Vorwort. A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten

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1 Vorwort A. Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen I. Die Aufgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport sind in der Bekanntmachung der Landesregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien vom 24. Juli 2001 (GBI. S. 590) wie folgt festgelegt: 1. Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere a) allgemein bildende Schulen; b) berufliche Schulen; c) Elementarerziehung; d) Privatschulwesen; e) Lehrerausbildung in der zweiten Phase, Pädagogische Fachseminare, Lehrerfortbildung; f) Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen; g) Bildungsforschung; h) Bildungsinformation und Bildungsberatung; i) Fernunterricht; k) überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten; 2. Angelegenheiten des Sports, Wandern; 3. Jugendpflege; 4. Weiterbildung; 5. Heimatpflege, Volksmusik und Laienkunst; 6. Zentrale Anlaufstelle für das Ehrenamt; 7. Landeskuratorium für Bürgerarbeit; 8. Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, Staatsleistungen, Kirchen steuerrecht; 9 sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, Jugend und Sport, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist. II. Dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sind unmittelbar unterstellt: 1. Die Oberschulämter 2. Die Regierungspräsidien hinsichtlich der kulturellen Angelegenheiten, soweit diese in der Mittelinstanz nicht den Oberschulämtern übertragen sind. 3. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien und Berufliche Schulen) in Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Rottweil, Stuttgart, Tübingen und Weingarten 4. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen und Schwäbisch Gmünd 5. Die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen) in Albstadt-Ebingen, Bad Mergentheim, Freudenstadt, Heilbronn, Laupheim, Lörrach, Mannheim, Meckenbeuren, Nürtingen, Offenburg, Pforzheim, Rottweil, Schwäbisch Gmünd und Sindelfingen 6. Das Landesinstitut für Schulsport Ludwigsburg 7. Die Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen 8. Das Landesinstitut für Erziehung und Unterricht Stuttgart 9. Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg 10. Das Internationale Institut für Berufsbildung in Mannheim 11. Die Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater in Gaggenau IV. Die Staatliche Heimsonderschule für Blinde in Ilvesheim Die Staatlichen Heimsonderschulen für Körperbehinderte in Markgröningen und Emmendingen-Wasser Die Staatliche Heimsonderschule für sehbehinderte Kinder und Jugendliche in Waldkirch 6. Die Pädagogischen Fachseminare in Karlsruhe, Kirchheim/Teck und Schwäbisch Gmünd Das Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen Den Staatlichen Schulämtern unterstehen die Grund- und Hauptschulen, die Sonderschulen und die Realschulen sowie die Grundschulförderklassen und Schulkindergärten. V. Die IuK-Vorhaben (vgl. Erläuterungen Kap TG 69) im Geschäftsbereich des Kultusministeriums sind als Gesamtpaket zur Unterstützung und Optimierung der Verwaltungsabläufe zu sehen. Aufgrund der Verzahnung und der gegenseitigen Abhängigkeit der einzelnen Vorhaben ist eine vorhabens- oder projektbezogene Zuweisung der durch den IuK-Einsatz bereits realisierten Stelleneinsparungen sowie des künftig zu erwartenden Rationalisierungspotentials nicht möglich. Allgemein kann festgestellt werden: Die bereits realisierten Stelleneinsparungen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums waren nur mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik möglich. Eigentlich erforderliches zusätzliches Personal aufgrund von erhöhtem Arbeitsanfall wurde und wird durch den konsequenten Einsatz von IuK und der damit verbundenen Verfahren vermieden. Zunehmend werden Migrationsprojekte und die Ausstattung mit neuer Technik erforderlich, um die in der Vergangenheit erzielten Rationalisierungserfolge sicherzustellen. Wesentliche neue Vorhaben oder Projekte lassen sich mit der vorhandenen Mittelausstattung nicht mehr realisieren. Die Kompensation der kommenden Stelleneinsparauflagen ohne Qualitätsverlust ist nur durch die Realisierung der IuK- Vorhaben zu erreichen. Die Auswirkungen der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg auf die künftige IuK-Landschaft in der Kultusverwaltung lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilen. III. Den Oberschulämtern sind unmittelbar unterstellt: 1. Die Staatlichen Schulämter 2. Die Gymnasien einschl. Aufbauzüge, die Staatlichen Aufbaugymnasien mit Heim einschl. Aufbauzüge und die ev. theologischen Seminare 3. Das Staatliche Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife) in Mannheim 4. Die beruflichen Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufliche Gymnasien, Berufsoberschulen, Fachschulen) 5. Die Staatlichen Heimsonderschulen für Gehörlose in Neckargemünd, Heilbronn und Stegen Die Staatlichen Heimsonderschulen für Schwerhörige in Stegen und Nürtingen 3

2 B. Wesentliche organisatorische Änderungen gegenüber dem Vorjahr Am 8. Juli 2003 hat der Ministerrat beschlossen, die vier Staatlichen Akademien für Lehrerfortbildung in Calw, Donaueschingen, Esslingen und Schwäbisch Hall (Comburg) zu einer Landesakademie in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts zusammenzuführen. Die Landesakademie erhält die Bezeichnung Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen. Die Neustrukturierung gibt der Landesakademie eine größere Eigenständigkeit und Flexibilität, Arbeitsabläufe werden optimiert und Kosten gespart, über Drittgeschäfte können Einnahmen erzielt werden. Die Neustrukturierung stellt eine Anpassung der Fortbildungseinrichtungen an die aktuellen und künftigen Anforderungen an die landesweite schulbezogene Fortbildung dar. C. Gliederung der Einnahmen und Ausgaben 2003*) 2004 Tsd. EUR Tsd. EUR Steuern und ähnliche Abgaben... Verwaltungseinnahmen , ,2 Übrige Einnahmen , ,5 Gesamteinnahmen , ,7 Personalausgaben , ,5 Sächliche Verwaltungsausgaben , ,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) , ,3 Ausgaben für Investitionen , ,0 Besondere Finanzierungsausgaben , ,8 Gesamtausgaben , ,0 Zuschuss , ,3 Für Beiträge des Landes an die kommunalen Schulträger zu den laufenden sächlichen Schulkosten (Sachkostenbeiträge) gem. 17 und 18 a FAG i. V. mit 2 und 3 der Schullastenverordnung sind bei Kap in Tit und A bis E (vgl. Ziffern III 3 der Erläuterungen) für ,0 Mio. EUR und für ,0 Mio. EUR und für die Erstattung der Beförderungskosten für Schüler öffentlicher Schulen, ausgenommen Fachschulen, sowie für Schüler von Schulen in freier Trägerschaft nach 18 FAG i. V. mit 4 Schullastenverordnung sind bei Kap Tit für 2003 und 2004 je 170,0 Mio. EUR veranschlagt. 4

3 D. Personalsoll 2003*) 2004 Tit und a) Planmäßige Beamte , kw , kwb) Beamte zur Anstellung , ,0 Tit Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst , ,0 Tit Angestellte ,5-7 kw ,0-5 kw- Tit Arbeiter ,5 143,0 zusammen , kw , kwlm Personalsoll nicht enthaltene Bedienstete: Angestellte / Arbeiter Beamte ( 26 LHO) **) Kap ,5 0, , zusammen 60, Außerdem nicht vollbeschäftigte Angestellte und Arbeiter mit weniger als 38,5 der regelmäßigen Arbeitszeit in wechselnder Anzahl. Die bisher bei Kap und 0451 je Tit (33,5 Stellen) und Tit (32,5 Stellen) veranschlagten 66 Stellen entfallen. Von den 32,5 Arbeiterstellen wurden 3,5 Stellen zur Erfüllung der Einsparauflage 2003 gestrichen. Die Personalkosten für die insgesamt 62,5 Angestellten und Arbeiter der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen werden künftig aus Kap Tit bezuschusst. Auszubildende (2004) Angestellte Arbeiter Tit Sonstige Titel zus. Tit Sonstige Titel zus. Kap **) Für die Beamten des Landesbetriebs Akademie Schloss Rotenfels (Kap Tit ) werden die Gehälter nicht bei Gruppe 422 verbucht, sondern bei dem entsprechenden Konto der kaufmännischen Buchführung. 5

4 E. Z u s a m m e n f a s s u n g Sächliche und Zuschüsse Ausgaben für Zusammen d e r w i c h t i g s t e n Verwaltungs- (ohne Investitionen S a c h a u s g a b e n ausgaben Investitionen) Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 2003*) *) *) *) 2004 Förderung von Schulen in freier Trägerschaft (Kap. 0435) 447,3 481,8 447,3 481,8 Zuschüsse zur Förderung des Schulhausbaus (Kap Tit.Gr. 91) 67,7 65,8 67,7 74,5 zuzüglich 55,0 Mio. EUR/70,0 Mio. EUR Verpflichtungsermächtigungen Aufwendungen für Angelegenheiten der Kirchen und andere Religionsgemeinschaften (Kap u. 0456) 107,2 104,5 107,2 104,5 Zuschüsse zur Förderung des Sports 0,7 0,7 51,1 48,5 29,4 30,7 81,2 79,9 (Kap. 0460) In Kap ist 2004 eine Globale Minderausgabe in Höhe von 10 Mio. EUR zu erwirtschaften. Jugend und kulturelle Angelegenheiten (Kap. 0465) 0,1 0,1 42,1 38,3 0,6 0,6 42,8 39,0 In Kap ist 2004 eine Globale Minderausgabe in Höhe von 0,9 Mio. EUR zu erwirtschaften. Weiterbildung (Kap. 0453) 13,2 13,2 13,2 13,2 In Kap ist 2004 eine Globale Minderausgabe in Höhe von 1,3 Mio. EUR zu erwirtschaften. Betreuungsangebote an den Schulen (Kap Tit.Gr. 71) 28,3 31,3 28,3 31,3 Lehrerfortbildung (Kap und Kap je Tit. Gr. 68, Kap. 0447, 0448 und 0451) 7,5 4,6 6,8 0,2 0,1 7,7 11,5 Aufwendungen für außerunterrichtliche Veranstaltungen (Kap Tit ) 3,1 3,2 3,1 3,2 zuzüglich 2,5/2,5 Mio. EUR Verpflichtungsermächtigungen Aufwendungen für Fernstudien (Kap Tit , Kap Tit ) 0,6 0,6 0,6 0,6 Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (Kap. 0443) 2,9 2,9 2,9 2,9 Bildungsplanung, Bildungsforschung und Bildungsberatung, Aufwendungen für Ganztagsschulen als Modellschulen und Schulreform (Kap Tit.Gr. 91, Kap Tit.Gr. 92) 1,9 1,9 0,6 0,8 2,5 2,7 Zur Pflege der gesamtdeutschen und internationalen Kulturbeziehungen sowie Lehrer- und Schüleraustausch (Kap Tit.Gr. 91, Tit , , , Kap Tit.Gr. 94 u. 97) 0,5 0,5 2,1 2,1 2,6 2,6 Sonstige Förderungsbeiträge für Schüler (außerhalb des Bundesausbildungsförderungsgesetzes) und Beihilfen für die Verpflegung und Unterkunft von Berufsschülern beim Besuch von Landes- und Bezirksfachklassen (Kap Tit und Tit.Gr. 78) 0,1 0,2 7,1 6,8 7,2 7,0 6

5 E. Z u s a m m e n f a s s u n g Sächliche und Zuschüsse Ausgaben für Zusammen d e r w i c h t i g s t e n Verwaltungs- (ohne Investitionen S a c h a u s g a b e n ausgaben Investitionen) Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 2003*) *) *) *) 2004 Zur schulischen Förderung der Kinder ausländischer Arbeitnehmer 1,5 1,5 1,5 1,5 (Kap Tit ) Bildungshilfe für Entwicklungsländer (Kap Tit.Gr. 92) 0,1 0,1 0,2 0,2 0,1 0,1 0,4 0,4 F. Verpflichtungsermächtigungen Die Verpflichtungsermächtigungen nach 38 Abs. 1 LHO betragen zusammen Mio. EUR Mio. EUR 104,4 92,7 G. Verwendung des verteilten Reingewinns der Staatlichen Wetten und Lotterien ( Wettmittelfonds ) Die Verwendung des verteilten Reingewinns der Staatlichen Wetten und Lotterien ( Wettmittelfonds ) ist im Vorheft des Staatshaushaltsplans dargestellt. 7

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