BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE

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1 BEBAUUNGSPLAN LÄNGENFELDWEG OST, NR. L 3/0, MARKT MURNAU A. STAFFELSEE - Betrachtung der Schutzgüter der Umwelt - Markt Murnau a. Staffelsee Untermarkt Murnau a. Staffelsee Planungsbüro U-Plan Mooseurach Königsdorf U - P l a n Stand: April 2018

2 Bebauungsplan Längenfeldweg Ost, Nr. L 3/0, Markt Murnau a. Staffelsee Inhalt 1. und der Schutzgüter der Umwelt Tiere und Pflanzen Boden und Geologie Wasser Klima Landschaftsbild/Erholung Kultur- und Sachgüter Mensch Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter der Umwelt Tiere und Pflanzen Boden und Geologie Wasser Klima Landschaftsbild/Erholung Kultur- und Sachgüter Mensch Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung der Auswirkungen auf die Umwelt...3

3 Bebauungsplan Längenfeldweg Ost, Nr. L 3/0, Markt Murnau a. Staffelsee 1 1. und der Schutzgüter der Umwelt 1.1 Tiere und Pflanzen Das Plangebiet wird aktuell intensiv landwirtschaftlich genutzt. Floristisch oder faunistisch artenschutzrechtlich relevante Elemente, wie z. B. Gehölze fehlen. Gemäß dem Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft ist den intensiv genutzten Grünlandbereichen eine geringe Bedeutung (Kategorie I) für Arten und Lebensräume beizumessen. 1.2 Boden und Geologie Gemäß Übersichtsbodenkarte 1: herrschen im Plangebiet Braunerden, gering verbreitet Parabraunerden aus kiesführendem Lehm (Deckschicht oder Jungmoräne) über Schluff- bis Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch, kalkalpin geprägt) vor. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung ist der Boden jedoch anthropogen überprägt. Gemäß dem Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft kommt Flächen unter Dauerbewuchs eine mittlere Bedeutung (Kategorie II) für das Schutzgut Boden zu. 1.3 Wasser Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer zu verzeichnen. Aufgrund der Lage und der geologischen Situation ist von einem hohen, intakten Grundwasserflurabstand auszugehen. Gemäß dem Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft kommt Gebieten mit hohem, intakten Grundwasserflurabstand eine mittlere Bedeutung (Kategorie II) für das Schutzgut Wasser zu. 1.4 Klima Die im Plangebiet vorhandenen landwirtschaftlich genutzten Flächen tragen allgemein zur Kaltluftentstehung bei, bedeutsame Kaltluftabflussbahnen mit Siedlungsbezug sind nicht zu verzeichnen. Gemäß dem Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft kommt Flächen ohne kleinklimatisch wirksamen Luftaustauschbahnen eine geringe Bedeutung (Kategorie I) für das Schutzgut Klima zu. 1.5 Landschaftsbild/Erholung Das Plangebiet stellt sich aktuell als Teilbereich einer innerörtlichen, landwirtschaftlich genutzten Fläche dar. Im Westen und Norden grenzen direkt Verkehrsflächen (Längenfeldweg, Längenfeldleite), Wohn- und gemischte Bauflächen an. Die Flächen im südlichen und östlichen Anschluss werden ebenso wie das Plangebiet selbst landwirtschaftlich genutzt. Die nächstgelegenen Baugebiete liegen nach Osten in ca. 100 m Entfernung, nach Süden in ca. 180 m Entfernung. Als Vorbelastung wirken die 110-kV-Freileitungen, welche zwar außerhalb des Plangebietes verlaufen, jedoch die innerörtliche Grünfläche queren. Die Fläche wird aktuell nicht zur Erholung der Bewohner genutzt. Dem Plangebiet ohne strukturierende Elemente kommt in Bezug auf die Schutzgüter Landschaftsbild/Erholung eine geringe Bedeutung zu (Kategorie I).

4 Bebauungsplan Längenfeldweg Ost, Nr. L 3/0, Markt Murnau a. Staffelsee 2 Plangebiet 110-kV-Freileitungen Daten: Bayerische Vermessungsverwaltung 1.6 Kultur- und Sachgüter Für das Plangebiet sind keine schützenswerten Kultur- und Sachgüter, wie z. B. Bau- oder Bodendenkmäler bekannt. In Bezug auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter kommt dem Plangebiet keine Bedeutung zu. 1.7 Mensch Das Plangebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Das Plangebiet selbst ist im Agrarleitplan als Ortsbereich nicht bewertet. Die nächstgelegenen, bewerteten, landwirtschaftlichen Flächen sind als Grünlandstandorte mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen angesprochen.

5 Bebauungsplan Längenfeldweg Ost, Nr. L 3/0, Markt Murnau a. Staffelsee 3 2. Auswirkung der Planung auf die Schutzgüter der Umwelt 2.1 Tiere und Pflanzen Die Planung führt zu einem dauerhaften Verlust der Lebensräume von Tieren und Pflanzen durch Versiegelung und Nutzungsänderung, welcher aufgrund der aktuellen, intensiven Nutzung des Gebietes mit geringen Auswirkungen für Pflanzen und Tiere verbunden ist. Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere positiv wirkt sich die geplante Eingrünung im Übergang zur innerörtlichen Grünfläche aus. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden durch die Planung nicht ausgelöst. 2.2 Boden und Geologie Die Planung führt zu einem Bodenverlust durch Versiegelung. Zugleich werden Bodeneigenschaften durch erforderlichen Bodenabtrag, -umlagerung und -verdichtung, insbesondere während der Bauphase verändert. 2.3 Wasser Mit dem Verlust des Bodens und der Veränderung der Bodeneigenschaften ist der Verlust von versickerungsaktiver Fläche verbunden. Zugleich wird durch ein Konzept zur Niederschlagswasserbeseitigung (Rigolen) ein schadloser Abfluss des Niederschlagswassers sichergestellt. 2.4 Klima Durch die Planung gehen geringfügig Flächen mit allgemeiner Bedeutung für die Kaltluftproduktion verloren. 2.5 Landschaftsbild/Erholung Die Errichtung des Wohngebietes wird das Landschaftsbild verändern, wobei dieses aufgrund der angrenzenden Siedlungs- und Verkehrsflächen und der sichtbaren, die innerörtliche Grünfläche querenden 110-kV-Freileitungen bereits vorbelastet ist. Durch Eingrünung des Gebietes im Übergang zur innerörtlichen, landwirtschaftlichen Nutzfläche können die Auswirkungen auf das Landschaftsbild gering gehalten werden. 2.6 Kultur- und Sachgüter Die Realisierung des Wohngebietes wird nach derzeitigem Kenntnisstand zu keinen erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter führen. Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG. 2.7 Mensch Durch die Planung gehen in geringfügigem Umfang Flächen verloren, welche aktuell landwirtschaftlich genutzt werden. Zugleich sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die Immissionen zu würdigen, welche auf das Plangebiet aufgrund der 110 -kv-freileitungen, welche in Benachbarung verlaufen, wirken. Darüber hinaus wird sich aufgrund der Mehrung des Verkehrs die Unfallgefahr im Übergangsbereich vom Wohngebiet in den öffentlichen Straßenraum geringfügig erhöhen. 3. Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung der Auswirkungen auf die Umwelt Im Rahmen der Bebauungsplanung wurden die Möglichkeiten, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gering zu halten, umfassend genutzt. Als wesentliche Maßnahme zur Vermeidung der Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild ist der Anschluss an bestehende Bauflächen und die Konzentration auf Flächen, welche in der Gesamtschau von geringer Bedeutung für Natur und Landschaft sind, zu würdigen. Durch diese Standortwahl wird dem Anspruch von Landes-, Regional- und Kommunalplanung, einer weiteren Zersiedlung der Landschaft entgegen zu wirken, umfänglich Rechnung getragen. Darüber hinaus tragen die im Bebauungsplan verankerten grünordnerischen und baugestalterischen Festsetzungen (z. B. Festsetzungen von versickerungsfähigen Beläge

6 Bebauungsplan Längenfeldweg Ost, Nr. L 3/0, Markt Murnau a. Staffelsee 4 für Fußwege und oberirdische Stellplätze, zur Gestalt von Einfriedungen, zur Dachbegrünung, zur Einund Durchgrünung des Gebietes) zu einer Minderung der Umweltauswirkungen bei.

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