Amtsblatt. der Stadt Wettin-Löbejün. Frühjahrsputz in der Stadt Wettin-Löbejün

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1 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Löbejün, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz, Rothenburg und Wettin Nr. 4, Jahrgang 2, 18. April 2012 Frühjahrsputz in der Stadt Wettin-Löbejün Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, der Frühling hat in diesem Jahr bisher nur ein kurzes Intermezzo gegeben. Wollen wir hoffen, dass es nun im Laufe des Monats April wärmer wird und wir den Frühling genießen können. Genießen heißt für mich, das Erwachen der Natur zu beobachten, das zahlreiche Grün sprießen zu sehen und am Morgen wieder die Vögel zwitschern zu hören. Diese Beobachtungen des Frühlingserwachens kann man aber nur genießen, wenn man sich nicht über wilde Müllablagerungen in der Natur, unsaubere Grünanlagen, verschmutzte Straßengerinne usw. in den Ortschaften ärgern muss. Das ist leider noch zu oft der Fall. Ich würde mich freuen, wenn Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wettin-Löbejün die verbleibenden Tage des Monats April dazu nutzen, die Reste des Winters zu beseitigen, die Vorgärten und Beete zu gestalten, die Grünflächen zu pflegen und den Müll u. a. in den Straßengräben zu beseitigen. Dieses Anliegen möchte ich nicht nur an Sie als Bürgerinnen und Bürger herantragen. Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt wird es Aufgabe sein, die öffentlichen Flächen in den Ortschaften der Stadt wieder fit zu machen. Nur gemeinsam können wir dazu beitragen, die Stadt aus dem Winterschlaf zu holen, das triste Grau verschwinden zu lassen und dem Frühling Platz zu machen. Inhaltsverzeichnis Erreichbarkeiten Seite 2-5 Amtlicher Teil Stadt Wettin-Löbejün und Ortschaften Seite 6 Informationen Stadt Wettin-Löbejün Seite 23 Ortschaft Brachwitz Seite 29 Ortschaft Döblitz Seite 30 Ortschaft Domnitz Seite 30 Ortschaft Dößel Seite 31 Ortschaft Gimritz Seite 31 Ortschaft Löbejün Seite 31 Ortschaft Nauendorf Seite 36 Ortschaft Neutz-Lettewitz Seite 39 Ortschaft Plötz Seite 42 Ortschaft Rothenburg Seite 44 Ortschaft Wettin Seite 45 Ich freue mich auf Ihre Aktivitäten, die ich hoffentlich beobachten kann. Antje Klecar Bürgermeisterin

2 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Verwaltung und Ortsbürgermeister Stadt Wettin-Löbejün Markt Wettin-Löbejün Tel /75 70 Fax: / Name, Vorname Tätigkeit/Amt Telefon-Nr.: Bürgermeisteramt Klecar, Antje Bürgermeisterin Heier, Petra SB Org. und Verwaltung/ Vorzimmer Bürgermeisterin Denkewitz, Christiane Doppikverantwortliche Hauptamt Bujak, Frank Leiter Hauptamt Worofka, Luise SB Poststelle Brode, Sabine SB Hauptamt Löser, Angela SB Hauptamt Sekretärin GS Nauendorf / Mette, Margitta SB KITA/Schule Marschner, Karola SB KITA/Schule Sekretärin GS Löbejün / Bendzko, Katja SB Personal Krüger, Nadine SB Lohn und Gehalt Päutz, Corinna Standesbeamtin/SB Friedhof Hartmann, Dagmar SB allg. Verwaltung Sekretärin GS Wettin / Ordnungsamt Papendieck, Jan amt. Leiter/SB Verkehr Zimmer, Bianca SB allg. OA Frenzel, Anita SB allg. OA Lohse, Wim SB Vollzug/Bußgeld/ Feuerwehr Rausch, Gerda SB OA und Gewerbe Heinrich, Mona SB Meldeamt Bauamt Blume, Heike Leiterin Schaaf, Daniela SB allg. BA Repert, Runa SB Wohnungen Pietryas, Hannelore SB Liegenschaften Brabetz, Gabriele SB Liegenschaften Kündiger, Kerstin SB Hoch- und Tiefbau Städtebauförderung Trümmel, Beate SB Hoch- und Tiefbau Schulze, Juliane SB Beiträge Finanzen, Kämmerei u. Kasse Schmidt, Waltraud Leiterin AIbrecht, Corina SB Kämmerei Nitzer, Katrin SB Steuern Rothmeier, Karla Kassenleiterin Strzoda, Heidlinde SB Kasse Niesel, Jenny SB Kasse Tüttmann, Christiane SB Kasse Dienststelle Wettin (Einwahl ) Fax: Taube, Elke SB Meldeamt/ Bürgerbüro Repert, Runa SB Wohnungen donnerstags Uhr Dienststelle Rothenburg (Einwahl ) Fax: Rössel, Iris Gebäudemanagement Öffnungszeiten: montags geschlossen dienstags und Uhr mittwochs und Uhr donnerstags Uhr freitags geschlossen Ortsbürgermeister: OS Brachwitz, Gimritzer Str. 11, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Jan Richter Sprechstunde: jeden 2. Donnerstag Uhr in Brachwitz jeden letzten Donnerstag Uhr in der Feuerwehr Friedrichsschwerz Tel.: 03 45/ OS Döblitz, Tanneneck 5, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Justus Wetterau Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Domnitz, Merbitzer Weg 6, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Bernhard Zarski Sprechstunde: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat Uhr Tel.: / Fax: / Handy: OS Dößel, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Prof. Dr. Hans-Dieter Gottstein Sprechstunde: montags Uhr über Handy: OS Gimritz, Gimritzer Hauptstr. 14a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Uta Leefhelm Sprechstunde: 14-täglich dienstags Uhr Tel.: / OS Löbejün, Markt 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Thomas Madl Sprechstunde: nach Vereinbarung Tel.: / OS Nauendorf, Institut 2a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Dietrich Schulze Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / Fax: / OS Neutz-Lettewitz, Teichstr. 18, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Herbert Frank Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Plötz, Winkel 9a, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Frau Ingelore Zimmer Sprechstunde: dienstags Uhr Priv. Tel / Dienstl / Handy: OS Rothenburg, Am Kindergarten Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Willi Schreiber Sprechstunde: dienstags Uhr Tel.: / OS Wettin, Burgstraße 1, Wettin-Löbejün Ortsbürgermeister: Herr Volker Härzer Sprechstunde: dienstags Uhr nach Vereinbarung Tel.: / Fax: / Handy:

3 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Verbände (Trinkwasser = TW, Abwasser = AW) OS Brachwitz; OS Döblitz, OS Dößel OS Gimritz, OS Neutz-Lettewitz OS Wettin TW - Wasserzweckverband Saalkreis AW - Abwasserzweckverband Salza OS Domnitz TW - Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe OS Löbejün, OS Plötz TW - Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR AW - Abwasserzweckverband Fuhne OS Nauendorf TW - Wasserzweckverband Saalkreis AW - Abwasserzweckverband Götschetal OS Rothenburg TW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe AW - Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Wasserzweckverband Saalkreis Bornknechtstr. 5; Halle (Saale) Tel.: 03 45/ Notfall: 03 45/ (HWS GmbH) Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis AöR OT Löbejün Kirchhof Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: / dienstags: und Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Abwasserzweckverband Fuhne OT Löbejün An der Voigtei Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: / o mittwochs: und Uhr donnerstags: Uhr Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe Köthensche Str Bernburg Tel./Fax: / / Notfall: / montags: Uhr dienstags: und Uhr donnerstags: Uhr Abwasserzweckverband Götschetal OT Priester Alte Dorfstr Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / Notfall: 03 45/ (HWS GmbH) dienstags: Uhr Abwasserzweckverband Salza OT Salzmünde, Str. der Einheit 12a Salzatal Tel./ Fax: / / Notfall: info@azv-salza.de dienstags: und Uhr EnviaM/Störungsdienst 03 45/21 60 Telekom/Entstörungsdienst Wettin-Information, Burgbücherei u. Museum OT Wettin, Burgstr Wettin-Löbejün Tel./ Fax: / / Homepage: wettin-information@t-online.de Öffnungszeiten: montags: Uhr dienstags: Uhr mittwochs: geschlossen donnerstags: Uhr freitags: Uhr von April - Oktober zusätzlich samstags: Uhr sonntags: Uhr Bibliothek/Fremdenverkehrsamt Löbejün in der Kunst- u. Kulturscheune des Historischen Stadtgutes OT Löbejün, Kämnitz Wettin-Löbejün Tel./Fax / / Öffnungszeiten: dienstags: Uhr mittwochs: Uhr donnerstags: Uhr Bibliotheken: Nauendorf Grundschule, Am Sportzentrum 2 Donnerstags Uhr Plötz Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 23. Mai 2012 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Mittwoch, der 9. Mai 2012, 9.00 Uhr Winkel 9a Montags Uhr Rothenburg Am Kindergarten 10 Mittwochs Uhr Notfallnummern Polizei 110 Feuerwehr u. Rettungsdienst 112 Feuerwehrleitstelle 03 45/ Rettungsdienstleitstelle 03 45/ Krankentransport 034 5/ Polizei - Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 03 45/ Kriminaldienst 03 45/ Unfalldienst 03 45/ Polizeirevierstation Wettin-Löbejün OT Löbejün, Bahnhofstr. 4a Wettin-Löbejün Tel./Fax: / / dienstags: Uhr

4 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Medizinische Versorgung Allgemeinmedizin C. Reiß-Wunderling / OS Löbejün, Bahnhofstr. 4 W. Nestler / OS Löbejün, Doktorberg / Dipl.-Med. P. Steffanov / OS Löbejün, An der Stadtmauer 10a Dipl.-Med. K. Just / OS Nauendorf, Poststr. 2 Dr. med. A. Schober / OS Domnitz, Lindenstr / Dr. A. Lukowski / OS Wettin, Johannisstr. 16 Dr. med. P. Gormann / Wallwitz 01 77/ OS Rothenburg, Am Kindergarten / Innere Medizin Dipl.-Med. K. Zametschnik / OT Wettin, Saalestr / Frauenarzt/Frauenheilkunde Dipl.-Med. M. Matthias / OS Löbejün, Kirchhof 1 Dipl.-Med. D. Meisel / OS Wettin, Großer Schweizerling 3 Urologie Dr. A. Melchior / OS Löbejün, Kirchhof / Zahnärzte Dr. Th. Pilz u. R. Pilz / OS Löbejün, An der Stadtmauer 3 OS Rothenburg; Pappelstr / S. Hünicke 03 45/ OT Brachwitz, Lerchenweg 12 Dipl.-Stom. I. Riedel / OS Nauendorf, Dr.-W.-Külz-Platz 4 Telefonseelsorge e. V. Halle Tel.: 08 00/ oder 08 00/ Bereitschaftsdienst der Ärzte Bereich Löbejün 07 00/ Bereich Wettin 03 45/ Pflegedienste Pflegemobil Annett Rabe / / Amb. Pflegedienst B. Hausmann / Nauendorfer Engel / Katrin Kirschschlager 01 71/ Fax: / Betreuungszentrum / Kerstin Kirchhof Fax: / Fahrdienst / Volkssolidarität / Sozialstation Petersberg Diakoniestation Könnern / Wettiner Schwestern / Fax: / / Apotheken Kreuzapotheke Löbejün / Stadt-Apotheke Löbejün / Burg-Apotheke Wettin / (Tag und Nacht erreichbar) Tierärzte Dr.-med.-vet. R. Grosser / OS Domnitz, Amselweg 12 Gruppenpraxis Niederlein u. Hoffmann / OS Dornitz, Zum Sixbach / info@hn-vets.de Kleintierpraxis Strauß / OS Löbejün, Am Stadtgut 3f Fax: / info@tierarztpraxis-loebejuen.de

5 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Aufstellung der Benutzernamen und -Adressen Amt Benutzer -Adressen Bürgermeisteramt buergermeisteramt@mail-wl.de Antje Klecar Petra Heier antje.klecar@mail-wl.de petra.heier@mail-wl.de Hauptamt hauptamt@mail-wl.de Frank Bujak Luise Worofka Margitta Mette Karola Marschner Sabine Brode Angela Löser Katja Bendzko Nadine Krüger Dagmar Hartmann Corinna Päutz amtsblatt@mail-wl.de frank.bujak@mail-wl.de luise.worofka@mail-wl.de margitta.mette@mail-wl.de karola.marschner@mail-wl.de sabine.brode@mail-wl.de angela.loeser@mail-wl.de einwohnermeldeamt@mail-wl.de katja.bendzko@mail-wl.de nadine.krueger@mail-wl.de dagmar.hartmann@mail-wl.de standesamt@mail-wl.de corinna.paeutz@mail-wl.de Ordnungsamt ordnungsamt@mail-wl.de Jan Papendieck Wim Lohse Bianca Zimmer Anita Frenzel Mona Heinrich Elke Taube Gerda Rausch jan.papendieck@mail-wl.de wim.lohse@mail-wl.de bianca.zimmer@mail-wl.de anita.frenzel@mail-wl.de mona.heinrich@mail-wl.de elke.taube@mail-wl.de gewerbeamt@mail-wl.de gerda.rausch@mail-wl.de Bauamt bauamt@mail-wl.de Heike Blume Kerstin Kündiger Beate Trümmel Juliane Schulze Daniela Schaaf Runa Repert Hannelore Pietryas Gabriele Brabetz heike.blume@mail-wl.de kerstin.kuendiger@mail-wl.de beate.truemmel@mail-wl.de juliane.schulze@mail-wl.de daniela.schaaf@mail-wl.de runa.repert@mail-wl.de liegenschaften@mail-wl.de hannelore.pietryas@mail-wl.de gabriele.brabetz@mail-wl.de Doppik doppik@mail-wl.de Christiane Denkewitz christiane.denkewitz@mail-wl.de Kämmerei/Kasse kaemmerei@mail-wl.de Waltraud Schmidt Corina Albrecht Karla Rothmeier Heidlinde Strzoda Christiane Tüttmann Jenny Niesel Katrin Nitzer kasse@mail-wl.de vollstreckung@mail-wl.de waltraud.schmidt@mail-wl.de corina.albrecht@mail-wl.de karla.rothmeier@mail-wl.de heidlinde.strzoda@mail-wl.de christiane.tuettmann@mail-wl.de jenny.niesel@mail-wl.de steuern@mail-wl.de katrin.nitzer@mail-wl.de

6 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Hauptamt Öffentliche Bekanntmachung der 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün Die 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, dem um 18:30 Uhr im in den im 1. OG gelegenen Beratungsraum des Sport- und Freizeitzentrums in der Ortschaft Nauendorf unter der Anschrift Am Sportzentrum 4 in Wettin-Löbejün, OT Nauendorf statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der fehlenden Mitglieder des Stadtrates 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Einwohnerfragestunde 6. Kontrolle der Niederschrift vom öffentlicher Sitzungsteil - 7. Bericht der Bürgermeisterin über die Ausführung gefasster Beschlüsse 8. Bekanntgabe von amtlichen Mitteilungen durch die Bürgermeisterin 9. Bekanntgabe der in der nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung des Stadtrates 10. Bekanntgabe der von den beschließenden Ausschüssen gefassten Beschlüsse 11. Informationen aus den beratenden Ausschüssen durch die Ausschussvorsitzenden 12. Verpflichtung eines berufenen Bürgers für den beratenden Schul-, Kultur- u. Sozialausschuss 13. Beschlussfassung öffentlicher Sitzungsteil Neuwahl des Vorsitzenden des Stadtrates Wahl des Stellvertreters für die Vertreterin in der Verbandsversammlung des WZV Saalkreis Beratung und Beschluss - Ernennung des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wettin in das Ehrenbeamtenverhältnis Beratung und Beschluss - Ernennung des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wettin in das Ehrenbeamtenverhältnis Beratung und Beschluss - Beauftragung mit der Funktion des 1. stellv. Stadtwehrleiters der Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Beschluss - Ernennung des 2. stellv. Stadtwehrleiters der Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün in das Ehrenbeamtenverhältnis Beratung und Beschluss - Übertragung der Funktion der Jugendfeuerwehrwartin der Feuerwehr der Stadt Wettin- Löbejün Beratung und Beschluss - Übertragung der Funktion des stellv. Jugendfeuerwehrwartes der Feuerwehr der Stadt Wettin-Löbejün 14. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift vom nichtöffentlicher Sitzungsteil - 2. Beschlussfassung nichtöffentlicher Sitzungsteil 2.1. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 2.2. Vergabeangelegenheiten 2.3. Personalangelegenheiten 2.4. Rechtsangelegenheiten 3. Bekanntgabe von amtlichen nichtöffentlichen Bekanntmachungen durch die Bürgermeisterin 4. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 5. Schließung der Sitzung (gez. Uta Leefhelm) Vorsitzende des Stadtrates Öffentliche Bekanntmachung der 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, den um 18:00 Uhr im Raum 2 des Stadthauses Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt. Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - öffentlicher Teil- 6. Beratung und Abstimmung - Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wettin-Löbejün 7. Beratung und Abstimmung - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Wettin-Löbejün Beratung und Abstimmung - 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün 9. Beratung und Abstimmung - Baumschutzsatzung der Stadt Wettin-Löbejün 10. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil: 1. Kontrolle der Niederschrift der 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses - nichtöffentlicher Teil- 2. Grundstücks- und Vermögensangelegenheiten 3. Rechtsangelegenheiten 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen der Mitglieder des Stadtrates und der Ortsbürgermeister 6. Schließung der Sitzung (gez. Antje Klecar) Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der 10. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün Die 10. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Wettin-Löbejün findet am Mittwoch, dem um 18:00 Uhr in Raum 2 des Stadthauses der Ortschaft Löbejün unter der Anschrift Am Kirchhof 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün statt.

7 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Tagesordnung: öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 5. Kontrolle der Niederschrift der 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - öffentlicher Teil- 6. Sanierungsrechtliche Genehmigungen 7. Beratung und Abstimmung - Einbeziehungssatzung Siedlung in Neutz - Abwägung und Satzungsbeschluss 8. Beratung und Abstimmung - Photovoltaikanlage Gottgau - Billigungs- und Auslegungsbeschluss 9. Bauamtsangelegenheiten 10. Anfragen der Mitglieder des Ausschusses und der Ortsbürgermeister nichtöffentlicher Teil 1. Kontrolle der Niederschrift der 9. Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses - nichtöffentlicher Teil- 2. Vergabe von Bauleistungen/Planungsleistungen 3. Bauamtsangelegenheiten 4. Anfragen der Mitglieder des Ausschusses und der Ortsbürgermeister (gez. Antje Klecar) Bürgermeisterin Satzung über die Sondernutzung öffentlicher Straßen und Flächen in der Stadt Wettin-Löbejün - Sondernutzungssatzung - Auf Grund des 6, 8 und 44 der Gemeindeordnung LSA in der zur Zeit gültigen Fassung und 18, 21 und 50 Absatz 1 und 2 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (GVBI. LSA S. 334) in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat von Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Sachlicher Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle Straßen, Wege und Plätze einschl. der Nebenanlagen, die dem öffentlichen Verkehr in der Stadt Wettin- Löbejün gewidmet sind oder ihm dienen, einschließlich der Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen. Zum öffentlichen Straßenraum gehören die Straßenkörper, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie die Radund Gehwege und der Luftraum über der Straße. Weiterhin das Zubehör; das sind Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Bepflanzungen, Straßenbeleuchtung sowie Anlagen aller Art, die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen. 2 Grundsatz der Erlaubnispflicht (1) Soweit im Straßengesetz Sachsen-Anhalt oder in dieser Fassung nichts anderes bestimmt, bedarf der Gebrauch der öffentlichen Straßen über den öffentlichen Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Stadt Wettin-Löbejün. (2) Der Erlaubnis bedarf auch die Erweiterung oder Änderung einer Sondernutzung. Zur Sondernutzung gehören insbesondere: - das Aufstellen von Verkaufsständen und - wagen, Imbisswagen, Selbstbedienungsverkaufsfahrzeugen, Zirkusse, Karussell, Los- und Schießbuden u. ä.; - Warenautomaten, die in den Luftraum über den öffentlichen Straßen hineinragen; - das Aufstellen von Waren- und Auslagenständen zum Verkauf oder zur Kundenwerbung auf Bürgersteigen oder Straßen; - das Abstellen von Kraftfahrzeugen zu Werbe- oder Verkaufszwecken; - das Aufstellen von Sitzgelegenheiten (Tische, Stühle, Bänke, Tribünen u. ä.) und Sonnenschirmen; in den Straßenraum hineinragende Teile baulicher Anlagen, wie insbesondere Sonnenschutzdächer (Markisen), Vordächer und Verblendmauern - das Anbringen/Aufstellen von Werbeschildern, so genannte Nasenschildern zu Werbezwecken, die in den Luftraum über den öffentlichen Straßenraum ragen; - die Vermietung von Bauzäunen, Grundstücksumzäunungen, -mauern für Werbezwecke (Fremdreklame); - der Verkauf zur Straße hin, wenn sich Käufer oder Verkäufer auf einer öffentlichen Straße aufhalten; - die Lagerung von Baumaterialien u. a. Gegenstände u. a. Bauschutt, Aufstellung von Containern, Aufstellung von Baugerüsten und Bauzäunen über den Anliegergebrauch hinaus (s. a. 3 Ziff. 4) - das Aufstellen von Baubuden und Schuttrutschen - das Abstellen von Arbeitswagen, Baumaschinen u.- geräten; - die Anlage neuer und die Änderung bestehender Zufahrten und Zugänge zu Bundesstraßen im Verknüpfungsbereich der Ortsdurchfahrten sowie außerhalb der zur Erschließung bestimmter Teile der Ortsdurchfahrten von Landes- und Kreisstraßen; - die vorübergehende Anlage von Gehwegüberfahrten o. a. Grundstückszufahrten mit mehr als 5 m Breite bei Baumaßnahmen (z. B. Baustellenzufahrten) - Werbefahrten mit Fahrzeugen und Werbung durch Personen, die Plakate oder ähnliche Ankündigungen umhertragen und Handzettel verteilen - Werbung mit Lautsprechern; - das Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungspflichtigen sowie von nicht betriebsbereiten Fahrzeugen und Anhängern - Das Aufstellen von Fahrradständern und die Errichtung von Fahrradabstellanlagen mit einer Grundfläche größer 0,5 qm - das zur Schaustellen von Tieren; - motorsportliche Veranstaltungen - das Verbrennen und der Verkauf von Handzetteln, Flugblättern und anderen Werbeschriften mit Ausnahme der Werbung politischen und religiösen Inhalts. - das Aufstellen von Warenauslagen und Warenständern (3) Nach anderen gesetzlichen (z. B. Baurechte) oder ortsrechtlichen Vorschriften erforderliche Erlaubnisse oder Genehmigungen bleiben unberührt und werden durch die Sondernutzungserlaubnis nicht ersetzt. 3 Erlaubnisfreie Sondernutzungen (1) Ohne Sondernutzungserlaubnis dürfen durchgeführt werden: 1. die Ausschmückung von Straßen-, und Häuserfronten für Feiern, Feste, Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zur Pflege des Brauchtums sowie kirchliche Feiern. 2. vorübergehende Betätigungen auf Fußwegen, die der nicht gewerblichen Durchführung von parteilichen, gewerkschaftlichen, religiösen, karitativen oder gemeinnützigen Belangen oder der allgemeinen Meinungsäußerung dienen, soweit hierzu nicht die Errichtung von verkehrsfremden Anlagen notwendig ist. 3. die kurzzeitige, notwendige Lagerung von Baumaterialien, von Umzugsgut sowie von Gegenständen der Ver- und Entsorgung auf Gehwegen, am Tage der An- bzw. Abfuhr, sofern die Verkehrsteilnehmer hierdurch nicht gefährdet werden (max. 24 Stunden).

8 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 4. das kurzzeitige, notwendige Aufstellen von Baugerüsten auf Gehwegen durch Anlieger für bauliche Arbeiten an ihrem Grundstück, sofern die Verkehrsteilnehmer hierdurch nicht gefährdet werden (max. 24 Stunden). 5. das kurzzeitige Aufstellen/Anbringen von Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltungen an der Stätte der Leistung, insbesondere für Aus- und Schlussverkäufe, jedoch nur für die Dauer der Veranstaltung, sofern sie höher als 3 m über der Gehwegfläche angebracht werden. 6. das kurzzeitige, vorübergehende Aufstellen/Anbringen von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, sofern diese nicht mit dem Boden oder einer baulichen Anlage fest verbunden sind und die in einer Höhe bis zu 3 m nicht mehr als 0,10 m in den Gehweg hineinragen. Hierzu gehört auch das Aufstellen von Fahrradständern, sofern die Grundfläche kleiner als 0,5 qm ist. 7. das Anbringen bauaufsichtlich genehmigter Teile baulicher Anlagen, wie z. B. Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Eingangsstufen, Sonnenschutzdächer (Markisen und Verblendungen sowie Vordächer), Kellerschächte, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. (2) Diese Inanspruchnahme erlaubnisfreier Sondernutzungen sind der Stadt mindestens 48 Stunden vorher, 14 Tage vorher in den Fällen der Ziff. 4 und 7, anzuzeigen. (3) Nach Beendigung einer erlaubnisfreien Sondernutzung hat der Nutzer alle von ihm erstellten Einrichtungen zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß wieder herzustellen. (4) Die Inanspruchnahme erlaubnisfreier Sondernutzungen kann ganz oder teilweise untersagt werden, wenn Belange des Straßenbaues, Belange des Verkehrs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder die Durchführung sonstiger im öffentlichen Interesse liegender Maßnahmen dies erfordern. (5) Sonstige nach öffentlichem Recht erforderliche Erlaubnisse, Genehmigungen oder Bewilligungen bleiben unberührt. 4 Erlaubnisantrag (1) Die Sondernutzung ist in der Regel mindestens 2 Wochen vor Beginn der Nutzung zu beantragen. (2) der Antrag muss mindestens die Angaben über a) den Ort, b) Art und Umfang, c) Dauer der Sondernutzung sowie c) die Maßnahmen zur Beseitigung der durch die Sondernutzung möglicherweise entstehenden Verunreinigungen enthalten. Die Stadt kann dazu Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise verlangen. (3) Ist mit der beantragten Sondernutzung eine Behinderung oder Gefährdung des Verkehrs oder eine Beschädigung der Straße oder die Gefahr einer solchen Beschädigung verbunden, so muss der Antrag darüber hinaus enthalten: a) Angaben zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung b) Konzept zur Wiederherstellung der Straße (4) Bei Arbeiten zur Beseitigung von Gefahren oder Notständen in der Versorgung der Bevölkerung können öffentliche Straßen vor Erteilung der Genehmigung über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Der Antragsteller hat die Stadt unverzüglich über die Arbeiten zu unterrichten und eine erforderliche Genehmigung nachträglich einzuholen. Wird durch die Sondernutzung ein im Eigentum eines Dritten stehendes Grundstück in Anspruch genommen oder in seiner Nutzung beeinträchtigt, kann die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis von der schriftlichen Zustimmung des Berechtigten abhängig gemacht werden. Entsprechend kann verfahren werden, wenn durch die Sondernutzung Rechte Dritter auf Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus beeinträchtigt werden können. 5 Sondernutzungserlaubnis (1) Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis liegt im Ermessen der Stadt. Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht. Die Erlaubnis wird nur auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. (2) Die Erlaubnis- und Genehmigungspflicht nach anderen Vorschriften wird durch die Sondernutzungserlaubnis nicht berührt. (3) Die erteilte Sondernutzungserlaubnis gilt nur für den Erlaubnisnehmer. Erlaubnisnehmer ist derjenige, welchem die Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Weder eine Überlassung an Dritte, noch die Wahrnehmung durch Dritte, die nicht Erlaubnisnehmer sind, ist ohne Zustimmung der Stadt erlaubt. 6 Erlaubnis nach bürgerlichem Recht Die Einräumung von Rechten zur Benutzung der Straßen richtet sich nach bürgerlichem Recht, wenn die Benutzung den Gemeingebrauch nicht beeinträchtigt. Das gleiche gilt bei einer vorübergehenden Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung ( 8 FStG und 23 StrG LSA). Die Beantragung erfolgt in sinngemäßer Anwendung des 4. 7 Versagung/Widerruf der Erlaubnis Eine Sondernutzungserlaubnis kann jederzeit unter Angabe von Gründen versagt oder widerrufen werden, insbesondere wenn - Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet sind - dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist - aufgrund von Veranstaltungen die Fläche benötigt wird - der Erlaubnisnehmer die zu entrichtenden Gebühren nicht zahlt oder Auflagen nicht einhält. 8 Pflichten des Erlaubnisnehmers (1) Die Sondernutzung ist erst nach schriftlicher Erteilung und nur im festgelegten Umfang der Erlaubnis zulässig. Darüber hinaus darf die Sondernutzung erst nach Vorliegen sonstiger erforderlicher Genehmigungen und Erlaubnisse anderer Stellen ausgeübt werden. (2) Die Genehmigung zur Sondernutzung ist am Ort der Sondernutzung verfügbar zu halten und den zur Kontrolle berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen. (3) Der Erlaubnisnehmer hat Anlagen so zu errichten und zu erhalten, dass sie den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung, den anerkannten Regeln der Technik sowie der Verkehrssicherheit genügen und nachhaltige Schäden am Straßenkörper und sonstigen Einrichtungen vermieden werden. (4) Die Stadt ist spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Straßenkörper aufgegraben werden muss, ist die Arbeit so vorzunehmen, dass nachhaltige Schäden am Straßenkörper und an den Anlagen, insbesondere den Wasserablaufrinnen und den Versorgungs- und Kanalleitungen sowie eine Änderung ihrer Lage vermieden werden. (5) Wird durch die Sondernutzung der Straßenkörper beschädigt, so hat der Erlaubnisnehmer die Fläche unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten wiederherzustellen. Ist dies nicht sofort möglich, hat er die Fläche verkehrssicher zu schließen und der Stadt die vorläufige Instandsetzung und die endgültige Wiederherstellung mit Angabe des Zeitpunktes, wann die Straße dem öffentlichen Verkehr wieder zur Verfügung steht, anzuzeigen. Über die Wiederherstellung wird ein Abnahmeprotokoll mit Vertretern der Stadt gefertigt. (6) Der Erlaubnisnehmer hat während der Nutzung für einen ungehinderten Zugang zu allen in die Straßendecke eingebauten Einrichtungen zu sorgen.

9 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite (7) Verunreinigungen, die durch die Sondernutzung entstehen, sind vom Erlaubnisnehmer unverzüglich zu beseitigen. Erfüllt er diese Verpflichtungen nicht, kann die Stadt die Verunreinigungen auf seine Kosten beseitigen. (8) Der Erlaubnisnehmer trägt die Verkehrssicherungspflicht für die Sondernutzung. (9) Der Erlaubnisnehmer hat der Stadt alle Kosten zu ersetzen, die ihr durch die Sondernutzung entstehen. Die Stadt kann die Hinterlegung einer angemessenen Sicherheit verlangen. 9 Erlöschen der Sondernutzungserlaubnis (1) Erlischt die Erlaubnis oder wird sie widerrufen, so hat der bisherige Erlaubnisnehmer die Sondernutzung einzustellen, alle von ihm erstellten Einrichtungen und die zur Sondernutzung verwendeten Gegenstände unverzüglich zu entfernen und den früheren Zustand ordnungsgemäß wieder herzustellen. Abfälle und Wertstoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen, die beanspruchten Flächen sind ggf. zu reinigen. (2) Bei Widerruf der Erlaubnis oder bei Sperrung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße besteht kein Schadensersatzanspruch. (3) Die Beendigung der Sondernutzung ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen. 10 Gebührenpflicht (1) Für die Bearbeitung des Erlaubnisantrages werden Gebühren nach der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Stadt Wettin-Löbejün in der jeweils geltenden Fassung erhoben. (2) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen werden außerdem Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben (Anlage). Ist eine Gebühr im Gebührentarif nicht enthalten, richtet sich die Höhe der Gebühr nach einer im Tarif vergleichbaren Sondernutzung. (3) Als beanspruchte Verkehrsfläche in Sinne des Tarifs gilt bei festen Verkaufsständen, Gerüsten und dergleichen die Grundfläche des Standes, Gerüstes usw. (4) Die nach dem Tarif jährlich, monatlich, wöchentlich oder täglich zu erhebende Gebühr wird für jedes angefangene Kalenderjahr, jeden angefangenen Monat, jede angefangene Woche und jeden angefangenen Tag errechnet. Die Gebühr wird auf volle EURO-Beträge aufgerundet. 11 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind a) die Antragsteller b) der Erlaubnisnehmer c) im Falle der ungenehmigten Sondernutzung derjenige, der die Sondernutzung tatsächlich ausübt oder in seinem Interesse ausüben lässt. (2) Sind mehrere Gebührenschuldner, so haften sie als Gesamtschuldner. 12 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenpflicht entsteht: a) unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der öffentlichen Straßen grundsätzlich mit der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis; b) bei ungenehmigter Sondernutzung mit dem Beginn der tatsächlichen Nutzung; (2) Die Gebührenpflicht dauert an, solange die Sondernutzung ausgeübt wird. Sofern sich die Stadt in der Erlaubnis die förmliche Abnahme vorbehalten hat, gilt die Sondernutzung zu dem Zeitpunkt als beendet, der im Abnahmeprotokoll festgestellt ist. (3) Bei räumlicher oder zeitweiliger Überschreitung der genehmigten Sondernutzung sowie bei ungenehmigter Sondernutzung wird die doppelte Gebühr nach 10 Abs. 2 erhoben. (4) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Kostenfestsetzungsbescheides fällig, sofern im Bescheid keine andere Bestimmung getroffen ist. Die Kostenfestsetzung ist Bestandteil der Erlaubnis zur Sondernutzung. 13 Gebührenerhebung (1) Bei Nichtnutzung der Erlaubnis wird im Falle einer Abmeldung vor dem beantragten Genehmigungszeitraum nur die Gebühr nach 10 Abs. 1 erhoben. (2) Wird eine Erlaubnis aus Gründen widerrufen, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind, werden entrichtete Gebühren anteilmäßig erlassen oder erstattet. 14 Haftung (1) Die Stadt haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten Anlagen ergeben. (2) Mit der Vergabe der Fläche übernimmt die Stadt keinerlei Haftung insbesondere nicht für die Sicherheit der von dem Benutzer eingebrachten Sachen. Seite 5: Sondernutzungssatzung vom (3) Der Erlaubnisnehmer haftet der Stadt für alle Schäden, die durch unbefugte, ordnungswidrige oder nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten entstehen. Er haftet der Stadt für Schäden, wenn die Sondernutzung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Er hat die Stadt von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Stadt erhoben werden können. (4) Die Stadt kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur Deckung des Haftpflichtrisikos vor der Inanspruchnahme der Erlaubnis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweist und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrecht erhält. Auf Verlangen der Stadt sind ihr der Versicherungsschein und die Prämienquittungen vorzulegen. 15 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt wer: - entgegen 3, Abs. 2, die Anzeige unterlässt oder nicht fristgemäß vornimmt; - entgegen 3, Abs. 3, den ordnungsgemäßen Zustand der benutzten Flächen nicht wieder herstellt; - entgegen 5, Abs. 3, die Erlaubnis Dritten überlässt; - entgegen 8 Abs. 1, eine Sondernutzung ohne erforderliche Erlaubnis, über den erlaubten Umfang oder über den Zeitraum hinaus oder ohne die sonst erforderlichen Genehmigungen, in Anspruch nimmt; - entgegen 8 Abs. 3 und 4, die Anlagen nicht den technischen - und Verkehrssicherheitsanforderungen genügen bzw. Schäden entstehen; - entgegen 8, Abs. 5, Flächen nicht unverzüglich wiederherstellt bzw. die Anzeige unterlässt; - entgegen 9 die Sondernutzung nicht einstellt, Einrichtungen nicht entfernt, Flächen nicht wiederherstellt bzw. reinigt, Abfälle nicht entsorgt oder die Beendigung nicht anzeigt. (2) Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße zu Euro geahndet werden. (3) Die Anwendung von Zwangsmitteln im Rahmen des 20 Straßengesetz Sachsen-Anhalt, des 71 Verwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit 53 ff. SOG LSA bleiben unberührt.

10 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 16 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungen über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Städte Löbejün und Wettin und der Gemeinden Brachwitz, Domnitz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg außer Kraft. Wettin-Löbejün, den (gez. Klecar) Bürgermeisterin - Dienstsiegel - Bekanntmachungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am beschlossene und durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnete und ausgefertigte Satzung über die Sondernutzung öffentlicher Straßen und Flächen in der Stadt Wettin-Löbejün (Sondernutzungssatzung) wird im Amtsblatt der Stadt Wettin- Löbejün, Jahrgang 2, Ausgabe Nr. 4 vom öffentlich bekannt gemacht Wettin-Löbejün, den (gez. Klecar) - Dienstsiegel - Bürgermeisterin Ausfertigungsvermerk: Die durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am beschlossene Satzung über die Sondernutzung öffentlicher Straßen und Flächen in der Stadt Wettin-Löbejün (Sondernutzungssatzung) wurde durch die Bürgermeisterin am handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Wettin-Löbejün, den (gez. Klecar) - Dienstsiegel - Bürgermeisterin Anlage zu 10 der Sondernutzungssatzung der Stadt Wettin-Löbejün Gebührentarife für Sondernutzungen Lfd. Nr. Art der Sondernutzung Bemessungsgrundlage Betrag (EUR) 1. Baustelleneinrichtungen 1.1. Aufstellen von Bauzäunen, Gerüsten, Arbeitswagen qm/tag 0,25 Baumaschinen und - geräten, Lagerung von Baustoffen Baumaterialien, Container u. Ä. die der Bauausführung dienen 1.2. Aufstellen und Einsatz von Hubwagen, Liften, Bühnen, Leitern, Kranwagen u. ä. Gerät/Tag 0,50 2. Aufstellen von Containern 2.1. auf Geh- und Radwegen, Plätzen Stck./Tag 1, auf Fahrbahnen Stck./Tag 2,00 3. Gerüste über die erlaubnisfreie Zeit hinaus lfd. m/tag - 2 1,00-4 2,00-6 3,00 4. Lagerung von Gegenständen und Gütern der Ver- und Entsorgung, Umzugsgut u. Ä. für private Zwecke über die erlaubnis freie Zeit hinaus qm/tag 0, Baustellenzufahrten qm/woche 1,00 vorübergehende Anlage von Gehwegüberfahrten oder anderen Grundstückszufahrten bei Baumaßnahmen 5. Verlegen von Leitungen aller Art mit Zubehör überund unterirdisch m/jahr 2,50 Leitungen der öffentlichen Ver- u. Entsorgung gebührenfrei 6. Inanspruchnahme des Straßenraumes für Arbeiten im öffentl. Verkehrsraum auf Geh- und Radwegen, Plätzen und Fußgängerstraßen - teilweise Sperrung qm/tag 0,10 - ganze Sperrung qm/tag 0,20 Fahrbahnen - Sperrung bis zur Hälfte qm/tag 0,30 - Sperrung über die ganze Breite qm/tag 0,50 7. Verkauf im öffentl. Straßenraum (außerhalb d. Marktflächen) ohne besondere Verkaufseinrichtungen qm/tag 7, aus Verkaufswagen oder festen Verkaufsein- Stck./Tag 17,50 richtungen und Fahrzeugen 7.3. sonst. Kurzfristige Verkaufseinrichtungen (tägl. pro Tag 5,00 An- und Abfahrt) 7.4. Verkauf ohne festen Standort (Verkaufsfahrzeuge mit pro Tag 5,00 Tourenplan) 8. Imbissstände, Getränkestände ohne Sitzgelegenheit Stck./Tag 17, mit Sitzgelegenheit (Gebühr wie Nr. 8.1., + Gebühr nach Nr. 9)

11 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Tische und Sitzgelegenheiten, die zu gewerbl. Zwecken aufgestellt werden Nutzung vor der Gaststätte qm/monat 5, Tribünen und Podeste qm/tag 2, Warenauslagen vor Verkaufsstätten, die mehr als 1 m in den Verkehrsraum hinein ragen qm/monat 0, Bauliche Anlagen über 30 cm in den öffentlichen Verkehrsraum einmalig bei hineinreichende Bauteile, z. B. Gebäudesockel, Genehmigung 40,00 Fensterbänke, Kellerlichtschächte, Vordächer, Telefonzellen, Briefkästen, Treppen, Markisen, u. ä. 13. Werbeanlagen großflächige Werbetafeln (> 0,5 qm) qm Werbesofern keine anderweitigen Regelungen bestehen fläche/woche 0, Werbung (< 0,5 qm) auf eignen Trägern, wie Platten pro Dreieckständern u. ä. an der Stätte der Leistung Woche 0, Werbung (< 0,5 qm) auf eigenen Trägern, wie Platten pro Dreieckständern u. ä. nicht an der Stätte der Leistung Woche 0, abgestellte Fahrzeuge, die ausschließlich der Präsentation dienen Stck./Tag 5, Fahrradständer Fahrradständer ohne Werbung und Fahrradständer mit Werbehinweis auf das eigene Geschäft Fahrradständer mit Werbung Stck./Jahr 10, Masten, soweit sie nicht der öffentl. Versorgung oder öffentl. Nahverkehr dienen Stck./Monat 4, Abstellen von nicht zugelassenen, aber zulassungs pflichtigen sowie von nicht betriebsbereiten Fahrzeugen (PKW) Stck./Woche 5, Parken von Anhängern über 2 Wochen Stck./Woche 3, Spezial- u. Jahrmärkte, Schaustellereinrichtungen, Ausstellungen, Veranstaltungen mit gewerbl. qm/tag Beteiligung (Bierzelte) unter , , ,00 über ,00 Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün Wasser- und Pflegegebühr bzw. Friedhofsunterhaltungsgebühr Für einige Friedhöfe im Stadtgebiet wurden in der Vergangenheit Wasser- und Pflegegebühren bzw. Friedhofsunterhaltungsgebühren pro Grab und pro Jahr erhoben. Mit dem Inkrafttreten der einheitlichen Gebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe der Stadt Wettin-Löbejün zum gibt es diese Gebühren nicht mehr. Sie sind jetzt Bestandteil der Gebühren für die Grabnutzungsrechte und fallen bei Inanspruchnahme einmalig an. Für die bestehenden Grabnutzungsrechte auf den Friedhöfen in Döblitz, Domnitz, Dornitz, Dalena, Dößel, Dobis, Gimritz, Deutleben, Plötz und Rothenburg wird im August 2012 eine einmalige Wasser- und Pflegegebühr bzw. Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Grab und Jahr der Restnutzungszeit erhoben. Die Höhe ergibt sich aus den damals geltenden Gemeindesatzungen. Ein entsprechender Bescheid wird zugestellt. Domnitz, Dornitz, Dalena und Plötz 2,50 EUR/Jahr Bsp.: Nutzungsrecht bis 2015 Berechnung Jahre x 2,50 EUR = 10,00 EUR Nutzungsrecht bis 2021 Berechnung Jahre x 2,50 EUR = 25,00 EUR Döblitz, Dößel, Dobis, Gimritz, Deutleben und Rothenburg 8,00 EUR/Jahr Bsp.: Nutzungsrecht bis 2015 Berechnung Jahre x 8,00 EUR = 32,00 EUR Nutzungsrecht bis 2021 Berechnung Jahre x 8,00 EUR = 80,00 EUR Bujak Hauptamtsleiter Verwaltung und Vermietung von 1- bis 4-Raum-Wohnungen im OT Rothenburg Ansprechpartner: Frau Rössel Am Kindergarten 11 im Ortsteil Rothenburg Telefon: / Fax: / Stadt Wettin-Löbejün Gebäudemanagement Sprechzeiten: dienstags Uhr und Uhr Zu vermieten sind derzeit in der Pappelstraße, Saalberg und Am Kindergarten Wohnungen unterschiedlicher Größen (ca. 25 m 2-58 m 2 ).

12 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Ordnungsamt Das Ordnungsamt informiert! Verunreinigungen durch Hundekot Endlich Frühling können wir nun sagen. Alle freuen sich über die erwachende Natur, aber leider kommt zu der Freude auch wieder ein Wermutstropfen, der da heißt Hundekot. Aus aktuellem Anlass macht es sich erforderlich, nochmals auf die Pflichten der Hundebesitzer zur Beseitigung des Hundekotes hinzuweisen. Gemäß Gefahrenabwehrverordnung 5 sind die Tierhalter oder die mit der Führung Beauftragten zur Säuberung, der durch ihre Tiere entstandenen Verunreinigungen, verpflichtet. Immer wieder muss festgestellt werden, dass viele Hundebesitzer nicht gewillt sind, die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners zu beseitigen. Sie lassen zwar ihre Tiere auf Straßen oder in Anlagen ihre Geschäfte verrichten, halten es aber nicht für notwendig, diese dann zu entfernen. Dieses Verhalten trägt weder zur Verschönerung des Stadt- bzw. Ortsbildes bei, noch ist es erfreulich, wenn man in einen Hundehaufen tritt. Jeder, dem das einmal passiert ist, weiß was das für eine stinkende Angelegenheit ist. Wir appellieren noch mal eindringlich an alle Hundebesitzer, die Verunreinigungen durch ihre Tiere zu beseitigen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bestraft. Bürger, die Zeugen von derartigen Verstößen werden, können diese beim Ordnungsamt melden oder anzeigen. Ordnungsamt Bauamt Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Straße Dessau-Roßlau Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) Verf.-Nr Dessau-Roßlau, den 01. März 2012 Öffentliche Bekanntmachung VII. Anordnung im Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) Das Bodenordnungsgebiet des Bodenordnungsverfahrens Edlau (Feldlage) wird gemäß 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) in Verbindung mit 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der gültigen Fassung durch Hinzuziehung und Ausschluss von Flurstücken geringfügig geändert. 1. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 18 Flurstück 1, 80, 81, 82, 83, 84, 86, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107 werden nach Berichtigung der öffentlichen Bücher im Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Mitteledlau zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen. 2. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 2, Flurstück 1004 Flur 3, Flurstück 1002 Flur 4, Flurstück 1052, 1053 Flur 7, Flurstück 1010 Flur 8, Flurstück 1014, 1015 Flur 16, Flurstück 140, 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151,152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182 werden nach dem Eintritt des neuen Rechtszustandes im Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Hohenedlau zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen. 3. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 19, Flurstück 15, 16, 17 werden nach Berichtigung der öffentlichen Bücher aus dem Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Kirchedlau, zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen. 4. Die Flurstücke der Gemarkung Edlau Flur 6 Flurstück 7/3, 7/4, 7/5, 7/7, 7/8, 7/9, 7/13, 7/14, 7/16, 7/17, 7/18, 7/19, 7/20, 7/21, 7/22, 7/23, 7/24, 7/25, 7/26, 7/27, 7/29 Flur 7 Flurstück 109/6, 109/7, 109/8, 109/9, 109/10, 109/11, 109/12, 109/13, 109/14, 109/15, 109/16, 109/17, 109/18, 109/19, 109/20, 109/21, 109/22, 109/23, 109/24, 109/25, 109/26, 109/27, 109/28, 109/29, 109/30, 109/31, 109/32, 110/6, 110/7, 110/8, 110/9, 110/10, 110/11, 110/12, 110/13, 110/14, 110/15, 110/20, 110/21, 110/22, 110/23, 110/24, 110/25, 110/26, 110/27, 110/28, 110/29, 110/30, 110/31, 110/32, 110/33, 110/34, 110/35, 110/36, 110/37, 110/38, 110/39, 110/40, 110/41, 110/42, 110/43, 110/44, 110/45, 110/46, 110/47, 110/48, 110/49, 110/50, 110/51, 110/52, 110/53, 110/54, 110/55, 110/56, 110/57, 110/58, 110/60 werden aus dem Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) ausgeschlossen. Die Gebietskarte ist Bestandteil dieser Anordnung. Die Grenze des Verfahrensgebietes ist orangefarbig gekennzeichnet. Begründung Mit Beschluss vom 15. Dezember 1995 hat das Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Bernburg (jetzt Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt) das Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) angeordnet. Zur umfassenden Regelung der Eigentumsverhältnisse und zur Abfindung der grundstücksbezogenen Rechte werden Flurstücke aus den Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Kirchedlau, Mitteledlau und Hohenedlau zum Bodenordnungsverfahren Edlau (Feldlage) hinzugezogen. Weitere hinzugezogene Flurstücke dienen der eigentumsrechtlichen Regelung der Straße L 144. Die betreffenden Flurstücke waren zur Regelung von Tauschvereinbarungen im Ortsteil Hohenedlau und zur eindeutigen vermessungstechnischen Abgrenzung zwischen dem Bodenordnungsverfahren Feldlage und den Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Mitteledlau, Kirchedlau und Hohenedlau erforderlich. In den Flurbereinigungsverfahren Edlau (Ortslage) Ortsteil Kirchedlau und Mitteledlau sind die öffentlichen Bücher berichtigt und im Flurbereinigungsverfahren Ortsteil Hohenedlau ist der neue Rechtszustand eingetreten. Damit sind die Voraussetzungen zur Übertragung der betreffenden Flurstücke in das Bodenordnungsverfahren (Feldlage) gegeben. Die ausgeschlossenen Flurstücke umfassen das Neubaugebiet Stoben, das keiner Regelung bedarf. Daher werden sie zur Erreichung des Verfahrenszieles nicht mehr benötigt. Die weitere Teilnahme dieser Flurstücke am Bodenordnungsverfahren ist entbehrlich.

13 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, für die unter 2. genannten Flurstücke ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tag der Bekanntmachung dieser Anordnung - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen. Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Eigentumsbeschränkungen Von der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten folgende (zeitweilige) Eigentumsbeschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG) c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landespflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG) d) Holzeinschlag, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde ( 85 Nr. 5 FlurbG). Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand nach 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Bodenordnung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). Sind Eingriffe entgegen den Anordnungen zu c) vorgenommen worden, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen ( 34 Abs. 3 FlurbG). Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenommen worden, kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat ( 85 Nr. 5 FlurbG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Str. 24 in Dessau-Roßlau erhoben werden. Im Auftrag Näther Die vorstehende Anordnung liegt zusammen mit der Gebietskarte - in der Stadt Könnern, Markt 1, Könnern - in der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Anhalt, Hauptstr. 31, Südliches Anhalt - in der Einheitsgemeinde Löbejün-Wettin, Markt 1, Löbejün - im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstr. 31, Dessau zwei Wochen lang nach ihrer Bekanntmachung zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus. Weiterhin liegen die Verzeichnisse der Verfahrensflurstücke, die jedoch nicht Bestandteil dieser Anordnung sind, aus. Im Auftrag Herold Bodenordnung Edlau (Feldlage) BBG07 Flurbereinigungsverzeichnis Verfahrensflurstücke laufende Bearbeitung Gemarkung Gröbzig, Flur 2 37, 38, 39, 40, 41, 42/1, 42/2, 43, 44, 45, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 1004 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 5,8451 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 18 Gemarkung Edlau, Flur 1 3, 4, 9/1, 12, 13/1, 16/1, 16/2, 19/1, 21/1, 21/2, 22, 24, 25, 26/1, 27/1, 30/21, 31/21, 45/2, 46/6, 47/7, 48/8, 51/10, 52/11, 53/11, 61/17, 63/18, 64/19, 66/20, 67/20, 69/23, 71/21, 90/13, 92/23, 93/5, 94/15, 96/9, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 109,1980 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 70 Gemarkung Edlau, Flur 2 22/2, 30, 33/1, 36/1, 38, 40, 41/1, 41/2, 42, 44/1, 45, 49, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 69/28, 70/28, 71/28, 75/28, 83/18, 84/19, 85/20, 86/21, 87/28, 88/28, 89/28, 90/28, 91/29, 101/27, 112/35, 113/50, 117/34, 118/34, 120/51, 121/51, 122/51, 123/51, 124/51, 125/51, 1004 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 83,1751 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 44 Gemarkung Edlau, Flur 3 2/1, 3, 5/1, 6, 8, 9, 10, 11/1, 12/1, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23/1, 45, 46, 49, 50/1, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 66/1, 74/1, 116, 117, 119, 122/1, 123, 124, 145/24, 150/25, 154/23, 155/23, 160/48, 161/58, 162/59, 163/60, 164/61, 165/62, 166/63, 167/64, 168/65, 171/69, 172/70, 173/71, 174/72, 175/73, 176/74, 187/80, 188/81, 189/82, 190/60, 191/83, 192/83, 193/83, 194/83, 205/118, 206/118, 207/16, 208/16, 217/13, 241/11, 242/11, 243/11, 265/18, 300/18, 301/18, 1002 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 100,1912 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 74 Gemarkung Edlau, Flur 4 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 7/2, 7/3, 8/1, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 49, 109/1, 117, 118/1, 118/2, 118/3, 118/5, 119/1, 120, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 121/5, 121/6, 123/1, 145/1, 147, 151/1, 152, 153, 155, 156, 158/1, 159, 160, 171/150, 174/143, 175/143, 176/143, 177/118, 178/118, 179/118, 181/118, 186/146, 187/146, 191/8, 193/121, 194/121, 195/121, 196/121, 207/118, 208/118, 209/118, 210/148, 215/106, 216/107, 217/108, 233/105, 235/112, 240/146, 241/146, 259/48, 264/105, 265/105, 277/144, 296/161, 297/150, 298/150, 1002, 1003, 1005, 1007, 1009, 1011, 1013, 1015, 1017, 1018, 1021, 1023, 1025, 1027, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1052, 1053, 1100, 1101, 1102,

14 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang , 1104, 1105, 1106, 1112, 1113, 1128 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 104,3288 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 120 Gemarkung Edlau, Flur 5 2/2, 9/2, 9/3, 34, 48, 50/1, 56, 57, 58, 68, 69, 87/52, 88/53, 89/54, 90/55, 96/9, 97/9, 99/8, 108/59, 125/35, 130/65, 131/65, 132/65, 133/67, 134/67, 135/67, 136/64, 137/64 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 33,8002 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 28 Gemarkung Edlau, Flur 6 8, 9/2, 10/2, 15, 16, 20, 28/2, 39/1, 41, 43/3, 106/6, 111/5, 112/7, 117/19, 118/19, 119/19, 120/18, 122/12, 133/38, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1020, 1021, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1027, 1028, 1029, 1032, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 86,9691 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 59 Gemarkung Edlau, Flur 7 6/1, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 34, 35, 36, 37, 41/1, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 57/1, 58, 59, 60, 61, 62, 64, 66, 67/1, 67/2, 68/1, 68/2, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75/1, 77, 78, 79/1, 140/1, 142/2, 143/3, 144/4, 145/3, 172/5, 208/ , 1011, 1012, 1013, 1014 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 129,2759 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 71 Gemarkung Edlau, Flur 8 3, 5, 6, 10, 12, 13, 16, 17/1, 19/1, 19/2, 21/1, 21/2, 22, 23, 24, 25, 26, 28, 29/1, 34/1, 34/2, 35, 38, 39/1, 39/2, 39/3, 40/1, 41/1, 41/2, 41/3, 41/4, 41/5, 41/6, 42, 54/39, 59/34, 65/15, 66/14, 67/9, 73/34, 74/37, 93/41, 96/39, 97/39, 1014, 1015 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 66,5480 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 46 Gemarkung Edlau, Flur , 112, 113, 114, 115, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 17,1002 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 31 Gemarkung Edlau, Flur , 141, 142, 143, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 41,6777 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 43 Gemarkung Edlau, Flur 18 1, 80, 81, 82, 83, 84, 86, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 88,0109 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 27 Gemarkung Edlau, Flur 19 15, 16, 17, 150, 151, 152, 153, 154, 156, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 28,9453 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 27 Verfahren Flächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 895,0655 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 658

15 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Finanzverwaltung Öffentliche Bekanntmachung Entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO LSA) und den dazu ergangenen Änderungen wurde, nach Prüfung der Jahresrechnung 2010 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Saalekreis, in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün am mit Beschluss-Nr.: /12/SR die Jahresrechnung 2010 der ehemaligen Stadt Löbejün beschlossen. Gleichzeitig wurde der damalige Bürgermeister Herr Thomas Madl für den Zeitraum vom bis entlastet. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht werden gemäß 108a Abs. 3 GO LSA an 7 Tagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom bis in der Finanzverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün mit Sitz Markt 1 in Wettin-Löbejün, OT Löbejün. Wettin-Löbejün, (gez. A. Klecar) - Siegel - (gez. C. Albrecht) Bürgermeisterin SB Kämmerei Trinkwasserabrechnung Nauendorf, Merbitz und Priester Die letzte Abrechnung für Trinkwasser wurde durch die Stadt Wettin-Löbejün für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Nauendorf erstellt. In Zukunft erfolgt dies durch die HWS GmbH. Bitte beachten Sie, dass die Restforderungen gemäß ihrer Rechnung termingerecht an die Stadt Wettin-Löbejün überwiesen werden. Wasserabnehmern, die mit einem Guthaben das Jahr 2011 abgeschlossen haben, möchten bitte Ihre Kontonummern schriftlich bei der Verwaltung hinterlegen, damit die Auszahlung des Guthabens erfolgen kann. Wir bitten zu beachten, dass aus wirtschaftlichen Gründen sowohl die Erhebung als auch Überweisung von Guthaben unter 2,00 EUR (gemäß Kleinbetragregelung 31 GemHVO) nicht erfolgt. Entsprechende Guthaben werden bei Möglichkeit mit eventuell zu zahlenden anderen Forderungen der Stadt (Grundsteuern o. Ä.) verrechnet. Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, Gemarkung Neutz-Lettewitz, Flur 2, Flurstück 374 (früher 23/25), Wohnbaufläche Hallesche Str. 29, Hallesche Str. 30, zur Größe von 242 qm. Es handelt sich It. Verkehrswertgutachten um ein mit einem zweigeschossigen Gebäude bebautes Grundstück, unterkellert, Baujahr vor 1900, 5 Wohnungen unterschiedlicher Größe, teilweise vermietet, sehr kleiner Hof an Rückseite, Zuwegung zum Hof über Nachbargrundstück, Sanierung ca. 1996, Denkmalschutz. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf ,00 EURO festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 85a ZVG versagt worden. Daher kann der Zuschlag in diesem Termin auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Hesse Rechtspflegerin Bujak Hauptamtsleiter Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle (Saale), Geschäfts-Nr.: 55 K 201/09-4(5) Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle versteigert werden das im Grundbuch von Neutz-Lettewitz Blatt 424 eingetragene Grundstück Amtsgericht Halle (Saale) Halle, den Zwangsversteigerung - Az: 55 K 102/07-2 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Mittwoch, dem , Uhr, im Saal vor dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle der nachfolgend aufgeführte Grundbesitz versteigert werden. Grundbuch von Wettin Blatt 722 Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 4 - Gemarkung Wettin, Flur 8, Flurstück 833, Johannisstr. 19, Gebäude- und Freifläche zu 461 m 2

16 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus im Rohbauzustand aus dem Jahre Im Haus sollten 6 Wohnungen errichtet werden. Ein Bauantrag liegt der Verwaltungsgemeinschaft aber nicht vor. Die geplante Wohnfläche beträgt ca. 340 qm. Das Grundstück befindet sich im Denkmalbereich der Stadt Wettin. Das Gebäude ist zurzeit ungenutzt. Die postalische Anschrift lautet: Johannisstr. 19, Wettin-Löbejün OT Wettin. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde festgesetzt auf ,00. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 74 a oder 85 a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Neubauer Rechtspflegerin Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf Euro für Grundstück lfd. Nr. 1 und 1.600,00 Euro für Grundstück lfd. Nr. 2, für beide Grundstücke als wirtschaftliche Einheit auf ,00 Euro festgesetzt Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 85a ZVG versagt worden. Daher kann der Zuschlag in diesem Termin auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Hesse Rechtspflegerin Amtsgericht Halle (Saale) Halle (Saale), Geschäfts-Nr.: 55 K 226/09-5 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle versteigert werden das im Grundbuch von Wettin Blatt 1269 eingetragene Grundstück Bestandsverzeichnis: lfd Nr. 1, Gemarkung Wettin, Flur 12, Flurstück 44/2, zur Größe von 317 qm lfd. Nr. 2, Gemarkung Wettin, Flur 12, Flurstück 45/1, zur Größe von 323 qm. Es handelt sich lt. Verkehrswertgutachten um zwei Grundstücke, die mit freistehendem, überwiegend unterkellertem, eingeschossigem Wochenendhaus nebst ausgebautem Dachgeschoss sowie Carport und Schuppen bebaut sind. Gebäude 1985 fertig gestellt, teilweise modernisiert, dauerhafte Wohnnutzung nicht zulässig, Objektanschrift: Großer Schweizerling 1, Grundstücke bilden wirtschaftliche Einheit durch Überbauung, eigengenutzt. Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Öffentliche Bekanntmachung des Referates Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten über den Vollzug des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung); Impfverbot und Einstellungsanordnung Das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt erlässt folgende Allgemeinverfügung: 1. Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion ist ab dem in Sachsen-Anhalt verboten. 2. In Betriebe des Landes Sachsen-Anhalt dürfen ab dem ausschließlich Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BHV1 geimpft sind. 3. Im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt wird die Erlaubnis aus 3 Abs. 1 Nr HS BHV1-Verordnung aufgehoben. Das Verbringen für nicht nachweislich BHV1-freie Rinder aus einem Bestand und das Einstellen in einen Bestand, ist somit auch dann verboten, wenn in dem Bestand, in den eingestellt werden soll, alle Rinder ausschließlich in Stallhaltung gemästet werden und zur Schlachtung abgeben werden.

17 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Die sofortige Vollziehung der Ziffern 2 und 3 wird angeordnet. 5. Kosten werden nicht erhoben. Hinweis: Gemäß 1 VwVfG LSA i. V. m. 41 Abs. 4 VwVfG ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Dienstgebäude Dessauer Straße Halle (Saale) aus. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Halle (Thüringer Straße 16, Halle) schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Falls die Klage schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird, sollen der Klage nebst Anlagen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Falls die Klage in elektronischer Form erhoben wird, sind die elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Sie ist bei der elektronischen Poststelle des Verwaltungsgerichts Halle über die auf der Internetseite bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sowie die weiteren technischen Anforderungen sind unter der vorgenannten Internetseite abrufbar. Die Klage gegen Ziffer 1 hat nach 80 Tierseuchengesetz keine aufschiebende Wirkung. Der Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis-AöR informiert Beschlüsse der 2. Sitzung des Verwaltungsrates vom Beschluss - Nr.: 10-2/12/AöR Beschlusstext: Der Verwaltungsrat beschließt, auf der Grundlage des 4 Abs. 1 der Unternehmenssatzung die 1. Änderung der, am durch den Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün beschlossenen, Unternehmenssatzung. Die 1. Änderung ist Anlage zum Beschluss und tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Abstimmung: Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 davon anwesend: 2 Ja-Stimmen: 2 Nein - Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des Verwaltungsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss - Nr.: 11-2/12/AöR Beschlusstext: Der Verwaltungsrat beschließt Herrn Reinhard Jäckel, als Stellvertreter der Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis - AöR- zu bestellen. Ihm obliegt die Vertretung im Verhinderungsfall für die Versammlungsführung werden. Abstimmung: Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 davon anwesend: 2 Ja-Stimmen: 2 Nein - Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des Verwaltungsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss - Nr.: 12-2/12/AöR Beschlusstext: Der Verwaltungsrat beschließt, auf der Grundlage des 12 Abs. 3 der Unternehmenssatzung, der Gemeindeordnung und des Wassergesetzes des Landes Sachsen - Anhalt in den jeweils gültigen Fassungen, die vorliegende Allgemeine Wasserversorgungssatzung für den Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis - AöR. Die ausgearbeitete Allgemeine Wasserversorgungssatzung ist Anlage dieses Beschlusses. Abstimmung: Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 davon anwesend: 2 Ja-Stimmen: 2 Nein - Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des Verwaltungsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss - Nr.: 13-2/12/AöR Beschlusstext: Der Verwaltungsrat beschließt, die Neufassung des Maßnahmeplanes zur Einhaltung der Trinkwasserversorgung des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis- AöR Die Unternehmenssatzung ist Anlage dieses Beschlusses. Abstimmung: Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 davon anwesend: 2 Ja-Stimmen: 2 Nein - Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des Verwaltungsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss - Nr.: 14-2/2012/AöR Beschlusstext: Der Verwaltungsrate beschließt, dass auf der Grundlage des Abschlussberichtes der Wirtschaftsberatung AG - WIBERA - vom und dem Feststellungsvermerk des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Saalkreis vom , den Jahresabschluss 2010 und Herrn Frank Röthe für den Zeitraum bis als ehrenamtlichen Verbandsgeschäftsführer, für das Wirtschaftsjahr 2009, die Entlastung ausgesprochen wird. Abstimmung: Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 davon anwesend: 2 Ja-Stimmen: 2 Nein - Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des Verwaltungsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

18 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Beschluss - Nr.: 15-2/2012/AöR Beschlusstext: Der Verwaltungsrate beschließt, auf der Grundlage des 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes des Landes Sachsen - Anhalt, über die Behandlung den entstandenen Jahresgewinnes 2010 in Höhe von 400 EUR entschieden wird. Der Jahresgewinn in Höhe von 400 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß 31 Abs. 1 GO LSA war kein Vertreter der Verbandsversammlung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Abstimmung: Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates: 3 davon anwesend: 2 Ja-Stimmen: 2 Nein - Stimmen: - Enthaltungen: - Gemäß 31 Abs. 1 der GO LSA war kein Mitglied des Verwaltungsrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis Entsprechend der Gemeindeordnung für das Land Sachsen - Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), geändert durch das Gesetz vom 30. November 2011 (GVBl. LSA S. 814), i.v.m. dem Eigenbetriebsgesetz (EigBG LSA) vom 24. März 1997, geändert durch Gesetz vom 22. März 2006 (GVBl. LSA S. 128) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO LSA) vom 20. August 1997, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. September 2000 (GVBl. LSA S. 574) wurde nach Prüfung des Jahresabschlusses 2010 durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Saalekreis vom , in der Sitzung des Verwaltungsrates am , der Jahresabschluss 2012 beschlossen. Gleichzeitig wurde Herr Frank Röthe für den Zeitraum bis als ehrenamtlicher Verbandsgeschäftsführer entlastet. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Geschäftsführers, der Jahresabschluss, der Lageplan und die Erfolgsübersicht werden, gemäß 18 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes für das Land Sachsen - Anhalt, an 7 Tagen öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom bis in den Diensträumen des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis- AöR mit Sitz Am Kirchhof 1, in Wettin-Löbejün, innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten. gez. Antje Klecar Vorsitzende des Verwaltungsrates 1. Änderung zur Satzung des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Aufgrund von 15 a GKG i.v.m. 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts (Anstaltsgesetz-AnstG vom 3. April 2001 GVBl. S. 136) und 116 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568) in der Neufassung vom (GVBl. S 383) in der derzeit aktuellen Fassung hat der Verwaltungsrat des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis (AöR) in seiner Sitzung am folgende 1. Änderung zur Satzung beschlossen: 7 Verwaltungsrat Der Absatz 3 wird neu eingefügt und die nachfolgenden Absätze werden fortlaufend weiter nummeriert. (3) Der Stellvertreter der Vorsitzenden wird aus der Mitte des Verwaltungsrates bestellt. Er übernimmt die Vertretung der Vorsitzenden im Verhinderungsfalle. (4) Die Bürgermeisterin, die nach 5 Abs. 4 AnstG als Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt Wettin-Löbejün den Vorsitz des Verwaltungsrates inne hat und die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Stadtrat für 5 Jahre bestellt. Über die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Verwaltungsrat entscheidet der Verwaltungsrat. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Stadtrat angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Stadtrat. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können in besonders begründeten Fällen jeder Zeit mit Zweidrittelmehrheit des Stadtrates abberufen werden. Der Vertreter der bei der Anstalt Beschäftigten wird in entsprechender Anwendung der des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt gewählt. (5) Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates haben Anspruch auf eine Entschädigung entsprechend den Bestimmungen der Aufwandsentschädigungssatzung der Anstalt. 15 Inkrafttreten Diese 1. Änderung zur Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar - Dienstsiegel - Vorsitzende des Verwaltungsrates Ausfertigungsvermerk: Die vom Verwaltungsrat des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis -AöR in seiner Sitzung am beschlossene 1. Änderung zu Unternehmenssatzung wurde von der Vorsitzenden des Verwaltungsrates am handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. gez. Antje Klecar - Dienstsiegel - Vorsitzende des Verwaltungsrates - Allgemeine Wasserversorgungssatzung - des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis- AöR vom Präambel Aufgrund der 6 Abs. 1, 8 und 44 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen- Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. November 2011 (GVBl.LSA, S. 814), sowie des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA, S. 81) geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBl. LSA, S.648) sowie des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 und des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) vom 13. Dezember 1996, zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Februar 2011 (GVBl. LSA, S. 58) hat der Verwaltungsrat des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis - AöR, in seiner Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: Abschnitt I 1 Allgemeines (1) Der Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis betreibt die öffentlichen Anlagen der Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung. Ihm obliegt in seinem Versorgungsgebiet, umfassend

19 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite die Ortschaften Löbejün, Domnitz und Plötz in der Stadt Wettin- Löbejün, die Versorgung der Einwohner mit Trink- und Betriebswasser sowie die Bereitstellung von Wasser für öffentliche Zwecke und die Abgabe von Wasser für gewerbliche und sonstige Zwecke. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann der Trinkwasserbetrieb für die Betreibung und Unterhaltung einen Dritter beauftragt. (3) Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen sowie den Zeitpunkt ihrer ersten Herstellung, Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung und Beseitigung (Stilllegung) bestimmt der Trinkwasserbetrieb. (4) Zur Wasserversorgungseinrichtung gehören auch Einrichtungen Dritter, die der Trinkwasserbetrieb zur Durchführung seiner Aufgabe nach Abs.1 in Anspruch nimmt und zu deren Herstellung, Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung, Betrieb und Unterhaltung er beiträgt. (5) Der Trinkwasserbetrieb erhebt nach Maßgabe dieser Satzung a) Entgelte zur Deckung der Aufwendungen für die Bereitstellung von Trinkwasser von der Gewinnungsanlage bis zum Endverbraucher sowie zur Deckung der Kosten der laufenden Instandhaltung und Reparatur- und Wartungsdienstes. (Jahresgrundpreis) b) Entgelte für die gemessene Verbrauchsmenge an Trinkwasser (Arbeitspreis) c) Baukostenzuschüsse und Kostenerstattungen für Grundstücksanschlüsse. Abschnitt II 2 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Versorgungsgebiet liegenden Grundstücks ist - unter Berücksichtigung der Einschränkung in 3 - berechtigt, von dem Trinkwasserbetrieb zu verlangen, dass das Grundstück ab der bestehenden Straßenleitung angeschlossen wird (Anschlussrecht). (2) Nach der betriebsfertigen Herstellung der Anschlussleitung einschließlich Wasserzähler hat der Grundstückseigentümer vorbehaltlich der Regelungen dieser Satzung, der ergänzend hierzu ergangenen Satzungen und sonstigen Versorgungsbedingungen sowie unter Beachtung der technischen Vorschriften für den Bau und Betrieb von Wasserversorgungseinrichtungen das Recht Trink- und Betriebswasser zu beziehen (Benutzungsrecht). (3) Die Einrichtung Dritter nach 1 Abs.4 gelten hinsichtlich des Anschluss- und Benutzungsrecht der eigenen Wasserversorgungseinrichtung des Trinkwasserbetriebes als gleichgestellt. 3 Beschränkung des Anschlussrechtes (1) Das Anschlussrecht nach 2 Abs.1 erstreckt sich nur auf Grundstücke, die an eine Straße mit einer betriebsfertigen Straßenleitung unmittelbar angrenzen oder die Zugang zu einer solchen Straße durch einen öffentlichen oder dem Grundstückseigentümer gehörenden Weg oder in rechtlich gesicherten Form über andere Grundstücke haben. Die Grundstückseigentümer können die Herstellung einer neuen oder die Änderung einer bestehenden Straßenleitung nicht verlangen. (2) Sind die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt und kann das Grundstück wegen seiner besonderen Lage oder aus sonstigen Gründen nur unter erheblichen Schwierigkeiten angeschlossen werden oder erfordert der Anschluss besondere Maßnahmen und Aufwendungen, kann der Trinkwasserbetrieb den Anschluss versagen. Dies gilt nicht, wenn der Grundstückseigentümer sich zuvor schriftlich verpflichtet, zusätzlich zu den sich aus den Vertragsbedingungen ( 10) für das Grundstück ergebenden Entgelten die entstehenden Kosten für die Herstellung, die Erneuerung, die Unterhaltung und den Betrieb zu tragen. Der Trinkwasserbetrieb ist berechtigt, an den zu erstellenden Anlagen, die sein Eigentum werden, auch den Anschluss weitere Grundstücke zuzulassen. Die Eigentümer der übrigen Grundstücke, die über diese Anlage versorgt werden, haben nur dann einen Anspruch auf Anschluss und auf Wasserlieferung, wenn sie zuvor dem in Vorlage getretenen Grundstückseigentümer einem ihrem Interesse am Anschluss entsprechenden Teil der Kosten aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung ersetzen und der Trinkwasserbetrieb schriftlich informiert wurde. (3) Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 nicht gegeben, insbesondere wenn noch keine betriebsfertige Straßenleitung vor dem Grundstück verlegt ist, kann der Trinkwasserbetrieb einem Grundstückseigentümer auf seinen Antrag gestatten, sein Grundstück durch eine eigene, provisorische Anschlussleitung an eine Straßenleitung jederzeit widerruflich auf seine Kosten anzuschließen. Die Kosten der Unterhaltung, Änderung und Erneuerung dieser Leitung trägt der Grundstückseigentümer. Die Stelle des Anschlusses sowie Material, Umfang, Linienführung und Tiefe der provisorischen Leitung sowie die Wiederherstellung des alten Zustandes für die in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen bestimmt dabei der Trinkwasserbetrieb, der auch die unentgeltliche Übertragung in sein Eigentum verlangen kann. Werden nach der Verlegung der provisorischen Anschlussleitung die Voraussetzungen der 5 und 6 durch Verlegung einer Verteilerleitung geschaffen, so hat der Grundstückseigentümer die Leitungen auf seine Kosten auf Verlangen des Trinkwasserbetriebes stillzulegen oder zu beseitigen. Werden die Voraussetzungen der 5 und 6 durch Verlegung einer Verteilerleitung innerhalb von 10 Jahren nach der erstmaligen Verlegung der provisorischen Anschlussleitung geschaffen, werden dem Grundstückseigentümer die von ihm hierfür aufgewandten nachgewiesenen Baukosten auf den Baukostenzuschuss angerechnet; ein Mehrbetrag wird nicht heraus gezahlt. Der Anrechnungsbetrag reduziert sich für jedes volle Jahr, das die Anschlussleitung in Betrieb war, um 10 von Hundert. Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 nicht gegeben und stellt der Trinkwasserbetrieb trotzdem eine Verteilerleitung her, gelten die allgemeinen Vorschriften. 4 Beschränkung des Benutzungsrechts (1) Soweit auf einem Grundstück private Wasserversorgungsanlagen nach dieser Satzung zulässig sind, dürfen diese mit der Wasserversorgungsanlage des Trinkwasserbetrieb nur so verbunden sein, dass ein Eindringen von Wasser aus privater Anlage in die öffentliche Wasserversorgungsanlage ausgeschlossen ist. Der Trinkwasserbetrieb kann den Einbau einer sichtbaren Trennung verlangen. (2) Der Wasserversorgungsanlage darf nach den Bestimmungen dieser Satzung jederzeit am Ende der Anschlussleitung Wasser entnommen werden. Dies gilt nicht, soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung (z. Bsp. wegen Wassermangel) erforderlich sind. Die Entnahme von Wasser in außergewöhnlichen Mengen kann versagt oder von der Erfüllung besonderer Bedingungen abhängig gemacht werden, soweit und solange der Trinkwasserbetrieb durch Umstände, deren Beseitigung ihm wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, an der Versorgung gehindert ist. (3) Eine Nutzung der Wasserversorgungsanlagen nach 2 Abs.2 für Erdungen der elektrischen Anlagen und Blitzschutzanlagen ist aus technischen Gründen unzulässig. 5 Anschlusszwang (1) Jeder Eigentümer eines im Versorgungsgebiet des Trinkwasserbetriebes liegenden Grundstücks ist verpflichtet, im Rahmen seines Anschlussrechts sein Grundstück an die bestehende öffentliche Wasserversorgungsanlage dann anzuschließen oder anschließen zu lassen: 1. wenn es mit Gebäuden für den dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bebaut oder mit der Bebauung begonnen ist und

20 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 2. wenn dieses Grundstück an eine Straße mit einer betriebsfertigen Straßenleitung unmittelbar angrenzt oder wenn es einen Zugang zu einer solchen Straße durch einen öffentlichen oder dem Grundstückseigentümer gehörenden Weg oder in rechtlich gesicherter Form über andere Grundstücke hat. Befinden sich auf einem Grundstück mehrere selbständig nutzbare Gebäude zum dauernden oder vorübergehenden Aufenthalt von Menschen, so ist jedes Gebäude dieses Grundstücks anzuschließen. Die Verpflichtung zum Anschluss besteht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind, aber auf dem Grundstück Wasser verbraucht wird oder in absehbarer Zeit verbraucht werden wird oder der Anschluss zur Vermeidung von Missständen erforderlich ist. Das Vorhandensein einer provisorischen eigenen Anschlussleitung nach 3 Abs. 3 befreit nicht vom Anschlusszwang. (2) Werden an Straßen, in denen sich noch keine oder nicht in voller Länge Straßenleitungen befinden, Bauten neu errichtet oder vorhandene Gebäude wesentlich verändert oder durch neue ersetzt, so kann der Trinkwasserbetrieb von dem Grundstückseigentümer verlangen, dass auf diesen Grundstücken bereits alle Vorkehrungen für den späteren Anschluss des Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage nach den näheren Angaben des Trinkwasserbetriebes getroffen werden. (3) Eigen-, Zusatz- und Reservewasserversorgungsanlagen des Grundstückseigentümers (private Wasserversorgungsanlagen) müssen beim Trinkwasserbetrieb angezeigt werden. Für neu geplante Eigenversorgungsanlage (Brunnen) eines Grundstückseigentümers besteht die Anzeigepflicht beim Landkreis Saalekreis - Untere Wasserbehörde. 6 Benutzerzwang (1) Alle Grundstückseigentümer von Grundstücken die an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen angeschlossenen sind, haben ihren gesamten Bedarf an Trinkwasser aus der Anschlussleitung zu decken. (2) Entsprechend 5 Abs.3 ist die Nutzung von Brunnen dem Landkreis Saalekreis anzuzeigen und die Bestimmungen der TrinkwV sind für die Eigenversorgungsanlagen einzuhalten. (3) Bei Einleitung von Wasser aus einer Eigenversorgungsanlage bzw. Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation hat der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte die Anzeigepflicht gegenüber dem zuständigen Abwasserzweckverband. 7 Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang (1) Führt der Anschluss des Grundstücks an die öffentliche Wasserversorgungsanlage für den Grundstückseigentümer, auch unter Berücksichtigung des Gemeinwohls, zu einer unbilligen und unzumutbaren Härte, kann der Trinkwasserbetrieb eine jederzeit widerrufliche, zeitlich beschränkte oder unbeschränkte Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschlusszwang aussprechen. Der Grundstückseigentümer hat diese Befreiung schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist unter Angabe der Gründe spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem die Befreiung vom Anschlusszwang gewünscht wird. Der Trinkwasserbetrieb kann die Befreiung oder Teilbefreiung davon abhängig machen, dass von dem Grundstückseigentümer für jedes Grundstück bzw. Gebäude eine Frischwasserreserve gehalten werden muss, mit der mehrtägige Versorgungsschwierigkeiten aus der privaten Wasserversorgungsanlage überbrückt werden können. (2) Will der Grundstückseigentümer die von ihm beantragte und ihm auch bewilligte Befreiung oder Teilbefreiung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen, gelten für ihn die Bestimmungen des 2. Werden durch die nunmehr verstärkte Wasserentnahme aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage, die schon angeschlossen sind oder dem Anschluss- und Benutzungszwang unterworfenen anderen Grundstücke in, ihrem bisherigen Recht der Wasserentnahme beeinträchtigt und kann dem Trinkwasserbetrieb die Beseitigung des Hindernisses wirtschaftlich nicht zugemutet werden, so besteht insoweit kein Anspruch auf Anschluss und Benutzung. (3) Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß für die Befreiung vom Benutzungszwang. Der Trinkwasserbetrieb kann darüber hinaus Befreiungen im Rahmen des für ihn wirtschaftlich Zumutbaren aussprechen, insbesondere für den Betrieb von Wärmepumpen; dabei ist insbesondere auf die Entgeltbelastungen der übrigen Grundstückseigentümer Rücksicht zu nehmen. (4) Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang entbindet den Trinkwasserbetrieb nicht seiner Verpflichtung, für die Beseitigung gesundheitsgefährdender Missstände zu sorgen. (5) Beim Abbruch eines angeschlossenen Gebäudes oder einer Veränderung, welche die Anschlussleitung betrifft, hat der Grundstückseigentümer dies dem Trinkwasserbetrieb zwei Wochen vorher mitzuteilen. 8 Anschlüsse und Benutzung der Wasserversorgungsanlage für Feuerlöschzwecke (1) Sollen auf privaten Grundstücken besondere Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, sind über ihre Anlegung, Unterhaltung und Prüfung besondere Vereinbarungen mit dem Trinkwasserbetrieb zu treffen. Die Kosten für die Herstellung, Änderung, Unterhaltung und Beseitigung der Anschlüsse trägt der Grundstückseigentümer. (2) Der Grundstückseigentümer darf nur zu Feuerlöschzwecken Wasser entnehmen. Er hat den Anschluss auf Verlangen im öffentlichen Interesse zur Verfügung zu stellen. Jede Entfernung oder Beschädigung der Plomben ist vom Grundstückseigentümer unverzüglich zu melden. (3) Beim Eintritt eines Brandes oder in sonstigen Fällen allgemeiner Gefahr sind die Anordnungen der Feuerwehr zu befolgen, insbesondere haben die Benutzer ihre Leitungen auf Verlangen für Feuerlöschzwecke unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und die Wasserentnahme zu unterlassen. 9 Antrag auf Anschluss und Benutzung Dem Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und jede Änderung an der Anschlussleitung hat der Grundstückseigentümer unter Benutzung eines bei dem Trinkwasserbetrieb erhältlichen Vordruckes für jedes Grundstück zu beantragen. Ohne vorherige Zustimmung des Trinkwasserbetriebes darf der öffentlichen Wasserversorgungsanlage kein Wasser entnommen werden. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen, soweit sich die erforderlichen Angaben nicht aus dem Antrag ergeben: 1. eine Grundriss-Skizze und eine Beschreibung der Wasserverbrauchsanlage, einschließlich Zahl der Entnahmestellen, 2. der Name des Herstellers, durch den die Wasserverbrauchsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, 3. eine nähere Beschreibung des einzelnen Gewerbebetriebes usw. für den auf dem Grundstück Wasser verbraucht werden soll unter Angabe des geschätzten Wasserbedarfs, 4. einen Lageplan mit Ausweisung des Grundstückes, der unmittelbar vor dem Grundstück verlaufenden Straßenleitung - soweit bekannt - und der Anschlussleitung, 5. Angaben über eine etwaige private Wasserversorgungsanlage. Steht der Name des Herstellers, durch den die Wasserversorgungsanlage eingerichtet oder geändert werden soll, bei der Antragstellung noch nicht fest, ist er so bald wie möglich dem Trinkwasserbetrieb mitzuteilen. Antrag und Antragsunterlagen sind von dem Grundstückseigentümer und von dem mit der Ausführung Beauftragten zu unterschreiben und in doppelter Ausfertigung bei dem Trinkwasserbetrieb einzureichen. Die Unterschrift des mit der Ausführung Beauftragten kann nach-

21 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite gereicht werden. Der Trinkwasserbetrieb kann Ergänzungen der Unterlagen verlangen, Nachprüfungen vornehmen und in einfach gelagerten Fällen auf einzelne der genannten Antragsunterlagen verzichten. (2) Mit der Ausführung der Arbeiten für die Anschlussleitung darf erst begonnen werden, wenn der Antrag genehmigt ist. Ergibt sich während der Ausführung des Anschlusses die Notwendigkeit einer Änderung, ist dies dem Trinkwasserbetrieb unverzüglich anzuzeigen und eine zusätzliche Genehmigung der Änderung einzuholen. (3) Die Genehmigung des Antrages auf Anschluss erfolgt unbeschadet der Rechte Dritter und der sonstigen Bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen. 10 Versorgungsbestimmungen Die Versorgung erfolgt aufgrund eines vom Grundstückseigentümer mit dem Trinkwasserbetrieb abgeschlossenen Vertrages (Vertragsbestätigung). Der Trinkwasserbetrieb kann beim Nachweis eines berechtigten Interesses, insbesondere bei Grundstückseigentümern, die nicht in seinem Gebiet wohnen, Verträge mit Benutzern (z.b. Mietern und Pächtern) schließen, wenn eine beiderseitig unterschriebene Vereinbarung beim Trinkwasserbetrieb hinterlegt wird; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Bestandteil dieses Vertrages sind die Allgemeinen Bedingungen für Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S.750, berichtigt BGBl. I S.1067) und die Satzung über die Erhebung Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskosten und Entgelte für die Lieferung von Trinkwasser sowie das jeweils gültige Preisblatt des Trinkwasserbetriebes. 11 Ordnungswidrigkeiten und Zwangsmaßnahmen (1) Ordnungswidrig im Sinne von 6 Abs. 7 GO LSA und 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG LSA handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig ein Gebot oder Verbot dieser Satzung ( 4-8 Abs. 2 und 3 sowie 9) oder einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße, gemäß der gesetzlichen Regelungen ( 6 Abs. 7 GO LSA) geahndet werden. Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten findet Anwendung. (3) Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Sachsen - Anhalt. 12 Begriffserklärung Die nachstehenden Begriffsbestimmungen gelten sowohl für diese Allgemeine Wasserversorgungssatzung als auch für die Satzung über die Erhebung von Baukostenzuschüssen, Hausanschlusskosten und Entgelten für die Lieferung von Trinkwasser mit der dazu herausgegebenen Anlage. 1. Grundstück Grundstück ist ein Teil der Erdoberfläche, für den ein besonderes Grundstücksblatt angelegt ist (Grundbuchgrundstück). Abweichend davon gilt als Grundstück jeder zusammenhängende angeschlossene oder anschließbare Teil eines Grundbuchgrundstückes, der eine wirtschaftliche Einheit darstellt, insbesondere wenn sich auf dem Teilgrundstück zu dauernden Aufenthalt von Menschen oder Tieren bestimmte, selbständige nutzbare Gebäude befinden. Wirtschaftliche Einheiten sind auch mehrere Grundbuchgrundstücke, die den gleichen Eigentümer gehören und gemeinschaftlich nutzbar sind oder genutzt werden. 2. Grundstückseigentümer Dem Grundstückseigentümer sind gleichgestellt Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte. Wohnungseigentümer haben einen Bevollmächtigten zu bestellen, der gegenüber dem Trinkwasserbetrieb als Grundstückseigentümer auftritt. Soweit Zahlungen an den Trinkwasserbetrieb zu leisten sind, sind mehrere Grundstückseigentümer (Gesamthandeigentum oder Eigentum nach Bruchteilen) Gesamtschuldner. Wohnungseigentümer wird der Trinkwasserbetrieb zunächst nur entsprechend ihrem Anteil heranziehen. Soweit Verpflichtungen nach dieser Satzung für die Grundstückseigentümer bestehen, kann sich der Trinkwasserbetrieb an jeden von ihnen halten. 3. Benutzer Benutzer sind neben den Grundstückseigentümer alle zur Abnahme von Wasser auf dem Grundstück Berechtigten und Verpflichteten, insbesondere Mieter, Pächter und Untermieter, sowie all, die der Wasserversorgungsanlage tatsächlich Wasser entnehmen. 4. Wasserversorgungsanlage Zur Wasserversorgungsanlage gehören die Wasserleitung ab Quelle oder Brunnen bzw. Einspeisungsort aus fremden Versorgungsunternehmen, Pumpwerke, Aufbereitungsanlagen, Hochbehälter, Hauptleitungen und andere gemeinschaftliche Anlageteile sowie die Straßenleitungen (Verteilerleitungen) im Versorgungsgebiet des Trinkwasserbetriebes bis zum Beginn der Anschlussleitung. 5. Anschlussleitung (Hausanschluss) Anschlussleitung ist die Leitung von der Straßenleitung (Verteilerleitung) einschließlich Absperrventil bis hinter die Hauptsperrvorrichtung am Wasserzähler. 6. Wasserverbrauchsanlage auf dem Grundstück Wasserverbrauchsanlage auf dem Grundstück sind alle Leitungen und Entnahmestellen auf dem Grundstück nach der Hauptsperrvorrichtung. 7. Straßenleitung Straßenleitungen sind die Verteilerleitungen im Versorgungsgebiet, die dem Anschluss der Grundstücke dienen. Das gilt auch für solche Leitungen, die nicht in einer öffentlichen Straße verlegt sind. 13 Auskünfte Der Trinkwasserbetrieb ist berechtigt, den Städten, den Abwasserzweckverbänden, Wohnungsgenossenschaften und ähnlichen Einrichtungen für die Berechnung der Mietnebenkosten bzw. Abwassergebühren, Auskunft zum Wasserverbrauch des Kunden zugeben. 14 Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Versorgung mit Wasser und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung - Allgemeine Wasserversorgungssatzung- des Zweckverbandes für Wasserversorgung Nördlicher Saalkreis vom außer Kraft. Wettin-Löbejün, den gez. Antje Klecar - Dienstsiegel - Vorsitzende des Verwaltungsrates Ausfertigungsvermerk: Die vom Verwaltungsrat des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis -AöR in seiner Sitzung am beschlossene Allgemeine Wasserversorgungssatzung des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis - AöR wurde von der Vorsitzenden des Verwaltungsrates am handschriftlich unterzeichnet und ausgefertigt. Antje Klecar - Dienstsiegel - Vorsitzende des Verwaltungsrates

22 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Bekanntmachung zur Versammlung des Verwaltungsrates des Trinkwasserbetrieb Nördlicher Saalkreis- AöR Tag: Uhrzeit: Uhr Ort: Löbejün, Am Kirchhof 1, Diensträume des Trinkwasserbetriebes Nördlicher Saalkreis Vorläufige Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 3. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung - Abstimmung 4. Protokollkontrolle 2. Sitzung des Verwaltungsrates - Bestätigung öffentlicher Teil 5. Informationen des Vorstandes 6. Benennung eines Stellvertreters für den Vorstand 7. Anfragen der Verwaltungsratsmitglieder Nichtöffentlicher Teil 1. Protokollkontrolle 2. Sitzung des Verwaltungsrates - Bestätigung nichtöffentlicher Teil 2. Unternehmensinterne Angelegenheiten - Vergabe Bauleistung Achtung Unterbrechung der Trinkwasserversorgung in den Ortschaften Domnitz und Dornitz Sehr geehrte Kunden, infolge betriebsnotwendiger Arbeiten an den Netzanlagen der Stromversorgung - im Bereich Alte Löbejüner- in der Ortschaft Domnitz, kommt es am Freitag, dem 27. April 2012 in der Zeit von 7.30 bis voraussichtlich Uhr zur Unterbrechung der Stromversorgung und damit verbunden zum Ausfall der Druckerhöhungsstation Domnitz. In o.g. Zeitraum kann es zur Unterbrechung der Trinkwasserversorgung und Druckabfall kommen, da nur der anliegenden Fließdruck zur Verfügung steht. Wir empfehlen unseren Kunden vorsorglich, für die Dauer der angezeigten Unterbrechung, sich mit Trinkwasser zu bevorraten. Die Unterbrechung erfolgt entsprechend 5 Abs.2 der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV). Wir bitten um Ihr Verständnis. Trinkwasserbetrieb Nördliche Saalkreis-AöR gez. Klecar Vorsitzende des Verwaltungsrates Bekanntmachung des AZV Götschetal In der Verbandsversammlung am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt Ergebnis Ja Nein Enth. im öffentlichen Teil Beschluss zum Wirtschaftsplan Beschluss über die erste Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den AZV Götschetal im nichtöffentlichen Teil Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen: Baumaßnahme Steinbruch, Kulturhaus in Wallwitz an Baufirma Dupre & Rosar aus Landsberg Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen: Ersatzneubau einer Regenwasserleitung in Gutenberg an Baufirma Heitkamp aus Teutschenthal Thomas Herrmann Verbandsgeschäftsführer AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Ilona Friedrich berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ ilona.friedrich@wittich-herzberg.de Tourenplan Gewässerschau des Unterhaltungsverbandes Untere Saale Termin: Donnerstag, den , Uhr Treffpunkt: Fähre Wettin Betrifft: Stadt Löbejün-Wettin (mit OT Brachwitz, Döblitz, Gimritz, Dößel, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Rothenburg, Wettin) Schauführer: Herr Brinkmann Landwirt: Herr Schuhmann Naturschutz: Herr Lutz Zeit sparen Familienanzeigen ONLINE:

23 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Informationen Stadt Wettin-Löbejün Veranstaltungskalender April 2012 Datum Beginn/Ort Veranstaltung Veranstalter Ortschaft Uhr/ Gitarrenkonzert Kirchspiel Wettin Dornitz Dornitz Uhr/ Lehrerkonzert Internationale Carl- Löbejün Bogenhaus Loewe-Gesellschaft e. V Uhr/ 150 Jahre Feuerwehr Domnitzer Feuerwehr- Domnitz Festplatz Domnitz verein/ofw Domnitz Uhr/Brachwitz Gitarrenkonzert Kirchspiel Wettin Brachwitz Walpurgisfeuer Plötz-Kösselner Kultur- Plötz und Heimatfreunde Glück Auf e. V. Veranstaltungskalender Mai 2012 Datum Beginn/Ort Veranstaltung Veranstalter Ortschaft Preisskat in den Vereins- Plötz-Kösselner Kultur- Plötz räumen und Heimatfreunde Glück Auf e. V Uhr Skispringen SFV Rothenburg Rothenburg Wettkampf-Beginn Sparte Skispringen Uhr Training/Ziegelei - Sprungschanze Brachwitzer Familien- Brachwitzer Alpen e. V. Brachwitz und Sportfest Uhr/Gerätehaus Tag der offenen Tür Freiwillige Feuerwehr Rothenburg Uhr/Festwiese Männertag Verein Festwiese e. V. Nauendorf Uhr/Kirche Himmelfahrt Förderverein Kultur und Döblitz Geschichte Döblitz e. V Vereinsgelände Familientag Schalmeienorchester Löbejün Grün-Weiß Löbejün e. V Uhr/ Mühlentag Kulturverein Wettin e. V. Wettin Pögritzmühle Uhr/ Pfingstgottesdienst Templerorden Wettin Templerkapelle

24 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Junge Gemeinde: Wettin: , Chorkonzerte/Veranstaltungen: , Uhr, ab Kirche Dobis, Karl Völker-Exkursion Evangelische Kirchennachrichten im April und Mai 2012 Einen Moment, bitte Darf man als Christ eigentlich...? Ist es erlaubt, dass...? Was sagt Gott dazu? Fragen über Fragen. Paulus sagt dazu im 1. Timotheusbrief Kapitel 4, Vers 4, dem biblischen Spruch im Mai 2012: Alles, was Gott geschaffen hat, ist gut, und nichts ist verwerflich, was mit Danksagung empfangen wird. Er nimmt damit Stellung zu einer Diskussion, die unter den ersten Christen entbrannt war: Wie verhalten sich Gott und die Welt zueinander, das Heilige und das Alltägliche? Nicht nur damals gab es eine lautstarke Gruppe unter den Gläubigen, die zwischen der göttlichen Erlösung durch Jesus Christus und der alltäglichen Welt einen dicken Trennungsstrich ziehen wollte. Bis heute behaupten manche: Das Heilige sei etwas Höheres, etwas Innerlich-Geistliches, was mit der normalen Welt nichts zu tun haben dürfe. Die Welt selbst sei schlecht und böse. Und aus dieser Sicht folgern sie: Wer an Gott glaube, müsse sich von allen weltlichen Genüssen so weit wie möglich fernhalten - ob nun in Bezug auf Sexualität, Essen oder Trinken. Paulus argumentiert dagegen. Wo die skrupelösen Frömmler eine scharfe Trennungslinie ziehen wollen, schlägt er eine Brücke: Alles, was Menschen dankbar und mit ehrlichem Gewissen genießen können, ist gut, ja sogar heilig. Denn Gott, der allen Menschen das Heil anbietet in seinem Sohn Jesus Christus, ist derselbe Gott, der die Welt geschaffen hat. Damit wir in ihr leben, sie mitgestalten und auch unsere Freude daran haben. Gottes ganze gute Schöpfung steht uns offen. Da soll kein Christ einem anderen ins Bier- oder Weinglas spucken! Bleiben Sie behütet. Ihr Pfarrer Andreas Schuster Termine für alle Kirchengemeinden Lesenacht für Kinder Alle Kinder der Klassen 1-6 sind vom 21. bis 22. April 2012 zur LESENACHT im Trothaer Gemeindehaus eingeladen. Wir werden uns mit den Freunden von Jesus auf den Weg machen und entdecken, was in EMMAUS und an anderen Orten nach Jesu Auferstehung geschah. Anmeldungen beim Gemeindepfarramt in Teicha unter: / Teeny-Kirche Exkursion: zur Synagoge nach Berlin Anmeldungen bei Frau Kupke (Tel / ) für Fahrgemeinschaft und Anmeldung Könnern: , Uhr, Pfarrhaus, alle aus den Klassen 5 und 6 sind eingeladen zu: Geschichten hören - reden - Spiel und Spaß - gemeinsames Essen usw. mit Frau Kupke Kinderzeltnacht im Pfarrgelände Gollma , Uhr bis nachmittags, Elternaktion ab Uhr, für Kinder der Klassen 1-6, Anmeldung bei Frau Kupke Ankündigung Kinderfreizeit vom August in Zehren bei Meißen Für Kinder der Klassen 1-6, Anmeldung bei Frau Kupke Konfirmanden: Alsleben: (Einladungen gesondert) Wettin: ,10.00 Uhr, Prüfung der Hauptkonfirmanden Konzerte Dornitz: , Uhr, Kirche Dornitz, Konzert Howdoesitwork? Solokonzert Teil 2, Frank Johannes Pokrzywniak spielt Gitarre Freier Eintritt, am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Brachwitz: , Uhr, Kirche Brachwitz, Konzert Howdoesitwork? Solokonzert Teil 3, Frank Johannes Pokrzywniak spielt Gitarre Freier Eintritt, am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Wettin: , Uhr, Kirche St. Nikolai, acapella Chorkonzert cantatedomino mit convivium musicum aus Halle, Geistliche Madrigale und Motetten von H. Schütz bis zur Gegenwart, Leitung: Till Voß Freier Eintritt, am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Termine für den Evangelischen Pfarrbereich Wettin Wettin: , Uhr , Uhr , Uhr Konfirmations-Gd. mit Abm Neutz: , Uhr Lettewitz: , Uhr Gimritz: , Uhr , Uhr mit Abm Rothenburg: , Uhr , Uhr , Uhr Diamantene Konfirmation mit Abm Dobis: , Uhr , Uhr , Uhr mit Abm Dößel: , Uhr , Uhr Brachwitz: , Uhr , Uhr , Uhr mit Abm Domnitz: , Uhr , Uhr , Uhr mit Abm Kinderpfarrhaus Wettin donnerstags, Uhr, für alle Kinder ab 5 Jahren, die gerne singen, Geschichten hören, basteln mit Frau Kupke Kinderkirche Brachwitz 10. Mai, Uhr, für alle Kinder ab 5 Jahren im alten Pfarrhaus Gemeindenachmittage Wettin: , Uhr Rothenburg: , Uhr Brachwitz: , Uhr Domnitz: , Uhr; , Uhr Gesprächskreise Wettin-Themenabend: , Uhr, Israel mit Dr. A. und C. Hauser Brachwitz: , Uhr Rothenburg: , Uhr

25 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Termine für die Evangelische Kirchengemeinde Schlettau Gottesdienst Nächster Gottesdienst in Schlettau Sonntag, 29. April 2012, 9 Uhr Gottesdienst zu Himmelfahrt auf dem Petersberg Donnerstag, 17. Mai 2012, Uhr für alle Gemeinden Pfarrer Christoph Schulz OT Ostrau Karl-Marx-Str Petersberg Tel / Termine für den evangelischen Pfarrbereich Teicha, Nauendorf und Priester Gottesdienste Immer sonntags Uhr in der evangelischen St.-Mauritius- Kirche in Teicha; am 3. So. im Monat in der evangelischen St.-Nicolai-Kirche in Sennewitz. Sonntag, Jubilate 9.00 Uhr GD Nauendorf Donnerstag, Himmelfahrt Uhr GD im Freien Morler Berg Sonntag, Pfingstsonntag Uhr zentr. GD zur Konfirmation Gutenberg Montag, Pfingstmontag Uhr GD Nauendorf Aufgrund der Erkrankung von Pfarrer Joram können sich Gottesdiensttermine ändern. Bitte achten Sie auch auf die Aushänge in Ihren Orten. Musik im Pfarrbereich Orgelreihe- ORGELplus - Sonnabend, 28. April, Uhr (immer am letzten Samstag im Monat) Musik für Querflöte und Orgel Am 28. April um Uhr beginnt in der Teichaer Kirche die 1. Veranstaltung der Orgelreihe ORGELplus in diesem Jahr. Lassen Sie sich einladen, zu einer Stunde Musik mit Querflöte und Orgel. Die Mitwirkenden sind: Sophie Tetzlaff/Halle (Querflöte), Hsin Chien Chiu/Halle (Orgel) - der Eintritt ist frei -; am Ausgang bitten wir um eine Spende Konzert in der Chorturmkirche Sylbitz Es wird herzlich eingeladen, am 21. April um Uhr, zum Konzert für Saxephon und Percussion in die Chorturmkirche Sylbitz. Mitwirkende ist Frau Poldrack. Posaunenchor im Gemeindehaus in Sennewitz, jeden Dienstag um Uhr. Kirchenchor im Gemeindezentrum Teicha, jeden Montag um Uhr. Mit-Mach-Tanz mit Frau Alexa Engelke ( / ) am 20. April und am 25. Mai, um Uhr, Im alten Dorf 6, in Sennewitz Kinder in der Kirche Herzliche Einladung zum Kinderpfarrhaus, wie immer in Teicha, dienstags ab Uhr, (Kaffee, Andacht, Thema, Basteln, Spiele... Flötenkreise) Lesenacht Jedes Jahr treffen sich Kinder der Klassen 1-6 im Trothaer Gemeindehaus zur Lesenacht. Es werden Bücher vorgestellt und vorgelesen, gemeinsam gegessen, in all den Räumen und Gemeindesaal übernachtet und immer einem spannenden Thema nachgegangen - bis hin zu einem Geländespiel. Eine Andacht mit anschließendem Kaffeetrinken mit den Eltern beschließt diese 2 Tage. In diesem Jahr ist die Lesenacht vom 21. bis 22. April - also nach dem Osterfest. Wir werden uns mit den Freunden von Jesus auf den Weg machen und entdecken, was in EMMAUS und an anderen Orten nach Jesu Auferstehung geschah. Anmeldungen und auch Informationen gibt es im Pfarramt oder jeweils im Kinderpfarrhaus, dienstags in Teicha. Junge Gemeinde Die Junge Gemeinde trifft sich mit den Konfirmierten der vergangenen Jahre immer am letzten Donnerstag im Monat, Uhr, im Pfarrhaus Wettin: Also wieder am 26. April! Wir essen zusammen Abendbrot, erzählen über Gott und die Welt, tauschen Buch- und Filmtipps aus und überlegen jedes Mal aufs neue, was unser nächstes Thema sein sollte. Jeder und jede ist herzlich willkommen. Wenn Bedarf an einer Fahrgemeinschaft besteht, bitte im Pfarramt Teicha melden. Radtour am 1. Mai Unsere traditionelle Radtour geht in diesem Jahr nach Niemberg ins Lutherheim, Plößnitzer Str. 19. Der Gemeindekirchenrat Niemberg lädt unsere Kirchengemeinden ein, die Teichaer Glocke auf dem Friedhof in Niemberg, sowie die Schwesterkirche von Wallwitz zu besichtigen und gemeinsam bei Kaffee und Kuchen ins Gespräch zu kommen. Start ist um Uhr am Pfarrhaus Teicha. Unterwegs gibt es vieles zu entdecken. Frau Neubert wird wieder die Radfahrer begleiten. Wer nicht mit dem Fahrrad fahren möchte, hat die Gelegenheit im Auto mitgenommen zu werden. Mitfahrer und Mitradler bitte im Pfarramt Teicha melden! Sprechzeiten: im Pfarrhaus Teicha, Donnerstag Uhr u. Samstag Uhr. Pfarramt Teicha, Tel / Bruderschaft Petersberg, Tel / Es grüßt Sie und wünscht eine gesegnete Zeit, die Gemeindekirchenräte im Pfarrbereich Teicha Termine für die Evangelische Kirchengemeinde Löbejün Gottesdienste Pfingstsonntag, 27. Mai 2012, 10 Uhr in der Stadtkirche St. Petri Abendmahlsgottesdienst mit KONFIRMATION/Orgel: Jaroslawa Nikulina Diamantene Konfirmation - Samstag, 5. Mai 2012 Alle Konfirmandinnen und Konfirmanden, die vor 60 Jahren in unserer Kirchengemeinde zum Konfirmandenunterricht gegangen und konfirmiert worden sind, laden wir zusammen mit ihren Familien, Bekannten und Freunden ganz herzlich zum Gottesdienst um 14 Uhr anlässlich der Jubelkonfirmation in die Stadtkirche St. Petri zu Löbejün ein! Kindernachmittag 18. April/9. Mai 2012 Alle Kinder sind am Mittwoch, dem 18. April und 9. Mai 2012, Uhr ganz herzlich ins Löbejüner Pfarrhaus zum Kindernachmittag eingeladen. Frauenkreis Der Frauenkreis trifft sich am Mittwoch, dem 9. Mai 2012, Uhr im Löbejüner Pfarrhaus zum gemeinsamen Nachmittag. Herzliche Einladung!

26 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Konfirmandentag Die Konfirmandinnen und Konfirmanden treffen sich zum Konfirmaden-Tag am Samstag, dem 12. Mai 2012, Uhr im Stadt-Pfarrhaus in Alsleben. Die Prüfung für die Hauptkonfirmanden findet am 25. Mai 2012, 10 Uhr in Wettin statt. Bürozeit Das Pfarrbüro in Löbejün ist von Dienstag bis Donnerstag von Uhr durch Frau Grunert besetzt. Telefonisch erreichen Sie das Büro unter oder per pfarramtloebejuen@web.de. Frau Bartsch hat jeden Mittwoch von Uhr bis Uhr Sprechstunde und nach Vereinbarung. Ihre Adresse ist: Pfrn.MariaBartsch@gmx.de, telefonisch ist sie zu erreichen unter: 03 45/ Katholische Gemeinden St. Josef Löbejün und St. Petrus Wettin Pfr. Magnus Koschig Gütchenstraße 21, Halle/Saale - Fax 03 45/ Informationen der Katholischen Kirche für das Amtsblatt - Mai Sonntag der Osterzeit Samstag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Löbejün Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin Uhr Heilige Messe in Ostrau 6. Sonntag der Osterzeit Samstag, Uhr Heilige Messe in Wettin Sonntag, Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Wort-Gottes-Feier in Ostrau Hochfest Christi Himmelfahrt Donnerstag, Uhr Ökumenischer Gottesdienst auf dem Petersberg 7. Sonntag der Osterzeit Samstag, Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Heilige Messe in Ostrau Sonntag, Uhr Wort-Gottes-Feier in Wettin Pfingsten Sonntag, Uhr Heilige Messe in Wettin Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Heilige Messe in Ostrau Montag, Uhr Heilige Messe in Löbejün Uhr Ökumenischer Gottesdienst an der Mühle in Krosigk In Wettin ist der nächsten Seniorennachmittag am 3.5. ab Uhr. In Ostrau und Löbejün gibt es im Mai keine Seniorentreffen. Aus welcher Mitte leben Sie? Worum dreht sich vieles in Ihrem Leben? Wer seine Mitte nicht kennt, oder sie gar verliert, der verliert sich selbst. Die Christen feiern in diesen Wochen die Mitte ihres Glaubens. Sie feiern ihre Identität. Und das ist keine Ethik, keine Moral, sondern die Botschaft von der Auferstehung, die Zusage, dass alle Menschen zum ewigen Leben berufen sind. In jedem von uns steckt der Keim der Ewigkeit. Maßstab für unser Leben, so schön es gerade in den Frühlingstagen ist, ist nicht das begrenzte, biologische Dasein, sondern das unendlich erfüllte Leben, das wir in besonders intensiven Momenten hier und jetzt schon erahnen können. Die Fixierung auf die reine Diesseitigkeit des Lebens birgt in sich die Gefahr, abhängig zu werden von äußeren Faktoren, vom Besitz und von der Stellung in der Gesellschaft. Wohin diese Abhängigkeit führt, hat das Märchen: Das kalte Herz beschrieben. Wer mit allen Mitteln reich werden will, wird arm. Was ihm bleibt, ist nur noch die Kälte der Lieblosigkeit und der Einsamkeit. Diesem Leben fehlt der Keim der Ewigkeit. Worin dieser Keim liegt? Überlegen Sie für sich, in welchen Momenten für Sie Raum und Zeit keine Bedeutung mehr hatten, denn das, was ohne Raum und Zeit ist, ist Ewigkeit. Ich kann mich an solche Momente erinnern. Es waren Augenblicke innigster Freude oder tiefster Trauer. Es waren Momente, in denen ich am intensivsten gelebt habe. Wenn Christen Auferstehung feiern, wenn Christen sagen, dass sich in ihrem Leben alles um die Auferstehung dreht, dann bekunden sie, dass sie Ausschau halten nach solchen intensiven Momenten. In ihnen können wir Gott begegnen, in ihnen finden wir zu uns selbst, in ihnen spüren wir den Sinn und das Ziel unseres Lebens. Ich wünsche Ihnen hier und jetzt solche Momente der Seligkeit, damit Sie in ihnen die wahre Mitte des Lebens entdecken können. Gottes Segen Ihr Pfarrer Magnus Koschig Evangelische Kirchengemeinde Gollma 6. Musiksommers Gollma Am 13. Mai beginnt der diesjährige Musiksommer in Gollma mit seinem Schulstr. 6, Gollma speziellen Konzertprogramm für Liebhaber der klassischen Musik. Die Konzerttermine, jeweils sonntags um 17:00 Uhr, finden Sie auf der Website des Musiksommers unter Namhafte Künstler, wie Michael Schönheit (Merseburger Dom- und Leipziger Gewandhausorganist), Prof. Wolfgang Kupke (Vorsitzender des Landesmusikrates Sachsen Anhalt), Bernd Bartels (Solotrompeter des Mitteldeutschen Rundfunks), die Hallenser Madrigalisten oder Prof. Leopoldo Saracino (Prof. für Gitarre am Bozener Monteverdi-Konservatorium) haben sich für dieses Jahr in Gollma angesagt. Resonantia aus Leipzig wird mit seinem Historischen Konzertprogramm Moritz der Gelehrte die Musiksommerreihe eröffnen. Musik, die am deutschen Fürstenhof zum Beginn des 17. Jahrhunderts für Orgel, Laute und Gesang erklang, wird in der Gollmaer Kirche zum Leben erweckt. Das Ensemble Resonantia präsentiert Alte Musik auf hohem musikalischem Niveau. Unter der Leitung des Lautenisten Frank Petersen finden sich renommierte Musiker in variabler Besetzung zusammen und interpretieren Kammermusik aus Renaissance und Barock. Das Ensemble überrascht durch originelle Programmgestaltung und immer wieder neue Entdeckungen musikalischer Schätze. Eine besondere musikalische Kostbarkeit wird auch das Leipziger LOB-Ensemble dem Konzertpublikum bieten. LOB steht für Leipziger Oboenband, die mit Musik vom Hof Ludwigs des XIV., des berühmten Sonnenkönigs, nach Gollma kommen wird: Le grand divertissement Royal de Versailles - Die königlichen Vergnügungen von Versailles. Die Begeisterung für die Schönheit dieser selten gehörten Musik führt die Musiker seither regelmäßig zusammen. Zur guten Tradition ist auch das Chortreffen im September geworden. In diesem Jahr steht es unter dem Motto: In dir ist Freude. Chöre wie der Neue Chor Halle, der Gemischte Chor Peißen, der Frauenchor Landsberg und Cantemus aus Gollma werden das Konzert mit gestalten. Die Konzertreihe wird von privaten Sponsoren und der Stadt Landsberg gefördert. Eintritt wird nicht erhoben, für Spenden am Ausgang sind wir sehr dankbar. Wenn Sie regelmäßig über das Konzertangebot in Gollma informiert werden möchten, senden Sie uns ein Mail oder lassen Sie sich postalisch unseren Konzertflyer zusenden.

27 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Evangelischer Kirchenkreis Halle-Saalkreis Veranstaltungen in der Region Halle April 2012 Mittwoch, 18. April :00 Uhr Kirche im Diakoniewerk Orgelkonzert 20 Minuten Orgelmusik mit Kantor Tim-Dietrich Meyer. Donnerstag, 19. April :00 Uhr Marktkirche Unser lieben Frauen Orgelmusik an der Reichelorgel mit Kantor Irénée Peyrot Jeden Donnerstag besteht um 12 Uhr die Möglichkeit Irénée Peyrot beim Spiel der Reichel-Orgel in der Marktkirche Unser lieben Frauen zu erleben. Es erklingt eine halbe Stunde lang Musik aus verschiedenen Epochen. Der A-Kantor wird in den Monaten bis Dezember sein Können unter Beweis stellen und die ganze Klangvielfalt dieser besonderen Orgel zu Gehör bringen. Der Eintritt ist wie immer kostenfrei. Am Ausgang wird um eine Spende für die Kirchenmusik gebeten. Donnerstag, 19. April :30 Uhr Gemeindehaus Kirchstraße 7, Lieskau Lieskauer Offene Gesprächsabende 2012 Sind erneuerbare Energien wirklich erneuerbar? mit Prof. Dr. Sigismund Kobe, TU Dresden Donnerstag, 19. April :30 Uhr Canstein Bibelzentrum - Franckeschen Stiftungen Vortragsreihe des Canstein Bibelzentrums Der Mensch in seinem Inneren Bildgebende Diagnostik und die anthropologische Frage Vortrag von Prof. Dr. Eike Rosenfeld (Halle) Sonntag, 22. April :00 Uhr Ev. Kirche St. Petrus Wörmlitz, Anglerstraße 1a Musikalisches Pilgern auf Zachows Spuren - Venite ad me omnes Solistenquartett und Instrumentalisten, Leitung: Katharina Gürtler Die Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis laden jeden Sonntag und an besonderen Festtagen zu einer Pilgerreise der besonderen Art ein. An wechselnden Standorten und mit wechselndem Programm werden die hier aktiven Kantoren anlässlich des 300. Todestages von Friedrich Wilhelm Zachow eines der Werke des Musikers im Rahmen von Gottesdiensten zu Gehör bringen. Die Besucher der Gottesdienste haben auf ihrer Reise die Möglichkeit, stetig neue Werke des Musikers kennenzulernen, unbekannte Gotteshäuser zu entdecken und viele interessante Gespräche mit Gleichgesinnten zu führen. Diese Reise ist ein Beitrag des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis und der hier wirkenden Kantoren zum Zachowjubiläum der Stadt Halle (Saale). Sonntag, 22. April :00 Uhr St. Briccius Kirche Trotha - Gemeindefriedhof Andacht zur Einweihung des Gedenksteins für verstorbene Kinder auf dem Friedhof Auf dem Friedhof der St. Briccius Gemeinde, übrigens der größte innerhalb der EKM, gibt es an der Westseite angrenzend an das Nordbad einen Bereich, in dem still geborene oder früh verstorbene Kinder begraben liegen. Dieses Areal sollte dementprechend würdig gestaltet werden. Die Gemeinde hat hierzu den jungen Bildhauer Sebastian Paul beauftragt, ein Denkmal zu schaffen. Dieses ist nun fertig gestellt und soll mit einer Andacht eingeweiht werden. Dienstag, 24. April :00 Uhr Marktkirche Unser lieben Frauen Orgelmusik an der Reichelorgel mit Kantor Irénée Peyrot Jeden Dienstag besteht um 16 Uhr die Möglichkeit Irénée Peyrot beim Spiel der Reichel-Orgel in der Marktkirche Unser lieben Frauen zu erleben. Es erklingt eine halbe Stunde lang Musik aus verschiedenen Epochen. Der A-Kantor wird in den Monaten bis Dezember sein Können unter Beweis stellen und die ganze Klangvielfalt dieser besonderen Orgel zu Gehör bringen. Der Eintritt ist wie immer kostenfrei. Am Ausgang wird um eine Spende für die Kirchenmusik gebeten. Dienstag, 24. April :00 Uhr Bibelmansarde im Francke-Wohnhaus, Franckesche Stiftungen, Haus 28 Bibeldienstag Biblisches in den Franckeschen Stiftungen zu Halle mit Stiftungspfarrer Eckart Warner. Mittwoch, 25. April :00 Uhr Kirche im Diakoniewerk Orgelkonzert 20 Minuten Orgelmusik mit Kantor Tim-Dietrich Meyer. Mittwoch, 25. April :30 Uhr St. Briccius Kirche Trotha - Gemeindehaus Gesprächskreis im Gemeindehaus. Dr. Anna Briskina-Müller, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Seminar für Konfessionskunde der orthodoxen Kirchen wird diesen Abend zum Thema Die Frömmigkeit der orthodoxen Christen gestalten und damit zum anschließenden Gespräch anregen. Ab Uhr sind sie zum gemeinsamen Abendessen willkommen. Donnerstag, 26. April :00 Uhr Marktkirche Unser lieben Frauen Orgelmusik an der Reichelorgel mit Kantor Irénée Peyrot Jeden Donnerstag besteht um 12 Uhr die Möglichkeit Irénée Peyrot beim Spiel der Reichel-Orgel in der Marktkirche Unser lieben Frauen zu erleben. Es erklingt eine halbe Stunde lang Musik aus verschiedenen Epochen. Der A-Kantor wird in den Monaten bis Dezember sein Können unter Beweis stellen und die ganze Klangvielfalt dieser besonderen Orgel zu Gehör bringen. Der Eintritt ist wie immer kostenfrei. Am Ausgang wird um eine Spende für die Kirchenmusik gebeten. Donnerstag, 26. April :00 Uhr STIFTUNG MARTHAHAUS ADAM-KUCKHOFF- STRASSE 5, HALLE Der nächste Löwe bitte. Aus meiner Praxis als Tierarzt Lesung mit Frau Georgi Das Marthahaus Halle ist eine christlich geprägte Senioreneinrichtung. Hier leben Menschen in ihrer eigenen Wohnung und können wählen, welche Angebote sie in Anspruch nehmen. Menschen, die der Pflege bedürfen, finden im Pflegeheim ein Zimmer und umfassende Betreuung. Das Marthahaus Halle bietet eine Reihe von Veranstaltungen auch für Senioren an, die nicht hier leben, aber über Bekannte, die Gemeinde oder auf anderem Weg von uns gehört haben. Dazu gehören beispielsweise Lesungen, Vorträge und Konzerte. Diese Veranstaltungen geben auch die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen. Freitag, 27. April :30 Uhr Canstein Bibelzentrum - Franckeschen Stiftungen Vortragsreihe des Canstein Bibelzentrums Bibel, Mythos, Malerei Die Welt des Max Beckmann ( ) Diavortrag von Walter Martin Rehahn

28 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Freitag, 27. April :30 Uhr Mötzlicher Kirche Kirchenkonzert in Mötzlich: Frühling in Wien Samstag, 28. April :00 Uhr St. Gertraud-Kirche Reideburg Benefizkonzert mit dem Konzerthallenchor Sonntag, 29. April :00 Uhr Ev. Kirche St. Peter und Paul Beesenlaublingen Musikalisches Pilgern auf Zachows Spuren - Musik für Orgel und Bläser Posaunenchor Beesenlaublingen, Leitung: Joachim Diemer Die Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis laden jeden Sonntag und an besonderen Festtagen zu einer Pilgerreise der besonderen Art ein. An wechselnden Standorten und mit wechselndem Programm werden die hier aktiven Kantoren anlässlich des 300. Todestages von Friedrich Wilhelm Zachow eines der Werke des Musikers im Rahmen von Gottesdiensten zu Gehör bringen. Die Besucher der Gottesdienste haben auf ihrer Reise die Möglichkeit, stetig neue Werke des Musikers kennenzulernen, unbekannte Gotteshäuser zu entdecken und viele interessante Gespräche mit Gleichgesinnten zu führen. Diese Reise ist ein Beitrag des Evangelischen Kirchenkreises Halle-Saalkreis und der hier wirkenden Kantoren zum Zachowjubiläum der Stadt Halle (Saale). Orgelmusikreihe beendet Winterpause Irénée Peyrot zurück an der Reichel-Orgel Nach dem Ende der Winterzeit besteht nunmehr wieder die Möglichkeit Irénée Peyrot beim Spiel der Reichel-Orgel in der Marktkirche Unser lieben Frauen zu erleben. Jeden Dienstag um 16 Uhr und jeden Donnerstag um 12 Uhr erklingt eine halbe Stunde lang Musik aus verschiedenen Epochen. Der A-Kantor wird in den Monaten bis Dezember sein Können unter Beweis stellen und die ganze Klangvielfalt dieser besonderen Orgel zu Gehör bringen. Der Eintritt ist wie auch in den vergangenen Jahren frei. Am Ausgang wird eine Spende für die Kirchenmusik gebeten. die Möglichkeit, erste eigene Erfahrungen im Aufhalftern, Führen und Reiten von Pferden zu machen , Samstag, 10:00-16:00 Uhr, Julia Wegat, Wettin- Löbejün OT Gimritz, Hof Cavalleria, Gimritzer Hauptstr. 12, 20,00 EUR Verkehrssicherheitsschulung Diese Veranstaltung ist für interessierte Bürger unseres Landkreises insbesondere Selbstfahrer gedacht und soll vor allem der Hebung der Verkehrssicherheit und der gezielten Vermeidung von Verkehrsunfällen dienen. Neben der Vermittlung neuer Verkehrsvorschriften, wird in erster Linie verblasstes Wissen aufgefrischt und über aktuelles Verkehrsgeschehen informiert. Thema 3: Zulassung von Fahrzeugen Hinweis! Nach Absprache mit der KVHS können Vereine, Betriebe oder andere Institutionen auf Wunsch auch andere Termine und Veranstaltungsorte vereinbaren! Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt erforderlich! , Mittwoch, 18:30-20:00 Uhr, Wettin-Löbejün OT Löbejün, Kunst- und Kulturscheune im hist. Stadtgut, Kämnitz 1, entgeltfrei Es wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten, da das Zustandekommen aller Kurse von der Erreichung der Mindestteilnehmerzahl (=10) abhängig ist. Information und Anmeldung: Gerda Ludwig, Alte Kohlenstr. 2; Wettin-Löbejün OT Dößel, Tel / oder Kreisvolkshochschule Saalekreis, Oleariusstr. 7, Halle, Tel /33 92, kvhs@saalekreis.de; Internet: Die Kreismusikschule Carl Loewe informiert Ein musikalischer Geburtstagsreigen zum 30-jährigen Jubiläum der Kreismusikschule Carl Loewe - Lehrerkonzert im Historischen Bogenhaus in Löbejün Am Samstag, dem 28. April um 15:00 Uhr laden die Lehrer der Kreismusikschule Carl Loewe Schüler und Eltern, interessierte Bürger und Musikliebhaber zu einem Geburtstagskonzert ein. Die Kreismusikschule feiert in diesem Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum. Eine Vielzahl von Veranstaltungen und Konzerte finden über das Jahr verteilt statt. Kreisvolkshochschule Saalkreis Außenstelle für die Region Wettin-Löbejün Kursangebote für die Stadt Wettin-Löbejün im Mai 2012 Besuch auf dem Reiterhof Lieben Sie Pferde? Wollten Sie immer schon mehr Kontakt mit diesen schönen Tieren haben und mehr über sie wissen? Vielleicht sogar selbst reiten oder Kutsche fahren lernen? So erfahren Sie beim Besuch auf dem Reiterhof mehr über Pferdehaltung und -zucht. Sie sehen und hören viel Wissenswertes über den artgemäßen Umgang mit Pferden, lernen die Stuten, Fohlen und den eindrucksvollen Zuchthengst eines Hofes kennen und haben auch Das Lehrerkonzert eröffnet die Reihe. Auf dem Programm stehen Werke von Tschaikowski, Mozart, Rachmaninoff, Dvorák und Dixon & Herderson, Chick Corea sowie weiteren Komponisten. Das gemeinsame Musizieren ist nicht nur bei den Schülern beliebt, auch die Lehrer mögen die Kammermusik besonders gern. In der Besetzung ist vom klassischen Klaviertrio bis hin zu nicht so oft Erlebbaren, wie z. B. Klavier zu sechs Händen, im Konzert zu hören. Ein Erlebnis für Ohren und Augen gleichermaßen.

29 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Der Eintritt kostet 5,00 Euro pro Karte, für Kinder 3,00 Euro. Kartenvorbestellungen sind unter (03 45) oder per Mail: kms.saalekreis@t-online.de möglich. Weitere Informationen zu den Veranstaltungsterminen im Jubiläumsjahr finden Sie unter: termine/veranstaltungen.html AngeI-, Sportfischer- und Castingverein Morl 98 e. V. Heute möchten wir nur kurz über unsere ausgeführten Arbeitseinsätze und zukünftigen Pläne für den Monat April berichten. Unser Arbeitseinsatz ließ vonseiten der Sportfreunde sehr zu wünschen übrig, wir hoffen dass im April mehr Sportfreunde da sind. Termin für April Arbeitseinsatz Brachwitz/Morl Saale Uhr Mit sportlichem Gruß Vorstand ASC Morl 98 e. V Kloschwitzer Blütenfest vom bis Samstag, den Uhr Eröffnung des Blütenfestes durch den Ortsbürgermeister, den Blütenkönig 2011 und die Jagdhornbläser Kloschwitz Uhr 11. Schlauchbootrennen der Feuerwehren Uhr Nullproblem - Stimmung am laufenden Band Uhr Siegerehrung des Schlauchbootrennens Uhr Blütenball mit der Wahl der Blütenkönigin, der Live-Band Meilenstein dem Auftritt der Kloschwitzer Blüten, Ex-P-Seven und vielen anderen Highlights Sonntag, den Uhr Frühschoppen mit Blasmusik von den Kloschwitzer Jagdhornbläsern und Dieter M Uhr Wenn Harry tanzen geht - Show mit Harry Wuchtig und Miss Carmen (Limbo-Show u. Gummimensch) Uhr Die Kloschwitzer Blüten Uhr Knüppelkuchenbacken und Ausklang des Blütenfestes Es erwarten Sie ebenfalls der Schaustellerbetrieb Rostalski mit seinen Fahrgeschäften, der Blütenmarkt u. a. Für das leibliche Wohl ist Bestens gesorgt. Die Veranstaltungen finden im Festzelt statt. Der Eintritt ist frei, ausgenommen der Blütenball. Herzlichen Glückwunsch am Frau Liesbeth Beau zum 79. Geburtstag am Herrn Dieter Meinel zum 74. Geburtstag am Herrn Otto Werner zum 73. Geburtstag am Frau Inge Liebau zum 82. Geburtstag am Herrn Winfrid Hampe zum 75. Geburtstag am Frau Linda Beige zum 80. Geburtstag am Frau Ingeborg Petersen zum 82. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Herrn Hans-Jürgen Rackwitz zum 75. Geburtstag OT Friedrichsschwerz am Frau Anita Heine zum 71. Geburtstag Naturerfahrung durch gemeinsames Spielen: Landschaften erleben - Natur begreifen am Platz der Jugend Liebe Bürgerinnen und Bürger von Brachwitz und Friedrichsschwerz, gern möchten wir Sie in einer Informationsveranstaltung über unser Projekt zur Wiederbelebung des Platzes der Jugend in Brachwitz als Begegnungsstätte für jung und alt informieren. Dazu laden wir Sie ganz herzlich am 24. April 2012, um 18:00 Uhr in das Gemeindehaus Gimritzer Straße 11, Ortschaft Brachwitz ein. Der Verein Brachwitzer Alpen e. V. hat gemeinsam mit der Gemeinde Brachwitz eine Idee entwickelt, mit der unser ehemaliger Dorfteich und jetzt wunderschöner Park mitten im Dorf wieder zu einem Ort des Zusammenlebens der Generationen wird. Dazu soll dieser Platz in Form eines Spiel- und Lernparcours mit Bezug zum Naturschutz und der Kulturlandschaft im Saaletal gestaltet werden, der sowohl Seniorinnen und Senioren, jungen Familien sowie unsere Kinder und Jugendlichen einlädt, hier zu verweilen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Vielen Dank für Ihr Interesse. Freundliche Grüße Jan Richter Diana Hecht Ortsbürgermeister Vorstand Brachwitzer Alpen Brachwitz/Friedrichsschwerz e. V. Die Jagdgenossenschaft Brachwitz informiert In der Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Brachwitz am 10. März 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 01/2012: Die Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Brachwitz beschließt die Entlastung des Jagdvorstandes. Beschluss Nr. 02/2012: Die Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Brachwitz beschließt die Satzung neu entsprechend der Mustersatzung.

30 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Beschluss Nr. 03/2012: Die Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Brachwitz beschließt einstimmig die Ausschüttung des Reinertrages der Jagdnutzung für das Jahr 2011/2012. Der Zeitpunkt der Ausschüttung wird auf März/April 2012 festgesetzt. Beschluss Nr. 04/2012: Die Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Brachwitz beschließt: Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Jagdgenossenschaft erfolgt über ein Konto bei der Volksbank Halle (Saale) e.g. Kontoinhaber ist die Jagdgenossenschaft Brachwitz. Zeichnungsberechtigt gegenüber dem Kreditinstitut sind die Mitglieder des Vorstandes der Jagdgenossenschaft und die Kassenprüfer (je zwei Unterschriften gemeinschaftlich). Familienfest zu Himmelfahrt Am 17. Mai 2012, ab Uhr, finden alle, ob Groß oder Klein, die am Himmelfahrtstag unterwegs sind an der Döblitzer Kirche einen Ort zur Einkehr. Es warten Kaffee und Kuchen, Gegrilltes und kühle Getränke auf Sie. Wir gratulieren unseren Mitgliedern Frau Ursula Simon am 13. Mai Frau Ingrid Runschek am 17. Mai recht herzlich zum Geburtstag und wünschen Gesundheit und Wohlergehen. Förderverein Kultur und Geschichte Döblitz e. V. Herzlichen Glückwunsch am Frau Waltraut Strugala zum 72. Geburtstag am Frau Hilde Hanich zum 87. Geburtstag OT Dornitz am Herrn Richard Osswald zum 70. Geburtstag 150 Jahre Feuerwehr Domnitz, Dornitz und Dalena am 28. April 2012, Festplatz Domnitz Herzlichen Glückwunsch am Frau Regina Wehmeyer zum 74. Geburtstag am Frau Ursula Simon zum 84. Geburtstag am Herr Peter Breternitz zum 74. Geburtstag am Herr Horst Wehmeyer zum 74. Geburtstag Programm Uhr Treffen der Wehren Uhr Festumzug Uhr Ansprache des Landrates Uhr Mittagessen aus der Gulaschkanone Geschicklichkeitsparcours der Feuerwehren Programm Kinderhaus Domnitz Uhr Kaffeetrinken Proramm des Kindergartens Domnitz Hüpfburg Uhr Tanz im Festzelt

31 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Skatturnier der FF Domnitz Zum nunmehr 16. Skatturnier im Spritzenhaus trafen sich am 24. März 15 Herren und eine Dame zum traditionellen Frühjahrsskat der Feuerwehr. Ausrichter des Abends war der im Herbst 2011 gegründete Domnitzer Feuerwehrverein. Nach einem Kaffee zur Begrüßung und der Auslosung der Spieltische ging es los und der erste Grand Hand ließ nicht lange auf sich warten: Michael Trelenberg aus Merseburg holte sich bei Spielleiter Wank die ausgelobte Flasche Irish Whiskey ab. Nach einem herzhaften Imbiss zur Halbzeit ging es erneut um die Punktejagd und nach Auswertung aller Spielberichte wurden die Sieger und Platzierten gekürt. Den Trostpreis errang diesmal Roland Eckert aus Domnitz mit einem Sack Holzkohle für die anstehende Grillsaison. Sieger wurde Dirk Mäkel vor Falk Platzek, beide aus Domnitz, und dem Drittplatzierten Frank Wolski aus Dalena. Herzlichen Glückwunsch noch einmal an die Gewinner. Die Versorgung mit Getränken und den obligatorischen Würstchen mit Kartoffelsalat hatten Rolf Berger, Jürgen Schwarz und Philip Wächter zur vollsten Zufriedenheit aller Gäste übernommen. Auch ihnen unser Dank für die geleistete Arbeit. Gemeinsam wurde auf den Verlauf des Turniers und die Sieger angestoßen. Das nächste Skatturnier im Spritzenhaus findet dann im November statt und wird wieder im Amtsblatt angekündigt. Text: H.-D. Wolski Herzlichen Glückwunsch am Herrn Walter Kiesling zum 75. Geburtstag am Herrn Rudi Lehmann zum 71. Geburtstag am Herrn Heinz Dunkel zum 80. Geburtstag am Herrn Manfred Thiel zum 77. Geburtstag am Herrn Manfred Mackeldanz zum 74. Geburtstag am Herrn Otto Fleischhauer zum 79. Geburtstag am Herrn Wolfgang Voigt zum 72. Geburtstag Alles Gute und viel Gesundheit zum 60. Geburtstag wünschen wir dem Kameraden Manfred Elste FF Gimritz, Ortsbürgermeisterin und Ortschaftsrat Gimritz von links: Falk Platzek, Dirk Mäkel, Frank Wolski, Michael Trelenberg, Roland Eckert Fotos: DFV Domnitz Nachruf Die Freiwillige Feuerwehr Domnitz trauert um ihren Kameraden Karl Kröst der im März 2012 im Alter von 75 Jahren verstarb. Kamerad Karl Kröst war langjähriges Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr Domnitz. Er war Ehrenmitglied in der Alters und Ehrenabteilung unserer Feuerwehr. Trotz seines Alters nahm Kamerad Karl Kröst gern an den Aktivitäten seiner Feuerwehr teil. Wir werden ihm voller Dankbarkeit ein ehrendes Gedenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten seinen Hinterbliebenen. Die Kameraden der Feuerwehr Domnitz Hezlichen Glückwunsch am Frau Annelies Schwinge zum 80. Geburtstag am Herrn Josef Suwald zum 82. Geburtstag am Frau Charlotte Vorein zum 81. Geburtstag am Herrn Gerhard Kuhnt zum 74. Geburtstag am Frau Helga Michaelis zum 80. Geburtstag am Herrn Herbert Meyer zum 85. Geburtstag am Frau Anny Brand zum 80. Geburtstag am Herrn Karl-Heinz Danneil zum 86. Geburtstag am Herrn Willi Glei zum 74. Geburtstag am Frau Helga Kniestedt zum 74. Geburtstag am Herrn Alfred Daleske zum 77. Geburtstag am Frau Juliane Engler zum 79. Geburtstag am Frau Gerda Rohr zum 80. Geburtstag am Herrn Rudolf Zwanzig zum 79. Geburtstag am Frau Anni Giebner zum 76. Geburtstag am Herrn Horst Schmidt zum 75. Geburtstag am Herrn Walter Thomas zum 79. Geburtstag am Frau Gertrud Voigt zum 84. Geburtstag am Frau Berthild Lerche zum 70. Geburtstag am Herrn Otmar Schneider zum 78. Geburtstag am Herrn Klaus Bülow zum 80. Geburtstag am Frau Margarete Hoffmann zum 89. Geburtstag

32 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 am Herrn Berthold Porsche zum 85. Geburtstag am Frau Rose-Marie Gerhardt zum 84. Geburtstag am Frau Erika Strecker zum 81. Geburtstag am Frau Margarete Müller zum 81. Geburtstag am Frau Erna Fiedler zum 83. Geburtstag am Herrn Adolf Foltin zum 81. Geburtstag am Frau Herta Schornick zum 72. Geburtstag am Frau Helga Berger zum 75. Geburtstag am Frau Barbara Windt zum 75. Geburtstag Kunst- und Kulturscheune Löbejün Dankeschön des Monats geht an Familie Behrendt, Familie Mennesclou, Familie H. Schubert aus Löbejün und Familie Rohrberg aus Plötz. Kinderveranstaltungen Hallo Kinder, jeden Dienstag und Donnerstag ist in der Kunstund Kulturscheune Hausaufgabennachmittag. Lange Bücherei-Nacht Vom bis findet unsere erste lange Nacht statt. Grillabend, Geschichten am Lagerfeuer, Gesellschaftsspiele und Kinoveranstaltung stehen auf unserem Programm. Wenn du Lust hast, daran teilzunehmen, melde dich schnell an Muttertagsbasteln Malwettbewerb zum Heimatfest Bastelnachmittag zum Heimatfest Eine Voranmeldung ist zu allen Veranstaltungen erforderlich. Seniorenveranstaltungen am Kaffeefahrt zum Mediterraneum nach Köthen Besichtigung der Pflanzen und Gartenwelt Kaffeetafel am Harzfahrt nach Quedlinburg Stadtrundfahrt Mittagessen Freizeit Kaffeetafel Heimfahrt Eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich. E. Sponfeldner Kunst- und Kulturscheune Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft e. V. Carl-Loewe-Forschungs- und Gedenkstätte im Carl-Loewe-Haus Löbejün Internet: vorstand@carl-loewe-gesellschaft.de Tel.: / Herzliche Einladung Lehrerkonzert der Kreismusikschule Carl Loewe am Samstag, 28. April 2012 um Uhr im Historischen Bogenhaus (Stadthallenensemble) in Löbejün Geburtshaus von Carl Loewe Ein musikalischer Geburtstagsreigen zum 30-jährigen Jubiläum der Kreismusikschule Carl Loewe Am Samstag, dem 28. April 2012 um Uhr, findet das diesjährige Lehrerkonzert der Kreismusikschule Carl Loewe in der Geburtsstadt des berühmten Balladenkomponisten Carl Loewe, im Historischen Bogenhaus in Löbejün, Kämnitz 1 statt. Hierzu laden die Stadt Wettin-Löbejün, die Kreismusikschule Carl Loewe und die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft e. V. (ICLG) alle Musikfreunde herzlich ein. Das 2010 fertiggestellte Bogenhaus ist Teil im Ensemble der Stadthalle Historisches Stadtgut auf der Löbejüner Kämnitz. Am 20. April jährt sich zum 143. Mal der Todestag des Komponisten Carl Loewe ( ). Im vergangenen Monat beging die ICLG das Jubiläum 130 Jahre Carl-Loewe-Erbepflege in Deutschland, denn am 16. März 1882 wurde in Berlin der erste Carl-Loewe-Verein Deutschlands gegründet. Der Löbejüner Loewe-Verein entstand am 24. Mai 1888 und die daraus hervorgegangene Internationale Carl-Loewe- Gesellschaft e. V. wurde am 10. Dezember 1992 gegründet und feiert somit in diesem Jahr ihr 20-jähriges Jubiläum. Ihr 30-jähriges Jubiläum feiert in diesem Jahr die Kreismusikschule Carl Loewe. Dazu finden eine Vielzahl von Veranstaltungen und Konzerte über das Jahr verteilt statt. Das Lehrerkonzert im Bogenhaus Löbejün eröffnet die Reihe. Auf dem Programm stehen Werke von Tschaikowski, Mozart, Rachmaninoff, Dvorák und Dixon & Herderson, Chick Corea sowie weiteren Komponisten. Das gemeinsame Musizieren ist nicht nur bei den Schülern beliebt, auch die Lehrer mögen die Kammermusik besonders gern. In der Besetzung ist vom klassischen Klaviertrio bis hin zu nicht so oft Erlebbaren, wie z.b. Klavier zu sechs Händen, im Konzert zu hören. Ein Erlebnis für Ohren und Augen gleichermaßen. Die Kreismusikschule des Saalekreises erhielt 1997 zu ihrem 15-jährigen Jubiläum den Namen des in Löbejün gebürtigen Komponisten, Carl Loewe. Seit dieser Zeit fühlt sie sich auch der aktiven Erbepflege des Loeweschen Kompositionsschaffens verpflichtet. In den letzten Jahren haben regelmäßig Projekte stattgefunden, um Schüler der Musikschule mit diesem bekannt zu machen. Ein Carl-Loewe-Förderpreis für Kinder und Jugendliche wird für besonders aktive junge Musiker jährlich vergeben. Belohnt wird dabei das Engagement, sich mit Loewescher Musikliteratur auseinanderzusetzen und sie auch im öffentlichen Rahmen, zu Konzerten u.a. Veranstaltungen aufzuführen. Jeweils zum Schuljahresabschlusskonzert der Kreismusikschule wird der Preis, der mit einem Preisgeld des Landrates des Saalekreises bestückt ist, vergeben. Eine gute Zusammenarbeit verbindet in diesem Zusammenhang die Musikschule mit der Internationalen Carl Loewe Gesellschaft e.v., die ihren Sitz in Löbejün hat. Des weiteren fand seit über zehn Jahren für junge Musikschüler als Außenstelle der Kreismusikschule Carl Loewe der Klavierunterricht am von der Saalesparkasse gestifteten BOSTON- Konzertflügel im Carl-Loewe-Haus statt. Wegen der derzeitigen umfassenden Sanierungs- und Umbauarbeiten am Loewe-Haus werden die Schüler gegenwärtig am umgesetzten Flügel im historischen Bogenhaus unterrichtet. Der Eintritt kostet 5,00 Euro pro Karte, für Kinder ist der Eintritt frei. Kartenvorbestellungen sind unter (03 45) oder per Mail: kms.saalekreis@t-online.de Diese -Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. möglich. Weitere Informationen zu den Veranstaltungsterminen im Jubiläumsjahr finden Sie unter: Wir möchten auch auf eine parallel im Bogenhaus stattfindende Ausstellung aufmerksam machen. Im vergangenen Jahr haben Schüler/innen der LATINA Halle in Zusammenarbeit mit der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft sich mit dem Thema Carl Loewe und das Genre BALLADE befasst und dazu ihre Gedanken und Vorstellungen in sehr eindrucksvoller Art und Weise gestaltet. Die Arbeiten der LATINA-Schüler/innen unter der Anleitung der Lehrerin Frau Noll werden in der

33 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Bohlenstube des Bogenhauses, ebenfalls am 28. April 2012 ab Uhr zu sehen sein. Wir laden alle Besucher/innen nicht nur des Lehrerkonzerts herzlich ein, schon vor dem Konzert einen Blick auf diese Schülerarbeiten zu werfen und mit den Schüler/innen und Vertreter/ innen der ICLG ins Gespräch zu kommen. Andreas Porsche, Finanzminister Jens Bullerjahn und Ortsbürgermeister Thomas Madl (v. l. n. r.) während des Lehrerkonzertes zur Eröffnung des historischen Bogenhauses am 24. April 2010 in Löbejün Das Bogenhaus im Historischen Stadtgut von Löbejün ist ein Renaissance-Bauwerk und überstand bereits die Brandschatzungen des 30-jährigen Krieges Detailansicht im Kammerkonzertsaal des historischen Bogenhauses (Wandmalerei aus der Barockzeit mit Musikszene) ICLG ist Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Musikfeste im Land Sachsen-Anhalt beim Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. Am 28. März 2012 gründete sich in Sachsen-Anhalt die neue Arbeitsgemeinschaft Musikfeste im Land Sachsen-Anhalt beim Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. mit dem Ziel, die Musiklandschaft der Region gezielter und stärker in den medialen und touristischen Mittelpunkt zu rücken. Bereits 2011 wurde der Startschuss gegeben: Es trafen sich Vertreter von Musikfestivals und überregionalen Konzertreihen in Köthen, um die Möglichkeiten und die Formen einer intensiveren und vor allem öffentlichkeitswirksamen Zusammenarbeit auszuloten. In weiteren Treffen und der Arbeit von kleineren Vorbereitungsgruppen entstand das Gerüst der Arbeitsgemeinschaft, die am 28. März im Magdeburger Gesellschaftshaus gegründet wurde. Als Vertreter der ICLG nahm deren Präsident Andreas Porsche sowohl an den vorbereitenden Sitzungen, als auch an der Gründungsveranstaltung in Magdeburg teil. Zu den Gründungsmitgliedern gehören: - Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft e. V., ICLG (Veranstalter der Carl-Loewe-Festtage Löbejün) - Freundeskreis Musik und Denkmalpflege in Kirchen des Merseburger Landes e. V. (Veranstalter der Merseburger Orgeltage) - Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. (Impuls. Festival für Neue Musik) - Internationale Fasch-Gesellschaft e. V. in Abstimmung mit der Stadt Zerbst/Anhalt (Veranstalter der Internationalen Fasch-Festtage Zerbst) - Mitteldeutsche Barockmusik e. V. (Veranstalter des Heinrich Schütz Musikfestes) - Stiftung Händel-Haus (Veranstalter der Händel-Festspiele Halle) - Stiftung Kloster Michaelstein (Musikakademie Sachsen- Anhalt für Bildung und Aufführungspraxis) Weitere Kandidaten wie das Zentrum für Telemann-Pflege und -Forschung in Magdeburg, das Kurt Weill-Fest in Dessau und das Renaissancemusik-Festival in Wittenberg haben Interesse angemeldet bzw. ihre Mitgliedschaft in Aussicht gestellt. Die Mitglieder vereinbarten, gemeinschaftliche Marketingaktivitäten und Werbung zu betreiben sowie den Aufbau und die Unterhaltung einer Internet-Plattform mit möglichen touristischen Bausteinen. Weitere Aktivitäten sind vorgesehen. Mit dem Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. wurde eine kompetente Institution zur organisatorischen Anbindung gefunden.

34 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 In der anschließenden konstituierenden Sitzung wurde Clemens Birnbaum für die nächsten zwei Jahre zum Vorsitzenden und Hans Rotman zu seinem Stellvertreter gewählt, zusammen mit dem Geschäftsführer des Landesmusikrats bilden diese den Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft, der die anstehenden Aufgaben koordiniert. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft können Veranstalter sowie Trägerinstitutionen von Musikfesten und herausragenden Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung in Sachsen-Anhalt sein. Kontakt: Landesmusikrat Sachsen-Anhalt e. V. Arbeitsgemeinschaft Musikfeste im Land Sachsen-Anhalt Dietmar George Kleine Ulrichstraße Halle (Saale) 03 45/ dietmar.george@lmr-san.de Neue Kooperation mit Polen Carl Loewe verbrachte die meiste Zeit seines Lebens in Stettin ( ) und war dort als Organist und Chorleiter an der Jakobi-Kirche und gleichzeitig als Lehrer für Musik, Griechisch, Geschichte und Naturwissenschaften am dortigen Gymnasium tätig sowie ab 1821 als Städtischer Musikdirektor. Sein musikalisches und pädagogisches Wirken und vor allem sein überragendes Orgelspiel, von dem Zeitgenossen berichteten, dass Menschenmassen in seine Orgelvespern zu St.Jacobi strömten, wird durch eine neugegründete Stiftung Pro Stetinum Bono in Szczecin nun mit großem Engagement gewürdigt. Das Ziel dieser Stiftung besteht darin, den Einwohnern die Geschichte Szczecins sowie außergewöhnliche Persönlichkeiten und Ereignisse, welche die Entwicklung der Stadt maßgebend beeinflusst haben, näher zu bringen. Die Kathedrale (Jakobi Kirche) heute Die zuerst geplanten Aktivitäten sind im Umkreis der Kathedrale von Szczecin (Jakobikirche) angesiedelt und ganz besonders auf die Person Carl Loewe s gerichtet. In der Stiftungsurkunde heißt es u. a.: Wir möchten den Stettinern die Person des Komponisten Carl Loewe näher bringen, der unsere Stadt so liebte, dass er sein Herz nach seinem Tod in einen Pfeiler seiner geliebten Orgel Cäcilie einmauern ließ, Bei Restaurierungsarbeiten in der Jakobikirche wurde hinter der Gedenktafel zu Carl Loewe die Urne mit der Kapsel, die nach historischen Überlieferungen tatsächlich das Herz von Carl Loewe enthalten soll, gefunden. Dieses Ereignis versetzte alle Loewe-Freunde in der ganzen Welt in einen kaum zu überbietenden Freudentaumel. In Szczecin selbst wird dieser sensationelle Fund nun von einer speziell gebildeten Kommission unter Leitung des Erzbischofs von Szczecin, Vertretern der Kurie und weiteren wissenschaftlichen Experten untersucht. Die Urne mit der Kapsel Carl Loewe wird auch deshalb ganz besonders in Szczecin verehrt, weil er wunderschöne Balladen zu den Werken des polnischen Dichters Adam Mickiewicz komponiert hat. Für Oktober 2012 ist ein großes Konzert mit diesen Balladen und weiteren Werken Carl Loewe s geplant und die Zeit bis Oktober wird durch eine Vielzahl von Aktivitäten, insbesondere für und mit Schulen, für und mit aktiver Beteiligung von Studenten, verkürzt. Seit Januar 2012 steht die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft in ganz engem Kontakt zu den polnischen Akteuren und unterstützt gezielt deren Aktivitäten. Der im März 2012 unterschriebene Kooperationsvertrag wurde von der polnischen Seite für das Einwerben von finanzieller und ideeller Unterstützung genutzt, insbesondere durch die unterschiedlichen Programme im Rahmen der Deutsch-Polnischen Zusammenarbeit. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die gegenseitigen Informationen und das Verbreiten aller relevanten Aktivitäten über die jeweiligen Web-Seiten, der Austausch von Expertenwissen und die Übergabe von Materialien. Die Internationale Carl-Loewe-Gesellschaft ist einer der deutschen Partner des Konzertzyklus zu Werken von Carl Loewe, der in diesem Jahr in Szczecin aufgeführt wird. Die Schirmherrschaft des Hauptkonzertes im Oktober wird der Deutsche Botschafter in Polen übernehmen. Während dieser Veranstaltung ist ein Workshop zu Carl Loewe s Leben mit aktiver Beteiligung durch den Vorstand der Internationalen Carl-Loewe-Gesellschaft geplant. Gedenktafel für Carl Loewe am Pfeiler neben der Orgel Die Orgel Cäcilie zu Loewes Zeiten Wenn man sieht, mit welchem Ideenreichtum die polnischen Akteure dem großen Balladenkomponisten Carl Loewe huldigen, dann sollten wir stolz darauf sein, dass Carl Loewe hier in Löbejün geboren wurde und dass die ICLG eine ganz wertvolle Unterstützung für die Loewe-Freunde in aller Welt leistet. So wurden z. B. für das aktuelle Album Carl Loewe s Szczecin historische Fotos aus dem Bestand der ICLG bereit gestellt. Die ICLG unterstützt die polnischen Akteure bei der Erstellung von umfassenden Informationsmaterialien, die vor allem an polnischen Schulen aller Ebenen eingesetzt werden. Die neue, sehr intensive Zusammenarbeit mit Szczecin wird neben den vertraglich vereinbarten Kooperationen mit der Österreichischen und mit der Japanischen Carl-Loewe-Gesellschaft eine neue Qualität der Außenwirkung und der Einbindung der ICLG in ein internationales Netzwerk von Freunden Loewe scher Musik hervorbringen und Loewe s Geburtsort weiter bekanntmachen.

35 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite TSG Grün-Weiß 1925 Löbejün e. V. Abteilung Fußball Ergebnisse, Berichte, Tabellen, Vorschau auf Spiele im Monat April/ Mai 2012 Sonnabend, 10. März TSG Löbejün E- Jugend - 1. SV Sennewitz E- Jugend 0 : 8 - FSV Nauendorf 1. Herren - TSG Löejün 1. Herren 3 : 2 Torschützen: S. Beilschmidt, D. Götze Sonntag, 11. März SG Sietzsch/Reußen C- Jugend - TSG Löbejün C- Jugend 3 : 3 - SG Krosigk 1. Herren - TSG Löbejün 2. Herren 1 : 6 Sonnabend, 17. März SV Teutschenthal 1. Herren - TSG Löbejün 1. Herren 1 : 0 Sonntag, 18. März SV Sietzsch 2. Herren - TSG Löbejün 2. Herren 0 : 1 Sonnabend, 24. März SV Sietzsch E- Jugend - TSG Löbejün E - Jugend 1 : 0 - TSG Löbejün 1. Herren - Eintracht Gröbers 1. Herren 2 : 1 Torschützen: Ph. Bösenberg, D. Götze Nach 3 sieglosen Spielen war der Sieg gegen Gröbers sehr wichtig, um nicht noch mehr an das Tabellenende zu rutschen. In einem an Höhepunkten armen Spiel reichte eine durchschnittliche Leistung zum Sieg. Sonntag, 25. März FSV Landsberg C- Jugend - TSG Löbejün C- Jugend 20 : 0 - TSG Löbejün 2. Herren - Eintracht Gröbers 2. Herren 1 : 6 Freitag, 30. März TSG Löbejün Alte Herren - SG Cörmigk/Edderitz 3 : 0 Torschützen: 2 x M. Werner, L. Hilmer Sonnabend, 31. März TSG Löbejün E Jugend - Bl./W. Wallwitz 2. E- Jugend 3 : 2 Torschützen : Leon Kuhnt, Benedikt Scherf - SG Eisdorf 1. Herren - TSG Löbejün 1. Herren 2 : 0 Sonntag, 1. April TSG Löbejün C- Jugend - SV Halle/ Dautzsch 63 C- Jugend 0 : 13 - Germania Salzmünde 2. Mannschaft - TSG Löbejün 2. Mannschaft Aktuelle Tabellenstände Kreisliga Saalekreis, Staffel 2, nach 20 Spieltagen Platz Mannschaft Sp. Tor- Diffe- Punkte verh. renz 1. SG Dölbau : SG Döllnitz : FSV Nauendorf : SV Eintracht Gröbers : TSV 1990 Schochwitz : SG Eisdorf : SV 1885 Teutschenthal : TSG Grün-Weiß Löbejün : SV Traktor Teicha : SV Höhnstedt : VfB Blau-Weiß Hohenthurm : SV Tura 90 Beesenstedt : SV 90 Gimritz : SG Großkugel : Kreisklasse, Saalekreis, Staffel 2, nach 18 Spieltagen Platz Mannschaft Sp. Tor- Diffe- Punkte verh. renz 1. SV Eintracht Gröbers II : SV 1970 Röglitz : SSV Neutz II : SV Sietzsch II : TSG Grün-Weiß Löbejün II : VfB Blau-Weiß Hohenthurm II : SV Gutenberg : SG B.-W Brachstedt II : VSG Oppin II : SV 90 Gimritz II : TSV Germania Salzmünde II : LSG Kütten II : TSV 1919 Niemberg II : SG Krosigk : Die Spiele im Monat April/Mai 2012 Mittwoch, 18. April TSG Löbejün E- Jugend - SSV Neutz E-Jugend Anstoß: Uhr Freitag, 20. April TSG Löbejün Alte Herren - SG Rothenburg Alte Herren Anstoß: 9.00 Uhr Sonnabend, 21. April TSG Löbejün E- Jugend - FSV Dieskau E-Jugend Anstoß: 9.00 Uhr - TSV Schochwitz 1. Herren - TSG Löbejün 1. Herren Anstoß : Uhr Sonntag, 22. April TSG Löbejün C- Jugend - TSG Wörmlitz C-Jugend Anstoß: 9.30 Uhr - VSG Oppin 2. Herren - TSG Löbejün 2. Herren Anstoß: Uhr Freitag, 27. April TSG Löbejün Alte Herren - FSV Nauendorf Alte Herren Anstoß: Uhr Sonntag, 29. April SV Rotation Halle C- Jugend - TSG Löbejün C-Jugend Anstoß: 9.00 Uhr Freitag, 04. Mai TSG Löbejün Alte Herren - Borussia Görzig Alte Herren Anstoß: Uhr Sonnabend, 5. Mai TSG Löbejün E-Jugend - Germania Salzmünde E-Jugend Anstoß: 9.00 Uhr - TSG Löbejün 1. Herren - SV TuRa Beesenstedt 1. Herren Anstoß: Uhr Sonntag, 6. Mai TSG Löbejün C-Jugend - JSG BON C-Jugend Anstoß: Uhr - TSG Löbejün 2. Herren - SG Röglitz 1. Herren Anstoß: Uhr Freitag, 11. Mai TSG Löbejün Alte Herren - VfB Zörbig Alte Herren Anstoß: Uhr Sonnabend, 12. Mai TuRa Beesenstedt E- Jugend - TSG Löbejün E-Jugend Anstoß: Uhr - SV Höhnstedt 1. Herren - TSG Löbejün 1. Herren Anstoß: Uhr Sonntag, 13. Mai SV Traktor Teicha C-Jugend - TSG Löbejün C-Jugend Anstoß : Uhr - SG Brachstedt 2. Herren - TSG Löbejün 2. Herren Anstoß: Uhr Mittwoch, 16. Mai TSG Löbejün Alte Herren - SSV Landsberg Alte Herren Anstoß: Uhr Sonnabend, 19. Mai TSG Löbejün E-Jugend - SG Ermlitz E- Jugend Anstoß: Uhr Walter Scherf

36 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Das Schalmeienorchester Löbejün verabschiedet die letzten Narren Am war es mal wieder soweit: In Löbejün sind die Narren los Das fröhliche Programm in diesem Jahr stand unter dem Motto Scheunenfest in Löbejün Eine Parodie auf das Format Bauer sucht Frau von RTL, in dem sich der Bauer Klaus zwischen vier hübschen und schlagfertigen jungen Bäuerinnen entscheiden musste! Wir hatten, wie in jedem Jahr, wieder einmal jede Menge Spaß bei den Proben und beim Herstellen aller Kostüme und Requisiten. Die Arbeit hat sich gelohnt! Auf diesem Weg möchten wir uns nochmal für das unermüdliche Schaffen unserer Näherinnen bedanken, die unser Programm mit den gewohnt farbenfrohen sowie bezaubernden Kostümen ausgestattet haben. Gleichfalls gilt unser Dank den handwerklichen Künsten unserer freundlichen Requisiteure. Ein weiterer Dank gilt an dieser Stelle der technischen Unterstützung von Firma Megaton aus Köthen. Wie in jedem Jahr sind unsere zahlreichen Proben und später auch unsere weichen Knien vor der Premiere mit einem tosenden Applaus belohnt worden. Es war uns, wie bereits in den Jahren davor, eine große Freude für gute Laune und tolle Unterhaltung zu sorgen. Wer aufmerksam mitgezählt hat wird merken, dass sich ganz langsam unser 10-jähriges Saal-Jubiläum herangeschlichen hat. Was das für das kommende Programm im nächsten Jahr zu bedeuten hat, werden Sie erfahren, wenn es im nächsten Jahr wieder heißt: In Löbejün sind die Narren los! Weitere Informationen sowie zahlreiche Fotos finden Sie auf unserer Homepage Das nächste Ereignis aus dem Hause der Schalmeien ist eine wunderbare Tradition, die auch in diesem Jahr fortgeführt wird - der Familientag zu Himmelfahrt am An diesem Feiertag sind neben der Familie besonders die Männer auf großer Fahrt. Als beliebtester Anlaufpunkt öffnet das Schalmeienorchester Löbejün alle Tore der Bitterfelderstraße 1. Es werden wieder viele bunt geschmückte Fahrradgruppen erwartet. Die erforderliche Grundlage an diesem Tag bietet unter anderem die Erbsensuppe aus der Gulaschkanone, welche in der Vereinsfarbe die Festwiese schmückt. Für eine gemütliche Atmosphäre sorgt die musikalische Untermalung unseres Schalmeienorchesters. Informationen zu diesem und weiteren Ereignissen erfahren Sie an unserem Schaukasten in der Bitterfelder Straße. Die nächste Gelegenheit der Schalmeienmusik aus Löbejün zu lauschen ist Samstag der zu einem Platzkonzert in Nauendorf. Wir freuen uns über Ihren Besuch! Ihr Schalmeienorchester Löbejün Herzlichen Glückwunsch am Frau Sieglinde Wilke zum 70. Geburtstag OT Merbitz am Frau Elsbeth Zorn zum 85. Geburtstag OT Merbitz am Herrn Erich Moosdorf zum 71. Geburtstag am Herrn Arnold Lux zum 75. Geburtstag am Frau Maria Scheibe zum 81. Geburtstag am Frau Weiß, Christel zum 71. Geburtstag am Herrn Otto Storbeck zum 85. Geburtstag OT Priester am Herrn Arnold Werner zum 78. Geburtstag am Frau Regina Poschauko zum 70. Geburtstag am Frau Erika Peiske zum 84. Geburtstag am Frau Lonni Günther zum 73. Geburtstag am Herrn Waldemar Kröbel zum 71. Geburtstag OT Merbitz am Herrn Walter Böttcher zum 75. Geburtstag am Herrn Manfred Hoefs zum 71. Geburtstag am Herrn Kurt Köhler zum 80. Geburtstag OT Merbitz Yoga-Übungen in der Vorschulgruppe Ein Teilziel unserer pädagogischen Arbeit ist Bewegung, die der Gesundheit der Kinder dienen soll. Heimatverein Löbejün e. V. Gesundheit und Zufriedenheit, nebst allen, was dich sonst erfreut. Ein langes Leben obendrein, soll alles Dir bescheret sein. Wir gratulieren unseren Mitgliedern: Brunhilde Ernst Ruth Rödiger Karl-Heinz Kündiger Ilse Metzner Herbert Ernst Steffi Lang Kerstin Kirchhof sowie unseren ehrenamtlichen Helfern: Frank Schönburg und Evelore Fächner Inge Bauer

37 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Die Vorschulgruppe führt seit einiger Zeit Yoga-Übungen durch, an denen sie sehr viel Spaß haben. Grundvoraussetzung für eine gesunde Entwicklung der Kinder ist das Wohlbefinden, indem Ruhe und Bewegung im Einklang stehen. Ruhephasen im Tagesablauf sind genau so wichtig, wie eine rege Bewegung. Unser Ziel bei der Durchführung soll sein, dass die Kinder lernen, sich über einen längeren Zeitraum zu konzentrieren, aufmerksam zuzuhören, ihr Gleichgewicht schulen und auf andere Kinder Rücksicht zu nehmen. Die Vorschulgruppe Hort Nauendorf Im März Frühlingsanfang und die ersten Sonnenstrahlen. Gedicht: Has`, Has`, Osterhas` Has, Has, Osterhas, komm in unseren Garten! Leg viel Eier in das Gras, laß uns nicht mehr warten! Erna Fritzke Ein großes Dankeschön für die freundliche Unterstützung im Monat März geht an: Frau Kaiser Frau Barth Herr Koch Herr Richter, BHG Nauendorf und an alle Eltern die mit Ihren kleinen Spenden zum Gelingen unserer Feste, Feiern und Aktivitäten beitrugen. Das Hortteam I. Storbeck, M. Waniak, W. Quasdorf Beeindruckend und gesund Max und Bryan genießen eine Zitrone. Vitamin C stärkt die körperlichen Abwehrkräfte. Das Hortteam Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten!

38 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 I. Storbeck & M. Waniak FSV Nauendorf 1896 e. V. stellt sich vor, es bestehen folgende Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung Was: Sektion Wann: Trainingszeiten Wo: Ort Wer: Ansprechpartner Gymnastik Montag Uhr Turnhalle Nauendorf Fr. Schmidt / Kegeln Donnerstag Uhr Kegelbahn im Hr. Preißler / Freitag Uhr Sportzentrum Hr. Kirchhof / Tischtennis Montag Uhr Turnhalle Wettin Dienstag Uhr Turnhalle Nauendorf Hr. Hirsch 01 77/ Freitag Uhr Turnhalle Wettin Nordic Walking Erwachsene Montag Uhr Sportzentrum Nauendorf Fr. Rodehutscord Rentner Mittwoch Uhr Sportzentrum Nauendorf / Volleyball Mix Montag Uhr Turnhalle Nauendorf Hr. Bonnke Mix Mittwoch Uhr Turnhalle Nauendorf 01 73/ Kinder Freitag Uhr Turnhalle Nauendorf Fr. Rodehutscord Jugend Freitag Uhr Turnhalle Nauendorf / Fußball Herren Dienstag Uhr Sportplatz Nauendorf Donnerstag Uhr Sportplatz Nauendorf Hr. Kautzsch / Im Winter Turnhalle Nauendorf Alte Herren Freitag Sommer Uhr (Spiele lt. Spielplan) Hr. Wenzel / Winter Uhr Turnhalle Nauendorf 01 77/ C-Junioren Donnerstag Uhr Turnhalle Nauendorf Hr. Aldrup / (13/14 Jahre) Bambini s Donnerstag Uhr Turnhalle Nauendorf Hr. Kautzsch / (Kita, 1. Klasse) Badminton Mix Sonntag Uhr Turnhalle Nauendorf Hr. Rimpel / Vorstandssitzung des FSV: jeden 2. Dienstag im Monat, um Uhr im Sportlerheim Nauendorf Alle Mitglieder können daran teilnehmen! FSV Nauendorf e. V. Abteilung Kegeln wärtsspiel beim KSV Merseburg verloren wir. Wenn alles normal läuft, haben wir ein Punkt Rückstand zum Saalekreismeister und Heute nur ein Spiel, weil der Spielbericht vom 17. Spieltag (den ich sind trotzdem nur Fünfter. Die ersten vier Plätze könnten Punktgleich bekommen habe) nicht in Ordnung war. sein. Das Heimspiel gegen Friesen Frankleben gewannen wir, das Aus- Im nächsten Amtsblatt gibt es das Ergebnis von KSV Merseburg und das von Post Merseburg, sowie die Abschlusstabelle. 16. Spieltag Saalekreisoberliga Herren Die Abteilung Kegeln gratuliert Günther Preißler am recht herzlich zum 65.Geburtstag Gut Holz Thomas Renneberg Schriftführer Kurt Kirchhof Abteilungsleiter

39 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Gemeinnütziger Angel- und Sportfischverein Nauendorf e. V. Im Auftrag Volker Berger, Tel: / Termine 2012 Veranstaltungsplan Uhr 1. Hegeangeln der Gruppe Dorfteich Nauendorf Uhr 2. Hegeangeln der Gruppe Dorfteich Nauendorf Uhr 3. Hegeangeln der Gruppe Dorfteich Nauendorf Uhr J. Suske Gedächtnispokal Dorfteich Nauendorf Anmeldung bis zum beim Vorstand Uhr Paarangeln der Gruppe Dorfteich Nauendorf Anmeldung bis zum beim Vorstand Uhr Spinnangeln der Gruppe Anmeldung bis zum beim Vorstand (Ort wird bekannt gegeben) Vielen Dank an die Ortschaftsräte Klaus Schindzielarz und Frank Trebst, beide haben sich spontan und persönlich bei mir über meinen Gesundheitszustand informiert. Danke an unseren Ortswehrleiter Roland Gießler für den Hausbesuch. Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie wichtig es ist, in dieser Zeit gute Freunde, gute Nachbarn zu haben, das habe ich erfahren. So möchte ich auch danke sagen an Familie Katrin und Dirk Wons, Peter Kümmel, Volker Gräbe und Klaus Kühne. Denn ohne euch wäre einiges nicht möglich gewesen. Die Krankheit ist noch längst nicht ausgeheilt und überstanden. Ihr alle habt mir sehr geholfen und sehr viel Kraft zur Bewältigung der schweren Krankheit gegeben. Sehr viel Kraft und Mut habe ich jeden Abend durch die Gespräche mit meinem Sohn René erfahren. Er hat mir immer wieder Hoffnung gemacht und so habe ich alles über die Entwicklung seiner Zwillinge, meiner Enkel, Joshua und Pascal, erfahren. Nochmals Danke an alle, die zu mir halten. Euer Ortsbürgermeister Herbert Frank Arbeitseinsätze an unseren Vereinsgewässern Uhr Treffpunkt Sportlerheim Nauendorf Vorstandssitzungen Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Mitgliederversammlung Uhr (Ort wird noch bekannt gegeben) Für Rückfragen folgende Telefonnummer: / Volker Berger! Der Vorstand Liebe Bürgerinnen und Bürger und Mitarbeiter der Verwaltung, ich möchte heute nur mal Danke sagen. Der Körper ist durch die Krankheit schwer gezeichnet, so ist alles auf einmal anders. Danke möchte ich sagen an die Bürgermeisterin Frau Klecar und Frau Petra Heier, die ständig Kontakt zu mir gehalten und mich besucht haben, sowie für die Anrufe aus der Verwaltung. Ein großes Dankeschön an die Arztpraxis Zametschnik in Wettin. Danke sage ich an die Sportler des SV Lettewitz für den Kartengruß und den Kartengruß der Hähnchenrunde. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Danke sage ich auf diesem Wege an Familie Rosi und Willi Lehmann, für die Besuche in mehreren Krankenhäusern und ständigen telefonischen Kontakt. Über den Krankenbesuch von Carola Atzelot und Franz-Josef Grobbel habe ich mich sehr gefreut. Beide konnten vor Ort im Krankenhaus feststellen, wie schwer ich zu kämpfen hatte. Herzlichen Glückwunsch am Frau Minna Fischer zum 75. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Margarete Pukade zum 92. Geburtstag OT Lettewitz am Herrn Friedrich Bierbaum zum 87. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Rosemarie Wagner zum 73. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Edith Wenzel zum 70. Geburtstag OT Neutz am Frau Erika Willenberg zum 78. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Elli Wons zum 70. Geburtstag OT Lettewitz am Herrn Herbert Reinhardt zum 74. Geburtstag OT Neutz am Frau Anna Baier zum 85. Geburtstag OT Lettewitz am Frau Erika Haase zum 81. Geburtstag OT Lettewitz am Herrn Karl Becker zum 84. Geburtstag OT Lettewitz am Herrn Georg Pohle zum 85. Geburtstag OT Deutleben am Frau Anita Walther zum 76. Geburtstag OT Neutz am Herrn Dieter Schmuhl zum 73. Geburtstag OT Deutleben am Herrn Rudolf Schlüter zum 85. Geburtstag OT Lettewitz ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN:

40 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Kurznachrichten aus dem Knirpsenland Berufe beobachten In unserem Ort Lettewitz gibt es ein Lebensmittelgeschäft. Dort haben wir Frau Wede bei ihrer Arbeit als Verkäuferin beobachtet. Zuerst haben wir uns alles angeschaut. Wir erkundeten, was es alles zu kaufen gibt und wo es zu finden ist. Überall standen Preise dran, damit die Kunden wissen, was es kostet. Aber auch Frau Wede muss dies wissen, um den Betrag in die Kasse richtig eingeben zu können. Frau Wede nimmt Ware entgegen, räumt diese in die Regale und ist verantwortlich, dass alles schön frisch und sauber bleibt. Es war sehr interessant, zu beobachten, wie die Leute einkaufen und was Frau Wede für Aufgaben hat. Vielen Dank für die Besichtigung und die freundliche Beantwortung unserer Fragen, sagen die Kinder und Erzieher der Kita Knirpsenland. Frau Richter Erzieherin Rückblick Mitgliederversammlung Wahlergebnisse: Geschäftsführender Vorstand: - Heinz Malsch Präsident - Marco Zarski Vize-Präsident - Matthias Junge Kassenwart Erweiterter Vorstand: - Carola Thormann Sektionsleiterin Gymnastik - Julian Elsner Sektionsleiter Fußball - Jens Neupert Nachwuchsleiter - Michael Thormann Mitgliederwart - Uwe Krüger Platzwart - Michael Karras Sozialwart - Björn Eckert ohne Geschäftsbereich - Oliver Georgius stellvertretender Nachwuchsleiter - Paul Herold Sektionsleiter Fitness Revisionskommision: - Iris Schüssler - Carola Thormann - Maik Gronau Ehrenrat: - Günther Beilschmidt - Fritz Thieme - Mario Reinhardt Vorschau Benifizspiel und Tanz in den Mai Am um 18:00 ertönt der Anpfiff zum Abschiedsspiel von Lars Wagner. Es treten die Aufsteiger von 1992 gegen die Aufsteiger von 2010 an. Natürlich findet das Spiel auf dem Sportplatz in Neutz statt. Nach der sportlichen Betätigung gehen wir um 19 Uhr zum geselligen Teil über und DJ Schumacher sorgt für die musikalische Unterhaltung. Wer interessiert ist, der kommt einfach vorbei und feiert mit uns den Tanz in den Mai. Der SSV Neutz e. V. gratuliert im Mai seinen Mitgliedern ganz herzlich zum Geburtstag Leon Johannes Grundmann Tobias Porsch Niklas Kasten Jonas Herberger Mathias Kühne Max Niklas Märzdorf Detlef Olm Jens Neupert Dieter Schmuhl Fritz Thieme 2. Mai 3. Mai 6. Mai 7. Mai 7. Mai 13. Mai 14. Mai 17. Mai 28. Mai 29. Mai Spielplan I. Herren 2012 Sa., SSV Neutz - SV 46 Barnstädt 15:00 Uhr Sa., SV Sennewitz - SSV Neutz 15:00 Uhr Sa., FSV Raßnitz - SSV Neutz 15:00 Uhr Sa., SSV Neutz - VfB IMO Merseburg II 15:00 Uhr Spielplan II. Herren 2012 So., SSV Neutz - SV Sietzsch II 12:00 Uhr

41 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite So., SV Eintracht Gröbers II - SSV Neutz So., SV Eintracht Gröbers II - SSV Neutz So, SSV Neutz - TSV Salzmünde II Spielplan Alt-Herren 2012 Fr., Gröbzig - SSV Neutz Fr., SSV Neutz - Teicha Fr., HTB Halle - SSV Neutz Fr., SSV Neutz - FC Lindner Mi., Aufsteiger Aufsteiger 2010 Fr., SSV Neutz - Motor Halle Fr., Rothenburg - SSV Neutz Spielplan D-Junioren 2012 So., SSV Neutz - TSV 1990 Schochwitz Sa., SG Eisdorf SSV Neutz Sa., TSV 78 Holleben - SSV Neutz Sa., SSV Neutz - FSV Bennstedt 12:00 Uhr 12:00 Uhr 12:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:00 Uhr 18:30 Uhr 10:00 Uhr 10:00 Uhr 10:00 Uhr 09:00 Uhr Spielplan E-Junioren 2012 Sa., SSV Neutz - SG Ermlitz 10:00 Uhr Sa., SV Sennewitz - SSV Neutz 09:00 Uhr Sa., LSG Lieskau SSV Neutz 10:00 Uhr Sa., JSG BON 2 - SSV Neutz 10:30 Uhr Spielplan F-Junioren 2012 Sa., LSG Lieskau SSV Neutz Sa., SSV Neutz - TSV Germania Salzmünde Sa., FSV Nauendorf - SSV Neutz Sa., SSV Neutz - Wettiner SV Fußball-Kids gesucht! Jungs und Mädchen aufgepasst 10:30 Uhr 10:30 Uhr 10:30 Uhr 10:30 Uhr Hallo Kinder! Seid ihr 7, 8, 9, 10 oder 11 Jahre? Spielt gern Fußball oder ihr möchtet damit anfangen? Dann kommt doch mal vorbei! Wo? Zum Sportplatz in Neutz. Jeden Mittwoch und donnerstags ab 17 Uhr könnt ihr zum Probetraining vorbeikommen! Oder wenn ihr Interesse habt meldet euch bei uns Tel.-Nr / Wir freuen uns auf euch! Fitness beim SSV Neutz Seid Ihr interessiert euch sportlich zu bewegen? Dann kommt ins Vereinsheim des SSV Neutz! Wir bieten ein vielseitiges Ganzkörpertraining, ob für Fitness oder Kraftsport. Außerdem erstellen wir für jeden einen Trainingsplan, geben Tipps zur Ernährung und vieles mehr Egal ob Mann oder Frau, bei uns ist jeder willkommen der sich fit halten will! Ansprechpartner: Paul Herold Tel.: 01 63/ Öffnungszeiten: Di. u. Do.:18-22 Uhr Sa.: während der Heimspiele Oder individuell nach Absprache Vorstand SSV Neutz e. V. Öffentlichkeitsarbeit IMPRESSUM Herausgeber: Druck und Verlag: Verantw. für den amtlichen Teil: Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1; Wettin-Löbejün, OT Löbejün Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg (Elster), An den Steinenden 10, ( ) , Fax: ( ) , Fax-Redaktion: ( ) Frau Antje Klecar; Bürgermeisterin Verantw. für die Stadt Wettin-Löbejün: Frau Antje Klecar Telefon: Telefax: buergermeisteramt@mail-wl.de Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Anzeigenannahme: Zustellung: Erscheinung: Frau Worofka Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Geschäftsstelle Leuna, Rudolf- Breitscheid-Straße 11, Leuna Frau Ilona Friedrich, Telefon: / , Telefax: / , Funk: / kostenlos an alle Haushalte der Stadt Wettin-Löbejün in der Regel 1 x im Monat

42 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Kultur- und Heimatverein Lettewitz e. V. lädt ein zum Frühlingsfest Wann: Sonnabend, Wo: Lettewitz Auf dem Schutt Begrüßen Sie mit uns den Frühling Uhr Beginn Kuchenbüfett mit selbst gebackenem Kuchen und Kaffee ab Uhr ab Uhr Auftakt mit einem musikalischen Blumenstrauß durch eine Schulklasse vom Wettiner Gymnasium Kinderschminken, Knüppelkuchen, Hüpfeburg Uhr Laternen- und Fackelumzug durch unser Dorf unter Begleitung der Schalmeienkapelle mit anschl. Konzert ab Uhr Tanz Uhr Schlager von und mit Helene Fischer (Double) Für das leibliche Wohl unserer Gäste ist alles vorbereitet: Leckeres vom Grill und reichlich Getränke KHV Lettewitz e. V. SV Lettewitz Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden. Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag unseren Mitgliedern Mike Schlegel am Heidi Isaak am Jens Weberling am Benjamin Stiewe am Heinz-Josef Grobbel am Harald Simmert am Nico Harre am Robert Tittel am Jan Stoye am Es gratuliert der Vorstand. Wir laden ein zu einer Radpartie Wann? am Uhrzeit? Uhr Treffpunkt? Sporthalle Plötz Wohin? Unser Weg führt von Plötz über Wieskau, Trebbichau an der Fuhne, Görzig, Schortewitz zum Schloss nach Ostrau, welches an diesem Tag mit einer Führung besichtigt werden kann. Die gemeinsame Rückfahrt ist ab Uhr vorgesehen. Also wer Lust hat frisch in die Pedale zu treten, kommt einfach mit. Viel Spaß wünscht der Sportverein Glück Auf Plötz e. V. Herzlichen Glückwunsch am Frau Irmgard Jäger zum 73. Geburtstag am Herrn Günter Nichelmann zum 79. Geburtstag OT Kösseln am Herrn Rudolf Brinkmann zum 84. Geburtstag OT Kösseln am Frau Ida Klinger zum 85. Geburtstag am Frau Elly Lange zum 88. Geburtstag OT Kösseln

43 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Nachbetrachtung des Zumba-Workshop des SV Glück Auf Plötz e. V. Kaum in den Turnschuhen, schon ging es richtig los. Muskelkater für die nächsten drei Tage inklusive war angesagt. Zumba ist der spanische, umgangssprachliche Ausdruck für sich schnell bewegen und Spaß haben! Zumba verbindet lateinamerikanische Tänze mit Fitnessübungen zu einer dynamischen körperlichen Aktivität. Dieser Zumba-Workshop hatte für alle Teilnehmer, ob Vereinsmitglied oder Nichtmitglied aus der Region die ideale Plattform in der Sporthalle Glück Auf in Plötz gefunden. Als Veranstalter sind wir davon überzeugt, dass dieses Event genau richtig für unsere Region ist und eine Bereicherung für unseren Sportverein darstellt. Einer Wiederholung steht nichts im Wege. Wer Interesse an einem späteren Workshop oder gar an einem regelmäßigen Training hat, kann sich gern mit seinen Kontaktdaten unter unserer -Adresse infosvploetz@web.de unverbindlich anmelden. Hilbig Vereinsvorsitzender SV Glück Auf Plötz e. V. lädt ein zum 7. Plötzer Fuhne Walking Day Beim Zumba-Workshop am Samstag, dem , in der Sporthalle Glück Auf in Plötz hatten Jung und Alt die Möglichkeit unter Anleitung von Paola Malzew für 3 Stunden die Hüften zu schwingen - vorausgesetzt, man hielt das durch. Ab zehn Uhr heizte die Zumba-Trainerin allen Teilnehmern ein, jeder konnte beliebig ein- oder wieder aussteigen. Die Atmosphäre war von Anfang an voll freudiger Spannung. Nicht zuletzt lag das an der mitreißenden, inspirierenden Musik, die mit einigen kurzen, langsameren Passagen durchsetzt auch mal Zeit zum Durchatmen ließ. Die hochmotivierte Trainerin tat ihr Übriges, um die 34 weiblichen Teilnehmer bei Laune zu halten. Viele waren nach diesem intensiven Fitness-Programm schlichtweg fix und fertig. Wann: Sonntag, den Uhrzeit: Uhr Eröffnung mit Einweisung Uhr Aufwärmung Uhr Start zum Walking Start & Ziel: befindet sich in Plötz an der Sporthalle Glück Auf Strecken: 5 km, 7 km und 10 km Anmeldungen sind bis kurz vor dem Start möglich Teilnahmegebühr: 1,00 EUR Gastronomie: vorhanden gegen Entgelt Wir empfehlen festes Schuhwerk und der Witterung entsprechende Bekleidung

44 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Endlich ist es wieder so weit! Die dunkle Jahreszeit ist vorbei! Deshalb laden die Plötz-Kösselner Kultur- und Heimatfreunde auch 2012 zum traditionellen 4. Walpurgisfeuer Wo: Freifläche Str. zur Kiesgrube/ Str. der Betonwerker Wann: Zeit: ab Uhr Gegen Uhr wird das Feuer entzündet und dann genießen wir gemeinsam bei fröhlichem Beisammensein den Feuerschein am nächtlichen Himmel. Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt und unsere große Hexe hält einige Kleinigkeiten für die kleinen Hexen bereit. Achtung, an alle Skatinteressierten! Am ist wieder Preisskat im Vereinsraum. Beginn Uhr Bei der Vorbereitung des Feuers sind wir für jede Hilfe dankbar!!! Interessenten melden sich bitte am 19. bzw in unseren Vereinsräumen. Freiwillige Feuerwehr Rothenburg Tag der offenen Tür 2012 i. A. Albrecht Herzlichen Glückwunsch am Frau Annemarie Wolski zum 72. Geburtstag am Herrn Harri Büchner zum 81. Geburtstag am Herrn Kurt Peter zum 85. Geburtstag am Frau Ilse Kaufmann zum 96. Geburtstag am Herrn Horst Bettzüge zum 70. Geburtstag am Frau Eösbeth Birnbaum zum 83. Geburtstag am Herrn Franz Burian zum 74. Geburtstag am Herrn Wilhelm Mach zum 79. Geburtstag am Frau Elfriede Enterlein zum 78. Geburtstag am Herrn Lothar Jaksch zum 74. Geburtstag am Herrn Günter Karras zum 71. Geburtstag am Herrn Klaus Sturm zum 75. Geburtstag Wir laden alle großen und kleinen Feuerwehrinteressierten ein, sich am 12. Mai 2012 ab Uhr das Gerätehaus wieder von innen anzusehen. Neben Informationen über unsere technischen Gerätschaften wollen wir die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Rothenburg darstellen. Die großen Besucher können unsere Technik auch mal benutzen und unsere Jugendfeuerwehr zeigt was sie Neues gelernt hat. Für kleine Besucher veranstalten wir ein Büchsenschießen und fahren mit dem Feuerwehrauto eine Runde durch den Ort. Kaffee und Kuchen stehen bereit und für den großen Hunger und Durst hat unser Verpflegungstrupp auch wieder etwas vorbereitet. Die Kameradschaft

45 Jahrgang April 2012 Nr. 4 Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Seite Terminänderung Ritter Arnulf!!! Kurzfristig hat sich der Termin der Erlebnisführung im April geändert. Herzlichen Glückwunsch am Frau Christa Krauß zum 73. Geburtstag am Frau Helga Müller zum 72. Geburtstag am Herrn Gerhard Quast zum 74. Geburtstag am Herrn Kurt Kühlewind zum 78. Geburtstag am Herrn Otto Winkler zum 81. Geburtstag am Herrn Harald Haupt zum 86. Geburtstag am Herrn Dr. Jürgen Wermann zum 78. Geburtstag am Frau Gerda Erge zum 74. Geburtstag am Frau Inge Meye zum 78. Geburtstag am Frau Ingeborg Porsch zum 82. Geburtstag am Frau Emmi Schröder zum 91. Geburtstag am Herrn Gerhard Cieselski zum 76. Geburtstag am Herrn Heinz Münz zum 78. Geburtstag am Frau Jutta Stubenrauch zum 80. Geburtstag am Herrn Siegbert Kiethe zum 74. Geburtstag am Frau Irmgard Schmidt zum 80. Geburtstag am Herrn Günter Hoffmann zum 80. Geburtstag am Frau Ruth Murche zum 80. Geburtstag am Frau Anni Augner zum 88. Geburtstag am Herrn Willi Oksas zum 78. Geburtstag am Frau Rosemarie Beyer zum 74. Geburtstag am Frau Marlies Brauer zum 71. Geburtstag am Frau Gertrud Günther zum 83. Geburtstag am Frau Helga Kröner zum 73. Geburtstag am Herrn Rolf Merker zum 71. Geburtstag am Frau Liesbeth Mix zum 88. Geburtstag am Frau Irmgard Seidel zum 80. Geburtstag am Frau Irene Börner zum 76. Geburtstag OT Zaschwitz Wettin - Information empfehlenswert Veranstaltungsübersicht Datum Beginn Veranstaltung Ort Uhr Tempelritter- Templerkapelle führung Wettin mit Ritter Arnulf OT Mücheln Uhr Mitgliederver- Burg-Café sammlung der Wettin der Volkssolidarität Uhr Tempelritter- Templerkapelle führung Wettin mit Ritter Arnulf OT Mücheln Uhr Mühlentag Pögritzmühle Wettin an der Saale Am 21. April um Uhr tempelt der Ritter Arnulf wieder durch die Kapelle Im Mai findet die Erlebnisführung am um Uhr statt. Treffpunkt ist der Torbogen. Dort werden Sie vom Ritter zu einer Stunde Mittelalter abgeholt. Ines Sterz Wettin - Info, / Mühlenfest am 28. Mai 2012 ab Uhr Zum 19. bundesweiten Mühlentag öffnet auch die Pögritzmühle zum traditionellen Mühlenfest ihre Pforten. Der Kulturverein Wettin e. V. und Herr Treizel vom Wasserkraftwerk erwarten Sie ab Uhr. Wie immer gibt es ein buntes Programm für die ganze Familie. Kinderangebote, Ausstellungen im Speicher, Musik mit Siggi, Führungen durch die Wasserkraftanlage und Schau - Rollen. Das Mitbringen von Wäschestücken ist erwünscht Uhr erfreut uns der Wettiner Chor mit einem Ständchen im Speicher. Kristin Böhme Kulturverein Wettin e. V. Neue Ausstellung in der Nikolaikirche Wettin! Ines Sterz Wettin-Info Am 22. April um Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst) wird die neue Ausstellung des ehemaligen Kunstschülers Heinrich Mauerberger eröffnet. Es werden Werke unterschiedlicher Techniken gezeigt, darunter auch Wettiner Motive. Werte Mitglieder der Volkssolidarität Wettin! Sie sind herzlich eingeladen zu unserer Mitgliederversammlung am 08. Mai 2012, wie immer um Uhr im Burg - Café. Als Gast begrüßen wir Rechtsanwältin Frau Ackermann aus Wettin. E. Rindt VS Wettin

46 Seite Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün Nr April 2012 Jahrgang 2 Gästeführer tagten in Landsberg Burg-Bücherei lesenswert Lesewettbewerb der Grundschule Wettin Grundschule und Burg-Bücherei organisierten gemeinsam den Lesewettbewerb der Drittklässler. Zu Gast war die bekannte Schauspielerin und Sängerin Katrin Schinköth Haase aus dem Saalekreis. Für den Wettbewerb wurden Fabeln und Gedichte ausgewählt, die die Schüler zu Hause und im Unterricht üben konnten. Am 21. März war es dann so weit. Zunächst wurden die Schüler über den Ablauf und die möglichen nachfolgenden Wettbewerbe informiert. Wenn sie beim Entscheid vordere Plätze belegen, können sie am Stadtlesewettbewerb teilnehmen und bei sehr guter Eignung die Schule bei der landesweiten Aktion Lesekrone vertreten. (Foto Autor Henning Mertens) Landsberg. Der geübte Kulturtourist weiß ihre oft mit kuriosen Geschichten gewürzten Führungen zu schätzen - denn eine Sehenswürdigkeit, ein Ort oder ein ganzer Landstrich lassen sich zwar auf eigene Faust gut entdecken, in Erinnerung bleiben sie vielmehr jedoch durch erfahrenes Wissen: Gästeführer liefern Zusammenhänge und Hintergrundinformationen. Sie sind die Seele des regionalen Tourismus. Deshalb soll ihre oft freiberuflich ausgeübte Tätigkeit nun als Beruf anerkannt werden, erklärte Hans-Joachim Gunkel vom Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. am Montag, 26. März beim 7. Mitteldeutschen Gästeführertreffen, das diesmal in Landsberg stattfand. Gastgeberin und Landsberger Museumsleiterin Inge Fricke hatte zur vormittäglichen Besprechung aktueller Entwicklungen und gegenseitiger Anregungen in den Gasthof Goldener Löwe geladen. Danach ging es für die von Freyburg bis Wittenberg und von der Dübener Heide bis Quedlinburg aus der gesamten Region angereisten Kolleginnen und Kollegen zur Führung durch den historischen Landsberger Ortskern, das Museum und die romanische Doppelkapelle. Die Gästeführer, die nun einmal selbst geführt wurden, zeigten sich beeindruckt von der hier erfahrenen Geschichte, die sich in Landsberg in vielen Gebäuden und Mauersteinen noch erkennen lässt. Die Tagung selbst war geprägt von der Diskussion um die neue Entwicklung, als ausgebildete Fachkräfte anerkannt zu werden. Wer Gästeführer werden will, muss zuvor eine Prüfung ablegen. Das Wissen dafür erhält er in Hospitationen bei den zukünftigen Kollegen oder in speziell angebotenen Volkshochschulkursen. Da zahlreiche Gästeführer dieser Arbeit im Nebenerwerb nachgehen, war die Lobbyarbeit bisher schwierig. Doch inzwischen sind durch den Bundesverband die Weichen gestellt. Und bei so manchem Gästeführer entdeckt man seit Kurzem einen Button, der auf den Beruf des Gästeführers hinweist, der nur allzu oft echte Berufung ist. Autor Henning Mertens (Kultur und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Landsberg) Wettin-Löbejün - eine Stadt stellt sich vor! Die Stadt Wettin-Löbejün plant einen Werbeflyer mit einer Auflage von Stück. Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihrem Werbeeintrag zu beteiligen. Diese Faltblätter sollen auf Messen, in Informationen und anderen geeigneten Stellen auf unsere Stadt aufmerksam machen. Wenn Sie gern Ihr Unternehmen in dem Flyer vorstellen möchten, wenden Sie sich bitte an die Wettin - Information unter / oder wettin-information@t-online.de. Ines Sterz Wettin - Information Die Schauspielerin bereitete die Schüler auf den Wettbewerb durch sprecherzieherische Übungen vor. Die Kinder hatten viel Spaß dabei und konnten ihre anfängliche Anspannung mildern. Bei den Sprachübungen lernten die Kinder ihre Sprechwerkzeuge kennen. Wer reicht mit der Zunge bis an die Nasenspitze? Wie atme ich in die Flanken? Wo liegt mein eigener Grundton? Dies und weiter Fragen wurden behandelt, bevor die einzelnen Schüler ihre Texte vortrugen. Folgende Schüler haben vordere Plätze belegt: Klasse 3a Klasse 3b 1. Platz: Johanna Zametschnik 1. Platz: Elisa Sisengrat 2. Platz: Annalena Müller 2. Platz: Viviane von Rauchhaupt 3. Platz: Alexia Melzer und 3. Platz: Sophie Rabitz Johanna Wettin Leider haben wir erst später erfahren, dass nicht alle Erstplatzierten am Lesekrone - Wettbewerb teilnehmen können. Jede Schule darf nur einen Schüler zur zweiten Stufe, den Kreiswettbewerb schicken. Der Schulsieger muss noch ermittelt werden. Wir berichten in einer der nächsten Ausgaben. Ines Sterz Burg-Bücherei Wettin KK-Kreismeisterschaft 3 x 10 am in Wettin Auch in diesem Jahr richtete der Schützenverein Wettin die Kreismeisterschaft im beliebten Dreistellungskampf mit dem Kleinkalibersportgewehr aus. Bei bestem Frühlingswetter fanden sich 46 Sportschützen aus 9 Vereinen auf der Schießanlage Liebecke ein, um sich im liegenden, stehenden und knienden Anschlag zu messen. Die Wettiner Sportschützen stellten als Organisatoren, Aufsicht und Kampfrichter einen sportlichen und sicheren Wettkampf in angenehmer Atmosphäre sicher. Schützenfreund Eckhard Treizel konnte sich, wie bereits 2011, gegen starke Konkurrenz durchsetzen und den Meistertitel in der Klasse Senioren A nach Wettin holen. In der Mannschaftswertung erreichte Wettin den dritten Platz. Der Verein gratuliert allen Siegern und Plazierten und bedankt sich für das große Interesse. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am 2. Juni zur Kreismeisterschaft KK- Kurzwaffe und -Langwaffe liegend. Der Vorstand Schützenverein Wettin 1992 e. V.

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