Wirtschaftsförderung in Sachsen
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- Elke Kuntz
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1 Wirtschaftsförderung in Sachsen Markus Fritzsche Leipzig, 2. März 2015
2 fondsspezifische Mittelausstattung der EU-Förderung in Mio EFRE ESF
3 Programme zur Wirtschaftsförderung der SAB Mittelstandsrichtlinie Investitionsförderung Technologieförderung GRW-Zuschuss GRW-Nachrangdarlehen GuW-Darlehen Bürgschaften Mikrodarlehen Wissenstransfer (Gründungsberatung/ Betriebsberatung/ Kurzberatung/ etc.) Prozessoptimierung (E-Business/ Informationssicherheit/ Wissensbilanz) Markterschließung (Messeförderung/ Markteinführung/ sonstige) FuE-Verbund- oder Einzelprojektförderung Innovationsteams & -experten Technologietransfer Innovationsprämie weitere nicht aufgeführte Förderprogramme: -Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) -Krisenbewältigung und Neustart (KUNST) -Rettung und Umstrukturierung (RuB)
4 Investitionsförderung
5 Investitionsförderung Zuschuss GRW-Zuschuss Darlehen GuW-Darlehen GRW-Nachrangdarlehen Mikrodarlehen Bürgschaften (bis 2 Mio. Bürgschaftssumme) Landesbürgschaftsprogramm über die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (ab 2 Mio. Bürgschaftssumme) Landesbürgschaftsprogramm über die Sächsische Aufbaubank 6
6 Investitionszuschuss GRW Zielgruppe - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Freistaat Sachsen mit überwiegend überregionalem Absatz (50 km) - Unternehmensgegenstand lt. Positivliste des Rahmenplanes - Ergänzende Regelungen für den Bereich Tourismus Ausgeschlossen werden - Unternehmen in Schwierigkeiten ( Koordinierungsrahmen) - sächsische Branchenausschlüsse sind u. a. - primäre Baumaterialien - bestimmte Dienstleistungsarten, Handel und Finanzdienstleister kein struktureller Bruch der Förderbedingungen 7
7 Rechtsgrundlagen der GRW-Förderung Regionalleitlinien Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Koordinierungsrahmen RIGA Erlasse des SMWA Förderung mit 15% neuen DAP förderfähige Investitionsvorhaben Darüber hinaus gelten weitere Bestimmungen: EU-Strukturfondsverordnungen (Finanzierungsfonds) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Verwaltungsvereinbarungen Bund/Land VwV zu 44 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) Verwaltungsvorschriften Förderbankgesetz Förderung von Handelsunternehmen Förderung ohne Arbeitsplatzschaffung Landwirtschaftsförderung Förderung bei Naturkatastrophen Nicht-KMU-Förderung für Prozessinnovation (Notifizierungspflicht) EU-Kommission Bund Freistaat 8
8 Grundsätzliche Fördervoraussetzungen der GRW-Förderung Art des Vorhabens + Struktureffekt des Vorhabens qualitativ quantitativ (neu: KMU anders als Nicht-KMU) Förderfähigkeit? förderfähige Kosten regionaler Fördersatz
9 GRW förderfähige Investitionsvorhaben für KMU Qualitative Kriterien an das Vorhaben* Quantitative Kriterien an das Vorhaben Errichtung Übernahme bei Stilllegungsdrohung mind. 1 neuer Dauerarbeitsplatz (DAP) Ausbau der Kapazitäten (gleiche Produkte) Diversifizierung (andere Produkte) + Buchwertkriterium Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses (produktunabhängig) + zweites AfA- Kriterium +15% neue DAP oder +5% neue DAP & AfA-Kriterium oder +1 neuer DAP & AfA-Kriterium** oder +1 neuer DAP & AfA-Kriterium & FuE-Bonus * begrifflicher Vollzug in Koordinierungsrahmen & RIGA noch ausstehend ** 5%-Punkte niedrigerer Fördersatz 10
10 GRW-Fördergebiete 2014 bis 2020 Datenbasis und Quelle BMWi Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Zeitraum 2014 bis 2020 in gemeindescharfer Abgrenzung
11 Neue Regionalleitlinie Neue Förderhöchstsätze Gebiete Dresden/Chemnitz ( ) Dresden/Chemnitz ( ) Landkreis Görlitz ( ) Leipzig ( ) Großunternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen 15 Prozent 25 Prozent 35 Prozent 10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 40 Prozent 10 Prozent 20 Prozent 30 Prozent 12
12 Investitionszuschuss GRW Voraussetzungen EUR Mindestinvestition Sachkosten- oder Lohnkostenförderung Förderfähige Kosten mit Aktivierung im Anlagevermögen (u. a. keine Grundstücke) keine fünf Vorförderungen innerhalb der letzten zehn Jahre Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (25 % Eigenbeitrag davon 10 % Eigenmittel) Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze, förderfähige Kosten 500 TEUR pro neu geschaffenem Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatz (Ausbildungsplatz zählt nicht mehr doppelt) 13
13 Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Nicht vor Genehmigung durch die SAB mit dem Vorhaben beginnen! Förderschädlicher Investitionsbeginn Auslösen von verbindlichen Bestellungen oder Ausschreibungen Verbindliche Beauftragung der Bauüberwachung Abschließen von Liefer- und Leistungsverträgen Vollständige und aussagekräftige Antragsunterlagen Formgebundenes Antragsformular und Anlagen gemäß Informationsblatt (überarbeitetes Merkblatt GRW-Antragstellung ) Vorhabensbeschreibung mit Kostenaufstellung Hausbankerklärung Beantragung und Begründung des vorzeitigen Maßnahmebeginns 14
14 Mittelstandsförderung
15 Mittelstandsförderung Förderprogramme der Mittelstandsrichtlinie Wissenstransfer Gründungsberatung / Kurzberatung Betriebsberatung / Coaching Umweltmanagement Markterschließung Markteinführung innovativer Produkte Messen / Außenwirtschaft Prozessoptimierung E-Business Informationssicherheit Wissensbilanz weitere Maßnahmen Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten 18
16 Förderdimensionen Mittelstandsrichtlinie Programm Fördersatz Zuschuss Gründerberatung entfällt 1 pauschal 400 EUR/Tag Nachfolgen 500 EUR/Tag Betriebsberatung/Coaching 40/50% 2 Bis 350 EUR/Tag, max. 8/10 TEUR/Jahr 3,4 Umweltmanagement 50% keine wesentlichen Änderungen MEP 50% Zuschuss: bis 100 TEUR 80% Darlehen: bis 5 Jahre, 30 bis 500 TEUR Zinssatz markt-/bonitätsabhängig 5 Messen, Außenwirtschaft entfällt 6 Messen Inland/Ausland 4/5 TEUR Symposien Inland/Ausland 2/3 TEUR E-Business Informationssicherheit Wissensbilanz Industriebezogene und netzwerkunterstützende Projektaktivitäten 40% 40% entfällt 50% bis 40 TEUR keine betragsmäßige Festlegung 3 TEUR 7 i. d. R. bis 100 TEUR in Einzelfällen bis 200 TEUR 1) Pauschale pro Tag, mind. zwei, max. zehn Tage 2) ohne/mit Qualitätssicherer 3) höherer Betrag für Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge 4) eine Förderung innerhalb von 12 Monaten möglich 5) in Planung 6) Pauschale für Messen/Symposien 7) Festbetrag Quelle: Richtlinie des SMWA 19
17 Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign Markteinführungsphase / Zuschussförderung Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Gefördert werden: - Unternehmen, die sich Märkte für neue oder weiterentwickelte Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren erschließen. - die Gestaltung eines Produkts, die Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie, Maßnahmen zur Vorbereitung des Markteintritts. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss i.h.v. 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, Zuschuss bis max EUR berücksichtigungsfähig dabei: - Personalausgaben bei Neueinstellung eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten bis max EUR - Ausgaben bis max EUR auf produktbezogenes Werbematerial 20
18 E-Business Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen verarbeitendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Finanz-, Versicherungs-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen) und Beherbergungsgewerbe - Keine Unternehmen, die für dieses Programm als IT-Dienstleister in Betracht kommen Gefördert werden: - Investitionen in moderne Informations- und Kommunikationstechnologien, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, interne Prozesse zu optimieren und Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit Kunden und Lieferanten weitgehend elektronisch abzubilden. Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis max EUR. - Ausgaben für vorhabenspezifische Software bis zu 50 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben 21
19 Betriebsberatung/Coaching Zielgruppe: - Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Gefördert wird: - die begleitende Beratung von Unternehmen bei nahezu allen Fragen der Unternehmensführung, insbesondere bei betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen sowie zur Erschließung ausländischer Märkte soweit sie über Standardleistungen u. a. der Kammern hinausgehen überarbeitete Beratungsschwerpunkte Unterstützungsmöglichkeit: nicht rückzahlbarer Zuschuss - Zuschuss bis zu 40 Prozent der Honorarkosten des Beraters (Direktverfahren) - Zuschuss bis zu 50 Prozent der Honorarkosten bei Einschaltung eines Qualitätssicherers - 40/50% der Ausgaben (max EUR) für Beratungen Außenwirtschaft/Unternehmensnachfolge - 40 bzw. 50 Prozent der Ausgaben von max EUR für sonstige Beratungsschwerpunkte 22
20 Technologieförderung
21 Technologieförderung FuE-Projektförderung Einzelprojekte Verbundprojekte Technologietransfer Innovationsprämie Technologietransfer Beschäftigung von Transferassistenten Einstellung von qualifizierten Fachkräften InnoExpert / Senior InnoExpert InnoManager / Senior InnoManager InnoTeam 24
22 Förderdimensionen der zukünftigen Technologieförderung FuE-Verbund- und Einzelprojektförderung Innovationsprämie Technologietransferförderung Lohnkostenförderungen bis zu 80% Zuschuss (abhängig von Vernetzung, Unternehmensgrößen und technischem Risiko) 50% Zuschuss bis zu max. 20 TEUR Zuschuss 50% Zuschuss - Innovationsassistent 50% Zuschuss bis zu maximal 36 Monate aus max TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter - InnoManager / Transferassistent 50% Zuschuss bis zu max. 30 / 48 Monate aus max TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter - Senior InnoExpert & Senior InnoManager 50% Zuschuss bis zu maximal 30 Monate aus max TEUR Lohnkosten p.a. & Mitarbeiter - InnoTeams bis zu 80% Zuschuss für kleine Unternehmen bzw. 100% Zuschuss für beteiligte Hochschulen und FuE-Einrichtungen 25
23 Kontakt
24 Ihr Kontakt zu uns Abteilung Wirtschaft Telefon: Fax: Beratung: Markus Fritzsche Katrin Gräfe 27
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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