EMPFEHLUNGEN ZUR FÖRDERUNG DER SELBSTÄNDIGKEIT, PRÄVENTION UND REHABILITATION. Folie 1

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9 Folie 9 PFK haben nun auch die Aufgabe im Rahmen der Pflegebegutachtung zu prüfen, ob Beratungsbedarf hinsichtlich Leistungen der verhaltensbezogenen Prävention nach 20 Abs.5 SGB V besteht....bundeseinheitlich, strukturiertes Verfahren = optimierter Begutachtungsstandard (OBS) Empfehlungen-9

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12 Folie 12 Die Handlungsfelder und Kriterien im Leitfaden - Prävention beziehen sich ausschließlich auf Primärprävention! ( 20 SGB V: Primäre Prävention und Gesundheitsförderung ) Im Leitfaden werden definiert: Übergreifende Förderkriterien Ausschlusskriterien Anforderungen für die Strukturqualität( Anbieterqualifikation) Konzept-und Planungsqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Vor der Entscheidung über eine Bezuschussung eines Angebotes durch die KK erfolgt eine Prüfung der Qualitätskriterien. Angebote müssen zertifiziert sein. Dafür wurde eine zentrale Prüfstelle Prävention ( eingerichtet Empfehlungen-12

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23 Folie 23 Punkt (5) Bedeutet, dass die fachliche Prüfung grundsätzlich abgeschlossen ist, eine weitere fachliche Überprüfung der Notwendigkeit ist nicht mehr geboten! Punkt (6) Die gutachterliche Empfehlung ersetzt die ärztliche Therapieentscheidung (z.b. durch den Hausarzt) und somit auch die ärztliche Verordnung. Auf Grund des Verzichts einer ärztlichen Einbindung gilt diese Regelung nur für solche Hilfsmittel die den Zielen des 40 SGB XI entsprechen. Empfehlungen-23

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26 Folie SGB V Ausgeschlossene Arznei-,Heil-und Hilfsmittel: Abs. 4: Das BMG kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Hilfsmittel von geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen oder geringerem Abgabepreis bestimmen, deren Kosten die Krankenkasse nicht übernimmt. Empfehlungen-26

27 Folie 27 Der Gutachter soll zwischen den Produkten auswählen, die Produktnummern werden für die wichtigsten Hilfsmittel/ Pflegehilfsmittel hinterlegt. Empfehlungen-27

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30 Folie SGB V Medizinische Vorsorgeleistungen (1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind 1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen, 2. Eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken, 3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden, 4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Empfehlungen-30

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36 Folie 36 Beispiele Eine Patientin hat ein ausgeprägtes Lymphödem des rechten Armes nach Mamma-Ca Therapie. Dies führt zu Beeinträchtigungen im Bereich der Mobilität, Selbstversorgung und Haushaltsführung. Derzeit erhält die Versicherte 1x / Woche Lymphdrainage. Der Gutachter hält die Intensivierung der Heilmittel-Therapie für angezeigt, Lymphdrainage sollte mindestens auf 2x/ Woche in der Frequenz erhöht werden. Somit würde er dies (trotz bereits laufender Therapie) empfehlen. Empfehlungen-36

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45 Folie 45 Maßnahmen, die nicht zu Lasten der Kranken-und Pflegekassen gehören, können entweder Empfehlungen sein, die durch die Pflegeperson selbst umgesetzt werden können, auf eigene Kosten und ggf. zu Lasten anderer Sozialleistungsträger erbracht werden können. Beispiele: Essen auf Rädern Begleitete Spaziergänge Empfehlungen-45

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50 Folie 50 Angeboten zur Unterstützung und Entlastung im Alltag: Niedrigschwellige Betreuungs-und Entlastungsangebote, insbesondere Betreuungsgruppen für Demenzkranke, Tagesbetreuung in Kleingruppen, Helferinnenkreis zu stundenweise Entlastung der pflegenden Angehörigen, Alltagsbegleiter, Unterstützung im Haushalt durch Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen Empfehlungen-50

51 Folie 51 Empfehlungen-51

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54 Folie 54 Empfehlungen-54

55 Folie 55 Empfehlung von Hilfsmitteln: z.b. Empfehlung eines Blutzuckermessgerätes Blutdruckmessgeräte Pulsoximeter Es handelt sich hier um Empfehlungen für Hilfsmittel der Produktgruppe 21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen. Sie dienen der Eigenmessung und Überwachung von Funktionsparametern durch den Versicherten (oder einer Betreuungsperson). Mit Messgeräten kann insbesondere die Dosierung von Medikamenten optimiert werden. Die Patienten müssen für die Benutzung geschult sein. Es handelt sich ausschließlich um eine Versorgungsempfehlung, es bedarf hier weiterhin einer ärztlichen Verordnung, auf der der Arzt auch die Eignung des Versicherten/ Betreuungsperson zur Nutzung bestätigen muss. Empfehlungen-55

56 Folie 56 Überprüfung der Medikation bei Polypharmazie Polypharmazie > 5 Medikamente/ Tag mehr als 10 Medikamente sind bei geriatrischen Patienten keine Seltenheit (z.b. 24 % der Patienten im Pflegeheim ). Probleme der Polypharmazie im Alter sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen, damit verbunden sind in der Geriatrie häufige Stürze und delirante Syndrome. Hinzu kommen aber auch Probleme bei der Einnahme (z.b. Schluckstörungen) und Bereitstellung (Tabletten teilen oder Tropfen zählen ist oft nicht mehr möglich). Anregung zur Prüfung durch Hausarzt, Beratung durch Apotheker aber es besteht auch eine Mitverantwortung von Pflegediensten oder PFK in Pflegeheimen. Empfehlungen-56

57 Folie 57 Empfehlungen-57

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59 Folie 59 Beispiele Empfehlungen zu Einleitung/ Optimierung therapeutischer Maßnahmen: Physikalische Therapie zum Training von Fein-und Grobmotorik und / oder Einleitung/ Optimierung therapeutischer Maßnahmen: Stimm-,Sprech-und Sprachtherapie bei Störungen der Sprache, z.b. Aphasien/ Dysphasien eduktive Maßnahmen/Beratung zur Verbesserung des Wissens um die bestehenden Erkrankungen und zum Umgang mit therapiebedingten Anforderungen Diabetiker-Schulung und Einsatz, Anleitung bzw. Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Hilfsmitteln und medizinischen Geräten Anleitung zur BZ-Bestimmung Die Empfehlungen zu einer Leistungen der medizinischen Rehabilitation schließt Empfehlungen zu Heilmitteln oder/ und edukativen Maßnahmen nicht aus. Empfehlungen-59

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64 Folie 64 NEU: Keine getrennte Bewertung der Rehafähigkeit mehr in Bezug auf körperliche oder psychisch/ kognitive Beeinträchtigungen. Bei der Beurteilung der Rehafähigkeit ist immer individuell zu prüfen, ob eines der genannten Kriterien oder sonstige Gründe die aktive Teilnahme an der Rehabilitation verhindern. Empfehlungen-64

65 Folie 65 Definition der Rehabilitationsfähigkeit mit in Kraft treten der Reha-RL des G-BA zum geändert: Rehabilitationsfähig sind Versicherte wenn sie aufgrund ihrer somatischen und psychischen Verfassung die für die Durchführung und Mitwirkung bei der Leistung zur medizinischen Rehabilitation notwendige Belastbarkeit besitzen. Motivation/ Motivierbarkeit ist hier nicht mehr zu prüfen! Empfehlungen-65

66 Folie 66 Empfehlungen-66

67 Folie 67 Neben den Vorschlägen aus der Ausfüllhilfe sollten, wenn möglich auch ergänzende individuelle Ziele beschrieben werden. Empfehlungen-67

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69 Folie 69 Empfehlungen-69

70 Folie 70 NEU: Dem Gutachter werden Auswahloptionen vorgeben, zur Begründung, warum die Durchführung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation stationär erfolgen muss. Empfehlungen-70

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74 Folie 74 B. unter bis genannten therapeutischen Maßnahmen Betrifft die Empfehlungen zu den Heilmittel-Therapien, fachärztliche Mitbetreuung, weitere Diagnostik, Überprüfung/ Optimierung der medikamentösen Therapie etc. C. die anderen unter bis genannten Empfehlungen Betrifft z.b. Hilfsmittel, präventive Maßnahmen Empfehlungen-74

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84 Folie Präventive Maßnahmen werden aus übertragen, dies können sowohl Empfehlungen mit sekundärpräventiver Zielsetzung sein, wie Beckenbodentraining bei beginnender Inkontinenz, Dekubitusprophylaxe durch regelmäßige Lagerung, Mobilisierung und Aktivierung bei drohender Immobilität, aber auch Maßnahmen der verhaltensbezogenen Primärprävention, wie z.b. - Training zur Sturzprophylaxe oder - Erlernen eines Enspannungsverfahrens Empfehlungen-84

85 Folie bezieht sich ausschließlich auf Leistungen zur verhaltensbezogenen Primärprävention nach 20 Abs. 5 SGB V. Der Gutachter muss unter 8.6. aktiv eine Auswahloption ankreuzen, sofern er diese empfehlen will. Empfehlungen-85

86 Folie 86 Empfehlungen-86

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