Ökologischer Landbau in Bayern Förderung und Kontrolle

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1 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ökologischer Landbau in Bayern Förderung und Kontrolle 16. Februar 2018 Birgit Graßl Referat L2 Pflanzenbau, Ökologischer Landbau, Berglandwirtschaft

2 Gliederung Förderung des Ökologischen Landbaus Kontrolle im Ökolandbau Folie 2 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

3 Gemeinsame Agrarpolitik der EU Erste Säule Direktzahlungen Basisprämie Greening-Prämie Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe Junglandwirteförderung Zweite Säule Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums Agrarumweltmaßnahmen Ausgleichszulage Folie 3 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

4 Beantragung der Direktzahlungen mit dem Mehrfachantrag Folie 4 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

5 Gemeinsame Agrarpolitik der EU Erste Säule Direktzahlungen Basisprämie Greening-Prämie Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe Junglandwirteförderung Zweite Säule Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums Agrarumweltmaßnahmen Ausgleichszulage Folie 5 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

6 Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm Folie 6 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

7 B10/B11 Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb Prämie für Beibehaltung: 273 /ha Acker und Grünland 468 /ha Gemüse 975 /ha Dauerkulturen Prämie bei Umstellung (1. und 2. Jahr): 350 /ha Acker und Grünland 915 /ha Gemüse /ha Dauerkulturen Zuschuss für Kontrollverfahren (B11): 35 /ha für max. 15 ha Zuschuss zu den Kontrollkosten auch für Öko-Imker Folie 7 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

8 Beantragung Agrarumweltmaßnahmen Folie 8 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

9 Weitere Förderprogramme: Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) Förderung von Baumaßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Haltungsbedingungen Fördersätze: Investitionen in die Tierhaltung 25 % Milchviehlaufställe (erstmalige Umstellung) und Zuchtsauenhaltung 30 % Verarbeitung und Direktvermarktung von Anhang-I-Produkten 15 % Zuwendungsfähige Ausgaben max Antragstellung: drei Antragsendtermine Februar, 1. Juni, 31. Oktober Folie 9 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

10 Weitere Förderprogramme: Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) Investitionen zur erstmaligen Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung Tierausläufe, Laufhöfe, Kaltscharrräume Investitionen zur Anpassung an die Vorgaben der EG-Öko- Verordnung in Umstellungsbetrieben und weitere Förderkonditionen: Mindestinvestitionsvolumen: Zuwendungsfähige Ausgaben insgesamt max , bei Laufställen max , bei Saatgutaufbereitungsanlagen und Witterungsschutz max Zuschuss: 25 % Folie 10 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

11 Weitere Förderprogramme: Förderung von Verarbeitung und Vermarktung Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Teil B (VuVöko) Landesmaßnahme Marktstrukturförderung (ELER-Maßnahme) Fördergegenstand: Investitionen im Bereich der Erfassung, Lagerung, Schlachtung, Kühlung, sonstige Verarbeitung, Etikettierung ökologischer Produkte Fördergegenstand: Investitionen (in Unternehmen) im Bereich: Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Etikettierung ökologischer Produkte Förderkonditionen: Mindestinvestitionsvolumen Förderfähige Investitionen höchstens Zuschuss 30 % Förderkonditionen: Mindestinvestitionsvolumen Max. möglicher Zuschuss Zuschuss 25 % (konventionell 20 %) Folie 11 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

12 Gliederung Förderung des Ökologischen Landbaus Kontrolle im Ökolandbau Folie 12 StMELF, Referat L2, Birgit Graßl Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

13 Öko-Kontrollsystem in Deutschland Kontrolle nach EG-Öko-VO Bundesanstalt für (obligatorisch) Landwirtschaft und Zulassung Kontrollstellen Ernährung (BLE) Bayerische Kontrollbehörde Private Kontrollstellen Überwachung Tätigkeit der Kontrollstellen Ordnungswidrigkeitsverfahren, Vermarktungsverbote und Vorschläge zur KULAP-Sanktionierung Meldung Betriebe und Verstöße Kontrolle der Unternehmen Ausstellung Öko-Bescheinigung Kontrollierte Unternehmen Importunternehmen Verarbeitungsbetriebe Landwirt. Betriebe FuMi- Hersteller Subunternehmen Handel 13

14 Dreistufige Kontrolle Kontrolle der Kontrolle Überwachung der unabhängigen Kontrolle durch den Staat Stichprobe der Stichprobe beim Landwirt/ Unternehmen Unabhängige Kontrolle privatwirtschaftlich (Audit/Inspektion durch meist akkreditierte Zertifikationsunternehmen) oder staatlich organisiert Eigenkontrolle durch den Betrieb mit Hilfe von Checklisten mind. 1 x im Jahr ständig

15 In Bayern zugelassene und beliehene Kontrollstellen KIWA BCS Öko-Garantie GmbH Lacon GmbH ECOCert IMO GmbH ABCERT AG Prüfverein Verarbeitung ökologischer Landprodukte e.v. AGRECO R. F. Göderz GmbH QC&I Gesellschaft für Kontrolle und Zertifizierung von Qualitätssicherungssystemen GmbH Kontrollverein ökologischer Landbau e.v. Fachgesellschaft Öko-Kontrolle mbh ÖKOP Zertifizierungs GmbH GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbh ARS PROBATA GmbH QAL Gesellschaft für Qualitätssicherung in der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft mbh Peterson Control Union Deutschland GmbH Codenummer DE-001 DE-003 DE-005 DE-006 DE-007 DE-012 DE-013 DE-022 DE-034 DE-037 DE-039 DE-044 DE-060 DE-070

16 Zertifikate VO (EG) Nr. 889/2008 Anhang XII Betriebszertifikat - in der Regel für ein Jahr ausgestellt Erneuerung im Rahmen der Jahreskontrolle - Dokumentation gegenüber Abnehmern, dass sich Unternehmen im Kontrollverfahren befindet (Kontrollnachweis)

17 Beispiel für ein Betriebszertifikat

18 Ablauf der Betriebskontrolle im Erzeugerbetrieb (1) 1. Einsicht in die Betriebsunterlagen Betriebsbeschreibung VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art Schlagkartei für alle Flächen HIT-Datenbank oder andere Unterlagen über den Tierbestand Belege über zugekaufte Betriebsmittel (z.b. Saatgut) Belege über den Zukauf von Handelswaren (z.b. für Hofladen) Belege über Warenverkauf (z.b. an Großhandel, Metzger) Stallbuch oder vergleichbare Aufzeichnungen

19 Einsicht in die Betriebsunterlagen VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

20 Schlagkartei für alle Flächen VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

21 VO (EG) Nr. 834/2007 Ablauf der Betriebskontrolle Art im Erzeugerbetrieb (2) VO (EG) Nr. 889/2008 Art Besichtigung sämtlicher Betriebsgebäude (z.b. Stallungen, Lager) 3. Begutachtung einzelner Flurstücke und Kulturen 4. Plausibilitätsprüfung der verkauften Mengen 5. Überprüfung der Deklaration 6. ggf. eine Überprüfung der Trennung zwischen ökologischer und konventioneller Produktion 7. Überwachung der Vorgaben aus dem Umstellungsplan und der bei der letzten Inspektion erteilten Auflagen 8. Überprüfung der Haltungssysteme bzw. Haltungsbedingungen der Tiere sowie der Fütterung 9. Einhaltung der Verbandsrichtlinien bei Verbandsbetrieben

22 Besichtigung sämtlicher Betriebsgebäude (z.b. Stallungen, Lager) VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

23 Begutachtung einzelner Flurstücke und Kulturen VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

24 Überprüfung der Deklaration VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

25 Überprüfung der Haltungssysteme bzw. Haltungsbedingungen der Tiere sowie der Fütterung VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

26 Ablauf der Betriebskontrolle im Verarbeitungsunternehmen (1) 1. Erstkontrolle mit Erstellung einer Betriebsbeschreibung Angaben zum Produktsortiment und Muster der Produktetikettierung Rezepturen für die im Unternehmen hergestellten Erzeugnisse Lagepläne aller für die Lagerung, Verarbeitung und Verpackung genutzten Einrichtungen Warenflussdiagramm mit den für die Integrität der Öko-Herstellung kritischen Punkten Maßnahmenplan zur Einhaltung der EG-Öko-Verordnung VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

27 Angaben zum Produktsortiment und Muster der Produktetikettierung VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

28 Lagepläne aller für die Lagerung, Verarbeitung und Verpackung genutzten Einrichtungen VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

29 Warenflussdiagramm mit den für die Integrität der Öko-Herstellung kritischen Punkten VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

30 Ablauf der Betriebskontrolle im Verarbeitungsunternehmen (2) 2. Dokumentationspflichten im Verarbeitungsunternehmen Aufzeichnungen über Art und Mengen der gelieferten ökologischen Erzeugnisse und ggf. aller zugekauften Materialien sowie deren Verwendung inklusive Dokumentation der Wareneingangsprüfung (Zertifikat, Codenummer Kontrollstelle) Aufzeichnungen über die Art und die Mengen der in den Betriebsstätten gelagerten ökologischen Erzeugnisse Aufzeichnungen über die Art, die Mengen und die Empfänger aller Erzeugnisse Verarbeitungs- und Reinigungskontrolle VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

31 Wareneingangsprüfung (Zertifikat, Codenummer Kontrollstelle) VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

32 Aufzeichnungen über die Art und die Mengen der in den Betriebsstätten gelagerten ökologischen Erzeugnisse VO (EG) Nr. 834/2007 Art VO (EG) Nr. 889/2008 Art

33 Auszug Sanktionskatalog (1) Der Sanktionskatalog dient der zielorientierten Ermessensentscheidung. Eine Sanktion über das KuLaP kommt nur in Frage, wenn durch die Kontrollstelle oder die Kontrollbehörde eine Sanktion nach Art. 30, Abs. 1, Satz 1 oder Satz 2 EG-Öko-VO erfolgt ist. Unternehmensbereiche 1 Kennzeichnung/Etikettierung/ Vermarktung 1.1 Alle Unzutreffende Kennzeichnung mit Bezug auf die ökologische Produktion (Produkt ist nicht ökologisch oder enthält nicht genehmigte nicht ökologische Zutaten) Alle GVO, nach Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 nicht zulässige Stoffe oder ionisierende Strahlung verwendet. Abweichung Rechtsgrundlage Maßnahme Bayerische Kommentierung KULAP/ÖLG Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 i. V. m. Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 Entfernung des Hinweises auf den ökologischen Landbau von der betreffenden Partie. Entfernung des Hinweises auf den ökologischen Landbau von der betreffenden Partie. Produkt wurde nicht nach den Grundregeln des Öko-Landbaus erzeugt. Produkt unterstand nicht lückenlos dem Kontrollsystem. Umstellungsware wurde als öko vermarktet. Bei geringen konventionellem Anteil Abmahnung nach Einzelfallprüfung durch LfL. In schweren Fällen: Vermarktungsverbot durch LfL. Keine Sanktion Keine Sanktion 12, 13 ÖLG 33

34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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