WAB-Gruppe erhöht Aktienbesitz auf 73,7%, Stimmrechtsanteil auf 78,4% mit Mitteilung vom an die BWT AG

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1 Ergebnis nach Ablauf der Nachfrist des Pflichtangebots ( 93 (2) BörseG) WAB-Gruppe erhöht Aktienbesitz auf 73,7%, Stimmrechtsanteil auf 78,4% mit Mitteilung vom an die Mondsee, WAB Privatstiftung (FN i), FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH (FN g), FIBA BA Holding GmbH (FN p) und Aquivest GmbH (FN k) sowie Herr Andreas Weißenbacher teilen hiermit gemäß 92a Abs 1 ivm 91 ff BörseG in einer gemeinsamen Mitteilung in Bezug auf die Emittentin BWT Aktiengesellschaft (FN s) und deren zum Handel im Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassenen stimmberechtigten Aktien (ISIN AT ) ("BWT- Aktien") wie folgt mit: Allgemeines. - Gemäß 91 Abs 1a BörseG ist der Anteil der Stimmrechte gemäß 91 Abs 1 BörseG ausgehend von der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien zu berechnen, auch wenn die Ausübung dieser Stimmrechte ausgesetzt ist. Die Berechnung der in dieser Mitteilung angeführten Prozentsätze erfolgt daher grundsätzlich auf Basis der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien der BWT Aktiengesellschaft, das sind Allerdings enthält diese Mitteilung zu Informationszwecken auch Angaben über Stimmrechtsquoten, die sich ergeben, wenn man von den insgesamt Stimmrechten die aus den eigenen Aktien der BWT Aktiengesellschaft ruhenden Stimmrechte abzieht, also von einer Stimmrechtsgesamtzahl von ausgeht. Die so berechneten Stimmrechtsquoten werden in dieser Mitteilung als "bereinigte Stimmrechtsquoten" bezeichnet. - Für Zwecke dieser Mitteilung werden die von BWT Aktiengesellschaft gehaltenen eigenen Aktien Seite 1

2 nicht den in dieser Mitteilung angeführten Personen gemäß 92 BörseG zugerechnet. Mitteilung I. Diese Mitteilung 92a Abs 1 ivm 91, 92 BörseG wird im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot der Aquivest GmbH gemäß 22 Übernahmegesetz (ÜbG) erstattet, in dessen Rahmen Aktionäre der BWT Aktiengesellschaft innerhalb der Nachfrist gemäß 19 Abs 3 Z 1 ÜbG für das Pflichtangebot insgesamt weitere BWT-Aktien einlieferten. Die Nachfrist endete am Das Settlement (= Zahlung des Angebotspreises Zug-um-Zug gegen Übertragung der BWT-Aktien) der im Rahmen der Nachfrist eingelieferten BWT-Aktien findet am statt. Der ist sohin das gemäß 92a Abs 1 Z 3 BörseG relevante Datum, an dem die entsprechenden Schwellen gemäß dieser Mitteilung jeweils erreicht und überschritten werden (der "Stichtag"). Aquivest GmbH wird zum Stichtag direkt weitere BWT-Aktien erwerben (entspricht rund 14,33%) und damit unter Berücksichtigung der von ihr aktuell bereits direkt gehaltenen BWT-Aktien (entspricht rund 31,13%) insgesamt BWT Aktien halten (entspricht rund 45,46%) und damit die Schwellen von 35%, 40% und 45% der Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreichen und überschreiten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 48,37%. Unter Anwendung der Zurechnungsregeln gemäß 92 BörseG gilt das Gleiche für FIBA BA Holding GmbH, die Alleingesellschafterin der Aquivest GmbH ist und direkt keine BWT-Aktien hält, mit der Maßgabe, dass FIBA BA Holding GmbH an BWT Aktiengesellschaft eine indirekte Beteiligung über Aquivest GmbH hält. Alleingesellschafterin der FIBA BA Holding GmbH ist FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH. FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH hält aktuell direkt BWT-Aktien (entspricht rund 8,66%); weiters sind ihr aktuell die oben angeführten BWT- Aktien der Aquivest GmbH zurechenbar, sodass gemäß Seite 2

3 91 ff BörseG die Beteiligung der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH an BWT Aktiengesellschaft aktuell BWT-Aktien oder rund 39,78% beträgt. Unter Berücksichtigung der oben angeführten weiteren BWT-Aktien wird FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH zum Stichtag direkt und indirekt bzw zurechenbar insgesamt BWT-Aktien (entspricht rund 54,12%) halten und damit die Schwellen von 40%, 45% und 50% der Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreichen und überschreiten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 57,58%. Sämtliche Anteile der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, deren Alleingesellschafter Herr Dr Wolfgang Hochsteger ist, werden treuhändig für WAB Privatstiftung gehalten. WAB Privatstiftung hält aktuell direkt BWT-Aktien (entspricht rund 17,80%); weiters sind ihr aktuell die oben angeführten BWT-Aktien der Aquivest GmbH und der FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH sowie weitere BWT-Aktien gemäß 92 BörseG zurechenbar, sodass gemäß 91 ff BörseG die Beteiligung der WAB Privatstiftung an BWT Aktiengesellschaft aktuell BWT-Aktien oder rund 59,33% beträgt. Unter Berücksichtigung der oben angeführten weiteren BWT-Aktien wird WAB Privatstiftung zum Stichtag direkt und indirekt bzw zurechenbar insgesamt BWT-Aktien halten (entspricht rund 73,66%). Eine Schwelle gemäß 91 Abs 1 BörseG wird nicht erreicht oder überschritten. Dies entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 78,38%. Bei Qualifikation der WAB Privatstiftung als einer im Sinne des ÜbG von ihrem Stifter Herrn Andreas Weißenbacher kontrollierten Privatstiftung wird dessen Beteiligung gemäß 91 ff BörseG zum Stichtag BWT-Aktien betragen (entspricht rund 73,66). Eine Schwelle gemäß 91 Abs 1 BörseG wird nicht erreicht oder überschritten. Dies Seite 3

4 entspricht einer bereinigten Stimmrechtsquote von rund 78,38%. Mitteilung II. Wie zur Mitteilung I. dargestellt, wurden insgesamt BWT-Aktien (entspricht rund 14,33%) innerhalb der Nachfrist des Pflichtangebots eingeliefert. Hinsichtlich dieser Aktien steht Aquivest GmbH gegen die Aktionäre der BWT, die ihre BWTAktien im Rahmen der Nachfrist einlieferten, ein Anspruch auf Übereignung Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises zum Settlement zu. Dieser Anspruch kann ein Finanzinstrument gemäß 91a Abs 1 BörseG darstellen. Gemäß 92a Abs 1 ivm 91a Abs 1, 92 BörseG wird sohin weiters mitgeteilt, dass per die zur Mitteilung I. genannten Personen direkt (Aquivest GmbH) oder indirekt bzw zurechenbar (FIBA BA Holding GmbH, FIBA Beteiligungs- und Anlage GmbH, WAB Privatstiftung und Herr Andreas Weißenbacher) Finanzinstrumente im Sinne des 91a Abs 1 BörseG auf ebenso viele BWT-Aktien erworben und damit in Bezug auf diese Finanzinstrumente die Schwellen von 4%, 5% und 10% der Stimmrechte der BWT Aktiengesellschaft erreicht und überschritten haben. Zum Settlement am werden die direkten und indirekten Beteiligungen an diesen Finanzinstrumenten wieder auf null fallen und damit die genannten Schwellen wieder unterschreiten, und zwar zeitgleich mit dem oben zur Mitteilung I. gemeldeten direkten und indirekten sachenrechtlichen Erwerb der BWT-Aktien. Zur Veröffentlichung freigegeben. Über BWT Die Best Water Technology-Gruppe ist Europas führendes Wassertechnologie-Unternehmen Mitarbeiter arbeiten an dem Ziel, Kunden aus Privathaushalten, der Industrie, Gewerbe, Hotels und Kommunen mit innovativen, ökonomischen und Seite 4

5 ökologischen Wasseraufbereitungs-Technologien ein Höchstmaß an Sicherheit, Hygiene und Gesundheit im täglichen Kontakt mit Wasser zu geben. BWT bietet moderne Aufbereitungssysteme und Services für Trinkwasser, Pharma- und Prozesswasser, Heizungswasser, Kessel-, Kühl- und Klimaanlagenwasser sowie für Schwimmbadwasser. BWT-Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung arbeiten mit modernsten Methoden an neuen Verfahren und Materialien mit dem Ziel, ökologische und ökonomische Produkte zu entwickeln. Ein wichtiger Aspekt ist die Senkung des Betriebsmittel- und Energieverbrauchs der Produkte und somit die Reduzierung der CO 2 -Emissionen. Mehr Informationen unter. Seite 5

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