Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Friedrich Ursler
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der DMA AG für Weiterbildungsangebote Präambel Die DMA AG (DMA) bietet neben Studienangeboten auch Weiterbildungs-Kurse in modularer, kompakter Form an. Durch die Anmeldung zu diesen Weiterbildungs-Kursen und eine verbindliche Anmeldebestätigung der DMA kommt ein Vertrag über die Teilnahme zwischen dem Teilnehmenden und der DMA zustande. Gegenstand und Inhalt dieses Vertrages regeln die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter. 1 Teilnahme und Voraussetzungen (1) Die Teilnahme an den Weiterbildungs-Kursen der DMA ist allen Medieninteressierten ab 16 Jahren möglich. (2) Sofern Minderjährige an den Weiterbildungs-Kursen teilnehmen möchten, müssen sie dafür die schriftliche Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten einreichen. 2 Anmeldung (1) Die Anmeldung zu den Weiterbildungs-Kursen erfolgt per , Post oder telefonisch jeweils unter Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Telefonische Anmeldungen müssen in schriftlicher Form bestätigt werden. (2) Die Anmeldung erfolgt an eine der unten aufgeführten Adressen ( 11 Kontaktdaten). Die Anmeldung zu einem Weiterbildungs-Kurs stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme am Seite 1 von 8
2 betreffenden Weiterbildungs-Kurs dar. Dieses Angebot kann von der DMA mittels einer Anmeldebestätigung innerhalb von 14 Tagen angenommen werden. Verbindlich wird eine Anmeldung, sobald die DMA eine schriftliche Anmeldebestätigung verschickt hat. (3) Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt (siehe 4.3). Gehen mehr Anmeldungen für ein Angebot ein, als Teilnehmerplätze vorhanden sind, vergibt die DMA die Plätze entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. 3 Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen (1) Die jeweiligen Teilnahmegebühren ergeben sich aus den Angeboten auf der Webseite, der Kurs-Broschüre und dem Terminflyer. (2) Die Gebühren sind spätestens 14 Tage nach Versand der Anmeldebestätigung durch die DMA fällig. Bei Anmeldungen, die dichter am Angebotstermin liegen als zwei Wochen, sind die Gebühren entsprechend direkt nach dem Versand der Anmeldebestätigung durch die DMA fällig. (3) Es gilt das Eingangsdatum der Gebühr auf das DMA-Konto: Kontoinhaber: AG IBAN: DE BIC: HASPDEHHXXX Im Verwendungszweck sind der Name des Teilnehmers, der Name des Kurses und das Datum des Kurses anzugeben. (4) Eine Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr besteht auch dann, wenn die Veranstaltung von dem Teilnehmenden nicht oder nur teilweise besucht wird. (5) Sollten Teilnehmende wirksam von der Teilnahme zurückgetreten sein, erstattet die DMA die Teilnahmegebühren. Näheres dazu regelt 5 (Rücktritt) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (6) Erfolgt die Zahlung verspätet, kann die DMA die Teilnahme aus diesem Grund verweigern. Seite 2 von 8
3 4 Verhinderung und Nichtdurchführung (1) Können Teilnehmende aus berechtigten Gründen an einer Veranstaltung, für die sie sich verbindlich angemeldet haben, nicht teilnehmen, haben sie die Möglichkeit, den versäumten Weiterbildungs-Kurs nachzuholen, soweit sie nicht von der Teilnahme gemäß 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgetreten sind und soweit die DMA den Weiterbildungs- Kurs erneut anbietet. (2) Sollten Teilnehmende eine Nachholung zu einem späteren Termin wünschen, melden sie sich innerhalb der Anmeldefrist erneut an und teilen der DMA per oder postalisch die Gründe mit, warum sie an der Teilnahme an der ursprünglichen Veranstaltung verhindert waren. Die DMA entscheidet dann nach eigenem Ermessen darüber, ob die Teilnehmenden an einer Nachholveranstaltung ohne erneute Zahlung der Gebühren teilnehmen dürfen und teilt die Entscheidung rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit. (3) Die Zahl der Teilnehmenden an den Weiterbildungs-Kursen beträgt mindestens fünf, höchstens zehn Personen. Sollten sich weniger als fünf Teilnehmende anmelden, kann die Veranstaltung nach eigenem Ermessen der DMA abgesagt werden. (4) Ist die DMA aus diesem oder einem anderen Grund gezwungen, eine Veranstaltung abzusagen, wird sie soweit möglich zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt bzw. erneut angeboten, erstattet die DMA den Teilnehmenden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren. Wird ein Nachholtermin angeboten, den Teilnehmende nicht wahrnehmen können, erstattet die DMA die bereits gezahlten Teilnahmegebühren. (5) Die DMA behält sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der DMA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Darunter fällt der Einsatz anderer Dozentinnen und Dozenten als angekündigt, soweit dies erforderlich ist. Seite 3 von 8
4 5 Rücktritt (1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis zu 28 Tage vor Beginn des Weiterbildungs- Kurses in Schriftform oder per an eine der in 11 aufgeführten Adressen möglich. Es gilt das Eingangsdatum bei der DMA. Mündliche Stornierungsmitteilungen kann die DMA nicht berücksichtigen. (2) Ein Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Treten Teilnehmende fristgerecht und wirksam zurück, erstattet die DMA bereits gezahlte Teilnahmegebühren abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50,-. (3) Bei nicht fristgerechtem Rücktritt oder Nichterscheinen hat die DMA Anspruch auf die vollen Teilnahmegebühren. Die DMA ist zur Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren nicht verpflichtet, unabhängig vom Grund des Rücktritts. Die Pflicht zur Entrichtung der vollen Teilnahmegebühren besteht nicht, soweit der Teilnehmende nachweist, dass der DMA durch den Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist. (4) Das Widerrufsrecht ( 10) bleibt von den Regelungen dieses 5 unberührt. 6 Außerordentliche Kündigung (1) Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der DMA ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmende die Veranstaltung nachhaltig stört, eine Urheberrechtsverletzung begeht oder auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. (2) Ein Anspruch des Teilnehmenden auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren besteht in diesem Fall nicht. 7 Datenschutz (1) Die DMA erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Veranstaltungsteilnahme, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltungen bzw. die Verwaltung der Teilnehmenden erforderlich ist. Seite 4 von 8
5 (2) Diese personenbezogenen Daten gibt die DMA nicht an unbefugte Dritte weiter. (3) Alle erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten behandelt die DMA nach den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beziehungsweise der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). (4) Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien der DMA können im Internet eingesehen werden unter: 8 Urheberrecht (1) Sollten Teilnehmende im Rahmen eines Weiterbildungs-Kurses der DMA Unterlagen erhalten, sind diese urheberrechtlich geschützt. (2) Die Nutzungsrechte an solchen Unterlagen stehen der DMA zu. (3) Die DMA räumt Teilnehmenden an den Unterlagen keinerlei Nutzungsrechte ein. Die Teilnehmenden dürfen die Unterlagen entsprechend nur im Rahmen der gesetzlich gestatteten Nutzungsformen verwenden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung ist ausdrücklich untersagt. (4) Die DMA erhält auf alle in den Weiterbildungs-Kursen erzeugten Bild-, Videound sonstigen Medienprodukte das inhaltlich, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Dieses Material ist Eigentum der DMA. (5) Einige Dozenten bringen zu Übungszwecken urheber- und nutzungsrechtlich geschütztes Material mit in die Weiterbildungs-Kurse. Dieses Material dient ausschließlich den Anschauungs- und Übungszwecken im Rahmen des Kurses. Jedwede anderweitige Nutzung sowie Mitnahme des Materials durch die Teilnehmenden ist ausdrücklich untersagt. 9 Haftung (1) Teilnehmende besuchen die Veranstaltungen der DMA auf eigene Gefahr. Die DMA übernimmt keine Haftung für Unfälle und/oder Beschädigungen oder Verlust von Sachen, es sei denn, die DMA hat den Unfall der Person, die Seite 5 von 8
6 Beschädigung oder den Verlust von Sachen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die DMA nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf); im letzteren Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. (2) Eine Versicherung gegen Unfall und gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht. Teilnehmende haften für alle von ihnen verursachten Schäden oder Verluste an produktionstechnischen Einrichtungen der DMA in vollem Umfang. (3) Teilnehmende haften uneingeschränkt für Personen- und/oder Sachschäden, die sie selbst verursachen. 10 Widerruf (1) Teilnehmende haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Teilnehmende der DMA mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine , über ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Beigefügt sein müssen Namen, Anschrift und, soweit verfügbar, Telefonnummer und -Adresse. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Teilnehmende die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. (2) Wenn Teilnehmende diesen Vertrag widerrufen, hat die DMA alle Zahlungen, die von Teilnehmenden erhalten wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei der DMA eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die DMA dasselbe Zahlungsmittel, dass der Teilnehmende bei der Seite 6 von 8
7 ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Teilnehmenden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die DMA dem Widerrufenden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. 11 Kontaktdaten der DMA (1) Standort Hamburg und Zentrale DMA AG Jenfelder Allee 80; Hamburg Telefon: 040 / weiterbildung@dma.hamburg Infos: : (2) Standort Berlin DMA AG Pfalzburger Str ; Berlin Telefon: 030 / weiterbildung@dma.berlin (3) Standort München DMA AG Bavariafilmplatz 7; Geiselgasteig Telefon: 089 / weiterbildung@dma-muenchen.de 12 Allgemeine Bestimmungen (1) Die DMA nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle Zentrum für Schlichtung e.v. teil. (2) Auf die Geschäftsverbindung zwischen den Teilnehmenden und der DMA findet deutsches Recht Anwendung. (3) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises Seite 7 von 8
8 darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Vorstehende Regelungen gelten nicht bei Vorliegen einer Individualvereinbarung. (4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. (5) Die DMA behält sich vor, während der Weiterbildungs-Kurse Fotos, Videos oder sonstiges Material für Werbezwecke zu produzieren, das auf der eigenen Homepage oder anderen Veröffentlichungsmedien (z.b. Werbebroschüren) der DMA benutzt und veröffentlicht wird. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Produktion und der kostenfreien Nutzung und Veröffentlichung dieses Materials durch die DMA einverstanden; die Teilnehmenden erhalten hierfür keine Vergütung. Die DMA hat an diesem Material das inhaltlich, räumlich und zeitlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. (6) In den Räumen der DMA-Standorte gilt die jeweilige Hausordnung. (7) Der ausschließliche Gerichtsstand ist Hamburg, soweit eine Vereinbarung darüber zulässig ist. Stand: September 2018 Seite 8 von 8
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