Geschäftsbericht 2012 für das Jugendamt Miltenberg

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1 Geschäftsbericht 2012 für das Jugendamt Miltenberg Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB)

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3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... iii Darstellungsverzeichnis... v 1 Vorwort Bevölkerung und Demographie Einwohner und Geschlechterverteilung Bevölkerungsstand und entwicklung der Gemeinden im Landkreis Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Altersaufbau junger Menschen im Landkreis Miltenberg (Stand: ) Zusammengefasste Geburtenziffern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2011) Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand ) Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27-Jährigen (Stand: ) Bevölkerungsdichte (Stand: ) Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Familien- und Sozialstrukturen Arbeitslosenquote Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2011) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III Erwerbsfähige Hilfebedürftige Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2011) Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Stand: ) Seite iii

4 3.7 Erwerbstätigenquote gesamt (Juni 2012) Frauenerwerbstätigenquote (Juni 2012) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (2011) Übertrittsquoten (2011) Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2011) Gerichtliche Ehelösungen Jugendhilfestrukturen Fallerhebung Kostendarstellung Begriffserläuterungen und Definitionen Datenquellen Seite iv

5 Darstellungsverzeichnis Darstellung 2-1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Miltenberg nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) 3 Darstellung 2-2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Miltenberg, 2006 bis 2011 (jeweils Jahresende) 4 Darstellung 2-3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis Miltenberg im Vergleich zu Bayern (Stand: ) 5 Darstellung 2-4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Miltenberg im Vergleich zu Bayern (Stand: ) 6 Darstellung 2-5: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Miltenberg (Stand: ) 7 Darstellung 2-6: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Miltenberg (Stand: ) 8 Darstellung 2-7: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Miltenberg im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken und Bayern (in %) (Stand: ) 8 Darstellung 2-8: Altersspezifische Zuzüge und Fortzüge im Landkreis Miltenberg (Stand: ) 9 Darstellung 2-9: Wanderungsbewegungen im Landkreis Miltenberg von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (im Durchschnitt der Jahre ) 10 Darstellung 2-10: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2011) 11 Darstellung 2-11: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stand: ) 12 Darstellung 2-12: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2011/12) 13 Darstellung 2-13: Jugendquotient der unter 18-Jährigen in Bayern (Stand: ) 14 Darstellung 2-14: Jugendquotient der unter 18- bis unter 27-Jährigen in Bayern (Stand: ) 15 Seite v

6 Darstellung 2-15: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) 16 Darstellung 2-16: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2006 bis 2011 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2006 = 100 %) 17 Darstellung 2-17: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Miltenberg bis Ende 2021 / 2031, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2011 = 100%) 18 Darstellung 2-18: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2021 (2011 = 100%) 19 Darstellung 2-19: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2031 (2011 = 100%) 20 Darstellung 2-20: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2021 (2011 = 100%) 21 Darstellung 3-1: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 22 Darstellung 3-2: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 23 Darstellung 3-3: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 24 Darstellung 3-4: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 25 Darstellung 3-5: Darstellung 3-6: Darstellung 3-7: Darstellung 3-8: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) 26 Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der unter 3-Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) 27 Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der 3- bis unter 6-Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) 28 Inanspruchnahmequoten von Kindertagespflege unter 3-Jähriger in Bayern (in %) (Stand: ) 30 Darstellung 3-9: Erwerbstätigenquoten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2012) 31 Seite vi

7 Darstellung 3-10: Frauenerwerbstätigenquoten in Bayern (in %) (Juni 2012) 32 Darstellung 3-11: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (2011) 33 Darstellung 3-12: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (2011) 34 Darstellung 3-13: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (2011) 36 Darstellung 3-14: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in%) (2011) 37 Darstellung 3-15: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (2011) 39 Darstellung 3-16: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern (2011) 40 Darstellung 3-17: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Miltenberg, (2008 bis 2011) 41 Darstellung 3-18: Gerichtliche Ehelösungen je Jährige und Ältere in Bayern (2011) 42 Darstellung 3-19: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2011) 43 Darstellung 4-1: Verteilung der kostenintensiven Hilfen 45 Darstellung 4-2: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung 45 Darstellung 4-3: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a) 46 Darstellung 4-4: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a) 46 Darstellung 4-5: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr Darstellung 4-6: Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr Darstellung 4-7: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr Darstellung 4-8: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten 86 Darstellung 4-9: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf Seite vii

8 je EW der 0- bis unter 21-Jährigen (in %) zum Vorjahr 89 Darstellung 4-10: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt 90 Darstellung 4-11: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär 90 Darstellung 4-12: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung 91 Darstellung 4-13: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich 91 Darstellung 4-14: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen 93 Darstellung 4-15: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung 99 Darstellung 4-16: Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) 99 Seite viii

9 1 Vorwort Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht 2012 geht die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern (JuBB) in das siebte Jahr. Die Datenbasis des Geschäftsberichtes ist ein System bayernweit einheitlicher Datenerfassung und aufbereitung. Wie bisher enthält der Bericht neben demographischen Darstellungen und einem Überblick über Sozialstrukturdaten detaillierte Beschreibungen der einzelnen Aufgaben des Kerngeschäfts des Jugendamts sowie Eckwerte, die in Bezug zur jeweils relevanten Bevölkerungsgruppe der Inanspruchnehmenden gestellt wurden. Die Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten, Anmerkungen und Definitionen können im Kapitel 5 im Detail nachgelesen werden. Die dargestellten Daten wurden vom Jugendamt erfasst und anschließend durch eine Auswertungsroutine, die allen Städten und Landkreisen in Bayern durch das Bayerische Landesjugendamt zur Verfügung gestellt wird, zusammengefasst. Die Auswertung und Berichterstellung erfolgen in bewährter Weise durch das Institut SAGS (Institut für Sozialplanung, Jugend- und Altenhilfe, Gesundheitsforschung und Statistik, Augsburg). Im Kapitel 4 werden die Jugendhilfestrukturen im Jugendamt im Hinblick auf Fallzahlen und Kostenstrukturen dargestellt. Der Abschnitt 4.1 fokussiert die Fallzahlen im Verlauf der JuBB-Berichterstattung (Zeitreihen seit dem Datenjahr 2008), die Darstellung der Kosten erfolgt in Kapitel 4.2. Einer Gesamtübersicht schließt sich dann die differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB an. Die reine Darstellung der Kosten des Kerngeschäfts wird durch Berechnungen von Kosten pro Fall, Kosten pro Kind der definierten Altersgruppe und Ausgabendeckung ergänzt. Seite 1

10 2 Bevölkerung und Demographie Der Landkreis Miltenberg liegt im Westen des Regierungsbezirks Unterfranken, am Dreiländereck Baden-Würtemberg-Hessen-Bayern. Nachbarkreise sind die Landkreise Aschaffenburg und Main-Spassart sowie die Stadt Aschaffenburg. Der Landkreis Miltenberg gehört zur Planungsregion Bayerischer Untermain. Er umfasst 32 Gemeinden, darunter die Städte Erlenbach am Main und Miltenberg. Der Landkreis Miltenberg hat eine Fläche von ha (Stand: 2011). 2.1 Einwohner und Geschlechterverteilung Am hatte der Landkreis Miltenberg Einwohner. Das Verhältnis betrug Frauen (50,1 %) zu Männern (49,9 %). (Verhältnis Gesamtbayern: 50,9 % Frauen zu 49,1 % Männer). 2.2 Bevölkerungsstand und entwicklung der Gemeinden im Landkreis Miltenberg insgesamt Seite 2

11 Darstellung 2-1: Bevölkerung in den Gemeinden im Landkreis Miltenberg nach Gemeindegrößenklassen (Stand: ) Bevölkerung im Landkreis Miltenberg Stand Ende 2011 Mömlingen Niedernberg Großwallstadt Sulzbach am Main Kleinwallstadt Leidersbach Hausen < (1) < (11) < (12) < (4) > = (4) Obernburg am Main Erlenbach am Main Wörth am Main Amorbach Elsenfeld Klingenberg am Main Großheubach Laudenbach Kleinheubach Rüdenau 786 Weilbach Miltenberg Eschau Mönchberg Röllbach Bürgstadt Altenbuch Stadtprozelten Dorfprozelten Collenberg Neunkirchen Eichenbühl Faulbach Kirchzell Schneeberg Gemeindenamen Einwohnerzahl, absolut Landkreis Miltenberg: Einwohner Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 : Seite 3

12 Darstellung 2-2: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinden im Landkreis Miltenberg, 2006 bis 2011 (jeweils Jahresende) Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden des Landkreises Miltenberg ( ) Kleinheubach, Markt Niedernberg Röllbach Großwallstadt Elsenfeld, Markt Großheubach, Markt Wörth a.main, Stadt Kleinwallstadt, Markt Bürgst adt, Markt Alt enbuch Laudenbach Hausen Mönchberg, Markt Erlenbach a.main, Stadt Faulbach Sulzbach a.main, Markt Mömlingen Klingenberg a.main, Stadt Kirchzell, Markt Stadtprozelten, Stadt Eichenbühl Neunkirchen Leidersbach Weilbach, Markt Collenberg Miltenberg, Stadt Obernburg a.main, Stadt Schneeberg, Markt Amorbach, Stadt Eschau, Markt Dorfprozelten Rüdenau -8,1% -6,6% -0,7% -0,8% -0,9% -1,0% -1,3% -1,6% -1,7% -1,9% -1,9% -1,9% -1,9% -2,1% -2,2% -2,6% -2,7% -3,0% -3,1% -3,3% -3,4% -3,6% -3,6% -3,9% -3,9% -4,2% -4,7% -5,0% 0,9% 0,8% 0,2% 2,9% LK Miltenberg -2,2% -10% -8% -6% -4% -2% 0% 2% 4% 6% 8% 10% Veränderung in % seit Ende 2006 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 4

13 2.3 Altersaufbau der Bevölkerung (Stand: ) Darstellung 2-3: Bevölkerungsaufbau im Landkreis Miltenberg im Vergleich zu Bayern (Stand: ) Bevölkerung im Landkreis Miltenberg im Vergleich zu Bayern zum Jahresende / / / / / / / / / / / / / / / / / / /2001 5/2006 0/2011 Quelle: Alter / Geburtsjahr Männer Bayern Frauen Bayern Männer Miltenberg Frauen Miltenberg SAGS 2012, JUBB Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Anmerkung: Die Linien geben den bayerischen Altersaufbau wieder, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl des Landkreises Miltenberg. Seite 5

14 2.4 Altersaufbau junger Menschen im Landkreis Miltenberg (Stand: ) Darstellung 2-4: Bevölkerungsaufbau junger Menschen im Landkreis Miltenberg im Vergleich zu Bayern (Stand: ) unter 27-Jährige im Landkreis Miltenberg im Vergleich zu Bayern zum Jahresende /1985 Alter / Geburtsjahr 24/ / / / / / / /2001 8/2003 6/2005 4/2007 2/2009 0/ Männer Bayern Frauen Bayern Männer Miltenberg Frauen Miltenberg Quelle: SAGS 2012, JUBB Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 6

15 Darstellung 2-5: Bevölkerung im Alter von unter 27 Jahren nach Altersjahrgängen im Landkreis Miltenberg (Stand: ) Insgesamt Männlich Weiblich Insgesamt darunter: unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 7

16 Darstellung 2-6: Altersgruppenverteilung (in %) junger Menschen im Landkreis Miltenberg (Stand: ) Altersgruppenverteilung der jungen Menschen im Landkreis Miltenberg, Ende <40 3-<6 0-<3 14,4% 6-<10 9,0% 8,5% 40-<60 31,8% 28,3% 0-<27 13,1% 15,4% 24,1% 21-<27 16,2% 9,1% 10-<14 17,0% 13,0% 60-<75 75 u.ä. 14-<18 18-<21 Gesamtbevölkerung (= 100%) unter 27- Jährige (= 100%) Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Darstellung 2-7: Altersgruppenverteilung junger Menschen im Landkreis Miltenberg im Vergleich zum Regierungsbezirk Unterfranken und Bayern (in %) (Stand: ) Landkreis Miltenberg Reg.Bez. Unterfranken Bayern Anzahl in % in % in % 0- bis unter 3-Jährige ,4 % 2,3 % 2,5 % 3- bis unter 6-Jährige ,5 % 2,4 % 2,6 % 6- bis unter 10-Jährige ,7 % 3,4 % 3,6 % 10- bis unter 14-Jährige ,4 % 3,9 % 3,9 % 14- bis unter 18-Jährige ,8 % 4,3 % 4,2 % 18- bis unter 21-Jährige ,7 % 3,6 % 3,4 % 21- bis unter 27-Jährige ,8 % 7,6 % 7,4 % 0- bis unter 18-Jährige Anzahl der Minderjährigen ,8 % 16,3 % 16,8 % 0- bis unter 21-Jährige ,5 % 20,0 % 20,2 % 0- bis unter 27-Jährige Anzahl der jungen Menschen ,3 % 27,6 % 27,6 % 27-Jährige und Ältere ,7 % 72,4 % 72,4 % Gesamtbevölkerung ,0 % 100,0 % 100,0 % Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 8

17 Unter anderem für die Planungen im Bereich der Kindertagesbetreuung ist ein fundiertes Wissen über die Entwicklung der Bevölkerung erforderlich. Neben dem generativen Verhalten sind hier auch die Zu- und Fortzüge relevant. Die folgenden Darstellungen zeigen die Wanderungsbewegungen nach Altersklassen differenziert. Darstellung 2-8: Altersspezifische Zuzüge und Fortzüge im Landkreis Miltenberg (Stand: ) Wanderungen nach Altersgruppen im Landkreis Miltenberg, bis bis 25 3 bis bis 18 6 bis 10 18,5% 18,0% 22,3% Unter 3 30 bis ,6% 16,5% 40 bis bis 65 über bis bis 18 Zuzüge im Alter von... Zuzüge Minderjähriger Wanderungen nach Altersgruppen im Landkreis Oberallgäu, bis bis bis bis 10 19,1% Unter 3 18,2% 20,9% bis bis ,4% 18,4% über bis bis bis bis 18 Fortzüge im Alter von... Fortzüge Minderjähriger Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 9

18 Darstellung 2-9: Wanderungsbewegungen im Landkreis Miltenberg von Kindern unter 6 Jahren auf Gemeindeebene (im Durchschnitt der Jahre ) Unter 3-Jährige 3- bis unter 6-Jährige Ge meinde insgesamt Zuzüge Fortzüge Wanderungssaldo insges amt Zuzüge Fortzüge Wanderungssaldo Altenbuch Amorbach, St Bürgstadt, M Co llenberg Do rfprozelten Eich enbühl Elsen feld, M Erlenbach a.main, St Eschau, M Faulbach Großheub ach, M Großwallstadt Ha usen Kirchze ll, M Kleinheub ach, M Kleinwallstadt, M Klingenbe rg a.ma in, St Laudenba ch Leid ersba ch Milten berg, St Mö mlin gen Mö nchberg, M Ne unkirch en Niedernberg Ob ernbu rg a.ma in, St Rö llbach Rü denau Schneebe rg, M Stadtprozelten, St Sulzbach a.main, M Weilbach, M Wörth a.main, St Landkreis Mittenberg * Die Darstellung weist auf ganze Zahlen gerundete Werte aus. Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 10

19 2.5 Zusammengefasste Geburtenziffern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2011) Die Zusammengefasste Geburtenziffer (ZGZ) gibt die Anzahl der Kinder je Frau im Alter von 15 bis 49 Jahren wieder. Die ZGZ ist somit ein Maß für die Fertilität. Um dem Einfluss zufälliger Schwankungen vorzubeugen, wird dieser Indikator hier als 5-Jahres-Durchschnittswert berechnet. Für den Landkreis Miltenberg ergibt sich mit 1,39 Kindern je Frau ein Wert, der deutlich über dem bayerischen Durchschnitt (Bayern: 1,35) liegt. Darstellung 2-10: Zahl der Kinder je Frau (im Alter von 15 bis 49 Jahren) in Bayern (Mittelwert der Jahre 2006 bis 2011) Zahl der Kinder je Frau in den Städten und Landkreisen in Bayern (Mittelwert von ) < 1,25 (4) < 1,30 (8) < 1,35 (20) < 1,40 (23) < 1,45 (20) > = 1,45 (21) 1,35 Kinder je Frau in Bayern Quelle: SAGS 2012 Quelle: SAGS 2013, eigene Berechnungen Seite 11

20 2.6 Anteil der Einwohner mit ausländischer Staatsbürgerschaft (Stand ) Nach den Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung leben im Landkreis Miltenberg Ausländer, das entspricht einem Anteil von 8,4 % an der Gesamtbevölkerung. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung im Freistaat Bayern liegt bei 9,0 %. Darstellung 2-11: Ausländeranteil in Bayern (in %) (Stand: ) Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung der Städte und Landkreise in Bayern, Ende 2011 < 2,5 % (8) < 5,0 % (28) < 7,5 % (25) < 10,0 % (15) < 12,5 % (11) >= 12,5 % (9) Ausländeranteil in Bayern: 9,0 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 12

21 Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (Schuljahr 2011/2012) Eine für die Jugendhilfe sehr aufschlussreiche Sicht auf den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund wird durch die Daten des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung zum Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund an allen Schüler/innen) ermöglicht. Im Landkreis Miltenberg liegt dieser Anteil bei 13,0 %. Im Freistaat Bayern hatten 17,0 % der Schulanfänger/innen im Schuljahr 2011/12 einen Migrationshintergrund. Darstellung 2-12: Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund (in %) (Schuljahr 2011/12) Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund in % < 5 % (19) < 10 % (28) < 15 % (15) < 20 % (11) < 25 % (7) >= 25% (16) Anteil der Schulanfänger/innen mit Migrationshintergrund in Bayern: 17,0 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des ISB, 2012 Seite 13

22 2.7 Jugendquotient der unter 18-Jährigen und der 18 bis unter 27- Jährigen (Stand: ) Der Jugendquotient der unter 18-Jährigen, also das Verhältnis der 0- bis unter 18- Jährigen zum Rest der Bevölkerung, nimmt im Landkreis Miltenberg den Wert 0,22 an (bayerischer Vergleichswert: 0,20). (Anmerkung: umso geringer der Jugendquotient, desto älter die Bevölkerung) Darstellung 2-13: Jugendquotient der unter 18-Jährigen in Bayern (Stand: ) Jugendquotient (unter 18-Jährige) der Städte und Landkreise in Bayern, Ende 2011 < 0,15 (4) < 0,18 (15) < 0,21 (29) < 0,24 (36) >= 0,24 (12) Jugendquotient (unter 18-Jährige) in Bayern: 0,20 Quelle: SAGS 2011 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 14

23 Der Jugendquotient der 18- bis unter 27-Jährigen, also das Verhältnis der 18- bis unter 27-Jährigen zum Rest der Bevölkerung, nimmt im Landkreis Miltenberg den Wert 0,12 an und liegt damit identisch mit dem bayerischen Vergleichswert von 0,12. Darstellung 2-14: Jugendquotient der unter 18- bis unter 27-Jährigen in Bayern (Stand: ) Jugendquotient (18 bis unter 27-Jährige) der Städte und Landkreise in Bayern, Ende 2011 < 0,11 (9) < 0,12 (22) < 0,13 (46) < 0,14 (10) >= 0,14 (9) Jugendquotient (18 bis unter 27-Jährige) in Bayern: 0,12 Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 15

24 2.8 Bevölkerungsdichte (Stand: ) Der Landkreis Miltenberg hat mit 1,8 Einwohnern pro Hektar ( m 2 ) eine Einwohnerdichte, die im Vergleich zum Durchschnitt der bayerischen Landkreise von 1,3 im oberen Bereich angesiedelt ist. Die Bevölkerungsdichte für Gesamtbayern liegt bei 1,8. Darstellung 2-15: Bevölkerungsdichte (Einwohner pro Hektar) in Bayern (Stand: ) Bevölkerungsdichte der Städte und Landkreise in Bayern, Ende 2011 (Einwohner pro ha) < 1 (16) < 1,5 (32) < 3 (19) < 6 (7) < 12 (12) < 18 (6) >= 18 (4) Bevölkerungsdichte in Bayern: 1,8 Einwohner pro ha Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 16

25 2.9 Bevölkerungsprognosen und Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen Im Landkreis Miltenberg ergab sich seit Ende 2006 ein starker Rückgang der Minderjährigen (-12,9 %). Darstellung 2-16: Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen von 2006 bis 2011 (jeweils Jahresende) in Bayern (in %) (2006 = 100 %) Entwicklung der Bevölkerungszahl der Minderjährigen der Städte und Landkreise in Bayern (Vergleich 2006 zu 2011 in %) < -14 % (13) < -11 % (19) < -8 % (30) < -5 % (19) < -2 % (5) < 2 % (8) >= 2 % (2) Bevölkerungsentwicklung der Minderjährigen in Bayern: -7,4 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 17

26 Laut den Prognosen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung wird die Gesamtbevölkerung im Landkreis Miltenberg bis zum Jahr 2021 voraussichtlich leicht abnehmen (Ausgangsjahr 2011), bis zum Jahr 2031 dann voraussichtlich weiter abnehmen (Ausgangsjahr 2021). Die potentielle Jugendhilfeklientel (unter 21-Jährige) wird kurzfristig (bis 2021) bereits stark abnehmen. Aus einem Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen lassen sich pauschal keine Konsequenzen für die Fallzahl- und Kostenentwicklung der Jugendhilfe ableiten. Besondere Entwicklungen in den Altersgruppen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen, welche die prozentuale Veränderung der Bevölkerung des Landkreises Miltenberg bis zum Jahr 2021 / 2031 (Basisjahr 2011) darstellt. Darstellung 2-17: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Miltenberg Altersgruppe bis Ende 2021 / 2031, differenziert nach Altersgruppen im Vergleich zu Bayern (in %) (2011 = 100%) Landkreis Miltenberg, Ende 2021 Landkreis Miltenberg, Ende 2031 Bayern, Ende 2021 Bayern, Ende 2031 unter 3 Jahre -7,9 % -16,9 % -0,2 % -6,4 % 3 bis unter 6 Jahre -10,1 % -16,9 % -1,5 % -5,6 % 6 bis unter 10 Jahre -15,2 % -20,2 % -4,9 % -6,4 % 10 bis unter 14 Jahre -23,8 % -28,5 % -11,8 % -12,8 % 14 bis unter 18 Jahre -25,3 % -33,1 % -14,3 % -16,6 % 18 bis unter 21 Jahre -20,7 % -32,9 % -14,1 % -19,8 % 21 bis unter 27 Jahre -9,8 % -26,4 % -6,4 % -16,5 % 27 bis unter 40 Jahre -2,0 % -9,1 % 4,0 % -1,9 % 40 bis unter 60 Jahre -11,6 % -25,7 % -5,5 % -15,1 % 60 bis unter 75 Jahre 17,3 % 32,4 % 11,9 % 30,8 % 75 Jahre oder älter 18,2 % 38,3 % 23,4 % 40,9 % Gesamtbevölkerung -4,2 % -8,1 % 0,8 % 0,1 % Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, 2012 Seite 18

27 Darstellung 2-18: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2021 (2011 = 100%) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Städte und Landkreise in Bayern bis 2020 (in %) (2010 = 100 %) < -10 % (0) < -6 % (7) < -2 % (25) < 0 % (22) < 2 % (23) < 6 % (16) < 10 % (3) >= 10 % (0) Prognostizierter Bevölkerungszuwachs in Bayern bis 2021: 0,8 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, 2012 Seite 19

28 Darstellung 2-19: Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Gesamtbevölkerung in Bayern (in %) bis Ende 2031 (2011 = 100%) Prognostizierte Bevölkerungsentwicklung der Städte und Landkreise in Bayern bis 2031 (in %) (2011 = 100 %) < -10 % (9) < -6 % (15) < -2 % (22) < 0 % (15) < 2 % (11) < 6 % (16) < 10 % (6) >= 10 % (2) Prognostizierter Bevölkerungszuwachs in Bayern bis 2031: 0,1 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, 2012 Seite 20

29 Darstellung 2-20: Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern (in %) bis Ende 2021 (2011 = 100%) Prognostizierte Entwicklung der Bevölkerung unter 21 Jahren der Städte und Landkreise in Bayern bis 2021 (in %) (2011 = 100 %) < -10 % (60) < -6 % (19) < -2 % (7) < 0 % (6) < 2 % (1) < 6 % (2) < 10 % (0) >= 10 % (1) Prognostizierte Entwicklung der unter 21-Jährigen in Bayern bis 2021: -8,1% Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsvorausberechnung, 2012 Seite 21

30 3 Familien- und Sozialstrukturen 3.1 Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2011) Der Anteil arbeitsloser junger Menschen (15 bis unter 25 Jahren) betrug im Landkreis Miltenberg im Jahresdurchschnitt ,3 %. Insgesamt wies Bayern im Jahresdurchschnitt 2011 eine Jugendarbeitslosenquote von 3,0 % auf. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2010 (3,6 %) ist die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen deutlich gesunken. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit von 4,2 % auf 3,0 % zurückgegangen. Darstellung 3-1: Jugendarbeitslosigkeit (15- bis unter 25-Jährige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) Jugendarbeitslosigkeit (15 bis unter 25-Jährige) der Städte und Landkreise in Bayern, (im Jahresdurchschnitt 2011 in %) < 2,0 % (14) < 2,5 % (22) < 3,0 % (20) < 3,5 % (13) < 4,0 % (11) >= 4,0 % (16) Bayern: 3,0 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2012 Seite 22

31 3.2 Arbeitslosenquote gesamt (im Jahresdurchschnitt 2011) Die Arbeitslosenquote insgesamt im Landkreis Miltenberg lag im Jahresdurchschnitt 2011 bei 3,1 %. Insgesamt wies Bayern 2011 im Jahresdurchschnitt eine Arbeitslosenquote von 3,8 % auf. Damit ist, im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2010 (4,0 %) die Arbeitslosenquote gesunken. In Bayern ist sie in der gleichen Zeit von 5,0 % auf 3,8 % zurückgegangen. Darstellung 3-2: Arbeitslosigkeit (insgesamt) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in den Städten und Landkreisen in Bayern (im Jahresdurchschnitt 2011 in %) < 1,6 % (24) < 1,8 % (19) < 2,0 % (23) < 2,2 % (12) < 2,4 % (13) >= 2,4 % (5) Bayern: 1,8 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2012 Seite 23

32 3.3 Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III (im Jahresdurchschnitt 2011) Im Jahresdurchschnitt 2011 gab es im Landkreis Miltenberg Empfänger von SGB III-Leistungen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 1,6 % im Rechtskreis SGB III. Bayernweit ergab sich im Vergleich dazu eine durchschnittliche Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III von 1,8 %. Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2010 (1,9 %) ist die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III damit gesunken. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit von 2,3 % auf 1,8 % gesunken. Darstellung 3-3: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB III in den Städten und Landkreisen in Bayern (im Jahresdurchschnitt 2011 in %) < 1,6 % (24) < 1,8 % (19) < 2,0 % (23) < 2,2 % (12) < 2,4 % (13) >= 2,4 % (5) Bayern: 1,8 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2012 Seite 24

33 3.4 Erwerbsfähige Hilfebedürftige Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (im Jahresdurchschnitt 2011) Im Jahresdurchschnitt 2011 erhielten erwerbsfähige Personen Unterstützungsleistungen nach dem SGB II. Auf 100 Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15- bis unter 65-Jährige) kamen im Landkreis Miltenberg somit 3,2 Leistungsempfänger. Bayernweit bezogen 38 Personen je Einwohner im erwerbsfähigen Alter Unterstützungsleistungen nach dem SGB II im Jahresdurchschnitt Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2010 (3,8 %) ist der Anteil der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen deutlich gesunken. In Bayern ist die Quote in der gleichen Zeit deutlich gesunken (von 4,8 % auf 3,8 %). Darstellung 3-4: Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II (erwerbsfähige Hilfebedürftige) in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II in den Städten und Landkreisen in Bayern (im Jahresdurchschnitt 2011) < 1,5 % (4) < 2,0 % (11) < 2,5 % (17) < 3,0 % (20) < 3,5 % (7) >= 3,5 % (37) Bayern: 3,8 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2012 Seite 25

34 3.5 Sozialgeld nach SGB II bei unter 15-Jährigen (im Jahresdurchschnitt 2011) Der Indikator Kinderarmut im Landkreis Miltenberg liegt bei 64,8 Sozialgeldempfängern je unter 15-Jährige. Bayernweit waren 71 Leistungsempfänger von Sozialgeld je unter 15-Jährige im Jahresdurchschnitt 2011 zu verzeichnen. Die Kinderarmut ist damit im Vergleich zum Jahr 2010 deutlich gesunken. In Bayern ist der Indikator in der gleichen Zeit von 7,8 % auf 7,1 % deutlich gesunken. Darstellung 3-5: Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren mit SGB II Bezug in Bayern (in %) (im Jahresdurchschnitt 2011) Anteil der SGB II - Empfänger unter 15 Jahren in den Städten und Landkreisen in Bayern (im Jahresdurchschnitt 2011) < 4 % (23) < 6 % (32) < 8 % (14) < 10 % (5) < 12 % (5) >= 12 % (17) Bayern: 7,1 % Quelle: SAGS 2011 Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2012 Seite 26

35 3.6 Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung (Stand: ) Die Inanspruchnahmequote von Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen bei unter 3-Jährigen liegt im Landkreis Miltenberg bei 27,2 % (Bayern: 20,8 %). Darstellung 3-6: Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der unter 3-Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) Inanspruchnahmequoten von institutioneller Kindertagesbetreuung für unter drei-jährige Stand März 2012 < 10 (4) < 15 (20) < 20 (30) < 25 (17) < 30 (16) >= 30 (9) In Bayern insgesamt Kinder in Kindertageseinrichtungen (ohne Großtagespflege) absolut: Inanspruchnahmequote: 20,8 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Seite 27

36 Die Inanspruchnahmequote von Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen bei den 3- bis unter 6-Jährigen liegt im Landkreis Miltenberg bei 95,1 % (Bayern: 90,7 %). Darstellung 3-7: Inanspruchnahmequoten von Kindertagesbetreuung der 3- bis unter 6-Jährigen in Bayern (in %) (Stand: ) Inanspruchnahmequoten von institutioneller Kindertagesbetreuung für 3 bis unter sechs-jährige Stand März 2012 < 88 (12) < 90 (26) < 92 (18) < 94 (17) < 96 (11) >= 96 (12) In Bayern insgesamt Kinder in Kindertageseinrichtungen (ohne Großtagespflege) absolut: Inanspruchnahmequote: 90,7 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Seite 28

37 Neben der institutionellen Betreuung stellt die Betreuung von Kindern in Tagespflege gerade für die Betreuung kleinerer Kinder einen wichtigen Eckpfeiler dar. Die nachfolgende Darstellung mit Stand März 2012 zeigt den Anteil der Kinder unter drei Jahren, die in öffentlich geförderter Kindertagespflege untergebracht waren. Zu beachten ist, dass die Statistik nach den Wohnorten der Tagespflegeeltern organisiert ist, und sich gerade bei den kreisfreien Städten hierdurch große Verschiebungen im Hinblick auf eine tatsächliche Betreuungsquote ergeben können. Für den Landkreis Miltenberg wird im März 2012 ein Anteil von 1,8 Kindern in Tagespflege betreut. Das entspricht in absoluten Zahlen 55 Kindern. Bayernweit wurden Kinder in Tagespflege untergebracht; das entspricht einem Anteil von 2,2 % an allen unter 3-Jährigen. Seite 29

38 Darstellung 3-8: Inanspruchnahmequoten von Kindertagespflege unter 3-Jähriger in Bayern (in %) (Stand: ) Inanspruchnahmequoten von öffentlich geförderter Kindertagespflege für unter drei-jährige Stand März 2012 < 0,5 (12) < 1 (13) < 1,5 (19) < 2 (14) < 2,5 (13) >= 2,5 (25) In Bayern insgesamt Kinder in Kindertagespflege absolut: Inanspruchnahmequote: 2,2 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Seite 30

39 3.7 Erwerbstätigenquote gesamt (Juni 2012) Der Anteil der im Landkreis Miltenberg sozialversicherungspflichtig gemeldeten Arbeitnehmer beträgt 60,6 % der Gesamtheit der Einwohner im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 57,9 %) Darstellung 3-9: Erwerbstätigenquoten (gesamt) in Bayern (in %) (Juni 2012) Erwerbstätigenquote 2012 in den Städten und Landkreisen in Bayern < 54 % (9) < 56 % (13) < 58 % (15) < 60 % (24) < 62 % (26) >= 62 % (9) Erwerbstätigenquote 2012 in Bayern: 57,9 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2012 Seite 31

40 3.8 Frauenerwerbstätigenquote (Juni 2012) Der Anteil der im Landkreis Miltenberg sozialversicherungspflichtig gemeldeten Frauen beträgt 52,0 % der Gesamtheit der Frauen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren. (Bayern: 53,6 %) Darstellung 3-10: Frauenerwerbstätigenquoten in Bayern (in %) (Juni 2012) Frauenerwerbstätigenquote 2012 in den Städten und Landkreisen in Bayern < 49 % (8) < 51 % (12) < 53 % (17) < 55 % (29) < 57 % (21) >= 57 % (9) Frauenerwerbstätigenquote 2012 in Bayern: 53,6% Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, 2012 Seite 32

41 3.9 Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss (2011) Der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen liegt im Jahr 2011 im Landkreis Miltenberg bei 4,4 % (bayerischer Vergleichswert: 3,8 %). Darstellung 3-11: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen und Abgängern aus allgemeinbildenden Schulen in Bayern (in %) (2011) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an allen Absolventen/Abgängern allgemeinbildender Schulen in den Städten und Landkreisen in Bayern Schuljahr 2010/2011 < 2 (8) < 3 (27) < 4 (24) < 5 (21) < 6 (8) >= 6 (8) Bayern: 3,8 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 33

42 Darüber hinaus liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- bis unter 16-Jährigen bei 8,3 % (bayerischer Vergleichswert: 7,6 %). Darstellung 3-12: Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an den 15-Jährigen in Bayern (in %) (2011) Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss an der Hauptrisikogruppe der 15- Jährigen in den Städten und Landkreisen in Bayern Ende 2011 < 3 (7) < 5 (17) < 7 (24) < 9 (20) < 11 (6) >= 11 (22) Bayern: 7,6 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 34

43 Die nachfolgende Tabelle differenziert die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ohne Hauptschulabschluss abgehen, nach verschiedenen Schulformen. Schultyp Abgänger ohne Hauptschulabschluss Mittelschulen 43 Abgänger mit Abschluss der Schule zur individuellen Lernförderung Förderschulen Andere allgemeinbildende Schulen (Gymnasien, Realschulen, Waldorfschule u.ä.) 49 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Damit haben im Landkreis Miltenberg 2,9% aller Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2011/12 die Schule verlassen haben, keinen Hauptschulabschluss erreicht (bayernweit sind es 1,9 % aller Schülerinnen und Schüler). Von allen Absolvent/innen der Mittelschulen blieben 7,1 % ohne einen Hauptschulabschluss. Bayernweit handelt es sich hier um 5,2 % aller Abgänger/innen. Seite 35

44 3.10 Übertrittsquoten (2011) Neben der Darstellung der Schulabgänger ohne Abschluss ist es durch ein neues Datenangebot des ISB möglich, die Übertrittsquoten auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern darzustellen. Dargestellt wird jeweils, welcher Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen auf eine weiterführende Schule übergetreten ist. Im Landkreis Miltenberg sind 37,4 % aller Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse auf die Mittelschule übergetreten. In Bayern trifft dies auf 31,3 % aller Viertklässler/innen zu. Darstellung 3-13: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Mittelschule übertreten; in Bayern (in %) (2011) Übertitt von der Grundschule in die Hauptschule 2012 < 27 % (12) < 30 % (13) < 33 % (21) < 36 % (27) < 39 % (16) >= 39 % (7) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf die Mittelschule übertreten, 2011: 31,3 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 36

45 Auf die Realschule wechselten im Jahr ,5 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Miltenberg. Aus allen bayerischen Grundschulen traten 27,3 % aller Schülerinnen und Schüler auf die Realschule über. Darstellung 3-14: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf die Realschule übertreten; in Bayern (in%) (2011) Übertritt von der Grundschule auf das Gymnasium 2012 < 29 % (5) < 33 % (19) < 37 % (21) < 41 % (22) < 45 % (14) >= 45 % (15) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf das Gymnasium übertreten, 2011: 39,8% Quelle: SAGS 2012 Seite 37

46 Übertritt von der Grundschule auf die Realschule 2012 < 21 % (12) < 25 % (14) < 29 % (22) < 33 % (29) < 37 % (16) >= 37 % (3) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf die Realschule übertreten, 2011: 27,3 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Auf das Gymnasium wechselten im Jahr ,3 % aller Kinder der vierten Klassen im Landkreis Miltenberg. In Bayern insgesamt waren es 39,8 % aller Schülerinnen und Schüler. Seite 38

47 Darstellung 3-15: Anteil der Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse, die auf das Gymnasium übertreten; in Bayern (in %) (2011) Übertritt von der Grundschule auf das Gymnasium 2012 < 29 % (5) < 33 % (19) < 37 % (21) < 41 % (22) < 45 % (14) >= 45 % (15) Anteil der Grundschüler/innen in Bayern, die auf das Gymnasium übertreten, 2011: 39,8% Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 39

48 3.11 Verhältnis Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern (2011) Der Landkreis Miltenberg gehört zu den ausgeglichenen Kommunen. Auf die Gesamtheit aller Haushalte entfällt ein Anteil von 49,3 % Singlehaushalten (Bayern: 39,5 %) und ein Anteil von 50,7 % an Haushalten mit Kindern (Bayern: 31,2 %). Das entspricht einem Verhältnis *) von 0,97 (Bayern: 1,26). Darstellung 3-16: Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern *) in Bayern (2011) Verhältnis der Einpersonanhaushalte zu Haushalten mit Kindern in den Städten und Landkreisen in Bayern Ende 2010 familiendominiert (10) ausgeglichen (48) singledominiert (38) Verhältnis der Einpersonenhaushalte zu Haushalten mit Kindern in Bayern: 1,26 Quelle: SAGS 2012 *) Bei einem Verhältniswert von unter 0,9 wird das gesellschaftliche Leben familiendominiert, ab einem Wert von 1,1 singledominiert. In ausgeglichenen Kommunen halten sich Einpersonenhaushalte und Familien die Waage (Werte zwischen 0,9 und unter 1,1) 19. Quelle: Nach Daten des infas, 2012 Seite 40

49 3.12 Gerichtliche Ehelösungen (2011) Betrachtet man die Entwicklung der Scheidungen bezogen auf Einwohner im Alter von 18 Jahren und älter, so ist zwischen den Jahren 2010 und 2011 ein leichter Rückgang erkennbar. Im Landkreis Miltenberg wurden ,8 Ehen je Jährige und Ältere gerichtlich gelöst (Bayern: 2,6). Die Anzahl der Eheschließungen 2011 belief sich auf 609. Darstellung 3-17: Eheschließungen und geschiedene Ehen im Landkreis Miltenberg, (2008 bis 2011) Eheschließungen Anzahl auf Jährige u. ä ,6 6,2 5,8 Geschiedene Ehen Anzahl auf Jährige u. ä ,3 2,7 2,8 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung Seite 41

50 Darstellung 3-18: Gerichtliche Ehelösungen je Jährige und Ältere in Bayern 20 (2011) Gerichtliche Ehelösungen in den Städten und Landkreisen in Bayern (2012) < 2,0 (13) < 2,3 (21) < 2,6 (17) < 2,9 (22) < 3,2 (14) >= 3,2 (9) Gerichtliche Ehelösungen in Bayern je Jährige und Ältere: 2,6 Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 42

51 Besonders jugendhilferelevant sind die von Scheidung betroffenen Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren. Im Landkreis Miltenberg waren das im Jahr Minderjährige, was einem Anteil von 1,09 % entspricht (Bayern: 1,03 %). Zu beachten ist, dass Trennungen von unverheirateten Eltern statistisch nicht erfasst werden. Darstellung 3-19: Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern (in %) (2011) Von Scheidung betroffene Kinder in den Städten und Landkreisen in Bayern Ende 2011 < 0,9 % (26) < 1,0 % (16) < 1,1 % (26) < 1,2 % (15) < 1,3 % (3) >= 1,3 % (10) Anteil der von Scheidung betroffenen Minderjährigen in Bayern: 1,03 % Quelle: SAGS 2012 Quelle: Nach Daten des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 Seite 43

52 4 Jugendhilfestrukturen Mit JuBB (Modul A) wurde 2006 damit begonnen, bayerneinheitlich die von Jugendämtern gewährten kostenintensiven Jugendhilfen zu erheben und darzustellen. Dieses Kapitel ist in die Bereiche Fallerhebung (4.1) und Kostendarstellung (4.2) gegliedert. Die Grafiken unter geben zunächst einen Überblick, wie sich die Hilfefälle in 2012 auf die unterschiedlichen Hilfeformen verteilen. Im Teil werden die jeweiligen Hilfearten näher dargestellt und hinsichtlich vorab definierter Merkmale einzeln ausgewertet. Der Abschnitt bietet eine tabellarische Gesamtübersicht aller JuBB-Werte im Berichtszeitraum und einen Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres (Abschnitt 4.1.4). Bei der Betrachtung der Einzeldarstellungen und Auswertungen ist zu beachten, dass nach Definition in JuBB Leistungen für junge Volljährige in die Auswertungen der jeweiligen Hilfeart integriert sind, also z. B. bei den Fällen nach 34 SGB VIII mitgerechnet werden. Zusätzlich werden aber die Fälle nach 41 SGB VIII in einer gesonderten Darstellung analysiert, soweit dies aufgrund der Datenlage möglich ist. Die Berechnungsgrundlage für die Zuteilung der beendeten Fälle zu den entsprechenden Altersgruppen ist seit dem Berichtsjahr 2009 der Zeitpunkt der Beendigung der Hilfe (in den Vorjahren war es der des jeweiligen Berichtsjahres). Dies kann insbesondere bei den Hilfen für junge Volljährige nach 41 SGB VIII zu Veränderungen der Fallzahlen führen, die ausschließlich dieser notwendigen Anpassung zuzurechnen sind. In Kapitel 4.2 erfolgt neben einer tabellarischen Gesamtübersicht des Jugendhilfehaushaltes auch eine differenzierte Betrachtung der Kosten, sowohl auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) als auch mit dem Fokus auf den kostenintensiven Hilfen (Kerngeschäft). Ab dem Berichtsjahr 2010 werden in den Kapiteln und die Kosten der 29 und 52 gemeinschaftlich ausgewiesen sowie der 52 nachrichtlich. Hinweis für die Jugendämter: Zur korrekten Darstellung wird bei Bedarf empfohlen, neben prozentualen Darstellungen die absoluten Zahlen der Hilfeempfänger/innen zu ergänzen, z.b. bei Nicht-Deutschen. Für nähere Analysen ist es ratsam, auch den Bericht und die Ergebnisse des Vorjahres heranzuziehen. Seite 44

53 4.1 Fallerhebung Grafische Übersicht der kostenintensiven Hilfen nach SGB VIII im Landkreis Miltenberg Darstellung 4-1: Verteilung der kostenintensiven Hilfen Darstellung 4-2: Anteil der Hilfearten an den gesamten Hilfen zur Erziehung Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 45

54 Darstellung 4-3: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35a) Verteilung der Hilfen zur Erziehung (ohne 35 a) 36% 49% 15% ambulante Fälle teilstationäre Fälle stationäre Fälle Datenquelle: JuBB 2012; eigene Berechnungen Darstellung 4-4: Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35a) Verteilung der Hilfen zur Erziehung (inkl. 35 a) 37% 50% 13% ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Datenquelle: JuBB 2012; eigene Berechnungen Seite 46

55 4.1.2 Einzelauswertungen a) Förderung der Erziehung in der Familie (davon die 19, 20) Diese beiden Hilfeformen stellen neben den klassischen HzE unverzichtbare, arbeitsund kostenintensive Leistungen dar, die dem Erhalt und der Förderung von Familien im hohen Maße dienen. Obwohl die Erhebungen im Modul A von JuBB nur auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung abstellen, werden deshalb die 19 und 20 zusätzlich erhoben, weil es sich hier um einen Teil des Kerngeschäfts im Jugendamt handelt. Fachliche Beschreibungen: 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder Betrifft: - alleinerziehende (i.d.r. minderjährige) Mütter und Väter mit Kindern unter sechs Jahren, soweit sie der Unterstützung bei Pflege und Erziehung des Kindes und Unterstützung bei ihrer eigenen Persönlichkeitsentwicklung bedürfen - schwangere Frauen vor der Geburt Soll: - in geeigneter Wohnform Betreuung und Unterstützung gewährleisten - darauf hinwirken, dass die Mütter/Väter in dieser Zeit Schul- bzw. Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit wahrnehmen - notwendigen Unterhalt gewähren - die Selbstkompetenz der Mütter/Väter zur Befähigung einer eigenständigen Lebensführung und eines eigenverantwortlichen Umgangs mit den Kindern fördern Wird angeboten von: - Trägern von Einrichtungen Seite 47

56 Inhaltliche Schwerpunkte: - alleinerziehenden Müttern oder Vätern mit einem Kind unter sechs Jahren sollen Betreuung und Unterkunft gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform angeboten werden, wenn und solange dies aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung erforderlich ist - durch eine Unterbringung in besonderen Wohnformen können sie Schule und Berufsausbildung abschließen und sich auf das gemeinsame Leben mit dem Kind einstellen - Verselbstständigung der Mütter/Väter mit ihren Kindern Umfasst: - Beratungsangebote - Betreuung und Unterstützung bei Erziehung und Ausbildung - Unterhaltsleistungen - Sicherstellung einer Betreuung für das Kind. Der Fallbestand am betrug 1 untergebrachte Mütter/Väter in einer Einrichtung. 3 Fälle kamen im laufenden Jahr dazu und 1 Fall wurde beendet. Alle Hilfen nach 19 wurden jungen Müttern gewährt. 25,0 % wurden von Nicht- Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,2. (Der Eckwert Inanspruchnahme bezieht sich bei 19 auf die Fälle (Mütter / Väter), nicht jedoch auf die Kinder; siehe hierzu Erläuterungen im Glossar). Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,63 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 19 beträgt im Jahr ,6 je der 0- bis unter 6-Jährigen; mindestens 0,6 von Kindern unter sechs Jahren sind somit mit einem Elternteil in einer Mutter-Vater-Kind-Einrichtung untergebracht. (Der Eckwert Leistungsbezug bezieht sich bei 19 auf die Fälle, nicht die Kinder. Da mindestens ein anspruchsbegründendes Kind vorhanden sein muss (auch als Leibesfrucht), um eine Unterbringung durchzuführen, kann beim Eckwert Leistungsbezug von mindestens gesprochen werden, da nicht weniger als ein Kind mit untergebracht werden kann). Die durchschnittliche Laufzeit beträgt derzeit 13,0 Monate. Seite 48

57 Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 2,9. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 25,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,2 Altersgruppenhilfequotient 0,63 % Eckwert Leistungsbezug 0,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 13,0 Monate 2,9 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 33,3 % Eckwert Inanspruchnahme 0,2 Altersgruppenhilfequotient 0,09 % Eckwert Leistungsbezug 0,9 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 13,4 Monate 2,1 Seite 49

58 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen Betrifft: - Familien, in denen ein Elternteil oder beide bei der Kinderbetreuung ausfallen, und - aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen das im Haushalt lebende Kind nicht betreuen können Soll: Wird angeboten von: - den verbleibenden Elternteil bei der Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützen, um dem Kind (Jugendliche sind hier ausgeschlossen) seinen familiären Lebensbereich zu erhalten - Jugendamt in Zusammenarbeit mit freien Trägern - Dorfhelferinnenstationen - Krankenkassen Inhaltliche Schwerpunkte: - vorübergehende Unterstützung des verbleibenden Elternteils bei der Betreuung, d. h. Pflege, Beaufsichtigung und Versorgung des Kindes im elterlichen Haushalt Umfasst: - ambulante Hilfe und Dienste im elterlichen Haushalt. Der Fallbestand am beläuft sich auf 0 Fälle. 1 Fall kam im laufenden Jahr dazu und 1 Fall wurde beendet. Alle Hilfeempfänger nach 20 waren weiblich. Alle Leistungen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,0. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 5- bis unter 17-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient von 0,01 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 20 beträgt im Jahr ,1 je der 5- bis unter 17-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen beläuft sich auf 0,0 Monate. Seite 50

59 Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 0,1. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 100,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,0 Altersgruppenhilfequotient 0,01 % Eckwert Leistungsbezug 0,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0,0 Monate 0,1 Vergleichswerte Vorjahr 2011 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 25,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,4 Altersgruppenhilfequotient 0,07 % Eckwert Leistungsbezug 0,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0,3 Monate 1,5 Seite 51

60 b) Ambulante Hilfen zur Erziehung Die ambulanten Hilfen zur Erziehung beinhalten sozialpädagogische Unterstützungsleistungen für Familien, Kinder und Jugendliche in problematischen Lebenslagen. Damit sollen Familien trennende Maßnahmen vermieden werden. Die Familie soll, soweit möglich, ganzheitlich in die Lage versetzt werden, eigene Ressourcen zum Umgang und zur Lösung der Problemlagen zu aktivieren, um damit eigenständig sicher tragende Handlungskonzepte zur Problemlösung zu entwickeln. Alle Hilfeangebote müssen daher in einem qualifizierten Entscheidungsprozess verglichen und die optimale Hilfe für den Einzelfall ermittelt werden. Ausgangspunkt für diese Hilfe ist in aller Regel ein Hilfeplan. Eine besondere Rolle beim Vollzug der 27 ff. SGB VIII spielt der Allgemeine Sozialdienst (ASD). Er versteht sich als überwiegend familienbezogene, methodisch geleistete Sozialarbeit innerhalb eines eigenen Bezirks in unmittelbarem Kontakt zum Klienten. Er soll die Ursachen bestehender oder voraussichtlich entstehender Notsituationen und problematischer Lebenslagen erkennen. Durch rechtzeitige und vorbeugende Hilfe soll dadurch deren Verhinderung bzw. Beseitigung erreicht werden. Der ASD ist als übergreifender Dienst angelegt, mit einem Arbeitsschwerpunkt im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Voraussetzung für die Gewährung von Hilfen zur Erziehung, die eine Dauer von sechs Monaten überschreitet, ist der Hilfeplan. Dieser wird vom ASD in Kooperation mit den jeweiligen Spezialdiensten im Jugendamt unter Beteiligung von Betroffenen und deren Erziehungsberechtigten entwickelt. Die Gesamtsumme der ambulanten Hilfen im Jahr 2012 (ohne 35 a) belief sich auf 178, das entspricht einem Anteil von 49 % an allen gewährten Hilfen. Die Auswertungen in JuBB rechnen den 27 II aus Praktikabilitätsgründen den ambulanten Hilfen hinzu, auch wenn hier teilweise stationäre oder teilstationäre Leistungen gewährt werden. Seite 52

61 Fachliche Beschreibungen: 27 II Hilfen zur Erziehung Betrifft: Soll: - Kinder und Jugendliche - negative Entwicklungen, die aus Erziehungsproblemen resultieren, ausgleichen, mindern, mildern, abstellen bzw. verhindern - eine dem Kindeswohl förderliche Erziehung gewährleisten Wird angeboten von: Umfasst: - Jugendamt in Kooperation mit freien Trägern, Institutionen, Initiativen etc. - insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen - bei Bedarf schulische und berufliche Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Der Fallbestand am betrug 26 Fälle. 14 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 31 Fälle wurden beendet. Kein junger Mensch wurde im Rahmen eines Zuständigkeitswechsels übernommen. 57,5 % der Hilfeempfänger nach 27 II waren weiblich. 5,0 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 1,5. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,18 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 27 II beträgt im Jahr ,8 je der 0- bis unter 18-Jährigen, von Minderjährigen nehmen also 1,8 eine Hilfe gemäß 27 II SGB VIII in Anspruch. Die durchschnittliche Laufzeit beläuft sich auf 17,6 Monate. Es ergibt sich derzeit eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 23,9. Seite 53

62 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 57,5 % Anteil Nicht-Deutsche 5,0 % Eckwert Inanspruchnahme 1,5 Altersgruppenhilfequotient 0,18 % Eckwert Leistungsbezug 1,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 17,6 Monate 23,9 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 25,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,4 Altersgruppenhilfequotient 0,07 % Eckwert Leistungsbezug 0,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0,3 Monate 1,5 Seite 54

63 29 Soziale Gruppenarbeit Betrifft: Soll: - ältere Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Entwicklungsschwierigkeiten oder Verhaltensproblemen (Alter bis 21 Jahre) - bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen - auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe fördern Wird angeboten von: - freien Trägern der Jugendhilfe - öffentlichen Trägern über Projektförderung Inhaltliche Schwerpunkte: - Soziale Gruppenarbeit ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung, mit der Chance und dem Ziel, unter Verwendung gruppenpädagogischer und gruppendynamischer Methoden ( learning by doing ) soziale Handlungsfähigkeit zu erweitern, den Umgang mit Problemen und deren Bewältigung zu erlernen, ggf. dissoziales Verhalten abzubauen und Verhaltensalternativen zu erproben und einzuüben. Einzelfallarbeit und Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des sozialen Umfelds sind in der Regel notwendige Bestandteile. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis. Auch bei sozialer Gruppenarbeit aufgrund jugendrichterlicher Weisung, etwa bei sozialen Trainingskursen, kann auf ein Mindestmaß an Bereitschaft bzw. Motivation nicht verzichtet werden; entsprechend ist die Jugendgerichtshilfe auch dazu zu hören ( 38 Abs. 3 Satz 3 JGG) Umfasst: - sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - soziale Trainingskurse. Seite 55

64 Am war junger Mensch in Sozialer Gruppenarbeit. 12 Fälle kamen im laufenden Berichtsjahr dazu, 1 Fall wurde beendet. Kein junger Mensch wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 41,7 % der jungen Menschen in Sozialer Gruppenarbeit waren weiblich. Alle Leistungen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,4. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 10- bis unter 18- Jährigen, ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder/Jugendlichen von 0,10 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 29 beträgt im Jahr ,0 je der 10- bis unter 18-Jährigen von Minderjährigen ab 10 Jahren benötigen also 1,0 eine Hilfe gemäß 29. Die durchschnittliche Laufzeit beläuft sich auf 5,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 0,4. Seite 56

65 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 41,7 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,4 Altersgruppenhilfequotient 0,10 % Eckwert Leistungsbezug 1,0 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 5,0 Monate 0,4 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 26,3 % Anteil Nicht-Deutsche 100,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,7 Altersgruppenhilfequotient 0,16 % Eckwert Leistungsbezug 1,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0 10,0 Monate 7,5 Im Berichtsjahr 2011 haben 11 Teilnehmer (gerichtliche Auflage) an einem Sozialen Trainingskurs teilgenommen. Seite 57

66 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Betrifft: - Kinder und Jugendliche, die wegen Entwicklungsproblemen besonderer Unterstützung bedürfen (ausreichende Erziehung nicht gesichert, Entwicklung gefährdet oder bereits geschädigt, jugendrichterliche Auflage) Soll: - den jungen Menschen unter Einbeziehung eines sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Lebensproblemen unterstützen - unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern - Jugendliche zur selbstverantwortlichen und selbstkritischen Lebensführung befähigen Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer leisten eine ambulante Erziehungshilfe für Kinder und Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte. Deren Mitwirkungsbereitschaft ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Maßnahme kann präventiven oder auch resozialisierenden Charakter haben. Sie ist personalintensiv. Ihr Einsatz ist geeignet, ggf. stationäre Hilfe (z. B. Heimerziehung, Jugendstrafvollzug) zu vermeiden. Durch Information, Beratung und begleitende Hilfe will die Fachkraft den Beteiligten Ursachen von Störungen und Fehlhaltungen durchschaubar machen, sie anregen, sich mit ihren Problemen auseinanderzusetzen und Lösungen gemeinsam zu erarbeiten. Dies erfordert methodisches Arbeiten in Form sozialer Einzelhilfe unter Einbeziehung des Umfelds und sozialer Gruppenarbeit als Übungsfeld für soziales Lernen Umfasst: - sozialpädagogische Maßnahmen und Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, z.b. Gruppenarbeit, Freizeitangebote - Vermittlung anderweitiger Unterstützungsangebote - Kontakte zu Ämtern, Schule und Ausbildungsstellen usw. Der Fallbestand am betrug 58 Fälle. 29 kamen im laufenden Berichtsjahr hinzu, 39 Fälle wurden beendet. Seite 58

67 Kein junger Mensch wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 42,5 % der Hilfeempfänger nach 30 waren weiblich. 6,9 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 3,2. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,53 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 30 beträgt im Jahr ,3 je der 6- bis unter 18-Jährigen somit benötigten 5,3 Minderjährige ab 6 Jahren von einen Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe. Die durchschnittliche Dauer von Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe liegt derzeit bei 18,1 Monaten. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 54,9. Seite 59

68 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Anteil weiblich 42,5 % Anteil Nicht-Deutsche 6,9 % Eckwert Inanspruchnahme 3,2 Altersgruppenhilfequotient 0,53 % Eckwert Leistungsbezug 5,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 18,1 Monate 54,9 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 36,5 % Anteil Nicht-Deutsche 6,5 % Eckwert Inanspruchnahme 3,8 Altersgruppenhilfequotient 0,63 % Eckwert Leistungsbezug 6,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1 15,6 Monate 70,9 Seite 60

69 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - Familien mit Kindern bzw. Jugendlichen, die sich in schwierigen Situationen befinden - durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen beraten sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben - öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe Inhaltliche Schwerpunkte: - Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive ambulante Form der Erziehungshilfe. Sie soll Familien in schwierigen Situationen oder (chronischen) Strukturkrisen in ihrer Erziehungskraft stärken und bedarf der Mitwirkung der gesamten Familie. Umfasst: - intensive Beratungsangebote - Hilfestellung bei Behördenkontakten - Anleitung zur Selbsthilfe. Der Fallbestand am betrug 25 Familien. 14 Familienhilfen kamen im laufenden Jahr dazu; bei 14 Familien wurde die Hilfe in 2012 beendet. Keine Familie wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Im Jahr 2012 wurde 75 Kindern SPFH gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je Einwohner 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 1,4 Familien. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 14-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,45 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 31 beträgt im Jahr ,5 je der 0- bis unter 14-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer Sozialpädagogischen Familienhilfe beträgt aktuell nach Auswertung aller beendeten Fälle 13,1 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl für 2012 von 25,6 Familien. Seite 61

70 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Von SPFH betroffene Kinder 75 Eckwert Inanspruchnahme 1,4 Altersgruppenhilfequotient 0,45 % Eckwert Leistungsbezug 4,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 13,1 Monate 25,6 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Von SPFH betroffene Kinder 87 Eckwert Inanspruchnahme 1,5 Altersgruppenhilfequotient 0,51 % Eckwert Leistungsbezug 5,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0 18,7 Monate 22,5 Seite 62

71 c) Teilstationäre Hilfen zur Erziehung Im Gesetz ist besonders die Tagesgruppe benannt. Die Kinder oder Jugendlichen wohnen wie bei den ambulanten Maßnahmen weiterhin zu Hause, gehen aber täglich, in der Regel heißt das werktags, zu festgelegten Zeiten in eine Gruppe. Dort gibt es häufig eine gemeinsame Mahlzeit, die Hausaufgaben werden begleitet und im Spiel mit den anderen Kindern werden soziale Fertigkeiten trainiert. Die Gesamtsumme der teilstationären Hilfen im Jahr 2012 (ohne 35 a) belief sich auf 54, das entspricht einem Anteil von 14,8 % an allen gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 32 Erziehung in einer Tagesgruppe Betrifft: - Kinder und Jugendliche, die verstärkt Sozialisationsprobleme aufweisen Soll: Wird angeboten von: - die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen unterstützen und dadurch den Verbleib in seiner Familie sichern - in der Regel freien Trägern der Jugendhilfe, aber auch kommunalen Tagesstätten Inhaltliche Schwerpunkte: - Bearbeitung von Verhaltensstörungen und Entwicklungsdefiziten - Erlernen sozialen Verhaltens in der Gruppe - Elternarbeit - Entwicklungsförderung - Begleitung der schulischen Förderung Umfasst: - Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit in einer Heilpädagogischen Tagesstätte oder in einer geeigneten Form der Familienpflege. Der Fallbestand am betrug 38 Fälle. 16 wurden im laufenden Jahr zusätzlich genehmigt und 17 Fälle wurden beendet. Seite 63

72 1 Kind oder Jugendlicher wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 13,0 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 13,0 % der Leistungen wurden nicht-deutschen Kindern gewährt. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 2,0. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 14-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,52 %. Der Eckwert Leistungsbezug für 32 beträgt im Jahr ,2 je der 6- bis unter 14-Jährigen, 5,2 von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren wurden somit in einer Tagesgruppe erzogen. Die durchschnittliche Laufzeit einer Hilfe nach 32 beläuft sich auf 19,5 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 36,7. Seite 64

73 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Anteil weiblich 13,0 % Anteil Nicht-Deutsche 13,0 % Eckwert Inanspruchnahme 2,0 Altersgruppenhilfequotient 0,52 % Eckwert Leistungsbezug 5,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 19,5 Monate 36,7 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 15,5 % Anteil Nicht-Deutsche 8,6 % Eckwert Inanspruchnahme 2,1 Altersgruppenhilfequotient 0,54 % Eckwert Leistungsbezug 5,4 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 1 24,8 Monate 34,8 Seite 65

74 d) Stationäre Hilfen zur Erziehung Diese Maßnahmen bedeuten eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen außerhalb der Herkunftsfamilie. Sie werden in der Regel erst eingesetzt, wenn andere Hilfen innerhalb der Familie nicht zur gewünschten Veränderung geführt haben oder von vornherein deutlich ist, dass sie nicht Erfolg versprechend sind. Ziel ist in der Regel die Rückführung in die Familie oder, bei Jugendlichen oder Heranwachsenden, eher die Verselbstständigung in einer eigenen Wohnung. Die Gesamtsumme der stationären Hilfen im Jahr 2012 (ohne 35a) betrug 132 Fälle, das entspricht einem Anteil von 36,3 % aller gewährten Hilfen. Fachliche Beschreibungen: 33 Vollzeitpflege Betrifft: - Kinder und Jugendliche, bei denen Erziehungsprobleme auftreten - besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche Soll: Wird angeboten von: - entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen diesem eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten - Jugendamt bzw. freien Trägern in Kooperation mit geeigneten Pflegefamilien Inhaltliche Schwerpunkte: - Erziehungshilfe, die persönlichen Bindungen Rechnung trägt - Entwicklungsförderung für besonders beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soweit möglich - Integration in die Pflegefamilie und das neue soziale Umfeld Umfasst: Seite 66 - parallele Beratung und Unterstützung der Herkunfts- und auch der Pflegefamilie - Kurse für Pflegepersonen zur Vorbereitung und Begleitung des Pflegeverhältnisses

75 - Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Pflegefamilien - Koordinierung der Kontakte zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie bzw. Kind - Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.b. ASD) - Auszahlung von Pflegegeld. Am waren 61 junge Menschen in Pflegefamilien untergebracht. 11 Pflegeverhältnisse kamen im laufenden Jahr dazu und 13 Fälle wurden beendet. 14 junge Menschen wurden durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 33 Pflegefamilien mit ihren Kindern gingen qua Gesetz gemäß 86 VI auf das Jugendamt zur zuständigen Betreuung über. 43,1 % der Pflegekinder waren weiblich. 7,0 % der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder waren nicht-deutsch Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 2,6. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 0- bis unter 16-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,37 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 33 beträgt im Jahr ,7 je der 0- bis unter 16-Jährigen, d. h. 3,7 von Minderjährigen unter 16 Jahren müssen in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer in einer Pflegefamilie beträgt derzeit 65,7 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 61,1. Seite 67

76 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 14 Übernahme durch 86 VI 33 Anteil Nicht-Deutsche 7,0 % Anteil weiblich 43,1 % Eckwert Inanspruchnahme 2,6 Altersgruppenhilfequotient 0,37 % Eckwert Leistungsbezug 3,7 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 65,7 Monate 61,1 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Übernahme durch 86 VI 29 Anteil Nicht-Deutsche 14,5 % Anteil weiblich 41,4 % Eckwert Inanspruchnahme 2,5 Altersgruppenhilfequotient 0,35 % Eckwert Leistungsbezug 3,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 15 58,4 Monate 61,5 Seite 68

77 Die Verteilung von Fällen mit und ohne Kostenerstattung gestaltet sich wie folgt: Fälle mit originärer Zuständigkeit des Jugendamts Fälle mit Kostenerstattung von anderen Jugendämtern Fälle mit Kostenerstattung an andere Jugendämter Darstellung 4-5: Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr 2012 Verteilung der Fallzahlen gemäß 33 SGB VIII im Jahr ,9% 42,4% 21,7% 33 ohne Kostenerstattung 33 mit Kostenerstattung an andere 33 mit Kos tenerstattung v on anderen Datenquelle: JuBB 2012; eigene Berechnungen Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 69

78 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen Betrifft: Soll: - Kinder, Jugendliche, die einer Erziehung außerhalb der Familie bedürfen - durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten oben genannte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern mit dem Ziel der: Vorbereitung der Rückkehr in die Familie Vorbereitung der Erziehung in einer anderen Familie Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben Wird angeboten von: - Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft Inhaltliche Schwerpunkte: - Unterbringung über Tag und Nacht - in der Regel Leben in der Gruppe oder bei Bedarf in Form betreuten Einzelwohnens Umfasst: - Unterbringung, Betreuung und Erziehung in einer Einrichtung - Elternarbeit - Unterstützung in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung. Der Fallbestand am betrug 36 junge Menschen in Heimerziehung. 23 Minderjährige und junge Erwachsene wurden im Berichtsjahr zusätzlich in Heimen bzw. betreutem Wohnen untergebracht. 27 Fälle von Heimerziehung wurden beendet. 1 junger Mensch wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. 2 junge Menschen lebten im Berichtsjahr in betreutem Wohnen. 42,4 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 11,9 % Nicht-Deutsche wurden in Heimen oder betreutem Wohnen untergebracht. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 2,2. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder von 0,96 %. Seite 70

79 Der Eckwert Leistungsbezug des 34 beträgt im Jahr ,6 je der 14- bis unter 18-Jährigen, d. h. 9,6 von der 14- bis unter 18-Jährigen mussten in Heimerziehung untergebracht werden. Die durchschnittliche Verweildauer beläuft sich auf 23,6 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 35,3. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 1 Betreutes Wohnen 2 Anteil Nicht-Deutsche 11,9 % Anteil weiblich 42,4 % Eckwert Inanspruchnahme 2,2 Altersgruppenhilfequotient 0,96 % Eckwert Leistungsbezug 9,6 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen Vergleichswerte Vorjahr 2011: 23,6 Monate 35,3 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Übernahme durch 86 VI 29 Anteil Nicht-Deutsche 14,5 % Anteil weiblich 41,4 % Eckwert Inanspruchnahme 2,5 Altersgruppenhilfequotient 0,35 % Eckwert Leistungsbezug 3,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 15 58,4 Monate 61,5 Seite 71

80 Historie Belegungstage stationär ohne Vollzeitpflege Belegungstage Belegungstage Linear (Belegungstage) Belegungstage Jahr Das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung im Landkreis Miltenberg 2012 beträgt 55:45 (siehe Grafik). Darstellung 4-6: Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr 2012 Verhältnis zwischen 33 und 34 im Jahr ,0% 55,0% 33 Vollzeitpflege 34 Heimerziehung Datenquelle: JuBB 2012; eigene Berechnungen Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Vergleich Vorjahr = 50,7 %; 34 = 49,3 % Seite 72

81 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betrifft: - Jugendliche (14-18 Jahre) - in begründeten Einzelfällen auch Kinder in begründeten Problemlagen Soll: Wird angeboten von: - unter Berücksichtigung der individuellen Interessen des Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration und eigenverantwortlichen Lebensführung, abgestimmt auf den Einzelfall, bieten - Jugendamt - freien Trägern (die auch 34 und andere HzE anbieten) Inhaltliche Schwerpunkte: - lebenspraktische Hilfen - Mobilisierung und Stabilisierung von Motivation, Eigenverantwortung und Lebensperspektiven - Unterstützung bei Konfliktlösungen und Bewältigungsstrategien im sozialen Kontakt - Aufbau von Beziehungsfähigkeit und -vertrauen Umfasst: - Beratung in Einzelgesprächen (orientiert an persönlichen Ressourcen, Zielen) - Betreuung in der Lebenswelt, je nach Erfordernissen im Einzelfall (Geschlechtsspezifik): Betreuung auf der Straße Betreuung in Institutionen (z.b. Gefängnis) in einer eigenen Wohnung in der Familie (z.b. bei sehr jungen Müttern) - Betreuung in einer fremden Umgebung / Kultur - Betreuung durch intensive erlebnispädagogische Maßnahmen (Transfer der Erfahrungen in die Alltagswelt, Vorund Nachbetreuung) - Hilfen bei besonderen Problemlagen: z. B. Suchtgefährdung, Prostitution, Obdachlosigkeit etc. Seite 73

82 Der Fallbestand am betrug 1 Fall. Keine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen kamen im laufenden Jahr dazu und 1 wurde beendet. Kein junger Mensch wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Von allen Einzelbetreuungen waren keine Auslandsunterbringungen. Alle Hilfeempfänger waren weiblich. Alle Hilfeempfänger waren nicht-deutsch. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,0. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 14- bis unter 18- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Jugendlichen von 0,02 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 35 beträgt im Jahr ,2 je der 14- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Dauer einer intensiven Einzelbetreuung beträgt derzeit 15,0 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 0,7. Seite 74

83 Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel 0 Auslandsunterbringungen 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 100,0 % Anteil weiblich 100,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,0 Altersgruppenhilfequotient 0,02 % Eckwert Leistungsbezug 0,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 15,0 Monate 0,7 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Auslandsunterbringungen 0,0 % Anteil Nicht-Deutsche 100,0 % Anteil weiblich 100,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,0 Altersgruppenhilfequotient 0,02 % Eckwert Leistungsbezug 0,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahlen 0-0,7 Seite 75

84 e) Eingliederungshilfen Sind Kinder oder Jugendliche von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen, so gibt es die Möglichkeit, Hilfen gemäß 35a zu gewähren. Die Hilfen können in drei Formen gewährt werden: ambulant, teilstationär und stationär in einer Einrichtung oder bei einer Pflegefamilie. Ambulante Hilfen nach 35a werden in der Jugendhilfeberichterstattung in der Erhebung unterteilt nach: 1 Teilleistungsstörungen, worunter vorwiegend Probleme der Dyskalkulie und Legasthenie fallen, 2 heilpädagogischer Einzeltherapie sowie 3 sonstigen Maßnahmen, die geeignet erscheinen, eine Eingliederung seelisch behinderter (oder davon bedrohter) Kinder oder Jugendlicher zu gewährleisten. Fachliche Beschreibungen: 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Betrifft: Soll: Wird angeboten von: - seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von einer solchen Behinderung Bedrohte - Eingliederungshilfe leisten - Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe Inhaltliche Schwerpunkte: - Verhinderung, Beseitigung, Ausgleich, Minderung oder Milderung einer drohenden oder manifesten seelischen Behinderung - Ermöglichung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Vermeidung einer drohenden Ausgliederung psychisch chronisch kranker junger Menschen Seite 76

85 Umfasst: - ambulante Beratung, Betreuung und Therapie - teilstationäre Maßnahmen in Tageseinrichtungen bzw. Tagesgruppen - Hilfe durch Pflegepersonen - Hilfe in Einrichtungen über Tag und Nacht oder sonstigen Wohnformen. Der Fallbestand am betrug 21 ambulante, 0 teilstationäre sowie 18 stationäre Fälle. 13 ambulante, 0 teilstationäre und 4 stationäre Fälle kamen im laufenden Jahr dazu. Beendet wurden: 3 20 ambulante Fälle, 4 0 teilstationäre Fälle und 5 10 stationäre Fälle. 6 Durch einen Zuständigkeitswechsel wurden 4 stationäre Fälle übernommen. ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Vergleichswerte Vorjahr 2011: ambulant teilstationär stationär Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Seite 77

86 Darstellung 4-7: Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Jahr 2012 Verteilung der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in ,7% 0,0% 39,3% Fälle 35a ambulant gesamt 2012 Fälle 35a teilstationär gesamt 2012 Fälle 35a s tationär gesamt 2012 Datenquelle: JuBB 2012; eigene Berechnungen Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 78

87 35a ambulant: Bei den ambulanten Eingliederungshilfen gab es in 2012 bei den Teilleistungsstörungen keine Bestandsfälle am und keine Zugänge im laufenden Berichtsjahr. Heilpädagogische Einzeltherapie wurde mit Stand mal und im laufenden Jahr 1-mal gewährt. Andere Formen ambulanter Eingliederungshilfen gab es am mal, im laufenden Jahr kamen 12 Fälle dazu. 20,6 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Alle ambulanten Eingliederungshilfen wurden von Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 1,2. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 0,21 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 35a ambulant beträgt im Jahr ,1 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit einer beendeten ambulanten Eingliederungshilfe beträgt derzeit 22,4 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 24,8. Teilleistungsstörungen Bestand am : 0 Hilfebeginn in 2012: 0 Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 0 Hilfebeginn in 2012: 1 Andere Formen Bestand am : 21 Hilfebeginn in 2012: 12 Anteil weiblich 20,6 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 1,2 Altersgruppenhilfequotient 0,21 % Eckwert Leistungsbezug 2,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 22,4 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahl 24,8 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Teilleistungsstörungen Bestand am : 3 Hilfebeginn in 2011: 0 Heilpädagogische Einzeltherapie Bestand am : 0 Hilfebeginn in 2011: 1 Seite 79

88 Andere Formen Bestand am : 24 Hilfebeginn in 2011: 10 Andere Formen Bestand am : 24 Hilfebeginn in 2011: 10 Anteil weiblich 26,3 % Anteil Nicht-Deutsche 5,3 % Eckwert Inanspruchnahme 1,3 Altersgruppenhilfequotient 0,22 % Eckwert Leistungsbezug 2,2 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 23,0 Monate Durchschnittliche Jahresfallzahl 23,2 35a teilstationär: Im Berichtsjahr wurden keine Hilfen nach 35a teilstationär gewährt. Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil weiblich 50,0 % Anteil Nicht-Deutsche 0,0 % Eckwert Inanspruchnahme 0,1 Altersgruppenhilfequotient 0,01 % Eckwert Leistungsbezug 0,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 12,0 Monate 1,2 Seite 80

89 35a stationär: Von 22 stationären Eingliederungshilfen wurden in betreutem Wohnen untergebracht. Die Unterbringung in einer Pflegefamilie erfolgte in 4 Fällen. 4 junge Menschen wurden durch Zuständigkeitswechsel übernommen. 40,9 % der Hilfeempfänger waren weiblich. 4,6 % der stationären Eingliederungshilfen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 0 bis unter 21 Jahren beträgt im Erhebungsjahr 0,8. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen Kinder und Jugendlichen von 0,13 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 35a beträgt im Jahr 1,3 je der 6- bis unter 18-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen beläuft sich auf 34,4 Monate. Es ergibt sich eine durchschnittliche Jahresfallzahl von 16,7. Bearbeitungsfälle in Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 40,9 % Anteil Nicht-Deutsche 4,6 % Eckwert Inanspruchnahme 0,8 Altersgruppenhilfequotient 0,13 % Eckwert Leistungsbezug 1,3 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 4 34,4 Monate 16,7 davon 1 in betreutem Wohnen und 4 in einer Pflegefamilie Vergleichswerte Vorjahr 2011: Bearbeitungsfälle in davon 2 in betreutem Wohnen und 4 in einer Pflegefamilie Seite 81

90 Übernahme(n) durch Zuständigkeitswechsel Anteil weiblich 51,6 % Anteil Nicht-Deutsche 19,4 % Eckwert Inanspruchnahme 1,1 Altersgruppenhilfequotient 0,18 % Eckwert Leistungsbezug 1,8 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen Durchschnittliche Jahresfallzahl 2 9,9 Monate 20,7 f) Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung ( 41) In der Jugendhilfeberichterstattung werden alle Fälle unabhängig von der Altersgruppierung nach den Hilfearten 27 II bis 35a stationär erhoben. Da das Gesetz auch vorsieht, Hilfen für junge Volljährige nach 41 zu gewähren entweder, weil eine begonnene Hilfe weiter läuft oder weil eine Hilfe erst nach dem 18. Lebensjahr notwendig geworden ist die Hilfen aber nach Maßgabe der oben genannten Hilfearten gewährt werden müssen, so zählt die Jugendhilfeberichterstattung in Bayern die Fälle bei den jeweiligen Hilfearten mit. Die Auswertung unterscheidet dann nach Altersgruppen der Hilfeempfänger. So werden die jungen Volljährigen gemäß 41 gesondert ausgewiesen. Eine dadurch entstehende Doppelzählung junger Menschen im Jahr der Volljährigkeit ist beabsichtigt, da die Weitergewährung einer Hilfe auch ein neues Verwaltungsverfahren inklusive eines neuen Bescheids in Gang setzt. Fachliche Beschreibungen: 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Betrifft: Soll: Seite 82 - junge Volljährige von 18 bis 21 Jahren, Fortsetzung der Hilfe in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr - jungen Volljährigen, die nicht altersgemäß gereift sind und die Verhaltens-, Entwicklungs- und Leistungsstörungen zeigen, Hilfen zu einer eigenverantwortlichen Lebens-

91 führung anbieten Wird angeboten von: - Jugendamt - freien Trägern - Einrichtungen Inhaltliche Schwerpunkte: - siehe 27 III, IV, 28 30, 33 36, 39, 40, damit auch Maßnahmen i.s.v. 13 Abs. 2 Umfasst: - Beratung, Unterstützung, auch Unterbringung - Vermittlung an weitere Beratungsstellen, Arbeits-, Gesundheitsamt (z. B. Aids), Suchtberatung, Alkohol- und Drogenberatung - Vermittlung von öffentlichrechtlichen Leistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Beihilfen) und von Unterhaltsansprüchen - Weiterführung der Erziehungshilfe in einer Pflegestelle, in einem Heim oder in sonstigen betreuten Wohnformen - Entlassungsvorbereitung und Nachbetreuung nach Heimerziehung, etwa zum Abschluss der Lehre, einschließlich der Beihilfen für Bekleidung, Möbel etc. - Beratung und Unterstützung auch nach Beendigung ambulanter Hilfen. Der Fallbestand am betrug 12 Fälle, 10 davon waren bei Beginn der Hilfe bereits volljährig. 8 Fälle kamen im laufenden Jahr hinzu (alle waren bei Beginn der Hilfe bereits volljährig) und 14 Fälle wurden beendet. 1 Fall wurde durch einen Zuständigkeitswechsel übernommen. Seite 83

92 Der Anteil des 41 an den gesamten Hilfen zur Erziehung (ohne Eingliederungshilfen) belief sich im Jahr 2012 auf rund 5 %. 15,0 % der Leistungen wurden von Nicht-Deutschen in Anspruch genommen. 60,0 % der Hilfeempfänger waren weiblich. Der Eckwert Inanspruchnahme bezogen auf je EW 18- bis unter 27 beträgt im Erhebungsjahr 1,5. Bezogen auf die Anzahl der entsprechenden Altersgruppe der 18- bis unter 27- Jährigen ergibt sich ein Altersgruppenhilfequotient der betroffenen jungen Menschen von 0,15 %. Der Eckwert Leistungsbezug des 41 beträgt im Jahr ,5 je der 18- bis unter 27-Jährigen. Die durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen beträgt beträgt 12,6 Monate. Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil Nicht-Deutsche 15,0 % Anteil weiblich 60,0 % Eckwert Inanspruchnahme 1,5 Altersgruppenhilfequotient 0,15 % Eckwert Leistungsbezug 1,5 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 12,6 Monate davon 10 bei Beginn der Hilfe volljährig Alle bei Beginn der Hilfe volljährig bezogen auf je EW 18 bis unter 27 Jahren Seite 84

93 Vergleichswerte Vorjahr 2011: Fallbestand am Hilfebeginn in Hilfeende in Fallbestand am Bearbeitungsfälle in Anteil Nicht-Deutsche 14,3 % Anteil weiblich 71,4 % Eckwert Inanspruchnahme 2,1 Altersgruppenhilfequotient 0,21 % Eckwert Leistungsbezug 2,1 Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen 11,0 Monate davon 13 bei Beginn der Hilfe volljährig davon 12 bei Beginn der Hilfe volljährig bezogen auf je EW 18 bis unter 27 Jahren Im Einzelnen verteilten sich die jungen Volljährigen auf folgende Hilfearten: Hilfeart Bearbeitungsfälle in II a ambulant 1 35a stationär 4 Seite 85

94 Darstellung 4-8: Verteilung der Hilfen für junge Volljährige nach Hilfearten Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 86

95 4.1.3 Tabellarische Gesamtübersicht der JuBB-Werte im Landkreis Miltenberg aktuelle Werte 2012: Absolute Fallzahl Anteil an den gesamten HzE in % Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21-Jährigen Altersgruppenhilfequotient in % der Bezugsgruppe Eckwert Leistungsbezug Durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Durchschnittliche Jahresfallzahlen ,15-0,63 % 0,6 13,0 2, ,04-0,01 % 0,1 0,0 0,1 27 II 40 1,46 9,5 % 0,18 % 1,8 17,6 23, ,44 2,9 % 0,10 % 1,0 5,0 0, ,17 20,7 % 0,53 % 5,3 18,1 54, ,42 9,3 % 0,45 % 4,5 13,1 25, ,97 12,9 % 0,52 % 5,2 19,5 36, ,62 17,1 % 0,37 % 3,7 65,7 61, ,15 14,1 % 0,96 % 9,6 23,6 35, ,04 0,2 % 0,02 % 0,2 15,0 0,7 35a ambulant 35a teilstat. 35a stationär Gesamt HZE 34 1,24 8,1 % 0,21 % 2,1 22,4 24, ,0 % 0,00 % 0,0 0,0 0,0 22 0,8 5,2 % 0,13 % 1,3 34,4 16, ,28 100,0 % 1,84 % 18,4-25, ,49* - 0,15 % 1,5 12,6 - * Inanspruchnahme (bezogen auf je EW der 18- bis unter 27-Jährigen). Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 87

96 4.1.4 Tabellarische Gesamtübersicht der Veränderungen gegenüber dem Vorjahr 2011 Zu-/Abnahme absolute Fallzahl (in % zum Vorjahr) Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis 21- Jährigen in % zum Vorjahr Eckwert Leistungsbezug in % zum Vorjahr Zu-/Abnahme durchschnittliche Laufzeit beendeter Hilfen in Monaten Zu-/Abnahme durchschnittliche Jahresfallzahlen 19-2 (-33,3 %) -28,6 % -33,3 % -0,4 0, (-91,7 %) -90,5 % -91,4 % -0,3-1,4 27 II -34 (-45,9 %) -44,3 % -43,8 % 4,2-13, (-33,3 %) -31,3 % -33,3 % -5,0-7, (-18,7 %) -16,6 % -16,1 % 2,6-16, (-4,9 %) -2,1 % -11,0 % -5,6 3, (-6,9 %) -3,9 % -3,0 % -5,3 1, (2,9 %) 6,1 % 5,5 % 7,3-0, (-13,2 %) -10,4 % -11,6 % 1,8-8, (0,0 %) 0,0 % 0,0 % 15,0 0,0 35a ambulant 35a teilstat. 35a stationär Gesamt HZE -4 (-10,5 %) -7,5 % -7,6 % -0,6 1,7-2 (-100,0 %) -100,0 % -100,0 % -12,0-1,2-9 (-29,0 %) -27,3 % -26,4 % 24,6-4,0-88 (-17,3 %) -14,9 % -14,9 % - -3, (-28,6 %) -28,4 %* -28,4 % 1,6 - * Inanspruchnahme (bezogen auf je EW der 18- bis unter 27-Jährigen). Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 88

97 Darstellung 4-9: Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je EW der 0- bis unter 21-Jährigen (in %) zum Vorjahr Veränderungen der Inanspruchnahme bezogen auf je 1000 EW der 0 bis unter 21- Jährigen in % zum Vorjahr II (Familien) a ambulant 35a teilstationär 35a stationär 41 gesamte Hilfen zur Erziehung Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 89

98 4.1.5 Veränderungen im Verlauf ( ) a) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung Darstellung 4-10: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung insgesamt Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung gesamt 550 Fälle Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen b) Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär Darstellung 4-11: Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär und stationär 100% Entwicklung der Fallzahlen Hilfen zur Erziehung ambulant, teilstationär, stationär 80% % % 20% % ambulante Fälle mit 35a teilstationäre Fälle mit 35a stationäre Fälle mit 35a Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 90

99 c) Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Darstellung 4-12: Veränderung des Verhältnisses zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung Veränderung des Verhältnisses zwischen der Vollzeitpflege und der Heimerziehung 100% 90% 80% 70% % 50% 40% 30% 20% % 0% Anteil Vollzeitpflege Anteil Heimerziehung Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen d) Veränderung der einzelnen Hilfearten Darstellung 4-13: Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich 140 Fälle Veränderung der Hilfen zur Erziehung im Vergleich 0 35a 35a 35a stationär teilstationär ambulant II Seite 91

100 Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Seite 92

101 4.1.6 Personalstand Der Mitarbeiterstand zum stellt sich wie folgt dar: Im Jugendamt In eigenen kommunalen Einrichtungen Beamtenlaufbahn bzw. vergleichbare Angestellte päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige päd. Mitarbeiter Verwaltungsmitarbeiter Sonstige mittlerer Dienst 0,00 12,38 0,00 0,00 0,00 0,00 gehobener Dienst 28,56 3,79 0,00 0,00 0,00 0,00 höherer Dienst 0,00 0,00 0,19 0,00 0,00 0,00 Insgesamt verfügt die Kommune über 44,92 Vollzeitplanstellen in der Jugendhilfe. Darstellung 4-14: Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen Verteilung der Laufbahngruppen des Personals im Jugendamt und in eigenen kommunalen Einrichtungen 0,4% (höherer Dienst) 27,6% 72,0% mittlerer Dienst gehobener Dienst höherer Dienst Datenquelle: JuBB 2012; eigene Berechnungen Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Auf junge Menschen unter 21 Jahren kommen im Landkreis Miltenberg somit 1,6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Jugendhilfe. Seite 93

102 4.2. Kostendarstellung Gesamtübersicht Ausgaben / Aufwendungen für Einzelfallhilfen Ausgaben / Aufwendungen Fördermittel 74 Gesamtausgaben / -aufwendungen Anteil am gesamten Jugendhilfe- HH in % reine Ausgaben / Aufwendungen , * , , , , , , , , ,0-22a i.v.m , , , II , , , , , , (inkl. Kostenerstattungen) , , , , a , ** , , , ,0 8 52** , , a, 59, , ,0 - Ausgaben / Aufwendungen für sonstige , Maßnahmen Gesamtausgaben / Gesamtaufwendungen , Summe der gesamten Bruttopersonalkosten (ohne staatliche Fördermittel) Bruttopersonaldurchschnittskosten Summe der Personalzuschüsse aus staatlichen Förderprogrammen Ausgaben / Aufwendungen Fortbildung eigener Mitarbeiter * Fördermittel 74 evtl. höhere Kosten der kreisfreien Städte, aufgrund Handelns im eigenen Wirkungskreis. ** Nicht Bestandteil der Gesamtausgaben und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Ausgaben schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. Seite 94

103 4.2.2 Gesamtübersicht Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Kostenbeiträge Einnahmen / Erträge Kostenerstattung Einnahmen / Erträge Einnahmen / Erträge Sonstige Gesamteinnahmen / Gesamterträge , a i.v.m II ; (inkl. Kostenerstattung) , , , , a * * a, 59, Einnahmen / Erträge für sonstige Maßnahmen Gesamteinnahmen / Erträge Die Gesamteinnahmen decken damit 19,6 % der Gesamtausgaben. * Nicht Bestandteil der Gesamteinnahmen und nicht in die Berechnung der Anteile des gesamten Jugendhilfehaushalts eingegangen, da die Einnahmen schon bei der jeweiligen Hilfeart erfasst sind. Seite 95

104 4.2.3 Differenzierte Betrachtung auf Basis der fachlichen Prioritätenliste von JuBB (ohne Kerngeschäft) Ambulante Hilfen (insbesondere Erziehungsberatung), Förderung der Erziehung in der Familie (ohne 19, 20 SGB VIII), Trennung und Scheidung Leistungen ( ) Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (Zuschüsse) ( 16) Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung (ohne gerichtlichen Anstoß) ( 17, 18) Erziehungsberatung ( 28) Sozialpädagogische Beratung / Unterstützung ( 21, Sonstiges) Hilfen zur Erfüllung der Schulpflicht (Aufgabe gem. 21 KJHG) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge , ,45 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege Leistungen ( ) Förderung von Kindern in Tagespflege ( 23) Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen ( 22a ff.) Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern ( 25) Kindergarten- und Hortaufsicht Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge , ,16 Seite 96

105 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit Leistungen ( ) Jugendarbeit ( 11) Förderung von Trägern der freien Jugendarbeit, kreisangehörigen Gemeinden und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit ( 12) Jugendsozialarbeit (Aufgabe gem. 13 SGBVIII) Kinder- und Jugendschutz ( 14, sowie kontrollierender Jugendschutz) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge , ,64 Andere Aufgaben der Jugendhilfe inkl. JGH und Adoption Leistungen ( ) Adoptionswesen ( 51) Inobhutnahme ( 42) Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren inkl. Trennungs- und Scheidungsberatung ( 50) Mitwirkung im Verfahren vor dem Jugendgericht ( 52) Beistandschaften, Vormundund Pflegschaften ( 53-58) Beurkundungen / Beglaubigungen und Negativtestate ( 58a-60) Beratung / Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten und Sorgeerklärung ( 52 a) Jugendhilfeplanung ( 80) Gesamtausgaben/ -aufwendungen Gesamteinnahmen/ -erträge , ,08 Seite 97

106 4.2.4 Hilfen zur Erziehung (ohne 28), Hilfe für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am gesamten Jugendhilfe-HH in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Die reinen Ausgaben bezogen auf die Gesamtfallzahl (Fallbestand am zuzüglich Zugänge 2012) von 420 Fällen ergeben Kosten von pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich Kosten in Höhe von 136 pro Kind / Jugendlichen / jungen Volljährigen dieser Altersgruppe. Die Einnahmen decken 21,0 % der Ausgaben ab. Ausgaben* Fördermittel 74 Gesamtausgaben Anteil am HH der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen in % Einnahmen Kostenbeiträge Einnahmen Kostenerstattung Einnahmen Sonstige Gesamteinnahmen Reine Ausgaben amb. Hilfen teilstat. Hilfen stat. Hilfen , , , * Ausgaben für Einzelfallhilfen Bezogen auf die Gesamtfallzahl ergeben sich bei den ambulanten Hilfen (212 Fälle) Kosten von pro Fall, bei den teilstationären Hilfen (54 Fälle) pro Fall und bei den stationären Hilfen (154 Fälle) pro Fall. Bezogen auf die Anzahl der Altersgruppe der 0- bis unter 21-Jährigen ergeben sich im ambulanten Bereich Kosten in Höhe von 20 pro Kind / Jugendlichen, im teilstationären Bereich von 24 pro Kind / Jugendlichen und im stationären Bereich von 92 pro Kind / Jugendlichen. Seite 98

107 Anteile am Haushalt der HzE (ohne 28), Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen Darstellung 4-15: Verteilung der reinen Ausgaben auf die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung Verteilung der reinen Ausgaben auf die stationären, teilstationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung ,0% ,6% ,4% HzE stationär HzE teilstationär HzE ambulant Daten quelle: JUBB 2012; eigene Berechnungen Quelle: JuBB 2012, eigene Berechnungen Verhältnis zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) Unter Betrachtung der reinen Ausgaben beträgt das Verhältnis zwischen Vollzeitpflege und Heimerziehung 18:82 (siehe Grafik). Darstellung 4-16: Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) Verhältnis der reinen Ausgaben zwischen Vollzeitpflege ( 33) und Heimerziehung ( 34) ,4% ,6% Vollzeitpflege ( 33) Heimerziehung ( 34) Datenquelle: JUBB 2012; eigene Seite 99

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