abs. 4 EStG. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 21
22 Voraussetzungen 1. Natürliche Person 2. Weder Wohnsitz gem. 8 AO noch gewöhnlichen Aufenthalt gem. 9 AO im Inland 3. Einkünfte nach 49 EStG Rechtsfolge beschränkte Einkommensteuerpflicht mit den inländischen Einkünften gem. 1 Abs.4 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 22
23 Wie werden steuerbare und nicht steuerbare Einkünfte unterschieden? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 23
24 Einkünfte steuerbar unterliegen dem EStG nicht steuerbar unterliegen nicht dem EStG steuerpflichtig steuerfrei nach 3, 3b EStG einmalige Vermögensanfälle Liebhaberei Private Veräußerungsgewinne (Grundsatz) Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 24
25 Wie lassen sich Einkünfte nach der Art und Einkunftsermittlung gliedern? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 25
26 Gliederung nach der Art der Einkunftsermittlung Gewinneinkunftsarten Überschusseinkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 13 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb 15 EStG Einkünfte aus selbständiger Arbeit 18 EStG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 19 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen 20 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 21 EStG Sonstige Einkünfte i.s.d. 22 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 26
27 Welche Einnahmen gelten als steuerfreie Einnahmen und auf welcher gesetzlichen Grundlage beruhen diese? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 27
28 Steuerfreie Einnahmen gem. 3, 3 b EStG Leistungen aus Krankenversicherung, Pflegeversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung ( 3 Nr. 1a EStG) Arbeitslosengeld ( 3 Nr. 2a EStG) Übungsleiterpauschale ( 3 Nr. 26 EStG) ggf. Sachprämien bis 1080 im Jahr ( 3 Nr. 38 EStG) Öffentliche Stipendien ( 3 Nr. 44 EStG) ggf. Trinkgelder ( 3 Nr. 51 EStG) Wohngeld ( 3 Nr. 58 EStG) Elterngeld ( 3 Nr. 67 EStG) Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge ( 3b EStG) Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 28
29 Welche Einkünfte unterliegt der objektiven Steuerpflicht? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 29
30 Was ist steuerpflichtig? Gesamte Zuflüsse einer Periode Steuerbare Zuflüsse Steuerpflichtige Bruttoerträge und Bruttoeinnahmen aus den 7 Einkunftsarten Einkünfte aus den 7 Einkunftsarten zu versteuerndes Einkommen nicht steuerbare Zuflüsse (z.b. Lotteriegewinn) steuerbare Zuflüsse, aber explizit von der Besteuerung ausgenommen (steuerfrei) einkunftsbedingte Abflüsse (BA oder WK) Einkünfte der privaten Lebensführung (SA oder agb) Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 30
31 Erläutern Sie das Subsidiaritätsprinzip. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 31
32 subsidiär Haupteinkunftsarten Nebeneinkunftsarten gleichrangig Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständige Arbeit nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte subsidiär subsidiär Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 32
33 Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 33
34 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 13 EStG 2. Einkünfte aus Gewerbebestrieb 15 EStG 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 18 EStG 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 19 EStG 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 20 EStG 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 21 EStG 7. sonstige Einkünfte 22 EStG = Summe der Einkünfte./. Altersentlastungsbetrag 24a EStG./. Abzugsbetrag LuF 13 Abs. 3 EStG./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 24b EStG = Gesamtbetrag der Einkünfte./. Verlustabzug 10d EStG./. Sonderausgaben 10 f. EStG./. Außergewöhnliche Belastungen 33 f. EStG = Einkommen./. Freibeträge für Kinder 32 Abs. 6 EStG./. Härteausgleich 46 Abs. 3 EStG = zu versteuerndes Einkommen Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 34
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