Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung

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1 2 Hamburg, Mai 2010 N U T Z E N ver.di Service GmbH Franz-Mehring-Platz Berlin Fakten zur gesetzlichen Rentenversicherung Wie wird die Altersrente ermittelt? Die gesetzliche Altersrente wird errechnet aus den Entgeltpunkten multipliziert mit dem Rentenwert. Bei den Entgeltpunkten handelt es sich um den persönlichen Renten-Kontostand. Zur Ermittlung der Entgeltpunkte wird das Bruttoarbeitsentgelt des/der Versicherten für jedes Jahr mit dem statistischen Durchschnitts-Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten verglichen. Verdient man in einem Jahr genau so viel wie der statistische Durchschnitt, gibt es einen Entgeltpunkt. Ist das persönliche Bruttoarbeitsentgelt niedriger als der statistische Durchschnitt, steht eine Null vor dem Komma, bei höhe ren Einkommen kommt mehr als ein Punkt auf das persönliche Renten-Konto. Maximal können ca. zwei Entgeltpunkte pro Jahr erworben werden. Am Ende des Erwerbslebens werden alle Entgeltpunkte zusammengezählt und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Für das Jahr 2010 beträgt das statistische Durchschnitts-Bruttoarbeitsentgelt ,00 Euro oder 2.666,92 Euro monatlich. Der Rentenwert wird für jedes Jahr neu festgesetzt (aktueller Rentenwert). Für 2010 beträgt er (im ersten Halbjahr) zum Beispiel für die alten Bundesländer 27,20 Euro. Beispiel: Bei der derzeitigen Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (vollendetes 65. Lebensjahr) erreicht die Standardrente ein/e Durchschnittsverdiener/-in mit 45 Versicherungsjahren und bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr. Das ist siehe oben der Fall, wenn ein/e Arbeitnehmer/in 45 Jahre lang jedes Jahr genauso viel verdient wie der Durchschnitt aller Beschäftigten (statistisches Durchschnitts-Arbeitsentgelt). Die Standardrente ermittelt sich im Jahr 2010 aus 45 Entgeltpunkten x 27,20 Euro Rentenwert = 1.224,00 Euro monatliche Rente. Seite 1 / 5

2 Durch die (schrittweise) Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (siehe unten) wird künftig die Standardrente von einem/r Durchschnittsverdiener/in mit 47 Versicherungsjahren und bei Rentenbeginn mit 67 erreicht. Dann ermittelt sich die Standardrente aus 47 Entgeltpunkten x 27,20 Euro Rentenwert (Jahr 2010) = 1.278,40 Euro monatliche Rente. Was bedeutet die Regelaltersgrenze 67 für eine vorgezogene Altersrente? Die Regelaltersrente erhält derzeit der / die Versicherte, wenn er / sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres (derzeitige gesetzliche Regelaltersgrenze) die Altersrente in Anspruch nimmt. Wird von langjährig Versicherten (Wartezeit 35 Versicherungsjahre) die vorgezogene Altersrente in Anspruch genommen (möglich ab dem vollendeten 63. Lebensjahr), treten durch fehlende Beitragsjahre und Abschläge Rentenverluste ein. Ab dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, vgl. Kasten. Die Regelaltersrente erhält dann der / die Versicherte, wenn er/sie mit Vollendung des 67. Lebensjahr die Altersrente in Anspruch nimmt (das gilt für die Geburtsjahrgänge ab 1964; für ältere Geburtsjahrgänge siehe nachstehende Tabelle). Besonders langjährig Versicherte (Wartezeit 45 Pflichtbeitragsjahre) können auch künftig beim Rentenbeginn mit 65 abschlagsfrei eine Altersrente erhalten ihnen fehlen zwei Beitragsjahre. Anders ist die Situation im Normalfall : Bei der vorgezogenen Altersrente durch langjährig Versicherte werden die Rentenverluste durch die Anhebung der Regelaltersgrenze erheblich größer. Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Geburtsjahr Anheben um Jahre / Monat Rentenbeginn Geburtsjahr Anheben um Jahre / Monat Rentenbeginn / / / / / / / / / 09 Mrz 2012 Apr 2013 Mai 2014 Jun 2015 Jul 2016 Aug 2017 Sep 2018 Okt 2019 Nov / / / / / / / / / 00 Dez 2021 Jan 2023 Feb 2024 Apr 2025 Jun 2026 Aug 2027 Okt 2028 Dez 2029 Feb 2031 Seite 2 / 5

3 Wie kommt das sinkende Rentenniveau zustande? In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber mehrere Rentenminderungsfaktoren ein geführt (vgl. Information 1), die sich zurzeit noch nicht spürbar auf die Rentenhöhe auswirken, aber in einigen Jahren zu einem sinkenden Rentenniveau führen werden. Besonders bei den Rentenanpassungen spielen künftig die so genannten Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass die Lohnentwicklung des Vorjahres nicht mehr wie früher vollständig an die Rentner weitergegeben wird oder dass Rentenerhöhungen sogar ganz ausfallen. Dämpfungsfaktoren sind der Riesterfaktor Nachhaltigkeitsfaktor Schutzklausel/Nachholfaktor Der Riesterfaktor ist ein Kürzungsfaktor, der mit der Rentenreform 2001 eingeführt wurde. Er soll die Belastungen, die den Arbeitnehmern/-innen durch den Aufbau einer RiesterRente entstehen, auf die Rentenanpassungen übertragen. Angelehnt an die Fördertreppe bei der RiesterRente liegt auch dem Riesterfaktor eine Stufenregelung zugrunde, die so genannte Riestertreppe. Die Stufen der Riestertreppe (Altersvorsorgeanteil) sollen bis 2012 in Schritten von 0,5 Prozentpunkten auf vier Prozent steigen. In der Rentenanpassungsformel führt das jährlich zu einer Anpassungskürzung. Um eine höhere Rentenanpassung zu erreichen, ist in den Jahren 2008/09 der Riesterfaktor ausgesetzt worden. In den Jahren 2011 und 2013 soll er nachgeholt werden. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde mit der Rentenreform 2004 eingeführt. Er soll bei den Rentenanpassungen das zahlenmäßige Verhältnis von Rentenbeziehern und Beitragszahlern berücksichtigen. Wenn die Zahl der Beitragszahler gegenüber der Zahl der Rentenbezieher steigt, so hat der Nachhaltigkeitsfaktor eine positive Wirkung auf die Rentenanpassungen, weil der Rentenversicherung höhere Einnahmen zufließen. In den Jahren 2007 und 2008 war dies wegen der günstigen Entwicklungen am Arbeitsmarkt der Fall. Absehbar ist aber, dass sich längerfristig das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Beitragszahler/-innen und Rentenbezieher/-innen aufgrund der erwarteten demografischen Entwicklung verändert und die Zahl der Rentner/-innen gegenüber der Zahl der Beitragszahler/-innen steigt. Der Nachhaltigkeitsfaktor wirkt dann negativ und führt zu Kürzungen bei den Rentenanpassungen. Seite 3 / 5

4 Die Schutzklausel, 2005 eingeführt, soll negative Rentenanpassungen durch Riesterund Nachhaltigkeitsfaktor verhindern. Im Falle eines Falles sollen damit die negativen Wirkungen des Riester- und des Nachhaltigkeitsfaktors auf Null begrenzt und für die Rentenanpassung eine Nullrunde bewirkt werden. Der Nachholfaktor (Anpassungsfaktor) aus dem Jahre 2007 soll wiederum die Wirkungen der Schutzklausel einschränken. Er ist ein Kürzungsfaktor. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die durch die Schutzklausel verhinderten Anpassungskürzungen nachgeholt werden. Hierzu werden die wegen der Schutzklausel nicht realisierten Minus anpassungen als Ausgleichsbedarf gesammelt. Die Rentenanpassungen sollen ab 2011 mit dem Nachholfaktor so lange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf ab gebaut ist. Was bewirkt die Rentenverluste bei der vorgezogenen Altersrente mit 63? Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben aus verständlichen meist gesundheitlichen Gründen ein Interesse daran, zu vertretbaren materiellen Bedingungen vor Vollendung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Arbeitsleben auszusteigen. Bisher lag die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 65 Jahren. Bei dieser Regelaltersgrenze haben viele Beschäftigte die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ab dem vollendeten 63. Lebensjahr in Anspruch genommen: Sie haben dabei bereits erhebliche finanzielle Einbußen von rund elf Prozent in Kauf genommen Rentenabschläge vom 63. bis 65. Lebensjahr = 24 Monate x 0,3 Prozent = 7,2 Prozent, plus zwei fehlende Beitragsjahre = rd. 11 Prozent. Auch weiterhin können langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren die vorgezogene Altersrente ab 63 erhalten. Mit der vom Gesetzgeber beschlossenen Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze von 65 auf 67 verschlechtern sich in Zukunft allerdings für langjährig Versicherte die materiellen Aussichten. Höhere Rentenverluste als bisher sind die Ursache. Die Rentenverluste setzen sich zusammen aus Rentenabschlägen für die Zeit vom 63. bis zum 67. Lebensjahr (48 Monate x 0,3 Prozent = 14,4 Prozent) und vier fehlenden Beitragsjahren, so dass ab Geburtsjahrgang 1964 insgesamt Rentenverluste von ca. 22 Prozent entstehen (bei den früheren Geburtsjahrgängen sind durch die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die Rentenverluste geringer). Fazit: Diese Rentenverluste werden dazu führen, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich eine vorgezogene Altersrente ab 63 finanziell ohne zusätzliche finanzielle Absicherung nicht mehr leisten können. Seite 4 / 5

5 Zum Weiterlesen: Information 1: Information 3: Information 4: Information 5: Die Alterssicherung: Gestern Heute Morgen Die Zusatzversorgung der FHH Vorgezogene Altersrente Verluste bei der Rente und der Zusatzversorgung Entgeltumwandlung Versorgungslücken schließen und Rentenverluste ausgleichen Diese Information wurde von u.di Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.v. für die ver.di Service GmbH erarbeitet. Sie darf ohne Einverständnis von u.di nicht reproduziert und weiterverwendet werden, auch nicht auszugsweise. Mitarbeit und Gestaltung: gfp-köln Seite 5 / 5

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