Webinar Betrieblicher Datenschutz
|
|
- Gudrun Diefenbach
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober :00 Uhr
2 Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische Anwendungen im betrieblichen Alltag Robert Kandzia 1/16
3 Themen Einführung Grundlagen Betrieblicher Datenschutz Robert Kandzia 2/16
4 »Einführung Ursprung 1970 Datenschutzgesetz Hessen 1983 Recht auf informationelle Selbstbestimmung 1990 BDSG Robert Kandzia 3/16
5 »Grundlagen Begriffe personenbezogene Daten besondere Arten personenbezogener Daten Betroffener verantwortliche Stelle Dritter Erheben Verarbeiten Übermitteln Einwilligung Robert Kandzia 4/16
6 »Grundlagen Anwendbarkeit des BDSG anwendbar nicht öffentliche Stelle personenbezogene Daten Niederlassung in Deutschland einer verantwortlichen Stelle mit Sitz in EU verantwortliche Stelle außerhalb der EU nicht anwendbar (öffentliche Stelle) Spezialgesetz rein persönlich oder familiär verantwortliche Stelle mit Sitz in EU Robert Kandzia 5/16
7 »Grundlagen Prinzipien Zweckbindung Transparenz Direkterhebungsgrundsatz Verhältnismäßigkeit Datenvermeidung/Datensparsamkeit Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Subsidiarität Robert Kandzia 6/16
8 Der Datenschutzbeauftragte Fachkunde Zuverlässigkeit Verschwiegenheit der Leitung der verantwortlichen Stelle unmittelbar unterstellt bei Ausübung seiner Fachkunde weisungsfrei genießt Benachteiligungs- und Kündigungsschutz Robert Kandzia 7/16
9 Der Datenschutzbeauftragte Aufgaben: Hinwirken auf Einhaltung der Datenschutzgesetze und -vorschriften Verfahrensverzeichnis Vorabkontrolle (Verpflichtung auf das Datengeheimnis) Überwachung der Datenverarbeitung Schulung der Mitarbeiter zum Datenschutz Robert Kandzia 8/16
10 Verfahrensverzeichnis Verfahren Verfahrensverantwortlicher Zweckbestimmung Erlaubnisgrundlage Betroffene Kenntnisserlangung Einwilligung Daten Besondere Daten Vorabkontrolle Empfänger der Daten Herkunft der Daten Aufbewahrungsfristen Besucherprotokoll Herr Meyer Durchsetzung des Hausrechts 28 BDSG Besucher, Fremdfirmen bei Anmeldung beim Pförtner nein Name, Firma, Datum, Uhrzeit, Kfz keine nein FM, Geschäftsleitung vom Betroffenen keine Robert Kandzia 9/16
11 Verfahrensverzeichnis(2) Löschfristen entsprechend gesetzl. Bestimmungen Übermittlung an Drittstaaten keine Hardware PC-1307 Software OpenOffice Zutrittskontrolle Pförtner, abgeschlossen Zugangskontrolle Windows-Login Zugriffskontrolle Änderungs-Log Weitergabekontrolle keine Weitergabe DViA nein Verfügbarkeitskontrolle tägliches Backup Trennungsgebot Abteilungslaufwerk Verschlüsselung keine Aufnahme der Verarbeitung Beendigung des Verfahrens - letzte Prüfung Robert Kandzia 10/16
12 28 BDSG Verarbeitung personenbezogener Daten für eigene Geschäftszwecke: zur Durchführung von Geschäftsbeziehungen mit dem Betroffenen zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle Daten sind allgemein Zugänglich kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen überwiegt auch Zweckänderung möglich Robert Kandzia 11/16
13 DViA/Funktionsübertragung 11 BDSG innerhalb EU/EWR Auslegung der Landesbehörden unterschiedlich Übermittlung bei vielen Betroffenen i.d.r. unpraktikabel Robert Kandzia 12/16
14 11 BDSG Auftraggeber für Datenschutz verantwortlich Pflicht zur regelmäßigen Prüfung erfordert gesonderte Vereinbarung zur DViA keine Übermittlung i.s.d. BDSG gilt meist für Wartung von IT-Systemen/Anwendungen Robert Kandzia 13/16
15 Videoüberwachung 6b BDSG erfordert immer Vorabkontrolle Umstand der Beobachtung und verantwortliche Stelle kenntlich machen (zur Wahrnehmung des Hausrechts) zur Wahrnehmung berechtigter Interessen Robert Kandzia 14/16
16 Konsequenzen 7 BDSG: Schadensersatz 43, 44 BDSG Robert Kandzia 15/16
17 Konsequenzen 7 BDSG: Schadensersatz 43, 44 BDSG Reputationsschäden Robert Kandzia 15/16
18 Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: OutCERT - Digital Forensics Robert Kandzia Delitzscher Straße Leipzig Per Telefon: 0341/ Oder per kandzia@outcert.de Robert Kandzia 16/16
1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.
Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang
MehrIT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007
IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrDatenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN
Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Inhaltsverzeichnis Arbeiten mit diesem Buch 5 Schnelleinstieg 7 Mitbestimmung und Datenschutz Warum will keiner seine Daten schützen? 9 Zahlen oder Worte
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrDatenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld
Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind
MehrAUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ
AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes
MehrInformationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
MehrDer betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte
MehrKurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH
Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats
MehrHaftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrGuter Datenschutz schafft Vertrauen
Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrMan kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.
Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der
MehrRechtlicher Rahmen für Lernplattformen
Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrDatenschutz und Systemsicherheit
Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz
MehrDatenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)
Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrDer Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR
Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen
MehrDatenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb
N. HOZMANN BUCHVERLAG Werner Hülsmann Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Datenschutz und Datensicherheit 15 1.1 Grundlagen und Grundsätze 15 1.1.1 Was ist
MehrMerkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG
Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen
MehrEinführung in den Datenschutz
Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der
MehrDatenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015
Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz
MehrDatenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit
Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte
MehrDatenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013
Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Karsten U. Bartels LL.M. HK2 Rechtsanwälte 1 Meine Punkte Cloud Service Provider 2 IT-Outsourcing
MehrIMI datenschutzgerecht nutzen!
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrDas Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft
Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft Dr. Wilfried Grieger wgriege@gwdg.de http://www.gwdg.de/~wgriege Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbh Göttingen Am Fassberg, 37077
MehrDer interne Datenschutzbeauftragte - ein Praxisbericht
Der interne Datenschutzbeauftragte - ein Praxisbericht Dr. Wilfried Grieger wgriege@gwdg.de http://www.gwdg.de/~wgriege Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbh Göttingen Am Fassberg, 37077
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrRichtlinie zur Informationssicherheit
Richtlinie zur Informationssicherheit Agenda Einführung Gefahrenumfeld Warum benötige ich eine Richtlinie zur IT-Sicherheit? Grundlagen Datenschutz Best-Practice-Beispiel Vorgehensweise Richtlinie zur
MehrÖffentliches Verfahrensverzeichnis
2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis Stand: 01.03.2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis Stand: 01.03.2011 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig. Deshalb ist
MehrKirstin Brennscheidt. Cloud Computing und Datenschutz. o Nomos
Kirstin Brennscheidt Cloud Computing und Datenschutz o Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I Einleitung 1. Motivation und Begriff des Cloud Computing 11. Gegenstand der Untersuchung III. Gang
MehrDatenschutz bei Rechtsanwälten
Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a,
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrVerfahrensverzeichnis
Verfahrensverzeichnis Beschreibung des einzelnen Verfahrens nach 8 DSG NRW Lfd. Nr.: (wird vom DSB vergeben) Neues Verfahren / Erstmeldung Wesentliche Änderung (wird vom DSB ausgefüllt) Das Verfahren ist
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?
Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Lösungen des 9. Übungsblattes Praktischer Datenschutz
und der IT-Sicherheit Lösungen des 9. Übungsblattes Praktischer Datenschutz 9.1 Gegensätze von Datenschutz und IT-Sicherheit Datenschutz: Grundsatz der Datensparsamkeit IT-Sicherheit: Datensicherung durch
MehrVon Stefan Lang und Ralf Wondratschek
- Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten
Mehr26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK
1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen
MehrArbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Call Centern Harald Stelljes Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Bremen Arndtstr. 1 27570 Bremerhaven Tel.: +49 (0471)
MehrAnmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung
Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,
MehrDatenschutz-Vereinbarung
Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die
MehrComputer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
MehrProzessabläufe Datenschutzbeauftragten bestellen. P 001 Prozessablauf. 2 Mensch und Medien GmbH
V 2 Mensch und Medien GmbH 001 Beschreibung: Öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten erheben, speichern, verarbeiten oder nutzen, müssen unter bestimmten Umständen einen. Der
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
MehrDatendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?
Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220
MehrCheckliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden
1. Allgemeines Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden Umfeld Wie viele Personen arbeiten in der Kirchengemeinde? Wie viele PC-Arbeitsplätze gibt es? Sind Notebooks im Einsatz? Sind die PCs/Notebooks
MehrInformationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk
Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de
MehrAuch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht
. Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht Themenschwerpunkt 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragter? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten
MehrLutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010
Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung
MehrDatenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG)
Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Inhalt Öffentliches Verfahrensverzeichnis... 3 1.1 Angaben zu der Verantwortlichen Stelle ( 4e Satz 1 Nrn.
MehrÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME
ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME 1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR VERANTWORTLICHEN STELLE 1.1 NAME UND ANSCHRIFT DER VERANTWORTLICHEN
MehrWinfried Rau Tankstellen Consulting
Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
Mehr- Datenschutz im Unternehmen -
- Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrDatenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?
Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein
MehrFirmeninformation zum Datenschutz
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)
MehrSUFFEL & KOLLEGEN, Jena. seit 1990 in Jena. RA Jan Schröder, FA für Arbeitsrecht. RA David Conrad. SUFFEL & KOLLEGEN, Rechtsanwälte
seit 1990 in Jena RA Claus Suffel, FA Bau- und Architektenrecht RA Jan Schröder, FA für Arbeitsrecht RA Dr. Mathis Hoffmann RA David Conrad www.jenanwalt.de Datenschutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen
MehrDatenschutz ist Persönlichkeitsschutz
Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was
Mehr1. bvh-datenschutztag 2013
1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE
MehrArbeitnehmerdatenschutz
Arbeitnehmerdatenschutz Umsetzung im Unternehmen Klaus Foitzick Vorstand Activemind AG Technologie- und Managementberatung München, 26. November 2009 IHK- Informationsveranstaltung - Arbeitnehmerdatenschutz
MehrStadt Frauenfeld. Datenschutzreglement
Stadt Frauenfeld Datenschutzreglement Gültig ab 1. Januar 1992 MUNIZIPALGEMEINDE FRAUENFELD DATENSCHUTZREGLEMENT vom 23. Dezember 1991 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines Seite Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art.
MehrRechtssicherheit in der Benutzung von Archiven
Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni
MehrDATENSCHUTZ FÜR SYSTEM- ADMINISTRATOREN
DATENSCHUTZ FÜR SYSTEM- ADMINISTRATOREN Was ist meine Grundlage für Speicherung von personenbezogenen Daten, was darf ich speichern und für wie lange? Hanno Wagner WER BIN ICH? Hanno,Rince
MehrJörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen
10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag
MehrINFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT
INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT Frühjahrssemester 2008 Medien- und Telekommunikationsrecht WIEDERHOLUNG 6b BDSG ist primär für private Videoüberwachung relevant Videoüberwachung durch öffentliche Stellen
Mehrdatenschutz carsten metz Bundesdatenschutzgesetz Haftungsrisiken vermeiden
Bundesgesetz Haftungsrisiken vermeiden Datenschutzrechtlinien von den Vereinten Nationen 1990 beschlossen Grundsätze, die einen Mindeststandard festlegen, der bei der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrDatenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG
Datenschutz Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Berlin, den 01.03.2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Hauptblatt 1. und Anschrift der verantwortlichen
MehrInhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)...
2 Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7 1. Gesetzliche Verpflichtung... 7 2. Vertragliche Verpflichtungen... 7 3. Staatliche Sanktionsmöglichkeiten... 7 4. Schadensersatzansprüche...
Mehr2.4.7 Zugriffsprotokoll und Kontrollen
2.4.7 Zugriffsprotokoll und Kontrollen Die Vermeidung der missbräuchlichen Nutzung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten ist ein Kernpunkt der Regelungen zum Einsatz von Personalinformationssystemen.
MehrEIN C.A.F.E. FÜR DEN DATENSCHUTZ
EIN C.A.F.E. FÜR DEN DATENSCHUTZ Organisatorische Datenschutzbeauftragter Martin Esken Datenschutzbeauftragter (TÜV) Organisatorische Technische gemäß 9 Satz 1 Punkte 1-8 BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Organisatorische
MehrBDSG - Interpretation
BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrDatenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit Gliederung 1. Datenschutz 2. Datensicherheit 3. Datenschutz und sicherheit in der Verbandsarbeit 12.01.14 Raphael Boezio 2 Datenschutz Was ist Datenschutz? Datenschutz ist
MehrAuftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-
MehrFestlegungen für ein automatisiertes Verfahren für das Verfahrensverzeichnis nach 14 Abs. 3 Satz 1 DSG LSA
Festlegungen für ein automatisiertes Verfahren für das Verfahrensverzeichnis nach 14 Abs. 3 Satz 1 DSG LSA Verantwortliche Stelle 1 Stand vom: 1. Bezeichnung des Verfahrens 2 2. Zweckbestimmung 3 und Rechtsgrundlage
MehrZugangskontrolle + Videoüberwachung rechtssicher umsetzen. RA Horst Speichert
Zugangskontrolle + Videoüberwachung rechtssicher umsetzen RA Horst Speichert 1 Horst Speichert e s b Rechtsanwälte Stuttgart Rechtsanwalt Lehrbeauftragter Universität Stuttgart E-Mail: horst@speichert.de
MehrDiplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern
Seite 1 Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern Seite 2 Zu meiner Person Studium der Informatik
MehrDer betriebliche Datenschutzbeauftragte
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Durch die fortschreitende Verbreitung der automatischen Datenverarbeitung sind die Gefahren des Datenmissbrauchs stetig gestiegen. Bei der Begrenzung dieser Gefahr
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
MehrCheckliste zum Datenschutz
Checkliste zum Datenschutz Diese Checkliste soll Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, ob der Datenschutz in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und wo ggf. noch Handlungsbedarf
MehrVerband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung
Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und
MehrRechtsverordnung über die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (RVO-DS-Beauftragte)
RVO Bestellung örtlicher Datenschutzbeauftragter RVO-DS-Beauftragte 95-3 Rechtsverordnung über die Bestellung von örtlich Beauftragten für den Datenschutz (RVO-DS-Beauftragte) Vom 25. Juni 2015 KABl. 2015,
MehrDatenschutzbeauftragten bestellt.
Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrAuftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein?
Auditprozess beim Auftragsdatenverarbeiter: Darf s ein bißchen mehr sein? Itella Information GmbH Klaus Martens QMB Datenschutzbeauftragter 1 04.11.2011 2011 Itella Information GmbH, Klaus Martens Itella
MehrAnlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag
Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen
MehrCloud Computing - und Datenschutz
- und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten
MehrDENIC. Datenübermittlung ins Ausland. Meldepflicht
DENIC Der Zweck der pdaten bei DENIC (*NIC) ist es, den Inhaber zu einer Domain zu finden und nicht umgekehrt. Mit einer WHOIS Abfrage sind Sie nur in der Lage, zu einer Domain den Inhaber zu finden, und
MehrCorporate Privacy Management Group
CRM datenschutzkonform einsetzen Goldene Regeln für die Praxis Flughafen Münster/Osnabrück, 18. Juni 2009 1 Ihre Pilotin Judith Halama Datenschutzberaterin Externe Datenschutzbeauftragte Rechtsanwältin
Mehr