Amtsblatt Nr. 38/2013 ausgegeben am: 19. November 2013
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- Rudolph Schulze
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1 1 Amtsblatt Nr. 38/2013 ausgegeben am: 19. November 2013 Nr. Gegenstand Seite 1 Flächennutzungsplan der Stadt Lünen - 7. Änderung - Wohnbauflächenrevision Flächennutzungsplan der Stadt Lünen - 9. Änderung - Baukelweg Flächennutzungsplan der Stadt Lünen, 10. Änderung KITA Stellenbachstraße 4 Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen hier: Umlegungsverfahren XII Landesgartenschau Lünen Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen hier: Umlegungsverfahren XIX Schützenhof 6 Bekanntmachung gemäß 980 BGB über die Versteigerung von Fundsachen Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen Das Amtsblatt ist kostenlos erhältlich bei der Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, Lünen an der Informationsloge des Rathauses, im Internet unter oder per buero.buergermeister@luenen.de Auskunft Telefon:
2 Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan der Stadt Lünen - 7. Änderung Wohnbauflächenrevision Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gem. 2 (1) Baugesetzbuch i.d.f. vom (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am den folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den rechtswirksamen Flächennutzungsplan für drei Teilbereiche zu ändern. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lünen Nr. 62 Viktoria I/II, im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von der Darstellung ausgenommen, soll im Bereich der bestehenden Barbara-Kolonie und zusätzlich im Bereich des ehemaligen Sportplatzes Wüstenknapp Wohnbaufläche dargestellt werden. Im Austausch für die Neu- Darstellung der Sportplatzfläche sollen in einem Teilbereich am Friedhof in Brambauer und in einem Teilbereich in Beckinghausen, nördlich der Kamener Straße, die Darstellung Wohnbaufläche zurückgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans nach Maßgabe des BauGB durchzuführen. Hierfür sind folgende Planbereiche vorgesehen: Änderungsbereich A Wohnbaufläche Viktoria-Siedlung Er liegt in der Gemarkung Lünen, Flur 6, 7, und 9 und wird begrenzt im Norden von der Straße Am Wüstenknapp und der Nordgrenze der Grundstücke an der Westfaliastraße, im Westen von der Westgrenze des ehemaligen Sportplatzes, im Süden von der Westfaliastraße und der Südgrenze der Grundstücke Zeppelinstraße und im Osten von der Zwolle Allee. Teilbereich A 255
3 Änderungsbereich B Friedhof Brambauer Er liegt in der Gemarkung Brambauer, Flur 5 und wird begrenzt im Nordosten von der rückwärtigen Grundstücksgrenze der Häuser am Brüggeweg im Westen von der Grenze des Friedhofs sowie im Süden und Osten von der derzeitigen Darstellungsgrenze Öffentliche Grünfläche Friedhof. Teilbereich B Änderungsbereich C Beckinghausen Er liegt in der Gemarkung Beckinghausen, Flur 4 und 5 und wird begrenzt im Norden von der derzeitigen Darstellungsgrenze Wohnbaufläche, im Westen von dem Erschließungsweg für die Anwesen Kreuzstraße 112 a und b, im Süden von der Nord- und Ostgrenze des Anwesens Kreuzstraße 112, der rückwärtigen Grundstücksgrenze der Häuser Kamener Straße 227 und 229 und dem Wohnweg Kamener Straße 233 bis 249 und im Osten von der Stadtgrenze zu Bergkamen. Teilbereich C 256
4 Bekanntmachungsanordnung Der am vom Ausschuss für Stadtentwicklung gefasste Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den rechtswirksamen Flächennutzungsplan für drei Teilbereiche zu ändern. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lünen Nr. 62 Viktoria I/II, im rechtswirksamen Flächennutzungsplan von der Darstellung ausgenommen, soll im Bereich der bestehenden Barbara-Kolonie und zusätzlich im Bereich des ehemaligen Sportplatzes Wüstenknapp Wohnbaufläche dargestellt werden. Im Austausch für die Neu- Darstellung der Sportplatzfläche sollen in einem Teilbereich am Friedhof in Brambauer und in einem Teilbereich in Beckinghausen, nördlich der Kamener Straße, die Darstellung Wohnbaufläche zurückgenommen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans nach Maßgabe des BauGB durchzuführen. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Lünen, Der Bürgermeister Gez. Hans Wilhelm Stodollick 257
5 Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan der Stadt Lünen - 9. Änderung - Baukelweg Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gem. 2 (1) Baugesetzbuch i.d.f. vom (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am den folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Preußenstraße/ Baukelweg im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Lünen Nr. 192 Baukelweg zu ändern. Die Änderung betrifft die Brachfläche auf der Westseite des Baukelweges und den weiteren Kreuzungsbereich mit der Preußenstraße. Ziel der Änderung ist die Darstellung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel auf der bisherigen gemischten Baufläche und Teilen der Wohnbaufläche sowie eine entsprechende Anpassung des zentralen Versorgungsbereiches. Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Horstmar, Flur 4 und 11 und wird begrenzt: im Westen von dem Fußweg an der Preußenhalde, im Norden von des Buswendeschleife am Baukelweg, im Osten vom Baukelweg und im Süden von der Tankstelle und dem dahinter befindlichen Wäldchen. Abgrenzung des Plangebietes: 258
6 Bekanntmachungsanordnung Der am vom Ausschuss für Stadtentwicklung gefasste Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich Preußenstraße/ Baukelweg im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Lünen Nr. 192 Baukelweg zu ändern. Die Änderung betrifft die Brachfläche auf der Westseite des Baukelweges und den weiteren Kreuzungsbereich mit der Preußenstraße. Ziel der Änderung ist die Darstellung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel auf der bisherigen gemischten Baufläche und Teilen der Wohnbaufläche sowie eine entsprechende Anpassung des zentralen Versorgungsbereiches. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Lünen, Der Bürgermeister Gez. Hans Wilhelm Stodollick 259
7 Öffentliche Bekanntmachung Flächennutzungsplan der Stadt Lünen, 10. Änderung KITA Stellenbachstraße Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß 2(1) BauGB i.d.f. vom (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit gültigen Fassung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am den folgenden Beschluss gefasst: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den zukünftigen Bereich der Kindertagesstätte an der Stellenbachstraße in Lünen Brambauer im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Lünen Nr. 203 KITA Stellenbachstraße zu ändern. Die Änderung betrifft eine ca m² große Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nördlich der Stellenbachstraße. Ziel der Änderung ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf als Planungsgrundlage für die Ausweisung des Standortes als Kindertagesstätte im parallel aufzustellenden Bebauungsplan Lünen Nr. 203 KITA Stellenbachstraße. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Verfahren zur 10. Änderung nach Maßgabe des BauGB durchzuführen. Das Plangebiet liegt im nord-östlichen Bereich des Ortsteils Brambauer in der Gemarkung Brambauer, Flur 1, Flurstück 1387 teilweise. Der räumliche Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt: im Osten durch eine neu zu bildende Grenze ca. 70 m parallel zur Stellenbachstraße im Süden und Westen durch die Stellenbachstraße, im Norden durch die südliche Grundstücksgrenze des Lüner Technologiezentrums Abgrenzung des Plangebietes: 260
8 Durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes soll in Verbindung mit dem parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 203 KITA Stellenbachstraße die Grundlage zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung als Gemeinbedarfseinrichtung an diesem Standort geschaffen werden. Bekanntmachungsanordnung Der vom Ausschuss für Stadtentwicklung am gefasste Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den zukünftigen Bereich der Kindertagesstätte an der Stellenbachstraße in Lünen Brambauer im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Lünen Nr. 203 KITA Stellenbachstraße zu ändern. Die Änderung betrifft eine ca m² große Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft nördlich der Stellenbachstraße. Ziel der Änderung ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf als Planungsgrundlage für die Ausweisung des Standortes als Kindertagesstätte im parallel aufzustellenden Bebauungsplan Lünen Nr. 203 KITA Stellenbachstraße. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Verfahren zur 10. Änderung nach Maßgabe des BauGB durchzuführen. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Lünen, 14. November 2013 Der Bürgermeister gez. Hans Wilhelm Stodollick 261
9 Bekanntmachung Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen Umlegungsverfahren XII Landesgartenschau Lünen 1996 Der nach 76 Baugesetzbuch gefasste Beschluss (Vorwegentscheidung) des Umlegungsausschusses vom mit Ergänzung vom über die Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse und der sonstigen Rechte für die nachstehend bezeichneten und zum Umlegungsgebiet XII Landesgartenschau Lünen 1996 gehörenden Grundstücke ist am unanfechtbar geworden: 1.) Grundstücke: Scharnhorststraße/ Ordnungs-Nr.: XII/ 1 Eigentümer: Stadt Lünen Grundbuch von: Lünen, Blatt ) Grundstücke: Scharnhorststraße 16 Ordnungs-Nr.: XII/ 15.1 Eigentümer: Neuhäuser NFT GmbH + Co. KG, Lünen Grundbuch von: Lünen, Blatt 2375, 4984 und ) Grundstücke: Scharnhorststraße Ordnungs-Nr.: XII/ 15.2 Eigentümer: Neuhäuser N I GmbH, Lünen Grundbuch von: Lünen, Blatt 7831 Der Eintritt der Unanfechtbarkeit wird nach 71 BauGB hiermit bekannt gemacht. Am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Zeitpunktes seiner Unanfechtbarkeit tritt der Beschluss in Kraft. Lünen, Der Vorsitzende ( Siegel ) gez. Sievers Sievers Ltd. Städt. Rechtsdirektor a.d. Bekanntmachung amtsblatt Landesgartenschau.doc 262
10 Bekanntmachung Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Lünen Umlegungsverfahren XIX Schützenhof Der nach 76 Baugesetzbuch gefasste Beschluss (Vorwegentscheidung) des Umlegungsausschusses vom über die Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse und der sonstigen Rechte für die nachstehend bezeichneten und zum Umlegungsgebiet XIX Schützenhof gehörenden Grundstücke ist am unanfechtbar geworden: 1.) Ordnungs-Nr.: XIX / 1 Eigentümerin: Stadt Lünen Grundbuch von: Lünen, Blatt Flurstücke 634, 635, 638, 1214, 1215 und ) Ordnungs-Nr.: XIX / 1 Eigentümerin: Stadt Lünen Grundbuch von: Lünen, Blatt Flurstück ) Ordnungs-Nr.: XIX / 1.1 Eigentümerin: Stadt Lünen, Umlegungsstelle Grundbuch von: Lünen, neues Blatt Grundstücke: kein Einwurfgrundstück 4.) Ordnungs-Nr.: XIX / 4 Eigentümer: WBG Lünen Bau- und Verwaltungs-GmbH Grundbuch von: Lünen, Blatt 2614 Flurstücke 1204, 1205, 1206, 1207, ) Ordnungs-Nr.: XIX / 6 Eigentümer: Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eg Grundbuch von: Lünen, Blatt Flurstücke 633, 636, ) Ordnungs-Nr.: XIX / 7 Eigentümer: Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eg Grundbuch von: Lünen, Blatt Flurstücke 1209, 1210, 1211, ) Ordnungs-Nr.: XIX / 8 Eigentümer: WBG Lünen Bau- und Verwaltungs-GmbH Grundbuch von: Lünen, Blatt neues Blatt 1 Flurstück 1231 Der Eintritt der Unanfechtbarkeit wird nach 71 BauGB hiermit bekannt gemacht. Am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Zeitpunktes seiner Unanfechtbarkeit tritt der Beschluss in Kraft. Lünen, Der Vorsitzende ( Siegel ) gez. Sievers Sievers Ltd. Städt. Rechtsdirektor a.d. Bekanntmachung amtsblatt Schützenhof.doc 263
11 1.1/Ei. Bekanntmachung gemäß 980 BGB über die Versteigerung von Fundsachen Gemäß 979 BGB können Behörden die an sie abgelieferten Fundsachen öffentlich versteigern. Die nächste Versteigerung von findet statt am: Freitag, den 29. November 2013 ab Uhr, im Rathausfoyer, Willy-Brandt-Platz 1, Lünen Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen. Zur Versteigerung gelangen: Fahrräder, Handys, Schmuck und diverse Gegenstände Eventuell bestehende Eigentumsrechte können nach 980 BGB bis zum 28. November 2013 im Bürgerbüro der Stadt Lünen, Willy-Brand-Platz 1, Lünen, geltend gemacht werden. Lünen, 15.November 2013 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. Neumann (stv. Leiter Bürgerbüro) 264
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