Anmeldung. für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr (gemäß BKrFQV). Herr.
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- Felix Winkler
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1 Bitte gut leserlich in Druckbuchstaben ausfüllen! Simone Hedrich-Schmidt IHK Lahn-Dill Geschäftsstelle Wetzlar Tel.: Fax.: 2520 Postfach 1463 Elke Walther Dillenburg Tel.: Fax.: 2530 Anmeldung für die Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr (gemäß BKrFQV). Herr. Frau Familienname* Vorname* Geburtsdatum* / Staatsangehörigkeit* / Geburtsort* / Geburtsland* / Straße* PLZ, Wohnort* Tel.-Nr. / Mobilfunknummer* / die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben und müssen immer ausgefüllt werden 1. Prüfungsart -beschleunigte Grundqualifikation- Ich beantrage die Prüfung zum Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation (schriftliche Prüfung 90 min) für den.* Güterkraftverkehr oder.* Omnibusverkehr Prüfungsgebühr 122,- Euro.* den Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang gemäß 7 BKrFQG habe ich beigefügt. Ich beantrage die Prüfung zum Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation für Quereinsteiger (schriftliche Prüfung 60 min) für den.* Güterkraftverkehr oder.* Omnibusverkehr Prüfungsgebühr 110,- Euro.* den Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang gemäß 7 BKrFQG habe ich beigefügt..* den Nachweis über die bestandene Prüfung gemäß 4 Abs. 6 PBZugV habe ich beigefügt Ich beantrage die Prüfung zum Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation für Umsteiger (schriftliche Prüfung 45 min) für den.* Güterkraftverkehr oder.* Omnibusverkehr Prüfungsgebühr 100,- Euro.* den Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang gemäß 7 BKrFQG habe ich beigefügt..* den Nachweis über die bestandene Prüfung gemäß BKrQFG habe ich beigefügt * (zutreffende Prüfungsart bitte ankreuzen; pro Antrag nur eine Prüfungsart möglich).
2 2. Prüfungstermin.* Ich bin ab sofort bereit, die Prüfung abzulegen (es wird der nächstmögliche freie Termin von der IHK vergeben und ich erhalte gemäß 4 Abs.4 der Satzung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung eine schriftliche Einladung)..* Ich möchte einen Termin für eine spätere Prüfung und bin ab bereit die Prüfung abzulegen. Die IHK vergibt den Prüfungstermin und ich erhalte gemäß 4 Abs.4 der Satzung rechtzeitig vor Beginn der Prüfung eine schriftliche Einladung)..* Ich möchte keinen festen Termin. Ich melde mich telefonisch unter und vereinbare einen Prüfungstermin sobald ich für die Prüfung bereit bin. * (zutreffendes, bitte ankreuzen). 3. Prüfungsumfang und Zulassung zur Prüfung Die Prüfung wird beim Erwerb der Grundqualifikation in einem schriftlichen und einem mündlichen Verfahren und beim Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nur in einem schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Bestehensgrenze beträgt pro Prüfungsteil (schriftliche und praktische Prüfung) jeweils 50 % richtig beantworteter Fragen und Fahrübungen. Sofern ein Prüfungsteil nicht bestanden wurde kann die Prüfung wiederholt werden. Hierzu sind eine erneute Anmeldung und die Zahlung der Prüfungsgebühr notwendig. Die Prüfung kann mehrfach wiederholt werden. Für die Zulassung zu den einzelnen Prüfungsarten bestehen unterschiedliche Voraussetzung und die Verpflichtung bereits zur Anmeldung bestimmte Dokumente gemäß 4 Abs.3 der Satzung vorzulegen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage zur Anmeldung. Ohne die Vorlage der entsprechenden Nachweise ist die Abnahme der Prüfung durch die IHK Lahn-Dill nicht möglich. 4. datenschutzrechtlicher Hinweis: Die Erhebung und Speicherung der umseitig erfassten Daten ist erforderlich, um das Verfahren zum Erwerb der Grundqualifikation gemäß BKrFQV mittels Prüfung durchführen zu können. Die Angaben der Daten sind freiwillig. Sofern die Angaben nicht zur Verfügung gestellt werden, kann das Prüfungsverfahren nicht durchgeführt und der Bescheid zur Feststellung der Grundqualifikation nicht ausgestellt werden. Die Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. organisatorischer Hinweis: Mir ist bekannt, dass die Prüfung gebührenpflichtig ist. Mit der Einladung erfolgt die Rechnungsstellung. Die Prüfung findet in der Geschäftsstelle Wetzlar, Friedenstr. 2, Wetzlar statt. Bei Absagen, die weniger als 14 Tage vor dem Prüfungstermin erfolgen, werden 50% der Prüfungsgebühr fällig. Die vorstehend aufgeführten datenschutzrechtlichen und organisatorischen Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift..* Die Prüfungsgebühr habe ich überwiesen..* Gebühr in bar an der Kasse eingezahlt. (Kopie des Beleges anbei)..* Rechnungsadresse: Ort, Datum Unterschrift
3 Zulassung zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation (1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation nur zugelassen, wenn er/sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung vorlegt. (2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger nur zugelassen, wenn er/sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die entsprechenden Unterrichtsteile und den entsprechenden Nachweis oder vorlegt. 1. für den Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr gemäß 4 Abs. 6 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr 2. für den Güterkraftverkehr gemäß 4 Abs. 6 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger nur zugelassen, wenn er/sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die entsprechenden Unterrichtsteile und die entsprechende Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz vorlegt.
4 Erläuterungen: Die Prüfung Grundqualifikation und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das Führen von LKW oder Omnibussen ab folgendem Lebensalter: Fahrerlaubnisklasse Güterkraftverkehr/ Personenverkehr Mindestalter bei Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis) Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation C/CE 18 Jahre 21 Jahre C1/C1E 18 Jahre 18 Jahre D/DE 21 Jahre 21 Jahre (Linienverkehr bis 50 km) D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) 21 Jahre 21 Jahre 23 Jahre Grundqualifikation: Die uneingeschränkte Prüfung Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr. Quereinsteiger: Die Prüfung Grundqualifikation Quereinsteiger bzw. beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr, berechtigt nur zur Quereinsteigerprüfung für den Personenverkehr und die Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nur zur Quereinsteigerprüfung für den Güterkraftverkehr. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden. Umsteiger: Die Prüfung Grundqualifikation Umsteiger bzw. beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger können die Fahrer ablegen, die bereits eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Güterkraft- oder Personenverkehr besitzen. Umfang der Prüfung: Prüfungsteile Regelprüfung Grundqualifikation Beschleunigte Grundqualifikation theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. Insgesamt 210 Minuten Quereinsteiger theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 120 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Min. - Insgesamt 210 Minuten Umsteiger theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten praktische Prüfung Fahrprüfung 60 Min. praktische Prüfung 30 Min. Bewältigung kritischer Situationen max. 30 Min. - - Insgesamt 120 Minuten
5 Informationspflichten der IHK Lahn-Dill gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO (Anmeldung durch Dritte) gegenüber Teilnehmern an der Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer/-innen im Güterkraft- und Personenverkehr (gemäß BKrFQV) 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Qualifikation als Berufskraftfahrer zu prüfen (Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation der Fahrer/-innen im Güterkraft- und Personenverkehr). 2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen IHK Lahn-Dill Am Nebelsberg Dillenburg Tel.: Fax.: info@lahndill.ihk.de 3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Friedenstraße Wetzlar Tel.: Fax.: datenschutz@lahndill.ihk.de 4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden erhoben, um die Prüfungen zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr durchzuführen (Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation der Fahrer/-innen im Güterkraft- und Personenverkehr). Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet: - Art 6 Abs. 1 S.1 lit e) DSGVO - 3 Abs. 2, Nr. 1-3 BKrFQV, in Verbindung mit der BkF-Satzung - Prüfungsordnung der IHK. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Sachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet. 5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden weitergeben an: - die Buchhaltung der IHK Lahn-Dill zur Zahlungsabwicklung - mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK - an die Prüfungsaufsicht zur Abnahme der Prüfung - DIHK Bildungsgesellschaft - Dienstleister die zur Durchführung der Prüfung hinzugezogen werden 6. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. 7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 1 Jahr im Original, die Niederschrift 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
6 8. Betroffenenrechte Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Lahn-Dill, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Gustav-Stresemann-Ring Wiesbaden Telefon: Telefax: poststelle@datenschutz.hessen.de 9. Quelle der Daten Hat Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Fahrschule Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten. 10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus 8 Abs. 2 BKrFQG in Verbindung mit der Prüfungsordnung. Die IHK Lahn-Dill benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zu bearbeiten, Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Mit der Unterschrift werden die oben angeführten Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt. Die Informationspflichten bei der Erhebung von Daten gem. Art. 13 und Art. 14 DSGVO habe ich zur Kenntnis genommen. (Ort, Datum) (Unterschrift des Teilnehmers)
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