42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum
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- Hede Gärtner
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1 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1
2 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANUNG 2 ABGRENZUNG DES PLANGEBIETS 3 STÄDTEBAULICHE SITUATION 3.1 Natur und Landschaft 3.2 Nutzungsstruktur 3.3 Infrastruktur 3.4 Verkehr 4 BESTEHENDES PLANUNGSRECHT 4.1 Regionalplanung 4.2 Landschaftsplan 4.3 Flächennutzungsplan 4.4 Bebauungspläne 5 KONZEPT ZUR STEUERUNG UND KONZENTRATION DER ERRICHTUNG V. WINDENERGIEANLAGEN (WEA) IN DER GEMEINDE WACHTENDONK 5.1 Bewertung der Flächen 5.2 Zusammenfassendes Ergebnis 2
3 1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Die Gemeinde Wachtendonk plant, zusätzlich zu den bereits festgesetzten Konzentrationszonen für Windenergie eine weitere Fläche als Konzentrationszone für Windenergie auszuweisen. Die Gemeinde Wachtendonk möchte hierdurch einen Beitrag zur bundesweit eingeleiteten Energiewende leisten. Ziel der Planung ist es, den Bau von einer oder zwei zusätzlichen Windenergieanlagen im Gemeindegebiet zu ermöglichen. 2. Abgrenzung des Plangebiets Der räumliche Geltungsbereich der Konzentrationszone für Windenergie ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan. Der Geltungsbereich wird begrenzt - im Norden durch den Wirtschaftsweg Heyackerweg - im Süden durch die südliche Grundstücksgrenze des Flurstücks Gemarkung Wankum, Flur 6, Flurstück im Osten durch den 60m-Abstand zum Naturschutzgebiet N1 Caenheide und Mittlere Niersaue - im Westen durch die 500m-Abstände zur Wohnbebauung Auf dem Schelberg Lageplan Plangebiet 3. Städtebauliche Situation 3.1 Natur und Landschaft Das Plangebiet ist durch landwirtschaftliche Freiflächen geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen werden im Norden durch den vorwiegend mit Bauernhöfen bebauten Straßenzug Langdorfer Str. unterbrochen. Östlich des Plangebietes befindet sich ein Naturschutzgebiet. Südlich verläuft die L 140 als Hauptverbindungsstraße zwischen Wachtendonk und 3
4 Wankum. Südwestlich schließt sich beginnend mit der Wohnbebauung Auf dem Schelberg der bebaute Ortsbereich von Wankum an. 3.2 Nutzungsstruktur Die betroffenen Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. 3.3 Infrastruktur Südlich der L 140 befindet sich eine Schaltstation. Hier ist der Anschluss für die Windkraftanlage/n im Plangebiet vorgesehen. Die Leitungen dorthin sollen parallel zum Roulesweg verlegt werden. 3.4 Verkehr Die Zuwegung zu dem/den Standort/en ist von der L 140 aus über den Roulesweg vorgesehen. Es ist geplant, den Roulesweg im notwendigen Maß zu verbreitern und zu befestigen. 4 Bestehendes Planungsrecht 4.1 Regionalplanung Der Regionalplan stellt den Planbereich als Allgemeinen Freiraum und Agrarbereich dar. 4.2 Landschaftsplan Das Plangebiet ist Teil des Landschaftsplanes Nr. 14 Straelen-Wachtendonk des Kreises Kleve. Östlich des Plangebietes beginnt in einem Abstand von 60m das Naturschutzgebiet N1 Caenheide und Mittlere Niersaue. Der Landschaftsplan sieht für das Plangebiet folgende Festsetzung vor: Entwicklungsziel 7 Spezialisierte Intensivnutzung. 4.3 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wachtendonk stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar. Nachrichtlich ist der östliche Teil des Plangebietes als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Mit dem gerade rechtskräftig gewordenen Landschaftsplan Nr. 14 wurde dieser Bereich als Landschaftsschutzgebiet zurückgenommen. 4.4 Bebauungspläne Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Südöstlich des Plangebietes befindet sich in einem Abstand von 500 m das im gültigen Bebauungsplan Wankum Nr Änderung - festgesetzte Reine Wohngebiet Auf dem Schelberg. 4
5 5 Konzept zur Steuerung und Konzentration der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Wachtendonk Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden 1999 im Gemeindegebiet insgesamt vier Konzentrationszonen für Windenergie festgesetzt. Zusammen mit dieser Flächennutzungsplanänderung wurde das als Anlage beigefügte Konzept zur Steuerung und Konzentration der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Wachtendonk beschlossen. Die in diesem Konzept ermittelten Kriterien werden weiterhin zur Bewertung der für die Windenergienutzung denkbaren Flächen angewendet. Dies berücksichtigt auch die im Jahre 2002 für die Gemeinde Wachtendonk formulierten Ziele der Gemeindeentwicklung, die immer noch weiter verfolgt werden. Diese sehen unter anderem vor, dass der sanfte Tourismus weiter gefördert wird und dass die Entwicklung der attraktiven Natur- und Landschaftsräume ein erklärtes Ziel ist. Im Rahmen der 2012 über die Stadtwerke Krefeld AG erhobenen Machbarkeitsstudie wurden für das gesamte Gemeindegebiet potenzielle WEA-Eignungsgebiete ermittelt (sh. Abbildung). 5
6 5.1 Bewertung der Flächen Fläche 1 Die Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet und kommt deshalb unter Berücksichtigung des vorgenannten Steuerungskonzeptes Fläche 2 Die Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet und kommt deshalb unter Berücksichtigung des vorgenannten Steuerungskonzeptes Fläche 3 Nördlich der Fläche befindet sich in einem Abstand von ca. 400 m ein Landschaftsschutzgebiet. Östlich befindet sich in einem Abstand von 60 m ein Naturschutzgebiet. Ein weiteres Landschaftsschutzgebiet sowie eine geschützte Allee befinden sich südlich in einem Abstand von etwa 300 m. In einem Abstand von 500 m beginnt südöstlich die Wohnbebauung der Ortschaft Wankum. Im Umfeld der Fläche befinden sich in einem Abstand von mehr als 380 m die denkmalgeschützten Gebäude Langdorfer Str. 5, Langdorfer Str. 14, Langdorfer Str. 52 und Langdorfer Str. 53. Fläche 4 Die Fläche liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet und kommt deshalb unter Berücksichtigung des vorgenannten Steuerungskonzeptes Fläche 5 Fläche 6 Fläche 7 Fläche 8 6
7 Fläche 9 Fläche Zusammenfassendes Ergebnis Unter Berücksichtigung des 1999 beschlossenen o.g. Steuerungskonzeptes kommt alleine die Fläche 3 als zusätzliche Fläche für die Windenergienutzung in Frage. Durch entsprechende Abstände werden bei dieser Fläche keine schädlichen Einflüsse auf die Silhouette der Ortschaft Wankum bzw. der umliegenden Baudenkmäler erwartet. Alle übrigen ermittelten potenziellen WEA-Eignungsflächen werden ausgeschlossen, weil die Flächen dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen. 7
Begründung 4. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 784 westlich Krützboomweg / nördlich Hanninxweg
Begründung 4 Die Stadt Krefeld beabsichtigt in Krefeld Fischeln für den Bereich der Tennisanlage am Krützboomweg sowie der südlich angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche einen Bebauungsplan aufzustellen.
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