Fitness-Studio aus steuerlicher Sicht

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1 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Jahreskonferenz der Großvereine September 2017 Bild/Bilder einfügen Trainingszentrm (Fitness-Stdio) as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen? Ulrich Goetze, Steerberater - goetze@gmx.de 2 Steerberater goetze@gmx.de 1

2 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Ntzngsüberlassng von Vereinsanlagen nd Sportgegenständen Zweckbetrieb Überlassng an Mitglieder Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Überlassng an Nichtmitglieder Umsatzsteersatz nach UStG Detschland Zweckbetrieb: 7 % wirtsch. Geschäftsbetrieb: 19 % 3 Fitnessram Sparte Trnen hat seit 15 Jahren einen Fitnessram Ab 2017 Zsatzbeitrag von 4 mtl. für die Ntzng a) Training für Mitglieder in festen Grppen b) Offenes Training für Mitglieder 2 Std. mit Afsicht ÜL Fragen: Bchng als Spartenbeitrag, stfrei im Zweckbetrieb? 4 Steerberater goetze@gmx.de 2

3 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Ba eines Trainingszentrms Planng: Ba eines Trainingszentrms Ntzng nr für Mitglieder Öffentliche Zschüsse von Landkreis nd Stadt Bedingng der Zschssgeber: Ntzng nr für Mitglieder a) Training für Mitglieder in festen Grppen b) Asweitng des offenen Trainings Einstellng Physiotherapet Spezielle Trainingspläne Krse im Gesndheitsbereich Reha-Sport, Rückenfit 5 Ntzng des Trainingszentrms Zsätzliche Ntzngen: Schle (Nachmittags) Sport-AGs Afsicht drch Lehrkraft Zahlng einer Ntzngsgebühr drch Schüler (?) Sparten des Vereins (Mannschaftssport) Afsicht drch Übngsleiter 6 Steerberater goetze@gmx.de 3

4 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Umsatzsteergesetz ( 1 Steerbare Umsätze) 1 Abs. 1 UStG Der Umsatzsteer nterliegen Lieferngen nd sonstige Leistngen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seinen Unternehmens asführt 7 Mitgliedsbeiträge (Umsatzsteer-Anwendngserlass UStAE) 1.4 Mitgliederbeiträge Soweit eine Vereinigng zr Erfüllng ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzngsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird nd dafür echte Mitgliederbeiträge erhebt, die daz bestimmt sind, ihr die Erfüllng dieser Afgaben z ermöglichen, fehlt es an einem Leistngsastasch mit dem einzelnen Mitglied. Erbringt die Vereinigng dagegen Leistngen, die den Sonderbelangen der einzelnen Mitglieder dienen, nd erhebt sie dafür Beiträge entsprechend der tatsächlichen oder vermteten Inansprchnahme ihrer Tätigkeit, liegt ein Leistngsastasch vor. 8 Steerberater goetze@gmx.de 4

5 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Urteil des Eropäischen Gerichtshofs (EGH v , Rs. C-174/00) Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388 ist dahin aszlegen, dass die Jahresbeiträge der Mitglieder eines Sportvereins die Gegenleistng für die von diesem Verein erbrachten Dienstleistngen darstellen können, (verkürzt) (Kennemer Golf- nd Contry-Clb) 9 Umsatzsteergesetz (UStG) ( 12 Steersätze) 12 Abs. 1 UStG Die Steer beträgt für jeden steerpflichtigen Umsatz 19 % der Bemessngsgrndlage 12 Abs. 2 UStG Die Steer ermäßigt sich af 7 % für die folgenden Umsätze: 12 Abs. 2 Nr. 8a (verkürzt) Die Leistngen der gemeinnützigen Organisationen. Das gilt nicht für Leistngen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb 10 Steerberater goetze@gmx.de 5

6 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Mehrwertsteer-Systemrichtlinie (MWStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Vorbemerkng nach EGH: Steerbefreingen nd ermäßigngen sind eng aszlegen Art. 132 Abs. 1 Die Mitgliedstaaten befreien folgende Umsätze von der Steer: m) bestimmte, in engem Zsammenhang mit Sport nd Körperertüchtigng stehende Dienstleistngen, die Einrichtngen ohne Gewinnstreben an Personen erbringen, die Sport oder Körperertüchtigng asüben; 11 Mehrwertsteer-Systemrichtlinie (MWStSystRL) Art. 132 Abs. 1 Die Mitgliedstaaten befreien folgende Umsätze von der Steer: o) Dienstleistngen nd Lieferngen von Gegenständen bei Veranstaltngen drch Einrichtngen, deren Umsätze nach den Bchstaben b, g, h, i, l, m nd n befreit sind, wenn die Veranstaltngen daz bestimmt sind, den Einrichtngen eine finanzielle Unterstützng z bringen nd asschließlich z ihrem Ntzen drchgeführt werden, vorasgesetzt, dass diese Befreing nicht z einer Wettbewerbsverzerrng führt; 12 Steerberater goetze@gmx.de 6

7 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Einschränkng der Steerbefreingen Art. 133 MWStSystRL 1 Die Mitgliedstaaten können die Gewährng der Befreingen nach Artikel 132 Abs. 1 Bchstaben b, g, h, i, l, m nd n für Einrichtngen, die keine Einrichtngen des öffentlichen Rechts sind, im Einzelfall von der Erfüllng einer oder mehrerer der folgenden Bedingngen abhängig machen: Die betreffenden Einrichtngen dürfen keine systematische Gewinnerzielng anstreben; etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, dürfen nicht verteilt, sondern müssen zr Erhaltng oder Verbesserng der erbrachten Leistngen verwendet werden. Leitng nd Verwaltng dieser Einrichtngen müssen im Wesentlichen ehrenamtlich drch Personen erfolgen, die weder selbst noch über zwischengeschaltete Personen ein nmittelbares oder mittelbares Interesse am wirtschaftlichen Ergebnis der betreffenden Tätigkeiten haben. Die Preise, die diese Einrichtngen verlangen, müssen von den zständigen Behörden genehmigt sein oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsätzen, für die eine Preisgenehmigng nicht vorgesehen ist, müssen die verlangten Preise nter den Preisen liegen, die der Mehrwertsteer nterliegende gewerbliche Unternehmen für entsprechende Umsätze fordern. Die Befreingen dürfen nicht z einer Wettbewerbsverzerrng zm Nachteil von der Mehrwertsteer nterliegenden gewerblichen Unternehmen führen. 13 Sportliche Veranstaltngen 67a AO Organisatorische Maßnahme eines Sportvereins, die es aktiven Sportlerinnen nd Sportlern ermöglicht, Sport z treiben: Bestimmng des Zeitpnkts der sportlichen Betätigng, Zrverfügngstellng des Sportgeländes, Parkplätze, Umkleideräme nd Toiletten, Beafsichtigng nd/oder Betreng der Sportlerinnen/Sportler, Kontrolle drch Kampf- nd/oder Schiedsrichter, Maßnahmen der Unfallverhütng 14 Steerberater goetze@gmx.de 7

8 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Sportliche Veranstaltngen 67a AO Einnahmengrenze nach AO bis Jahreseinnahmen = Zweckbetrieb Höher als = Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Option mit 5 Jahr Bindng (Teilnahmen bez. Sportler) Kein bezahlter Sportler = Zweckbetrieb Bezahlter Sportler = Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Umsatzsteer Sportl. VA sind msatzsteerbefreit 4 Nr. 22 b UStG Ach bei Teilnahme von Nichtmitgliedern Beispiele: Training, Wettkämpfe, Sportkrse, Volkslaf 15 Zsammenfassng Steerrecht Sportliche Veranstaltngen msatzsteerfrei nach 4 Nr. 22b Teilnahme von Mitgliedern nd Nichtmitgliedern Überlassng von Sportanlagen An Nichtmitglieder Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Umsatzsteer 19 % Zweckbetrieb -Umsatzsteer 7 % 16 Steerberater goetze@gmx.de 8

9 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Lösng: Fitnessram Sparte Trnen hat seit 15 Jahren einen Fitnessram Ab 2017 Zsatzbeitrag von 4 mtl. für die Ntzng a) Training für Mitglieder in festen Grppen b) Offenes Training für Mitglieder 2 Std. mit Afsicht ÜL Fragen: Bchng als Spartenbeitrag, stfrei im Zweckbetrieb? Lösng Spartenbeitrag: als Mitgliedsbeitrag ideeller Bereich + nicht msatzsteerbar? Oder Sonderbeitrag für: Grppentraining ZB + steerfrei ( 4 Nr. 22b)? Offenes Training ZB + stpfl. 7% (Überlassng an Mitglieder)? 17 Lösng: Trainingszentrm Planng: Ba eines Trainingszentrms Bedingng der Zschssgeber: Ntzng nr für Mitglieder a) Training für Mitglieder in festen Grppen = ZB + stfrei b) Asweitng des offenen Trainings = ZB + stpfl 7 % Einstellng Physiotherapet Spezielle Trainingspläne Krse im Gesndheitsbereich = Satzng ergänzen Reha-Sport, Rückenfit = ZB + stfrei 18 Steerberater goetze@gmx.de 9

10 Fitness-Stdio as steerlicher Sicht Sportkrse oder Überlassng von Vereinsanlagen Lösng Trainingszentrm Zsätzliche Ntzngen: Schle (Nachmittags) Sport-AGs = wigb stpfl. 19 % Afsicht drch Lehrkraft Zahlng einer Ntzngsgebühr drch Schüler (?) Vertragsverhältnis? Sparten des Vereins (Mannschaftssport) Afsicht drch Übngsleiter = ZB + Mitgliedsbeitrag oder stpfl. 7 % Berfng af MWStSystRL = Alle Leistngen steerfrei! Vorsteerabzg: Im Verhältnis der stpfl. z stfreien Ntzngen 19 Steerberater goetze@gmx.de 10

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