Erhebung der Mehrwertabgabe im Kanton Neuenburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erhebung der Mehrwertabgabe im Kanton Neuenburg"

Transkript

1 Erhebung der Mehrwertabgabe im Kanton Neuenburg Herbsttagung der SVKG Basel 7. November 2013 Patrick Jobin Lic. iur., Anwalt Abteilung für Raumplanung 1

2 Programm Geschichtlicher Hintergrund Der Fonds für die Raumplanung Das System in Neuenburg Die Berechnung des Mehrwerts Die Erhebung Aufgetretene Probleme Die Zukunft Name des Unternehmens 2

3 Geschichtlicher Hintergrund 1957 Nachgleichsausgleich im kantonalen Gesetz über bauliche Maßnahmen 1976 Das RPG-1974 wird vom Volk abgelehnt Inkrafttreten des Art. 5 RPG Der Entwurf für das kantonale Gesetz über die Raumplanung in Neuenburg (LCAT-NE) wird vom Gesetzgeber in die Kommission gegeben Vorteilsausgleich im kantonalen Gesetz über die Raumplanung 2013 Zustimmung des Volkes zum Art. 5 des revidierten Gesetzes über die Raumplanung Abteilung für Raumplanung 3

4 Der Fonds für die Raumplanung Vermögen zum : CHF ,- Einnahmen: Mehrwertabgabe Eine jährliche Zuwendung zum Budget Ausgaben: Beteiligung an den Entschädigungen für materielle Enteignungen, die der Staat und die Gemeinden leisten müssen Übernahme der Zinsen für von Landwirten aufgenommene Kredite zum Kauf landwirtschaftlicher Flächen zu nicht spekulativen Preisen Subventionen zu anderen Raumplanungsmaßnahmen des Staates oder der Gemeinden. Abteilung für Raumplanung 4

5 Das System in Neuenburg Große Vor- und Nachteile = Ausgleich Große Vorteile = Zuordnung einer Liegenschaft zu einem Siedlungs- oder einem Sondergebiet + Wertsteigerung dieser Liegenschaft Mehrwert = Wertunterschied vor und nach der Raumplanungs-Maßnahme Abgabe = 20 % des Mehrwerts Steuern = Die Abgabe wird von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen. Abteilung für Raumplanung 5

6 Vergleich Steuerfolgen (nach Raum und Umwelt ASPAN, 3/08) Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit: (Bruttoeinkommen) 100 (ung. 10 % AHV/IV) -10 (Zu verst. Einkommen) 90 (20 % Einkommensst.) -18 (Nettoeinkommen) 72 Kapitalgewinn nach Verkauf eines Grundstücks: (Reingewinn) 100 (Keine AHV/IV) -0 (Zu verst. Gewinn) 100 (5 % Grundst.-Gewinnst.) -5 (Nettogewinn) 95 Name des Unternehmens 6

7 Vergleich Steuerfolgen (nach Raum und Umwelt ASPAN, 3/08) Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit: (Bruttoeinkommen) 100 (ung. 10 % AHV/IV) -10 (Zu verst. Einkommen) 90 (20 % Einkommensst.) -18 (Nettoeinkommen) 72 Kapitalgewinn nach Verkauf eines Grundstücks: (Reiner Gewinn/Mehrw.) 100 (Mehrwertabgabe) -20 (Zu verst. Gewinn) 80 (5 % Grundst.-Gewinnst.) -4 (Nettogewinn) 76 Name des Unternehmens 7

8 Die Berechnung des Mehrwerts 1986 Durchschnittliche Preise in der Gemeinde laut kantonaler Statistik 2003 Vom Kantonsgericht geforderte Vorgangsänderung Konkrete Bestimmung der realen Baumöglichkeiten von Fall zu Fall Mandat an zwei Architekten gegeben Verschiedene Methoden werden verwendet Abteilung für Raumplanung 8

9 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 1 Abteilung für Raumplanung 9

10 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 1 Abteilung für Raumplanung 10

11 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 1 Abteilung für Raumplanung 11

12 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 1 Abteilung für Raumplanung 12

13 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 2 Abteilung für Raumplanung 13

14 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 2 Abteilung für Raumplanung 14

15 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 2 Abteilung für Raumplanung 15

16 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 3 Abteilung für Raumplanung 16

17 Die Berechnung des Mehrwerts Beispiel 3 Abteilung für Raumplanung 17

18 Die Erhebung Erhebung Art. 37 LCAT-NE Frist nach Bedarf an Baugrundstücken und nach Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft Möglichkeit, die Erhebung zu verschieben oder zu staffeln Möglichkeit, die Liegenschaft weiterhin dem landwirtschaftlichen Gebiet zuzuordnen Spätestens bei der Veräußerung oder beim Bau Erhebung Art. 5, Abs. 1b LAT-R Fällig bei Bau oder Veräußerung der Liegenschaft Abteilung für Raumplanung 18

19 Sondergebiete Aufgetretene Probleme Gruben, nicht landwirtschaftliche Gärten... Sport- und Freizeitflächen, Reitsportanlagen... Besonders bebaute Parzellen Verkehrsflächen, Verlust der Lage... Abweichungen Anrechenbare Landflächen in Entfernung zum Wald, Weinberg oder zur Straße Spekulationen auf Liegenschaften Kauf zu spekulativen Preis und geringerer Mehrwert Abteilung für Raumplanung 19

20 Die Zukunft Art. 5 LAT-R Sehr stark an das System in Neuenburg angelehnt Kleinere Änderungen (Fälligkeit, Befreiungen, Verwendung der Mittel) Information für Grundeigentümer Neue Angaben im Grundbuch Sehr frühes Eingreifen in Raumplanungsvorgängen Abteilung für Raumplanung 20

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit La Chaux-de-Fonds Le Locle Name des Unternehmens 21

Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) I. Grundlagen. II. Kantonaler Mehrwertausgleich. vom 2. Juli Der Kantonsrat Schaffhausen

Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) I. Grundlagen. II. Kantonaler Mehrwertausgleich. vom 2. Juli Der Kantonsrat Schaffhausen 700.00 Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) vom. Juli 08 Der Kantonsrat Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Grundlagen Art. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Dezember 979 (Raumplanungsgesetz,

Mehr

Mehrwertabgabe gemäss RPG Art. 5

Mehrwertabgabe gemäss RPG Art. 5 Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Mehrwertabgabe gemäss RPG Art.

Mehr

Die Umsetzung der planungsrechtlichen Mehrwertabgabe im Kanton Aargau

Die Umsetzung der planungsrechtlichen Mehrwertabgabe im Kanton Aargau Die Umsetzung der planungsrechtlichen Mehrwertabgabe im Kanton Aargau lic. iur. Felix Weber, Rechtsanwalt Seite 1 Planungsrechtliche Mehrwertabgabe Um was geht es? Neue Nutzungsplanung Schärer Rechtsanwälte

Mehr

Mehrwertabschöpfung, rechtliche Grundlagen und Schranken. Input-Referat anlässlich Bausekretärenkonferenz vom

Mehrwertabschöpfung, rechtliche Grundlagen und Schranken. Input-Referat anlässlich Bausekretärenkonferenz vom Mehrwertabschöpfung, rechtliche Grundlagen und Schranken Input-Referat anlässlich Bausekretärenkonferenz vom 19.3.2015 Verwendete Begriffe Mehrwertabschöpfung Mehrwertausgleich Ausgleich des planungsbedingten

Mehr

Mehrwertabgabe im Kanton Basel-Stadt

Mehrwertabgabe im Kanton Basel-Stadt Mehrwertabgabe nach RPG Mehrwertabgabe im Kanton Basel-Stadt SVKG USECE Herbsttagung 2013 in Basel dieter.weiss@.ch Spezialfall Basel Städtebauliche Verdichtung Umzonungen Basel 1940 Basel 2012 Inhalt

Mehr

Der Ausgleich von Planungsvorteilen

Der Ausgleich von Planungsvorteilen Schweizerische Baurechtstagung 2015 Der Ausgleich von Planungsvorteilen Aufbruch zu neuen Ufern? Dr. Beat Stalder Wenger Plattner Rechtsanwälte, Bern Vorbemerkung Übersicht Art. 5 Abs. 1 RPG: "Das kantonale

Mehr

Die Mehrwertabgabe im Kanton Aargau. Ausgleich von Planungsvorteilen. Michael Fretz

Die Mehrwertabgabe im Kanton Aargau. Ausgleich von Planungsvorteilen. Michael Fretz Die Mehrwertabgabe im Kanton Aargau Ausgleich von Planungsvorteilen Michael Fretz Vortrag vom 27. Oktober 2016 Referent Michael Fretz lic. iur., Rechtsanwalt Pfisterer Fretz Rechtsanwälte Ausbildung zum

Mehr

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten PRÄSIDIALABTEILUNG Geschäftsleitung Gemeinde Dorfstrasse 8, 56 Ipsach info@ipsach.ch, www.ipsach.ch T 0 78 78 Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten - Beschluss durch Gemeindeversammlung am

Mehr

AKTUELLER STAND DER BODENBESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ. Forum Raumwissenschaften, 1. November 2012, Zürich Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN

AKTUELLER STAND DER BODENBESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ. Forum Raumwissenschaften, 1. November 2012, Zürich Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN AKTUELLER STAND DER BODENBESTEUERUNG IN DER SCHWEIZ Forum Raumwissenschaften, 1. November 2012, Zürich Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN Vorbemerkung Der Titel des Referats könnte die Erwartung wecken;

Mehr

Richtlinien über den Ausgleich von Planungsmehrwerten. vom 7. Juli 2011

Richtlinien über den Ausgleich von Planungsmehrwerten. vom 7. Juli 2011 3.60.1 Richtlinien über den Ausgleich von Planungsmehrwerten vom 7. Juli 2011 Gültig ab 1. Juli 2011 - 2 - Art. 1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen zum Ausgleich von Planungsmehrwerten sind - das Bundesgesetz

Mehr

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,

Mehr

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Genehmigt durch den Grossen Gemeinderat am 4.08.07 Inhaltsverzeichnis REGLEMENT ÜBER DEN AUSGLEICH VON PLANUNGSMEHRWERTEN

Mehr

Rechtliche Inputs zur Mehrwertabgabe im Kanton Bern

Rechtliche Inputs zur Mehrwertabgabe im Kanton Bern Rechtliche Inputs zur Mehrwertabgabe im Kanton Bern Informationsveranstaltung vom 18. Sept. 2017 Urs Eymann, Fürsprecher Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Advokaturbüro Eymann Breitenrainstrasse

Mehr

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten EINWOHNERGEMEINDE MÜNCHENBUCHSEE Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Genehmigt durch den Grossen Gemeinderat am 4.08.07 Inhaltsverzeichnis REGLEMENT ÜBER DEN AUSGLEICH VON PLANUNGSMEHRWERTEN

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG

EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG EINWOHNERGEMEINDE MÜHLEBERG Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten 2018 Inhaltsverzeichnis RECHTSGRUNDLAGEN... 3 GRUNDSATZ... 3 PLANUNGSVORTEIL... 3 BEMESSUNG DER MEHRWERTABGABE UND ABGABESÄTZE...

Mehr

Die Mehrwertabgabe gleicht erhebliche Vorteile angemessen aus, die durch Planungen entstehen.

Die Mehrwertabgabe gleicht erhebliche Vorteile angemessen aus, die durch Planungen entstehen. 5 Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten Entwurf vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 6 Absatz und 6 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 98, beschliesst:

Mehr

Informationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016

Informationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016 Informationsveranstaltung Kantonaler Richtplan (KRIP) 10. November 2016 1 Inhalt 1. Ortsplanungsrevision 1992 2. Revision KRIP 2016 3. Konsequenzen der Umsetzung des KRIP für Biel-Benken 4. Getroffene

Mehr

Steuerberechnung: Besitzesdauerabzug 57 Nr. 1

Steuerberechnung: Besitzesdauerabzug 57 Nr. 1 Solothurner Steuerbuch Steuerberechnung: Besitzesdauerabzug 57 Nr. 1 Gesetzliche Grundlagen 57 StG VI. Steuerberechnung 1. Abzug nach Besitzesdauer 1 Der steuerbare Gewinn wird nach einer Besitzesdauer

Mehr

Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) Auswirkungen auf den Immobilienmarkt anliker IMMOBILIEN Stehlunch vom 19. Juni 2013 in Kloten Regio-ROK Glattal und Stadt Zürich 2030 (Ausschnitt) Heinz Beiner Raumplaner

Mehr

Merkblatt zur Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer. Stand letzte Mutation Grundsätzliches zur Grundstückgewinnsteuer

Merkblatt zur Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer. Stand letzte Mutation Grundsätzliches zur Grundstückgewinnsteuer Merkblatt zur Ersatzbeschaffung bei der Grundstückgewinnsteuer Stand letzte Mutation 9.3.215 Grundsätzliches zur Grundstückgewinnsteuer Ersatzbeschaffung Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer.

Mehr

Fiskale Folgen von Entschädigungszahlungen

Fiskale Folgen von Entschädigungszahlungen Martin Angehrn Leiter Treuhand, Agriexpert Fiskale Folgen von Entschädigungszahlungen Schweizer Bauernverband Brugg, 3. November 2016 Inhalt Besteuerungsgrundlagen Entschädigungsbeispiele Enteignung Mobilfunk

Mehr

Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ

Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ Preisgünstiger Wohnraum im Kanton SZ Raumplanerische Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung vom 23. Februar 2012 in Einsiedeln Folgende raumplanerischen Instrumente zur Förderung des preisgünstigen

Mehr

Formular. Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz. vom 25. Mai bis 25. September Sozialdemokratische Partei Kanton Zürich

Formular. Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz. vom 25. Mai bis 25. September Sozialdemokratische Partei Kanton Zürich Kanton Zürich Baudirektion Formular Amt für Raumentwicklung (ARE) Vernehmlassung zum Entwurf für ein Mehrwertausgleichsgesetz vom 25. Mai bis 25. September 2016 Während der Dauer der Vernehmlassung sind

Mehr

Vertragliche Mehrwertabschöpfung Rechtliche Grundlagen und Schranken

Vertragliche Mehrwertabschöpfung Rechtliche Grundlagen und Schranken Rechtswissenschaftliches Institut Vertragliche Mehrwertabschöpfung Rechtliche Grundlagen und Schranken Kristin Hoffmann, Dipl.-Volksw., MLaw Doktorandin und Assistentin von Prof. Dr. iur. Alain Griffel

Mehr

-1- Das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (SGS/VS 70Ll) wird wie folgt geändert:

-1- Das Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (SGS/VS 70Ll) wird wie folgt geändert: -1- Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Raumplanung Änderung vom... Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom22.juni 1979; eingesehen den Artikel

Mehr

Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung Ausgleich von Planungsmehrwerten 18. September 2017

Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung Ausgleich von Planungsmehrwerten 18. September 2017 Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung Ausgleich von Planungsmehrwerten 18. September 2017 Einwohnergemeinde Kirchlindach Folie: 1 Programm Rechtliche Inputs zur Mehrwertabgabe im Kanton Bern von

Mehr

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten 2 Der Grosse Gemeinderat der Einwohnergemeinde Muri bei Bern erlässt, gestützt auf das Baugesetz des Kantons Bern sowie Art. 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung

Mehr

Die Mehrwertabgabe Basel-Stadt

Die Mehrwertabgabe Basel-Stadt Die Mehrwertabgabe Basel-Stadt Workshop Bausekretärenkonferenz, Basel, 19.3.2015 Pascal Giller Das Wichtigste der Basler MWA in Kürze Mehrwertabgabe besteht in Basel bereits seit 1977; umfasst 50% des

Mehr

Stadt Stein am Rhein. Beitragsverordnung für öffentliche Verkehrsanlagen, Kanalisation und Wasserleitungen

Stadt Stein am Rhein. Beitragsverordnung für öffentliche Verkehrsanlagen, Kanalisation und Wasserleitungen Stadt Stein am Rhein Beitragsverordnung für öffentliche Verkehrsanlagen, Kanalisation und Wasserleitungen vom 03. November 2017 - 2 - Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG 3 I. ALLGEMEINES 3 II. BEITRAGSPFLICHT

Mehr

Erschliessungsabgaberecht im Überblick. Dr. iur. Christoph Jäger, Rechtsanwalt

Erschliessungsabgaberecht im Überblick. Dr. iur. Christoph Jäger, Rechtsanwalt Erschliessungsabgaberecht im Überblick Dr. iur. Christoph Jäger, Rechtsanwalt Übersicht Vorbemerkungen: «Erschliessung» als staatliche Leistung System der öffentlichen Abgaben Erschliessungsabgaben Verfassungs-

Mehr

die mehrwertabgabe News aus bern Ein teilaspekt der raumplanung Einleitung Entstehungsgeschichte Mehrwertabgabe - Definition

die mehrwertabgabe News aus bern Ein teilaspekt der raumplanung Einleitung Entstehungsgeschichte Mehrwertabgabe - Definition Info 5. februar 2013 www.bdo.ch News aus bern Ein teilaspekt der raumplanung Die Mehrwertabgabe belastet in erster Linie Landverkäufer. Mittel- bis langfristig wird die Mehrwertabgabe tendenziell zu höheren

Mehr

Erbvorbezüge: Schenkung mit warmer Hand. Kalte Dusche nicht ausgeschlossen.

Erbvorbezüge: Schenkung mit warmer Hand. Kalte Dusche nicht ausgeschlossen. Erbvorbezüge: Schenkung mit warmer Hand. Kalte Dusche nicht ausgeschlossen. lic. iur. Georg Schärer, Rechtsanwalt und Notar Seite 1 Schenkung mit warmer Hand: Erbvorbezug Begriff Übertragung von Vermögenswerten

Mehr

Bundesgesetz über die Raumplanung

Bundesgesetz über die Raumplanung Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) Änderung vom 15. Juni 2012 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20.

Mehr

Einwohnergemeinde Gemeinderat. Grundsätze Mehrwertabschöpfung

Einwohnergemeinde Gemeinderat. Grundsätze Mehrwertabschöpfung Einwohnergemeinde Gemeinderat Grundsätze Mehrwertabschöpfung 1 Rechtsgrundlagen Grundsatz Art.1 Rechtsgrundlagen für den Ausgleich von Planungsvorteilen bilden a) Das Bundesgesetz über die Raumplanung

Mehr

Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne. 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen

Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne. 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen Solothurner Steuerbuch Kapital- und Liquidationsgewinne inkl. Privilegierte Besteuerung der Liquidationsgewinne 24 Nr. 1 (Steuererklärung Ziff. 2) Gesetzliche Grundlagen 24 StG b) Kapital- und Liquidationsgewinne

Mehr

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Totalrevision - Vernehmlassung

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Totalrevision - Vernehmlassung Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten Totalrevision - Vernehmlassung 30. September 2016 Gemeinderat Muri b. Bern Thunstrasse 74 3074 Muri Inhaltsverzeichnis 1 Worum es geht 2 2 Übergeordnetes

Mehr

Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung Bundesgesetz Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft

Mehr

HAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen

HAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen HAT DIE RAUMPLANUNG EINE ZUKUNFT? Rechtliche und praktische Innovationen Bündner Vereinigung für Raumplanung BVE, 16. März 2012, Chur Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN Wachsende Ansprüche an den Raum;

Mehr

Meine Unternehmens-Lebensphase

Meine Unternehmens-Lebensphase Meine Unternehmens-Lebensphase Dienstag/Mittwoch, 28./29. April 2009 Dienstag/Mittwoch, 5./6. Mai 2009 lemag treuhand & partner ag Thomas Ingold thomas.ingold@lemag-ag.ch 032 677 54 40 www.lemag-ag.ch

Mehr

3. KAPITEL Grundstückgewinnsteuer

3. KAPITEL Grundstückgewinnsteuer . KAPITEL Grundstückgewinnsteuer Art. 4 Gegenstand der Steuer Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen: a) Gewinne, die sich bei Veräusserung eines Grundstückes des Privatvermögens oder von Anteilen daran

Mehr

Grundstückgewinnsteuer. Wohnrecht. Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt Nr vom 22. August 2013

Grundstückgewinnsteuer. Wohnrecht. Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt Nr vom 22. August 2013 Grundstückgewinnsteuer Wohnrecht Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt Nr. 2012-193 vom 22. August 2013 Die Berücksichtigung des Barwerts des Wohnrechts bei der Grundstückgewinnsteuer

Mehr

Stiftungssymposium 2013

Stiftungssymposium 2013 Stiftungssymposium 2013 Aktuelle steuerrechtliche Stiftungsfragen 24. und 25. Jänner 2013 Rafaela SVAROVSKY Österreichischer Sparkassenverband Überblick - Stiftungsbesteuerung KESt NEU Immobilienertragsteuer

Mehr

Gewinnanspruch im ehelichen Güterrecht

Gewinnanspruch im ehelichen Güterrecht Gewinnanspruch im ehelichen Güterrecht 12 14 bd de Pérolles Case postale 720 1701 Fribourg T 026 347 49 47 F 026 323 23 63 office@etude-wgkm.ch 1 Zweck 2 Begründung 3 Veräusserungstatbestand 4 Anspruchsberechtigung

Mehr

Steuergesetz der Gemeinde Churwalden

Steuergesetz der Gemeinde Churwalden Steuergesetz der Gemeinde Churwalden Beilage zur Einladung Gemeindeversammlung vom 4.08.09, Trakt. 5 Steuergesetz der Gemeinde Churwalden gestützt auf das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz des Kantons

Mehr

Sicht Schweizer Bauernverband

Sicht Schweizer Bauernverband Ruedi Streit stv. Leiter Bewertung & Recht, Agriexpert Gewässerraum und Landwirtschaftsland Sicht Schweizer Bauernverband Schweizer Bauernverband Brugg, 03.11.2016 1 Inhalt Was steht im Gesetz (Art. 36a

Mehr

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten - Totalrevision

Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten - Totalrevision Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 21. Februar 2017 Geschäft Nr. 2 Reglement über den Ausgleich von Planungsmehrwerten - Totalrevision 1 AUSGANGSLAGE 1.1 Worum es geht Einen zentralen Bestandteil

Mehr

RAUMKONZEPT UND RPG-REVISION Ein paar grundsätzliche Bemerkungen

RAUMKONZEPT UND RPG-REVISION Ein paar grundsätzliche Bemerkungen RAUMKONZEPT UND RPG-REVISION Ein paar grundsätzliche Bemerkungen Tagung der Gesellschaft für Agrarrecht, 29. April 2011, Zollikofen Lukas Bühlmann, Direktor VLP-ASPAN Siedlungsentwicklung nach innen Die

Mehr

Steuerordnung der Gemeinde Bettingen 1)

Steuerordnung der Gemeinde Bettingen 1) Steuerordnung der Gemeinde Bettingen ) Vom 7. Dezember 999 (Stand. Mai 07) Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bettingen, gestützt auf 9 des Gemeindegesetzes vom 7. Oktober 98 ) und auf der Gemeindeordnung

Mehr

Beschluss. über die Errichtung der Stiftung Altenryf. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 27.

Beschluss. über die Errichtung der Stiftung Altenryf. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 27. 9.. Beschluss vom 7. Dezember 966 über die Errichtung der Stiftung Altenryf Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Dekret des Grossen Rates vom. November 966 betreffend die Errichtung einer

Mehr

Auszonung und Einzonung von Grundstücken

Auszonung und Einzonung von Grundstücken Kassieren und Zahlen Auszonung und Einzonung von Grundstücken Dr. Peter Gysi Seite 1 Thema Finanzielle Folgen für Landeigentümer Gemeinden infolge Auszonung Einzonung von Grundstücken Seite 2 Bauland Seite

Mehr

Planung der Unternehmens-Lebensphasen

Planung der Unternehmens-Lebensphasen Planung der Unternehmens-Lebensphasen Dienstag, 27. April 2010, Solothurn Mittwoch, 28. April 2010, Grenchen Mittwoch, 5. Mai 2010, Solothurn lemag treuhand & partner ag Thomas Ingold thomas.ingold@lemag-ag.ch

Mehr

Mit Spenden Steuern sparen

Mit Spenden Steuern sparen ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender Mit Spenden Steuern sparen Spenden an Hilfswerke mit ZEWO-Gütesiegel können sowohl bei der direkten Bundessteuer, als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern

Mehr

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance Direkte Steuern MAS in Accounting und Finance 2009 1 Direkte Steuern Theoretische Grundlagen und praktische Beispiele (Lösungsansätze) Christoph Nef lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte Tax Advisors & Associates

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Mittwoch, 25. November 2015, Grand Casino Luzern

Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungs- und Umweltrecht. Mittwoch, 25. November 2015, Grand Casino Luzern Aktuelle Rechtsfragen im Bau-, Planungs- und Umweltrecht Mittwoch, 25. November 2015, Grand Casino Luzern Die Umsetzung der Vorschriften über den Mehrwertausgleich in ausgewählten Kantonen Beurteilung

Mehr

DIE MEHRWERTABGABE NACH ART. 5 RPG

DIE MEHRWERTABGABE NACH ART. 5 RPG DIE MEHRWERTABGABE NACH ART. 5 RPG Eine Darstellung unter Einbezug von steuerrechtlichen und anderen nicht raumplanungsrechtlichen Aspekten Raum & Umwelt Mai Nr. 3/08 R&U Die Mehrwertabgabe nach Art. 5

Mehr

zur Änderung der Verordnung über die Verbilligung der Krankenkassenprämien

zur Änderung der Verordnung über die Verbilligung der Krankenkassenprämien Verordnung vom. Oktober 206 Inkrafttreten: 0.0.207 zur Änderung der Verordnung über die Verbilligung der Krankenkassenprämien Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 24.

Mehr

Bau- und Raumplanungskommission

Bau- und Raumplanungskommission Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bau- und Raumplanungskommission An den Grossen Rat 09.1644.02 Basel, 11. Dezember 2009 Kommissionsbeschluss vom 11. Dezember 2009 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission

Mehr

Gamsten, 8714 Feldbach

Gamsten, 8714 Feldbach Gamsten, 8714 Feldbach 2'594 m2 in der Landwirtschaftszone (vom BGBB freigestellt) Verkauf. Rennweg 36. 8704 Herrliberg Tel. 044 991 66 42 Fax 044 991 66 40 www.graberimmobilien.ch Ein Paradies! DAS GRUNDSTÜCK

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1 Gegenstand 4 Art. 2 Subsidiäres Recht Einkommens- und Vermögenssteuern. Art.

I. Allgemeine Bestimmungen. Art. 1 Gegenstand 4 Art. 2 Subsidiäres Recht Einkommens- und Vermögenssteuern. Art. Steuergesetz Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand 4 Art. 2 Subsidiäres Recht 4 II. Materielles Recht 1. Einkommens- und Vermögenssteuern Art. 3 Steuerfuss 4 2. Handänderungssteuer

Mehr

Kulturlandinitiative und RPG Teilrevision 1 im Kanton Zürich

Kulturlandinitiative und RPG Teilrevision 1 im Kanton Zürich AV93-Tagung 2013, 13. September 2013 Kulturlandinitiative und RPG Teilrevision 1 im Kanton Zürich Wilhelm Natrup, Kantonsplaner, Chef Herausforderungen der Raumentwicklung Wachstum demografische Entwicklung

Mehr

Auswirkungen auf Raumplanung und Boden (-recht)

Auswirkungen auf Raumplanung und Boden (-recht) Auswirkungen auf Raumplanung und Boden (-recht) Martin Würsch, SBV Treuhand und Schätzungen Voraussetzungen Gewinn & Geschäftsvermögen & nicht dem BGBB unterstellt SBV/USP 1 Wirkungen des Urteils sind

Mehr

Handbuch Rechnungswesen für St.Galler Gemeinden Artengliederung (Sachgruppen) (1.02)

Handbuch Rechnungswesen für St.Galler Gemeinden Artengliederung (Sachgruppen) (1.02) Kanton St.Gallen Departement des Innern Handbuch Rechnungswesen für St.Galler Gemeinden Artengliederung (Sachgruppen) (1.02) BESTANDESRECHNUNG 1 Aktiven 10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel 1000 Kasse

Mehr

Handbuch Rechnungswesen für St.Galler Gemeinden Artengliederung (Sachgruppen) (1.02)

Handbuch Rechnungswesen für St.Galler Gemeinden Artengliederung (Sachgruppen) (1.02) Kanton St.Gallen Departement des Innern Handbuch Rechnungswesen für St.Galler Gemeinden Artengliederung (Sachgruppen) (1.02) BESTANDESRECHNUNG 1 Aktiven 10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel 1000 Kasse

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Rodung

Ausführungsbestimmungen über die Rodung Ausführungsbestimmungen über die Rodung vom 8. März 07 (Stand. Mai 07) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung der Artikel 7 und 9 des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG) vom.

Mehr

STEUERGESETZ DER GEMEINDE AROSA

STEUERGESETZ DER GEMEINDE AROSA 70.00 STEUERGESETZ DER GEMEINDE AROSA 70.00 Steuergesetz der Gemeinde Arosa I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Die Gemeinde Arosa erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts:

Mehr

Steuergesetz $$$ 511. Beschlossen vom Gemeinderat am 8. November I. Allgemeine Bestimmungen

Steuergesetz $$$ 511. Beschlossen vom Gemeinderat am 8. November I. Allgemeine Bestimmungen $$$ 5 Steuergesetz Beschlossen vom Gemeinderat am 8. November 2007 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Die Stadt Chur erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: a) Einkommens-

Mehr

Gemeinde Sils i.d. Steuergesetz

Gemeinde Sils i.d. Steuergesetz Gemeinde Sils i.d. Steuergesetz INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Art. Subsidiäres Recht II. Materielles Recht Art. 3 Steuerfuss Art. 4 Steuersatz Art. 5 Steuersatz. EINKOMMENS-

Mehr

Informationsveranstaltungen VLG-BUWD vom 13. November 2018 in Sursee und vom 21. November 2017 in Emmenbrücke

Informationsveranstaltungen VLG-BUWD vom 13. November 2018 in Sursee und vom 21. November 2017 in Emmenbrücke Praxisbericht zum Vorgehen bei Neueinzonungen sowie kompensatorischen Ein- und Auszonungen Informationsveranstaltungen VLG-BUWD vom 13. November 2018 in Sursee und vom 21. November 2017 in Emmenbrücke

Mehr

SUBVENTIONIERUNGSMODALITÄTEN DER KRANKENVERSICHERUNGSPRÄMIEN 2016

SUBVENTIONIERUNGSMODALITÄTEN DER KRANKENVERSICHERUNGSPRÄMIEN 2016 Département des finances, des institutions et de la santé Service de la santé publique Departement für Finanzen, Institutionen und Gesundheit Dienststelle für Gesundheitswesen SUBVENTIONIERUNGSMODALITÄTEN

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik

Stadt Frauenfeld. Reglement über die Bodenpolitik Stadt Frauenfeld Reglement über die Bodenpolitik Stand 20. April 2016 908.0.1 STADT FRAUENFELD Reglement über die Bodenpolitik vom 14. Januar 1981 (mit Änderungen vom 20. April 2016) I INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Laufende Rechnung Budget 2010

Laufende Rechnung Budget 2010 Evangelische Kirchgemeinde Steckborn 8266 Steckborn Budget 2009 Rechnung 2008 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 4'050.00 3'950.00 2'997.20 011 Legislative 4'050.00 3'950.00 2'997.20 3 KIRCHLICHES LEBEN 590'490.00

Mehr

Steuergesetz der Gemeinde St. Moritz

Steuergesetz der Gemeinde St. Moritz 9. Gemeinde St. Moritz der Gemeinde St. Moritz I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Gemeinde St. Moritz erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;

Mehr

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\231ReglementMehrwertabgaben.docx REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Präsidialabteilung Schiessplatzweg

Mehr

Antrag der Kommission für Planung und Bau* vom 30. April a Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) Beilage zur Medienmitteilung vom 3.

Antrag der Kommission für Planung und Bau* vom 30. April a Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) Beilage zur Medienmitteilung vom 3. Antrag der Kommission für Planung und Bau* vom 0. 5 a Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) Beilage zur Medienmitteilung vom. Mai Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) (vom ) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme in den,

Mehr

Gemeinde Widen DREISTUFIGER ERFOLGSAUSWEIS ORTSBÜRGERGEMEINDE Datum

Gemeinde Widen DREISTUFIGER ERFOLGSAUSWEIS ORTSBÜRGERGEMEINDE Datum Gemeinde Widen DREISTUFIGER ERFOLGSAUSWEIS ORTSBÜRGERGEMEINDE ERFOLGSRECHNUNG Budget Budget Rechnung 2019 2018 2017 Betrieblicher Aufwand 54'719 53'763 46'370.75 30 Personalaufwand 2'000 2'000 2'425.45

Mehr

G E M E I N D E S T E T T E N

G E M E I N D E S T E T T E N G E M E I N D E S T E T T E N VERORDNUNG UEBER DIE BEITRÄGE DER GRUNDEIGENTÜMER AN ÖFFENTLICHE ERSCHLIESSUNGSANLAGEN AUF DEM GEMEINDEGEBIET Gestützt auf das Wohnbau- und Eigentumförderungsgesetzes vom

Mehr

STEUERGESETZ. I. Allgemeine Bestimmungen. Die Gemeinde Fideris erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts:

STEUERGESETZ. I. Allgemeine Bestimmungen. Die Gemeinde Fideris erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: STEUERGESETZ I. Allgemeine Bestimmungen Art. 01 Die Gemeinde Fideris erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: Gegenstand a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer b) eine Grundstückgewinnsteuer

Mehr

Verordnung über die Beiträge der Grundeigentümer (öffentliche Verkehrsanlagen, Kanalisation und Wasserleitungen)

Verordnung über die Beiträge der Grundeigentümer (öffentliche Verkehrsanlagen, Kanalisation und Wasserleitungen) Gesetzliche Grundlagen Gestützt auf Art. 6 des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes vom 4. Oktober 974 Art a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 4. Januar 99 Art.

Mehr

RICHTLINIEN DES GEMEINDERATS ZUR MEHR- WERTABGABE (RL MWA)

RICHTLINIEN DES GEMEINDERATS ZUR MEHR- WERTABGABE (RL MWA) RICHTLINIEN DES GEMEINDERATS ZUR MEHR- WERTABGABE (RL MWA) Bau + Planung Bahnhofstrasse 0 Postfach 368 350 Lyss T 03 387 03 0 F 03 387 03 0 E bau@lyss.ch I www.lyss.ch Impressum Auftraggeber: Gemeinde

Mehr

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement Bennwil/05.12.2006 2 INHALTSVERZEICHNIS STEUERREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE BENNWIL 3 1 Gegenstand 3 2 Steuerfuss, Steuersatz 3 3 Steuerveranlagung

Mehr

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Was geht? Dr. Henk Fenners Leiter Rechtsabteilung. Finanzdepartement

Kanton St.Gallen Steueramt. Steuergesetzgebung St. Gallen. Was geht? Dr. Henk Fenners Leiter Rechtsabteilung. Finanzdepartement Steuergesetzgebung St. Gallen Was geht? Dr. Henk Fenners Leiter Rechtsabteilung Finanzdepartement Übersicht A. XIII. Nachtrag zum Steuergesetz B. XIV. Nachtrag zum Steuergesetz C. Mehrwertabgabe Seite

Mehr

Aufgabe. 1 Erbschaftssteuer / Grundstückgewinnsteuer Ermittlung Grundstückgewinnsteuer Einkommensbegriff / Realisationsbegriff 10 5

Aufgabe. 1 Erbschaftssteuer / Grundstückgewinnsteuer Ermittlung Grundstückgewinnsteuer Einkommensbegriff / Realisationsbegriff 10 5 Modulprüfung für Steuerexperten 2018 Modul: Steuern natürliche Personen Diese Prüfung umfasst 17 Seiten. Zeitvorgabe: Punkte: 90 Minuten 45 Punkte Aufgaben Nummer Aufgabe Richtzeit Minuten Punkte 1 Erbschaftssteuer

Mehr

KANTONALE NOTARKOSTEN

KANTONALE NOTARKOSTEN KANTONALE NOTARKOSTEN NOTARKOSTEN, VERTRAG, SCHULDBRIEF Der Notar wird entschädigt für das Ausfertigen des Kaufvertrags sowie die Beurkundung. Je nach Kanton sind die Kosten sehr unterschiedlich. Die Notarkosten

Mehr

Steuergesetz der Gemeinde Pontresina

Steuergesetz der Gemeinde Pontresina Steuergesetz der Gemeinde Pontresina Von der Gemeindeversammlung angenommen am. Juli 007 Teilrevidiert am. Dezember 00 und am 7. Oktober 06 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung 7

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung 7 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 7 2. Grundbegriffe 9 2.1 Grundstücke 10 2.2 Steueraufschub 10 2.3 Latente Steuer 10 2.4 Monistisches vs. dualistisches System 11 2.5 Wertvermehrende vs. werterhaltende

Mehr

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung

Landwirtschaftliche Betriebe - Aufschubstatbestand bei Verpachtung Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Direkte Bundessteuer Bern, 22. Dezember 2010 Kreisschreiben

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN STEUERREGLEMENT (IN KRAFT SEIT 1. JANUAR 2002) (MIT STAND 1. JANUAR 2017)

EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN STEUERREGLEMENT (IN KRAFT SEIT 1. JANUAR 2002) (MIT STAND 1. JANUAR 2017) EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN STEUERREGLEMENT (IN KRAFT SEIT. JANUAR 00) (MIT STAND. JANUAR 07) Steuerreglement der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Gelterkinden

Mehr

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt. Bescheinigungen: Zuständigkeiten bei den Steuerbehörden Es gibt verschiedene Gründe, weshalb ein Steuerpflichtiger oder ein steuerpflichtiges Unternehmen eine Bescheinigung der Steuerbehörden benötigt.

Mehr

Kataster der belasteten Standorte

Kataster der belasteten Standorte Medienkonferenz 8. Dezember 2010 Kataster der belasteten Standorte Dr. Alberto Isenburg Dr. Adrian Auckenthaler Dr. Petra Ogermann Gesetzlicher Auftrag Art. 5 der Altlastenverordnung verpflichtet Kantone

Mehr

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Gegenstand... 3 2 Steuerfuss und Steuersätze... 3 3 Steuerveranlagungen... 3 4 Verbindlichkeit der Veranlagung... 3 5 Gemeindesteuerrechnung...

Mehr

[Geschäftsnummer] Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

[Geschäftsnummer] Der Erlass Steuergesetz vom (StG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Steuergesetz (StG) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 66. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: I. Der Erlass 66.

Mehr

Steuergesetz der Gemeinde Landquart

Steuergesetz der Gemeinde Landquart 1 Steuergesetz der Gemeinde Landquart I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Die Gemeinde Igis erhebt folgende Steuern nach den Bestimmungen des kantonalen Rechts: Gegenstand a) eine Einkommens- und Vermögenssteuer;

Mehr

ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender

ZEWOinfo Tipps für Spenderinnen und Spender Mit Spenden Steuern sparen Spenden an Hilfswerke mit ZEWO-Gütesiegel kön- nen so wohl bei der direk- ten Bun des steuer, als auch bei den Kantons- und Gemeinde steu ern in Abzug gebracht werden. Zulässige

Mehr

STEUERGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION

STEUERGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION STEUERGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Die Gemeinde Art. Subsidiäres Recht II. Materielles Recht. Einkommens- und Vermögenssteuern Art. Steuerfuss. Handänderungssteuer

Mehr

Mehrwertabgabe: Vergleich der kantonalen Bestimmungen (Stand 5. Juni 2018)

Mehrwertabgabe: Vergleich der kantonalen Bestimmungen (Stand 5. Juni 2018) Mindestregelung (dauerhafte) Neueinzonungen Bei der Überbauung oder Veräusserung (Kanton ) Aargau 1.5.2017) in Bauzonen Umzonungen von der Zone für öffentl. Bauten und Anlagen in andere Bauzonen Die Gemeinden

Mehr

IMMOBILIEN BASEL-STADT

IMMOBILIEN BASEL-STADT 17. November 2016 IMMOBILIEN BASEL-STADT Der partnerschaftliche Baurechtsvertrag das «Basler Modell» Dr. Christian Schuster, Leiter Rechtsdienst & Baurechte Übersicht Immobilien Basel-Stadt Baurechte in

Mehr

SVKG Schweizerische Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten USECE Union suisse des experts cantonaux en matière d évaluation des immeubles

SVKG Schweizerische Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten USECE Union suisse des experts cantonaux en matière d évaluation des immeubles Kantonales Steueramt AG, Sektion Grundstückschätzung, Tellistrasse 67, 5004 Aarau An die Mitglieder der SVKG und interessierte Fachpersonen Aarau, 19. August 2013 Einladung zur Herbsttagung 2013 in Basel

Mehr

Besteuerung von Grundeigentum

Besteuerung von Grundeigentum Besteuerung von Grundeigentum Dienststelle Steuern des Kantons Luzern Peter Amrein 19.09.2012 2 Themenübersicht Mietwertfestsetzung bei Neuschatzung / Revisionsschatzung Wohnrecht mit periodischen Zahlungen

Mehr

Richtlinie der Gemeinde Ampfing

Richtlinie der Gemeinde Ampfing 11. Februar 2016 Richtlinie der Gemeinde Ampfing für die Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken im Wohngebiet Ampfing Süd (Bebauungsplan Nr. 41) an Einheimische Die Gemeinde Ampfing fördert die kontinuierliche

Mehr