1. BBE /UFOP Fachseminar Nachhaltigkeit - Aktuelle Änderungen zur Umsetzung der Biokraft-NachV und der 36. BImschV am 14.

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1 1. BBE /UFOP Fachseminar Nachhaltigkeit - Aktuelle Änderungen zur Umsetzung der Biokraft-NachV und der 36. BImschV am 14. März 2013

2 Darstellung der Systematik Herstellung Lieferung Verwendung Landwirtschaftlicher Betrieb Ersterfasser Ölmühle Raffinerie Lieferant Lieferant EEG- Anlage Inverkehrbringer Überwachung: Schnittstellen, Betriebe und Lieferanten Zertifizierung: Schnittstellen Nachhaltigkeitsanforderungen 1. Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen 2. Treibhausgaseinsparung 3. Herkunftsnachweis nach Massenbilanzsystem Konkretisierung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch nationale oder von der EU anerkannte Zertifizierungssysteme Registriernachweis Registrierung Anerkennung, Überwachung von nationalen Systemen Nachhaltigkeitsnachweis Biostrom Netzbetreiber Biokraftstoff Nachhaltigkeitsnachweis Biokraftstoffquotenstelle oder Hauptzollamt Zertifizierungsstellen Anerkennung Überwachung Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Anlagenregister und staatlicher Web- Anwendung Nabisy

3 Zertifizierungssysteme Von der Kommission der Europäischen 13 Gemeinschaften anerkannte freiwillige Regelungen Bei der BLE eingereichte Anträge 4 Anträge nicht anerkannt 1 Anerkennung aufgehoben 1 anerkannt 2 ISCC, Köln REDcert, Bonn Systeme anderer Mitgliedsstaaten 2 Zertifizierungssysteme machen den Wirtschaftsbeteiligten Vorgaben für die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen.

4 Zertifizierungsstellen Von der BLE anerkannte Zertifizierungsstellen Bei der BLE eingereichte Anträge bis zum insgesamt 43 Anträge abgelehnt 6 Anerkennung 11 aufgehoben/erloschen Anträge in Bearbeitung 0 Anerkannt 26

5 Übermittlung der Daten zur Nachhaltigkeit an die BLE Staatliche Web-Anwendung Nabisy der BLE Die BLE betreibt die Web-Anwendung Nabisy für die Übermittlung der Daten zur Nachhaltigkeit von flüssigen oder gasförmigen Biokraftstoffen bzw. flüssiger Biomasse bzw. der doppelt Anrechenbarkeit von flüssigen oder gasförmigen Biokraftstoffen an Deutschland.

6 Übermittlung der Daten zur Nachhaltigkeit an die BLE Staatliche Web-Anwendung Nabisy der BLE Teilnehmer folgender freiwilliger Regelungen stellen bereits Daten zur Nachhaltigkeit Abengoa Bonsucro Ensus UK Consortium 2BS Greenergy NTA 8080 ISCC System GmbH REDcert GmbH RSPO RTSA RSB Das diesbezügliche Verfahren hat sich eingespielt. Ware, die entgegen ihrer ursprünglichen Bestimmung doch nicht für den deutschen Markt bestimmt ist, muss in Nabisy auf das Konto des jeweiligen Marktes bzw. Mitgliedstaates ausgebucht werden. Die anderen Mitgliedstaaten haben Zugriff auf das jeweilige Konto.

7 Herkunft nachhaltiger Biomasse Nachhaltigkeitsnachweise nach Ausstellungsländern 2% 3% 7% 3% 5% 2% 2% 2% Österreich Belgien Bulgarien Deutschland Finnland Frankreich Ungarn Niederlande 74% Sonstige Insgesamt Nachhaltigkeitsnachweise (Stand )

8 Herkunft nachhaltiger Biomasse Verteilung der Nachhaltigkeitsnachweise nach Ausstellungsländern ohne Deutschland 1% 1% 26% 1% 1% 1% 10% 6% 8% 21% 8% 7% 9% Österreich Belgien Bulgarien Finnland Frankreich Ungarn Indonesien Niederlande Schweden Singapore Slowakei USA Sonstige Insgesamt Nachhaltigkeitsnachweise (Stand )

9 Auslaufen der Altanlagenregelung zum 31. März 2013 Für Altanalgen, die bis zum Januar 2008 auch außerhalb der Europäischen Union in Betrieb waren, sieht die Erneuerbare Energien-Richtlinie (2009/28/EG) die Regelung vor, dass die Treibhausgasminderung der in diesen Anlagen produzierten Biokraftstoffe von mindestens 35 Prozent nicht nachgewiesen werden muss, als Voraussetzung für die Anrechnung auf die Quotenverpflichtung.

10 Auslaufen der Altanlagenregelung zum 31. März 2013 Diese Übergangsregelung läuft zum aus und betrifft einen Großteil der Biodieselanlagen. Dies bedeutet, dass in Kürze insbesondere Anlagen, die Soja oder Palmöl zu Biodiesel verarbeiten, ab dem 1. April 2013 im Rahmen der Zertifizierung eine konkrete Berechnung der Treibhausgasminderung von mindestens 35 % vorweisen müssen.

11 Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV) Nach der 36. BImSchV werden bestimmte flüssige oder gasförmige Biokraftstoffe doppelt gewichtet auf die Erfüllung der Biokraftstoffquote angerechnet. Die BLE ist zuständig für: die Bekanntgabe und Überwachung der geeigneten Zertifizierungssysteme, die Bekanntgabe und Überwachung der geeigneten Zertifizierungsstellen, den Vollzug der 36. BImSchV, soweit die Finanzverwaltung nicht zuständig ist, und den Betrieb der staatlichen Web-Anwendung Nabisy für Doppelgewichtungsnachweise und Doppelgewichtungs- Teilnachweise

12 Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV) Eine doppelte Anrechenbarkeit von Abfall und Reststoffen kommt nur in Betracht, wenn die flüssigen oder gasförmigen Biokraftstoffe aus in der BImSchV abschließend aufgezählten Materialien hergestellt worden sind. Hierbei handelt es sich um: Abfälle, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetztes Anwendung finden, Reststoffe, zellulosehaltiges Non-Food-Material oder lignozellulosehaltiges Material. Flüssige oder gasförmige Biokraftstoffe, die vollständig oder teilweise aus tierischen Ölen oder Fetten hergestellt wurden, sind nicht doppelt oder einfach auf die Erfüllung der Biokraftstoffquote anrechenbar.

13 Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV) Zertifizierung der Betriebe, die Abfall- und Reststoffe sammeln, neben den Produzenten des Biokraftstoffes, vom Anfall der Abfall-und Reststoffe bis einschließlich des gesamten Herstellungsprozesses des Biokraftstoffes muss die Biomasse nach den Grundsätzen der Nämlichkeit rückverfolgbar sein, Massenbilanzierung ist erst ab dem Warenausgang des Produzenten des Biokraftstoffs bis zum Quotenverpflichtenden erlaubt, der Quotenverpflichtende erbringt den Nachweis der Nachhaltigkeit wie bisher durch Nachhaltigkeitsnachweise bzw. Nachhaltigkeits- Teilnachweise, BLE 2012

14 Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV) der Nachweis der doppelten Anrechenbarkeit wird seit dem 1. Januar 2013 zusätzlich durch Doppelgewichtungsnachweise bzw. Doppelgewichtungs-Teilnachweise geführt, Nachweise werden ausschließlich in der staatlichen Web-Anwendung Nabisy ausgestellt. BLE 2012

15 Bekanntgegebene Zertifizierungssysteme und Zertifizierungsstellen für die 36. BImSchV Von der BLE wurden im Bundesanzeiger folgende Zertifizierungssysteme für die 36. BImSchV bekanntgegeben: ISCC System GmbH-DE REDcert GmbH-DE Von der BLE wurden im Bundesanzeiger folgende Zertifizierungsstellen für die 36. BImSchV bekanntgegeben: SGS Germany TÜV SÜD Global-Creative-Energy agro Vet PCU AGRIZERT DEKRA IFTA ELUcert ABCERT ÖHMI TÜV Rheinland LKS QAL Bureau Veritas proterra ASG Intertek DVGW teccert TÜV NORD GUT Cert

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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