Bildung und Sport Abteilung KITA
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- Hennie Bachmeier
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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von 5für Bildung und Sport Abteilung KITA Aufhebung der Freispielflächenvorgaben für Kindertagesstätten in Haidhausen Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 Au-Haidhausen, Bezirksteil Haidhausen am Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten In der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen am wurde auf Anregung von Frau Michaela Knauer mehrheitlich die als Anlage 1 beigefügte Empfehlung beschlossen. Im Folgenden nimmt das Referat für Bildung und Sport zu der Empfehlung Stellung. Kinder verbringen heute wesentlich mehr Zeit in Betreuungseinrichtungen als noch vor zehn Jahren. Mit der zunehmenden Aufenthaltsdauer wächst auch die Bedeutung der Freiflächen. Denn es besteht allgemein Einigkeit, dass der Aufenthalt und die Bewegung im Freien für eine gesunde körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern unverzichtbar ist. Einzelne Studien bestätigen den Zusammenhang zwischen motorischen und geistigen Leistungen. Im Rahmen des Programms Wirksame Bildungsinvestitionen der Bertelsmann Stiftung werden im Projekt Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme jährlich aktuelle Daten und Fakten zum Status quo der Systeme der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) in allen 16 Bundesländern veröffentlicht, u.a. auch zu Raumqualitätsrichtlinien. Eine in diesem Zusammenhang vorgenommene bundesweite Analyse der landesgesetzlichen Richtlinien und/oder Empfehlungen der Landesjugendämter zu den Quadratmetervorgaben für Freispielflächen ergab, dass acht Bundesländer konkrete Angaben zur Größe der Freispielfäche für Kindertageseinrichtungen machen. Der Mittelwert der Quadratmeterangaben liegt hier bei 12,8 qm/kind Außenfläche für Kinderkrippen und 10,3 qm/kind für Kindergärten (vgl. Haug-Schnabel/Wehrmann (Hrsg.) Raum braucht das Kind: Anregende Lebenswelten für Krippe und Kindergarten, Februar 2012)
2 Seite 2 von 5 In München ist grundsätzlich der Richtwert für Freiflächen von Kindertageseinrichtungen in Höhe von mindestens 10 m² pro Kind im Stadtratsbeschluss vom (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz Münchner Qualitätsmerkmale ) festgesetzt. In den Fällen, in denen der Kindertageseinrichtung zugeordnete Außenflächen nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist im Konzept darzulegen, wie dem Bewegungsbedürfnis der Kinder insbesondere in freier Natur Rechnung getragen werden kann. Es gibt in Haidhausen zwei Bestandsfälle, in denen abweichend entschieden wurde, um einen Standort, für den auch nach längerer Suche keine Freifläche gefunden werden konnte, zu ermöglichen. Dies betrifft in dem einen Fall das Haus für Kinder der Antragsstellerin, Frau Knauer, in der Kirchenstraße 19. Hier muss die Trägerin im Konzept ausführlich darstellen, wie der tägliche Aufenthalt im Freien für alle Kinder grundsätzlich organisiert und sichergestellt wird. Im anderen Fall ist die Kinderkrippe in der Preysingstraße 10 betroffen. In diesem Fall wurden durch die Trägerin drei altersgeeignete eingezäunte Spielplätze in unmittelbarer Nähe nachgewiesen und drei spezielle Wagen für Kinderkrippenkinder angeschafft, um täglich mit allen Kindern eine öffentliche Freifläche aufsuchen zu können. Wo immer an einem Standort Aussicht auf eine Freifläche im direkten Umfeld der Einrichtung besteht, gilt es, diese im Interesse der Kinder zu sichern. Die Erfahrung von RBS- KITA, Koordination und Aufsicht freie Träger ist, dass in den meisten Fällen Mittel und Wege gefunden werden, um die Freifläche zu realisieren. So gibt es beispielsweise am erwähnten Standort Metzstraße 34 drei Innenhöfe von verschiedenen Eigentümergemeinschaften. Auch am geplanten Standort Kirchenstraße 15 gibt es einen Innenhof, der für eine Nutzung als hauseigene Freifläche infrage käme. Darüber hinaus sollten immer auch andere Möglichkeiten geprüft und kreative Lösungen gefunden werden. Möglicherweise können Stellplätze statt auf dem Tagesstättengelände im Straßenraum oder auf benachbarten Parkplätzen untergebracht werden oder können ganz oder teilweise entfallen. Auch Dachterrassen wurden nach entsprechend kindgerechter Gestaltung an einigen Standorten bereits als Freifläche anerkannt. Solche Lösungen erfordern in den meisten Fällen einiges an Eigeninitiative für die Abstimmung mit Eigentümern, Mietern oder zuständigen Behörden und führen ggf. zu Mehrkosten. Im Sinne der gesunden Entwicklung von Kindern sollte das aber nicht dazu führen, die Notwendigkeit der Freiflächen grundsätzlich infrage zu stellen. In Fällen, in denen eine Freifläche von 10 qm pro Kind nicht realisiert werden kann, wurde einer Reduzierung der Freifläche am Haus zugestimmt, jedoch sind mindestens 5 qm pro Kind nachzuweisen und als Ergänzung zur Freifläche der Kindertagesstätte zusätzliche altersgeeignete öffentliche Flächen in fußläufiger Nähe zur Einrichtung zu nutzen. Alle Interessentinnen und Interessenten, die eine Kindertageseinrichtung gründen wollen, erhalten
3 Seite 3 von 5 diese Information im Erstinformationsschreiben von RBS-KITA, Koordination und Aufsicht freie Träger. Diese Regelung zieht zwangsläufig zur Verkehrssicherung und Aufsicht der Kinder einen erhöhten Personalbedarf nach sich. Neben organisatorischen Hürden (in der Regel muss immer die gesamte Gruppe zur Freifläche aufbrechen) ist beispielsweise in Zeiten von Personalengpässen (unbesetzte Stellen, Urlaub, Krankheit, Fortbildung) die Nutzung dieser Ausgleichsflächen für die Kinder schon nicht mehr möglich. Die Erfahrung zeigt, dass ohne Mindestfreifläche direkt am Haus der tägliche Aufenthalt der Kinder im Freien nicht regelmäßig sichergestellt werden kann. Zusammenfassend zieht das Ausweichen auf einen öffentlichen Spielplatz Konsequenzen nach sich: Die Nutzung des Spielplatzes ist nur in größeren Gruppen und zu festgelegten Zeiten möglich. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag kann nicht ausreichend erfüllt werden, da dem individuellen Bewegungsbedürfnis und der Bewegungsfreude des Kindes weder im erforderlichen noch im geforderten Maße nachgekommen werden kann. Die Nutzung von öffentlichen Freiflächen anstelle eines Einrichtungsgartens erhöht das Personalaufkommen. Die Aufsichtspflicht muss sichergestellt werden. Das ist nur mit vermehrtem Personaleinsatz möglich. Bei Personalengpässen ist es nicht möglich, die benachbarten Spielplätze zu nutzen. Das bedeutet für die Kinder Einschränkung in der Bewegung und Entwicklung. Im Jahreslauf finden Feste sowie verschiedenste Veranstaltungen mit und ohne Eltern statt. Auch dafür wird eine der Einrichtung zugehörige Freifläche in entsprechender Größe dringend benötigt. Steht diese nicht zur Verfügung, können solche Veranstaltungen, die im Jahreslauf einer Einrichtung besondere Akzente setzen, nicht angeboten werden. Als Ausgleich müssten im Inneren des Gebäudes zusätzliche Bewegungsflächen geschaffen werden, damit eine Kompensationsmöglichkeit gegeben ist. In einem zusätzlichen Bewegungsraum, der beispielsweise mit einer Bewegungsbaustelle ausgestattet ist, soll dem Bewegungsbedürfnis der Kinder entsprochen werden. Aufgrund der dargestellten Bedeutung der Freifläche für die gesunde Entwicklung von Kindern ist es erforderlich, die bestehenden Münchner Qualitätsmerkmale zur Freifläche beizubehalten und hiervon nur in seltenen Ausnahmefällen abzuweichen. Der Empfehlung aus der Bürgerversammlung soll damit im Interesse der Kinder nicht entsprochen werden. Der aktuelle Versorgungsgrad für unter dreijährige Kinder im 5. Stadtbezirk liegt inzwischen bei rund 40% (Plätze in Eltern-Kind-Initiativen und Tagespflege eingerechnet). Es ist davon auszugehen, dass er bis 2013 auf voraussichtlich 50% ansteigen wird.
4 Seite 4 von 5 Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wurde um Vorberatung gebeten. Anhörung des Bezirksausschusses: In dieser Angelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirks vorgeschrieben (vgl. 13 Abs. 3 der BA-Satzung). Das Gremium wurde um Stellungnahme gebeten und teilte mit, dass der Beschlussvorlage zugestimmt wird. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Volk, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Zurek, wurde jeweils ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen des Referenten zu dem Antrag, die Freispielflächenvorgaben für Kindertageseinrichtungen in Haidhausen aufzuheben, zur Kenntnis. 2. Die Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen am ist damit satzungsgemäß behandelt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat
5 Seite 5 von 5 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport KITA-GSt-AV 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die Gleichstellungsstelle für Frauen An das Direktorium, HA II - BA (1-fach) An den Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes (9-fach) An das Sozialreferat z. K. Am
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