Referat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualitäten in NRW Vortrag 2. Febr.

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1 Referat 13, Standortentwicklung und Agrarumweltmaßnahmen Agrarumweltmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerqualitäten in NRW Vortrag 2. Febr Bild: DBV 1

2 Gliederung: Charakterisierung von Grünland und Ackerland Gesamtbetriebliche Maßnahmen Einzelflächenbezogene Maßnahmen Fazit

3 Charakterisierung von Grünland Grenzstandorte sind in der Regel Grünlandstandorte Produktivität in der Regel geringer als von Ackerland Nutzung (fast) immer mit Viehhaltung verbunden Flächenkonkurrenz häufig geringer Förderprogramme sind eher etabliert und nichts Neues

4 Warum ist die Umsetzung von Maßnahmen auf Acker schwieriger? höhere Flächenproduktivität höhere Flächenkonkurrenz geringer Anteil unproduktiver Flächen Extensivierung nicht nur Auswirkungen auf Menge sondern auch auf Qualität und Qualität häufig keine Viehhaltung in den Betrieben

5 Gesamtbetriebliche Agrarumweltmaßnahmen Grünlandextensivierung Ökologischer Landbau

6 Betriebszweigbezogene Grünlandextensivierung Gesamtes Grünland des Betriebes muss extensiv bewirtschaftet werden Viehbesatz darf 0,6 RGV/ha Hauptfutterfläche nicht unter- und 1,4 RGV nicht überschreiten Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger mit wesentlichem Stickstoffgehalt Wirtschaftsdünger maximal einem Viehbesatz von 1,4 RGV entsprechend Nutzung mindestens einmal jährlich Keine Umwandlung von Grünland in Acker

7 Förderhöhe: 100 /ha Ziele: Erhaltung von Dauergrünland weiterhin eine Nutzung zu ermöglichen (bei Einschränkung der mineralischen Düngung und Verzicht auf PSM) Begrenzung von Wirtschaftsdüngern Verhindern von brachfallen bestimmter Grünlandstandorte

8 Ökologischer Landbau Verfahren 1. und 2. Jahr (Umstellung) 3. bis 5. Jahr Ab dem 6. Jahr Ackerfläche Dauergrünland Gemüse/ Zierpflanze auf Acker Dauerkulturen Baumschule Unterglas

9 Einzelflächenbezogene Maßnahmen Vielfältige Fruchtfolge Anbau von Zwischenfrüchten Anlage von Blühstreifen Erosionsschutzmaßnahmen Weidehaltung

10 Vielfältige Fruchtfolge Anbau von mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten auf der Ackerfläche Anbau von Leguminosen mindestens 7 % Anschließender Anbau einer Zwischenfrucht Hauptfruchtarten mindestens 10 % maximal 30 % Getreideanteil maximal zwei Drittel (max. 66 %) Anbau von Gemüse maximal 30 % Anteil von 10% oder mehr an Körnerleguminosen erhöht sich der Förderbetrag um 10

11 Förderhöhe: 65 /ha (bei einem Anteil von 10% oder mehr an Körnerleguminosen erhöht sich der Förderbetrag um 10 /ha) Ziele: Aufweitung der enger gewordenen Fruchtfolge Senkung des Düngemittelverbrauchs durch Anbau von Leguminosen Reduktion des PSM Einsatzes Bereicherung des Landschaftsbildes

12 Anbau von Zwischenfrüchten Förderkulisse nach Handlungsbedarf gemäß WRRL Anbau winterharter Zwischenfrüchte (keine Leguminosen) auf mindestens 20 % der förderfähigen Ackerflächen, bei Mulchsaat auch abfrierende Zwischenfrüchte Stickstoffdüngung zur Zwischenfrucht nach Getreide möglich. Einsaat bis zum 5.September (Ausnahmen sind möglich) Umbruch frühestens ab 1. Februar Teilnahme an Beratungsangeboten der LWK zur Umsetzung WRRL Schlagbezogene Düngeplanung und Führen einer Schlagkartei Förderhöhe: je ha zuwendungsfähiger Ackerfläche: 84 /ha

13 Anlage von Blühstreifen Breite 6 bis 12 Meter Einsaat mit einer Mischung aus verschiedenen standortangepassten Pflanzenarten (Verwendung einer festgelegten Saatmischung) Entlang der Schlaggrenze oder innerhalb des Schlages Verbot von PSM Außer Pflegeschnitte und etwaige Nachsaaten keine Bearbeitungsmaßnahmen Förderhöhe: 950 /ha

14 Erosionsschutzmaßnahmen im Ackerbau Durchführung von Erosionsschutzmaßnahmen auf Ackerflächen, die einem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser oder Wind zugeordnet sind Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren bzw. Anlage von Schonstreifen Auf mindestens 50 % der als gefährdet eingestuften Ackerflächen muss das Mulchoder Direktsaatverfahren angewendet werden Schutzstreifen von mindestens 3 bis höchstens 30 Meter Breite durch Einsaat mehrjähriger Grasarten (für die Schutzstreifen gibt es weitergehende konkrete Bewirtschaftungsauflagen) Förderhöhe: - je ha Mulch- oder Direktsaatverfahren 55 - je ha Schutzstreifen 865

15 Weidehaltung Gefördert wird der tägliche Weidegang von Milchkühen plus Nachzucht Förderfähig sind alle Milchkühe und deren weibliche Nachzucht älter als 12 Monate Täglicher Weidezugang der Tiere im Zeitraum vom 1. Juni bis 1. Oktober Je Großvieheinheit beträgt die Förderung 35

16 Fazit: Die Landwirtschaft bietet Möglichkeiten Agrarumweltmaßnahmen umzusetzen Umsetzung auf Grünlandstandorten in der Regel unproblematisch Umsetzungen auf Ackerstandorten sind möglich, aber Restriktionen unterworfen

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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