Empowerment im Nationalen Aktionsplan Behinderung
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- Horst Lang
- vor 8 Jahren
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1 Empowerment im Nationalen Aktionsplan Behinderung Max Rubisch Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz I n Z u s a m m e n a r b e i t m i t d e r I n t e r n a t i o n a l e n A r b e i t s o r g a n i s a t i o n
2 Der Begriff Empowerment Wikipedia: Mit Empowerment (von engl.empowerment = Ermächtigung, Übertragung von Verantwortung) bezeichnet man Strategien und Maßnahmen, die den Grad an Autonomie und Selbstbestimmung im Leben von Menschen oder Gemeinschaften erhöhen sollen und es ihnen ermöglichen, ihre Interessen (wieder) eigenmächtig, selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten. Empowerment bezeichnet dabei sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung der Menschen, ihr Gefühl der Macht- und Einflusslosigkeit (powerlessness) zu überwinden und ihre Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. Empowerment ist ein Konzept, das sich durch eine Abwendung von einer defizitorientierten hin zu einer stärkenorientierten Wahrnehmung auszeichnet.
3 Behindertenkonzept der öster- reichischen Bundesregierung 1992 Erstes umfassendes Konzept der österreichischen Behindertenpolitik Information und Beratung wurde bisher von den öffentlichen Stellen selbst wahrgenommen. Es wäre jedoch denkbar, dies von den Interessenvertretungen der behinderten Menschen durchführen zu lassen. Dadurch könnte die Beratung durch Betroffene ( peer counseling ) in den Vordergrund gestellt werden.
4 UN-Konvention, Artikel 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Gleichberechtigte Rechts- und Handlungsfähigkeit und die Unterstützung, die sie dabei allenfalls benötigen. Maßnahmen in diesem Zusammenhang müssen Sicherungen vorsehen, dass der Wille der betreffenden Person geachtet wird und Missbrauch und Interessenkonflikte vermieden werden. Menschen mit Behinderungen haben gleiches Recht auf Eigentum sowie das Recht, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und müssen gleichen Zugang zu Darlehen und Krediten haben.
5 UN-Konvention, Artikel 19 Selbstbestimmtes Leben Menschen mit Behinderungen haben das Recht, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dies enthält - die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort zu wählen, - zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, - keine Verpflichtung, in besonderen Wohnformen zu leben. Sie müssen Zugang haben zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Einbeziehung in die Gemeinschaft und zur Verhinderung von Isolation nötig sind. Allgemeine Dienstleistungen müssen ihnen gleichberechtigt zur Verfügung stehen.
6 NAP Behinderung Grundlegende Zielsetzungen Selbstbestimmtes Leben in Würde Volle gesellschaftliche Teilhabe Anerkennung der Vielfalt Inklusive Gesellschaft Partizipation Disability Mainstreaming Maßnahme: Unterstützung für Behindertenverbände, die Selbstbestimmt Leben Bewegung, Selbstvertreter/innen, Selbsthilfe-NGOs
7 NAP Behinderung Sachwalterschaft Geplant ist eine Reform des Sachwalterrechts mit dem Ziel, Alternativen zur Sachwalterschaft einzuführen. Es müssen Strukturen für unterstützte Entscheidungsfindung aufgebaut werden betroffene Personen erhalten Unterstützung, wenn es darum geht, wichtige Entscheidungen zu treffen und diese dann auch umzusetzen. Maßnahmen dazu vorgesehen für 2013/2014
8 NAP Behinderung Selbstbestimmtes Leben Im Sinne des Empowerments müssen Menschen mit allen Arten von Behinderungen durch Unterstützung befähigt werden, möglichst selbstbestimmt zu leben. Die Peer-Beratung von Menschen mit Behinderung soll unterstützt und ausgebaut werden. Maßnahme: Stärkung der Selbstvertretung durch finanzielle Unterstützung von Pilotprojekten Maßnahme: Unterstützung von Patienten-Selbsthilfegruppen, um Unabhängigkeit und peer counseling zu stärken
9 NAP Behinderung Persönliche Assistenz Die persönliche Assistenz als wichtiges Hilfsmittel zum selbstbestimmten Leben soll ausgebaut und grundsätzlich für alle Arten von Behinderungen angeboten werden. Die länderweise unterschiedlichen Regelungen sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Maßnahme: Erarbeitung eines Konzepts für eine bundesweit einheitliche Regelung der persönlichen Assistenz und Berücksichtigung beim Finanzausgleich 2015
10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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