Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
|
|
- Theresa Jaeger
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDE MENZIKEN Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Die Funktionsbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf beide Geschlechter Beitragsreglement Kinderbetreuung Seite 1 von 7
2 Die Einwohnergemeinde Menziken beschliesst gestützt auf 4 Abs. 2 des Kinderbetreuungsgesetzes in Verbindung mit 20 Abs. 2 lit. i des Gesetzes über die Einwohnergemeinden: 1. Grundsatz Die Gemeinde Menziken unterstützt Eltern mit einem finanziellen Beitrag an die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung nach dem Prinzip der Subjektfinanzierung nach Normkostenmodell. 2. Anwendungsbereich Dieses Reglement findet Anwendung bei Kinderbetreuungs-Institutionen, die über eine Betriebsbewilligung verfügen. Dazu gehören Tagesstätten für Vorschulkinder, Tagesstätten für Schulkinder sowie weitere vergleichbare Angebote. Der Standort der Kinderbetreuungs- Institution kann auch ausserhalb der Gemeinde Menziken liegen. Der Gemeinderat kann Kriterien zur Qualifikation einer Institution erlassen und Beiträge von der Erfüllung dieser Kriterien abhängig machen. 3. Anspruch, Umfang, Auszahlung und Verwirkung 3.1 Anspruch auf finanzielle Unterstützung unter gewissen Voraussetzungen haben die sorgeberechtigten Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil mit Wohnsitz in der Gemeinde Menziken, wenn auch die Kinder Wohnsitz in Menziken haben. 3.2 Der Gemeindebeitrag für Kinderbetreuung wird bis zum Austritt aus der obligatorischen Schulpflicht gewährt und bezieht sich auf die effektiven Betreuungsleistungen. Massgebend sind die Ansätze vom Verein Kindertagesstätte Menziken (Normkosten). Besucht ein Kind eine andere Kinderbetreuungs-Institution, werden als Basis für die Reduktion die effektiv anfallenden Kosten angerechnet, höchstens jedoch max. die Kosten, die in der Kita Menziken anfallen würden. 3.3 Der Gemeindebeitrag ist abgestuft und richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern (Höhe des steuerbaren Einkommens und des steuerbaren Vermögens). Basis für die Berechnung bildet die letzte rechtskräftige Veranlagung. Die Gesuchstellenden und ihre Partner verpflichten sich, ihre jährliche Steuererklärung jeweils fristgerecht, spätestens jedoch bis zum 30. April jeden Jahres einzureichen. Beitragsreglement Kinderbetreuung Seite 2 von 7
3 3.4 Die Berechnung des steuerbaren Einkommens erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie der Anspruch auf Prämienverbilligung gemäss der jeweils gültigen Regelung des kantonalen Einführungs-Gesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KGV) berechnet wird. Zurzeit lautet 6 EG KVG wie folgt: 1 Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, wenn die Richtprämie einen prozentualen Anteil des massgebenden Einkommens übersteigt. Bei Mehrpersonenhaushalten werden die Richtprämien der einzelnen Haushaltsmitglieder zusammengezählt. 2 Das massgebende Einkommen besteht aus dem bereinigten steuerbaren Einkommen, zuzüglich einem Fünftel des steuerbaren Vermögens des massgebenden Steuerjahres, abzüglich eines Einkommensabzugs. 3 Das bereinigte steuerbare Einkommen entspricht dem rechtskräftig veranlagten steuerbaren Einkommen ohne Berücksichtigung: a) der Abzüge für Liegenschaftsunterhaltskosten, soweit sie über dem Pauschalabzug liegen, b) der Abzüge für Einkaufsbeiträge an die Säule 2 und Beiträge an die Säule 3a, c) der Abzüge für freiwillige Zuwendungen, d) der Abzüge für Zuwendungen an politische Parteien, e) der Abzüge für Verluste früherer Geschäftsjahre bei Selbstständigerwerbenden, f) des zusätzlichen Sozialabzugs für tiefe Einkommen 4 Einkommen, das im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens gemäss den Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGS) vom 17. Juni 2005 versteuert wird, wird zum bereinigten steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. 5 Bei Personen, die keiner Einrichtung der beruflichen Vorsorge (Säule 2) angehören, werden Beiträge an die Säule 3a in Abweichung von Absatz 3 lit. b nur soweit aufgerechnet, als sie einen vom Regierungsrat durch Verordnung festzulegenden Prozentsatz des Nettoerwerbseinkommens übersteigen. 3.5 Mit der Gesuchstellung wird von den Gesuchstellenden und ihren Partnern automatisch die Einwilligung zur Einsichtnahme in ihre wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse erteilt, damit die Berechnung des Anspruchs aus diesem Reglement vorgenommen werden kann. 3.6 Wer einen Anspruch auf einen Gemeindebeitrag geltend machen will, hat diesen mit dem offiziellen Formular bei der Abteilung Steuern der Gemeinde Menziken zu beantragen. 3.7 Gesuchstellende und ihre Partner haben den Betreuungsbeitrag vollumfänglich und fristgerecht an die Betreuungsinstitution zu bezahlen. Gemeindebeiträge werden nur gegen Vorweisung des Zahlungsnachweises an die Gesuchsteller ausbezahlt. Beitragsreglement Kinderbetreuung Seite 3 von 7
4 3.8 Auf Grund der Anspruchsberechnung ist die Abteilung Finanzen berechtigt, die Auszahlung des Gemeindebeitrags an die Gesuchstellenden vorzunehmen. Der Anspruch kann mit fälligen Forderungen der Gemeinde oder ihren Unternehmungen verrechnet werden. Widerrechtlich bezogene Leistungen sind rückerstattungspflichtig. 3.9 Rechnungen für die Betreuungskosten müssen der Abteilung Steuern mit Zahlungsnachweis spätestens ein Jahr, nachdem sie ausgestellt wurden, zur Berechnung des Unterstützungsbeitrags eingereicht werden. Massgebend ist das Rechnungsdatum. 4. Tarifsystem Der Tarif orientiert sich an den Kosten des Betreuungsangebots der Kita Menziken. Die Berechnung des Unterstützungsbeitrags basiert auf folgenden Grundlagen: 4.1 Massgebend ist das gesamte steuerbare Einkommen zuzüglich 50 % des steuerbaren Vermögens a) von in ungetrennter Ehe oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Eltern oder Stiefeltern (auch wenn diese zwei Wohnsitze begründen) b) von im gleichen Haushalt lebenden, nicht verheirateten Eltern (Konkubinat) c) vom Elternteil, der vom anderen Elternteil getrennt lebt und unabhängig vom Zivilstand die elterliche Sorge zugeteilt erhalten hat (Art. 133 und Art. 298 Abs. 1 oder Art. 298a ff ZGB) d) von geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (Art. 133, Art. 296 Abs. 2, Art. 298 Abs. 2 und Art. 298a ff ZGB) unabhängig davon, welcher Elternteil die Obhut der Kinder tatsächlich ausübt und welcher Elternteil den Betreuungsvertrag mit der Betreuungseinrichtung eingeht e) von im gleichen Haushalt lebenden Partnern mit Kindern aus einer früheren Beziehung oder Ehe (Patchwork-Familie), wenn sie seit mindestens zwei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen oder ein gemeinsames Kind bekommen. Beitragsreglement Kinderbetreuung Seite 4 von 7
5 4.2 Der Beitrag der Gemeinde beträgt: TS Bei einem steuerbaren Einkommen Gemeindebeitrag von CHF bis CHF A % B % C % D % E % 5. Besondere Berechnungsgrundlagen 5.1 Eltern, die der Quellensteuer unterstehen, haben jährlich eine Kopie der jeweils aktuellsten Einkommensnachweise oder eine Kopie der Veranlagung des Kantonalen Steueramts einzureichen. 5.2 Falls wegen Zuzugs nach Menziken keine Steuerdaten bestehen, haben die Gesuchsteller eine Kopie der letzten definitiven Steuererklärung der früheren Wohngemeinde einzureichen. 5.3 Gesuchsteller, deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Zeit von Trennung oder Scheidung noch nicht geregelt sind, haben eine Kopie der jeweils aktuellsten Einkommens- und Vermögensnachweise analog der Steuererklärungen und eine Kopie des Dispositivs des Trennungs- oder Scheidungsurteils einzureichen. 6. Berechnung des massgebenden Gesamteinkommens Die Berechnung des massgebenden Gesamteinkommens erfolgt durch die Abteilung Steuern: 6.1 Beim erstmaligen Gesuch nach der letzten rechtskräftigen Veranlagung. 6.2 Durch eine Neuberechnung auf Grund der neuen Veranlagung. 6.3 Die Gemeinde kann zu Kontrollzwecken bei Institutionen Auskünfte einholen, insbesondere über die effektiven Betreuungstage. Beitragsreglement Kinderbetreuung Seite 5 von 7
6 7. Sonderregelungen in Härtefällen Auf ein schriftliches und begründetes Gesuch hin kann der Gemeinderat bei Härtefällen ausnahmsweise Abweichungen von den Bestimmungen dieses Reglements bewilligen. 8. Weitere Beiträge der Gemeinde an die familienergänzende Kinderbetreuung Der Gemeinderat kann auf Antrag zusätzliche finanzielle Unterstützung direkt an Menziker Betriebe bewilligen (Objekt bezogene Beiträge). Die entsprechenden Kosten sind im Budget zu berücksichtigen. 9. Rechtsmittel Bei Streitigkeiten entscheidet der Gemeinderat. Gegen den Entscheid des Gemeinderates kann innert 30 Tagen beim Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, Aarau, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. 10. Inkraftsetzung 10.1 Dieses Reglement tritt auf den 01. Januar 2018 in Kraft Alle früheren Erlasse werden aufgehoben und durch das vorliegende Reglement ersetzt. GEMEINDERAT MENZIKEN Annette Heuberger Gemeindeammann Heinz Gloor Gemeindeschreiber 5737 Menziken, xx. xxxx 2017 S:\Gemeinderat\Kanzlei\kibe reglement docx Beitragsreglement Kinderbetreuung Seite 6 von 7
7 Genehmigung Gemeindeversammlung Von der Einwohnergemeindeversammlung Menziken beschlossen am 08. November NAMENS DES GEMEINDERATES Gemeindeammann: Gemeindeschreiber: Annette Heuberger Heinz Gloor 5737 Menziken, xx. xxxx 2017 Beitragsreglement Kinderbetreuung Seite 7 von 7
Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Version 1.0 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 Grundsatz... 3 Anwendungsbereich... 3 2. ANSPRUCH, UMFANG...
Mehrreinach.ag R e g l e m e n t über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende
reinach.ag R e g l e m e n t über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Die Einwohnergemeinde Reinach beschliesst gestützt auf 4 Abs. 2 des Kinderbetreuungsgesetzes in Verbindung
MehrGEMEINDE LEIMBACH. Reglement. über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
GEMEINDE LEIMBACH Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Leimbach Inhaltsverzeichnis Seite
MehrReglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
G E M E I N D E U N T E R E N T F E L D E N Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung gültig ab 1. Januar 2018 Der Gemeinderat Unterentfelden erlässt gestützt
MehrReglement über die Beiträge der Gemeinde Würenlingen an die Betreuungskosten der Tagesstrukturen in Würenlingen (Beitragsreglement Tagesstrukturen)
Reglement über die Beiträge der Gemeinde Würenlingen an die Betreuungskosten der Tagesstrukturen in Würenlingen (Beitragsreglement Tagesstrukturen) Dieses Reglement tritt auf den 1. August 2013 in Kraft
MehrReglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Gültig ab 1. Januar 2015 Gestützt auf 39 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention vom
MehrReglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007
Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 19. März 2007 Stand Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz 2 Personenbezeichnung
MehrGEMEINDE JONEN. Reglement. über die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Jonen. an die familienergänzende Kinderbetreuung. (Elternbeitragsreglement)
GEMEINDE JONEN Reglement über die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Jonen an die familienergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement) Gestützt auf das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung
MehrReglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement)
Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) vom 8. Dezember 2017 gültig ab 1. August 2018 1 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsatz... 3 2. Anwendungsbereich...
MehrReglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 08.06.2018. Dieser Beschluss ist am 16.07.2018 in Rechtskraft erwachsen.
MehrG E M E I N D E N E U E N H O F. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR)
G E M E I N D E N E U E N H O F Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom 1. Juli 2016 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 3 Grundsatz 3 Personenbezeichnung
MehrReglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Stand Gemeindeversammlungsvorlage 4. November 07 Inhaltsverzeichnis Kapital Seite I. Allgemeine Bestimmungen Grundsätze Personenbezeichnung
MehrG E M E I N D E E L F I N G E N. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
G E M E I N D E E L F I N G E N Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz Personenbezeichnung II. Anspruch,
MehrREGLEMENT. über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) - gültig ab 1.
REGLEMENT über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsreglement) - gültig ab. August 08 - Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Grundsatz 3
MehrGemeinde Laufenburg. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Gemeinde Laufenburg Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Stand. Oktober 07 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen Grundsatz Personenbezeichnung II.
Mehrkallern.ch R e g l e m e n t Über die familienergänzende Kinderbetreuung
kallern.ch R e g l e m e n t Über die familienergänzende Kinderbetreuung Die Einwohnergemeinde Kallern beschliesst, gestützt auf 4 Abs. 2 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz,
MehrReglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 4. November 07 Die Gemeindeversammlung
MehrAusführungsbestimmungen zum Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung
GEMEINDE BUTTWIL Aargau 056 675 10 70 056 675 10 75 kanzlei@buttwil.ch www.buttwil.ch Ausführungsbestimmungen zum Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung Gültig ab 1. August 2018 Inhaltsverzeichnis
MehrElternbeitragsreglement
Genehmigt vom Gemeinderat am.0.08 Allgemein 3 Zielsetzung 3 3 Anspruchsberechtigung 4 4 Besondere Anspruchsberechtigung 4 5 Antragsstellung 5 6 Massgebendes Einkommen 6 7 Berechnungsgrundlage 7 8 Quellenbesteuerung
MehrAusführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
MehrVollziehungsverordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse
Vollziehungsverordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten (KiBe-Verordnung) vom XX.XX.2016 Stand: 14. April 2016 Vollziehungsverordnung über Beiträge an Betreuungsverhältnisse
MehrReglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Seite Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine
MehrG E M E I N D E E G G E N W I L
G E M E I N D E E G G E N W I L Reglement über die Unterstützungsbeiträge der Gemeinde Eggenwil an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement, EBR) vom 15. Juni 2018 Die
MehrBEITRAGSREGLEMENT AN KOSTEN FAMILIENERGÄNZENDER KINDERBETREUUNG
BEITRAGSREGLEMENT AN KOSTEN FAMILIENERGÄNZENDER KINDERBETREUUNG (Kindertagesstätten-Subventionsreglement) 05 Stand. Dezember 05 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Allgemeiner Grundsatz Personenbezeichnungen
MehrElternbeitrags-Reglement für die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Mandach
G E M E I N D E Gemeinderat M A N D A C H 5318 Mandach Tel. 056 284 11 41 gemeindekanzlei@mandach.ch für die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Mandach Anhang I zum Kinderbetreuungs-Reglement
MehrAusführungsbestimmungen zum Reglement über die familienergänzende
Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Aktenauflage für Einwohnergemeindeversammlung vom 4. November 07 Genehmigt durch den Gemeinderat am: XXX In Kraft ab: 0.
MehrGemeinde 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg
Gemeinde 8964 Rudolfstetten-Friedlisberg Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom 1. August 2018 Ausführungsbestimmungen Der Gemeinderat
MehrReglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung - Pilotphase
G E M E I N D E U N T E R K U L M Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung - Pilotphase gültig ab 0. August 05 Genehmigungs-Exemplar Inhaltsverzeichnis I ALLGEMEINE
MehrKindertagesstätten Elternbeitragsreglement für den Vorschulbereich
Kindertagesstätten Elternbeitragsreglement für den Vorschulbereich vom 2. Dezember 2014 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Grundlage Der Gemeinderat Rorbas erlässt, gestützt auf 6 der Verordnung über die familienergänzende
MehrStadt Bremgarten. Reglement. über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR)
Stadt Bremgarten Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom I.August 2017 Reglement über die Gemeindebeiträqe an die familienergänzende Kinderbetreuunq s****
MehrGemeinde Mülligen. Elternbeitragsreglement
Gemeinde Mülligen Elternbeitragsreglement Gestützt auf das Kinderbetreuungsreglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Mülligen vom.. erlässt der Gemeinderat Mülligen
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeR)
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeR) vom 23. November 2017 Kinderbetreuungsreglement der Gemeinde Rothrist vom 23. November 2017 Seite 2 Gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch
MehrAusführungsbestimmungen
Stadt Bremgarten Ausführungsbestimmungen Zum Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom I.August 2017 Ausführungsbestimmungen Der Stadtrat Bremgarten erlässt
MehrReglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung Gültig ab 1. Januar 2016 Gestützt auf 39 des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention vom
MehrElternbeitragsreglement. (Anhang zum Kinderbetreuungsreglement)
Elternbeitragsreglement (Anhang zum Kinderbetreuungsreglement) 2018 Gestützt auf das Kinderbetreuungsreglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Seon vom 24.11.2017 erlässt
MehrBeitragsverordnung. der Stadt Bülach
Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 31. August 2015 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrGEMEINDE KAISTEN REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG
GEMEINDE KAISTEN REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG Ausgabe 08 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... Personen- und Funktionsbezeichnungen... Inhalt... Ziele... Begriffe... 5
MehrEINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH BEITRAGSREGLEMENT FÜR FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG. Stand September 2017
BEITRAGSREGLEMENT FÜR FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG 08 Stand September 07 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Allgemeiner Grundsatz Personenbezeichnungen II. Anspruch, Umfang, Berechnung
MehrElternbeitragsreglement
Elternbeitragsreglement vom 0. Juni 07 Der Gemeinderat von Fehraltorf, gestützt auf der Verordnung über Beiträge an private Kindertagesstätten, beschliesst: I. Grundsätze und Anwendungsbereich Grundsätze
MehrElternbeitragsreglement
Elternbeitragsreglement 07 Gestützt auf das Kinderbetreuungsreglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung erlässt der Gemeinderat folgende Richtlinien: Art. Allgemeines Das Elternbeitragsreglement
MehrElternbeitragsreglement der Gemeinde Tägerig
Elternbeitragsreglement der Gemeinde Tägerig Gestützt auf das Kinderbetreuungsreglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung erlässt der Gemeinderat folgende Richtlinien: 1 Allgemein
MehrGemeinde Bottenwil. Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Bottenwil
Gemeinde Bottenwil Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Bottenwil Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 4 II. III. IV. Betreuungsbeiträge 5 - Schlussbestimmungen
MehrGEMEINDE OBERMUMPF. Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.
GEMEINDE OBERMUMPF Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 0. Januar 08 Gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 0) vom 0. Dezember 907, die eidgenössische Verordnung
MehrGemeinde Weisslingen. Beitragsreglement
Gemeinde Weisslingen Beitragsreglement der Gemeinde Weisslingen für familienergänzende Betreuung (FEB) / schulergänzende Tagesstrukturen der Kita Tagesstern Weisslingen GmbH (Gemeindebeitragsreglement)
MehrReglement über die familienergänzende. der Einwohnergemeinde Hellikon
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Hellikon Inkrafttreten: 1. August 2018 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Hellikon
MehrEinwohnergemeinde Egerkingen. Reglement über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Einwohnergemeinde Egerkingen Reglement über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Gültig ab. Januar 09 Inhaltsverzeichnis Zweck... Geltungsbereich...
MehrBeitragsverordnung. der Stadt Bülach. über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Stadt Bülach Beitragsverordnung der Stadt Bülach über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung vom 11. Dezember 2017 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrReglement für die Ausrichtung von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung. (gültig ab 1. August 2018)
Reglement für die Ausrichtung von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (gültig ab 1. August 2018) Der Einwohnerrat der Gemeinde Buchs erlässt, gestützt auf das Gesetz über die
MehrReglement über die familienergänzende
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Einwohnergemeinde, Alte Rebenstrasse 6, 4 Münchwilen T 06 866 60 0, F 06 866 60 9, gemeinde@muenchwilen-ag.ch Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen
MehrVerordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen an die Betreuungskosten des Vereins Tagesfamilien Therwil
Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen an die Betreuungskosten des Vereins Tagesfamilien Therwil vom 8. Dezember 008 (überarbeitete Fassung vom. April 08) Verordnung zur Leistung von Gemeindebeiträgen
MehrReglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Urdorf 2012) vom 30.
Reglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Urdorf 2012) vom 30. November 2011 Gültig ab 1. Juli 2012 Inhaltsverzeichnis Seite I. Anwendungsbereich
MehrReglement über die Beteiligung der Gemeinde Ehrendingen an den Elternbeiträgen bei
Reglement über die Beteiligung der Gemeinde Ehrendingen an den Elternbeiträgen bei Tagesstrukturen Ehrendingen, Verein Chinderhuus Surbtal, übrigen Kindertagesstätten, Tagesfamilien sowie Musikschule Ehrendingen
MehrDer Kinderclub wird nicht gewinnorientiert betrieben und steht primär den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Elsau zur Verfügung.
Beitragsreglement Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1. Grundsätze... 3 2. Berechnung des Beitrages... 3 3. Berechnungsgrundlagen... 3 4. Tarife... 4 5. Monatspauschale... 4 6. Platzierung mehrerer
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Wegenstetten vom. November 07 Gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch
MehrElternbeitragsreglement für familienergänzende Kinderbetreuung
Elternbeitragsreglement für familienergänzende Kinderbetreuung Gültig ab 1. Januar 2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Grundsatz 3 2 Anwendungsbereich 3 II. Beitrag, Umfang 4
MehrGemeinde Eiken. Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Gemeinde Eiken Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 0. Dezember 07. Vom Gemeinderat beschlossen am 0.0.07 Der Gemeindeammann a.i. Sign. Christoph
MehrElternbeitragsreglement (Anhang zum Kinderbetreuungsreglement)
Schafisheim Elternbeitragsreglement (Anhang zum Kinderbetreuungsreglement) gültig ab l. August 2018 gemäss Beschluss der Einwohnergemeindeversammlungvom 24. November 2017 Inhalt l. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.
MehrElternbeitragsreglement Gemeinde Volken zur Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (KITA-Verordnung)
Elternbeitragsreglement Gemeinde Volken zur Verordnung über die Beiträge an die familienergänzende, vorschulische Kinderbetreuung (KITA-Verordnung) vom 03. November 2014 Allgemeine Bestimmungen Grundlage
MehrElternbeitragsreglement der Gemeinde Mägenwil
Elternbeitragsreglement der Gemeinde Mägenwil Gestützt auf das Kinderbetreuungsreglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung erlässt die Gemeindeversammlung folgende Richtlinien: 1 Allgemein
MehrGemeinde Safenwil. Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Gemeinde Safenwil Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Gültig ab 0.08.08 Die Einwohnergemeinde Safenwil erlässt, gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch vom 0. Dezember 907, die
MehrNiederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau
Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau Leitfaden zur Antragstellung von Betreuungsgutscheinen Gültig ab 1. August 2016 Gemeinderat Niederlenz Finanzverwaltung Mühlestrasse 2 5702 Niederlenz
MehrReglement. über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung 2017 - 2 - Gestützt auf Art. 316 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) vom 10. Dezember 1907, die eidgenössische Verordnung über die Aufnahme
MehrReglement Familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeR)
Reglement Familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeR) Beschlossen von der Gemeindeversammlung am 4. November 07 Gemeinde Abtwil Inhaltsverzeichnis A. Gegenstand und Geltungsbereich...3 B. Allgemeine Bestimmungen...3
Mehrfamilienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Inhalt 3 Art. 2 Ziele 3 Art. 3 Begriffe 4 Art. 4 Unterstützung durch die Einwohnergemeinde Sisseln
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 24. November 2017 1 Inhaltsverzeichnis Seite A. Gegenstand und Geltungsbereich 2 Allgemeines 2 B. Allgemeine Bestimmungen 2 Zweck 2 Angebot 2 Anforderungen
MehrVerordnung über die Unterstützungsbeiträge an Eltern (Tarifordnung) der Gemeinde Fahrwangen
Verordnung über die Unterstützungsbeiträge an Eltern (Tarifordnung) der Gemeinde Fahrwangen vom 0. Oktober 07 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... Art. Grundlage... Art. Grundsätze... Art.
MehrElternbeitragsreglement. zur Verordnung über familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen und in Tagesfamilien (KIBE-Verordnung)
Elternbeitragsreglement zur Verordnung über familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen und in Tagesfamilien (KIBE-Verordnung) vom 0. Dezember 04 I. Allgemeine Bestimmungen Grundlage Art.
MehrBoniswil. am Hallwilersee. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. (Elternbeitragsreglement)
Boniswil am Hallwilersee Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (Elternbeitragsreglement) vom 28. November 2017 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen
MehrBEITRAGSREGLEMENT TAGESSTRUKTUREN
BEITRAGSREGLEMENT TAGESSTRUKTUREN gültig ab 1. August 2017 Hort und stisch Massjuchert und Brüttiburg Hort und stisch Wangen Inhalt 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundsätze... 3 3 Elternbeiträge... 3 3.1 Module,
MehrVerordnung über die Unterstützungsbeiträge an Eltern (KIBE-Tarifordnung) vom 27. November 2017
Verordnung über die Unterstützungsbeiträge an Eltern (KIBE-Tarifordnung) vom 7. November 07 Seite von 7 Der Gemeinderat Sarmenstorf erlässt gestützt auf 4 das Reglement über Beiträge an Betreuungsverhältnisse
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Uerkheim
Gemeinde Uerkheim Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Uerkheim vom 24. November 2017 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Uerkheim Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrVerordnung über die Unterstützungsbeitrage an Eltern (Tarifordnung) der
Gemeinde l. Verordnung über die Unterstützungsbeitrage an Eltern (Tarifordnung) der Gemeinde Fahrwangen vom 02. Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... """... 3 Art. l Grundlage...-
MehrGemeinde Egg Reglement für Elternbeiträge an die Tagesstrukturen
Gemeinde Egg Reglement für Elternbeiträge an die Tagesstrukturen (4. April 2016) Inhaltsverzeichnis Seite A. Einleitung 3 B. Grundsätze 3 C. Geltungsbereich 3 D. Berechnung des Elternbeitrags 3 Art. 1
MehrEinwohnergemeinde Dornach
Einwohnergemeinde Dornach REGLEMENT KINDERTAGESSTRUKTUREN (Familienergänzende Kinderbetreuung) Inhaltsverzeichnis: Zweckbestimmung Organisation Beitragsleistungen in Form von Unterstützungsbeiträgen Anspruchsberechtigte
MehrElternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung
540.000 Elternbeitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung (EBR Wettingen) Vom 9. September 2010 Der Einwohnerrat, gestützt auf Art. 19 lit. e der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde
MehrReglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement,
Reglement über Beiträge der Eltern an die familienergänzende Betreuung (Elternbeitragsreglement, EBR Birmensdorf 2014) Gültig ab 1. Januar 2014 (ersetzt EBR vom 1. Juli 2013) Seite 1 von 7 Seite 2 Der
MehrTarifordnung der KiTa Pusteblume
Tarifordnung der KiTa Pusteblume 1 Berechnungsgrundlagen für den Elternbeitrag 1.1. Für die Berechnung des Elternbeitrages wird in der Regel auf die letzte definitive Veranlagung der Staatsund Gemeindesteuern
MehrGEMEINDE MÜHLAU. REGLEMENT familienergänzende Kinderbetreuung. Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 29. Mai 2018
GEMEINDE MÜHLAU REGLEMENT familienergänzende Kinderbetreuung Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am 29. Mai 2018 Gültig ab 01. August 2018 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand und Geltungsbereich
MehrElternbeitragsreglement (EBR)
Elternbeitragsreglement (EBR) Die Einwohnergemeinde Mellingen erlässt gestützt auf das Kinderbetreuungsreglement über die familienund schulergänzende Kinderbetreuung vom. November 07 und des Gesetzes über
MehrKinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement
Gemeinde Villnachern Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement Genehmigt an der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 gültig ab 1. August 2018 Inhaltsverzeichnis Paragraph Inhalt Seite Rechtsgrundlagen
MehrTarifreglement Familien- und schulergänzende Betreuung Schule Männedorf
Tarifreglement Familien- und schulergänzende Betreuung Schule Männedorf Ressort / Abteilung: Bildung / FSB Gültig ab: 1. August 2017 SR 2.6.102 Version: 002 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und
MehrReglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung Genehmigt durch die Gemeindeversammlung am: 4. November 07 In Kraft ab: 0. August 08 Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich... Allgemeines...
MehrBeitragsreglement. für die familienergänzende Betreuung (Kinder im Vorschulalter)
Beitragsreglement für die familienergänzende Betreuung (Kinder im Vorschulalter) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rechtsgrundlage 4 2. Grundsätze 4. Anwendungsbereich 4 4. Anspruchsberechtigung 5 4.1. Massgebendes
MehrKinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement
GEMEINDE BIRRWIL KANTON AARGAU Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement K I N D E R B E T R E U U N G S R E G L E M E N T 1 Rechtsgrundlage 1.1 Bundesebene 1.1.1 Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) Art.
Mehr