II. Verfahrensrechtliche Bedeutung des Abstandsflächenrechtes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "II. Verfahrensrechtliche Bedeutung des Abstandsflächenrechtes"

Transkript

1 Seite Rn Abkürzungen Literatur A. Einführung I. Sitz der Materie im Landesbaurecht Allgemeines Sachlicher Anwendungsbereich der LBO Abstandsflächenrechtliche Vorschriften a) Öffentliches Recht b) Privates Recht Bauordnungsrechtliches Einzelfall-Abweichungssystem II. Verfahrensrechtliche Bedeutung des Abstandsflächenrechtes III. Gegenstand des Abstandsflächenrechtes IV. Thematische Zuordnung und Funktion des Abstandsflächenrechtes Bausozialrecht Baupolizeirecht Baugestaltungsrecht V. Städtebaurechtliche Bedeutung des Abstandsflächenrechtes Allgemeines Bebauungsrecht; Gebot der baunachbarlichen Rücksichtnahme Baunutzungsrecht (BauNVO) B. Abstandsflächengebot I. Grundsatz Allgemeines Anordnung der Gebäude a) Begriff des Gebäudes b) Begriff der Außenwand c) Wandstufen

2 d) (Außenwand-)Auskragungen e) Ein-Meter-Außenwände Anordnung der anderen baulichen Anlagen a) Allgemeines b) Arten Bloße Nutzungs- und bauliche Änderungen von Grenzgebäuden a) Regel b) Ausnahmen II. Tatbestandliche Ausnahmen Ausnahmen kraft Städtebaurechtes a) Muss-Grenzbebauung b) Darf-Grenzbebauung aa) Wahlweiser Grenzbau bb) Öffentlich-rechtliche Sicherung eines (Nachbar-) Grenzbaues Ausnahmen kraft Bauordnungsrechtes a) Allgemeines b) Gebäude(teile) mit Ein-Meter-Außenwandhöhen aa) Außenwandhöhe bb) Grenzbebauung (Grenzwandlänge) c) Grenzgaragen aa) Allgemeines bb) (Außen-)Wandhöhe cc) (Außen-)Wandfläche dd) Grenzbebauung (Grenzwandlänge) ee) Schmutzwinkel-Klausel ff) Entprivilegierung d) Gewächshäuser aa) Allgemeines bb) Landwirtschaftliche Gewächshäuser e) Gebäude ohne Aufenthaltsräume f) Bauliche Anlagen mit Ausnahme von Gebäuden III. Grenzüberbauten Duldungsgebot Sachbescheidungs-(Antrags-)Interesse Öffentlich-rechtliche Zulässigkeit

3 C. Freihaltegebot; Überbauungsverbot I. Grundsatz II. Tatbestandliche Ausnahmen Freihaltegebot a) Bauordnungsrechtliche Bedeutung b) Städtebaurechtliche Bedeutung Überbauungsverbot D. Lagegebot I. Grundsatz Eigenflächen Buchgrundstück; Flurstück II. Tatbestandliche Ausnahme (Fremdflächen) Inanspruchnahme öffentlicher Flächen Übernahme auf Nachbargrundstücke III. Nachträgliche Grenzänderungen und Grundstücksteilungen Allgemeines Begriff der Teilung Erforderliches präventives AAB-Verwaltungsverfahren Repressive bauaufsichtsrechtliche Maßnahmen a) Allgemeines b) Rückgängigmachung der Teilung c) Teilungsbedingte Unwirksamkeit der Baugenehmigung aa) Rücknahmeverfügung bb) Baurechtlicher Bescheid über die Feststellung der Unwirksamkeit E. Überdeckungsverbot I. Grundsatz II. Tatbestandliche Ausnahme (> 75 -Winkel-Privileg) F. Bemessung der Abstandsflächentiefen I. Höhe der Außenwand Bemessungselemente Unterer Bezugspunkt a) Höhengleicher Geländeverlauf aa) Geländeanschnitt bb) Veränderungen

4 b) Höhenungleicher Geländeverlauf (Eckpunkt- Methode) Oberer Bezugspunkt a) Allgemeines b) Bildung von Wandabschnitten II. Gesetzliche Anrechnungsbefehle Allgemeines Gebäude mit geneigten Dächern zur Horizontalen a) Dachneigung b) Begriff der Giebelfläche c) Begriff des Daches aa) Allgemeines bb) Bestandteile; Einzelheiten d) Dachformen aa) Satteldächer bb) Pultdächer cc) Walmdächer dd) Zeltdächer ee) Kuppeldächer ff) Geschweifte Dächer gg) Asymmetrische Dächer hh) Mansarddächer e) Dachaufbauten; Dachgauben f) Zwerchhäuser; Lukarnen Höhe von Dächern und Dachaufbauten a) Flache Neigungen (45 -Privileg) b) Mittlere Neigungen (> 45 bis 70 ) c) Steile Neigungen (> 70 ) d) Unterschiedlich große Neigungen Höhe von Giebelflächen a) Flache Neigungen (45 -Privileg) b) Mittlere und steile Neigungen (> 45 ); Flächenrelationsmethode Windenergie-(Windkraft-)Anlagen III. Gesetzliche Außerachtlassungsbefehle Übersicht Privilegierte untergeordnete Bauteile Privilegierte (untergeordnete) Vorbauten

5 G. Maße der Abstandsflächentiefen I. Einsatz eines baugebietsabhängigen Multiplikators Dezimaler Multiplikator Kappungsgrenze II. Andere Maße der Abstandsflächentiefen aus bauordnungsrechtlichen Gründen ÖBauV-Satzungen Verringerungsermächtigung Vergrößerungsermächtigung III. Andere Maße der Abstandsflächentiefen aus städtebaurechtlichen Gründen Verwirklichung von Festsetzungen einer städtebaurechtlichen Satzung Verwirklichung der Festsetzung aufgrund von 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB Andere Abstandsflächentiefen aufgrund von Festsetzungen über abweichende Bauweisen H. Abstandsflächenrechtliche Abweichungs- und Ausnahmezulassungen sowie Befreiungen in Einzelfällen (AAB-Zulassungen) I. Abweichungszulassung zugunsten geringerer Abstandsflächentiefen Allgemeines Besondere Abweichungszulassungen a) Überwiegend bebaute Gebiete b) Nachträgliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung bei bestehenden Gebäuden Allgemeine Abweichungszulassung a) Allgemeines b) Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung und Belüftung der Grundstücke c) Beachtlichkeit von Gründen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes aa) Tatsächliche Gründe bb) Rechtliche Gründe d) Beachtlichkeit von baunachbarlichen Belangen aa) Beeinträchtigung bb) Erheblichkeit der Beeinträchtigung

6 cc) Zustimmung des betroffenen Baunachbarn zu geringeren Abstandsflächentiefen II. Abweichungszulassung bei besonderen Baumaßnahmen III. Ausnahmezulassung bei besonderen Vorhaben IV. Befreiungen (Baudispense) I. Verwaltungsgerichtlicher Baunachbarrechtsschutz im Abstandsflächenrecht I. Hauptrechtsschutz Zulässigkeit Begründetheit II. Einstweiliger Rechtsschutz Im an sich statthaften Anfechtungsrechtsstreit Im an sich statthaften Verpflichtungsrechtsstreit a) Allgemeines b) Anordnungsanspruch c) Anordnungsgrund Stichwortverzeichnis

Das Abstandsflächen recht in Bayern

Das Abstandsflächen recht in Bayern Das Abstandsflächen recht in Bayern Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen Dr. Franz Dirnberger Direktor Bayerischer Gemeindetag 2., überarbeitete Auflage, 2011 ) BOORBERG Vorwort 5 Übersicht

Mehr

Übersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Übersicht. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Übersicht Inhaltsverzeichnis 9 Literatur 13 A. Einführung 1 15 B. Die Grundforderung nach Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 1 C. Die Lage der Abstandsflächen (Art. 6 Abs. 2... 79 47 D. Das Überdeckungsverbot

Mehr

Abstandsflächenrecht in Bayern

Abstandsflächenrecht in Bayern Abstandsflächenrecht in Bayern Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen Bearbeitet von Dr. Franz Dirnberger 2., überarbeitete Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 168 S. Paperback ISBN 978 3

Mehr

B. Abstandsflächengebot

B. Abstandsflächengebot B. Abstandsflächengebot I. Grundsatz 1. Allgemeines 5 Abs. 1 Satz 1 LBO ordnet an, dass vor Außenwänden 1 von (oberirdischen) 2 baulichen Anlagen ( 2 Abs. 1 LBO) grundsätzlich Abstandsflächen liegen müssen

Mehr

B. Abstandsflächengebot

B. Abstandsflächengebot 28 Es gibt verschiedene Arten von Gebäuden mit unterschiedlicher baurechtlicher Relevanz, nämlich oberirdische Gebäude (vgl. 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und 5 Abs. 1 Satz 1 LBO). Ein Gebäude ist oberirdisch,

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

B. Abstandsflächengebot

B. Abstandsflächengebot B. Abstandsflächengebot I. Grundsatz 1. Allgemeines 5 Abs. 1 Satz 1 LBO ordnet an, dass vor Außenwänden 1 von (oberirdischen) 2 baulichen Anlagen ( 2 Abs. 1 LBO) grundsätzlich Abstandsflächen liegen müssen

Mehr

LBO Neuerungen im Abstandsflächenrecht. Erfahrungen aus der Praxis. Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils

LBO Neuerungen im Abstandsflächenrecht. Erfahrungen aus der Praxis. Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils Erfahrungen aus der Praxis LBO 2010 Neuerungen im nrecht Dipl.-Ing.(FH) Stefan Reinhart Vermessungsbüro Hils 12.11.2010 Was ist eine? n sind Freiflächen vor Außenwänden von Gebäuden und Gebäudeteilen.

Mehr

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. 22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten

Mehr

Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans

Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Zulässigkeit im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans zulässig? Vorliegen eines qualifizierten

Mehr

Gliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts

Gliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts Gliederung der Vorlesung Grundzüge des Baurechts Teil 1: Einführung 1 Bauen Was der Bauherr zu bedenken hat I. Baufreiheit im Rechtsstaat Materiell-rechtliche Aspekte I Verfahrensrechtliche Aspekte 2 Gesetzgebungszuständigkeiten

Mehr

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006 232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 12. Dezember 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Zweites Gesetz zur

Mehr

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht

Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung. Baurecht Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung Baurecht 79 Ordnungswidrigkeiten (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig... 8. als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder als

Mehr

IV. Grundprobleme des Bauordnungsrechts

IV. Grundprobleme des Bauordnungsrechts IV. Grundprobleme des Bauordnungsrechts Vorbemerkung Bauordnungsrecht Regelt die ordnungs-/sicherheitsrechtlichen Anforderungen an ein konkretes Bauwerk Generalklausel, Art.3 Abs.1 BayBO Bauliche Anlagen

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater im dtv 5615 Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht von Prof. Dr. Michael Hauth 9. Auflage Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Hauth wird

Mehr

10 Inhaltsverzeichnis

10 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 13 1. Funktion des Baurechts 13 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 13 3. Gesetzgebungszuständigkeit auf denn Gebiet des Baurechts 13 4. Abgrenzung Bauplanungsrecht - Bauordnungsrecht 15 II.

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht. Bauordnungsrecht Baunachbarrecht Von Dr. Michael Hauth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der

Mehr

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen

FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Amt für Bauordnung und Hochbau Seite 1 FAQ zu 6 HBauO Abstandsflächen Letzte Ergänzung: 01.12.2014 Inhaltsverzeichnis 6 HBauO Abstandsflächen... 2 Absatz 1... 2 Was ist unter 6 Abs. 1 Satz 2 HBauO Anlagen,

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Postfach 22 12 53 80502 München Regierungen Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter

Mehr

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Rdnr. I. Allgemeines 1-7 1. Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4,

Mehr

Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO. Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger

Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO. Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger Teilung von Grundstücken nach 4 BbgBO Dipl. Ing. (FH) Gerd Gröger Teilung der Grundstücke- 4 Abs. 3 (3) Durch die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine

Mehr

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht Vorlesung Baurecht WS 2016/2017 Prof. Dr. Thomas Roeser Vorlesungsgliederung Einführung in das Baurecht - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht andererseits

Mehr

Landratsamt Kelheim. Abstandsflächen

Landratsamt Kelheim. Abstandsflächen Abstandsflächen Grundsätzliche Beibehaltung der bisherigen Regelungen Art. 6 Abs. 5 Tiefe 1 H mind. 3 m Kerngebiet 0,5 H mind. 3 m Gewerbe-, Industriegeb. 0,25 H mind. 3 m Art. 6 Abs. 6 Vor zwei Außenwänden

Mehr

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde Andrea Rinsdorf Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 A. Einführung 17 I. Eingrenzung der Themenstellung

Mehr

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:

Mehr

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.

Mehr

Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung Dipl.-Ing. Axel Mothes. update 15 ifbau dipl.-ing.

Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung Dipl.-Ing. Axel Mothes. update 15 ifbau dipl.-ing. Änderungen und Neuerungen in der novellierten Landesbauordnung 2015 Dipl.-Ing. Axel Mothes update 15 ifbau 21.07.2015 dipl.-ing. axel mothes 1 Ziele der Novellierung Das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung

Mehr

Was ist eine Gestaltungssatzung?

Was ist eine Gestaltungssatzung? Was ist eine Gestaltungssatzung? Stadtumbau Büdingen PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT Rechtsgrundlagen Bundesrecht Planungsrecht = Bodenrecht Baugesetzbuch BauBG Baunutzungsverordnung BauNVO Landesrecht Bauordnungsrecht

Mehr

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom

Entwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes Westlicher Nadenberg Teil 2 Fassung vom www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und

Mehr

Prof. Dr. M. Ronellenfitsch WS 2009/2010. Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Fall 5

Prof. Dr. M. Ronellenfitsch WS 2009/2010. Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Fall 5 Prof. Dr. M. Ronellenfitsch WS 2009/2010 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Fall 5 E ist Eigentümer eines Grundstücks, das unmittelbar an das Grundstück der S angrenzt. Beide Grundstücke

Mehr

Vorlesung Öffentliches Baurecht WS 2008/2009 Gliederung

Vorlesung Öffentliches Baurecht WS 2008/2009 Gliederung Dr. Thomas Boese Vorlesung Öffentliches Baurecht WS 2008/2009 Gliederung A. Allgemeine Einführung I. Begriff und Systematik des öffentlichen Baurechts 1. Begriff und Abgrenzung 2. Systematik des öffentlichen

Mehr

Schutz des Wohnumfelds im Baurecht Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau?

Schutz des Wohnumfelds im Baurecht Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? Abstandsregeln als Modell für den Netzausbau? Fachgespräch DUH 23. Oktober 2012 Dr. Benjamin Schirmer Ausgangslage und Fragestellung Grundkonflikt beim Um- und Ausbau der Stromnetze Netzausbaubedarf kollidiert

Mehr

Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS)

Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS) Satzung der Stadt Nürnberg über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS) Vom 11. Juli 2016 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 6 Abs. 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Mehr

Neues zum Abstand(s)flächenrecht

Neues zum Abstand(s)flächenrecht Neues zum Abstand(s)flächenrecht Dr. Markus Johlen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht 6 Abs. 1 Satz 1 BauO NRW OVG Münster, Beschluss vom 17.11.2009; Az.: 7 B 1350/09 - Außenwände im Sinne

Mehr

Fall 11: PreisWert im Wohngebiet. Universitäts-Repetitorium der Humboldt-Universität zu Berlin

Fall 11: PreisWert im Wohngebiet. Universitäts-Repetitorium der Humboldt-Universität zu Berlin Fall 11: PreisWert im Wohngebiet A. Anfechtungsklage des N gegen die Baugenehmigung I. Zulässigkeit der Anfechtungsklage 1. Verwaltungsrechtsweg 40 I VwGO 2. Klageart: 42 I Alt. 1 VwGO 3. Klagebefugnis,

Mehr

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89) Bremische Landesbauordnung (BremLBO) i.d. Fassung vom 23.3.1983 (Brem. GBl. S. 89) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Vorschriften 13 1 Anwendungsbereich 13 2 Begriffe 13 3 Allgemeine Anforderungen 14 B.

Mehr

Planen und Bauen im Grunewald

Planen und Bauen im Grunewald Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bauwesen - Stadtplanungs- und Vermessungsamt - Planen und Bauen im Grunewald Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen

Mehr

1.Verfahrensfreie Vorhaben

1.Verfahrensfreie Vorhaben - 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung

Mehr

Themenbereich 1: Einführung in das Rechtsgebiet "Öffentliches Bau- und Planungsrecht"

Themenbereich 1: Einführung in das Rechtsgebiet Öffentliches Bau- und Planungsrecht Öffentliches Bau- und Planungsrecht Angestelltenlehrgang II (60 Stunden = 30 Doppelstunden) Stand:.09.005 Themenbereich : Einführung in das Rechtsgebiet "Öffentliches Bau- und Planungsrecht" Aufgabenstellung

Mehr

Bauordnung Berlin 2017

Bauordnung Berlin 2017 Dipl.-Ing. Joachim Wanjura Dipl.-Ing.(FH) Stefan Kaluza Newsletter 07/16 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Beratende Ingenieure Von-der-Gablentz-Straße 19 D-13403 Berlin (Reinickendorf) Telefon

Mehr

Entfall der Teilungsgenehmigung

Entfall der Teilungsgenehmigung Entfall der Teilungsgenehmigung ( 94 NBauO) Informationsveranstaltung des Bauordnungsamtes am 29. Januar 2009 Landkreis Osterholz Bauordnungsamt Begrüßung Richard Eckermann Dezernent für Ordnung, Bauen

Mehr

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom

S A T Z U N G. über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr Hofenbornstraße vom S A T Z U N G über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 837 - Hofenbornstraße vom 19.4.2002 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

Gestaltungssatzung. der Stadt Warendorf vom für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich. des Bebauungsplanes Nr. 2.

Gestaltungssatzung. der Stadt Warendorf vom für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich. des Bebauungsplanes Nr. 2. Gestaltungssatzung der Stadt Warendorf vom 13.02.1989 für die Errichtung von geneigten Dächern in einem Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 2.27 Gemäß 4 und 28 Abs. 1 g der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Abstandsflächenrecht. Uwe Krause, Dipl.-Ing. ÖbVI BDVI Brandenburg Arbeitsgruppe Baurecht

Abstandsflächenrecht. Uwe Krause, Dipl.-Ing. ÖbVI BDVI Brandenburg Arbeitsgruppe Baurecht Abstandsflächenrecht Uwe Krause, Dipl.-Ing. ÖbVI BDVI Brandenburg Arbeitsgruppe Baurecht 1 Abstandsflächenrecht in Brandenburg nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in der Neufassung vom 17. September

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A. 1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1 Inhalt Seite A. Satzung 2 B. Begründung 4 C. Verfahrensvermerke 5 D.

Mehr

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan

Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Begründung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1. Planungsanlass 2.

Mehr

Vorlesung Öffentliches Baurecht

Vorlesung Öffentliches Baurecht Vorlesung Öffentliches Baurecht 1. Nachbarschutz im Baurecht Häufig genügen zivilrechtliche Regelungen nicht, um Störungen zwischen Bauherrn und Nachbarn zu verhindern. Vorschriften aus dem Öffentlichen

Mehr

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln

Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln Satzung über die Zulassung von Dachaufbauten, Dacheinschnitten und Zwerchgiebeln Aufgrund von 74 der Landesbauordnung (LBO) i.d.f. der Bekanntmachung vom 08.08.1995 (GBl.617), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden Beispiele und Anregungen

Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden Beispiele und Anregungen Beispiele und Anregungen Grundsatzbeschluss des Kreistages Am 12.12.2005 2005 hat sich der Kreistag Starnberg für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie ausgesprochen und folgenden Grundsatzbeschluss

Mehr

Die Unterschrift des Nachbarn unter Bauyorlagen nach Saarländischem Recht

Die Unterschrift des Nachbarn unter Bauyorlagen nach Saarländischem Recht Pierre D. Kago Die Unterschrift des Nachbarn unter Bauyorlagen nach Saarländischem Recht Zugleich ein Beitrag zur saarländischen Nachbarbeteiligung nach 71 Landesbauordnung des Saarlandes PETER LANG Europäischer

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

Der Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht

Der Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht Kai Bahnsen Der Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht Nomos Inhaltsverzeichnis Erster Teil: Einleitung 19 A. Die Problemstellung 19 B. Der Gang der Untersuchung 21 C. Der Begriff des Bestandsschutzes

Mehr

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO context Kommentar Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und LBOAVO Bearbeitet von Prof. Karlheinz Schlotterbeck, Manfred Busch, Dr. Gerd Hager 7., überarbeitete und erweiterte Auflage 2016. Buch.

Mehr

Das Grundstück und seine Bebauung

Das Grundstück und seine Bebauung 4, 5 LBO ZWEITER TEIL Das Grundstück und seine Bebauung 4 Bebauung der Grundstücke (1) Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen

Mehr

Fallrepetitorium an der Universität Tübingen

Fallrepetitorium an der Universität Tübingen Fallrepetitorium an der Universität Tübingen Aktuelle Fälle des Verwaltungsgerichts Sigmaringen im Sommersemester 2005 Lösungsskizze zu Fall 2: Das Bürogebäude auf der grünen Wiese mit Aussicht Präsident

Mehr

E. Öffentliches Baurecht

E. Öffentliches Baurecht PD Dr. Thorsten Siegel Examensvorbereitungskurs im Öffentlichen Recht an der Universität des Saarlandes im März 2012 E. Öffentliches Baurecht I. Bauleitplanung 1. Arten vorbereitend (Flächennutzungsplan)

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Freudenhaus Kurzlösung

Freudenhaus Kurzlösung Freudenhaus Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger, Jannik

Mehr

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das

Mehr

Der Rechtsschutz im Baurecht

Der Rechtsschutz im Baurecht Der Rechtsschutz im Baurecht - Rechtsschutz gegen Bauleitpläne - Rechtsschutz gegen baurechtliche Einzelentscheidungen - Rechtsschutz der Gemeinde 1/58 Rechtsschutz gegen Bauleitpläne 2/58 Der Bebauungsplan

Mehr

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Fall 6 - Folien Wintersemester 2012/13

AG Grundkurs Öffentliches Recht II Teil 2 Jennifer Ricketts, Wiss. Mit. (LS Wollenschläger) Fall 6 - Folien Wintersemester 2012/13 Obersatz: Der Antrag des B auf einstweiligen Rechtsschutz hat Aussicht auf Erfolg, wenn er vor dem zuständigen Gericht gestellt wurde sowie zulässig und begründet ist. A. Verwaltungsrechtsweg und zuständiges

Mehr

Himmelsstrahler Kurzlösung

Himmelsstrahler Kurzlösung Himmelsstrahler Kurzlösung Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer) Bearbeitung für Hauptstadtfälle: Dominik Steiger Stand

Mehr

Vortrag zur Novelle Bauordnungsrecht

Vortrag zur Novelle Bauordnungsrecht Struktur des Vortrages A B C D Vorstellung Bürokratieabbaugesetz I Novelle BauO NRW Diskussion A Vorstellung Vita 1973 geboren in Hagen 1993-2001 Studium "Architektur und Städtebau" Universität Dortmund

Mehr

Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -

Bebauungsplan Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. A. Einleitung 1 1

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. A. Einleitung 1 1 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI XV A. Einleitung 1 1 B. Bauleitplanung 37 23 I. Planungsgrundsätze 37 23 1. Bauleitplanung als kommunale Aufgabe 37 27 2. Leitsätze in der Bauleitplanung 58

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder

1. Änderung Bebauungsplan Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Gemeinde Birkenwerder 1. Änderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Birkenwerder Hauptstraße / Sacco-Vanzetti-Straße Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 81 BbgBO Bisherige Festsetzungen des Bebauungsplans

Mehr

Skript Öffentliches Baurecht

Skript Öffentliches Baurecht Skripten Öffentliches Recht - Alpmann-Schmidt Skript 2016 Bearbeitet von Dr. Martin Stuttmann 8., überarbeitete Auflage 2016. Buch. VI, 156 S. Kartoniert Format (B x L): 19,5 x 24,9 cm Recht > Öffentliches

Mehr

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen

Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Überblick über wichtige Begriffe und Definitionen Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Normen (Städtebaurecht od. Stadtplanungsrecht),

Mehr

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist.

Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und sie begründet ist. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze Fall 1 Eine Klage des B hat Aussicht auf Erfolg, wenn alle Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Einhausen Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen

Mehr

177 in der Gemarkung: Hohenfelde

177 in der Gemarkung: Hohenfelde Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg ### ### ### Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung,

Mehr

Vorlesung Öffentliches Baurecht

Vorlesung Öffentliches Baurecht A) Inhaltliche Regelungen der LBO: Vorlesung Öffentliches Baurecht 1. Allgemeines: Die LBO regelt neben ihrem (eigenen) Anwendungsbereich, Fragen, die mit dem Grundstück selbst und dessen Bebauung zusammenhängen.

Mehr

B E B A U U N G S P L A N

B E B A U U N G S P L A N GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das

Mehr

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der beabsichtigten Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der beabsichtigten Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der beabsichtigten Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) Hauptstätter Str. 67 70178 Stuttgart

Mehr

Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen. 1 Räumlicher Geltungsbereich

Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Satzung zur Ergänzung baugestaltungsrechtlicher Vorschriften in rechtsgültigen Bebauungsplänen der Gemeinde Einhausen Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg

Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg Flecken Drakenburg Landkreis Nienburg/Weser Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von baulichen Anlagen für den Altdorfbereich Drakenburg - Abschrift - Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Dächer

Mehr

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT

A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene

Mehr

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach

Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

LBO-Novelle Die wesentlichen Änderungen. Forum Planen Bauen. Freiburg, RA Dr. Björn Reith

LBO-Novelle Die wesentlichen Änderungen. Forum Planen Bauen. Freiburg, RA Dr. Björn Reith LBO-Novelle 2015 Die wesentlichen Änderungen Forum Planen Bauen Freiburg, 23.04.2015 RA Dr. Björn Reith Übersicht I. Ziele und Inkrafttreten der LBO-Novelle 2015 II. III. Umgang mit vor Inkrafttreten eingeleiteten

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke

BEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text

Mehr

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)

Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR Übersicht über die wesentlichen Änderungen bei der Novellierung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) Hauptstätter Str. 67 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer

Mehr

Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen

Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen Öffentlich-rechtliche Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Kleinwindkraftanlagen Rechtsanwalt Fabian Gerstner München, den 25.07.2012 Einführung praktische Bedeutung von Kleinwindkraftanlagen

Mehr

Bauordnungsrecht. RD Gerd Pfeffer

Bauordnungsrecht. RD Gerd Pfeffer Bauordnungsrecht RD Gerd Pfeffer Inhalte des Bauordnungsrechts Bauordnungsrecht LBO materielles Bauordnungsrecht Anforderungen an bauliche Anlagen formelles Bauordnungsrecht baurechtliches Verfahren Baurechtsbehörden

Mehr

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident

Mehr

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung*

Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* GemeindeSünching Schulstraße26 93104Sünching Bebauungs)*und*Grünordnungsplan* Höhäcker*III ** 1.*Änderung* Verfahrennach 13BauGB 16.12.2014 Verfasser: IngenieurgesellschaftmbH MichaelBurgauStr.22a 93049Regensburg

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XIII Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XIII I. Gesetzliche Grundlagen... 1... 1 1. 1012 1017 BGB... 1... 1 2. Erbbaurechtsverordnung... 2... 1 II. Normzweck... 2... 1 III. Begriff... 5... 1 IV.

Mehr

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau

B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort. Literaturverzeichnis Rz. Seite Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII A. Grundsätzliches 1 1 I. Was die HOAI regelt 1 1 II. Der preisrechtliche Charakter der HOAI 9 2 III. Schuldrechtliche Vorschriften

Mehr

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen Gliederung Problemstellung Typische Konfliktsituationen Rechtlicher Rahmen Richtwerte Praktische Maßnahmen Rechtliche Instrumente

Mehr

Newsletter 08/16. Bauordnung 2017

Newsletter 08/16. Bauordnung 2017 Dipl.-Ing. Joachim Wanjura Dipl.-Ing.(FH) Stefan Kaluza Newsletter 08/16 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure Beratende Ingenieure Von-der-Gablentz-Straße 19 D-13403 Berlin (Reinickendorf) Telefon

Mehr

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Universität Würzburg WS 2010/2011 Konversatorium für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht - Baurecht - Lösungsskizze - Fall 3 D könnte Klage zum zuständigen Verwaltungsgericht erheben. A. Sachurteilsvoraussetzungen

Mehr

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan WA Atzinger Feld III durch Deckblatt Nr. 1 Gemarkung Außernzell der Gemeinde Außernzell Fassung vom 09.05.2018 Gemeinde Außernzell Landkreis

Mehr

Wochenendhäuser im Außenbereich

Wochenendhäuser im Außenbereich Wochenendhäuser im Außenbereich Wochenendhäuser im Außenbereich unter dem Vorwand landwirtschaftlicher Nutzung" Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach 35 BauGB Neue Wege und Methoden zur Konfliktlösung

Mehr

Nachbarrechtliche Abbruchsanordnung wegen Verstoß gegen Abstandsflächen im Baurecht

Nachbarrechtliche Abbruchsanordnung wegen Verstoß gegen Abstandsflächen im Baurecht Nachbarrechtliche Abbruchsanordnung wegen Verstoß gegen Abstandsflächen im Baurecht Nachbarrechtliche Abbruchsanordnung wegen Verstoß gegen Abstandsflächen im Baurecht Die Entscheidung des VGH Mannheim

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden BauGB/BauNVO-Änderung 2017 Ferienwohnen, Dauerwohnen und Zweitwohnungen Zulässigkeit und Steuerung IV 26 Ortsplanung und Städtebau, Städtebaurecht BauGB 2017 - Änderungsanlässe

Mehr

Immissionsschutz in Bebauungsplänen

Immissionsschutz in Bebauungsplänen Dr. Karl-Wilhelm Porger, Universität Kaiserslautern Immissionsschutz in Bebauungsplänen Rechtsgrundlagen Planungserfordernisse Festsetzungsmöglichkeiten BAUVERLAG GMBH WIESBADEN UND BERLIN Inhaltsverzeichnis

Mehr

Simon/Busse BayBO Art. 6 Rn BAYERN.RECHT

Simon/Busse BayBO Art. 6 Rn BAYERN.RECHT Seite 1 von 6 BayBO Art. 6 Abstandsflächen, Abstände Dhom/Franz/Rauscher Simon/Busse, Bayerische Bauordnung Rn. 349-352 127. EL November 2017 Januar 2009 EL 93 b) Außenwände nicht länger als 16 m aa) Regelfall

Mehr