Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

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1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Bachelor-Studiengang Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen Department Gesundheit und Pflege Stand

2 Inhaltsübersicht 1 Studiengangsspezifische Bestimmungen Zugehörigkeit zur Fakultät Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen Dauer und Gliederung des Studiums Abschluss Wahlpflichtmodule Praktische Studienphase Auslandssemester Bachelor- Abschlussarbeit Prüfungsleistungen und veranstaltungsbegleitende Studienleistungen Teilzeitstudium Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen Zuteilung von Modulnummern Modulkatalog des Bachelor Studiums Erläuterungen zu den Abkürzungen in den Tabellen des Studienverlaufsplans Studienverlaufspläne des Semesters Extracurriculare Lehrveranstaltung Schlussbestimmungen Übergangsregelung Inkrafttreten /14

3 1 Studiengangsspezifische Bestimmungen 1.1 Zugehörigkeit zur Fakultät Der Studiengang Management und Expertise im Pflege- und Gesundheitswesen wird von der Fakultät für Sozialwissenschaften getragen. 1.2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Über die allgemeinen Voraussetzungen des saarländischen Hochschulgesetzes (HG) hinaus muss eine mindestens dreijährige, abgeschlossene Ausbildung in einem Pflege-, Heil- oder Gesundheitsfachberuf nachgewiesen werden. (2) Der Studiengang richtet sich an Angehörige der Gesundheitsfachberufe, insbesondere der Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkranken- und Gesundheitspflege, Altenpflege, Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie, Hebammen, Heilerziehungspflege sowie Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten. 1.3 Dauer und Gliederung des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Praktikumsphase, Prüfungszeiten und der Bachelor Abschlussarbeit sechs Semester 180 ECTS-Punkte. (2) Das Studium gliedert sich in eine Studieneingangsphase [Grundstudium] (3 Semester 90 ECTS- Punkte) sowie eine Vertiefungs- und Studienabschlussphase [Hauptstudium] (3 Semester 90 ECTS-Punkte), im Rahmen dessen die Bachelor-Abschlussarbeit zu erstellen ist (6. Semester, 11 ECTS-Punkte). (3) Ein ECTS Punkt umfasst einen Workload von 30 Stunden. Daraus entsteht eine Arbeitsbelastung von etwa 900 Stunden pro Semester. (4) Die studienintegrierte Praxisphase (15 ECTS-Punkte) ist im 5. Semester zu absolvieren. 1.4 Abschluss (1) Das Studium schließt mit der bestandenen Bachelorprüfung ab. Es wird der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. (2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung wird gemäß der gültigen ASPO gebildet. (3) Die Bezeichnung des Studienganges wird gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Studienund Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge (ASPO) in das Zeugnis aufgenommen. 1.5 Wahlpflichtmodule (1) Im 5. Studiensemester wählen die Studierenden im Umfang von mindestens 7 ECTS-Punkten Lehrangebote aus einem im Modulhandbuch aufgeführten Katalog aus. (2) Im 6. Studiensemester wählen die Studierenden im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten Lehrangebote aus einem im Modulhandbuch aufgeführten Katalog aus. (3) Die Wahlpflichtmodule werden vom Prüfungsausschuss spätestens einen Monat vor Semesterbeginn bekannt gegeben. (4) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Wahlpflichtmodule im jeweiligen Semester angeboten werden, besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 1.6 Praktische Studienphase (1) Die Praktische Studienphase (Praktikum) wird im 5. Studiensemester abgeleistet und umfasst einen Zeitraum von 12 Wochen (15 ECTS-Punkte). (2) Näheres zur Ausgestaltung des Praktikums legt der Studiendekan / die Studiendekanin unter Mitwirkung des Praxisreferats fest. (3) Die praktische Studienphase kann an einem Praktikumsort im Ausland absolviert werden. Die Praktikumsbetreuung ist vorher mit dem Studiendekan / der Studiendekanin zu klären. 3/14

4 1.7 Auslandssemester (1) Studiensemester können an einer ausländischen Hochschule absolviert werden. Absprachen sind vorher mit dem Studiendekan / der Studiendekanin und dem Prüfungsausschuss zu treffen. 1.8 Bachelor- Abschlussarbeit (1) Zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts ist eine Bachelor-Abschlussarbeit anzufertigen. Der/die Studierende weist darin nach, dass er/sie die im Studium erworbenen Kenntnisse selbstständig wissenschaftlich und praxisbezogen zu einem spezifischen Thema anwenden kann. (2) Das Thema der Bachelor-Abschlussarbeit wird nach Zulassung zur Prüfung frühestens zum Ende der Vorlesungszeit des fünften Semesters ausgegeben. (3) Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate nach Ausgabe des Themas. Das Nähere regelt die ASPO. (4) Für die Bachelor-Abschlussarbeit werden 11 ECTS-Punkte vergeben. 1.9 Prüfungsleistungen und veranstaltungsbegleitende Studienleistungen (1) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt gemäß des Modulkataloges (2.2). Jedes Modul wird mit einer benoteten Prüfungsleistung abgeschlossen. Das Modul gilt dann als bestanden, wenn alle Leistungen des Moduls bestanden sind. (2) Folgende Arten von Prüfungsleistungen sind möglich: Klausur (K); Hausarbeit (HA), Referat (R), mündliche Prüfung (MP); Projektbericht (PB), Projektarbeit (PA), Postervortrag (PV), Fallbesprechung (FB). (3) Veranstaltungsbegleitende Studienleistungen (SB) müssen bestanden sein und können als Schriftliche Seminararbeit (SchS), oder als Mündliche Seminararbeit (MS) erbracht werden Teilzeitstudium (1) Das Studium kann in Teilzeit absolviert werden, sofern die Voraussetzungen der Immatrikulationsordnung - ImO - erfüllt sind. (2) Ein individueller Studien- und Prüfungsplan ist mit dem Studiendekan / der Studiendekanin bis spätestens 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn zu vereinbaren. (3) Die Regelstudienzeit verlängert sich entsprechend Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereichs erbrachten Leistungen (1) Die Anerkennung von außerhalb des Hochschulbereiches erbrachten Leistungen erfolgt nach den Regelungen der ASPO und den aktuell gültigen Richtlinien durch Einzelfallentscheidung des Prüfungsausschusses Zuteilung von Modulnummern Alle Module sind mit Modulnummern gekennzeichnet und fortlaufend nummeriert. Das Kürzel BAME steht für Bachelor Management und Expertise. Die erste Zahl -18- steht für das Wintersemester, in dem die vorliegende Anlage in Kraft tritt; die zweite Zahl steht für das Modul, die dritte für das Teilmodul bzw. für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Die Module werden im Modulhandbuch näher erläutert. 4/14

5 2 Modulkatalog des Bachelor Studiums Modul Code Modulbezeichnung ECTS Dauer Sem. Semester Expertise I 12 2 SWS SWS SWS SWS SWS SWS 01.1 Entwicklung der Pflege- und Therapiewissenschaften 01.2 Sozialwissenschaftliche Bezüge der Pflege-und Therapiewissenschaften 01.3 Theorie und Forschung in den Gesundheitsfachberufen 02 Management im Handlungsfeld 12 2 Gesundheitswesen I 02.1 Einführung in BWL und Management 4 4 I 02.2 Einführung in BWL und Management II 02.3 Finanzierung 03 Public Health I Strukturen des Gesundheitswesens 03.2 Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen 04 Gesundheits- und 7 2 Pflegerecht I 04.1 Grundlagen und ausgewählte Aspekte des Straf- und Zivilrechts 04.2 Grundlagen des Sozialversicherungsrechts Wissenschaftliches Arbeiten I Einführung in die Wissenschaftstheorie 05.2 Deskriptive Statistik Wissenschaftliches Arbeiten II Einführung in die EDV Techniken wissenschaftlichen Arbeitens I 06.3 Techniken wissenschaftlichen 2 2 Arbeitens II.06.4 Fachenglisch Methoden I Quantitative Methoden 07.2 Qualitative Methoden 08 Management im Handlungsfeld Gesundheitswesen II Strategische Organisation 08.2 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 08.3 Betriebliches Gesundheitsmanagement/ Gesundheitsförderung 09 Public Health II Epidemiologie 09.2 Übergänge im Lebensverlauf: 3 3 sozial- und gesundheitswissenschaftliche Perspektiven 10 Expertise II Diagnostik und Assessment in den Gesundheitsfachberufen 10.2 Evidence-Basierung in den Gesundheitsfachberufen 3 2 5/14

6 11 Gesundheits- und Pflegerecht II Grundlagen der Ethik Vertiefung und ausgewählte Aspekte des Betreuungs- und Berufsrechts Management im Handlungsfeld Gesundheitswesen III Projektmanagement Kommunikation und Konfliktmanagement Methoden II Quantitative Übung Qualitative Übung Management im Handlungsfeld Gesundheitswesen IV Management im Krankenhaus Management in stationären und ambulanten Einrichtungen Projektstudium Projektstudium I Projektstudium II Management im Handlungsfeld Gesundheitswesen V Beratung und Edukation Personalmanagement Arbeitsrecht: Grundlagen des Individualrechts 17 Praktische Studienphase Bachelor-Abschlussarbeit 11 Wahlpflichtmodule 19 Wahlpflichtmodul I Veranstaltung I 19.2 Veranstaltung II Wahlpflichtmodul II Veranstaltung I 20.2 Veranstaltung II Wahlpflichtmodul III Veranstaltung I Veranstaltung II Wahlpflichtmodul IV Veranstaltung I Veranstaltung II Wahlpflichtmodul V Veranstaltung I Veranstaltung II 3 2 6/14

7 2.1 Erläuterungen zu den Abkürzungen in den Tabellen des Studienverlaufsplans Alle Veranstaltungen werden als Seminare angeboten Semester: ECTS: SWS: Anmeldung: Das Modul beginnt in dem angegebenen Semester vergebene Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System Semesterwochenstunden Semester der erstmöglichen Prüfungsteilnahme / Semester, in dem spätestens mit der Prüfung begonnen werden muss B Bestanden (Bewertung der veranstaltungsbegleitenden Studienleistungen) FB Fallbesprechung H Hausarbeit K Klausur MP Mündliche Prüfung MS Seminararbeiten mit mündlicher Abnahme N Note PA Projektarbeit PB Projektbericht (Praktische Studienphase) PV Postervortrag R Referat S Semesterweise SchS Schriftliche Seminararbeiten SP Schriftliche Prüfungsleistung (betr. LV in einem Wahlpflichtmodul) W Wichtung der Prüfungsnote WH Wiederholungstermin für Prüfungsleistungen 7/14

8 2.2 Studienverlaufspläne des Semesters 1. Semester Modul Code Modul Semester ECTS SWS Prüfung WH Anmeldung Bewertung W 01 Expertise I Entwicklung der Pflege- und Therapiewissenschaften Sozialwissenschaftliche Bezüge der Pflege- und Therapiewissenschaften I 1 1/1 R S N 4 1 1/1 MS S B Einführung in BWL und Management I /1 SchS S B 0 Public Health I Strukturen des Gesundheitswesens 1 1/1 K S N 4 Gesundheits- und Pflegerecht I Grundlagen und ausgewählte Aspekte des Strafund Zivilrechts Wissenschaftliches Arbeiten I 1 1/1 FB S N Einführung in die Wissenschaftstheorie 1 1/1 K S N 4 Wissenschaftliches Arbeiten II Einführung in die EDV /1 SchS S B 0 Techniken wissenschaftlichen Arbeitens I 1 1/1 SchS S B 0 8/14

9 2. Semester Modul Code Modul Semester ECTS SWS Expertise I Theorie und Forschung in den Gesundheitsfachberufen I Anmeldung Prüfung WH Bewertung W 2 2/2 R S N 4 Einführung in BWL und Management II 2 2/2 R S N 4 Finanzierung 2 2/2 SchS S B 0 Public Health I Gesundheitswissenschaftliche Grundlagen 2 2/2 MS S B 0 Gesundheits- und Pflegerecht I Grundlagen des Sozialversicherungsrechts /2 FB S B 0 Wissenschaftliches Arbeiten I Deskriptive Statistik /2 K S N 3 Wissenschaftliches Arbeiten II Techniken wissenschaftlichen Arbeitens II /2 SchS S B 0 Fachenglisch /2 K S N 2 Methoden I Qualitative Methoden 2 2/2 MP S N 4 9/14

10 3. Semester Modul Code Modul Semester ECTS SWS Methoden I Anmeldung Prüfung WH Bewertung W Quantitative Methoden 3 3/4 K S N 4 II Strategische Organisation 3 3/4 MP S N 4 Marketing und Öffentlichkeitsarbeit 3 3/4 SchS S B 0 Betriebliches Gesundheitsmanagement/Gesundheitsförderung Public Health II Übergänge im Lebensverlauf: sozial- und gesundheitswissenschaftliche Perspektiven Expertise II Diagnostik und Assessment in den Gesundheitsfachberufen Gesundheits- und Pflegerecht II 3 3/4 H S N 4 3 3/4 SchS S B 0 3 3/4 R S N 4 Grundlagen der Ethik /4 SchS S B 0 III Projektmanagement /4 SchS S B 0 10/14

11 4. Semester Modul Code Modul Semester ECTS SWS Public Health II Anmeldung Prüfung WH Bewertung W Epidemiologie 4 4/5 K S N 4 Expertise II Evidence-Basierung in den Gesundheitsfachberufen Gesundheits- und Pflegerecht II Vertiefung und ausgewählte Aspekte des Betreuungs- und Berufsrechts III 2 4/5 R S N 3 2 4/5 FB S N 3 Kommunikation und Konfliktmanagement 3 4/5 MS S B 0 Methoden II Quantitative Übung 2 4/5 SchS S B 0 Qualitative Übung 2 4/5 SchS S B 0 IV Management im Krankenhaus 3 4/5 PV S N 3 Management in stationären und ambulanten Einrichtungen Projektstudium 3 4/5 K S N 3 Projektstudium I /5 SchS S B 0 11/14

12 5. Semester Modul Code Modul Semester ECTS SWS Projektstudium Anmeldung Prüfung WH Bewertung W Projektstudium II /6 PA S N 5 V Beratung und Edukation /6 R S N 3 17 Praktische Studienphase /6 PB S B Wahlpflichtmodul I: Qualität im Gesundheitswesen Veranstaltung I (gem. Aushang) 5 5/6 SP S N 4 Veranstaltung II (gem. Aushang) /6 SchS S B 0 Wahlpflichtmodul II: Forschungsexpertise I Veranstaltung I (gem. Aushang) 5 5/6 SP S N 4 Veranstaltung II (gem. Aushang) /6 SchS S B 0 12/14

13 6. Semester Modul Code Modul Semester ECTS SWS V Anmeldung Prüfung WH Bewertung W Personalmanagement /7 SchS S B 0 Arbeitsrecht: Grundlagen des Individualrechts 6 6/7 FB S N 4 Wahlpflichtmodul III: Managementinstrumente Veranstaltung I (gem. Aushang) /7 SP S N 3 Veranstaltung II (gem. Aushang) /7 SchS S B 0 Wahlpflichtmodul IV: Forschungsexpertise II Veranstaltung I (gem. Aushang) /7 SP S N 3 Veranstaltung II (gem. Aushang) /7 SchS S B 0 Wahlpflichtmodul V: Evaluation Veranstaltung I (gem. Aushang) /7 SP S N 3 Veranstaltung II (gem. Aushang) /7 SchS S B 0 Bachelor Abschlussarbeit /7 N 11 13/14

14 2.3 Extracurriculare Lehrveranstaltung 1. Semester Modulnummer Art der Prüfung Wichtung Prüfungstermin Wahlmodul Englisch Refresher Teilnahme 3. Schlussbestimmungen 3.1 Übergangsregelung Die Prüfungen des 1. Studienjahres nach der Anlage zur ASPO 2011 werden letztmalig im WS 19/20 angeboten. Die Prüfungen des 2. Studienjahres nach der Anlage zur ASPO 2011 werden letztmalig im WS 20/21 angeboten. Die Prüfungen des 3. Studienjahres nach der Anlage zur ASPO 2011 werden letztmalig im WS 21/22 angeboten In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss abweichende Regelungen treffen. 3.2 Inkrafttreten Diese Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes tritt zum 1. Oktober 2018 in Kraft. 14/14

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