Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber zum Schulhalbjahr 2018/2019

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1 Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber zum Schulhalbjahr 2018/2019 Allgemeines Das Einstellungsverfahren für Lehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte zum Schuljahr 2018/2019 wird durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zentral geführt. Einstellungen erfolgen in den Schularten Grund-, Ober- und Förderschulen, Gymnasien sowie in den berufsbildenden Schulen. Die Personalvertretung sowie die Schwerbehindertenvertretung werden nach Maßgabe des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes bzw. des SGB IX beteiligt. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel sowie auf der Grundlage der schulartspezifischen Bedarfslisten der Standorte des LaSuB. Bewerbergruppen (BG) Bewerberinnen und Bewerber mit 1) I. und II. Staatsprüfung, 2) mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) und Staatsprüfung für ein Lehramt/Höheres Lehramt oder 3) mit einem gleichwertigen Lehrerabschluss oder mit einer pädagogischen Ausbildung nach den Ausbildungsbestimmungen der ehemaligen DDR bilden die Bewerbergruppe A. Dabei werden sowohl Absolventen sächsischer Lehrerausbildungseinrichtungen als auch aus anderen Bundesländern und Lehrkräfte mit einem anerkannten oder gleichgestellten im Ausland erworbenen Lehrerabschluss berücksichtigt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber werden der Bewerbergruppe B zugeordnet und absolvieren in der Regel zu Beginn ihrer Tätigkeit eine 3-monatige Einstiegsausbildung. Einstellungstermine 1. Die schulscharfen Einstellungen richten sich ausschließlich an grundständig ausgebildete Lehrkräfte der Bewerbergruppe A, die ihren Dienst in der Regel zum antreten können. Sollten diese Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können, werden sie, das Einverständnis des Bewerbers vorausgesetzt, als Bewerbungen für das nachfolgende zentrale Listenverfahren gewertet. 2. Die Einstellungen im zentralen Listenverfahren richten sich an grundständig ausgebildete Lehrkräfte der Bewerbergruppe A, die Ihren Dienst in der Regel zum antreten können, an Seiteneinsteiger (Bewerbergruppe B), die ihren Dienst in der Regel zum antreten können, weil bei ihnen, z. B. wegen einer mindestens 3-monatigen beruflichen Erfahrung als Lehrkraft, keine Einstiegsausbildung erforderlich ist, und an Seiteneinsteiger (Bewerbergruppe B) mit dem Beginn der 3-monatigen Einstiegsfortbildung zum Die Einstellungen von Pädagogischen Fachkräften erfolgen zum Die Bewerbungsfrist für alle Einstellungen und Einstellungstermine endet am Einstellungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien Die Einstellungen in den Schuldienst des Freistaates Sachsen erfolgen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Bestenauslese). Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe A bewerben sich in der Regel für eine Schulart entsprechend ihrer Ausbildung. zvv_02_10_012 09/2018 Seite 1 von 6

2 Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe B können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Bedarf aus der Bewerbergruppe A nicht gedeckt werden kann. Voraussetzung für eine Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe B als Seiteneinsteiger ist der Nachweis eines Abschlusses auf der Grundlage der gegenwärtig gültigen Lehrer- Qualifizierungsverordnung (QualiVO Lehrer) in der Fassung vom 1. August Es erfolgt jedoch keine Einstellung von Bewerbern der Bewerbergruppe B, wenn aus ihrem Abschluss kein Unterrichtsfach der betreffenden Schulart abgeleitet werden kann es sei denn, diese Bewerber verfügen über einen pädagogischen Abschluss, der die Bedingungen nach QualiVO Lehrer erfüllt. Abweichend hiervon ist die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe B, die nicht die Voraussetzungen für eine Qualifizierung nach der QualiVO Lehrer erfüllen, nur in den berufsbildenden Schulen in der fachpraktischen Ausbildung der berufsbildenden Schulen und für Bewerber mit einem Bachelorabschluss im Bereich Informatik möglich. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Berufsabschlüssen, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, haben Sprachkenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, die mindestens dem Niveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. In jedem konkreten Einzelfall wird anhand der Bewerbungsunterlagen der Bewerberinnen und Bewerber die Qualifizierbarkeit, die fachliche Eignung auf Basis der Berufsabschlüsse sowie die Anerkennung der beruflichen Erfahrungen als Lehrkraft geprüft und festgestellt. Bewerberinnen und Bewerber der Bewerbergruppe B mit I. Staatsprüfung für ein Lehramt werden arbeitsvertraglich verpflichtet, zeitnah den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst entsprechend den geltenden Regelungen der LAPO II zu beginnen. Bei der Einstellung von sonstigen Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe B, die die Voraussetzungen für eine Qualifizierung nach QualiVO Lehrer erfüllen, werden im Rahmen der Einstellung berufliche Perspektiven (Eingruppierung, Möglichkeiten auf Höhergruppierungen, verbindliche Qualifizierungen) aufgezeigt und grundsätzlich Qualifizierungsvereinbarungen abgeschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme zu einem bestimmten Termin besteht nicht. Die Auswahlverfahren für die unbefristeten regelmäßigen Einstellungen von Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppen werden zentral durch das LaSuB durchgeführt. Dabei ist bei der Auswahl folgende Rangfolge einzuhalten: 1. BG A und BG B besonderes Anforderungsprofil/Zusatzqualifikationen im Hinblick auf den geplanten Unterrichtseinsatz (z. B. spezielle Trainerlizenz, Fachlehrer im Bereich der berufsbildenden Schulen in besonderen Ausbildungsfächern) - optional 2. BG A: Fach oder Fachkombination (Ausbildung für die jeweilige Schulart) 3. BG A: alternative Bedarfsfächer bzw. alternative Fachkombination (Ausbildung für die jeweilige Schulart) - optional 4. BG A: andere Schularten (soweit Bereitschaft zum Einsatz in der betreffenden Schulart signalisiert wurde) nach Ziffer 2 bis 3 5. BG B: geeignete Bewerber mit entsprechendem Fach 6. BG A: kein Bewerber vorhanden, dann erneut zu Punkt 3 - optional Im Bereich der allgemeinbildenden Förderschulen genießt der sonderpädagogische Förderschwerpunkt Vorrang vor dem Ausbildungsfach. zvv_02_10_012 09/2018 Seite 2 von 6

3 Die Auswahl der Bewerber der Bewerbergruppe B wird wie folgt realisiert: 1. Bewerber mit einem unvollständigen lehramtsbezogenen Abschluss 2. Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss (Master, Diplom oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung, 3. Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem pädagogischem Abschluss (Master, Diplom, oder vergleichbar) an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule ohne Fächerzuordnung, 4. Bewerber mit nicht-lehramtsbezogenem Abschluss als Bachelor an einer Universität, Kunst- oder Fachhochschule mit Fächerzuordnung Sollte aufgrund der vorgenannten Grundsätze keine Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern möglich sein, werden folgende Kriterien in der angegebenen Reihenfolge berücksichtigt: Schwerbehinderung, Zusatzqualifizierungen (z. B. mindestens 3-monatige Berufserfahrung als Lehrkraft, Nachweis einer weiteren Sprache auf dem Niveau C 1 neben der Erstsprache), unterhaltspflichtige Kinder, ggf. weitere soziale Belange. Die Einstellungen von Pädagogischen Fachkräften werden in Verantwortung der Standorte des LaSuB realisiert. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze für die Einstellung in den öffentlichen Dienst. Berechnung der Leistungszahl und Bonuswerte Alle Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich für einen Standort des LaSuB bzw. einen Schulstandort (nur Bewerbergruppe A). Außerdem besteht die Möglichkeit, die Bereitschaft für den Einsatz an einem weiteren regionalen Standort, für andere Schularten und an konkreten Schulstandorten (unabhängig von schulscharfen Ausschreibungen) anzuzeigen. Die Auswahlentscheidung zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe A wird anhand der Leistungszahl getroffen. Die Leistungszahl wird gebildet aus: a) 1. der Summe des Zehnfachen der Durchschnittsnote der I. Staatsprüfung/des M.Ed. und dem Dreißigfachen der Durchschnittsnote der II. Staatsprüfung/der Staatsprüfung bzw. beider entsprechenden Noten aus dem Bescheid zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation (Befähigungs-Anerkennungsgesetz Lehrer BefäAnG Lehrer) oder 2. dem Vierzigfachen des Durchschnittswertes (auf eine Dezimalstelle genau) aller Einzelnoten des Abschlusszeugnisses des Universitäts-, Hochschul- bzw. Fachschulabschlusses einschl. der Abschlussarbeit, bzw. einer entsprechenden Note/Wert aus dem Bescheid zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise für Lehrer mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation (Befähigungs- Anerkennungsgesetz Lehrer BefäAnG Lehrer) bei Lehrkräften mit einer Lehrerausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR wird jedoch die Note für das Fach Marxismus-Leninismus nicht berücksichtigt und b) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) positiv bewerteter Berufserfahrung bei einem mindestens 6-monatigen befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft im Freistaat Sachsen in den vergangenen 3 Jahren oder bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangenen 6 Jahren im Schuldienst (öffentliche Schulen, freie Schulen, Auslandsschuldienst) sowie c) der Berücksichtigung (Multiplikation mit dem jeweiligen Faktor) einer Ausbildung in einem dritten ordentlichen Unterrichtsfach (nach LAPO I). zvv_02_10_012 09/2018 Seite 3 von 6

4 Für die unter b) und c) benannten Einflussfaktoren und Bonuswerte wird festgelegt: b) positiv bewertete einschlägige Berufserfahrung nicht vorhanden vorhanden - bei einem mindestens 6-monatigen befristeten Arbeitsverhältnis als Lehrkraft mit dem Freistaat Sachsen in den vergangenen 3 Jahren vorhanden - bei einer Lehrertätigkeit von mindestens 4 Jahren in den vergangen 6 Jahren Faktor 1,0 0,9 0,8 c) Ausbildung in einem dritten ordentlichen Unterrichtsfach (nach LAPO I) nicht vorhanden vorhanden Faktor 1,0 0,9 Die Leistungszahl wird auf eine Dezimalstelle genau angegeben. Sollte damit keine Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern der Bewerbergruppe A möglich sein (Bewerberin/Bewerber mit der kleineren Leistungszahl hat Vorrang), werden folgende Kriterien in der angegebenen Reihenfolge berücksichtigt: 1. Schwerbehinderung 2. Zusatzqualifizierungen, unterhaltspflichtige Kinder, ggf. weitere soziale Belange Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten grundsätzlich per vom jeweiligen Standort des LaSuB ein Einstellungsangebot. Die Rückäußerungsfrist beträgt fünf Arbeitstage. Einstellungsangebote Die Einstellungsangebote des LaSuB erfolgen beginnend für die schulscharfen Ausschreibungen ab Anfang November Liegen keine Konkurrenzsituationen zwischen Bewerberinnen bzw. Bewerbern vor, können im Anschluss vorzeitig Einstellungsangebote im Listenverfahren insbesondere für die Schularten Grundschule, Oberschule und Förderschule unterbreitet werden. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber werden vor Ende des Einstellungsverfahrens über den Ausgang ihres Bewerbungsverfahrens, die nächsten Einstellungstermine sowie über in diesem Verfahren nicht besetzte Stellen vom Standort des LaSuB, bei dem Sie die Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, informiert. Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und beschrifteter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Einstellungsverfahrens vernichtet. Bewerberinnen und Bewerber, die zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden, haben keinen Anspruch auf die Vergütung der Reisekosten. Die Gewährung einer Umzugskostenvergütung aus Anlass der Einstellung in den Sächsischen Schuldienst erfolgt ebenfalls nicht. Wie können Sie Ihre Einstellungschancen verbessern? Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber, In diesem Einstellungsverfahren erfolgen sachsenweit Neueinstellungen. Ein besonderes Interesse an Einstellungen besteht außerhalb der Großstädte Dresden und Leipzig. Deshalb erhöhen Sie Ihre Einstellungschancen deutlich, wenn Sie regional möglichst flexibel sind. zvv_02_10_012 09/2018 Seite 4 von 6

5 Ein großes Interesse besteht weiterhin an der Einstellung von Lehrkräften an Oberschulen sowie an Grund- und Förderschulen (hier insbesondere für Schulen zur Lernförderung und Schulen für Erziehungshilfe). Bewerberinnen und Bewerber mit einem Abschluss für das Höhere Lehramt an Gymnasien und berufsbildenden Schulen können ihre Einstellungschancen dadurch verbessern, indem Sie sich auch für den Einsatz in einer anderen Schulart bereit erklären. Dies gilt besonders für Oberschulen und bei einer geeigneten Fachkombination auch für Grundschulen. Einstellungsangebote werden nur von einem Standort des LaSuB unterbreitet, der von Ihnen als Erstwunsch auf dem Bewerbungsformblatt angegeben wurde bzw. in dessen Einflussbereich die ausgeschriebenen Schulstandorte liegen. Dieser Standort des LaSuB gibt Ihre Bewerbungsunterlagen nur an den/die Standort/e des LaSuB Ihres Zweit- bzw. Drittwunsches weiter, falls Ihnen in der bevorzugten Einsatzregion/Einsatzschule kein Einstellungsangebot unterbreitet werden kann. Sofern Sie per ein Einstellungsangebot des Freistaates Sachsen erhalten, wird Ihnen für die Rückmeldung eine Frist von 5 Arbeitstagen von dem für die Einstellung zuständigen Standort des LaSuB eingeräumt. Bitte sorgen Sie für Ihre Erreichbarkeit, damit eine Rückmeldung an das LaSuB möglich ist. Wir bitten um Verständnis für die knappe Rückäußerungsfrist. Um das Verfahren möglichst schnell voranzutreiben, ist eine längere Fristsetzung leider nicht möglich. Sollte diese Frist ohne eine Rückäußerung von Ihnen verstreichen, müssen wir davon ausgehen, dass Sie kein Interesse mehr an einer Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen haben. Falls Sie im Laufe des Verfahrens Abstand von Ihrer Bewerbung nehmen, teilen Sie dies bitte insbesondere im Interesse der anderen Bewerberinnen/Bewerber dem LaSuB mit. Bewerbungsverfahren Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für eine Einstellung in den Schuldienst als Lehrkraft und Pädagogische Fachkraft zum und als Seiteneinsteiger zum müssen bis zum in dem Standort des LaSuB bzw. an der konkret ausgeschriebenen Schule eingegangen sein. Folgende Unterlagen sind in der angegebenen Reihenfolge bei einer Bewerbung vorzulegen: ausgefülltes Bewerbungsformblatt ( Bewerbungsanschreiben tabellarischer Lebenslauf Prüfungs- und Ausbildungszeugnisse ggf. qualifiziertes Arbeitszeugnis, Beurteilung oder anderer Nachweis zur Bewertung der Berufserfahrung ggf. Schwerbehindertenausweis (Kopie) ggf. bei Beamten die Freigabeerklärung des Dienstherren ggf. Aufenthaltstitel für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten und zertifizierte Sprachdiplome der deutschen Sprache (jeweils beglaubigt) mind. mit dem Sprachniveau C1 Das Zeugnis der II. Staatsprüfung/ der Staatsprüfung, soweit noch nicht den Bewerbungsunterlagen beigefügt, oder eine Vorabbescheinigung des zuständigen Prüfungsamtes über das Bestehen der Prüfung (bei nichtsächsischen Bewerberinnen und Bewerbern einschließlich der Note) sind spätestens nach Unterbreitung eines Einstellungsangebotes zeitnah nachzureichen. Das polizeiliche Führungszeugnis ist bis spätestens vor Abschluss des Arbeitsvertrages vorzulegen. Des Weiteren haben alle Bewerberinnen und Bewerber auf Anforderung des LaSuB im Nachgang zusätzlich ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen. Absolventinnen und Absolventen der Lehrerausbildungsstätten im Freistaat Sachsen können mittels einer Einverständniserklärung veranlassen, dass der zuständige Standort des LaSuB das Ergebnis der Staatsprüfung vom Referat Lehrerausbildung direkt abfragt und in das Verfahren einbezieht. zvv_02_10_012 09/2018 Seite 5 von 6

6 Bitte prüfen Sie vor Abgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit, um Nachfragen bzw. im äußersten Falle eine Nichtberücksichtigung Ihrer Bewerbung infolge unvollständiger Unterlagen zu vermeiden. Bewerbungsunterlagen, die per eingereicht werden, können keine Berücksichtigung im Verfahren finden. Nach Eingang und Erfassung Ihrer Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Erläuterungen zum Bewerbungsformblatt Das Bewerbungsformblatt dient der Erfassung wichtiger Informationen über die Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung in den Schuldienst des Freistaates Sachsen. Es bietet folgende Bewerbungsalternativen an: a) Nur schulscharfe Bewerbung(en) Es besteht die Möglichkeit, sich ausschließlich für eine ausgeschriebene Schule zu bewerben. Die im Bewerberformblatt erforderlichen Schuldaten (Kennzahl, Schulart, Schulname) sind auf unseren Seiten im Internet unter gelistet. Die kompletten Bewerbungsunterlagen werden auf dem Postweg direkt an die ausgeschriebene Schule gesendet. Mehrfachbewerbungen sind möglich. b) Nur Teilnahme am Listenverfahren Des Weiteren besteht die Möglichkeit im Listenverfahren Einsatzwünsche (Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch) bezüglich der Standorte des LaSuB anzugeben. Auch Angaben zu konkretisierten Einsatzwünschen innerhalb eines Standortes des LaSuB sind möglich. Im Listenverfahren ist die Angabe mindestens eines Standortes des LaSuB als Einsatzwunsch zwingend. Bitte geben Sie im Bewerbungsformblatt auch an, ob Sie zum Einsatz in anderen Schularten oder schulartübergreifend bereit sind. Benennen Sie in diesem Fall bitte die Schulart/Schularten. Die Bewerbungsunterlagen sind nur einmal auf dem Postweg bei dem Standort des LaSuB einzureichen, bei dem der Erstwunsch angegeben wurde. LaSuB - Standort Bautzen Otto-Nagel- Str Bautzen LaSuB - Standort Chemnitz Annaberger Str Chemnitz LaSuB - Standort Dresden Großenhainer Str Dresden Postfach Bautzen Postfach Chemnitz Postfach Dresden LaSuB - Standort Leipzig Nonnenstraße 17 A Leipzig Postfach Leipzig LaSuB - Standort Zwickau Makarenkostraße Zwickau Postfach Zwickau c) Schulscharfe Bewerbung und anschließende Teilnahme am Listenverfahren Schließlich besteht die Möglichkeit sich zuerst am schulscharfen Verfahren zu beteiligen und bei einer Nichtberücksichtigung am anschließenden Listenverfahren teilzunehmen. Das ist die optimale Bewerbungsvariante! Die kompletten Bewerbungsunterlagen werden auf dem Postweg direkt an die ausgeschriebene Schule gesendet. Die Daten zum Listenverfahren werden in diesem Fall von der betreffenden Schule an das LaSuB weitergeleitet, um die Teilnahme am Listenverfahren zu gewährleisten. Mehrfachbewerbungen bezüglich der Schulstandorte sind möglich. Änderungen der persönlichen Angaben während des Einstellungsverfahrens sind bitte schriftlich beim zuständigen Standort des LaSuB anzuzeigen. zvv_02_10_012 09/2018 Seite 6 von 6

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