Vorflut für das Baugebiet "Krummatt" in Neuried-Schutterzell

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1 Freitag, 10. Februar 2006 Nummer 6 Herausgeber: Bürgermeisteramt Neuried Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeister Gerhard Borchert o. V. i. A. info@neuried.net Gesamtherstellung: Reiff Verlag Marlener Straße Offenburg Telefon / anb.anzeigen@reiff.de Vorflut für das Baugebiet "Krummatt" in Neuried-Schutterzell Für das Baugebiet Krummatt in Neuried-Schutterzell musste im Bereich des vorhandenen Fröschlachgrabens ein Retentionsbecken mit einem Fassungsvolumen von 400 m 3 hergestellt werden. Aufgrund der Höhenverhältnisse war es erforderlich den Graben auch tiefer zu legen. Er wurde in diesem Zuge naturnah profiliert u. mit 9 Bäumen und ca. 230 Sträuchern bepflanzt. Die Bauabnahme erfolgte am

2 Amtsblatt der Gemeinde Neuried 2 Freitag,den 10. Februar 2006 Notrufe Apothekendienst Urlaub Gemeinde 970 Polizei-Notruf 110 Feuerwehr-Notruf 112 Polizeiposten / Neurieder-Notfallrettungsdienst Störungsnummer Abwasserverband Neuried- Schutterwald 01 71/ Abwasserverband Ried f. OT Schutterzell 0160/ Telefon-Seelsorge /11101 Weißer Ring / Störfälle Gas / Notdienst Wasserversorgung / Tierhilfs- und Rettungsorganisation / Störungs-Nummer des E-Werks 07821/280-0 Tierarzt 11./12. Februar 2006 Tel. 0781/ Sozialstation Ried Diakonie Telefon 07824/ Rufbereitschaft 0170/ Häusliche Krankenpflege Wir vermitteln auch: - Dorfhelferinnen - Essen auf Rädern - Nachbarschaftshilfe - Hausnotruf Tagespflege im Ried 07824/ Einsatzleitung der Dorfhelferinnen Tel / Die jeweils aufgeführte Apotheke übernimmt den Notdienst außerhalb der geschäftlichen Öffnungszeiten. Beginn und Ende jeweils 8 Uhr. 10. Februar 2006 Hildegardis-Apotheke, Kastanienallee 1-5, Offenburg, Tel:0781/ und Staufenberg- Apotheke, Kirchplatz 2, Durbach, Tel:0781/ Februar 2006 Hirsch- Apotheke, Fischmarkt 3, Offenburg, Tel:0781/ Februar 2006 Laurentius- Apotheke, Bachstr. 1,77652 Offenburg-Bohlsbach, Tel:0781/ und Iris-Apotheke, Narzissenweg 1, Kehl, Tel / Februar 2006 Linden- Apotheke, Lindenplatz 6, Offenburg, Tel:0781/ und Schwanau-Apotheke, Rathausstr. 9, Schwanau-Ottenheim, Tel:07824/ Februar 2006 Löwen- Apotheke, Wilhelmstr. 9, Offenburg, Tel:0781/ und Löwen- Apotheke, Hauptstr. 25, Hohberg-Niederschopfheim, Tel:07808/ Februar 2006 Marien- Apotheke, Hauptstr. 73, Schutterwald, Tel:0781/ Februar 2006 Stadt- Apotheke, Hauptstr. 43, Offenburg, Tel:0800/ und Walburgis-Apotheke, Am Kirchberg 2, Offenburg-Zunsweier, Tel. 0781/53456 Ansonsten weisen wir auf die diensthabenden Apotheken im Raum Lahr, Kehl und Offenburg hin. Diese werden in der Tagespresse und an den Diensttafeln der Apotheken bekannt gegeben. Praxis Dr. Arleth geschlossen Vom 22. Februar bis einschließlich 1. März 2006 ist meine Praxis geschlossen. Es vertreten alle in Friesenheim anwesenden Ärzte. Volker Arleth Ärzte Den ärztlichen Notfalldienst von Freitag, Uhr bis Montag, 7.00 Uhr für die Orte Neuried-Altenheim, Dundenheim, Müllen, Kehl-Goldscheuer, Kittersburg, Hohnhurst und Marlen erreichen Sie unter der Rufnummer 0171/ An Feiertagen beginnt der Notfalldienst am Vorabend, Uhr und dauert bis zum Nachtag 7.00 Uhr. Diese Rufnummer gilt nur für Wochenend- und Feiertagdienste. Der ärztliche Notdienst an Wochenenden (Freitag Uhr bis Montag 7.00 Uhr) und an Feiertagen für die Ortsteile Ichenheim, Schutterzell, Meißenheim Kürzell und Schwanau wird über die DRK- Leitstelle vermittelt. Die Vermittlung des augenärztlichen und zahnärztlichen Notfalldienstes an Wochenenden und Feiertagen erfolgt über das Deutsche Rote Kreuz Häusliche Krankenpflege- und Sozialdienst/Tagespflege Taxi Nowak Telefon / Krankentransporte Häuslicher Krankenpflege- und Sozialdienst/Tagespflege Bernd Bitsch, Ölerweg 6, Schwanau-Allmannsweier, Telefon /3380 Karin von Benckendorff Häusliche Pflege, Lindengasse 4, Neuried-Altenheim,Tel / Büroöffnungszeiten: Werktags, , Di., Uhr und nach Vereinbarung. Ambulante Kranken- und Altenpflege, Intensivpflege Karin Peppmüller Eibenweg 8, Neuried (Altenheim) 24 Std, Tel /81030

3 Freitag,den 10. Februar 2006 Entzheimer Theater am Samstag, den 11. März 2006 in der Langenrothalle in Ichenheim Die Entzhemer Seeknäckes führen am 11. März 2006 um Uhr in der Langenrothalle in Ichenheim -genau ein Jahr nach den Deutsch-Französischen Theatertagen -die Komödie Ufem Land gebt s allerhand auf. Entzheim ist ein elsässisches Dorf inder Nähe von Straßburg. Es gibt dort wie in vielen elsässischen Dörfern schöne Fachwerkhäuser, gute Restaurants, ein Bürgermeisteramt und sogar einen Flugplatz....und es gibt die Entzhemer Seeknäckes!! Sie wurden in Entzheim vor 25 Jahren gegründet. Seit 1993 führen sie jedes Jahr mit steigendem Erfolg ein Lustspiel in elsässischem Dialekt auf. Das Ensemble besteht aus 30 Theaterfreunden, die sich gut verstehen, sich gerne amüsieren und vor allem die Zuschauer zum Lachen bringen. Zum Theaterabend ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Vor und nach der Aufführung und in der Pause ist für das leibliche Wohl gesorgt. Der Eintritt ist frei! Gemeinde Neuried Gemeinde: Neuried Landkreis: Ortenaukreis Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund der 2, 26 Abs.1 S.3, 34, 38 Abs.1 S.2 i.v.m. 31 Abs.2 und 38 Abs.4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Neuried am folgende Satzung beschlossen: I. Erschließungsbeitrag für Anbaustraßen und Wohnwege 1 Erhebung des Erschließungsbeitrags Die Gemeinde Neuried erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes sowie nach Maßgabe dieser Satzung für öffentliche 1. zum Anbau bestimmte Straßen und Plätze (Anbaustraßen), 2. zum Anbau bestimmte, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Wege (Wohnwege). 2 Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig sind die Erschließungskosten 1. für Anbaustraßen bis zu / in einer Breite von 1.1 Kleingartengebieten und Wochenendhausgebieten 6 m; 1.2 Kleinsiedlungsgebieten und Ferienhausgebieten 10 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m; 3 Amtsblatt der Gemeinde Neuried 1.3 Dorfgebieten, reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten und Mischgebieten 14 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m; 1.4 Kerngebieten, Gewerbegebieten und anderen als den in Nr. 1.1 und 1.2 genannten Sondergebieten 18 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m; 1.5 Industriegebieten 20 m, bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5 m; 2. für Wohnwege bis zu einer Breite von 5 m. (2) Werden im Bauprogramm für Anbaustraßen besondere flächenmäßige Teileinrichtungen als Parkflächen (z.b. Parkstreifen, Parkbuchten) bzw. für Anbaustraßen oder für Wohnwege besondere flächenmäßige Teileinrichtungen für Grünpflanzungen vorgesehen,so vergrößern sich die in Abs. 1 angegebenen Maße je Teileinrichtung um 6 m. (3) Endet eine Anbaustraße mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 und 2 angegebenen Maße für den Bereich einer Wendeanlage auf das Anderthalbfache, mindestens aber um 8 m; dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Erschließt eine Anbaustraße Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. Die Art des Baugebiets ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. (4) Die beitragsfähigen Erschließungskosten umfassen die anderweitig nicht gedeckten Kosten für 1. den Erwerb von Flächen für die Erschließungsanlagen, die Ablösung von Rechten an solchen Flächen sowie für die Freilegung der Flächen, 2. die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung und des Anschlusses der Straßen, Wege und Plätze an bestehende öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, 3. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen, 4. die durch die Erschließungsmaßnahme veranlassten Fremdfinanzierungskosten, 5. Ausgleichsmaßnahmen, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Erschließungsanlagen verursacht werden, 6. den Wert der aus dem Vermögen der Gemeinde bereitgestellten Sachen und Rechte; maßgebend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung; 7. die vom Personal der Gemeinde erbrachten Werk- und Dienstleistungen. Die Erschließungskosten umfassen auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße; bei der Fahrbahn sind die Erschließungskosten auf die Teile beschränkt, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen. 3 Ermittlung der beitragsfähigen Erschließungskosten (1) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Die beitragsfähigen Erschließungskosten werden für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 die beitragsfähigen Erschließungskosten für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermitteln oder diese Kosten für mehrere erstmals herzustellende Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die für die städtebaulich zweckmäßige Erschließung der Grundstücke eine Abrechnungseinheit bilden, insgesamt ermitteln.

4 Amtsblatt der Gemeinde Neuried 4 Merkmale der endgültigen Herstellung der Anbaustraßen und der Wohnwege (1) Anbaustraßen sind endgültig hergestellt, wenn sie neben den im Bauprogramm vorgesehenen flächenmäßigen Teileinrichtungen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Grünpflanzungen, Parkflächen usw.) über betriebsfertige Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Teileinrichtungen sind endgültig hergestellt, wenn 1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Decke aus Asphalt, Beton, Pflaster oder Platten aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; 2. Parkflächen eine Decke entsprechend Nr. 1 aufweisen; diese kann auch aus einer wasserdurchlässigen Deckschicht (z.b. Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) bestehen; 3. Grünpflanzungen gärtnerisch gestaltet sind; 4. Mischflächen, die in ihrer gesamten Ausdehnung sowohl für den Fahr- als auch für den Fußgängerverkehr bestimmt sind, in den befestigten Teilen entsprechend Nr. 2 hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Nr. 3 gestaltet sind. (2) Wohnwege sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend Abs. 1 ausgebaut sind. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen. 5 Anteil der Gemeinde an den beitragsfähigen Erschließungskosten Die Gemeinde trägt 5 v. H. (fünf Prozent) der beitragsfähigen Erschließungskosten. 6 Erschlossene Grundstücke, Abrechnungsgebiet, Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten (1) Durch eine Anbaustraße oder durch einen Wohnweg werden Grundstücke erschlossen, denen diese Anlage die wegemäßige Erschließung vermittelt, die das Bauplanungsrecht als gesicherte Erschließung für ihre bestimmungsgemäße Nutzung verlangt. Hinterliegergrundstücke, die mit mehreren Anbaustraßen über einen befahrbaren oder unbefahrbaren Privatweg oder über einen Wohnweg verbunden sind, gelten als durch die nächstgelegene Anbaustraße erschlossen. (2) Als Grundstücksfläche, die der Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten zugrunde gelegt wird, gilt 1. im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist, 2. soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, a. bei Grundstücken, die vollständig innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, die tatsächliche Grundstücksfläche, b. bei allen übrigen Grundstücken die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m von der Erschließungsanlage oder von der der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des Grundstücks. Reicht die bauliche, gewerbliche oder eine der baulichen oder gewerblichen gleichartige (erschließungsbeitragsrechtlich relevante) Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Soweit sich im Einzelfall das Erschlossensein durch eine 4 Freitag,den 10. Februar 2006 Anbaustraße oder einen Wohnweg aufgrund von Festsetzungen des Bebauungsplans oder anderer Vorschriften auf eine Teilfläche des Grundstücks beschränkt,wird nur diese Teilfläche als Grundstücksfläche bei der Verteilung der Erschließungskosten zugrunde gelegt. (3) Die durch eine Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Werden die Erschließungskosten für den Abschnitt einer Anbaustraße oder eines Wohnwegs oder zusammengefasst für mehrere Anbaustraßen und/oder Wohnwege, die eine Abrechnungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so gelten der Abschnitt bzw. die Abrechnungseinheit als Erschließungsanlage i.s. des Satzes 1. (4) Die nach Abzug des Anteils der Gemeinde ( 5) anderweitig nicht gedeckten Erschließungskosten (umlagefähige Erschließungskosten) werden auf die Grundstücke des Abrechnungsgebiets in dem Verhältnis verteilt, in dem die Nutzungsflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. (5) Für die Verteilung der umlagefähigen Erschließungskosten sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld maßgebend (Verteilungszeitpunkt). 7 Nutzungsflächen und Nutzungsfaktoren (1) Die Nutzungsfläche eines Grundstücks ergibt sich durch Vervielfachung seiner Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden. (2) Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß ( 8 bis 12) und Art ( 13) berükksichtigt. Für Grundstücke, die durch weitere gleichartige Erschließungsanlagen erschlossen werden,gilt darüber hinaus die Regelung des 14. (3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung 1. in den Fällen des 11 Abs. 2 0,5 2. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 3. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25 4. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 5. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit 1,75 6. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubarkeit 2,0 8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.s. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung. (2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1 die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. 9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet.

5 Freitag,den 10. Februar 2006 (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiet (WS), reines Wohngebiet (WR), allgemeines Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI), Ferienhausgebiet, Wochenendhausgebiet, besonderes Wohngebiet (WB) und diesen ähnliches Sondergebiet (SO) festgesetzten Gebiete und 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Kerngebiet (MK), Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) und sonstige Sondergebiet (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Geschosszahl das festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch 1. 2,8 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiet (WS), reines Wohngebiet (WR), allgemeines Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI), Ferienhausgebiet, Wochenendhausgebiet, besonderes Wohngebiet (WB) und diesen ähnliches Sondergebiet (SO) festgesetzten Gebiete und 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Kerngebiet (MK), Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI) und sonstiges Sondergebiet (SO) festgesetzten Gebiete; das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. (4) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 3 in eine Geschosszahl umzurechnen. 11 Sonderregelungen für Grundstücke in beplanten Gebieten (1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können,gelten als eingeschossig bebaubar. Ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplans mehr als ein Garagengeschoss zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so ist die jeweils höhere Geschosszahl anzusetzen. Als Geschosse gelten neben Vollgeschossen i.s. der LBO [in der im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan geltenden Fassung] auch Untergeschosse in Garagen- und Parkierungsbauwerken. Die 8 bis 10 finden keine Anwendung. (2) Auf Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.b. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,5 angewandt. Die 8 bis 10 finden keine Anwendung. (3) Beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den 5 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Bestimmungen der 8 bis 10 und 11 Abs. 1 und 2 nicht erfasst sind, gelten als eingeschossig bebaubar,wenn auf ihnen keine Gebäude oder nur Anlagen zur Ver- und Entsorgung der Baugebiete errichtet werden dürfen. 12 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i.s. der 8 bis 11 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den 8 bis 11 entsprechende Festsetzungen enthält, ist 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tatsächlich vorhandenen, 2. bei unbebauten,aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse maßgebend. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.s. der LBO in der im Verteilungszeitpunkt ( 6 Abs. 5) geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedlicher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. 8 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i.s. der LBO sowie in Fällen, in denen eine Geschosszahl nach den Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar ist, ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entsprechend 8 Abs. 2. (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des 11 für die Grundstücke entsprechende Anwendung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke entsprechend 11 Abs. 2 tatsächlich baulich genutzt sind. 13 Artzuschlag (1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzungsart in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet sowie einem Sondergebiet mit den Nutzungsarten Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe liegen, sind die in 7 Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um 0,25 zu erhöhen, wenn in einem Abrechnungsgebiet ( 6 Abs. 3) außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. (2) Ein Artzuschlag entfällt für die unter 11 Abs. 2 und 12 Abs. 3 Nr. 2 fallenden Grundstücke. 14 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Für Grundstücke, die jeweils durch mehrere voll in der Baulast der Gemeinde stehende Anbaustraßen erschlossen werden (z.b. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Anbaustraßen), wird die nach den 6 bis 13 ermittelte Nutzungsfläche des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Anbaustraßen zur Hälfte, durch drei Anbaustraßen zu einem Drittel, durch vier und mehr Anbaustraßen mit dem entsprechend ermittelten Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen,die kleiner als 0,5 sind, werden auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet. (2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 werden auch Erschließungsanlagen berücksichtigt, die in einem vollzugsreifen Bebauungsplan ausgewiesen sind oder mit deren Herstellung begonnen worden und durch eine sonstige Entscheidung der Gemeinde die endgültige Herstellung innerhalb eines angemessenen Zeitraums [von 6 Jahren] zu erwarten ist.

6 Amtsblatt der Gemeinde Neuried (3) Sind die in Abs. 1 genannten Grundstücke bereits durch eine oder mehrere a. beitragsfreie historische Straße(n), b. beitragsfreie vorhandene Straße(n) oder c. Anliegerstraße(n),für die das Grundstück bereits zum vollen Erschließungsbeitrag herangezogen wurde, erschlossen, wird die nach den 6 bis 13 ermittelte Nutzungsfläche des Grundstücks bei der Erschließung durch eine zweite Anbaustraße zu einem viertel eine dritte Anbaustraße zu einem achtel eine vierte Anbaustraße zu einem sechzehntel Bruchteil zugrunde gelegt. Das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet; Nachkommastellen werden ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, werden auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet. (4) Absatz 1 gilt entsprechend für Grundstücke, die durch weitere Wohnwege erschlossen werden. 6 Freitag,den 10. Februar Fälligkeit des Erschließungsbeitrags und der Vorauszahlungen Der Erschließungsbeitrag und die Vorauszahlungen sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids zu entrichten. 19 Ablösung des Erschließungsbeitrags (1) Die Gemeinde kann, solange die Beitragsschuld noch nicht entstanden ist, mit dem Beitragsschuldner die Ablösung des Erschließungsbeitrags für eine Erschließungsanlage, einen bestimmten Abschnitt oder die zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Erschließungsanlagen vereinbaren. (2) Der Ablösungsbetrag bestimmt sich nach der Höhe der voraussichtlich entstehenden Beitragsschuld; die Ermittlung erfolgt nach den Bestimmungen dieser Satzung. (3) Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 15 Vorauszahlungen (1) Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die ein Erschließungsbeitrag noch nicht entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags erheben, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren zu erwarten ist. (2) Vorauszahlungen sind mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen, auch wenn der Vorauszahlende nicht Schuldner des endgültigen Beitrags ist. Übersteigt die Vorauszahlung die endgültige Beitragsschuld, steht der Anspruch auf Rückgewähr des übersteigenden Betrags dem Beitragsschuldner zu. 16 Entstehung der Beitragsschuld (1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Anbaustraße bzw. der Wohnweg sämtliche zu ihrer erstmaligen endgültigen Herstellung nach dem Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen aufweist und diese den Merkmalen der endgültigen Herstellung ( 4) entsprechen, ihre Herstellung die Anforderungen des 125 des Baugesetzbuchs erfüllt und die Anlage öffentlich genutzt werden kann. (2) Die Gemeinde gibt den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage und des Entstehens der Beitragsschuld bekannt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder eine Abrechnungseinheit ( 3 Abs. 2 S. 2). (4) Die Vorauszahlungsschuld ( 15) entsteht mit der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheids. 17 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig. (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig. II. Schlussvorschriften 20 Andere Erschließungsanlagen Die Gemeinde Neuried erhebt für öffentliche 1. Straßen, die nicht zum Anbau, sondern dazu bestimmt sind, Anbaustraßen mit dem übrigen Straßennetz in der Gemeinde zu verbinden (Sammelstraßen), 2. Wege, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbar und nicht zum Anbau, sondern als Verbindungs-, Abkürzungs- oder ähnliche Wege bestimmt sind (Sammelwege), 3. Parkflächen und Grünanlagen,soweit sie nicht nach dem Bauprogramm flächenmäßige Teileinrichtungen der in 1 genannten Verkehrsanlagen sind (selbständige Parkflächen und Grünanlagen), 4. Kinderspielplätze, 5. Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen Geräuschimmissionen (Lärmschutzanlagen) keine Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. 21 Übergangsregelungen (1) Die Erschließungsbeitragssatzung vom mit Änderung vom findet Anwendung, wenn für Grundstücke vor dem 1. Oktober 2005 ein Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch (BauGB) entstanden ist und der Erschließungsbeitrag noch erhoben werden kann. (2) Sind vor dem 1. Oktober 2005 Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag entrichtet worden, die die endgültige Beitragsschuld übersteigen, steht auch nach dem 30. September 2005 der Anspruch auf Rückgewähr dem Vorausleistenden zu, soweit dieser keine anderweitige Verfügung getroffen hat. (3) Hat ein Grundstückseigentümer nach 133 Abs. 3 S. 5 BauGB den Erschließungsbeitrag für eine Erschließungsanlage i.s. des 127 Abs. 2 BauGB abgelöst, so gilt die beitragsbefreiende Wirkung der Ablösung weiterhin. 22 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Neuried, den Gerhard Borchert, Bürgermeister Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird

7 Freitag,den 10. Februar 2006 nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Öffentliche Ortschaftsratssitzung in Schutterzell Am kommenden Mittwoch, 15. Februar 2006, um Uhr findet im Rathaus von Schutterzell eine öffentliche Ortschaftsratssitzung statt. Tagesordnung: 1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den letzten nichtöffentlichen Sitzungen vom 19. Oktober 2005 und 7. Dezember Freigabe von weiteren Bauplätzen im Baugebiet»Krummat- Erweiterung«für auswärtige Interessenten 3. Aufstauung der Unditz kurz vor der Brücke am Ende der Marödelstraße 4. Wahlhelfer für die Landtagswahlen am 26. März Verschiedenes Anschließend findet eine Frageviertelstunde statt. Bürgermeisteramt Neuried Gemeindekasse Neuried -Zahlungsaufforderung Die Gemeindekasse Neuried weist darauf hin, dass am 15. Februar 2006 die 1. Rate der Grund- und der Gewerbesteuer zur Zahlung fällig wird. 7 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Zwangsversteigerung Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Neuried- Ichenheim Nr. 910 a) Flst.-Nr. 327, Gebäude- und Freifläche, Rheinstr. 60 mit 8,37 ar b) Flst.-Nr. 6610, Waldfläche, Gemeindewald, Fürthwald mit 18,31 ar soll am Dienstag, 4. April 2006, 9.30 Uhr, Amtsgericht Offenburg, Hindenburgstr. 5, Offenburg, Kellergeschoss, Saal im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Am 11. August 2004 wurde der Versteigerungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Der Verkehrswert ist gemäß 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf , Euro für den unter a) und 1.800, Euro für den unter b) genannten Grundbesitz. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht (ohne Gewähr): Bei dem unter a) genannten Grundbesitz handelt es sich um ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus, einem Einfamilienhaus und einer Garage. Beim Mehrfamilienhaus ist das Baujahr überwiegend 1993; es ist zweigeschossig, nicht unterkellert und hat ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss, im Erdgeschoss befindet sich eine Tanzschule, im Ober- und Dachgeschoss insgesamt vier Wohnungen. Beim Einfamilienhaus liegt das Baujahr zwischen 1800 und 1820; 1990 wurde es maßgeblich modernisiert, es ist eingeschossig, nicht unterkellert und hat auch ein zu Wohnzwecken ausgebautes Dachgeschoss. Bei der Garage ist das Baujahr 1996; sie ist in Holzbauweise errichtet und hat ein Flachdach. Bei dem unter b) genannten Grundbesitz handelt es sich um Wald. Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungerlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10 % des Bargebots zu leisten. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Stürzel, Rechtspfleger Ausgefertigt: Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Röttele, Justizangestellte Kreisversammlung Der BLHV-Kreisverband Lahr lädt ein Wann: Donnerstag, 16. Februar 2006, um Uh Wo: Gasthaus»Linde«Kürzell Thema: Erfahrungen aus Cross-Compliance-Kontrollen 2005 Neuerungen 2006 Referenten: Herr Henning Pohle, Herr Martin Mannßhardt Landratsamt Ortenaukeis, Amt für Landwirtschaft Wir hoffen auf ein zahlreiches Erscheinen. Interessengemeinschaft der örtlichen Vereine Ichenheim Fastnachtsumzug! Gruppen, die am Fastnachtsumzug am Sonntag, dem 26. Februar 2006 teilnehmen wollen, können sich noch bis spätestens heute, Freitag, , Uhr,im Rathaus des Ortsteils Ichenheim, Zimmer 2 oder 3, anmelden. Spätere Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden! BLHV Achern Sprechtag am Montag, den von Uhr im Landwirtschaftsamt in Offenburg, um telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07841/ wird gebeten. Öffnungszeiten der Erdaushubdeponie Altenheim Freitag von Uhr und Uhr Samstag, den 11. Februar 2006 von Uhr Folgendes kann auf der Erdaushubdeponie abgegeben werden: Grünabfälle Wurzelstöcke Altholz Kühlgeräte Metallschrott Elektronikschrott Elektronikgeräteschrott Bei Fragen können sie sich an die Tel. 0781/ wenden.

8 Amtsblatt der Gemeinde Neuried 8 Freitag,den 10. Februar 2006 "Volkshochschule Offenburg Außenstelle Neuried Wir haben noch Plätze frei: Beckenbodengymnastik Margrit Schmider Die Beckenbodengymnastik besteht aus einem umfangreichen Übungsprogramm, das hauptsächlich Wahrnehmungs-, Kräftigungs-, Haltungs- u. Atemübungen berücksichtigt. Ein stabiler Beckenboden ist ein solides Fundament für Wirbelsäule und Haltung. Mo , Uhr,8 Termine,32, Euro (Kosten werden von vielen Krankenkassen bezuschusst) Lindenfeldhalle Nebenraum Nord Orientierungskurs Computer 2xpro Woche, Ronald Kurus Für TeilnehmerInnen ohne Vorkenntnisse. Die/Do , 4 Termine, HuRSch. Ichenheim, Uhr, 87, Euro + Lehrbuch n. Bed. 12,50 Euro Bauch-Beine-Po Ilona Jägle-Stocker Flottes Gymnastikprogramm mit fetziger Musik und Step- Aerobic-Anteilen. Studio Symphonie Ichenheim Do , Uhr,8 Termine, 42, Euro Kinder und Teenager lernen kochen Barbara Cyr Sa, , Uhr, 3 Termine, HuRSchule Ichenheim, 35, Euro + Kostenbeitrag an Lebensmitteln Alterszucker auf dem Vormarsch Barbara Meffle Sie erfahren vieles über Diagnostik, naturheilkundliche vorbeugende bzw. begleitende Maßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten bei Diabetes. Anmeldungen wie bisher,mit anhängender Karte an Ihre VHS- Außenstelle Neuried,Hebelstr. 20,sowie an die VHS Offenburg. INFO VHS-Außenstelle Neuried, Tel oder VHS Offenburg, Tel ; MaDoerflinger@web.de oder anmeldung@vhs-offenburg.de Große Fasent-Party im JuZe am 24. Februar!! Wie jedes Jahr geht auch dieses Mal die Fasend nicht spurlos am Jugendzentrum vorbei: Mit einer großen Party am Freitag, 24. Februar,von Uhr mit DJ "Nico On The Rocks" hinterm DJ-Pult werden wir diesen Anlass gebührend feiern. Eintritt: 1,- Euro Verkleidung ist Pflicht!! Einlass nur mit JuZe-VIP-Card und für Gäste!! (Die JuZe-VIP-Card ist im Jugendzentrum für alle Neurieder Jugendlichen erhältlich!!) Einladung FDP Kreisverband Der FDP Kreisverband lädt am Donnerstag 16. Februar Uhr in Frenk`s Bauernschänke in Nonnenweier zur Versammlung mit dem Landtagsabgeordneten Richard Drautz ein. Er ist Weinbaumeister und betreibt ein Weingut bei Heilbronn. Richard Drautz, der dem Landtag Baden- Württemberg seit 1992 angehört ist Sprecher der FDP Fraktion für den ländlichen Raum und Mittelstand und wird bei dieser Veranstaltung zu der herzlich eingeladen ist, unter anderem über diese Themen sprechen. Am : Frau Maria Wiemers, Nelkenweg 17, zum 87. Geburtstag Herrn Friedrich Schäfer, Meißenheimer Str. 1, zum 73. Geburtstag Frau Hildegard Fischer, Kirchstr. 39, zum 73. Geburtstag Am : Herrn Josef Backes, Am Hirtengarten 9, zum 78. Geburtstag Herrn Horst Strosack, Gaiswinkelgasse 1, zum 70. Geburtstag Am : Frau Liselotte Heidemann, Kirchstr. 36, zum 75. Geburtstag Am : Herrn Willy Hürster, Rheinstr. 53, zum 93. Geburtstag

9 Freitag,den 10. Februar 2006 Frau Walli Haseloff, Lahrer Str. 10, zum 83. Geburtstag Herrn Heinrich Eichner, Am Sportplatz 5, zum 80. Geburtstag Herrn Ismail Sari, Großriedgasse 9, zum 72. Geburtstag Frau Ursula Henninger, Am Hirtengarten 3, zum 71. Geburtstag Am : Frau Katharina Belsch, Ellenriederstr. 5, zum 75. Geburtstag Frau Maria Busam, Auf der Alm 15, zum 74. Geburtstag Herrn Willi Jäger, Schopfheimer Str. 7, zum 70. Geburtstag Am : Frau Johanna Frohnert, Hauptstr. 41, zum 92. Geburtstag Frau Marie Dihlmann, Neugasse 19, zum 77. Geburtstag Gefunden im OT Ichenheim 1 Damen-Armbanduhr (liegengeblieben bei Fa. Kiefer, Hauptstraße Langenrothalle und Riedhalle 1 Paar gestrickte Kindersocken 1 Schirm 1 Sportbeutel mit Sportkleidung und Sportschuhe 1 T-Shirt, schwarz 1 T-Shirt, gelb und 1 Sportschuh 1 Trinkflasche, 2 Schals, 7 Mützen, versch. Handschuhe Sportschuhe rot 3 Jacken, schwarz 1 Jacke, schwarz-rot-silber,größe L 2 Kinder-Regenjacken 2 Jacken, oliv 1 Strickjacke grau 1 Strickjacke, grün abzuholen im Rathaus Ichenheim, Zimmer 2 Gefunden im OT Altenheim 1 Autoschlüssel 1 Ring 1 Handy zu erfragen im OT Altenheim, Bürgerbüro 9 Amtsblatt der Gemeinde Neuried gro?ere Fahrzeuge wird die Buhne bereitgestellt. Fur die Kinder ist eine Spiel- und Malecke eingerichtet. Zur Starkung werden Getranke sowie Kaffee und Kuchen angeboten. Die Tische sind schon alle belegt! Uber einen regen Besuch wurden sich die Eltern der Kindergarten sehr freuen Sonntag, 12. Februar Uhr Gottesdienst (Pfr. Holthaus) Mittwoch, 15. Februar Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Uhr Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus Fundsache Am Sonntag, 5. Februar 06, ist im Konfirmandenvorstellungsgottesdienst oben in der Kirche eine gelbgestreifte Kindermütze liegen geblieben. Diese kann im Pfarramt abgeholt werden. Kirchliche Nachrichten Am vergangenen Freitag, den 3. Februar 2006 fand die Trauerfeier für unser Gemeindeglied Alfred Sutter aus der Vogesenstr. 12 statt. Herr Sutter verstarb im 78. Lebensjahr. Und am Dienstag, den 7. Februar 2006 nahmen wir Abschied von Herr Alexander Wetzel aus der Kehler Str. 46. Herr Wetzel verstarb mit 89 Jahren. Am kommenden Samstag ist um Uhr in der Altenheimer Friedenskirche die erste kirchliche Trauung nach der Neugestaltung. Es heiraten Eberhard Grösser und Elke Litterst aus dem Falkenweg 6 hier in Altenheim. Wie anders? ECHT ANDERS! Für Kinder von der Klasse Spiele, Kicker,Tischtennis, Singen, Tanzen, Klatschen für Gott Eine kleine Abenteuerreise durch die Bibel Dieses Mal: 5015 Immer Anschluss unter dieser Nummer? Bei wem ist immer Anschluss? Schaut nach in der Bibel, Psalm 50, Vers 15 und bringt diesen Satz zum Jesus-Treff mit. Damit nehmt ihr an einer Verlosung teil! Wann: 12. Februar 2006 von bis ca Uhr Wo: Gemeindehaus Altenheim Wir freuen uns auf Dich Das JESUS-TREFF-Team Kontaktadressen: Andrea Wurth, Kehler Str. 30, Tel.: Ingrid Parden, Im Baumannsbündt 8, Tel.: 1742 Zum Vormerken: Die Jesus-Treff-Termine bis zu den Sommerferien: 12. März April Mai Juni Juli 06 Kinderbasar in Altenheim" Die drei Kindergarten von Altenheim veranstalten am Samstag, den 4. Marz 2006, von Uhr bis Uhr einen Kinderflohmarkt in der Mehrzweckhalle Altenheim. Von Kinderkleidung uber Zubehor bis zu Spielen und Kinderbucher wird alles angeboten. Fur Kinderwagen und Frauentage Die diesjährigen Frauentage finden am Montag,13. Februar und am Dienstag, 14. Februar 06, hier bei uns in Altenheim im Gemeindehaus statt. Sie stehen unter dem Motto: Wurzeln, die uns tragen. Beginn ist jeweils um Uhr. Frau Gottschlich aus Schmieheim und Frau Kappus aus

10 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Kippenheim werden Vorträge zum Thema halten. Dazwischen gibt es eine Pause mit Zeit zum Kaffee trinken, Reden, Singen und am Büchertisch schmökern. Im Pfarramt und an den Kirchenausgängen liegen Programme hierzu aus. Kuchenspenden zu den Frauentagen Wir bitten alle Frauen, die sich bereit erklärt haben einen Kuchen zu spenden, diesen am Montagvormittag ab 9.00 bis Uhr oder ab Uhr im Gemeindehaus abzugeben. Vielen Dank im Voraus und herzliche Einladung zu den Frauentagen. Verkauf von Orgelpfeifen Nun wissen wir es ganz genau unsere neue Orgel wird 1541 Pfeifen haben. Sie können eine Patenschaft für eine Pfeife übernehmen. Die Pfeifen sind durchnummeriert und es gibt sechs verschiedene Preiskategorien. Die größte Anzahl von Pfeifen kosten 50.- Euro pro Stück. Die zweite Kat. Kostet Euro. Die dritte 200.-; die vierte Kat. kostet 400.-; die fünfte kostet Euro und ganz wenige teure Pfeifen kosten Euro. Sie dürfen einmalig einen oben genannten Betrag für eine Pfeife bezahlen, dürfen sich auch eine ganz bestimmte Pfeife (z. B. ihr Geburtstag) aussuchen. Alle Pfeifenspender werden namentlich hinterher auf einem großen Spenderplakat für immer auf der Orgel verewigt! Sie können nach den Gottesdienst Patenschaften anmelden, auch auf dem Pfarramt zu den üblichen Öffnungszeiten. Sprechzeiten von Pfr. Holthaus Donnerstags von 9.00 Uhr bis Uhr. Auch sonst bin ich gerne für Sie da, wenn Sie mich geduldig zu erreichen versuchen. Pfarramt Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr geöffnet und telefonisch erreichbar. Tel.: 788 Fax: Sprechzeiten der Kindergartenbeauftragten Frau Herschinger- Engelhardt Dienstags Uhr,mittwochs Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr /30660 Wochenspruch Wir liegen vor dir mit unserem Gebet und vertrauen nicht auf unsere Gerechtigkeit,sondern auf deine große Barmherzigkeit. Gedanken zum Wochenspruch Mit Sorge schauen wir in die Nachrichten! Beginnt jetzt der Kampf der Kulturen!? Aufgebrachte und aufgehetzte Menschenmengen stürmen Botschaften, ja töten sogar Menschen, weil in dem kleinen liberalen Dänemark ein paar Unvorsichtige heilige Symbole missbraucht haben. Stehen Ursache und Wirkung in einem verstehbaren Verhältnis zueinander!? Ich bin sicher,dass Nein! Kein Mensch verdient den Tod,nur weil jemand anderer sich ihm gegenüber verletzend verhalten hat! Da entläd sich vieles gleichzeitig und wir sind nicht völlig unschuldig daran! Muslimische Menschen, zumal in einem strengen Glauben erzogen, verstehen nicht, dass Menschen auch völlig ohne Glauben, gottlos in einer säkularen Welt leben können. In solchen Menschen haben sie keine Gegenüber mit denen sie über Glauben und Gott reden könnten. In unserem Kulturkreis ist auch der christliche Glaube eine Privatsache geworden. Muslimische Menschen werden in großer Zahl von uns denken, wir hätten uns von unseren geistlichen Wurzeln abgeschnitten und da haben sie doch auch recht, oder!? Wenn man sich als praktizierende,als gläubige Christenmenschen mit Muslimen trifft und über Gott, das Leben und den Glauben spricht, dann gibt es in der Regel keine Probleme! Eine Karikatur mit dem Propheten Mohammed zu gestalten ist keine künstlerische Freiheit sondern schlicht achtlose,gefühllose und 10 Freitag,den 10. Februar 2006 unmenschliche Dummheit! Ich möchte auch nicht haben, dass Jesus als irgendein Bildnis in einer Karikatur auftaucht. Ich finde schrecklich, wie weit die Respektlosigkeit in unserer gottlosen Welt fortgeschritten ist. Diese ganzen Schmuddeltalkshows, in denen jede und jeder seine Intimsphäre breittreten kann, die Gier der Massenmedien, in jedes Schlafzimmer einer öffentlichen Person zu schauen, der öffentlich geförderte Voyeurismus. Wenn man all das von draußen betrachtet, aus anderen kulturellen Perspektiven, muss einen da nicht der Ekel packen!? Und dann werden dieselben westlichen Gesellschaften als solche wahrgenommen, die ihre für andere schmuddelige Lebensweise auch noch missionarisch als das Heil der Welt verkaufen wollen und die so genannte Freiheit den muslimischen Gesellschaften bringen wollen! Das viele Menschen dies als hochmütig empfinden und sich schon um ihrer Überzeugungen willen dagegen wehren, das kann uns eigentlich nicht wundern. Nicht die muslimische Welt braucht die säkulare, die gottlose Freiheit, unsere Welt braucht die Rückbesinnung auf ihre religiösen Wurzeln, auf ihren Ursprung, auf Gott als die Mitte des Lebens und nicht den Euro oder den Dollar als die Lebensmitte! Der muslimische Glaube ist wie jeder Glaube eine starke Kraft und er kennt eine sehr friedliche und menschennahe Lebensweise. Der mit Achtung zu begegnen nimmt jedem Fanatismus den Wind aus den Segeln. Den christlichen Glauben erst mal wieder zu entdecken und zu leben, das schafft den muslimischen Gläubigen achtbare Gegenüber,mit denen sie über Gott und die Welt und das Leben reden und friedvoll streiten können! Deshalb wollen wir mal kräftig beten (siehe Wochenspruch!),mit unserer Gerechtigkeit ist es nicht weit her. Angewiesen, immer mehr,immer mehr,sind wir auf Gottes Barmherzigkeit und da spielt es fast keine Rolle mehr,ob wir zu unserem christlichen Gott, ob wir zu Jahwe, dem Gott Israels oder zu dem muslimischen Allah beten! Ohne die Barmherzigkeit dessen, der über uns ist, werden wir, schlimmstenfalls aneinander, zugrunde gehen! Ich wünsche Ihnen Zeit zum Nachdenken und Kraft zur Besinnung und zum Gebet! Ihr Pfarrer Bodo Holthaus CVJM Altenheim e.v. Christlicher Verein Junger Menschen SOS Jugendgottesdienst mit Holger Reinhardt und Du bist eingeladen! Thema: Willst du...? Ja, nein, vielleicht Wann & Wo: Sonntag, um Uhr in Sexau Abfahrt: Uhr,ev. Kirche Altenheim Weitere Infos unter Noch ein paar Plätze frei Auch in diesem Jahr lädt der CVJM Altenheim zur alljährlichen Freizeit in der Zeit vom Freitag,den bis Mittwoch,den auf den Abrahamshof in Wolfach-Ippichen ein. Neben der Möglichkeit, an Bibelarbeiten, Andachten und dem Gottesdienst am Sonntagvormittag teilzunehmen, bietet Euch dieses Wochenende Raum für gemütliches, fröhliches Miteinander bei leckerem Essen, Spazieren gehen, sportlichen Aktivitäten, Gesprächen und und und. Für das Kinderprogramm am Vormittag (während der Bibelarbeit etc.) wird auch in diesem Jahr gesorgt! Wer noch weitere Informationen benötigt, oder sich anmelden möchte, meldet sich bitte bei: Susanne Winkler,Tel , Fam. Winkler,Tel Vorankündigung: Sing & Pray Gottesdienst Der nächste Sing & Pray Gottesdienst findet am Sonntag, den um Uhr in der Ev. Kirche Altenheim statt. Durch Singen, Beten, Gottes Wort hören und begreifen sowie den Austausch mit anderen soll dieser Gottesdienst dazu ermutigen, an allem was Glauben ausmacht dranzubleiben.

11 Freitag,den 10. Februar 2006 Wir laden Dich recht herzlich ein- zum Auftanken vorbeizukommen Wöchentliche Angebote des CVJM Altenheim- Schau doch einfach mal vorbei! JEDEN MONTAG Mädchen- Jungscharen- Spielen, Lachen- tolle Sachen. Singen, Beten- Gotte erleben. Alles unter Gottes Segen. Treffpunkt: Ev. Gemeindehaus Altenheim Uhr Klasse 5-7- Infos bei Vera Fuchs, Tel Uhr Klasse 2-4- Noch Fragen? Infos bei Julia Meier,Tel. 3536, Sylvia Winkler Tel HAUSKREISE Gemeinschaft erleben, Gott erfahren, im Glauben wachsen, Glauben teilen. Die verschiedenen Hauskreise treffen sich im zum singen, beten, Bibel lesen, Gespräch und mehr- wie der Name schon sagt- bei den einzelnen Hauskreislern zu Hause. Hauskreis 1- Montags, Uhr- Infos bei Ingrid Parden, Tel Hauskreis 2- Montags, Uhr- Infos bei Friederike Winkler, Tel Hauskreis 3-14-tägig, wechselnde Wochentage- Infos bei Susanne Winkler,Tel JEDEN DIENSTAG CVJM Treff- die Möglichkeit einen gemütlichen Abend zu verbringen- miteinander zu reden, spielen und KNEIPEln. Alle- ob Plaudertaschen oder Spielbegeisterte haben hier die Möglichkeit Gleichgesinnte zu treffen. Ab Uhr Uhr im Ev. Gemeindehaus Altenheim Abendgebet- Gelegenheit am Ende des Tages inne zu halten. Im Gebet, einer kurzen Andacht und durch Lieder wollen wir Glauben teilen und Gott erfahren Uhr im Ev. Gemeindehaus Altenheim Noch Fragen? Infos bei Susanne Winkler,Tel JEDEN MITTWOCH Uhr Jungschar- SCOUT - Abenteuer,Lagerfeuer, Walderkundungen, Knoten knüpfen und Lieder, Geschichten, Gebete mit und über Gott Treffpunkt: Kirchplatz Altenheim Noch Fragen? Infos bei Wolfgang Winkler,Tel Uhr Jugendbibelkreis ab 15 Jahren - MusicPrayTime & Bibel live - Treffpunkt: ev. Gemeindehaus Altenheim Noch Fragen? Infos bei Friederike Winkler,Tel JEDEN DONNERSTAG Jugendkreis ab 13 Jahren - Spiel, Musik und Jesus- Treffpunkt: Uhr,ev. Gemeindehaus Altenheim Noch Fragen? Kathi- Tel , Jonathan- Tel JEDEN SAMSTAG Indiaca für Jungs und Mädels Du bist zwischen 11 und 14 Jahren und nur halb so sportlich wie ein Turnschuh? Dann komm zum Indiaca! Hier gehen gleich 3 Wünsche von dir in Erfüllung Spiel, Spaß und Schokolade (kein Witz!)- Treffpunkt: Uhr,Schulturnhalle Altenheim Noch Fragen? Infos bei Waldemar Schott (958928) Also: Am besten reinschauen und mitmachen- ein herzliches Willkommen an Alle! Weitere Informationen bei Susanne Winkler,Tel Pfarramtsbüro - Ichenheim Tel /2163 ekichdu@t-online.de; Öffnungszeiten des Pfarramts Montags 8.30 bis 11 Uhr Dienstags bis 17 Uhr Mittwochs 8.30 bis 11 Uhr Donnerstags bis 17 Uhr 11 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Sonntag Septuagesimae, 12. Februar 2006 Dundenheim: Sonntag, 9.00 Uhr Gottesdienst Pfr. i.r. Saecker Uhr Kindergottesdienst Ichenheim: Sonntag Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl Pfr. i.r. Saecker Schutterzell: Sonntag, 8.30 Uhr Gottesdienst Pfr. Epperlein Bibelstunde der AB - Gemeinde in Ichenheim Die AB Gemeinschaft Ichenheim feiert am Sonntag 12.Februar in der Ev. Kirche das Jahresfest. Beginn: Uhr mit anschließendem Kaffeetrinken. Jeder ist herzlich eingeladen. Senioren - Nachmittag am 14. Februar 2006 Wegen der Frauentage am 13. und 14. Februar entfällt der Senioren - Nachmittag. Wir bitten um Beachtung. Herzliche Einladung zu den Frauentagen nach Altenheim am Montag, den 13. Februar2006 um Uhr Frau Christine Gottschlich, Schmieheim Wurzeln, die uns tragen die zehn Gebote und Dienstag, den 14. Februar 2006 um Uhr Frau Monika Kappus, Kippenheim Wurzeln, die uns tragen das Vaterunser Die Frauentage werden in diesem Jahr etwas anders ablaufen, als in den vergangenen Jahren. Warum werden Sie fragen? Das hat verschiedene Gründe, wir haben festgestellt,dass zwei Referate an einem Nachmittag zu viel sind und uns fehlen die Mitarbeiterinnen, um alles doppelt zu gestalten. Deshalb wagen wir eine neue Art der Gestaltung und wollen es in diesem Jahr einmal so versuchen, wir hoffen auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen M. Kappus und L. Michael In den Kirchen können Sie auch Programme mitnehmen. Jungscharen in Ichenheim : Für die Klasse am Donnerstag von bis Uhr und für die Klasse am Freitag von Uhr bis Uhr. Konfirmanden Treffen Am Samstag, 11.Februar, findet das nächste Konfirmandentreffen von 9.00 Uhr bis Uhr im Gemeindehaus in Ichenheim statt. Thema:. Gebet und Vaterunser. Bitte Schreibmaterialien,Bibel,Gesangbuch,Konfirmandenbuch mitbringen. Außerdem bitte etwas zum Essen für die Pause mitbringen. Unbedingt sind die Anmeldezettel für das Konfirmandenwochende unterschrieben mitzubringen. Konfirmanden Elternabend Am Mittwoch 15. Februar findet um Uhr ein Elternabend statt. Wichtigste Themen werden die Vorbereitungen für das Wochenende und die Konfirmationen sein. Brot für die Welt Sammlung 2005/2006 Die Sammlung ergab in diesem Jahr in den drei Gemeinden insgesamt 4473,73 : In Dundenheim 2012,78 Euro In Ichenheim 1989,88 Euro In Schutterzell 471,15 Euro Für dieses Ergebnis möchten wir uns bei allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlich bedanken. Trauerkreis Wer wird mit mir gehen? Du bist hineingeworfen in ein Land Der Trauer und des Schmerzes. Da ist kein Netz das Dich hält, Du fällst wie durch alle Maschen,

12 Amtsblatt der Gemeinde Neuried wie in eine bodenlose Tiefe. Du fragst: Ist hier niemand, der mich auffängt? Ich möchte Dich begleiten auf dem Weg, den Du Dir nicht ausgesucht hast, der Dir bedrohlich erscheint und Dir Angst macht. Deswegen möchtest Du am liebsten einen anderen Weg einschlagen. Du spürst aber auch, dass Du gerade diesem, für Dich allein bestimmten Weg der Trauer nicht ausweichen kannst. (Hospizratgeber IGSL) Gemeinsam mit anderen Betroffenen können Sie ein Stück des Trauerweges gehen. Der Trauerkreis in Ichenheim gibt Ihnen einmal im Monat Gelegenheit mit Menschen ins Gespräch zu kommen, die dieselbe traurige Erfahrung gemacht haben. Der Nächste Trauerkreis wird am Mittwoch, um 19:30 im kath. Pfarrhaus in Ichenheim angeboten. Einzelgespräche sind möglich. Informationen bekommen Sie von Barbara Grieshaber Ichenheim 12 Freitag,den 10. Februar 2006 ÖFFNUNGSZEITEN PFARRBÜRO Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.30 Uhr bis Uhr. Dienstag zusätzlich von Uhr bis Uhr. ÖFFENTLICHE BÜCHEREI ICHENHEIM Unsere Öffnungszeiten: Immer einmal im Monat und zwar am ersten Montag des Monates haben wir von bis Uhr für Sie geöffnet. SENIORENNACHMITTAG DUNDENHEIM IM FEBRUAR 06 Herzliche Einladung zum mal etwas anderen Seniorennachmittag im Kath. Gemeindehaus St. Johannes in Dundenheim am Donnerstag, 16. Februar 2006 um Uhr. Mit einem kleinen Programm wollen wir ein paar gesellige Stunden bei Kaffee und Kuchen miteinander verbringen. Musikalisch umrahmt wird der Nachmittag von unserem Musiker Karl Hilberer. Ganz herzliche Einladung auch an unsere Evangelischen Senioren. Frauentreff: Am Dienstag 14. Februar um 9.30 Uhr im Gemeindesaal in Ichenheim. KATH. FRAUENBUND ICHENHEIM Mittwoch, 22. Februar 2006: Wir treffen uns um Uhr im Pfarrsaal,stimmen uns auf die Fasnet ein und feiern ein wenig Frauenfasnet. Kostüme sind erwünscht Männer und Beiträge dürfen mitgebracht werden. Für das leiblich Wohl ist bestens gesorgt. Auch laden wir herzlich ein zur Pfarrfasent am Freitag,24. Februar um Uhr in die Langenrothalle. GOTTESDIENSTE VOM 10. BIS 19. FEBRUAR 2006 Freitag, 10. Februar 2006 Hl. Scholastika Dundenheim Uhr: Rosenkranzgebet Uhr: Hl. Messe Samstag, 11. Februar 2006 Dundenheim Uhr: Rosenkranzgebet Uhr: VORABENDMESSE SO., 12. FEBR SONNTAG IM JAHRESKREIS Ichenheim 9.00 Uhr: MESSFEIER Schutterzell Uhr: MESSFEIER Uhr: Kinderwortgottesdienst im Rathaus Montag, 13. Februar 2006 Dundenheim Uhr: Gebetsstunde der Männer Dienstag, 14. Februar 06 Hl. Cyrill, Hl. Methodius Ichenheim 9.00 Uhr: Hl. Messe Mittwoch, 15. Februar 2006 Schutterzell Uhr: Rosenkranzgebet Uhr: Hl. Messe Donnerstag, 16. Februar 2006 Ichenheim Uhr: Rosenkranzgebet Uhr: Frauenbundmesse Freitag, 17. Februar 2006 Dundenheim Uhr: Rosenkranzgebet Uhr: Hl. Messe Samstag, 18. Februar 2006 Ichenheim Uhr: Rosenkranzgebet Uhr: VORABENDMESSE SO., 19. FEBRUAR 7. SONNTAG IM JAHRESKREIS Dundenheim 9.00 Uhr: MESSFEIER Schutterzell Uhr: MESSFEIER Ichenheim Uhr: Taufe des Kindes Luisa Lauer KINDERWORTGOTTESDIENST Am Sonntag, den 12. Februar 2006 findet in Schutterzell wieder ein Kinderwortgottesdienst im Rathaus um Uhr statt. Herzliche Einladung an alle Kinder. KLOSTERSCHULEN U. LB. FRAU, OFFENBURG Das Mädchengymnasium und die Mädchenrealschule sind katholische Privatschulen mit staatlicher Anerkennung. Neben einer qualifizierten Wissensvermittlung durch ein engagiertes Kollegium sollen die Schülerinnen befähigt werden, ihr Leben nach christlichen Maßstäben verantwortlich zu gestalten. Für Eltern von Schülerinnen, die das Mädchengymnasium oder die Mädchenrealschule besuchen wollen, bieten wir folgende Informa-tionsveranstaltung an: Eltern-Informationsabend am Dienstag, 7. März 2006, Uhr (Profil der Schulen, Sprachen und Laufbahn, Spezialinfos zu Realschule und Gymnasium) Tag der offenen Tür am Samstag, 18. März 2006, Uhr (Schulleiter-Info, Kontakte mit Lehrerinnen und Lehrern, Kennenlernen der Räume und Schulfächer,Teilnahme an zahlreichen Aktivitäten, Tanzdarbietungen, Verpflegung...) Für Beratungsgespräche stehen wir im Vorfeld der Anmeldung gerne zur Verfügung. Klosterschule Unserer Lieben Frau, Lange Str. 9, Offenburg Tel. 0781/ PFARRFASENT ICHENHEIM Schon jetzt möchten wir Sie alle, ob groß oder klein, zu unserer Pfarrfasent am Freitag, 24. Februar 2006 in die Langenrothalle in Ichenheim einladen. Wir beginnen um Uhr mit buntem, närrischen Programm und anschließendem Tanz. Hallenöffnung ist um Uhr. Wir freuen uns,dass sich in diesem Jahr auch die Ministranten aus Schutterzell an unserem bunten Programm beteiligen und auch Eltern aus Schutterzell uns mit ihrer Hilfe unterstützen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihr Pfarrgemeinderat aus Ichenheim PHOTOVOLTAIKANLAGE GEMEINDEHAUS ST. JOHANNES DUNDENHEIM In seiner Sitzung vom hat der Stiftungsrat beschlossen, auf dem Süddach des Gemeindehauses eine Photovoltaikanlage mit 13,30 kw anzuschaffen und zu errichten. Mit einer Photovoltaik-Anlage abgekürzt PV-Anlage auch

13 Freitag,den 10. Februar 2006 Solarstrom-Anlage genannt, wird Strom aus Sonnenlicht erzeugt. Das Handeln für die Zukunft der Schöpfung zählt neben der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit sowie der Sicherung des Friedens und der Freiheit zu den großen Herausforderungen, vor der sich die Menschheit an der Schwelle zu einem neuen Jahrtausend gestellt sieht! Das ist die Überzeugung der Deutschen Bischöfe, die sie 1998 in ihrer Schrift: Han-deln für die Zukunft der Schöpfung deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Dieser Aufgabe stellt sich auch die Erzdiözese Freiburg, nicht zuletzt durch die Förderung regenerativer Energien und den Umweltpreis der Erzdiözese. Mit diesem Leitsatz und der optimalen Vorraussetzung (Süddach, große Fläche, keine Verschattung, optimale Dachneigung) haben wir im vergangen Spätjahr 3 Angebote für eine solche Anlage eingeholt. Das Investitionsvolumen für die Anlage incl. Lieferung und Montage beträgt ,21 zzgl. MwSt. Die Finanzierung der Anlage erfolgt zum einen aus dem KfW-Umweltprogramm mit einem Darlehen zu 3,30 % mit einer Rück-zahlungsdauer von 10 Jahren. Dazu erhalten wir aus dem Förder-programm Erneuerbare Energien der Erzdiözese einen Zuschuss von 2.500,00 Euro. Der Rest trägt sich aus der so genannten staatlich garantierten Einspeisevergütung von 0,5180 Euro pro kw. Im nachfolgenden zum Verständnis eine Ertragsrechnung: Der durchschnittliche Ertrag einer Photovoltaikanlage pro Jahr wird mit 950 kw pro installiertem kw gerechnet, d. h. bei der Größe unserer Anlage (13,30 kw) ergibt sich ein Ertrag von 6.544,93 in einem Jahr (13,30 kw x 950 kw = 12635,00 kw x 0,5180 Euro = 6.544,93 Euro). Nach 10 Jahren haben wir einen Gesamtertrag von ,30 erwirtschaftet. Erfreulich ist dabei, dass die Einspeisegebühr staatlich für 20 Jahre garantiert ist und das Errichtungsjahr der Anlage nicht dazuzählt. Da unsere Anlage in der kommenden Woche installiert wird, haben wir somit einen Zusatzertrag von 8 Monaten. Mit einer Herstellergarantie von 25 Jahren auf die Module können Sie sehen,dass sich die Anlage nach 10 Jahren bereits voll amortisiert hat, und die anderen 10 Jahre als voller Ertrag in den Haushaltsplan einfließen. Sollten Sie zur Anlage oder Finanzierung weitere Fragen haben, steht Ihnen der PGR- Vorsitzende Stefan Meier gerne zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, uns bei Unklarheiten anzusprechen. 13 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Nachrichten Tauftermine im März und April 2006 Sonntag, um Uhr in Schutterwald Sonntag, um Uhr in Müllen Taufen sind im April in Schutterwald und Müllen nur in der Osternacht möglich Kinderwortgottesdienst Wir laden alle Kinder herzlich ein zur Mitfeier des Kinderwortgottesdienstes am Sonntag, um 9.45 Uhr im Begegnungszentrum in Müllen. Bibel teilen Die nächsten Termine für den Bibelkreis sind: Donnerstag, 16. Februar und Donnerstag,den 16. März jeweils um Uhr im Begegnungszentrum in Müllen. Der Gesprächskreis ist ein offener Kreis, Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Ökumenischer Bibelabend Wir erinnern an den zweiten ökumenischen Bibelabend am Dienstag, um Uhr im Martinskeller, Bahnhofstr. 3, in Schutterwald zum Thema Schöpfung. Dieser Abend wird von Pfr. Marcolini gestaltet. NGL (Neues Geistliches Lied) - Projektchor Gemeindereferent Peter Panizzi lädt ein zu sieben Projektchorproben. Eingeübt werden Lieder zum neuen Jugendkreuzweg, neue aktuelle geistliche Lieder,Gesänge aus Taizé. Eingeladen sind Jugendliche und Erwachsene, die Freude am Singen haben. Geplant sind Auftritte beim Kreuzweg der Jugend am um Uhr in Langhurst, Dekanatsjugendgottesdienst am um Uhr in St. Fidelis, Taizé-Gebet am Karfreitag um Uhr in Langhurst und am Ostersonntag um Uhr beim Familiengottesdienst in Langhurst. Die Proben sind am: Donnerstag, , Uhr Donnerstag, , Uhr Freitag, , Uhr Donnerstag, , Uhr Freitag, , Uhr Freitag, , Uhr jeweils im Martinskeller in Schutterwald, Bahnhofstr. 3 Mittwoch, , Uhr in der Pfarrkirche St.Jakobus in Schutterwald Der Umgang mit den Texten und das Einüben der Lieder dieses Projekts kann eine ideale Vorbereitung auf das Osterfest sein. Peter Panizzi, Gemeindereferent Katholisches Pfarramt Hauptstr. 75, Schutterwald Tel: 0781/ , Fax: 0781/ , Kath.Pfarramt@jakobus-schutterwald.de Internet: Bürozeiten: Mo.-Mi. u. Fr Uhr Do Uhr Freitag, Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Neuried Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Uhr Rosenkranz Freitag, Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Neuried Sonntag, Uhr Kinderwortgottesdienst im Begegnungszentrum 9.45 Uhr Eucharistiefeier Uhr Rosenkranz Fastenwoche 2006 Auch in diesem Jahr leitet Gemeindereferent Peter Panizzi eine Heilfastenwoche. Sie ist geplant vom bis Ein Informationsabend zum Thema Fasten und Heilfasten findet am Donnerstag, um Uhr im Martinskeller statt. Peter Panizzi, Gemeindereferent Für die Redaktion Bitte beachten Sie Folgendes: Ganz zu Beginn der Kirchlichen Nachrichten gibt es einen Text Ökumenisches Taizé-Gebet. Bitte setzen Sie unseren Text Gottesdienste im Seniorenzentrum Neuried unter diesen Text bzw. wenn es andere ökumenische Nachrichten gibt, dazu. Vielen Dank. Gottesdienste im Seniorenzentrum Neuried Wir laden alle ganz herzlich ein zu den jeden Freitag stattfindenden Gottesdiensten im Seniorenzentrum Neuried. Beginn ist immer um Uhr,die Gottesdienste werden im Wechsel von den ev. Pfarrern Holthaus und Epperlein und den kath. Pfarrern Müller und Böser gehalten.

14 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Jehovas Zeugen Ichenheim, Auf der Alm 24; Tel: 0160/ ; Internet: Der Vortrag am Sonntag, den 12.Januar um 9:00 Uhr,hat das Thema: Das Königreich Gottes ist nahe. Anschließend wird gemeinsam, anhand von Fragen und Antworten, ein Artikel der Zeitschrift `Der Wachtturm behandelt. Das Thema lautet Zuerst Gerechtigkeit zu suchen schützt uns. Der Leittext ist aus Mathäus 6:33: `So fahrt denn fort, zuerst... (Gottes) Gerechtigkeit zu suchen. Warum ist es für uns so wichtig Gerechtigkeit zu suchen? Wovor muss sich ein Christ in der Welt von heute hüten? Wie werden wir geschützt? Diese und weitere Fragen werden mit Hilfe der Bibel beantwortet. Am Montag und Dienstag findet ab 19:00 Uhr eine Vers für Vers Betrachtung des Bibelbuches Daniel anhand des Buches Die Prophezeiung Daniels - Achte darauf! statt. Das Thema in dieser Woche lautet `Die Identität der beiden Könige ändert sich und behandelt Kapitel 11 Vers 27-30a des Bibelbuches. Am Donnerstag wird ab 19:00 Uhr die Theokratische Predigtdienstschule durchgeführt. Bibellesen der Woche: Nehemia 9-11 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen die Vorträge und Besprechungen in ihrer eigenen Bibel mitzuverfolgen. Turn- und Sportverein Altenheim info@tus-altenheim.de 14 Freitag,den 10. Februar 2006 Abteilung Handball: Samstag 11. Februar Uhr Freibg.-Zähringen Da. - TuS Altenheim Da. 1 Die Damen des TuS Altenheim müssen am Samstag um 18:15 Uhr beim Tabellenführer Freiburg-Zähringen ihre Visitenkarte abgeben. In den letzten beiden Begegnungen stand das Glück auf Seiten der Jund-Sieben. Beim ESV Freiburg und zuhause gegen Sinzheim/Niederbühl gewannen die TuS-Damen jeweils mit einem Tor. Zwar konnte Altenheim in diesen beiden Spielen nicht über sechzig Minuten glänzen, doch über die Einstellung und Kampfgeist kamen sie zu diesen Siegen. Dass dies allein in der kommenden Partie beim TSV Alem. Freiburg-Zähringen nicht ausreicht, ist der Mannschaft von Trainer Karl-Heinz Jund bereits im Vorfeld bekannt. Im Hinspiel produzierten die TuS- Damen zu viele technische Fehler und Ballverluste. Hinzu kamen noch zahlreiche ausgelassenen Torchancen. Dennoch gelang dem TuS damals durch Kampf ein 29:29. Allerdings kassierte Altenheim in der dritten Pokalrunde gegen den TSV eine deutliche 23:28 Niederlage, nach einer desolaten Leistung. Daher sollten die Altenheimer Spielerinnen mit genug Motivation in die Partie bringen, um sich dafür zu revanchieren. Wie der letzte Gegner Sinzheim/Niederbühl, stellt Freiburg- Zähringen auch eine offensive Deckung, die es durch druckvolles Spiel zu durchbrechen gilt. Wenn der Ball läuft und Fehler vermieden werden, kann auch diese Abwehrformation bezwungen werden. Dies zeigte die Jund-Truppe teilweise auch am letzten Spieltag. Doch der Grundstein für ein gutes Spiel muss erneut in der Abwehr gelegt werden. Denn nur wenn hinten drin gemeinsam agiert wird und die Lücken geschlossen werden, kann man den Gegner verunsichern. Dass dies möglich ist,zeigten die TuS-Damen ebenfalls im letzten Spiel gegen Sinzheim/Niederbühl. Für die kommende Partie beim Tabellenführer muss aber eine Leistungssteigerung her. Die Fehlerquote und ausgelassenen Torchancen müssen vermieden werden,nur dann kann dem TSV Alem. Freiburg-Zähringen Paroli geboten werden. Dafür muss jede einzelne Spielerin ihre maximale Leistung abrufen, damit eine geschlossene Mannschaftsleistung gezeigt werden kann. Trainer Jund kann auf dieselbe Truppe bauen, wie in den letzten beiden Siegen. Fehlen wird weiterhin Torhüterin Jacqueline Schnebel (Knie). Samstag 11. Februar Uhr Freibg.-Zähringen 1 - TuS Altenheim 1 Eigentlich sollte man meinen, der Spielplan meint es mit dem momentan sehr arg gebeutelten TuS Altenheim gut,da die nächste Partie den TuS nach Freiburg-Zähringen führt, wo man bei der heimischen Alemannia seine Visitenkarte abgeben muss. Da die Hausherren abgeschlagen auf dem vorletzten Tabellenplatz stehen und schon ganze zehn Punkte Abstand zum rettenden Ufer haben, sollte die Partie gegen diesen quasi schon abgestiegnen Gegner doch eigentlich für den TuS unter der Rubrik "Pflichtsieg" verbucht werden können. Allerdings wird selbst dieses Spiel für den TuS Altenheim eine extreme schwere Partie werden, die der Mannschaft in der momentanen Situation alles abverlangen wird. Sollte die Konzeptlosigkeit in der Abwehr und die Ratlosigkeit im Angriffsspiel auch am Samstag in der gleichen Form wie gegen Steißlingen auftreten, dann wird es für die Mannschaft von Trainer Markus Eggs sehr sehr schwer werden, einen oder zwei Punkte ins Ried zu entführen. Hinzu kommt, dass der TuS im Rückblick auf das Spiel in Freiburg in der Vorsaison und der damaligen Niederlage gewarnt sein muss und den TSV trotz der miserablen Tabellensituation nicht unterschätzen darf. Vielmehr dürfen sich die Gäste auf ein Team gefasst machen,das nichts zu verlieren hat und das sicher noch einmal alles daran setzen wird, dem TuS das Leben so schwer wie möglich zu machen. Die Mannschaft von Trainer Markus Eggs hat nun die Chance,durch eine ansprechende Leistung und einen eventuellen Sieg in Freiburg endlich damit zu beginnen, aus dem Leistungstal herauszutreten, denn ansonsten wird es immer schwerer,die gesteckten Saisonziele zu erreichen. Samstag 11. Februar Uhr ESV Offenburg 1 - TuS Altenheim 2 Durch das Unentschieden am letzten Spieltag im Derby gegen den SV Schutterzell tritt die Reserve des TuS Altenheim in der Tabelle ein wenig auf der Stelle, da sich durch den Punktverlust die Tabellenspitze wieder ein kleines Stück weiter entfernt hat. Am Samstag ist man nun beim ESV Offenburg zu Gast. An das Hinspiel gegen den Aufsteiger erinnert man sich im Lager des TuS nicht unbedingt gerne, da man nach einer insgesamt eher mäßigen Leistung durch das 25:25-Unentschieden einen Punkt abgeben musste. Daher hat die Mannschaft von Trainer Markus Holtmann sicher einen doppelten Grund, die kommende Partie in Offenburg hochmotiviert anzugehen. Zum Einen könnte man durch einen eventuellen Auswärtssieg den Punktverlust vom letzten Spiel gegen Schutterzell halbwegs kompensieren und zum Anderen wäre ein Sieg in Offenburg die ideale Revanche fürs Hinspiel. Für die TuS-Reserve bietet die kommende Partie also die Chance,noch einmal zum Angriff auf die Tabellenspitze zu blasen und dementsprechend konzentriert und auch engagiert sollte sich der TuS 2 in Offenburg präsentieren. Samstag Uhr Marlen/Kehl - Altenheim JE Uhr Marlen/Kehl 1 - Ottenh/Altenh JC Uhr Kehl 1 - Altenheim Uhr Frbg. - Zähringen Altenheim Da Uhr Frbg. - Zähringen Altenheim Uhr Offenburg 1 - Altenheim 2 Sonntag Uhr Ottenheim/Altenh. JC 1 Schutterwald * Uhr Ottenheim - Altenheim MC *

15 Freitag,den 10. Februar Uhr Ottenheim/Altenh. JB Sulz * Uhr Auenheim - Altenheim MB Uhr Mietersheim - Altenheim Da. 2 * = Halle Ottenheim Montag Uhr HSG Freiburg - Ottenheim/Altenh. JA FFW Neuried 15 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Historischer Verein Neuried Klassentreffen der Jahrgänge 1939 bis 1942 Altenheim Wegen der großen Beteiligung der Jahrgänge 1927 bis 1938 im Museum, aus Anlass der Ausstellung»Schule anno dazumal«, werden wir auf vielseitigen Wunsch nun noch die Jahrgänge 1939, 1940, 1941 und 1942 zu einem weitern Treffen am Freitag, 10. Februar,abends um Uhr in das Museum einladen. Dort wird im Anschluss an die Besichtigung wieder ein gemütliches Beisammensein in unserem Arbeitsraum stattfinden. Auf euer Kommen freut sich die Arbeitsgruppe des Historischen Vereins Abteilung Ichenheim Am morgigen Samstag, 11. Februar 2006, findet um 15:00 Uhr im Gerätehaus in Ichenheim die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr NEURIED, Abteilung Ichenheim statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Michael Huser,Abteilungskommandant Landfrauenverein Dundenheim Terminänderung!!! Das gemütliche Beisammensein am im Gasthaus Schwert fällt aus. Wir fahren an diesem Termin zum großen Landfrauentag nach Biberach. Abfahrt ist um 13:25 Uhr am Rathaus. Wir bitten um Anmeldung bis bei Anita, Tel Landfrauen Ichenheim Am Dienstag, 14. Februar,laden wir herzlich ein zu einem Dia- Vortrag mit Ulla Seidel. Sie führt uns nach Ecuador und somit durch alle Klimazonen der Erde. Das Land am Äquator mit seinen tropischen Küsten, dem Andenhochland mit schneebedeckten Vulkanen und seinen Amazonaswäldern weist eine überaus große Artenvielfalt auf. Großartige Landschaften, koloniale Städte und gastfreundliche Menschen beeindrucken den Besucher. Der Vortrag beginnt um Uhr. Über zahlreiche Besucher würden wir uns sehr freuen. Reiterverein Ichenheim e.v. Einladung zum Arbeitseinsatz mit Waldspeck Am kommenden Samstag, den , findet ab Uhr ein Arbeitseinsatz auf der Reitanlage statt. Im Außenbereich sind Baumfällarbeiten geplant. Außerdem soll das Laub vom Springplatz entfernt werden. In der Reithalle sind Streicharbeiten und Vorbereitungen für das bevorstehende Hallenreitturnier (25./ ) vorgesehen. Als Abschluss findet um Uhr ein zünftiges Waldspeckessen statt. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen. MRSV Ichenheim Unbedingt vormerken unbedingt vormerken!!! MRSV-Fastnachtsabend Auch dieses Jahr wollen wir wieder einen Fastnachtsabend in unserem Vereinsheim in der Ringstraße feiern, am Samstag, 25. Februar,ab Uhr. Selbstverständlich ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt und unser DJ Rolf sorgt in gewohnter Manier für Bomben- Stimmung. Wir freuen uns auf viele Gäste. Narri Narro Die Vorstandschaft TC Neuried Die Mitgliederversammlung des Tennisclubs Neuried findet am 17. Februar 2006 um Uhr im Clubhaus statt. Alle Mitglieder sind dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht der Vorstandsmitglieder 4. Ehrungen 5. Arbeitsstunden 6. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung sind spätestens bis zum 10. Februar 2006 beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Die Vorstandschaft SV Dundenheim Vorbereitungsspiele Die Vorbereitung für die sicher sehr schwere Rückrunde läuft auf Hochtouren. Es finden folgende Vorbereitungsspiele statt: Samstag SV Dundenheim I - ESV Offenburg I Mittwoch SV Dundenheim I - SV Hornberg I Zu diesen Spielen laden wir unsere Fans recht herzlich ein. Ein schönes Wochenende wünscht der SV Dundenheim ev FV Altenheim Junioren Fußball macht Spaß Am Samstag, 11. Februar,und am Sonntag, 12. Februar,findet in der Mehrzweckhalle am Altenheimer Sportplatz der 7. Ried- Cup der Jugend statt. Das Hallenspektakel wird am Samstag um Uhr mit der D-Jugend eröffnet. Ab Uhr spielen die E2-Junioren und ab Uhr sind unsere Kleinsten, die Bambinis, dran. Der Samstagabend wird mit dem B- Jugendturnier ab Uhr komplettiert. Am Sonntag spielen ab Uhr die E-Junioren. Mit dem C-Jugendturnier ab Uhr wird der 7. Ried-Cup 2006 beendet. Voranzeige Der FV Altenheim sammelt vsl. am 25. März in Altenheim Alteisen, Bleche, leere Öltanks und sonstige Metalle. Der Förderverein informiert Trotz Schnee, Eis und Kälte haben die ersten Bauarbeiten am "Piratenschiff im Kindergarten Dundenheim begonnen. An den letzten beiden Samstagen wurden die Akazienstämme aus dem Wald geholt. Der nächste Arbeitseinsatz ist am Samstag, Je nach Wetterlage wird ab 8:00 Uhr gemauert/betoniert und ab 9:00 Uhr die Stämme geschält. Für diese Arbeit werden noch Helfer gesucht, die mithelfen die Stämme zu schälen.

16 Amtsblatt der Gemeinde Neuried Einladung: Herzliche Einladung an alle Nachbarn, Eltern und Interessierte zur Baustellenbesichtigung am Samstag, um 14:00 Uhr bei einer Tasse Kaffee oder Glühwein. Der Vorstand des Fördervereins erklärt gerne den aktuellen Stand und wie es weitergehen wird. Informationen auch im Kindergarten unter der Tel /2485 Karl-Heinz Lange SV Schutterzell 1948 e.v. - Die kommenden Spiele: Sporthalle Oberdorf Oberkirch Sa, JCBez Uhr Oberkirch - Schuttern/Sch'zell Offohalle Schuttern Sa, JDKr Uhr Schuttern/Sch'zell - Sulz Sa, JBBez Uhr Schuttern/Sch'zell - Friesenheim Riedhalle Ichenheim Sa, MäB Uhr Schuttern/Sch'zell - Auenheim Sa, JABez Uhr Schuttern/Sch'zell - Offenburg Sa, KrB Uhr Schutterzell II - Ottenheim II Sa, BezFr Uhr Schutterzell - Ottenheim II Sa, Bez Uhr Schutterzell I - Schutterwald II Sporthalle Seelbach Sa, JES Uhr Seelbach II - Schuttern/Sch'zell Riedhalle Ichenheim Do, BezFr Uhr Schutterzell - Hugsweier/Lahr II 16 Freitag,den 10. Februar Neuwahl der gesamten Vorstandschaft 15 Anträge von Vereinsmitgliedern/Vorstandschaft 16 Schließung der Mitgliederversammlung durch den 1. Vorstand Im Anschluss an den offiziellen Teil der Versammlung zeigt Nikolaus Kremer noch einen Film über den Vereinsausflug nach Galltür (Dauer ca. 20 Minuten). DRK Ortsverein Neuried e.v bereitschaftsleitung@drk-neuried.de Bereitschaftsabend: Am Dienstag, den 21. Februar um Uhr im DRK Heim steht folgendes Thema/Ausbildung an. Thema: Einteilung SAN Dienst Fasnacht Handhabung der Gerätschaften LSM - Kurs für Führerscheinbewerber: In Neuried-Ichenheim findet ein Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort für Führerscheinbewerber der Klassen A1, A,B,C1, BE, M, L und T/S statt. Der Kurs dauert vier Doppelstunden. Die Teilnahmegebühr beträgt 20,00 Euro. Treffpunkt ist das DRK-Heim in Ichenheim, Ringstr. 3. Kursdauer: Sa von Uhr Voranmeldung erforderlich. Bitte Name, Vorname, Straße, Ort und Telefonnummer angeben und weiterleiten per Fax: / , Anrufbeantworter: / ,Handy: 01 60/ oder per ausbildung@drk-neuried.de DRK OV-Altenheim Seniorennachmittag Liebe Seniorinnen, liebe Senioren, zum zweiten Seniorennachmittag in diesem Jahr laden wir Sie herzlich ein. Sie können sich am Mitwoch, 15. Februar,um Uhr im Feuerwehrhaus, Badstr., auf unsere nächste Veranstaltung freuen. Es wird Sie an diesem Nachmittag unter anderem die Narretei unterhalten. Auf Ihr Kommen freuen sich die Aktiven Ihres DRK, OV-Altenheim Bezirksklasse Damen Am kommenden Donnerstag kommt es zum Spitzenspiel in der Damen-Bezirksklasse. Gastgeber Schutterzell, immer noch verlustpunktfrei, trifft auf Verfolger Hugsweier/Lahr II, die ein Spiel weniger absolviert haben und mit 15:3 Punkten den härtesten und einzigsten Konkurrenten um den Aufstieg in die Landesliga darstellt. Sicherlich wollen die Gäste das Hinspiel, das mit nur einem Tor (16:17) verloren ging, vergessen machen und mit einem eventuellen Sieg die Chancen auf den Aufstieg wahren. Diese Situation verspricht sicherlich ein spannendes Spiel, zu dem alle Fans recht herzlich eingeladen sind. Generalversammlung Am Freitag, den um Uhr findet die Generalversammlung mit der Neuwahl der gesamten Vorstandschaft statt. Hierzu sind alle Mitglieder,Freunde und Bekannte des Vereines recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 01 Begrüßung durch den 1. Vorstand, Herrn Jürgen Gassmann 02 Gedenken aller verstorbener Vereinsmitglieder 03 Bericht des Schriftführers 04 Bericht Abteilungsleiter Männer 05 Bericht Abteilungsleiter Frauen 06 Bericht Jugendleiter Mädchen / Jungen 07 Bericht Abteilungsleiter Fitness 08 Bericht 1. Rechner 09 Bericht der Kassenprüfer 10 Entlastung der Vorstandschaft durch die Mitglieder 11 Wahl der Kassenprüfer für das Jahr Ehrungen von passiven und aktiven Vereinsmitgliedern 13 Wahl des Wahlleiters und des Wahlhelfers Fastnacht in Müllen Am Samstag, lädt der Gesangverein und die Narrengruppe zum Tanz und Unterhaltung ins Mehrzweckhaus in Müllen ein. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. Beginn Urh Eintritt frei.!!! Heute Freitag Premiere!!! Die IG-Fasent präsentiert die 1. After Work - Party (Firowe Bier) ab Uhr auf dem Rathausplatz. Musik Vesper kalte und warme Getränke und gute Laune. Verlosung von 20 Eintrittskarten für den IG Abend. Kartenvorverkauf. Die Surmilchplumber Dungene e.v. lade am schmutzige Donnerstag i zum diesjährige... Bohnensuppessen De Verkauf beginnt um 11:30 Uhr im Plumberheim. Mit nem mitgebrochte Topf kenne na, wi immer d Supp au mit Heim nemme. Un zu unserm traditionelle Narrenbaumstelle am Plumberheim um 16:31 Uhr. Mir würde uns freue wenn d Kinder widda ebbs zum Narrenbaumschmücke mitbringe,damit er au richdig närrisch wird. Anschließend wird de "Albert Kopf Orde" für Frohsinn

17 Freitag,den 10. Februar 2006 und Geselligkeit verliehe und unsre neji Mitglieder gedeift... Ein kleines Programm hän mir uns ebenfalls infalle losse. Do därfe na gschband sin! Wie immer gibt s für Erwachsene Glühwin un für d Kinder Cola, Fanta, ä Wurscht un ä Wegge umsuscht. Dieses Johr widda mit beheiztem Zelt! Mir freue uns uff euer kumme. Eure Surmilchplumber Gesangverein 1871 Altenheim e.v Der gemischte Chor probt am Montag, den gemeinsam um Uhr im Proberaum. Die Chorprobe des Kinderchors am Mittwoch, den muss leider ausfallen. Skatclub Dundenheim e.v. Preis-Cego-Turnier in Dundenheim Am Sonntag, dem 12. Februar 2006 ladt der Skatclub Dundenheim im Gasthaus "Pflug" zu seinem traditionellen Preis-Cego-Turnier ein. Spielbeginn Uhr. Gespielt werden zwei Serien zu je 24 Spielen. Das Startgeld beträgt 6,00 Euro. Für die Einwohner von Neuried wird ein Wanderpokal ausgespielt. Wir würden uns freuen, recht viele Cegofreunde von nah und fern begrüßen zu dürfen. Gut Blatt wünscht die Vorstandschaft Weltladen Neuried e. V. 17 Amtsblatt der Gemeinde Neuried herzlich für ihr großes Engagement und ihre Solidarität mit den betroffenen Menschen bei unseren Partnern in Sri Lanka! Thomas Speck, Geschäftsführer gepa Fair Handelshaus Erinnerung: LadenhüterInnen-Treff Unser nächstes Treffen wird am 16. Februar um Uhr wie gewohnt im Löwencafé stattfinden. Wir freuen uns auch immer auf neue Menschen, die sich für unsere Arbeit interessieren oder sich mit uns für gerechtere Strukturen einsetzen möchten. Voranzeige Mitgliederversammlung: Am Freitag, den findet unsere alljährliche Mitgliedervollversammlung im Löwen statt. Die Tagesordnung und Näheres werden wir zu gegebener Zeit bekannt geben. Wir möchten auf jeden Fall alle Mitglieder bitten,sich diesen Termin auch freizuhalten. Wir freuen uns aber auch über alle Gäste und an unserer Arbeit interessierte Menschen. Bewusst einkaufen FAIRändert die Welt! Globus Weltladen Neuried, Hauptstraße 40, Neuried- Ichenheim Unsere Öffnungszeiten: Donnerstags von Uhr, samstags von Uhr VdK Ortsverband Altenheim Am Samstag, 11. März 2006, um Uhr,wird im Gasthaus Schüll s Winstub die Mitgliederversammlung durchgeführt. Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. (Fettdruck) Tagesordnung 1. Begrüßung und Totenehrung 2. Rechenschaftsbericht 3. Kassenbericht 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Aussprache zu den Punkten Entlastung des Gesamtvorstandes 7. Ehrungen - Grußworte 8. Wünsche und Anträge Auszug aus den Ergebnissen der gepa-spendenaktion für die von der Tsunami-Katastrophe betroffenen Partner in Sri Lanka (TEIL 2) Entsprechend unserem letzten Bericht nennen wir Ihnen heute konkrete Beispiele, wie dem Menschen geholfen wurde: Zum Beispiel... bei der Familie des Cashewfarmers V.G. Sirisena. Er arbeitete seit 1995 in der Cashewplantage des Projektes und hat zusätzlich 84 Cashewbäume in seinem eigenen Garten. Er und seine Frau kamen auf dem Markt in Hambantota um und hinterließen vier Kinder. Die älteste Tochter kann nicht mehr in der Cashewfabrik arbeiten, weil sie sich jetzt um die gelähmte Großmutter kümmern muss. Die zweite Tochter arbeitete in einer Bekleidungsfabrik und kann durch ihre Traumatisierung nicht weiterarbeiten. Die dritte Tochter ist verheiratet und lebt mit ihrem eineinhalbjährigen Kind in ihrem eigenen Haus. Die Familie hat jetzt kaum Einkommen. Der 19-jährige Sohn ist noch in der Ausbildung und wird so lange unterstützt, bis er für sich selbst sorgen kann Zum Beispiel:... Körbchenflechterin Dayani Basnayake verlor ihren Ehemann, der Safari-Fahrer im Yala-Nationalpark war. Am Tage des Tsunami starb er,weil er versuchte,zwei Kinder zu retten,die in seiner Gruppe waren. Er wurde am gleichen Tag neben seinem zerstörten Jeep gefunden. Er hinterließ seine Frau und drei schulpflichtige Söhne im Alter von 15, 14 und 5 Jahren. Abgesehen vom emotionalen Verlust durch den Tod des Vaters ist bei dieser Familie das Haupteinkommen der Familie weggefallen. Daher wird sie finanziell unterstützt. Neben der Unterstützung aus den Spendengeldern kommt es aber auch weiterhin auf eine nachhaltige Partnerschaft durch den Verkauf der Produkte wie Cashewnüsse und Biotee in den handgeflochtenen Körbchen an. Fragen Sie in Ihrem Weltladen danach! Wir danken allen Spenderinnen und Spendern ganz Fachschule für Automatisierungstechnik (Technikerschule) in Lahr Jungen Facharbeitern/innen bzw. Gesellen/innen mit mindestens eineinhalbjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der Elektrotechnik bieten wir mit der Fachschule für Automatisierungstechnik eine Qualifizierung zum/r Staatlich geprüften Techniker/in der Fachrichtung Elektrotechnik an. Mit dem erfolgreichen Abschluss erwerben Sie auch gleichzeitig die Fachhochschulreife. Durch ein attraktives Profil mit den Themenschwerpunkten Automatisierungstechnik und Antriebstechnik (Automation & Drive) sowie Technische Informatik und industrielle Kommunikation können Sie dieses Ziel in zwei Jahren Vollzeit erreichen. Beginn ist der 19. September Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung am Montag, den , Uhr Gewerbliche Schule Lahr - Außenstelle - Martin-Lutherstr. 24 Weitere Information erhalten Sie bei der Gewerblichen Schule Lahr,Tramplerstr. 80, Lahr,Tel.: 07821/ oder / bzw. Junge Künstler mit Handicap in Neuried gesucht: Malen für die "Kleine Galerie 2007" Jungen Malerinnen und -malern bietet der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.v. (BSK) jetzt die Möglichkeit, ihre Werke in einem bundesweit erscheinenden Kunstkalender

18 Amtsblatt der Gemeinde Neuried vorzustellen. Kinder mit Körperbehinderung im Alter von 4 bis 14 Jahren dürfen an diesem Projekt teilnehmen. Das Bildthema lautet: "mein Lieblingstier","meine Lieblingsblume" oder "mein Lieblingsbaum". Die Maltechnik ist freigestellt, das Bildformat soll A 4 groß sein. Unter allen Einsendungen verlost der BSK e.v. 3 wertvolle Sachpreise. Eine Jury wählt die 12 Monatsbilder und das Titelbild aus. Der Kalender wird im Oktober 2006 in einer Auflage von ca Exemplaren bundesweit verbreitet. Alle Bilder und die Gewinner der Verlosung werden ab Juni 2006 auf der Seite: veröffentlicht. Der Einsendung muss neben dem Originalbild mit Titelangabe auch eine Kurzbiografie und ein Foto des Künstlers/der Künstlerin beiliegen. Bei Rücksendewunsch des Bildes nach der Aktion muss ein frankierter und adressierter Rücksendeumschlag beigefügt werden. Einsendeschluss ist der 26. April Weitere Infos unter der -Adresse: galerie@bsk-ev.org oder telefonisch unter: Einsendungen an: BSK e.v., Altkrautheimer Straße 20, Krautheim. Wohnverbund Kork und Oberlinschule öffnen die Türen Die Oberlinschule Kork und der Wohnverbund Kork laden Eltern, Mitarbeitende an Schu-len, in Kindergärten und anderen Einrichtungen sowie in Ämtern und Behörden am Montag, 20. Februar 2006 zu einem "Tag der offe-nen Tür" ein. Von Uhr bis Uhr stellen zunächst Mitarbeitende in zwei Wohngruppen ihre Arbeit im Wohnbereich für Kinder und Jugendliche vor. Im Anschluss daran ist bis Uhr die Oberlinschule, eine Schule für Körperbehinderte, für Interessierte geöffnet. Einen kompakten Überblick über beide Arbeitsfelder der Diakonie Kork erhalten die Besucher von Uhr bis Uhr im Lehrerzimmer der Ober-linschule. Über den Kreis der Eltern behinderter Kinder und der genannten Berufsgruppen hinaus sind alle herzlich eingeladen, die sich einem Einblick in die Arbeit mit behinderten Menschen verschaffen wollen. Aktuell besuchen 150 interne und externe Schülerinnen und Schüler die Oberlinschule. Im Kinder- und Jugendbereich des Wohnverbunds Kork leben 50 behinderte Menschen. Die Altersspanne der Bewohner reicht vom Einschulungsalter bis ins junge Erwachsenenalter. Insgesamt wohnen in Wohnangeboten des Wohnverbunds Kork 337 Menschen mit Behinderungen. Bund Badischer Landjugend Nachmachen erwünscht! Netzwerke für die Landwirtschaft Wir suchen mutmachende Beispiele, Ideen, Initiativen, Kooperationen und Projekte für eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die aufgrund bürgerschaftlichen Engagements entstanden oder für die Zukunft geplant sind. Mögliche Bereiche für diese Netzwerke können sein: Tourismus, Kultur, Kunst, Soziales Engagement, Verwaltung, Produktion, Vermarktung, Landschaftspflege und -erhalt, Wir wollen dami ein Zeichen setzen und zeigen, wozu die Bürger in der Lage sind. Unter dem Motto»Nachmachen erwünscht«bieten wir eine Plattform für gute Ideen und Projekte. Die feierliche Präsentation findet Ende April im Gasthaus»Goldene Krone«in St. Märgen statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Wir freuen uns über Rückmeldungen und Empfehlungen bis zum 10. März beim Bund Badischer Landjugend e.v., T 0761/ oder landjugend@blhv.de Flyer gibt es auch als download unter Die Agentur für Arbeit informiert BIZ & DONNA Informationsveranstaltungen für Frauen auch in diesem Jahr wieder in der Agentur für Arbeit Elternzeit und Teilzeit Den Auftakt der diesjährigen Veranstaltungsreihe, die von de Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt de 18 Freitag,den 10. Februar 2006 Agentur für Arbeit Offenburg, Ingrid Strehlow initiiert wurde, bildet eine Veranstaltung zum diesem sicher interessanten Thema. Erwerbstätige Väter und Mütter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben Anspruch auf Elternzeit. Es ist wichtig sich rechtzeitig zu informieren um für sich die besten Entscheidungen zu treffen. Die Veranstaltung befasst sich u. a. mit folgenden Fragen: ist eine gemeinsame Elternzeit von Vater und Mutter möglich? Darf Frau/Mann während der Elternzeit arbeiten? Ist eine Übertragung eines Teils der Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt möglich? Außerdem erhalten gibt es Informationen zum Teilzeitgesetz mit seinen rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüchen. Frau Ute Knoll, Anwältin für Familien und Arbeitsrecht, kann diese und sicher andere auftretende Fragen beantworten. Die Veranstaltung findet am Dienstag, den um 14:30 Uhr in der Agentur für Arbeit Offenburg, Weingartenstr.3, Raum U 70 statt. Alle interessierten Frauen und ggf. auch Männer sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. BUND-Umweltzentrum Ortenau Fair gehandelte Blumen nicht nur für den Valentinstag Deutschland ist Weltmeister des Blumenimports. Um den steigenden Bedarf von mehreren Millionen Schnittblumen pro Jahr zu decken, werden sie vor allem aus Ostafrika und Lateinamerika importiert. Auf den Blumenfarmen herrschen jedoch oft menschenunwürdige Arbeitsbedingungen mit niedrigen Löhnen und übermäßigem Einsatz von zum Teil hochgiftigen Pflanzenschutzmitteln. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rät deshalb Blumen mit dem Flower-Label-Program (FLP)-Siegel oder Rosen mit dem fairfleurs -Siegel von TransFair zu kaufen. Beide Siegel garantieren eine Blumenzucht nach klar definierten sozialen und ökologischen Standards. Das heißt faire Löhne, Gewerkschaftsfreiheit, Verbot von illegaler Kinderarbeit, Gesundheitsschutz und Schutz der Umwelt. Mit dem TransFair- Siegel ausgezeichnete Blumenfarmen profitieren darüber hinaus von einem Aufschlag für soziale Projekte, den die Importeure zu zahlen haben. Während FLP- Blumen im Blumenfachhandel erhältlich sind, haben inzwischen Edeka und rund 500 Filialen der Handelskette Kaiser`s Tengelmann Rosen mit dem fairfleurs -Siegel in ihr Sortiment aufgenommen. Falls eine Filiale die fair gehandelten Sträuße nicht im Sortiment führt, empfiehlt der BUND gezieltes Nachfragen - so werden sie schneller auch in diesem Supermarkt angeboten. Weitere Informationen zu fair gehandelten fairfleurs -Rosen unter Adressen von Floristen in ihrer Nähe, die FLP-zertifizierte Blumen anbieten, sind unter zu finden.

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