General Terms and Conditions of Jetstream Hochdruck-Lösungen GmbH. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. der Jetstream Hochdruck-Lösungen GmbH -1-

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1 -1- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jetstream Hochdruck-Lösungen GmbH für die Vermietung von Hochdruckgeräten und/oder Zubehör aus dem Angebotsprogramm der Jetstream Hochdruck-Lösungen GmbH (nachfolgend JHL) General Terms and Conditions of Jetstream Hochdruck-Lösungen GmbH for the leasing of high pressure equipment and/or accessories from the range of offers from Jetstream Hochdruck-Lösungen GmbH (hereinafter JHL) 1 Geltung und Wirksamkeit 1.1. JHL vermietet und leistet ausschließlich zu ihren nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart worden ist Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich ganz oder teilweise anerkannt haben. Sollten einzelne Bestimmungen der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. 2 Angebot und Bestellung Alle Angebote der JHL sind freibleibend. Ein für JHL verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn JHL den Auftrag des Kunden in Textform (per Brief, Telefax oder ) bestätigt hat. 1 Validity and effectiveness 1.1. JHL leases and makes performance exclusively upon the following Standard Terms and Conditions of Business unless expressly agreed to the contrary in writing Standard terms and conditions of business of the Lessee only apply if we have expressly recognised these, in whole or in part, in writing. Should individual provisions of the following Standard Terms and Conditions of Business be or become ineffective, the effectiveness of the remaining provisions of these Standard Terms and Conditions of Business shall not be thereby affected. 2 Offer and order All offers of JHL are non-binding. A contract which is binding for JHL is only formed when JHL has confirmed the order of the customer in text form (by letter, fax or ). 3 Preise und Zahlung 3.1. Grundlage für die Berechnung der Mieten, Nebenkosten, Sonderleistungen bzw. besondere Nutzungszeiten sind ausschließlich die bei Vertragsschluss gültige Mietpreisliste der JHL sowie vertragliche Vereinbarungen Alle Preise verstehen sich in Euro. Bei Zahlungen in anderen Währungen als Euro trägt der Mieter das Wechselkursrisiko. Die Preise der JHL sind Nettopreise und daher zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger weiterer Kosten, beispielsweise für Transport, Versicherung, Betriebsstoffe, Montage, etc. zu zahlen Der Mietzins ist bei Rechnungserhalt ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zahlbar, falls keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden. Wurde im Mietvertrag vereinbart, dass Teile der Miete oder eine Sicherheitsleistung im Voraus zu leisten sind, so muss diese Leistung vor Beginn der Mietzeit und vor Übergabe der Mietsache erbracht worden sein Bei Verzug ist unsere Vergütung mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern der Mieter Unternehmer ist mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, zu verzinsen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. 3 Prices and payment 3.1. The basis for the calculation of the rentals, ancillary costs, special performances and/or special times of use is exclusively the rental price list of JHL valid at the time of conclusion of the contract and also any contractual agreements All prices are quoted in Euro. In the case of payments in currencies other than Euro, the Lessee shall bear the exchange rate risk. The prices of JHL are net prices and are therefore to be paid with the addition of the statutory value added tax and also any further costs, for instance for transport, insurance, operating materials, assembly etc Unless any agreements to the contrary have been made in writing, the rental is payable without any deductions within 14 days of receipt of the invoice. If agreed in the lease agreement that parts of the rental or any security are to be paid or provided in advance, this payment or security must have been furnished before the commencement of the lease period and before the hand-over of the lease object In the case of default, interest is to be paid on our remuneration at 5 percentage points above the respective basic interest rate; where the lessee is a businessman, at 8 percentage points above the respective basic interest rate. Further-reaching claims for damages remain unaffected hereby.

2 Der vereinbarte Mietzins gilt für den Einsatz im Einschichtbetrieb bis zu einer Betriebszeit von 8 Stunden täglich, unter Zugrundelegung einer 7- Tage Woche und durchschnittlich 30 Arbeitstagen pro Monat. Der Mieter ist verpflichtet, eine erhöhte Mietnutzung dem Vermieter anzuzeigen The agreed rental applies for deployment in single-shift operations up to an operation time of 8 hours daily, taking a 7 day week and an average of 30 working days per month as the basis. The Lessee shall be obliged to notify the Lessor of any increased use of the lease object Der tatsächliche Einsatz wird bei Rückgabe der Mietsache ermittelt. Dies erfolgt durch Ermittlung des entsprechenden Zählerstandes der jeweiligen Maschine. Sollte kein solches Zählwerk vorhanden sein, verpflichtet sich der Mieter, über die tatsächlichen Einsatzzeiten Buch zu führen. Die Auflistung ist uns bei Rückgabe der Mietsache zur Berechnung der jeweiligen Einsatzzeiten auszuhändigen. Die Einsatzzeiten sind minutengenau und entsprechend der tatsächlichen Gegebenheiten aufzuführen Bei Überschreitungen der Betriebszeit während der Mietdauer werden folgende Zuschläge fällig: a) bei einer Überschreitung der arbeitstäglichen Betriebszeit über die vereinbarten 8 Stunden hinaus wird pro Arbeitstag ein Zuschlag in Höhe von 50 des vereinbarten Mietpreises berechnet, sofern die Betriebszeit um maximal 8 Stunden überschritten wird. b) bei einer Überschreitung der arbeitstäglichen Betriebszeit um mehr als 8 Stunden wird pro Arbeitstag ein Zuschlag in Höhe von 100 des vereinbarten Mietpreises berechnet. Eine Kürzung des Mietzinses aufgrund Unterschreitung der normalen Betriebszeiten gemäß Ziffer 3.2. ist ausgeschlossen Ein Aufrechnungsrecht gegen die Mietforderungen der JHL besteht nur, wenn dem Mieter ein unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Anspruch gegen JHL zusteht Ist der Vertrag für den Mieter ein Handelsgeschäft, so darf er die von ihm geschuldete Leistung nur zurückhalten, sofern JHL seine Pflichten aus dem Mietvertrag grob schuldhaft verletzt oder die Leistung grob mangelhaft war The actual usage will be ascertained upon the return of the lease object. This is carried out by ascertaining the corresponding meter reading of the respective machine. Should no such meter be available, the Lessee undertakes to keep a record of the actual times of usage. The list is to be handed over to us upon the return of the lease object for the purpose of calculating the respective times of usage. The usage times are to be listed precise to the minute and in accordance with the actual circumstances In the case of any overrunning of the operating hours during the lease period, the following surcharges will become payable: a) In the case of any overrunning of the operating hours per working day above and beyond the agreed 8 hours, a surcharge in the amount of 50 of the agreed rental will be charged per working day where the operating hours are exceeded by no more than 8 hours. b) In the case of any overrunning of the operating hours per working day by more than 8 hours, a surcharge in the amount of 100 of the agreed rental will be charged per working day. Any reduction of the rental by reason of underusage of the normal operating hours in accordance with Clause 3.2. is excluded A right of set-off against the rental claims of JHL only exists if the Lessee is entitled to an undisputed claim against JHL or a claim against JHL which has been judicially decided and is final and legally binding If the contract is a commercial transaction for the Lessee, it may only withhold the performance owed by it in so far as JHL is guilty of a gross culpable breach of its duties under the lease agreement or the performance was grossly defective. 4 Mietdauer 4.1. Sofern keine Mietzeit vertraglich vereinbart wurde, beginnt der Mietvertrag mit Übergabe der Mietsache und endet mit der ordnungsgemäßen Rücklieferung der Sache. Der Tag der Abholung/ Absendung und der Tag der Rücksendung gelten als Miettag Wurde eine feste Mietzeit vereinbart, beginnt die Mietzeit mit dem vereinbarten Tag, unabhängig von der tatsächlichen Abholung durch den Mieter. Wird der Mietgegenstand nicht wie vereinbart von dem Mieter abgeholt, ist JHL berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters einzula- 4 Term of the lease 4.1. In so far as no lease period has been contractually agreed, the lease agreement shall commence with the hand-over of the lease object and shall end with the proper return of the item. The day of collection/despatch and the day of return shall be deemed to be lease days If a fixed lease period has been agreed, the lease period shall commence with the agreed date, irrespective of the date when the item is actually collected by the Lessee. If the lease object is not collected by the Lessee as agreed, JHL shall be entitled to put the lease object into

3 -3- gern und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, den Mietvertrag zu kündigen. 4.3 Die Mietzeit endet zu dem vereinbarten Termin. Eine Verlängerung der Mietzeit erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von JHL. Eine Überschreitung der Mietzeit ohne vorherige Zustimmung führt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. 545 BGB findet keine Anwendung. Der Mieter ist in diesen Fällen zur Herausgabe der Mietsache verpflichtet. Zudem schuldet der Mieter für jeden Tag, den er die Mietsache nicht zurückgibt, Entschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietsatzes. Ein ggf. aufgrund längerer Mietdauer reduzierter Mietzinssatz findet in diesen Fällen keine Anwendung Gibt der Mieter die Mietsache auf seinen Wunsch vorzeitig zurück, bleibt die Zahlung des Mietzinses nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften hiervon grundsätzlich unberührt. Ersparte Aufwendungen durch eine anderweitige Gebrauchsverwertung, zu der JHL ausdrücklich berechtigt ist, sind hiervon ggf. in Abzug zu bringen. Zur Vereinfachung wird daher widerlegbar vermutet, dass nach der Rückgabe - bei einer Restmietzeit von bis zu 6 Monaten noch 1 Monatsmiete - bei mehr als 6 Monaten Restmietzeit noch 2 Monatsmieten - und bei mehr als 12 Monaten Restmietzeit noch 20 der restlichen Miete, mindestens 3 Monatsmieten zu zahlen sind. Der Nachweis von höheren oder geringeren ersparten Aufwendungen bleibt den Vertragsparteien vorbehalten. storage at the expense of the Lessee and, following the fruitless expiration of a reasonable period, to terminate the lease agreement. 4.3 The lease term shall end at the agreed date. An extension of the lease period shall only come into effect with the prior written consent of JHL. An overrunning of the lease period without the prior consent of JHL shall not lead to an extension of the lease agreement. 545 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch German Civil Code] shall not apply. The Lessee shall in such cases be obliged to surrender the lease item. In addition, for each day that it fails to return the lease object, the Lessee shall be liable to pay compensation in the amount of the agreed daily leasing rate. Should any reduction in the leasing rate have been agreed by reason of a longer lease period, such rate shall not apply in these cases Should the Lessee return the lease item prematurely at its own wish, the payment of the rental shall, as a basic principle, remain unaffected hereby in accordance with the terms of the statutory provisions. Any savings in expenditure through an alternative deployment of the item, to which JHL is expressly entitled, is, where appropriate, to be deducted therefrom. For the purpose of simplification, it is therefore rebuttably assumed that following return of the item - with a remaining lease period of up to 6 months, 1 month's rental - with a remaining lease period of more than 6 months, 2 monthly rentals - and with a remaining lease period of more than 12 months, 20 of the remaining rental, but at least 3 monthly rentals, will be payable. The parties hereto have the right to produce evidence of any higher or lower savings in expenditure. 5 Übergabe 5.1. JHL ist berechtigt, dem Mieter anstatt des bestellten Gerätes ein funktional gleichwertiges Mietgerät zu überlassen, das den Anforderungen des Mieters auf gleiche Weise gerecht wird, sofern ihm dies zumutbar ist Der Mietsache wird von JHL in unbeschädigtem, gereinigtem, betriebsfähigen und vollgetankten Zustand übergeben. Der Zustand vor Übergabe wird von einem von beiden Vertragsparteien unterzeichneten Übergabeprotokoll verbindlich festgehalten Dem Mieter obliegt es, den Mietgegenstand nach der Übergabe auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Etwaige Mängel der Mietsache hat der Mieter unverzüglich nach Übergabe des Mietgegenstandes JHL schriftlich anzuzeigen. Kommt der Mieter dem nicht nach, kann er erkennbare Mängel sodann nicht mehr rügen. 5 Hand over of the lease object 5.1. JHL shall be entitled, in place of the equipment ordered, to provide the Lessee with a functionally equivalent lease object which satisfies the requirements of the Lessee in the same manner, in so far as such is conscionable for the latter The lease object will be handed over by JHL in an undamaged, cleaned, operational condition, fully filled up with fuel. The condition prior to the hand-over will be bindingly recorded in a handover schedule signed by both parties to the contract Following the hand-over, it is the responsibility of the Lessee to inspect the lease object as to its proper condition. The Lessee shall notify JHL of any defects in the lease object in writing immediately following the hand-over of the lease object. Should the Lessee fail to comply with this obligation, it may not thereafter raise any complaints in respect of recognisable defects.

4 Verspätet sich die Leistung von JHL, so tritt Verzug nicht ein, solange dies auf Umständen beruht, die JHL bei billigerweise zu erwartender Sorgfalt nicht voraussehen und verhüten konnte und durch zumutbare Maßnahmen nicht überwinden konnte Should the performance of JHL be delayed, it shall not be in default as long as this results from circumstances which JHL, applying the care reasonably to be expected, could not foresee and prevent and overcome through the adoption of reasonable measures. 6 Gefahrtragung, Versand Die Gefahr geht mit der Bereitstellung zur Abholung oder Versendung auf den Mieter über; dies gilt auch dann wenn JHL die Versendungskosten oder die Anfuhr gesondert übernommen hat. 6 Risk; Despatch Risk shall pass to the Lessee upon appropriation of the item ready for collection; this shall also apply where JHL has separately assumed the costs of carriage or the delivery. 7 Rückgabe 7.1. Der Mieter hat den Mietgegenstand nach Ablauf der Mietzeit vollständig in ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand (insbesondere in unbeschädigtem, gereinigtem, betriebsfähigen und vollgetankten Zustand) an dem Geschäftssitz der JHL oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort zurückzugeben. Über die Rückgabe ist ein Rückgabeprotokoll zu fertigen und von dem Mieter zu unterzeichnen. Erfolgt die Rückgabe nicht in ordnungsgemäßen Zustand, kann JHL die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlichen Aufwendungen durch eigenes Personal oder einen beauftragten Dritten vornehmen lassen, und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen Bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes des Mietgegenstandes gilt dieser als nicht zurückgegeben und der Mieter schuldet die unter Ziffer 4.3. vereinbarte Entschädigung. Gleiches gilt, wenn der Mietgegenstand unvollständig zurückgegeben wird Erzielen die Vertragsparteien hinsichtlich der Erstellung des Übergabeprotokolls keine Einigung, so ist der Mietgegenstand auf Verlangen einer der Parteien durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. JHP ist berechtigt, die Begutachtung aus wichtigem Grund abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn sie durch die Verzögerung Anschlussmietverträge nicht einhalten kann und die Gefahr einer Schadensersatzpflicht gegenüber dritten Vertragspartnern droht. Der Sachverständige ist, wenn die Vertragsparteien hierüber keine Einigung erzielen, von dem Vorsitzenden der Industrie-und Handelskammer zu benennen. Der Sachverständige hat sodann den Umfang der Mängel und Beschädigungen, und die voraussichtlichen Kosten zur Behebung festzustellen. Das Gutachten ist für beide Vertragsparteien bindend. Der Gutachter bestimmt entsprechend seines Ergebnisses, wer die Kosten für den Sachverständigen zu tragen hat. Bestätigt der Sachverständige die von JHP festgestellten Mängel, so hat der Mieter während der Begutachtung und bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes die unter Ziffer 7.2. vereinbarte Nutzungsentschädigung zu leisten. 7 Return of the lease object 7.1. At the expiration of the lease period, the Lessee shall return the lease object complete and in proper condition in accordance with the contract (in particular in an undamaged, cleaned, operational condition and filled up with fuel) at the place of business of JHL or another agreed destination. A schedule of the condition upon return is to be prepared in relation to the object and signed by the Lessee. If the object is not returned in proper condition, JHL may have the necessary measures carried out by its own personnel or a third party instructed by it in order to restore the proper condition, and invoice the Lessee with the costs Up until the restoration of the condition of the lease object in conformity with the contractual terms, the object will be deemed not to have been returned, and the Lessee will owe the compensation agreed under Clause 4.3. The same shall apply if the lease object is returned incomplete Should the parties to the contract be unable to reach agreement in relation to the preparation of the schedule upon hand-over, the lease object is, upon the demand of either of the parties, to be examined by an expert. JHP shall be entitled to refuse the examination for cogent reasons. This shall apply in particular if it will be unable to meet follow-on lease agreements as a result of the delay, and there is a risk that it might be liable to pay damages to third party contract partners. If the parties to the contract are unable to reach agreement on the expert, the latter is to be nominated by the chairman of the Chamber of Industry and Commerce. The expert shall then ascertain the scope of the defects and damage and the estimated costs to rectify the same. The report of the expert shall be binding for both parties to the contract. The expert shall, corresponding to his conclusion, determine who is to bear the costs of the expert. If the expert confirms the defects ascertained by JHP, the Lessee shall pay the compensation for use agreed under Clause 7.2. for the period of the examination and up until the restoration of the condition in accordance with the contractual terms.

5 -5- Weitergehende Schadenersatzansprüche aufgrund der Beschädigung der Mietsache bleiben von dieser Regelung unberührt. Further-reaching claims for damages by reason of the damage to the lease object remain unaffected by this provision. 8 Pflichten des Mieters 8.1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen, sie ordnungsgemäß zu behandeln und Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen gegen Witterungseinflüsse und den Zugriff unbefugter Dritter zu treffen Der Mieter ist verpflichtet, die sach-und fachgerechte Wartung und Pflege der Mietsache auf seine Kosten gemäß der von JHL, bzw. dem Hersteller, vorgeschriebenen Betriebs-, Schmier- und Wartungsanleitungen durchzuführen Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät weitervermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dingliche Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, uns unverzüglich durch Einschreiben Anzeige zu erstatten und den Dritten von unserem Eigentum unverzüglich durch Einschreiben in Kenntnis zu setzen. 8 Duties of the Lessee 8.1. The Lessee shall be obliged only to deploy the lease item in accordance with its intended use, to handle it properly and to take precautions and protective measures against exposure to the elements and any access by unauthorised third parties The Lessee shall be obliged to carry out the appropriate maintenance and servicing of the lease object in a professional manner and at its own expense in accordance with the operating, lubricating and maintenance instructions prescribed by JHL or the manufacturer The Lessee may neither re-let the equipment to any third party nor assign rights under this contract nor grant rights of any kind in respect of the equipment Should any third party assert rights in rem in respect of the equipment through seizure or levy of execution, the Lessee shall be obliged to make a report to us without delay by registered letter and to notify the third party of our ownership without delay by registered letter. 9 Besichtigungsrecht und Untersuchung des Mietgegenstandes JHL ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder von einem Beauftragten besichtigen zu lassen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, JHL im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. 9 Right to view and examine the lease object JHL shall at all times be entitled to view the lease object or have the same viewed by an authorised party and, following prior agreement with the Lessee, to examine the same or have it examined by an authorised party. The Lessee shall be obliged to support JHL within the scope of its possibilities. 10 Instandsetzung Der Mieter ist verpflichtet, notwendige Instandsetzungsarbeiten oder eventuell auftretende Mängel unverzüglich JHL zu melden und die Instandsetzung/Reparatur des Mietgegenstandes oder den Austausch des Mietgegenstandes durch JHL selbst oder einen von JHL beauftragten Dritten durchführen zu lassen Der Mieter ist nicht berechtigt Veränderungen an dem Mietgegenstand vorzunehmen Die Kosten der Instandhaltung, d.h. der Beseitigung der während der Mietzeit durch Abnutzung, Alterung und Witterungsbedingungen entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel trägt der Mieter. Nach Rücklieferung der Anlage und des gemieteten Zubehörs wird dieses bei JHL geprüft und notwendige Teile getauscht. Diese Aufwendungen werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt Im Übrigen trägt JHL die Kosten der Mängelbeseitigung, sofern der Mangel nicht auf eine un- 10 Repair The Lessee shall be obliged to notify JHL without delay of any necessary repair works or any faults arising, and to have the reinstatement / repair of the lease object or the exchange of the lease object carried out by JHL itself or a third party instructed by JHL The Lessee shall not be entitled to make any changes to the lease object The costs of the maintenance, i.e. of the elimination of constructional or other faults arising during the lease period through wear and tear, ageing or exposure to the elements shall be borne by the Lessee. Following the return of the equipment and the accessories leased, this will be checked by JHL and any necessary parts exchanged. These expenses will be invoiced to the Lessee subsequently In all other cases, JHL shall bear the costs of the elimination of faults provided the fault is

6 -6- sachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung oder eine sonstige Pflichtverletzung des Mieters zurückzuführen ist. In diesem Fall kann JHL entsprechend der gesetzlichen Haftungsregelung Ersatz der Kosten von dem Mieter verlangen. Haftet die von JHL abgeschlossene Versicherung für die Mängelbeseitigung, so ist die Haftung des Mieters auf die Höhe des Selbstbeteiligungsanteils beschränkt Ein Stillstand der Mietsache während der Durchführung von Instandsetzungsarbeiten lässt die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses unberührt, es sei denn, der Stillstand ist auf einem vom Mieter nicht verschuldeten Mangel des Mietgegenstandes zurückzuführen. not a result of improper handling, excessive strain or any other breach of duty on the part of the Lessee. In such case, JHL may demand reimbursement of the costs from the Lessee in accordance with the statutory provisions governing liability. Where the insurance company with which JHL took out the insurance policy is liable for the elimination of the fault, the liability of the Lessee shall be limited to the excess stipulated in the policy Any downtime of the lease object during the performance of repair works shall have no effect on the obligation of the Lessee to make payment of the agreed rental unless the downtime is a result of a fault in the lease object not caused by the Lessee. 11 Haftung Schadensersatzansprüche gegen JHL, insbesondere den Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, kann der Mieter nur dann geltend machen, a) wenn JHL oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden grob fahrlässig verursacht haben b) wesentliche Vertragsverpflichtungen schuldhaft verletzt wurden, soweit hierdurch die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird und es sich um einen vertragstypischen, voraussehbaren Schaden handelt c) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von JHL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung von JHL wird ausgeschlossen Schadensersatzansprüche wegen Verzugs von JHL bei Übergabe der Mietsache zu Beginn der Mietzeit sind darüber hinaus auch der Höhe nach beschränkt auf höchstens den Betrag des täglichen Mietzinses Der Mieter trägt die Gefahr für einen von JHL unverschuldeten Ausfall des Gerätes, insbesondere im Falle höherer Gewalt Da der Mietgegenstand ohne Fachmonteure des Vermieters betrieben wird, wird vermutet, dass Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder falsche Einsatzbedingungen entstanden sind, vom Mieter verursacht wurden. Dem Mieter bleibt es unbenommen, diese Vermutung zu widerlegen. Die Kosten für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Nutzung resultieren, trägt der Mieter allein Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JHL. 11 Liability The Lessee may only assert claims for damages against JHL, in particular for the reimbursement of damage which has not arisen in relation to the lease object itself, a) if JHL or its statutory representatives or vicarious agents caused the damage through gross negligence b) if fundamental contractual obligations were culpably breached, to the extent that the achievement of the purpose of the contract is thereby jeopardised and the damage was foreseeable and typical for the type of the contract c) in the case of damage arising from injury to life, limb or health resulting from a negligent breach of duty on the part of JHL or a deliberate or negligent breach of duty of its statutory representatives or vicarious agents. Any further-reaching liability on the part of JHL is excluded Claims for damages on account of delay by JHL in handing over the lease object at the commencement of the lease period are furthermore restricted, also as to the amount, to a maximum of the amount of the daily rental The Lessee shall bear the risk of any failure of the equipment not caused by JHL, in particular in the case of force majeure Since the lease object is operated without professional mechanics of the Lessor, it will be assumed that any damage arising through improper handling or wrong conditions of deployment have been caused by the Lessee. The Lessee shall have the right to refute this assumption. The costs for any damage resulting from improper use shall be borne solely by the Lessee The foregoing restrictions on liability shall also apply to claims against staff, workers, employees, representatives and vicarious agents of JHL.

7 -7-12 Schäden der Mietsache, Versicherung JHL hat für den Mietgegenstand für die Dauer der Mietzeit gegen Beschädigungen und Diebstahl versichert. Das Haftpflichtrisiko des Mieters ist nicht versichert. Die Kosten der Versicherung trägt der Mieter zusätzlich zu dem vereinbarten Mietpreis entsprechend der Tagessätze der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste von JHL Der Versicherungsvertrag beinhaltet einen Selbstbehalt in Höhe von 2.500,00 Euro pro Schadensfall. Eine etwaige Schadensersatzhaftung des Mieters ist auf diesen Selbstbehalt begrenzt, soweit es um versicherte Gefahren und Schäden geht. Der Mieter haftet jedoch unbegrenzt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden an der Mietsache Im Schadensfall hat der Mieter JHL unverzüglich über Umfang, Hergang und Beteiligte des Schadensereignisses zu unterrichten. 12 Damage to the lease object; Insurance JHL has insured the lease object against damage and theft for the duration of the lease period. The third party liability risk of the Lessee is not insured. The cost of the insurance shall be borne by the Lessee in addition to the agreed rental in accordance with the daily rates set out in the price list of JHL applicable at the time of the conclusion of the contract The insurance policy comprises an excess in the amount of 2, Euro per case of damage. Any liability of the Lessee for damages is limited to this excess in so far as the risks and damage are insured. The Lessee shall, however, be liable without restriction for any damage to the lease object caused deliberately or through gross negligence In the case of damage, the Lessee shall notify JHL without delay of the scope, circumstances and persons involved in the event leading to the damage. 13 Vorzeitige Kündigung Das der JHL zustehende Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gilt insbesondere, wenn: a) der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters das Gerät oder einen Teil desselben für eine andere Arbeit verwendet oder an einen anderen Ort bringt, oder an Dritte weitervermietet als in diesem Vertrag vorgesehen. b) dem Vermieter Umstände bekannt werden, die ernstliche Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Mieters aufkommen lassen, die es dem Vermieter unzumutbar erscheinen lassen, den Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen weiterzuführen. c) der Mieter seinen weiteren Pflichten aus 8 trotz Abmahnung nicht nachkommt 14 Widerrufsrecht des Mieters Soweit es sich bei dem Mieter um einen Verbraucher handelt, steht ihm ein Widerrufsrecht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Maßgabe der ggf. gesondert beigefügten Widerrufsbelehrung zu. 13 Premature termination The right of JHL to terminate the lease without observing a period of notice for cogent reasons shall apply in particular if: a) The Lessee, without the consent of the Lessor, uses the equipment or a part of the same for other work or brings the same to a location other than as provided for in this contract or re-lets the same to third parties. b) The Lessor was unaware of circumstances which give rise to serious doubts as to the credit-worthiness of the Lessee which make it appear unconscionable for the Lessor to continue the contract upon the agreed conditions. c) The Lessee fails to comply with its further duties under 8 notwithstanding formal warning. 14 Right of revocation of the Lessee Where the Lessee is a consumer, he shall be entitled to a right of revocation in accordance with the statutory stipulations as set out in the terms of the notice of right of revocation separately attached where applicable. 15 Schlussbestimmungen Der Mietvertrag kann nur schriftlich ergänzt werden oder geändert werden Sollte eine Bestimmung des Mietvertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. 15 Final provisions The lease agreement may only be supplemented or amended in writing Should a provision of the lease agreement be ineffective for any reason, the remaining provisions of the agreement shall not be affected thereby The place of performance and court venue is Berlin.

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