Anlage 1. Vorprüfung des Einzelfalls

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1 Anlage 1 Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) nach Anlage 2 BauGB zum Bebauungsplan XX-256a für das Gelände zwischen dem Grundstück Schloßstraße 5/Königsweg 9, dem Königsweg, der Bernstorffstraße und der Berliner Straße sowie für die angrenzenden Straßenflächen Vorprüfung des Einzelfalls Seite 1

2 Anlass und Rahmenbedingungen Gemäß 13aBauGB kann ein Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn die zulässige Grundfläche i.s.d. 19 Abs. 2 BauNVO nicht mehr als m² beträgt oder der Bebauungsplan bei einer zulässigen Grundfläche von bis m² nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird. Der Bebauungsplan XX-256a umfasst in seinem Geltungsbereich eine Fläche von insgesamt 1,7 ha. Die zulässige Grundfläche beträgt rd m². Letztere untergliedert sich in Kerngebiet (MK1 und MK2) mit rd m² und in allgemeines Wohngebiet mit rd. 700 m². Bei separater Betrachtung des Bebauungsplans liegt die zulässige Grundfläche unterhalb der im 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB festgelegten Schwelle von m², bis zu der eine überschlägliche Prüfung voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen entbehrlich wird. Der Bebauungsplan befindet sich jedoch in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem südlich und westlich angrenzenden Bebauungsplan 12-32B. Dessen Geltungsbereich erreicht einen Umfang von rd. 13,8 ha wobei die zulässige Grundfläche rd m² beträgt. Insgesamt wird somit eine zulässige Grundfläche von rd m² erreicht, welches eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien zur Folge hat. Die aufgrund der Überschreitung der Grenzwerte erforderlich werdende Vorprüfung wird in Form einer tabellarischen Beschreibung und Bewertung vorgenommen. Sie folgt der Systematik und Nummerierung der in Anlage 2 zum BauGB vorgegebenen Gliederung. Der Bebauungsplan führt nach überschlägiger Einschätzung voraussichtlich nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Es besteht somit kein Erfordernis zur Durchführung einer Umweltprüfung. Die Vorprüfung des Einzelfalls wird im Rahmen des Verfahrens gemäß 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4 Abs. 2 BauGB den zuständigen Fachbehörden übersendet, die somit gemäß 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB an der Vorprüfung des Einzelfalls beteiligt werden. Vorprüfung des Einzelfalls Seite 2

3 1. Merkmale des Bebauungsplans 1.1 Ausmaß, in dem der Bebauungsplan einen Rahmen im Sinne des 14b Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung setzt Baugebiet Kerngebiet, allgemeines Wohngebiet zulässige Grundfläche Insgesamt rd m² (MK-Gebiet: rd m², WA: rd. 700 m²) In der Kumulation zulässiger Grundflächen wird zusammen mit angrenzendem Bebauungsplan 12-32B die Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich (räumlicher und sachlicher Zusammenhang). Die Grundfläche beträgt insgesamt rd m². Standort Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Tegel, Hauptzentrum Tegel Bauweise geschlossene Bauweise, gründerzeitliche Bebauung Bestehendes Planungsrecht Formal gelten die Bestimmungen des Baunutzungsplans (gemischtes Gebiet Baustufe IV/3, beschränktes Arbeitsgebiet Baustufe III/3). Aufgrund der zwischenzeitlichen baulichen Entwicklung ist der Baunutzungsplan an dieser Stelle als faktisch nicht anwendbar zu betrachten. Beschaffenheit/ Erschließung Bei den innerhalb des Geltungsbereichs gelegenen Flächen handelt es sich um erschlossene, bebaute Flächen. Intention des Plans Die bauliche Entwicklung des Plangebiets ist im Wesentlichen abgeschlossen. Es handelt sich um ein Gebiet teils hoher baulicher Verdichtung, in dem neben rein gewerblichen (Büro, Dienstleistung und Einzelhandel) sowie gemischten Anteilen auch Wohnbebauung besteht. Durch die vorgesehene Maßnahme der Innenentwicklung soll die Nutzung Kerngebiet und allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, um den Bestand zu sichern sowie problematische Nutzungen wie Spielhallen auszuschließen. Vorprüfung des Einzelfalls Seite 3

4 1.2 Ausmaß, in dem der Bebauungsplan andere Pläne und Programme beeinflusst Das in der Planung ausgewiesene Kerngebiet ist aus den gemischten Bauflächen M1 bzw. M2 nach den Entwicklungsgrundsätzen des FNP entwickelbar. Das als allgemeines Wohngebiet festgesetzte Grundstück Königsweg 5/7 hat lediglich eine Fläche von m² und ist ebenfalls als Regelfall entwickelbar. Es bestehen keine Merkmale des Bebauungsplans, die zu einer Beeinflussung anderer Pläne oder Programme führen könnten. 1.3 Bedeutung des Bebauungsplans für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung Bebauung/ Nutzungsziele Im Bereich der Berliner Straße/ Bernstorffstraße handelt sich um ortstypische Berliner Stadthäuser sowie um ein neu errichtetes Geschäftshaus. Diese werden durch eine Kerngebietsausweisung entsprechend gesichert. Das bestehende Geschosswohnungsgebäude am Königsweg wird planungsrechtlich als allgemeines Wohngebiet gesichert. Straßenverkehr Die bestehenden Verkehrsflächen werden durch die Planung gesichert. Ein Ausbau oder eine Erweiterung ist nicht vorgesehen. Es ist Ziel der Planung durch passiven Lärmschutz eine Verbesserung der Bestandssituation entlang Berliner Straße und Bernstorffstraße zu erreichen. Boden Als bestandsüberplanende Maßnahme wird eine weitere Versiegelung von Grund und Boden nicht forciert. Freiflächen Die ökologisch wirksamen Freiflächen sowie bestehende Wegeverbindungen sollen durch die Planung dauerhaft gesichert werden. Vorprüfung des Einzelfalls Seite 4

5 1.4 Für den Bebauungsplan relevante umweltbezogene, einschließlich gesundheitsbezogene Probleme Vorbelastungen - Das Plangebiet hat insbesondere an der Berliner Straße und an der Bernstorffstraße Immissionsbelastungen durch den Straßenverkehr zu verzeichnen. - Im Plangebiet ist ein Grundstück mit einer Schadstoffbelastung verzeichnet. Zu erwartende Umwelt- und Gesundheitsprobleme - Aufgrund der abgeschlossenen baulichen Entwicklung und den geringen Entwicklungspotenzialen ist nicht von einer wesentlichen Erhöhung von Umweltbelastungen (z.b. KFZ- Emissionen) auszugehen. Zu lösende Probleme - Es sind Lösungen auf die im Plangebiet vorherrschenden hohen Immissionswerte zu finden. - Die mit Schadstoffen belastete Fläche muss im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnet werden, damit diese ohne weitergehende Sanierungsmaßnahmen von Bebauung freigehalten wird. 1.5 Bedeutung des Bebauungsplans für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften Der Bebauungsplan hat keine Bedeutung hinsichtlich der Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften. Zwar liegt der Plan innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B und zudem in der Einflusssphäre der Lärmaktionsplanung Berlin, doch wird sich die Aufstellung des Bebauungsplans nicht negativ auf die Planungen auswirken. 2. Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete 2.1 Wahrscheinlichkeit, Dauer, Durch den Bebauungsplan wird das überholte Baurecht Häufigkeit und Umkehrbarkeit des Baunutzungsplans durch neues Baurecht der Auswirkungen überplant und für die Zukunft festgelegt. So wird die zukünftige Entwicklung geregelt und einer unkontrollierten Verdichtung entgegengewirkt. Die Festsetzungen sind dabei bestandsorientiert Der Zentrumscharakter des Gebietes mit seiner Versorgungs- und Wohnfunktion bleibt erhalten und wird dauerhaft gesichert. Eingriffe in den Boden, das Grundwasser, sowie Natur und Landschaft erfolgen höchstens in geringfügigem Umfang durch Dachausbauten oder durch Anbauten an bestehende Gebäude. Ein Ausgleich im Sinne 1a BauGB ist nicht erforderlich. Die Tier- und Pflanzenwelt ist durch die Bebauungsplanung nicht betroffen. Mit Wechselwirkungen ist nicht zu rechnen. Vorprüfung des Einzelfalls Seite 5

6 2.1.1 Schutzgut Mensch Der Geltungsbereich ist nach den strategischen Lärmkarten des Umweltatlas Berlin, insbesondere an den straßenzugewandten Seiten, von hohen Lärmbelastungen durch den KFZ-Verkehr betroffen. Die Blockinnenbereiche hingegen sind aufgrund der lärmrobusten Bauweise beruhigt. Im Rahmen der planerischen Konfliktbewältigung wird durch entsprechende Regelungen auf die bereits existierende Lärmproblematik reagiert werden. Damit trägt der Bebauungsplan bei künftigen Ersatzbauten zu einer Verbesserung der städtebaulichen Situation bei, insbesondere der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Im Plangebiet sind weder emittierende Gewerbebetriebe vorhanden, noch sind diese geplant Schutzgut Klima/ Luft Das Plangebiet liegt in einem Siedlungsraum, der geringen, in Einzelfällen mäßigen bioklimatischen Belastungen unterliegt. Es besteht eine hohe Empfindlichkeit gegenüber einer Nutzungsintensivierung. Dabei befindet es sich weder innerhalb eines Kaltluftentstehungsgebietes noch innerhalb eines Kaltluftvolumenstroms. Der Plan intendiert keine wesentliche Nutzungsintensivierung und die Versiegelung, bezogen auf die vorher zulässige GFZ, wird nicht erhöht. Da sich die überbaubaren Grundstücksflächen am überbaubaren Bestand orientieren, bleiben vorhandene Freiflächen im Wesentlichen erhalten. Im Bebauungsplan soll neben Pflanz- und Erhaltungsbindung von Bäumen und Sträuchern auch Fassadenbegrünung und die Begrünung von Flachdächern festgesetzt werden. Somit sollen sich positive klimatische Effekte entfalten. Voraussichtlich sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Vorprüfung des Einzelfalls Seite 6

7 2.1.3 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Schutzgut Boden und Grundwasser Im Plangebiet sind keine schutzwürdigen Biotope nach 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bekannt. Nachgewiesen wurden jedoch Brutstätten von Mehlschwalben, die nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde eine geschützte Tierart nach 42 BNatSchG ist. Des Weiteren haben verschiedene andere Gebäudebrüter an den Fassaden ihren Lebensraum. Durch Auswertung von Luftbildern wurden im Plangebiet 33 Laubbäume unterschiedlicher Stammumfänge ermittelt. Während sich die großkronigen Altbestände auf die Innenhöfe der Grundstücke an der Bernstorffstraße sowie entlang der öffentlichen Durchwegung an der Nordgrenze des Plangebietes konzentrieren, wurden die jüngeren, kleinkronigen Bäume als Parkplatzbegrünung im Zuge der Neubaumaßnahmen auf den Grundstücken Schloßallee 2 sowie Königsweg 5/7 gepflanzt. Der Bebauungsplan bereitet keine Eingriffe in geschützte Lebensräume nach 45 Abs. 7 BNatSchG vor, da im Wesentlichen der schon vorhandene bauliche Bestand gesichert und mit neuen baulichen Nutzungsmöglichkeiten versehen wird. Die geplanten überbaubaren Grundstücksflächen greifen nicht in den vorhandenen Bestand an großkronigen Bäumen im Gebiet ein. Da auch die sonstige Versiegelung durch Nebenanlagen nicht mehr wesentlich erhöht werden kann, bleiben die unversiegelten Freiflächen erhalten. Zudem sollen Regelungen zur Sicherung berankter Außenwände dem Mikroklima zuträglich sein und zugleich Rückzugsraum für Tiere, insbesondere für Vögel und Insekten bieten. Allgemein ist das Filtervermögen des Bodens durch seine hohe Wasserdurchlässigkeit gering (Karte ). Die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers, welche eine Regelungsfunktion für die gleichmäßige Grundwasserspende besitzt, weist mit einem Wechsel von 2 3 mal pro Jahr einen mittleren Wert auf. Teilflächen des Grundstücks Königsweg 5/7 sind im Bodenbelastungskataster eingetragen, da sich hier vormals ein KFZ-Betrieb befand. Lokal wurden erhebliche Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen festgestellt. Es gilt die Fläche im Bebauungsplan entsprechend der Belastung zu kennzeichnen, damit eine Bebauung ohne weitergehende Sanierungsmaßnahmen nicht ermöglicht wird. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Trinkwasserschutzzone III B. Es gelten die Ge- und Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung Tegel vom 31. August Die Planung lässt insgesamt keine erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Grundwasser erwarten. Vorprüfung des Einzelfalls Seite 7

8 Schutzgut Landschaftsund Ortsbild Kultur- und andere Sachgüter Die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen im Wesentlichen dem baulichen Bestand. Aus diesem Grund sind keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ortsbild zu erwarten. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich auf dem Grundstück Bernstorffstraße 5 ein eingetragenes Baudenkmal. Das Baudenkmal wird in der Planzeichnung gekennzeichnet. Andere Kultur- oder Sachgüter, die betroffen sein könnten, sind nicht bekannt. Wesentliche Auswirkungen werden durch den Plan nicht entfaltet. 2.2 Kumulativer und grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen 2.3 Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei Unfällen) nicht erkennbar Eine Teilfläche des Königswegs 5/7 ist durch Verunreinigungen belastet. Durch entsprechende Ausweisung soll die Fläche von Bebauung freigehalten werden, solange der Nachweis über eine Bodensanierung noch nicht erfolgt ist (siehe ). Zudem sollen durch die Planung die Auswirkungen des Lärms eingeschränkt werden. Darüber hinaus entsteht durch die Planung kein erhöhtes Risiko für die Umwelt einschließlich der menschlichen Gesundheit. 2.4 Umfang und räumliche Ausdehnung der Auswirkungen 2.5 Bedeutung und Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets auf Grund der besonderen natürlichen Merkmale, des kulturellen Erbes, der Intensität der Bodennutzung des Gebiets jeweils unter Berücksichtigung der Überschreitung von Umweltqualitätsnormen und Grenzwerten Geringe Auswirkungen der Planung bleiben auf das Plangebiet begrenzt. Es sind keine Verlagerungseffekte zu erwarten Das Gebiet ist wenig sensibel und besitzt keine besonderen natürlichen Merkmale des kulturellen Erbes und der Intensität der Bodennutzung. Es sind keine Überschreitungen von Umweltqualitätsnormen bzw. von Grenzwerten durch den Bebauungsplan zu erwarten. 2.6 Besonders geschützte Gebiete Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete Vorprüfung des Einzelfalls Seite 8

9 2.6.2 Naturschutzgebiete Nationalparke Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete Gesetzlich geschützte Biotope gemäß 30 des Bundesnaturschutzgesetzes Wasserschutzgebiete gemäß 19 des Wasserhaushaltsgesetzes; nach Landeswasserrecht festgesetzte Heilquellenschutzgebiete; Überschwemmungsgebiete gemäß 31b des Wasserhaushaltsgesetzes Gebiete, in denen die in den Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte in verdichteten Räumen im Sinne des 2 Abs. 2 Nr. 2 und 5 des Raumordnungsgesetzes In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind Im Bebauungsplan befindet sich ein denkmalgeschütztes Gebäude, welches durch eine enge Baukörperausweisung gesichert werden soll. Ferner erfolgt die nachrichtliche Übernahme des Denkmals in das Planwerk. Die darüber hinaus genannten Schutzgüter sind nicht betroffen. Vorprüfung des Einzelfalls Seite 9

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