Nachweis der Voraussetzungen für einen Regionalen Konsens
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- Günter Hase
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1 1 Nachweis der Voraussetzungen für einen Regionalen Konsens Antragsteller Stadt / Gemeinde Ansprechpartner Dezernat / Amt Stadt Werl Herr Ludger Pöpsel, Frau Regina Schulte FB III / Abt.61 Tel. / Fax , / ludger.poepsel@werl.de, regina.schulte@werl.de Vorhabenkennzeichen Bezeichnung des Vorhabens: Ansiedlung eines Herstellerdirektverkaufszentrums (Zutreffendes bitte ankreuzen) X Neuansiedlung Verlagerung Bestandsveränderung Einzelbetrieb Einkaufszentrum Einzelhandelsagglomeration Neuplanung entsteht durch Hinzutreten der Planung zum Bestand X Herstellerdirektverkaufszentrum
2 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche Standort / Lage Adresse des Standortes: noch nicht gegeben Lage im Stadtgebiet
3 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 2013 Städtebauliches Konzept 3 Junker + Kruse Stadtforschung Planung Dortmund
4 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche Standortkategorie (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hauptzentrum (Bezeichnung) Nebenzentrum (Bezeichnung) Nahversorgungszentrum (Bezeichnung) X Ergänzungsstandort (bitte spezifizieren: z.b. Sondergebietsstandort, Nahversorgungsstandort - Bezeichnung) Sondergebietsstandort Großflächiger Einzelhandel - Herstellerdirektverkaufszentrum max. Verkaufsfläche m² Siedlungsräumliche Lage (Zutreffendes bitte ankreuzen) wohnsiedlungsräumlich integriert (d.h. zusammenhängende Wohnbebauung schließt sich an mindestens zwei Seiten an den Vorhabenstandort an) X nach den vorgenannten Kriterien wohnsiedlungsräumlich nicht-integrierte Lage Regionalplanerische Lage (Zutreffendes bitte ankreuzen) X ASB GIB X Sonstige (bitte spezifizieren) Der Standort ist im Gebietsentwicklungsplan 1996 als Wohnsiedlungsbereich dargestellt. Der Regionalplan 2012 enthält zwar eine Darstellung als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, jedoch erfolgte diese Änderung des Regionalplans abwägungsfehlerhaft und unter Verstoß gegen die Planungshoheit der Stadt Werl, so dass die Änderung durch den Regionalplan 2012 unwirksam ist und die Darstellung des GEP 1996 weiter gilt. Die Stadt Werl hat die Rechtsverstöße gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht.
5 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche 2013 Sortimentsstruktur Die geplante Angebotsstruktur am Standort ist sortimentsspezifisch für jeden geplanten Einzelhandelsbetrieb einzeln in der nachfolgenden Tabelle aufzuführen. Entsteht durch das Hinzutreten des geplanten Vorhabens eine Einzelhandelsagglomeration sind ggf. auch bestehende Einzelhandelsbetriebe darzustellen. Die Zuordnung der Zentrenrelevanz ist gem. der örtlichen Sortimentsliste der Ansiedlungsgemeinde auszuweisen. Unter Anmerkungen sind insbesondere Abweichungen zur Regionalen Sortimentsliste zu vermerken. 5 Junker + Kruse Stadtforschung Planung Dortmund
6 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (Dieses Blatt ggf. für jeden einzelnen Betrieb vervielfältigen) Bezeichnung des Betriebes Herstellerdirektverkaufszentrum X Planung Bestand Sortiment Verkaufsfläche Anteil an Ge- Zentrenrelevanz Kernsortiment / Anmerkungen (VKF) samt-vkf Randsortiment Bekleidung, Sportbekleidung m² 70 % ja Kernsortiment Schuh-und Lederwaren, Sportschuhe (einschl. Daypacks, Rucksäcke, Geldbörsen) m² 13 % ja Kernsortiment Alle folgenden Sortimentsgruppen insgesamt max m² 17 % Spielwaren Je Sortiments- teilweise ja Haushalts- gruppe max. waren inkl. 400 m² (je max. 2,9 Elektroklein- %)
7 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche geräte Glas/ Porzellan/Keramik Haus-,Tischwäsche, Bettwaren, Gardinen Sportgeräte, Sportartikel Möbel Süßwaren, Schokolade, Je Sortiments- (je max. 1,4 ja Feinkost, re- gruppe max. %) gionale Spe- 200 m² zialiäten Körperpflege, Kosmetik Uhren/ Schmuck Sonnenbrillen
8 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche Summen Einzelbetrieb / Einkaufszentrum Sortiment Verkaufsflä- Anteil an Ge- Zentrenrelevanz Kernsortiment / Anmerkungen che samt-vkf Randsortiment (VKF) Kernsortiment(e) m² 100% nahversorgungsrelevante Randsortiment(e) zentrenrelevante Randsortiment(e) nichtzentrenrelevante Randsortiment(e) Max. 414 m² unter Anrechnung auf die VKF für das Kernsortiment Max. 3% unter Anrechnung auf die VKF für das Kernsortiment
9 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche Bei Einzelhandelsagglomerationen sind die Prüfkriterien auf die gesamte Standortgemeinschaft anzuwenden. Daher sind in der folgenden Tabelle die Summen für die Einzelhandelsagglomeration (also ggf. auch unter Berücksichtigung bestehender Betriebe) aufzuführen: Nicht relevant Summen Einzelhandelsagglomeration Sortiment Verkaufsflä- Anteil an Ge- Zentrenrelevanz Kernsortiment / Anmerkungen che samt-vkf Randsortiment (VKF) Kernsortiment(e) nahversorgungsrelevante Randsortiment(e) zentrenrelevante Randsortiment(e) nichtzentrenrelevante Randsortiment(e)
10 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche Schwellenwerte zur Beschränkung der Randsortimente (Hinweis: Aktionswaren sind als Teil der zentrenrelevanten Randsortimente zu behandeln.) Entsprechen die Kern- und Randsortimente den zulässigen Sortimenten für den jeweiligen Betriebstyp gem. REHK 2013? Nicht relevant (es werden für ein Herstellerdirektverkaufszentrum übliche Sortimente angeboten) Ist ein Back-Shop geplant, welche Verkaufsfläche wird er einnehmen? Nicht geplant m² Welche Fläche nimmt ggf. der dazugehörige Gastronomiebereich ein? Es ist geplant, eine Gastronomiefläche (unaberfüllt nicht erfüllt Abweichungen benennen: Ist der Anteil zentrenrelevanter Randsortimente kleiner 10 %? X erfüllt nicht erfüllt Ist die Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente kleiner m² (bei Möbelmärkten kleiner m²)? X erfüllt nicht erfüllt Ist die Verkaufsfläche von Aktionswaren kleiner 200 m²? Ist die Verkaufsfläche einzelner Randsortimente kleiner 800 m² Verkaufsfläche? Abweichungen benennen: X erfüllt nicht erfüllt X erfüllt nicht erfüllt
11 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche hängig von einem Back-Shop) von max m² zuzulassen. Ist von einer deutlich untergeordneten Verkaufsfläche zum Hauptbetrieb auszugehen? Ja.
12 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche Umsatz-Kaufkraft-Relation Bei der Einordnung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten Kernsortimenten wird durch die Umsatz-Kaufkraft-Relation dargestellt welche sortimentsspezifische Kaufkraft in der Ansiedlungsgemeinde durch das Vorhaben abgeschöpft wird. Sortiment Raumleistung Umsatz Kaufkraft in der Gemeinde Umsatz- Kaufkraft- Relation Euro/m² VKF in Mio. Euro in Mio. Euro in % Bekleidung + Sportbekleidung ,3 20,7 277 Schuhe + Lederwaren ,5 4,1 256 Sonstige Sortimente ,9 16,8 77 Berechnung nach den Angaben in der Auswirkungsanalyse zur möglichen Realisierung eines Factory Outlet Centers in der Stadt Werl (LK Soest), ecostra, Sind die sortimentsspezifischen Kaufkraftabschöpfungen kleiner als 100 %? erfüllt nicht erfüllt Die Umsatz- Kaufkraft- Relation mag eine geeignete Kennziffer sein, um Vorhaben zu beurteilen, die der Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung dienen; sie ist aber bei einem Herstellerdirektverkaufszentrum (FOC) keine geeignete Grundlage zur Beurteilung der Zulässigkeit oder Verträglichkeit des Vorhabens. Factory Outlet Center (FOC) sind eine Vertriebsform, in der Hersteller und vertikal integrierte Einzelhändler Auslaufmodelle, 2.-Wahl-Produkte, Überschussproduktionen etc. unmittelbar an Endverbraucher absetzen. Alle Waren werden mit einem Preisabschlag von mindestens 25 % verkauft. Aus diesem Grunde soll die Nähe und damit Konkurrenz zu den gewöhnlichen Vertriebsstellen des Einzelhandels und gerade der im FOC vertretenen Hersteller / Händler möglichst vermieden werden. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass der Einkauf in FOC nicht allein unter Versorgungsgesichtspunkten zu sehen, sondern wesentlich auch von einkaufstouristischen Elementen geprägt ist, können FOC räumlich sehr weitgefasste Einzugsgebiete
13 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche erschließen. Erst die Bereitschaft der Verbraucher, zum Einkauf in FOC auch größere Distanzen zurückzulegen (geringere Distanzempfindlichkeit) ermöglicht die aus den genannten Gründen bezweckte Standortwahl und ökonomische Tragfähigkeit von FOC abseits von großen Ballungszentren.
14 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche Tragfähigkeit von Vorhaben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten Vorhaben mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten sollen grundsätzlich der Versorgung der Ansiedlungskommune dienen. Die Dimensionierung soll der Standortkategorie angemessen sein. Nicht relevant Sortiment Nahrungs- und Genussmittel Drogerie- und geplante VKF Raumleistung Umsatz Kaufkraft im zu versorgenden Kaufkraftabschöpfunreich Be- in m² Euro/m² VKF in Mio. Euro in Mio. Euro in % Körperpflegeartikel Entfernung zum nächsten (bestehenden oder zu entwickelnden) zentralen Versorgungsbereich mehr als 800 m? Sortimentsspezifische Kaufkraftabschöpfung im Einzugsbereich weniger als 35 %? Gründe für Abweichungen benennen: erfüllt nicht erfüllt erfüllt nicht erfüllt hier nicht relevant Verträglichkeitsstudie Liegt eine Verträglichkeitsstudie vor? X ja nein Auswirkungsanalyse zur möglichen Realisierung eines Factory Outlet Centers in der Stadt Werl (LK Soest), ecostra, Siehe: _Werl Januar_2014.pdf
15 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche Regionaler Konsens Prüfkriterien für einen Regionalen Konsens sind erfüllt Prüfkriterien für einen Regionalen Konsens sind nicht erfüllt Zu berücksichtigenden Aspekte für eine Billigung des Vorhabens: Nach Einschätzung der Stadt Werl liegen die Voraussetzungen für einen regionalen Konsens im vorliegenden Fall vor. Zu berücksichtigen ist, dass Herstellerdirektverkaufszentren eine spezielle Vertriebsform darstellen, auf die die Prüfkriterien des REHK nicht zutreffen: es handelt sich bei einem FOC nicht in erster Linie um eine Einrichtung zur Versorgung und Bedarfsdeckung der Bevölkerung, sondern um eine spezielle Absatzform für bestimmte Waren, die nicht die Anforderungen des gewöhnlichen Einzelhandels erfüllen. Bei der Frage einer FOC-Ansiedlung in Werl handelt es sich um eine voraussichtlich singuläre Entscheidung, da das Marktpotenzial für Herstellerdirektverkaufszentren beschränkt ist und sich eine Ansiedlungsfrage in der näheren Umgebung von Werl daher in Zukunft nicht mehr stellen wird. Schädliche Auswirkungen auf Einzelhandelsbetriebe in der Region sind nach den überzeugenden Ausführungen in der vorliegenden Auswirkungsanalyse nicht zu erwarten. Der vorgesehene Standort in Werl erfüllt die Anforderungen für die Ansiedlung eines Herstellerdirektverkaufszentrums in besonderem Maße. Die FOC-Ansiedlung in Werl bietet für die gesamte Region die Chance, die touristische Anziehungskraft zu erhöhen und für die Menschen in der Region das Warenangebot um eine interessante und attraktivere Variante zu bereichern. In diesem Sinne bittet die Stadt Werl um die Herstellung des regionalen Konsenses.
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